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Pflegepflichtversicherung bei der Bundeswehr: Was du wissen musst

Karriere & Wege

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

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Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Bei fast allen Versicherungen kannst du als Soldatin oder Soldat am Ende selbst entscheiden, ob dir die Absicherung wichtig ist oder ob du das entsprechende Risiko bewusst selbst tragen möchtest.

Bei der Pflegepflichtversicherung ist das anders.

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Das gilt auch dann, wenn du Soldat wirst und während deiner aktiven Dienstzeit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung hast.

Genau hier entsteht häufig ein Missverständnis:

„Wenn die Bundeswehr meine medizinische Versorgung übernimmt, wofür brauche ich dann überhaupt noch eine Pflegeversicherung?“

Weil Krankenversorgung und Pflege zwei unterschiedliche Dinge sind.

Wenn du dir beispielsweise das Kreuzband reißt, eine Lungenentzündung bekommst oder operiert werden musst, geht es zunächst um medizinische Behandlung.

Wenn du dagegen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen, Bewegen oder bei anderen alltäglichen Tätigkeiten benötigst, geht es um Pflegebedürftigkeit.

Und dafür existiert ein eigenes gesetzliches System.

Für Soldatinnen und Soldaten kommt noch eine Besonderheit hinzu:

Du kannst deine Pflegepflicht je nach rechtlicher Ausgangssituation über die soziale Pflegeversicherung bei einer Pflegekasse einer gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Pflege-Pflichtversicherung organisieren.

Diese Entscheidung sollte aber nicht einfach nebenbei passieren.

Denn insbesondere bei SaZ unterscheiden sich Beiträge, Abwicklung und langfristige Planung erheblich.

Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Bei fast allen Versicherungen kannst du als Soldatin oder Soldat am Ende selbst entscheiden, ob dir die Absicherung wichtig ist oder ob du das entsprechende Risiko bewusst selbst tragen möchtest.

Bei der Pflegepflichtversicherung ist das anders.

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Das gilt auch dann, wenn du Soldat wirst und während deiner aktiven Dienstzeit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung hast.

Genau hier entsteht häufig ein Missverständnis:

„Wenn die Bundeswehr meine medizinische Versorgung übernimmt, wofür brauche ich dann überhaupt noch eine Pflegeversicherung?“

Weil Krankenversorgung und Pflege zwei unterschiedliche Dinge sind.

Wenn du dir beispielsweise das Kreuzband reißt, eine Lungenentzündung bekommst oder operiert werden musst, geht es zunächst um medizinische Behandlung.

Wenn du dagegen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen, Bewegen oder bei anderen alltäglichen Tätigkeiten benötigst, geht es um Pflegebedürftigkeit.

Und dafür existiert ein eigenes gesetzliches System.

Für Soldatinnen und Soldaten kommt noch eine Besonderheit hinzu:

Du kannst deine Pflegepflicht je nach rechtlicher Ausgangssituation über die soziale Pflegeversicherung bei einer Pflegekasse einer gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Pflege-Pflichtversicherung organisieren.

Diese Entscheidung sollte aber nicht einfach nebenbei passieren.

Denn insbesondere bei SaZ unterscheiden sich Beiträge, Abwicklung und langfristige Planung erheblich.

[ Kurz gesagt ]

Mit Beginn deiner Dienstzeit solltest du vier Dinge sauber geregelt haben:

1. Deine bisherige Krankenkasse über deinen Dienstantritt informieren.

2. Klären, wo deine Pflegepflicht künftig geführt wird.

3. Einen lückenlosen Nachweis über deinen Pflegeversicherungsschutz haben.

4. Erst danach gegebenenfalls eine bestehende Mitgliedschaft beziehungsweise Versicherung beenden oder umstellen.

Die Bundeswehr weist selbst darauf hin, dass Soldaten ihre Krankenkasse über den Dienstantritt informieren sollen. Ab dem offiziellen Diensteintritt erfolgt die medizinische Versorgung grundsätzlich über die Bundeswehr und die bisherige Gesundheitskarte darf nicht einfach weiter für die normale Behandlung verwendet werden.

Für SaZ gibt es in der Pflegeversicherung grundsätzlich zwei Systeme:

Soziale Pflegeversicherung – grundsätzlich einkommensabhängig

Private Pflege-Pflichtversicherung – individuelle private Kalkulation, nicht unmittelbar prozentual an die Besoldung gekoppelt

Gerade für junge SaZ kann eine private Pflegepflicht deshalb finanziell attraktiv sein.

Ob sie in deinem konkreten Fall tatsächlich günstiger ist, sollte aber anhand eines echten Beitragsvergleichs geprüft werden.

[ Kurz gesagt ]

Mit Beginn deiner Dienstzeit solltest du vier Dinge sauber geregelt haben:

1. Deine bisherige Krankenkasse über deinen Dienstantritt informieren.

2. Klären, wo deine Pflegepflicht künftig geführt wird.

3. Einen lückenlosen Nachweis über deinen Pflegeversicherungsschutz haben.

4. Erst danach gegebenenfalls eine bestehende Mitgliedschaft beziehungsweise Versicherung beenden oder umstellen.

Die Bundeswehr weist selbst darauf hin, dass Soldaten ihre Krankenkasse über den Dienstantritt informieren sollen. Ab dem offiziellen Diensteintritt erfolgt die medizinische Versorgung grundsätzlich über die Bundeswehr und die bisherige Gesundheitskarte darf nicht einfach weiter für die normale Behandlung verwendet werden.

Für SaZ gibt es in der Pflegeversicherung grundsätzlich zwei Systeme:

Soziale Pflegeversicherung – grundsätzlich einkommensabhängig

Private Pflege-Pflichtversicherung – individuelle private Kalkulation, nicht unmittelbar prozentual an die Besoldung gekoppelt

Gerade für junge SaZ kann eine private Pflegepflicht deshalb finanziell attraktiv sein.

Ob sie in deinem konkreten Fall tatsächlich günstiger ist, sollte aber anhand eines echten Beitragsvergleichs geprüft werden.

[ Inhalt ]

01

Warum brauchst du als Soldat überhaupt eine Pflegeversicherung?

02

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen

03

Vor Dienstantritt unbedingt die bisherige Krankenkasse informieren

04

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann trotzdem weiter eine Möglichkeit sein

05

Der große Unterschied: Die soziale Pflegeversicherung wird prozentual berechnet

06

Warum eine private Pflegepflicht für junge Soldaten finanziell interessant sein kann

07

Sozial oder privat: Leistungen der Pflichtversicherung sind gesetzlich vorgegeben

08

Nicht zuerst kündigen und danach nach neuem Schutz suchen

09

Ein Wechsel muss zur konkreten Versicherungspflicht passen

10

Warum aktive Soldaten grundsätzlich nur einen anteiligen Pflegepflichtschutz benötigen

11

Das häufig genannte 70/30 ist während des aktiven Dienstes nicht das richtige Grundmodell

12

Kinderlos oder Kinder vorhanden? Das kann bei der gesetzlichen Variante einen Unterschied machen

13

Pflegepflicht und PKV-Anwartschaft sind zwei verschiedene Dinge

14

Pflegepflicht ist nur die gesetzliche Grundabsicherung

15

Eine Pflegezusatzversicherung ist wieder ein Meinungsthema

16

Was gilt bei einer Wehrdienstbeschädigung?

17

FWDL und SaZ nicht miteinander verwechseln

18

Was passiert beim DZE?

19

Was solltest du konkret vor Dienstantritt machen?

20

Drei typische Situationen

21

Typische Irrtümer

22

Fazit

Häufige Fragen

Quellen zum Nachlesen

1. Warum brauchst du als Soldat überhaupt eine Pflegeversicherung?

Weil medizinische Versorgung und Pflege zwei vollkommen unterschiedliche Risiken sind.

Während deiner aktiven Dienstzeit erhältst du grundsätzlich unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Damit ist aber nicht automatisch das Risiko einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit abgedeckt.

Konkretes Beispiel

Du bist 23 Jahre alt und hast privat einen schweren Verkehrsunfall.

Nach Krankenhaus und Reha bleiben neurologische Einschränkungen zurück.

Du kannst dich nicht mehr vollständig selbst waschen, benötigst beim Anziehen Unterstützung und kannst bestimmte Tätigkeiten im Alltag dauerhaft nicht mehr alleine erledigen.

Die Behandlung deiner Verletzungen ist eine medizinische Leistung.

Die anschließend dauerhaft notwendige Unterstützung gehört dagegen zum Pflegesystem.

Deshalb brauchst du trotz truppenärztlicher Versorgung eine Pflegepflichtversicherung.

2. Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen

Bei „Pflege“ denken viele automatisch an ein Pflegeheim und Menschen im hohen Alter.

Pflegebedürftigkeit kann aber grundsätzlich in jedem Lebensalter entstehen.

Mögliche Ursachen sind beispielsweise:

  • Verkehrsunfälle,

  • neurologische Erkrankungen,

  • schwere Krankheiten,

  • dauerhafte Unfallfolgen,

  • körperliche Einschränkungen,

  • psychische oder kognitive Erkrankungen.

Konkretes Beispiel

Du bist 21 Jahre alt, sportlich und gesund.

Bei einem privaten Motorradunfall erleidest du schwere Verletzungen.

Von einem Tag auf den anderen ist Pflege plötzlich kein Thema für „irgendwann mit 80“, sondern für dein aktuelles Leben.

Gerade deshalb besteht die Pflegeversicherungspflicht unabhängig vom Alter.

3. Vor Dienstantritt unbedingt die bisherige Krankenkasse informieren

Dieser Punkt wird gerne vergessen.

Wenn du vor deiner Bundeswehrzeit gesetzlich krankenversichert beziehungsweise familienversichert warst, solltest du deiner bisherigen Krankenkasse deinen Dienstantritt und deinen neuen Status mitteilen.

Die Bundeswehr weist in eigenen Dienstantrittsunterlagen ausdrücklich darauf hin, dass sich Soldaten mit ihrer bisherigen Krankenkasse in Verbindung setzen und den Dienstantritt mitteilen sollen.

Der Grund ist einfach:

Mit deinem neuen Status verändern sich die Voraussetzungen deiner Krankenversicherung.

SaZ und Berufssoldaten sind aufgrund ihres Anspruchs auf Heilfürsorge grundsätzlich von der normalen GKV-Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ausgenommen.

Konkretes Beispiel

Du bist vor der Bundeswehr über die AOK versichert.

Am 1. Oktober wirst du SaZ.

Wenn deine Krankenkasse davon nichts erfährt, kann es passieren, dass dein Versicherungsstatus dort zunächst falsch weitergeführt wird.

Dann können später Rückfragen oder Beitragsforderungen entstehen, die anschließend korrigiert werden müssen.

Deshalb:

Nicht einfach davon ausgehen, dass sich alles automatisch erledigt.

Die Krankenkasse rechtzeitig über den Dienstantritt informieren.

4. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann trotzdem weiter eine Möglichkeit sein

Wichtig:

Nur weil deine normale Krankenversorgung künftig über die Bundeswehr läuft, heißt das nicht automatisch, dass du deine bisherige gesetzliche Pflegekasse verlassen musst.

§ 21 Nummer 6 SGB XI enthält ausdrücklich einen eigenen Versicherungstatbestand für Soldaten auf Zeit in der sozialen Pflegeversicherung.

Die soziale Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen durchgeführt, die organisatorisch bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind.

Du kannst also beispielsweise deine Pflegepflicht weiterhin über eine Pflegekasse wie:

  • TK Pflegeversicherung,

  • Barmer Pflegekasse,

  • AOK Pflegekasse,

  • DAK-Pflegekasse

organisiert haben, obwohl deine eigentliche medizinische Behandlung während des aktiven Dienstes über die Bundeswehr läuft.

Das ist ein wichtiger Unterschied:

Krankenkasse und Pflegekasse hängen organisatorisch zusammen, erfüllen bei einem aktiven Soldaten aber unterschiedliche Aufgaben.

5. Der große Unterschied: Die soziale Pflegeversicherung wird prozentual berechnet

Die soziale Pflegeversicherung arbeitet grundsätzlich mit einem Beitragssatz auf die beitragspflichtigen Einnahmen.

2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent.

Für Personen, bei denen aufgrund von Beihilfe beziehungsweise Heilfürsorge nur der halbe Pflegeversicherungsschutz benötigt wird, sieht § 55 SGB XI grundsätzlich den halben Beitragssatz vor.

Außerdem kann für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres der gesetzliche Kinderlosenzuschlag hinzukommen.

Die Beitragsbemessung ist damit grundsätzlich einkommensabhängig. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt ausdrücklich, dass der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird.

Bei SaZ kommt zusätzlich hinzu:

Den Beitrag für die soziale Pflegeversicherung trägt der nach § 21 Nummer 6 versicherte Soldat grundsätzlich allein.

Was bedeutet das praktisch?

Steigt deine beitragspflichtige Besoldung, kann grundsätzlich auch dein Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung steigen – bis zur gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Genau darin liegt einer der wesentlichen Unterschiede zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

6. Warum eine private Pflegepflicht für junge Soldaten finanziell interessant sein kann

Eine private Pflege-Pflichtversicherung wird nicht einfach nach dem Prinzip:

Besoldung × Prozentsatz

berechnet.

Deshalb kann sie gerade bei jungen Soldatinnen und Soldaten finanziell günstiger ausfallen als eine einkommensabhängige soziale Pflegeversicherung.

Und mit zunehmender Besoldung steigt der private Beitrag nicht automatisch deshalb, weil du zum Beispiel befördert wirst.

Konkretes Beispiel

Zwei junge SaZ haben denselben Dienstgrad und dieselbe Besoldung.

Soldat A erfüllt seine Pflegepflicht über die soziale Pflegeversicherung.

Sein Beitrag orientiert sich grundsätzlich an den gesetzlichen beitragspflichtigen Einnahmen.

Soldat B hat eine passende private Pflege-Pflichtversicherung.

Sein Beitrag wird nach den Regeln seines privaten Versicherers berechnet und ist nicht unmittelbar prozentual an seine Besoldung gekoppelt.

Wird Soldat A später befördert und steigt seine Besoldung, kann dadurch grundsätzlich auch seine einkommensabhängige Beitragsbemessung steigen.

Bei Soldat B führt die Beförderung nicht allein wegen des höheren Gehalts automatisch zu einer entsprechenden Beitragserhöhung.

Bedeutet das, privat ist immer besser?

Nein.

Aber insbesondere für einen jungen SaZ sollte die private Pflegepflicht mitgeprüft werden.

Sie kann finanziell deutlich interessanter sein.

Ein pauschales:

„Privat ist für jeden Soldaten immer günstiger“

wäre trotzdem nicht seriös, weil Alter, persönliche Situation, Versicherungsstatus und konkrete Vertragskonditionen berücksichtigt werden müssen.

7. Sozial oder privat: Leistungen der Pflichtversicherung sind gesetzlich vorgegeben

Bei der Pflegepflicht geht es nicht darum, dass die private Variante einfach doppelt so viel Pflegeleistung bietet.

Die private Pflege-Pflichtversicherung muss grundsätzlich Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den gesetzlichen Pflegeleistungen entsprechen.

Das SGB XI schreibt die entsprechenden Anforderungen vor.

Deshalb sollte die Frage zunächst weniger lauten:

„Wo bekomme ich viel mehr Leistung?“

sondern:

„Welche gesetzlich zulässige Variante passt finanziell und organisatorisch besser zu meiner Situation?“

8. Nicht zuerst kündigen und danach nach neuem Schutz suchen

Bei einer Pflichtversicherung sollte es keinen Zeitraum geben, in dem du einfach unversichert bist.

Deshalb sollte die Reihenfolge immer sauber sein:

1. Neue private Pflegepflicht beantragen.

2. Annahme beziehungsweise Versicherungsbestätigung abwarten.

3. Nachweis über den neuen lückenlosen Pflegepflichtschutz erhalten.

4. Erst danach mit der bisherigen Pflegekasse die Beendigung beziehungsweise Umstellung klären.

Je nach bisherigem Versicherungsstatus gelten dafür unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten weist beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass eine Befreiung von der sozialen Pflegeversicherung nur möglich ist, wenn eine entsprechende private Absicherung nachgewiesen wird; dafür gelten zudem Fristen.

Konkretes Beispiel

Du bist bisher über eine gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise deren Pflegekasse versichert.

Du möchtest deine Pflegepflicht künftig privat absichern.

Du kündigst aber zuerst deine bisherige Pflegeversicherung und kümmerst dich erst danach um die private Aufnahme.

Dann riskierst du unnötige Probleme mit der gesetzlich vorgeschriebenen lückenlosen Pflegeabsicherung.

Sinnvoller ist:

Erst neuen Schutz schriftlich sicherstellen – dann den bisherigen Status beenden beziehungsweise umstellen.

9. Ein Wechsel muss zur konkreten Versicherungspflicht passen

Hier wird das Thema juristisch etwas komplizierter.

§ 21 SGB XI enthält für SaZ eine besondere Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung, wenn sie gegen Krankheit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.

§ 23 SGB XI regelt wiederum die private Pflegepflicht für Privatversicherte und bestimmte Heilfürsorgeberechtigte, die nicht der sozialen Pflegeversicherungspflicht unterliegen.

Deshalb sollte ein Wechsel nicht einfach nach dem Muster:

„Ich kündige die Pflegekasse und mache privat.“

durchgeführt werden.

Entscheidend ist, welcher Versicherungstatbestand in deiner konkreten Situation gilt.

Gerade beim Wechsel sollte deshalb sowohl die bisherige Pflegekasse als auch der zukünftige private Versicherer bestätigen, wie der Übergang rechtlich und zeitlich umgesetzt wird.

So verhinderst du sowohl Doppelbeiträge als auch Versicherungslücken.

10. Warum aktive Soldaten grundsätzlich nur einen anteiligen Pflegepflichtschutz benötigen

Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge erhalten ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung grundsätzlich nur anteilig.

§ 28 Absatz 2 SGB XI sieht grundsätzlich einen hälftigen Leistungsanteil der Pflegeversicherung vor.

Die Bundeswehr ergänzt diesen Bereich über die Heilfürsorge.

§ 28 Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung enthält hierfür die entsprechenden Pflegeleistungen des Dienstherrn.

Vereinfacht kann man sich das deshalb so merken:

Pflegeversicherung + Bundeswehr ergänzen sich.

Es bedeutet nicht:

„Meine Pflegeversicherung zahlt nur die Hälfte und den Rest muss ich selbst bezahlen.“

11. Das häufig genannte 70/30 ist während des aktiven Dienstes nicht das richtige Grundmodell

Rund um PKV, Beamte und Beihilfe hört man häufig:

70 Prozent Beihilfe / 30 Prozent private Versicherung.

Das kann beispielsweise im späteren Ruhestand eines Berufssoldaten relevant werden.

Während der aktiven Dienstzeit geht es bei der Pflege aber zunächst um den besonderen Heilfürsorgeanspruch.

Hier sollte nicht einfach das klassische 70/30-Beihilfemodell übertragen werden.

Konkretes Beispiel

Du bist aktiver SaZ.

Du benötigst Pflegeleistungen.

Es wäre falsch, einfach zu rechnen:

70 Prozent Bundeswehr + 30 Prozent Pflegeversicherung.

Die Pflegepflicht während der aktiven Heilfürsorgezeit besitzt eine eigene Systematik.

12. Kinderlos oder Kinder vorhanden? Das kann bei der gesetzlichen Variante einen Unterschied machen

In der sozialen Pflegeversicherung spielt die Familiensituation eine Rolle.

Für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres existiert grundsätzlich ein zusätzlicher Beitrag von aktuell 0,6 Prozentpunkten.

Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren können dagegen Beitragsabschläge greifen.

Konkretes Beispiel

Zwei gleich besoldete Soldaten sind beide in der sozialen Pflegeversicherung.

Der eine ist kinderlos und über 23.

Der andere hat berücksichtigungsfähige Kinder.

Ihre Pflegeversicherungsbeiträge können deshalb trotz identischer Besoldung unterschiedlich sein.

Auch das sollte bei einem Vergleich zwischen sozialer und privater Pflegepflicht berücksichtigt werden.

13. Pflegepflicht und PKV-Anwartschaft sind zwei verschiedene Dinge

Gerade bei SaZ werden beide Themen häufig gemeinsam behandelt.

Das bedeutet aber nicht, dass sie dasselbe sind.

Eine PKV-Anwartschaft soll dir bestimmte Rechte für eine möglicherweise spätere private Krankenversicherung erhalten.

Die Pflege-Pflichtversicherung erfüllt dagegen deine aktuelle gesetzliche Verpflichtung zur Absicherung des Pflegerisikos.

Konkretes Beispiel

Du besitzt eine kleine PKV-Anwartschaft.

Damit sicherst du bestimmte Rechte für eine spätere private Krankenversicherung.

Das bedeutet nicht automatisch, dass du allein dadurch bereits alle Anforderungen an deine aktuelle Pflegepflicht erfüllst.

In deinen Unterlagen sollte deshalb klar erkennbar sein:

Wo ist meine Pflegepflicht tatsächlich abgesichert?

14. Pflegepflicht ist nur die gesetzliche Grundabsicherung

Ein weiterer wichtiger Punkt:

Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkaskoversicherung für sämtliche denkbaren Pflegekosten.

Sie stellt gesetzlich festgelegte Leistungen zur Verfügung.

Bei tatsächlicher Pflegebedürftigkeit können darüber hinaus Kosten verbleiben.

Konkretes Beispiel

Du benötigst später dauerhaft stationäre Pflege.

Neben den gesetzlich berücksichtigten Pflegeaufwendungen können weitere Kosten entstehen.

Je nach persönlicher Situation müssen verbleibende Eigenanteile aus:

  • Einkommen,

  • Vermögen,

  • weiteren gesetzlichen Ansprüchen,

  • oder zusätzlicher privater Vorsorge

finanziert werden.

15. Eine Pflegezusatzversicherung ist wieder ein Meinungsthema

Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine zusätzliche Pflegeversicherung dagegen nicht.

Hier gilt deshalb wieder genau die Grundhaltung aus unserem Versicherungsüberblick:

Mancher möchte mögliche spätere Eigenanteile zusätzlich absichern.

Ein anderer möchte dieses Risiko bewusst über eigene Rücklagen oder Vermögen tragen.

Konkretes Beispiel

Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit bleiben dir trotz Pflichtleistungen zusätzliche monatliche Kosten.

Mit einem passenden privaten Pflegetagegeld könnte eine vereinbarte zusätzliche Leistung zur Verfügung stehen.

Ohne Zusatzversicherung musst du diese verbleibenden Kosten aus anderen Mitteln tragen.

Ob dir dieses Risiko einen zusätzlichen Beitrag wert ist, ist deine persönliche Entscheidung.

16. Was gilt bei einer Wehrdienstbeschädigung?

Entsteht die Pflegebedürftigkeit aufgrund einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung, können zusätzliche beziehungsweise besondere Leistungen aus dem Soldatenentschädigungsrecht greifen.

Das sollte von einem normalen privaten Pflegefall unterschieden werden.

Konkretes Beispiel

Du erleidest während einer dienstlichen Tätigkeit eine schwere anerkannte gesundheitliche Schädigung.

Diese führt dauerhaft zu Pflegebedürftigkeit.

Dann geht es nicht ausschließlich um deine normale Pflegepflichtversicherung.

Zusätzlich kann das Soldatenentschädigungsgesetz relevant werden.

17. FWDL und SaZ nicht miteinander verwechseln

Der Status spielt eine wichtige Rolle.

Beim Freiwilligen Wehrdienst können bestehende gesetzliche Sozialversicherungsverhältnisse anders fortgeführt werden als bei einem SaZ.

Für SaZ enthält § 21 Nummer 6 SGB XI ausdrücklich einen besonderen Versicherungstatbestand.

Deshalb solltest du nicht einfach die Versicherungslösung eines Kameraden übernehmen, ohne zu wissen, ob er:

  • FWDL,

  • SaZ,

  • oder Berufssoldat

ist.

18. Was passiert beim DZE?

Mit dem DZE verändert sich deine Situation erneut.

Die aktive truppenärztliche Versorgung endet grundsätzlich.

Anschließend benötigst du wieder einen zivilen Krankenversicherungsschutz.

Seit 2019 besitzen ausscheidende SaZ grundsätzlich ein Zugangsrecht zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Abhängig von deiner späteren Situation kann auch eine private Krankenversicherung infrage kommen.

Und dann greift wieder der bekannte Grundsatz:

Die Pflegeversicherung orientiert sich an deiner zukünftigen Krankenversicherungssituation.

Konkretes Beispiel

Du scheidest nach acht Jahren als SaZ aus und beginnst anschließend eine sozialversicherungspflichtige zivile Tätigkeit.

Du wirst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Dann läuft grundsätzlich auch deine Pflegeversicherung wieder über die soziale Pflegeversicherung.

Wirst du dagegen später privat krankenversichert, benötigst du grundsätzlich die entsprechende private Pflege-Pflichtversicherung.

19. Was solltest du konkret vor Dienstantritt machen?

Eigentlich reichen vier Schritte:

Schritt 1: Bisherige Krankenkasse informieren

Teile ihr deinen Dienstantritt mit.

Das verhindert, dass dein bisheriger Status einfach unverändert weiterläuft und später unnötige Beitragsfragen entstehen.

Schritt 2: Pflegepflichtstatus klären

Frag konkret:

Bleibe ich in der sozialen Pflegeversicherung oder soll meine Pflegepflicht privat abgesichert werden?

Schritt 3: Beiträge vergleichen

Wenn eine private Pflegepflicht in deiner Konstellation möglich ist, solltest du die tatsächlichen monatlichen Kosten gegenüberstellen.

Die gesetzliche Variante wird grundsätzlich einkommensabhängig berechnet.

Die private Variante ist nicht unmittelbar an deine Besoldung gekoppelt.

Gerade für junge SaZ kann die private Variante deshalb finanziell interessant sein.

Schritt 4: Erst neuen Schutz nachweisen, dann alten Status beenden

Nicht andersherum.

Pflegeversicherung ist Pflicht.

Eine Lücke zwischen beiden Systemen sollte vermieden werden.

20. Drei typische Situationen

Du bist 19, gesetzlich familienversichert und wirst SaZ

Mit dem Beginn deines Dienstverhältnisses verändert sich dein Krankenversicherungsstatus.

Du informierst deine bisherige Krankenkasse über deinen Dienstantritt.

Anschließend klärst du, wie deine Pflegepflicht weitergeführt werden soll.

Bleibst du in der sozialen Pflegeversicherung, wird der Beitrag grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln einkommensabhängig berechnet.

Ist in deiner konkreten Situation eine private Pflegepflicht möglich, kannst du deren Beitrag danebenstellen und vergleichen.

Du bist bereits privat versichert

Dann solltest du mit deinem privaten Versicherer klären, wie dein bisheriger Krankenversicherungsschutz mit Beginn der truppenärztlichen Versorgung umgestellt wird und wie die Pflegepflicht weitergeführt wird.

Gerade hier können Anwartschaft und Pflegepflicht gleichzeitig relevant werden.

Du näherst dich deinem DZE

Dann sollte die Entscheidung nicht isoliert nach dem Pflegeversicherungsbeitrag getroffen werden.

Du musst gleichzeitig wissen:

Wie werde ich nach DZE krankenversichert?

Denn daran orientiert sich auch deine künftige Pflegeversicherung.

21. Typische Irrtümer

„Mit Dienstantritt muss ich meine gesetzliche Pflegeversicherung zwingend sofort kündigen.“

Nein. Für SaZ existiert ausdrücklich eine soziale Pflegeversicherungspflicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

„Gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung sind exakt dasselbe.“

Nein. Die Pflegekasse ist zwar organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt, Pflege- und Krankenversicherung sind rechtlich unterschiedliche Versicherungszweige.

„Private Pflegepflicht ist immer besser.“

Zu pauschal.

Sie kann gerade für junge SaZ finanziell sehr attraktiv sein, sollte aber konkret mit der sozialen Variante verglichen werden.

„Ich kündige einfach die gesetzliche Pflegeversicherung und suche danach etwas Privates.“

Das solltest du gerade nicht machen.

Erst muss sichergestellt sein, dass der neue Pflichtschutz rechtlich wirksam und lückenlos besteht.

22. Fazit

Die Pflegepflichtversicherung gehört zu den wenigen Versicherungsthemen bei der Bundeswehr, die du tatsächlich verbindlich klären musst.

Du kannst nicht einfach sagen:

„Das Risiko ist mir egal, ich versichere mich nicht.“

Gleichzeitig gibt es nicht zwingend nur einen einzigen Weg.

Insbesondere für SaZ sollte sauber zwischen der sozialen Pflegeversicherung und einer möglichen privaten Pflege-Pflichtversicherung unterschieden werden.

Die soziale Pflegeversicherung kann weiterhin über eine Pflegekasse einer gesetzlichen Krankenkasse geführt werden.

Ihr Beitrag wird grundsätzlich anhand der beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und kann deshalb mit steigendem Einkommen beziehungsweise steigender Besoldung höher werden.

Die private Pflege-Pflichtversicherung arbeitet nicht nach demselben einkommensabhängigen System.

Gerade für junge SaZ kann sie deshalb finanziell interessant und teilweise deutlich günstiger sein.

Das ist ein guter Grund, beide Varianten zu vergleichen.

Aber nicht für die pauschale Aussage:

„Privat ist immer besser.“

Vor allem die Reihenfolge rund um den Dienstantritt ist entscheidend:

Krankenkasse informieren.

Pflegepflicht klären.

Neuen Schutz schriftlich bestätigen lassen.

Erst anschließend gegebenenfalls den bisherigen Status beenden oder umstellen.

Denn bei einer Pflichtversicherung sollte die eigentliche Frage niemals lauten:

„Bin ich gerade irgendwie versichert?“

Sondern:

„Ist mein Pflegepflichtschutz rechtlich sauber, lückenlos und für meine Situation sinnvoll organisiert?“

360° Soldaten-Vorteils-Check

Die Pflegepflichtversicherung ist nur ein Teil deiner gesamten finanziellen und dienstlichen Situation bei der Bundeswehr.

Truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, PKV-Anwartschaft, Dienstunfähigkeit, Haftung, Altersvorsorge, Familienleistungen und später dein DZE können miteinander zusammenhängen.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche Themen für deine persönliche Situation überhaupt relevant sind und ob deine bestehende Absicherung zu deinem aktuellen Status passt.

Gerade bei der Pflegepflicht prüfen wir beispielsweise:

Wo bist du derzeit versichert?

Wurde deine bisherige Krankenkasse korrekt über den Dienstantritt informiert?

Wie hoch ist dein aktueller Pflegepflichtbeitrag?

Ist eine andere zulässige Variante finanziell interessanter?

Ist dein Versicherungsschutz lückenlos nachgewiesen?

Nicht jede zusätzliche Versicherung braucht jeder Soldat.

Die Pflegepflicht selbst musst du allerdings sauber geregelt haben.

Dein Dienstantritt steht bevor oder du bist bereits Soldat und möchtest prüfen, ob deine Pflegepflicht und deine weitere Absicherung korrekt aufgebaut sind? Schreib uns direkt über WhatsApp.

1. Warum brauchst du als Soldat überhaupt eine Pflegeversicherung?

Weil medizinische Versorgung und Pflege zwei vollkommen unterschiedliche Risiken sind.

Während deiner aktiven Dienstzeit erhältst du grundsätzlich unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Damit ist aber nicht automatisch das Risiko einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit abgedeckt.

Konkretes Beispiel

Du bist 23 Jahre alt und hast privat einen schweren Verkehrsunfall.

Nach Krankenhaus und Reha bleiben neurologische Einschränkungen zurück.

Du kannst dich nicht mehr vollständig selbst waschen, benötigst beim Anziehen Unterstützung und kannst bestimmte Tätigkeiten im Alltag dauerhaft nicht mehr alleine erledigen.

Die Behandlung deiner Verletzungen ist eine medizinische Leistung.

Die anschließend dauerhaft notwendige Unterstützung gehört dagegen zum Pflegesystem.

Deshalb brauchst du trotz truppenärztlicher Versorgung eine Pflegepflichtversicherung.

2. Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen

Bei „Pflege“ denken viele automatisch an ein Pflegeheim und Menschen im hohen Alter.

Pflegebedürftigkeit kann aber grundsätzlich in jedem Lebensalter entstehen.

Mögliche Ursachen sind beispielsweise:

  • Verkehrsunfälle,

  • neurologische Erkrankungen,

  • schwere Krankheiten,

  • dauerhafte Unfallfolgen,

  • körperliche Einschränkungen,

  • psychische oder kognitive Erkrankungen.

Konkretes Beispiel

Du bist 21 Jahre alt, sportlich und gesund.

Bei einem privaten Motorradunfall erleidest du schwere Verletzungen.

Von einem Tag auf den anderen ist Pflege plötzlich kein Thema für „irgendwann mit 80“, sondern für dein aktuelles Leben.

Gerade deshalb besteht die Pflegeversicherungspflicht unabhängig vom Alter.

3. Vor Dienstantritt unbedingt die bisherige Krankenkasse informieren

Dieser Punkt wird gerne vergessen.

Wenn du vor deiner Bundeswehrzeit gesetzlich krankenversichert beziehungsweise familienversichert warst, solltest du deiner bisherigen Krankenkasse deinen Dienstantritt und deinen neuen Status mitteilen.

Die Bundeswehr weist in eigenen Dienstantrittsunterlagen ausdrücklich darauf hin, dass sich Soldaten mit ihrer bisherigen Krankenkasse in Verbindung setzen und den Dienstantritt mitteilen sollen.

Der Grund ist einfach:

Mit deinem neuen Status verändern sich die Voraussetzungen deiner Krankenversicherung.

SaZ und Berufssoldaten sind aufgrund ihres Anspruchs auf Heilfürsorge grundsätzlich von der normalen GKV-Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ausgenommen.

Konkretes Beispiel

Du bist vor der Bundeswehr über die AOK versichert.

Am 1. Oktober wirst du SaZ.

Wenn deine Krankenkasse davon nichts erfährt, kann es passieren, dass dein Versicherungsstatus dort zunächst falsch weitergeführt wird.

Dann können später Rückfragen oder Beitragsforderungen entstehen, die anschließend korrigiert werden müssen.

Deshalb:

Nicht einfach davon ausgehen, dass sich alles automatisch erledigt.

Die Krankenkasse rechtzeitig über den Dienstantritt informieren.

4. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann trotzdem weiter eine Möglichkeit sein

Wichtig:

Nur weil deine normale Krankenversorgung künftig über die Bundeswehr läuft, heißt das nicht automatisch, dass du deine bisherige gesetzliche Pflegekasse verlassen musst.

§ 21 Nummer 6 SGB XI enthält ausdrücklich einen eigenen Versicherungstatbestand für Soldaten auf Zeit in der sozialen Pflegeversicherung.

Die soziale Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen durchgeführt, die organisatorisch bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind.

Du kannst also beispielsweise deine Pflegepflicht weiterhin über eine Pflegekasse wie:

  • TK Pflegeversicherung,

  • Barmer Pflegekasse,

  • AOK Pflegekasse,

  • DAK-Pflegekasse

organisiert haben, obwohl deine eigentliche medizinische Behandlung während des aktiven Dienstes über die Bundeswehr läuft.

Das ist ein wichtiger Unterschied:

Krankenkasse und Pflegekasse hängen organisatorisch zusammen, erfüllen bei einem aktiven Soldaten aber unterschiedliche Aufgaben.

5. Der große Unterschied: Die soziale Pflegeversicherung wird prozentual berechnet

Die soziale Pflegeversicherung arbeitet grundsätzlich mit einem Beitragssatz auf die beitragspflichtigen Einnahmen.

2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent.

Für Personen, bei denen aufgrund von Beihilfe beziehungsweise Heilfürsorge nur der halbe Pflegeversicherungsschutz benötigt wird, sieht § 55 SGB XI grundsätzlich den halben Beitragssatz vor.

Außerdem kann für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres der gesetzliche Kinderlosenzuschlag hinzukommen.

Die Beitragsbemessung ist damit grundsätzlich einkommensabhängig. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt ausdrücklich, dass der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird.

Bei SaZ kommt zusätzlich hinzu:

Den Beitrag für die soziale Pflegeversicherung trägt der nach § 21 Nummer 6 versicherte Soldat grundsätzlich allein.

Was bedeutet das praktisch?

Steigt deine beitragspflichtige Besoldung, kann grundsätzlich auch dein Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung steigen – bis zur gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Genau darin liegt einer der wesentlichen Unterschiede zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

6. Warum eine private Pflegepflicht für junge Soldaten finanziell interessant sein kann

Eine private Pflege-Pflichtversicherung wird nicht einfach nach dem Prinzip:

Besoldung × Prozentsatz

berechnet.

Deshalb kann sie gerade bei jungen Soldatinnen und Soldaten finanziell günstiger ausfallen als eine einkommensabhängige soziale Pflegeversicherung.

Und mit zunehmender Besoldung steigt der private Beitrag nicht automatisch deshalb, weil du zum Beispiel befördert wirst.

Konkretes Beispiel

Zwei junge SaZ haben denselben Dienstgrad und dieselbe Besoldung.

Soldat A erfüllt seine Pflegepflicht über die soziale Pflegeversicherung.

Sein Beitrag orientiert sich grundsätzlich an den gesetzlichen beitragspflichtigen Einnahmen.

Soldat B hat eine passende private Pflege-Pflichtversicherung.

Sein Beitrag wird nach den Regeln seines privaten Versicherers berechnet und ist nicht unmittelbar prozentual an seine Besoldung gekoppelt.

Wird Soldat A später befördert und steigt seine Besoldung, kann dadurch grundsätzlich auch seine einkommensabhängige Beitragsbemessung steigen.

Bei Soldat B führt die Beförderung nicht allein wegen des höheren Gehalts automatisch zu einer entsprechenden Beitragserhöhung.

Bedeutet das, privat ist immer besser?

Nein.

Aber insbesondere für einen jungen SaZ sollte die private Pflegepflicht mitgeprüft werden.

Sie kann finanziell deutlich interessanter sein.

Ein pauschales:

„Privat ist für jeden Soldaten immer günstiger“

wäre trotzdem nicht seriös, weil Alter, persönliche Situation, Versicherungsstatus und konkrete Vertragskonditionen berücksichtigt werden müssen.

7. Sozial oder privat: Leistungen der Pflichtversicherung sind gesetzlich vorgegeben

Bei der Pflegepflicht geht es nicht darum, dass die private Variante einfach doppelt so viel Pflegeleistung bietet.

Die private Pflege-Pflichtversicherung muss grundsätzlich Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den gesetzlichen Pflegeleistungen entsprechen.

Das SGB XI schreibt die entsprechenden Anforderungen vor.

Deshalb sollte die Frage zunächst weniger lauten:

„Wo bekomme ich viel mehr Leistung?“

sondern:

„Welche gesetzlich zulässige Variante passt finanziell und organisatorisch besser zu meiner Situation?“

8. Nicht zuerst kündigen und danach nach neuem Schutz suchen

Bei einer Pflichtversicherung sollte es keinen Zeitraum geben, in dem du einfach unversichert bist.

Deshalb sollte die Reihenfolge immer sauber sein:

1. Neue private Pflegepflicht beantragen.

2. Annahme beziehungsweise Versicherungsbestätigung abwarten.

3. Nachweis über den neuen lückenlosen Pflegepflichtschutz erhalten.

4. Erst danach mit der bisherigen Pflegekasse die Beendigung beziehungsweise Umstellung klären.

Je nach bisherigem Versicherungsstatus gelten dafür unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten weist beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass eine Befreiung von der sozialen Pflegeversicherung nur möglich ist, wenn eine entsprechende private Absicherung nachgewiesen wird; dafür gelten zudem Fristen.

Konkretes Beispiel

Du bist bisher über eine gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise deren Pflegekasse versichert.

Du möchtest deine Pflegepflicht künftig privat absichern.

Du kündigst aber zuerst deine bisherige Pflegeversicherung und kümmerst dich erst danach um die private Aufnahme.

Dann riskierst du unnötige Probleme mit der gesetzlich vorgeschriebenen lückenlosen Pflegeabsicherung.

Sinnvoller ist:

Erst neuen Schutz schriftlich sicherstellen – dann den bisherigen Status beenden beziehungsweise umstellen.

9. Ein Wechsel muss zur konkreten Versicherungspflicht passen

Hier wird das Thema juristisch etwas komplizierter.

§ 21 SGB XI enthält für SaZ eine besondere Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung, wenn sie gegen Krankheit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.

§ 23 SGB XI regelt wiederum die private Pflegepflicht für Privatversicherte und bestimmte Heilfürsorgeberechtigte, die nicht der sozialen Pflegeversicherungspflicht unterliegen.

Deshalb sollte ein Wechsel nicht einfach nach dem Muster:

„Ich kündige die Pflegekasse und mache privat.“

durchgeführt werden.

Entscheidend ist, welcher Versicherungstatbestand in deiner konkreten Situation gilt.

Gerade beim Wechsel sollte deshalb sowohl die bisherige Pflegekasse als auch der zukünftige private Versicherer bestätigen, wie der Übergang rechtlich und zeitlich umgesetzt wird.

So verhinderst du sowohl Doppelbeiträge als auch Versicherungslücken.

10. Warum aktive Soldaten grundsätzlich nur einen anteiligen Pflegepflichtschutz benötigen

Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge erhalten ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung grundsätzlich nur anteilig.

§ 28 Absatz 2 SGB XI sieht grundsätzlich einen hälftigen Leistungsanteil der Pflegeversicherung vor.

Die Bundeswehr ergänzt diesen Bereich über die Heilfürsorge.

§ 28 Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung enthält hierfür die entsprechenden Pflegeleistungen des Dienstherrn.

Vereinfacht kann man sich das deshalb so merken:

Pflegeversicherung + Bundeswehr ergänzen sich.

Es bedeutet nicht:

„Meine Pflegeversicherung zahlt nur die Hälfte und den Rest muss ich selbst bezahlen.“

11. Das häufig genannte 70/30 ist während des aktiven Dienstes nicht das richtige Grundmodell

Rund um PKV, Beamte und Beihilfe hört man häufig:

70 Prozent Beihilfe / 30 Prozent private Versicherung.

Das kann beispielsweise im späteren Ruhestand eines Berufssoldaten relevant werden.

Während der aktiven Dienstzeit geht es bei der Pflege aber zunächst um den besonderen Heilfürsorgeanspruch.

Hier sollte nicht einfach das klassische 70/30-Beihilfemodell übertragen werden.

Konkretes Beispiel

Du bist aktiver SaZ.

Du benötigst Pflegeleistungen.

Es wäre falsch, einfach zu rechnen:

70 Prozent Bundeswehr + 30 Prozent Pflegeversicherung.

Die Pflegepflicht während der aktiven Heilfürsorgezeit besitzt eine eigene Systematik.

12. Kinderlos oder Kinder vorhanden? Das kann bei der gesetzlichen Variante einen Unterschied machen

In der sozialen Pflegeversicherung spielt die Familiensituation eine Rolle.

Für Kinderlose nach Vollendung des 23. Lebensjahres existiert grundsätzlich ein zusätzlicher Beitrag von aktuell 0,6 Prozentpunkten.

Bei mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 Jahren können dagegen Beitragsabschläge greifen.

Konkretes Beispiel

Zwei gleich besoldete Soldaten sind beide in der sozialen Pflegeversicherung.

Der eine ist kinderlos und über 23.

Der andere hat berücksichtigungsfähige Kinder.

Ihre Pflegeversicherungsbeiträge können deshalb trotz identischer Besoldung unterschiedlich sein.

Auch das sollte bei einem Vergleich zwischen sozialer und privater Pflegepflicht berücksichtigt werden.

13. Pflegepflicht und PKV-Anwartschaft sind zwei verschiedene Dinge

Gerade bei SaZ werden beide Themen häufig gemeinsam behandelt.

Das bedeutet aber nicht, dass sie dasselbe sind.

Eine PKV-Anwartschaft soll dir bestimmte Rechte für eine möglicherweise spätere private Krankenversicherung erhalten.

Die Pflege-Pflichtversicherung erfüllt dagegen deine aktuelle gesetzliche Verpflichtung zur Absicherung des Pflegerisikos.

Konkretes Beispiel

Du besitzt eine kleine PKV-Anwartschaft.

Damit sicherst du bestimmte Rechte für eine spätere private Krankenversicherung.

Das bedeutet nicht automatisch, dass du allein dadurch bereits alle Anforderungen an deine aktuelle Pflegepflicht erfüllst.

In deinen Unterlagen sollte deshalb klar erkennbar sein:

Wo ist meine Pflegepflicht tatsächlich abgesichert?

14. Pflegepflicht ist nur die gesetzliche Grundabsicherung

Ein weiterer wichtiger Punkt:

Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkaskoversicherung für sämtliche denkbaren Pflegekosten.

Sie stellt gesetzlich festgelegte Leistungen zur Verfügung.

Bei tatsächlicher Pflegebedürftigkeit können darüber hinaus Kosten verbleiben.

Konkretes Beispiel

Du benötigst später dauerhaft stationäre Pflege.

Neben den gesetzlich berücksichtigten Pflegeaufwendungen können weitere Kosten entstehen.

Je nach persönlicher Situation müssen verbleibende Eigenanteile aus:

  • Einkommen,

  • Vermögen,

  • weiteren gesetzlichen Ansprüchen,

  • oder zusätzlicher privater Vorsorge

finanziert werden.

15. Eine Pflegezusatzversicherung ist wieder ein Meinungsthema

Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine zusätzliche Pflegeversicherung dagegen nicht.

Hier gilt deshalb wieder genau die Grundhaltung aus unserem Versicherungsüberblick:

Mancher möchte mögliche spätere Eigenanteile zusätzlich absichern.

Ein anderer möchte dieses Risiko bewusst über eigene Rücklagen oder Vermögen tragen.

Konkretes Beispiel

Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit bleiben dir trotz Pflichtleistungen zusätzliche monatliche Kosten.

Mit einem passenden privaten Pflegetagegeld könnte eine vereinbarte zusätzliche Leistung zur Verfügung stehen.

Ohne Zusatzversicherung musst du diese verbleibenden Kosten aus anderen Mitteln tragen.

Ob dir dieses Risiko einen zusätzlichen Beitrag wert ist, ist deine persönliche Entscheidung.

16. Was gilt bei einer Wehrdienstbeschädigung?

Entsteht die Pflegebedürftigkeit aufgrund einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung, können zusätzliche beziehungsweise besondere Leistungen aus dem Soldatenentschädigungsrecht greifen.

Das sollte von einem normalen privaten Pflegefall unterschieden werden.

Konkretes Beispiel

Du erleidest während einer dienstlichen Tätigkeit eine schwere anerkannte gesundheitliche Schädigung.

Diese führt dauerhaft zu Pflegebedürftigkeit.

Dann geht es nicht ausschließlich um deine normale Pflegepflichtversicherung.

Zusätzlich kann das Soldatenentschädigungsgesetz relevant werden.

17. FWDL und SaZ nicht miteinander verwechseln

Der Status spielt eine wichtige Rolle.

Beim Freiwilligen Wehrdienst können bestehende gesetzliche Sozialversicherungsverhältnisse anders fortgeführt werden als bei einem SaZ.

Für SaZ enthält § 21 Nummer 6 SGB XI ausdrücklich einen besonderen Versicherungstatbestand.

Deshalb solltest du nicht einfach die Versicherungslösung eines Kameraden übernehmen, ohne zu wissen, ob er:

  • FWDL,

  • SaZ,

  • oder Berufssoldat

ist.

18. Was passiert beim DZE?

Mit dem DZE verändert sich deine Situation erneut.

Die aktive truppenärztliche Versorgung endet grundsätzlich.

Anschließend benötigst du wieder einen zivilen Krankenversicherungsschutz.

Seit 2019 besitzen ausscheidende SaZ grundsätzlich ein Zugangsrecht zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Abhängig von deiner späteren Situation kann auch eine private Krankenversicherung infrage kommen.

Und dann greift wieder der bekannte Grundsatz:

Die Pflegeversicherung orientiert sich an deiner zukünftigen Krankenversicherungssituation.

Konkretes Beispiel

Du scheidest nach acht Jahren als SaZ aus und beginnst anschließend eine sozialversicherungspflichtige zivile Tätigkeit.

Du wirst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Dann läuft grundsätzlich auch deine Pflegeversicherung wieder über die soziale Pflegeversicherung.

Wirst du dagegen später privat krankenversichert, benötigst du grundsätzlich die entsprechende private Pflege-Pflichtversicherung.

19. Was solltest du konkret vor Dienstantritt machen?

Eigentlich reichen vier Schritte:

Schritt 1: Bisherige Krankenkasse informieren

Teile ihr deinen Dienstantritt mit.

Das verhindert, dass dein bisheriger Status einfach unverändert weiterläuft und später unnötige Beitragsfragen entstehen.

Schritt 2: Pflegepflichtstatus klären

Frag konkret:

Bleibe ich in der sozialen Pflegeversicherung oder soll meine Pflegepflicht privat abgesichert werden?

Schritt 3: Beiträge vergleichen

Wenn eine private Pflegepflicht in deiner Konstellation möglich ist, solltest du die tatsächlichen monatlichen Kosten gegenüberstellen.

Die gesetzliche Variante wird grundsätzlich einkommensabhängig berechnet.

Die private Variante ist nicht unmittelbar an deine Besoldung gekoppelt.

Gerade für junge SaZ kann die private Variante deshalb finanziell interessant sein.

Schritt 4: Erst neuen Schutz nachweisen, dann alten Status beenden

Nicht andersherum.

Pflegeversicherung ist Pflicht.

Eine Lücke zwischen beiden Systemen sollte vermieden werden.

20. Drei typische Situationen

Du bist 19, gesetzlich familienversichert und wirst SaZ

Mit dem Beginn deines Dienstverhältnisses verändert sich dein Krankenversicherungsstatus.

Du informierst deine bisherige Krankenkasse über deinen Dienstantritt.

Anschließend klärst du, wie deine Pflegepflicht weitergeführt werden soll.

Bleibst du in der sozialen Pflegeversicherung, wird der Beitrag grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln einkommensabhängig berechnet.

Ist in deiner konkreten Situation eine private Pflegepflicht möglich, kannst du deren Beitrag danebenstellen und vergleichen.

Du bist bereits privat versichert

Dann solltest du mit deinem privaten Versicherer klären, wie dein bisheriger Krankenversicherungsschutz mit Beginn der truppenärztlichen Versorgung umgestellt wird und wie die Pflegepflicht weitergeführt wird.

Gerade hier können Anwartschaft und Pflegepflicht gleichzeitig relevant werden.

Du näherst dich deinem DZE

Dann sollte die Entscheidung nicht isoliert nach dem Pflegeversicherungsbeitrag getroffen werden.

Du musst gleichzeitig wissen:

Wie werde ich nach DZE krankenversichert?

Denn daran orientiert sich auch deine künftige Pflegeversicherung.

21. Typische Irrtümer

„Mit Dienstantritt muss ich meine gesetzliche Pflegeversicherung zwingend sofort kündigen.“

Nein. Für SaZ existiert ausdrücklich eine soziale Pflegeversicherungspflicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

„Gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung sind exakt dasselbe.“

Nein. Die Pflegekasse ist zwar organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt, Pflege- und Krankenversicherung sind rechtlich unterschiedliche Versicherungszweige.

„Private Pflegepflicht ist immer besser.“

Zu pauschal.

Sie kann gerade für junge SaZ finanziell sehr attraktiv sein, sollte aber konkret mit der sozialen Variante verglichen werden.

„Ich kündige einfach die gesetzliche Pflegeversicherung und suche danach etwas Privates.“

Das solltest du gerade nicht machen.

Erst muss sichergestellt sein, dass der neue Pflichtschutz rechtlich wirksam und lückenlos besteht.

22. Fazit

Die Pflegepflichtversicherung gehört zu den wenigen Versicherungsthemen bei der Bundeswehr, die du tatsächlich verbindlich klären musst.

Du kannst nicht einfach sagen:

„Das Risiko ist mir egal, ich versichere mich nicht.“

Gleichzeitig gibt es nicht zwingend nur einen einzigen Weg.

Insbesondere für SaZ sollte sauber zwischen der sozialen Pflegeversicherung und einer möglichen privaten Pflege-Pflichtversicherung unterschieden werden.

Die soziale Pflegeversicherung kann weiterhin über eine Pflegekasse einer gesetzlichen Krankenkasse geführt werden.

Ihr Beitrag wird grundsätzlich anhand der beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und kann deshalb mit steigendem Einkommen beziehungsweise steigender Besoldung höher werden.

Die private Pflege-Pflichtversicherung arbeitet nicht nach demselben einkommensabhängigen System.

Gerade für junge SaZ kann sie deshalb finanziell interessant und teilweise deutlich günstiger sein.

Das ist ein guter Grund, beide Varianten zu vergleichen.

Aber nicht für die pauschale Aussage:

„Privat ist immer besser.“

Vor allem die Reihenfolge rund um den Dienstantritt ist entscheidend:

Krankenkasse informieren.

Pflegepflicht klären.

Neuen Schutz schriftlich bestätigen lassen.

Erst anschließend gegebenenfalls den bisherigen Status beenden oder umstellen.

Denn bei einer Pflichtversicherung sollte die eigentliche Frage niemals lauten:

„Bin ich gerade irgendwie versichert?“

Sondern:

„Ist mein Pflegepflichtschutz rechtlich sauber, lückenlos und für meine Situation sinnvoll organisiert?“

360° Soldaten-Vorteils-Check

Die Pflegepflichtversicherung ist nur ein Teil deiner gesamten finanziellen und dienstlichen Situation bei der Bundeswehr.

Truppenärztliche Versorgung, Pflegepflicht, PKV-Anwartschaft, Dienstunfähigkeit, Haftung, Altersvorsorge, Familienleistungen und später dein DZE können miteinander zusammenhängen.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche Themen für deine persönliche Situation überhaupt relevant sind und ob deine bestehende Absicherung zu deinem aktuellen Status passt.

Gerade bei der Pflegepflicht prüfen wir beispielsweise:

Wo bist du derzeit versichert?

Wurde deine bisherige Krankenkasse korrekt über den Dienstantritt informiert?

Wie hoch ist dein aktueller Pflegepflichtbeitrag?

Ist eine andere zulässige Variante finanziell interessanter?

Ist dein Versicherungsschutz lückenlos nachgewiesen?

Nicht jede zusätzliche Versicherung braucht jeder Soldat.

Die Pflegepflicht selbst musst du allerdings sauber geregelt haben.

Dein Dienstantritt steht bevor oder du bist bereits Soldat und möchtest prüfen, ob deine Pflegepflicht und deine weitere Absicherung korrekt aufgebaut sind? Schreib uns direkt über WhatsApp.

Häufige Fragen

01

Kann ich als Soldat weiter bei einer gesetzlichen Pflegekasse versichert sein?

Ja. Für SaZ enthält § 21 Nummer 6 SGB XI ausdrücklich eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung unter den dort genannten Voraussetzungen.

02

Wird der gesetzliche Beitrag prozentual berechnet?

Ja. Die soziale Pflegeversicherung berechnet ihre Beiträge grundsätzlich anhand der beitragspflichtigen Einnahmen.

03

Muss ich den Beitrag als SaZ selbst bezahlen?

Bei nach § 21 Nummer 6 SGB XI versicherten SaZ trägt der Soldat den Beitrag grundsätzlich selbst.

04

Kann eine private Pflegepflicht günstiger sein?

Ja. Gerade bei jungen Soldaten kann das der Fall sein, weil der private Beitrag nicht einfach prozentual mit der Besoldung steigt.

05

Ist sie automatisch für jeden günstiger?

Nein. Das muss anhand der konkreten Beiträge geprüft werden.

06

Muss ich meine gesetzliche Krankenkasse vor Dienstantritt informieren?

Ja, das solltest du tun. Auch Bundeswehr-Unterlagen fordern Soldaten ausdrücklich dazu auf, der Krankenkasse den Dienstantritt mitzuteilen.

07

Kann ich meine Gesundheitskarte nach Dienstantritt normal weiterverwenden?

Für die normale medizinische Versorgung während der aktiven Dienstzeit ist grundsätzlich die truppenärztliche Versorgung zuständig.

08

Sollte ich die gesetzliche Pflegeversicherung kündigen, bevor der private Vertrag steht?

Nein.

Zuerst sollte der neue private Pflegepflichtschutz bestätigt sein. Danach wird mit der Pflegekasse geklärt, wann und unter welcher Rechtsgrundlage die bisherige Mitgliedschaft endet beziehungsweise umgestellt wird.

09

Reicht eine PKV-Anwartschaft als Pflegepflicht?

Nicht automatisch. Anwartschaft und Pflegepflicht erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Quellen zum Nachlesen

www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__21.html

§ 21 SGB XI – Pflegeversicherungspflicht für Soldaten auf Zeit

§ 21 SGB XI – Pflegeversicherungspflicht für Soldaten auf Zeit

www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__23.html

§ 23 SGB XI – private Pflege-Pflichtversicherung und Heilfürsorge

§ 23 SGB XI – private Pflege-Pflichtversicherung und Heilfürsorge

www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html

§ 28 SGB XI – Pflegeleistungen bei Heilfürsorge

§ 28 SGB XI – Pflegeleistungen bei Heilfürsorge

www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__55.html

§ 55 SGB XI – Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung

§ 55 SGB XI – Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung

Für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gelten besondere Regeln zur Beitragsbemessung.

§ 57 SGB XI – beitragspflichtige Einnahmen

§ 57 SGB XI – beitragspflichtige Einnahmen

Nach § 21 Nummer 6 versicherte Soldaten auf Zeit tragen ihren Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich allein.

§ 59 SGB XI – Beitragstragung bei SaZ

§ 59 SGB XI – Beitragstragung bei SaZ

Regelt für die dort erfassten Fälle Voraussetzungen und Fristen einer Befreiung bei nachgewiesenem privaten Versicherungsschutz.

§ 22 SGB XI – Befreiung von der sozialen Pflegeversicherung

§ 22 SGB XI – Befreiung von der sozialen Pflegeversicherung

Aktuelle Beitragssätze, Einkommensabhängigkeit, Kinderlosenzuschlag und Beitragsbemessungsgrenze 2026.

Bundesgesundheitsministerium – Finanzierung der Pflegeversicherung

Bundesgesundheitsministerium – Finanzierung der Pflegeversicherung

Erläutert unter anderem die Voraussetzungen für soziale und private Pflegepflichtversicherung sowie die notwendige Nachweisführung bei einem Wechsel.

Bundesgesundheitsministerium – Versicherte der Pflegeversicherung

Bundesgesundheitsministerium – Versicherte der Pflegeversicherung

www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

§ 6 SGB V – Versicherungsfreiheit von SaZ und Berufssoldaten

§ 6 SGB V – Versicherungsfreiheit von SaZ und Berufssoldaten

Die Bundeswehr weist Soldaten ausdrücklich darauf hin, den Dienstantritt bei der bisherigen Krankenkasse mitzuteilen und die Gesundheitskarte ab Beginn der truppenärztlichen Versorgung nicht für die normale medizinische Versorgung weiterzuverwenden.

Bundeswehr – Hinweis zum Dienstantritt und zur Krankenkasse

Bundeswehr – Hinweis zum Dienstantritt und zur Krankenkasse

www.gesetze-im-internet.de/bwhfv/

Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung

Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung

Gerade beim Wechsel zwischen sozialer und privater Pflegepflichtversicherung sollte nicht nur auf den Preis geschaut werden. Entscheidend ist zuerst, welcher Versicherungstatbestand in deiner konkreten Situation gilt und ob der Übergang lückenlos erfolgt. Deshalb sollte eine bestehende Pflegeversicherung nicht vorschnell beendet werden, bevor der zukünftige Versicherungsschutz schriftlich bestätigt und der Wechsel mit der bisherigen Pflegekasse geklärt wurde.

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