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Trennungsgeld, Fahrtkosten, Zulagen, Kindergeld und VWL: Welche finanziellen Leistungen Soldaten bekommen können

Karriere & Wege

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

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Trennungsgeld, Fahrtkosten, Zulagen, Kindergeld und VWL: Welche finanziellen Leistungen Soldaten bekommen können

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Daniel, Levin & Afsal

Letzte Aktualisierung: Oktober 2026

Einordnung

Deine monatliche Besoldung ist nur ein Teil dessen, was während deiner Bundeswehrzeit finanziell relevant sein kann.

Je nachdem, wo du eingesetzt wirst, ob du versetzt oder kommandiert wirst, welche Verwendung du hast, ob du Kinder hast oder noch selbst unter bestimmten Voraussetzungen beim Kindergeld berücksichtigt wirst, können zusätzliche finanzielle Leistungen dazukommen.

Dazu gehören beispielsweise Trennungsgeld, Reisekosten, Reisebeihilfen für Heimfahrten, bestimmte Stellen- und Erschwerniszulagen, der Auslandsverwendungszuschlag, Kindergeld, Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen.

Hinzu kommt ein Vorteil, den viele Soldatinnen und Soldaten regelmäßig nutzen: das kostenfreie Bahnfahren in Uniform.

Das Problem ist nur:

Viele dieser Leistungen bekommst du nicht automatisch allein deshalb, weil du Soldat bist.

Es gibt Voraussetzungen, Anträge, Fristen und teilweise sehr unterschiedliche Regelungen.

Dadurch entstehen in der Praxis immer wieder Situationen, in denen Soldaten Geld liegen lassen oder mit Leistungen rechnen, auf die sie in ihrer konkreten Situation gar keinen Anspruch haben.

Ein typisches Beispiel ist Trennungsgeld.

Man hört unter Kameraden häufig:

„Wenn du weit genug von der Kaserne entfernt wohnst, bekommst du Trennungsgeld.“

So einfach funktioniert es nicht.

Die Entfernung allein begründet noch keinen Anspruch. Entscheidend ist insbesondere, warum du dich an einem anderen Dienstort befindest, ob beispielsweise eine Versetzung oder Kommandierung vorliegt, ob dir eine tägliche Rückkehr zugemutet werden kann und welche Unterkunftssituation besteht.

Ähnlich sieht es beim Kindergeld aus.

Ein 19-jähriger Soldat hat nicht allein deshalb weiterhin einen Kindergeldanspruch für seine Eltern, weil er noch keine 25 Jahre alt ist. Gleichzeitig kann ein Anspruch während bestimmter Ausbildungsphasen bei der Bundeswehr durchaus weiterbestehen.

Und auch beim Familienzuschlag gibt es Besonderheiten.

Gerade wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst arbeiten, kann entscheidend sein, welcher Elternteil bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigter geführt wird. In solchen Fällen kann die Zuordnung des Kindergeldes darüber entscheiden, welcher Elternteil den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags erhält.

Bei den vermögenswirksamen Leistungen wiederum gilt:

Der Bund zahlt dir die VWL nicht einfach zusätzlich auf dein Girokonto, ohne dass du dich darum kümmerst. Du musst eine geeignete vermögenswirksame Anlage angeben.

Dieser Artikel soll deshalb nicht einfach möglichst viele Leistungen aufzählen.

Er soll dir zeigen:

Welche Leistungen gibt es überhaupt?

Wann können sie relevant werden?

Welche aktuellen Beträge gelten?

Und bei welchen Punkten musst du selbst aktiv werden?

Letzte Aktualisierung: Oktober 2026

Einordnung

Deine monatliche Besoldung ist nur ein Teil dessen, was während deiner Bundeswehrzeit finanziell relevant sein kann.

Je nachdem, wo du eingesetzt wirst, ob du versetzt oder kommandiert wirst, welche Verwendung du hast, ob du Kinder hast oder noch selbst unter bestimmten Voraussetzungen beim Kindergeld berücksichtigt wirst, können zusätzliche finanzielle Leistungen dazukommen.

Dazu gehören beispielsweise Trennungsgeld, Reisekosten, Reisebeihilfen für Heimfahrten, bestimmte Stellen- und Erschwerniszulagen, der Auslandsverwendungszuschlag, Kindergeld, Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen.

Hinzu kommt ein Vorteil, den viele Soldatinnen und Soldaten regelmäßig nutzen: das kostenfreie Bahnfahren in Uniform.

Das Problem ist nur:

Viele dieser Leistungen bekommst du nicht automatisch allein deshalb, weil du Soldat bist.

Es gibt Voraussetzungen, Anträge, Fristen und teilweise sehr unterschiedliche Regelungen.

Dadurch entstehen in der Praxis immer wieder Situationen, in denen Soldaten Geld liegen lassen oder mit Leistungen rechnen, auf die sie in ihrer konkreten Situation gar keinen Anspruch haben.

Ein typisches Beispiel ist Trennungsgeld.

Man hört unter Kameraden häufig:

„Wenn du weit genug von der Kaserne entfernt wohnst, bekommst du Trennungsgeld.“

So einfach funktioniert es nicht.

Die Entfernung allein begründet noch keinen Anspruch. Entscheidend ist insbesondere, warum du dich an einem anderen Dienstort befindest, ob beispielsweise eine Versetzung oder Kommandierung vorliegt, ob dir eine tägliche Rückkehr zugemutet werden kann und welche Unterkunftssituation besteht.

Ähnlich sieht es beim Kindergeld aus.

Ein 19-jähriger Soldat hat nicht allein deshalb weiterhin einen Kindergeldanspruch für seine Eltern, weil er noch keine 25 Jahre alt ist. Gleichzeitig kann ein Anspruch während bestimmter Ausbildungsphasen bei der Bundeswehr durchaus weiterbestehen.

Und auch beim Familienzuschlag gibt es Besonderheiten.

Gerade wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst arbeiten, kann entscheidend sein, welcher Elternteil bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigter geführt wird. In solchen Fällen kann die Zuordnung des Kindergeldes darüber entscheiden, welcher Elternteil den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags erhält.

Bei den vermögenswirksamen Leistungen wiederum gilt:

Der Bund zahlt dir die VWL nicht einfach zusätzlich auf dein Girokonto, ohne dass du dich darum kümmerst. Du musst eine geeignete vermögenswirksame Anlage angeben.

Dieser Artikel soll deshalb nicht einfach möglichst viele Leistungen aufzählen.

Er soll dir zeigen:

Welche Leistungen gibt es überhaupt?

Wann können sie relevant werden?

Welche aktuellen Beträge gelten?

Und bei welchen Punkten musst du selbst aktiv werden?

[ Kurz gesagt ]

Es gibt bei der Bundeswehr nicht den einen pauschalen „Soldatenbonus“.

Die zusätzlichen finanziellen Leistungen haben unterschiedliche Zwecke.

Trennungsgeld soll bestimmte Mehrkosten ausgleichen, die aufgrund einer dienstlich veranlassten räumlichen Trennung entstehen.

Reisekosten betreffen dienstlich notwendige Reisen.

Zulagen honorieren bestimmte Funktionen, Belastungen oder besondere Verwendungen.

Kindergeld und Familienzuschlag hängen dagegen von deiner persönlichen beziehungsweise familiären Situation ab, während vermögenswirksame Leistungen dem Vermögensaufbau dienen.

Einige wichtige Werte für 2026:

Kindergeld – 259 € monatlich je Kind

VWL für SaZ und Berufssoldaten – grundsätzlich 6,65 € monatlich

Wegstreckenentschädigung bei Dienstreise mit privatem Kfz – grundsätzlich 0,20 € je gefahrenem Kilometer

bei erheblichem dienstlichem Interesse – 0,30 € je gefahrenem Kilometer

Verpflegungszuschuss bei täglicher Rückkehr im Trennungsgeldrecht und mehr als 11 Stunden notwendiger Abwesenheit – 2,05 € je Arbeitstag

Fallschirmspringerzulage in einer entsprechenden Verwendung – aktuell 161,06 € monatlich

Zulage für bestimmte Spezialkräfte – bis zu 1.125 € monatlich

höchste Stufe Auslandsverwendungszuschlag – 153 € je Tag

kostenfreies Bahnfahren in Uniform – grundsätzlich unter den geltenden Voraussetzungen möglich

Diese Tabelle zeigt aber gleichzeitig, warum du nicht einfach sämtliche Beträge zusammenrechnen solltest.

Du bekommst nicht automatisch jede Leistung und bei verschiedenen Zulagen oder Leistungen können besondere Voraussetzungen beziehungsweise Konkurrenzregelungen gelten.

[ Kurz gesagt ]

Es gibt bei der Bundeswehr nicht den einen pauschalen „Soldatenbonus“.

Die zusätzlichen finanziellen Leistungen haben unterschiedliche Zwecke.

Trennungsgeld soll bestimmte Mehrkosten ausgleichen, die aufgrund einer dienstlich veranlassten räumlichen Trennung entstehen.

Reisekosten betreffen dienstlich notwendige Reisen.

Zulagen honorieren bestimmte Funktionen, Belastungen oder besondere Verwendungen.

Kindergeld und Familienzuschlag hängen dagegen von deiner persönlichen beziehungsweise familiären Situation ab, während vermögenswirksame Leistungen dem Vermögensaufbau dienen.

Einige wichtige Werte für 2026:

Kindergeld – 259 € monatlich je Kind

VWL für SaZ und Berufssoldaten – grundsätzlich 6,65 € monatlich

Wegstreckenentschädigung bei Dienstreise mit privatem Kfz – grundsätzlich 0,20 € je gefahrenem Kilometer

bei erheblichem dienstlichem Interesse – 0,30 € je gefahrenem Kilometer

Verpflegungszuschuss bei täglicher Rückkehr im Trennungsgeldrecht und mehr als 11 Stunden notwendiger Abwesenheit – 2,05 € je Arbeitstag

Fallschirmspringerzulage in einer entsprechenden Verwendung – aktuell 161,06 € monatlich

Zulage für bestimmte Spezialkräfte – bis zu 1.125 € monatlich

höchste Stufe Auslandsverwendungszuschlag – 153 € je Tag

kostenfreies Bahnfahren in Uniform – grundsätzlich unter den geltenden Voraussetzungen möglich

Diese Tabelle zeigt aber gleichzeitig, warum du nicht einfach sämtliche Beträge zusammenrechnen solltest.

Du bekommst nicht automatisch jede Leistung und bei verschiedenen Zulagen oder Leistungen können besondere Voraussetzungen beziehungsweise Konkurrenzregelungen gelten.

[ Inhalt ]

01

Trennungsgeld ist nicht einfach „Geld, weil du weit weg wohnst“

02

SaZ und Berufssoldaten sind ausdrücklich erfasst

03

Tägliche Heimfahrt oder auswärtiges Verbleiben?

04

Was bekommst du, wenn du am neuen Dienstort bleiben musst?

05

Auch Heimfahrten können berücksichtigt werden

06

Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr funktioniert anders

07

Trennungsgeld musst du rechtzeitig beantragen

08

Fahrtkosten: Normaler Arbeitsweg und Dienstreise sind nicht dasselbe

09

Dein täglicher Weg zur Stammkaserne ist keine normale Dienstreise

10

Kostenlos Bahnfahren in Uniform kann dir jedes Jahr viel Geld sparen

11

Zulage ist nicht gleich Zulage

12

Beispiel Fallschirmspringerzulage

13

Bei Spezialverwendungen können die Beträge deutlich höher sein

14

Mehrere Zulagen lassen sich nicht immer einfach addieren

15

Der Auslandsverwendungszuschlag kann einen großen Unterschied machen

16

Der AVZ ist steuerfrei

17

Kindergeld und Familienzuschlag sind zwei unterschiedliche Leistungen

18

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst sind, kann die Kindergeld-Zuordnung über den Familienzuschlag entscheiden

19

Wichtig: Läuft das Kindergeld auf den nicht im öffentlichen Dienst beschäftigten Partner, ist der Familienzuschlag nicht automatisch verloren

20

Kindergeld beträgt 2026 259 Euro je Kind

21

Was solltest du bei der Geburt eines Kindes als Soldat machen?

22

Kindergeld kann auch für junge Soldaten selbst noch relevant sein

23

Freiwilliger Wehrdienst bedeutet nicht automatisch Kindergeld bis 25

24

Bei einer militärischen Laufbahnausbildung kann die Situation anders aussehen

25

Kindergeld wird normalerweise an deine Eltern gezahlt – nicht automatisch an dich

26

Vermögenswirksame Leistungen: klein, aber trotzdem dein Geld

27

VWL wird nicht einfach auf dein Girokonto überwiesen

28

Wohin können VWL fließen?

29

Kostenloses Bahnfahren und VWL zeigen ein wichtiges Prinzip

30

Seit 2026 kann für bestimmte neue Soldaten ein Führerscheinzuschuss relevant sein

31

Bei Veränderungen immer neu prüfen

32

Drei typische Situationen

33

Typische Irrtümer

34

Fazit

Häufige Fragen

Quellen zum Nachlesen

1. Trennungsgeld ist nicht einfach „Geld, weil du weit weg wohnst“

Trennungsgeld gehört wahrscheinlich zu den Leistungen, über die unter Soldaten am meisten gesprochen wird.

Der Grundgedanke ist relativ einfach:

Wenn dein Dienstherr dich aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort versetzt, abordnet oder kommandiert und dir dadurch zusätzliche Kosten entstehen, sollst du diese Mehrbelastung nicht zwingend vollständig selbst tragen müssen.

Die Trennungsgeldverordnung nennt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit verschiedene dienstliche Maßnahmen, die grundsätzlich einen Anspruch auslösen können.

Dazu gehören insbesondere eine dienstlich veranlasste Versetzung sowie eine Abordnung oder Kommandierung, ausdrücklich auch im Rahmen von Aus- und Fortbildungen.

Das bedeutet aber im Umkehrschluss:

Nur weil dein Wohnort 200 Kilometer von deiner Kaserne entfernt liegt, entsteht noch nicht automatisch ein Anspruch auf Trennungsgeld.

Konkretes Beispiel

Du wohnst in Dortmund und wirst von Beginn deiner Bundeswehrzeit an regulär an einem Standort in Koblenz eingesetzt.

Du entscheidest dich freiwillig dafür, weiterhin in Dortmund zu wohnen und regelmäßig nach Hause zu fahren.

Daraus folgt nicht automatisch:

„Ich wohne weit weg, also bekomme ich Trennungsgeld.“

Anders kann die Situation beispielsweise aussehen, wenn du bereits an einem Standort dienst und anschließend dienstlich zu einem anderen Standort versetzt oder für mehrere Monate kommandiert wirst.

Dann kann die Trennungsgeldverordnung relevant werden.

2. SaZ und Berufssoldaten sind ausdrücklich erfasst

Die Trennungsgeldverordnung nennt unter anderem:

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Für einen klassischen SaZ ist deshalb vor allem entscheidend, warum sein Dienstort gewechselt hat und welche konkrete dienstliche Maßnahme dahintersteht.

Ein typischer Fall kann beispielsweise so aussehen:

Du bist dauerhaft in Köln eingesetzt.

Anschließend wirst du für mehrere Monate im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung nach München kommandiert.

Deine bisherige Wohnung beziehungsweise dein eigener Haushalt bleibt gleichzeitig bestehen.

Genau solche Situationen können trennungsgeldrechtlich interessant werden.

3. Tägliche Heimfahrt oder auswärtiges Verbleiben?

Beim Trennungsgeld wird unter anderem danach unterschieden, ob du täglich nach Hause zurückkehrst beziehungsweise dir diese tägliche Rückkehr zugemutet werden kann oder ob du am neuen Dienstort verbleiben musst.

Die Trennungsgeldverordnung enthält dafür sogar konkrete Orientierungswerte.

Eine tägliche Rückkehr gilt in der Regel als nicht zumutbar, wenn bei der Nutzung regelmäßig verkehrender öffentlicher Verkehrsmittel entweder deine Abwesenheit von der Wohnung mehr als zwölf Stunden betragen würde oder du für Hin- und Rückweg zusammen mehr als drei Stunden benötigst.

Das bedeutet nicht, dass ausschließlich diese Zahlen über jeden Einzelfall entscheiden.

Sie zeigen aber ziemlich gut, dass nicht nur die Kilometerzahl entscheidend ist.

Beispiel

Soldat A wohnt 70 Kilometer vom neuen Dienstort entfernt, verfügt aber über eine sehr gute Verkehrsanbindung und benötigt insgesamt ungefähr zwei Stunden für Hin- und Rückfahrt.

Soldat B wohnt ebenfalls rund 70 Kilometer entfernt, muss mehrfach umsteigen und wäre jeden Tag mehr als dreieinhalb Stunden unterwegs.

Obwohl die Entfernung praktisch identisch ist, kann die Bewertung der täglichen Rückkehr unterschiedlich ausfallen.

4. Was bekommst du, wenn du am neuen Dienstort bleiben musst?

Wenn du aufgrund einer entsprechenden dienstlichen Maßnahme nicht täglich nach Hause zurückkehrst und die tägliche Rückkehr nicht zumutbar beziehungsweise dienstlich nicht möglich ist, sieht die Trennungsgeldverordnung verschiedene Leistungen vor.

In den ersten 14 Tagen nach der Dienstantrittsreise wird grundsätzlich ein sogenanntes Trennungsreisegeld gewährt, das sich an den Regelungen für Dienstreisen orientiert.

Ab dem 15. Tag verändert sich die Systematik.

Dann können unter den jeweiligen Voraussetzungen Trennungstagegeld und notwendige Übernachtungskosten relevant werden.

Die genaue Leistung hängt dabei von deiner tatsächlichen Situation ab.

Wird dir beispielsweise eine Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt oder erhältst du kostenlose Verpflegung, kann sich die Leistung entsprechend verändern.

Deshalb ist die Rechnung:

„Kommandierung = Betrag X pro Tag“

meist zu einfach.

5. Auch Heimfahrten können berücksichtigt werden

Wenn du während einer entsprechenden Maßnahme am auswärtigen Dienstort verbleibst, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Heimfahrten vollständig privat bezahlt werden müssen.

Bei einem längerfristigen Aufenthalt können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Reisebeihilfen für Heimfahrten gewährt werden.

Das kann gerade bei weit entfernten Kommandierungen finanziell einen erheblichen Unterschied machen.

Beispiel

Du bist für mehrere Monate 500 Kilometer von deinem Wohnort entfernt eingesetzt und möchtest regelmäßig deine Familie besuchen.

Wenn die Voraussetzungen für Trennungsgeld und Reisebeihilfe erfüllt sind, können bestimmte Heimfahrten berücksichtigt beziehungsweise erstattet werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede beliebige Heimfahrt automatisch bezahlt wird.

Du solltest deshalb bereits zu Beginn einer längeren Kommandierung klären, welche Reisebeihilfen dir konkret zustehen.

6. Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr funktioniert anders

Vielleicht wirst du an einen anderen Dienstort kommandiert, kannst aber jeden Abend nach Hause fahren.

Auch dann kann Trennungsgeld relevant sein.

Bei täglicher beziehungsweise zumutbarer täglicher Rückkehr können grundsätzlich Fahrtkostenerstattungen oder Wegstreckenentschädigungen nach den entsprechenden Reisekostenvorschriften berücksichtigt werden.

Dabei können allerdings Kosten angerechnet werden, die dir ohnehin für deinen bisherigen Arbeitsweg entstanden wären.

Bei einer notwendigen Abwesenheit von mehr als elf Stunden kann zusätzlich grundsätzlich ein:

Verpflegungszuschuss von 2,05 Euro je Arbeitstag

relevant werden, sofern nicht ohnehin ein anderer Anspruch auf Reisekostenvergütung für Verpflegungsmehraufwand besteht.

Das klingt kompliziert.

Praktisch bedeutet es vor allem:

Trennungsgeld ist keine feste Pauschale, die jeder Soldat bei einer Kommandierung einfach zusätzlich bekommt.

Es wird auf Basis deiner tatsächlichen Situation berechnet.

7. Trennungsgeld musst du rechtzeitig beantragen

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Ein Anspruch hilft dir nicht, wenn du die gesetzliche Frist verpasst.

Trennungsgeld muss grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Beginn der dienstlichen Maßnahme beantragt werden.

Auch die entsprechenden monatlichen Forderungsnachweise unterliegen Fristen.

Das Wort Ausschlussfrist solltest du ernst nehmen.

Es bedeutet nicht:

„Wenn ich ein bisschen zu spät bin, wird das schon irgendwie gehen.“

Nach Ablauf einer Ausschlussfrist kann der Anspruch tatsächlich verloren sein.

Deshalb solltest du bei einer:

Versetzung, Abordnung, Kommandierung oder längeren Ausbildung an einem anderen Standort möglichst früh klären, ob Trennungsgeld für dich relevant ist.

8. Fahrtkosten: Normaler Arbeitsweg und Dienstreise sind nicht dasselbe

Beim Thema Fahrtkosten werden häufig mehrere Dinge miteinander vermischt.

Du hast zunächst deinen normalen Weg zwischen Wohnung und deiner regulären Dienststelle.

Daneben gibt es dienstlich angeordnete Reisen.

Und zusätzlich können im Rahmen des Trennungsgeldes Fahrtkosten entstehen.

Diese Bereiche funktionieren unterschiedlich.

Für eine normale Dienstreise gelten die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die notwendigen Fahrtkosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen erstattet werden.

Nutzt du bei einer Dienstreise dein privates Auto, beträgt die normale Wegstreckenentschädigung grundsätzlich:

20 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer.

Besteht ein vorab festgestelltes erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung deines eigenen Kraftfahrzeugs, beträgt die Wegstreckenentschädigung grundsätzlich:

30 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer.

Wichtig ist dabei:

Nur weil dein Auto für dich persönlich bequemer ist, besteht nicht automatisch ein erhebliches dienstliches Interesse.

Dieses muss dienstlich entsprechend festgestellt werden.

9. Dein täglicher Weg zur Stammkaserne ist keine normale Dienstreise

Du solltest deshalb nicht davon ausgehen:

„Ich fahre jeden Tag 50 Kilometer zur Kaserne, deshalb zahlt mir die Bundeswehr 30 Cent pro Kilometer.“

Dein normaler Arbeitsweg zu deiner dauerhaft zugeordneten Dienststelle ist etwas anderes als eine Dienstreise.

Steuerlich kann dafür die Entfernungspauschale relevant sein.

Seit 2026 beträgt sie:

38 Cent je Entfernungskilometer bereits ab dem ersten Kilometer.

Das bedeutet aber nicht, dass dir die Bundeswehr jeden Monat genau diesen Betrag auszahlt.

Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Werbungskostenansatz.

Du solltest deshalb immer unterscheiden zwischen:

einer tatsächlichen Fahrtkostenerstattung durch den Dienstherrn

und

einer möglichen steuerlichen Berücksichtigung deiner Fahrtkosten.

10. Kostenlos Bahnfahren in Uniform kann dir jedes Jahr viel Geld sparen

Ein finanzieller Vorteil der Bundeswehr besteht nicht aus einer zusätzlichen Auszahlung, sondern daraus, dass bestimmte Fahrtkosten gar nicht erst entstehen.

Soldatinnen und Soldaten können unter den geltenden Voraussetzungen kostenfrei in Uniform mit öffentlichen Eisenbahnen fahren.

Die gesetzliche Grundlage findet sich mittlerweile ausdrücklich im Soldatengesetz.

Für die jeweilige Verbindung benötigst du in der Praxis das entsprechende Ticket beziehungsweise Bundeswehr-eToken und musst die Bedingungen des Angebots erfüllen.

Warum das finanziell interessant sein kann

Angenommen, du dienst mehrere hundert Kilometer von deiner Heimat entfernt und möchtest regelmäßig am Wochenende nach Hause.

Wenn du einen großen Teil dieser Strecken kostenfrei mit der Bahn zurücklegen kannst, kann das im Jahr mehrere hundert oder sogar mehr als tausend Euro an privaten Fahrtkosten sparen.

Du bekommst dieses Geld nicht ausgezahlt.

Trotzdem verbessert die Leistung deine finanzielle Situation.

11. Zulage ist nicht gleich Zulage

Beim Thema Zulagen entsteht schnell der Eindruck:

„Bestimmte Dienstgrade bekommen automatisch bestimmte Zulagen.“

So einfach ist es nicht.

Das Besoldungsrecht kennt unterschiedliche Formen zusätzlicher Zahlungen.

Dazu gehören beispielsweise Stellenzulagen, die mit bestimmten Funktionen oder Dienstposten verbunden sein können, sowie Erschwerniszulagen, die besondere Belastungen und Tätigkeiten berücksichtigen.

Hinzu kommt der Auslandsverwendungszuschlag für bestimmte besondere Verwendungen im Ausland.

Welche Zulage du tatsächlich erhältst, hängt deshalb häufig stärker von deiner konkreten Verwendung und Tätigkeit ab als allein von deinem Dienstgrad.

12. Beispiel Fallschirmspringerzulage

Ein Soldat erhält nicht automatisch dauerhaft eine Fallschirmspringerzulage, nur weil er irgendwann einen entsprechenden Lehrgang bestanden hat.

Entscheidend ist unter anderem, ob er in einer entsprechenden zulageberechtigenden Verwendung eingesetzt wird beziehungsweise weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Für Soldaten in einer regulären entsprechenden Fallschirmspringerverwendung beträgt die Zulage aktuell:

161,06 Euro monatlich.

Für bestimmte Soldaten, die nicht in einer solchen Verwendung eingesetzt werden, aber weiterhin zum Üben im Fallschirmspringen verpflichtet sind, gelten niedrigere Beträge.

Das zeigt:

Eine erworbene Qualifikation und ein aktueller Zulagenanspruch sind nicht automatisch dasselbe.

13. Bei Spezialverwendungen können die Beträge deutlich höher sein

Bei besonders spezialisierten und belastenden Verwendungen können die Zulagen wesentlich größer ausfallen.

Für bestimmte Einsatzverwendungen von Kommandosoldaten und Kampfschwimmern sowie entsprechende Ausbildungsphasen können nach aktueller Rechtslage beispielsweise monatliche Zulagen von bis zu:

1.125 Euro

vorgesehen sein.

Andere Verwendungen liegen deutlich darunter.

Das zeigt die große Spannweite des Zulagensystems.

Es gibt deshalb nicht:

„die Bundeswehrzulage“.

Es gibt viele verschiedene Zulagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

14. Mehrere Zulagen lassen sich nicht immer einfach addieren

Wenn du gleichzeitig die Voraussetzungen mehrerer Zulagen erfüllst, bedeutet das nicht automatisch:

Zulage A + Zulage B + Zulage C = alles vollständig zusätzlich.

Für verschiedene Kombinationen existieren gesetzliche Konkurrenzregelungen.

Bestimmte Zulagen können beispielsweise nur teilweise nebeneinander gezahlt werden oder eine andere Zulage kann ganz oder teilweise angerechnet werden.

Deshalb solltest du dein zukünftiges Einkommen bei einem Verwendungswechsel nicht ausschließlich anhand einzelner Zulagentabellen kalkulieren.

Interessanter ist die Frage:

Welche Zulagen werden in meiner konkreten Verwendung tatsächlich nebeneinander gezahlt?

15. Der Auslandsverwendungszuschlag kann einen großen Unterschied machen

Bei bestimmten besonderen Verwendungen im Ausland kann ein Auslandsverwendungszuschlag – kurz AVZ – gezahlt werden.

Der AVZ soll sowohl materielle Mehraufwendungen als auch besondere immaterielle Belastungen ausgleichen.

Die Höhe hängt von der jeweiligen Belastungsstufe der Verwendung ab.

Die höchste Stufe beträgt aktuell:

153 Euro pro Tag.

Vereinfachtes Beispiel

Du befindest dich 30 Tage in einer Verwendung, für die tatsächlich die höchste AVZ-Stufe festgesetzt wurde.

Dann ergibt sich rein rechnerisch:

30 × 153 Euro

= 4.590 Euro AVZ.

Das kann zusätzlich zu deinen sonstigen Bezügen einen erheblichen Betrag ausmachen.

Aber:

Nicht jeder Auslandseinsatz und nicht jede Auslandsverwendung wird automatisch mit der höchsten Stufe bezahlt.

Welche Stufe gilt, hängt von der jeweiligen Verwendung und den festgestellten Belastungen ab.

16. Der AVZ ist steuerfrei

Der Auslandsverwendungszuschlag besitzt eine steuerliche Besonderheit.

Er ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei.

Die Bundeswehr stellt außerdem klar, dass der AVZ nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, dass er nicht einfach wie deine normale steuerpflichtige Besoldung behandelt wird.

Gerade deshalb kann während einer entsprechenden Verwendung ein erheblicher zusätzlicher Betrag tatsächlich bei dir ankommen.

Trotzdem solltest du daraus möglichst keine dauerhaft höheren Fixkosten machen.

Wenn du sechs Monate deutlich mehr Geld erhältst und danach wieder auf deine normale Besoldung zurückfällst, laufen eine fünfjährige Autofinanzierung oder andere Kredite schließlich trotzdem weiter.

17. Kindergeld und Familienzuschlag sind zwei unterschiedliche Leistungen

Wenn Soldatinnen und Soldaten Kinder bekommen, werden zwei Dinge häufig miteinander verwechselt:

Kindergeld

und

Familienzuschlag.

Das Kindergeld ist eine allgemeine staatliche Familienleistung.

Der Familienzuschlag gehört dagegen zum Besoldungsrecht des Bundes.

Ein Kind kann deshalb gleichzeitig für das Kindergeld und für einen kinderbezogenen Bestandteil des Familienzuschlags relevant sein, ohne dass beide Leistungen dasselbe wären.

Gerade beim Familienzuschlag solltest du allerdings darauf achten, wer bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigter geführt wird.

Denn insbesondere dann, wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst stehen, kann diese Zuordnung finanziell entscheidend sein.

18. Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst sind, kann die Kindergeld-Zuordnung über den Familienzuschlag entscheiden

Nehmen wir folgendes Beispiel:

Du bist Soldat bei der Bundeswehr.

Deine Ehefrau beziehungsweise dein Ehemann arbeitet ebenfalls im öffentlichen Dienst.

Ihr habt ein gemeinsames Kind.

Grundsätzlich könnte das Kind bei beiden Elternteilen besoldungsrechtlich relevant sein.

Der kinderbezogene Familienzuschlag soll allerdings nicht einfach doppelt gezahlt werden.

In einer solchen Konstellation ist deshalb grundsätzlich entscheidend, welchem Elternteil das Kindergeld gewährt wird.

Läuft das Kindergeld auf dich als Soldat, kann dementsprechend auch der kinderbezogene Familienzuschlag bei dir berücksichtigt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Läuft das Kindergeld dagegen auf den ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigten anderen Elternteil, kann der kinderbezogene Anteil entsprechend dort zugeordnet werden.

Deshalb solltest du bei der Familienplanung nicht nur fragen:

„Wer bekommt das Kindergeld überwiesen?“

Sondern auch:

„Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf unseren Familienzuschlag?“

Gerade wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst arbeiten, sollte man Familienkasse und Bezügestellen zusammen betrachten.

19. Wichtig: Läuft das Kindergeld auf den nicht im öffentlichen Dienst beschäftigten Partner, ist der Familienzuschlag nicht automatisch verloren

Hier muss man sauber unterscheiden.

Angenommen:

Du bist Soldat.

Deine Partnerin beziehungsweise dein Partner arbeitet nicht im öffentlichen Dienst.

Das Kindergeld wird von der Familienkasse an deinen Partner ausgezahlt.

Dann bedeutet das nicht automatisch:

„Du als Soldat bekommst deshalb keinen kinderbezogenen Familienzuschlag.“

Das Bundesbesoldungsrecht enthält dafür eigene Regelungen.

Die tatsächliche Auszahlung des Kindergeldes an den anderen Elternteil ist deshalb nicht in jeder Konstellation automatisch gleichbedeutend mit dem Verlust deines kinderbezogenen Familienzuschlags.

Besonders wichtig wird die konkrete Kindergeld-Zuordnung vor allem dann, wenn mehrere Personen im öffentlichen Dienst einen entsprechenden kinderbezogenen Familienzuschlag erhalten könnten.

Deshalb wäre die pauschale Aussage:

„Familienzuschlag bekommt nur der Soldat, auf den das Kindergeld läuft“

zu ungenau.

Die bessere Regel lautet:

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst stehen, kann die Kindergeld-Zuordnung entscheidend dafür sein, wer den kinderbezogenen Familienzuschlag bekommt.

20. Kindergeld beträgt 2026 259 Euro je Kind

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld:

259 Euro monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind.

Die Höhe ist grundsätzlich nicht vom Einkommen der Eltern abhängig.

Kindergeld wird für jedes Kind allerdings nur an eine berechtigte Person ausgezahlt.

Leben beide Eltern gemeinsam mit dem Kind, kann grundsätzlich bestimmt werden, welcher Elternteil das Kindergeld erhält.

Beispiel

Du bist Soldat, verheiratet und hast zwei Kinder.

Bei bestehendem Anspruch beträgt das Kindergeld 2026:

2 × 259 Euro

= 518 Euro monatlich.

Zusätzlich kann innerhalb deiner Besoldung ein kinderbezogener Familienzuschlag relevant sein.

Beides muss getrennt voneinander betrachtet werden.

21. Was solltest du bei der Geburt eines Kindes als Soldat machen?

Gerade hier sollte man nicht davon ausgehen, dass alle Behörden automatisch untereinander sämtliche Daten richtig zuordnen.

Nach der Geburt solltest du deshalb möglichst früh prüfen:

Wer beantragt beziehungsweise erhält das Kindergeld?

Arbeitet der andere Elternteil ebenfalls im öffentlichen Dienst?

Welche Auswirkungen hat die Kindergeld-Zuordnung auf den Familienzuschlag?

Hat deine Bezügestelle alle notwendigen Informationen über das Kind erhalten?

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst arbeiten, ist dieser Punkt besonders wichtig.

Denn eine ungünstige oder falsch verstandene Zuordnung kann dazu führen, dass der kinderbezogene Familienzuschlag beim falschen Elternteil erwartet wird oder Nachweise fehlen.

22. Kindergeld kann auch für junge Soldaten selbst noch relevant sein

Gerade für angehende Soldaten unter 25 gibt es noch eine vollkommen andere Perspektive.

Vielleicht hast nicht du selbst ein Kind.

Stattdessen beziehen deine Eltern möglicherweise noch Kindergeld für dich.

Dann stellt sich häufig die Frage:

„Endet das Kindergeld automatisch, sobald ich zur Bundeswehr gehe?“

Die Antwort lautet:

Nicht zwangsläufig.

Aber der Bundeswehrdienst allein garantiert auch keinen Anspruch.

Nach dem 18. Geburtstag kann Kindergeld grundsätzlich beispielsweise weitergezahlt werden, wenn sich das Kind noch in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet.

Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen sind Berücksichtigungen bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Bei Soldatinnen und Soldaten muss deshalb die konkrete Ausbildungs- und Verwendungssituation betrachtet werden.

23. Freiwilliger Wehrdienst bedeutet nicht automatisch Kindergeld bis 25

Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt:

Der Freiwillige Wehrdienst allein begründet bei einem volljährigen Kind nicht automatisch einen Kindergeldanspruch.

Im dort entschiedenen Fall wurde die Grundausbildung zunächst als Ausbildung berücksichtigt.

Nach Abschluss der Grundausbildung leistete der junge Soldat allerdings normalen Dienst im Mannschaftsdienstgrad und wurde nicht weiter zum Offizier oder Unteroffizier ausgebildet.

Für diese spätere Dienstzeit bestand deshalb nicht allein aufgrund des Freiwilligen Wehrdienstes automatisch Kindergeld.

Ein Anspruch konnte in bestimmten Konstellationen trotzdem aus einem anderen gesetzlichen Grund bestehen, beispielsweise aufgrund einer nachgewiesenen Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz.

Für junge Soldaten bedeutet das:

Nicht einfach davon ausgehen, dass unter 25 automatisch Kindergeld bedeutet.

Aber genauso wenig sollte angenommen werden, dass mit dem ersten Tag bei der Bundeswehr grundsätzlich jeder Anspruch endet.

24. Bei einer militärischen Laufbahnausbildung kann die Situation anders aussehen

Wirst du beispielsweise als SaZ eingestellt und befindest dich tatsächlich in einer strukturierten militärischen Berufsausbildung, kann diese Zeit kindergeldrechtlich anders beurteilt werden als ein normaler Dienstposten nach abgeschlossener Ausbildung.

Der Bundesfinanzhof hat sich beispielsweise mit einem Soldaten auf Zeit in der Feldwebellaufbahn beschäftigt.

Dabei wurde die erstmalige Berufsausbildung mit dem Bestehen der Feldwebelprüfung als abgeschlossen angesehen.

Spätere Verwendungslehrgänge machten das Dienstverhältnis danach nicht automatisch dauerhaft zu einem Ausbildungsdienstverhältnis.

Praktisch bedeutet das:

Wenn du unter 25 bist und deine Eltern Kindergeld für dich erhalten, sollte gerade bei:

Grundausbildung, Laufbahnausbildung, Studium bei der Bundeswehr, Ausbildungsplatzsuche oder Übergangsphasen

genau geprüft werden, wie die Familienkasse deine Situation einordnet.

25. Kindergeld wird normalerweise an deine Eltern gezahlt – nicht automatisch an dich

Wenn du selbst das „Kind“ im Kindergeldrecht bist, solltest du außerdem verstehen:

Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an den Kindergeldberechtigten, in vielen Fällen also einen deiner Elternteile.

Nur weil du volljährig bist, wird das Geld nicht automatisch direkt auf dein Konto überwiesen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings eine sogenannte Abzweigung beziehungsweise direkte Auszahlung an das Kind möglich sein, beispielsweise wenn der eigentlich Berechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht ausreichend nachkommt.

Das sollte im jeweiligen Einzelfall direkt mit der Familienkasse geklärt werden.

26. Vermögenswirksame Leistungen: klein, aber trotzdem dein Geld

Vermögenswirksame Leistungen werden von vielen jungen Soldaten komplett ignoriert.

Das liegt wahrscheinlich vor allem daran, dass der Betrag nicht besonders spektakulär ist.

Für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit beträgt die vermögenswirksame Leistung aktuell grundsätzlich:

6,65 Euro monatlich.

Das sind:

79,80 Euro im Jahr.

Davon wirst du nicht reich.

Aber darum geht es auch nicht.

Wenn dir dein Dienstherr Geld für eine vermögenswirksame Anlage zur Verfügung stellt und du diese Leistung nutzen möchtest, gibt es wenig Grund, sie nur aus Unwissenheit verfallen zu lassen.

27. VWL wird nicht einfach auf dein Girokonto überwiesen

Damit die Zahlung beginnt, musst du deiner zuständigen Stelle mitteilen, welche vermögenswirksame Anlage du gewählt hast und wohin das Geld überwiesen werden soll.

Der Anspruch entsteht grundsätzlich frühestens für den Monat, in dem du die erforderlichen Angaben machst. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch die beiden vorhergehenden Monate desselben Kalenderjahres berücksichtigt werden.

Das bedeutet:

Wenn du jahrelang nichts einreichst, solltest du nicht davon ausgehen, dass dir irgendwann automatisch sämtliche VWL seit deinem Dienstantritt rückwirkend überwiesen werden.

Konkretes Beispiel

Du bist seit Januar Soldat.

Im Mai richtest du erstmals eine geeignete vermögenswirksame Anlage ein und meldest die notwendigen Daten.

Dann können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch begrenzt zurückliegende Monate berücksichtigt werden.

Aber nicht automatisch deine gesamte bisherige Dienstzeit.

Deshalb gehört VWL zu den Themen, um die man sich relativ früh einmal kümmern kann.

28. Wohin können VWL fließen?

Vermögenswirksame Leistungen können in bestimmte gesetzlich zulässige Anlageformen eingezahlt werden.

Je nach persönlicher Situation können beispielsweise bestimmte Fondssparpläne, Bausparverträge oder andere geeignete VL-Anlagen infrage kommen.

Welche Variante für dich sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Vertrag, den Kosten, deiner Risikobereitschaft und deinen finanziellen Zielen ab.

Nur weil der Bund 6,65 Euro beisteuert, solltest du keinen teuren langfristigen Vertrag abschließen, dessen Kosten den finanziellen Vorteil der VWL mehrfach aufzehren.

Die richtige Reihenfolge lautet deshalb:

VWL mitnehmen – aber den dazugehörigen Vertrag trotzdem vernünftig prüfen.

29. Kostenloses Bahnfahren und VWL zeigen ein wichtiges Prinzip

Nicht jeder finanzielle Vorteil der Bundeswehr erscheint als großer zusätzlicher Betrag auf deiner monatlichen Besoldungsabrechnung.

Manche Leistungen sparen dir Ausgaben.

Andere werden direkt für bestimmte Zwecke gezahlt.

Und wieder andere musst du erst beantragen.

Nehmen wir zwei Soldaten.

Beide haben denselben Dienstgrad und dieselbe Grundbesoldung.

Soldat A fährt regelmäßig kostenfrei in Uniform mit der Bahn nach Hause, nutzt seine VWL und beantragt rechtzeitig berechtigtes Trennungsgeld und Reisebeihilfen.

Soldat B bezahlt sämtliche Heimfahrten selbst, hat nie eine VL-Anlage eingerichtet und reicht seinen Trennungsgeldantrag zu spät ein.

Auf dem Papier verdienen beide gleich.

In der Realität kann Soldat A trotzdem jedes Jahr einen deutlich größeren finanziellen Nutzen aus den vorhandenen Leistungen ziehen.

30. Seit 2026 kann für bestimmte neue Soldaten ein Führerscheinzuschuss relevant sein

Eine aktuelle Besonderheit ist der Führerscheinzuschuss für bestimmte neu eingetretene Soldatinnen und Soldaten.

Nach den von der Bundeswehr veröffentlichten Voraussetzungen können Soldaten, die seit 2026 neu in den Dienst eingetreten sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, einen Zuschuss zu einem privat erworbenen Führerschein erhalten.

Für die Klasse B können dabei bis zu:

3.500 Euro

und für bestimmte Lkw-Fahrerlaubnisklassen bis zu:

5.000 Euro

möglich sein.

Auch diese Leistung besitzt eigene Voraussetzungen und Fristen.

Das zeigt erneut:

Es lohnt sich, aktuelle Bundeswehrleistungen zu kennen, bevor du dieselbe Ausgabe vollständig privat bezahlst.

31. Bei Veränderungen immer neu prüfen

Viele Leistungen funktionieren nicht nach dem Prinzip:

„Die Bundeswehr weiß automatisch alles über meine persönliche Situation und zahlt mir immer von selbst den maximal möglichen Betrag.“

Manche Zulagen werden aufgrund deiner dienstlichen Verwendung unmittelbar berücksichtigt.

Bei anderen Leistungen musst du selbst tätig werden.

Deshalb ist eine der wichtigsten finanziellen Gewohnheiten als Soldat:

Bei größeren Veränderungen deiner dienstlichen oder familiären Situation einmal prüfen, welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen.

Das gilt beispielsweise bei:

einer Versetzung, einer Kommandierung, einer neuen Verwendung, einem Auslandseinsatz, einer Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder einem bevorstehenden DZE.

32. Drei typische Situationen

Du bist 18 und beginnst deinen Dienst

Für dich sind wahrscheinlich andere Leistungen relevant als für einen verheirateten Berufssoldaten mit zwei Kindern.

Du solltest beispielsweise prüfen, ob deine Eltern aufgrund deiner konkreten Ausbildungs- beziehungsweise Dienstsituation weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben.

Gleichzeitig kannst du dich um deine vermögenswirksamen Leistungen kümmern.

Wenn du häufig mit der Bahn nach Hause fährst, kann das kostenfreie Bahnfahren in Uniform deine privaten Fahrtkosten deutlich reduzieren.

Und wenn du die Voraussetzungen des neuen Führerscheinzuschusses erfüllst, kann auch dieser finanziell interessant sein.

Obwohl du noch keine eigene Familie und vielleicht nicht einmal eine eigene Wohnung hast, gibt es also bereits mehrere Leistungen, bei denen sich frühes Informieren lohnt.

Du bist SaZ und wirst für sechs Monate kommandiert

Du hast eine eigene Wohnung an deinem bisherigen Wohnort.

Der neue Dienstort liegt mehrere hundert Kilometer entfernt und eine tägliche Rückkehr ist nicht zumutbar.

Jetzt sollte relativ früh geprüft werden:

Besteht ein Trennungsgeldanspruch?

Wie wird deine Unterkunft behandelt?

Welche Verpflegungsleistungen gelten?

Welche Reisebeihilfen für Heimfahrten sind möglich?

Und welche Fristen musst du einhalten?

Gerade bei einer mehrmonatigen Maßnahme können sich die einzelnen Leistungen zu einem erheblichen Betrag summieren.

Deshalb sollte man diese Fragen nicht erst nach fünf Monaten zufällig in der Stube stellen.

Du bist Berufssoldat, verheiratet und hast zwei Kinder

In deiner Situation spielen wiederum andere Punkte eine Rolle.

Das Kindergeld beträgt 2026 bei zwei anspruchsberechtigten Kindern insgesamt:

518 Euro monatlich.

Zusätzlich kann ein kinderbezogener Familienzuschlag relevant sein.

Arbeitet dein Ehepartner ebenfalls im öffentlichen Dienst, solltest du besonders darauf achten, wer bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigter geführt wird, weil dies grundsätzlich auch darüber entscheiden kann, welchem Elternteil der kinderbezogene Familienzuschlag zugeordnet wird.

Arbeitet dein Partner dagegen nicht im öffentlichen Dienst, ist die tatsächliche Auszahlung des Kindergeldes an den Partner nicht automatisch gleichbedeutend damit, dass dein eigener kinderbezogener Familienzuschlag entfällt.

Wirst du anschließend zusätzlich für einen längeren Zeitraum versetzt oder kommandiert, können wiederum Trennungsgeld und Reisebeihilfen hinzukommen.

Je nach Verwendung können außerdem entsprechende Zulagen relevant werden.

Das zeigt ziemlich gut:

Finanzielle Leistungen bei der Bundeswehr hängen stark von deiner persönlichen Lebensphase ab.

33. Typische Irrtümer

„Wenn meine Kaserne weit von meinem Wohnort entfernt ist, bekomme ich automatisch Trennungsgeld.“

Nein.

Die Entfernung allein reicht nicht aus. Entscheidend ist insbesondere, welche dienstliche Maßnahme vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

„Trennungsgeld kommt automatisch auf meine Abrechnung.“

Nein.

Trennungsgeld muss grundsätzlich beantragt werden und entsprechende Forderungsnachweise müssen fristgerecht eingereicht werden.

„Für jeden gefahrenen Kilometer zur Kaserne zahlt mir die Bundeswehr 30 Cent.“

Nein.

Der normale Arbeitsweg ist von einer Dienstreise zu unterscheiden.

„Jeder Soldat bekommt automatisch Zulagen.“

Nein.

Zulagen hängen von konkreten Funktionen, Verwendungen, Tätigkeiten und Belastungen ab.

„Wenn ich mehrere Zulagen erfülle, bekomme ich automatisch alle vollständig.“

Nicht zwingend.

Für verschiedene Zulagen bestehen Konkurrenz- und Anrechnungsregelungen.

„Im Ausland bekommt jeder automatisch 153 Euro pro Tag zusätzlich.“

Nein.

153 Euro entsprechen der höchsten AVZ-Stufe. Welche Stufe gilt, hängt von der konkreten Verwendung ab.

„Der AVZ wird ganz normal versteuert.“

Nein.

Der Auslandsverwendungszuschlag ist unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerfrei.

„Kindergeld und Familienzuschlag sind dasselbe.“

Nein.

Kindergeld ist eine allgemeine Familienleistung. Der Familienzuschlag gehört zum Besoldungsrecht.

„Als Soldat bekomme ich den kinderbezogenen Familienzuschlag nur, wenn das Kindergeld zwingend auf meinen Namen läuft.“

So pauschal ist das nicht richtig.

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst stehen, kann die Kindergeld-Zuordnung allerdings entscheidend dafür sein, welcher Elternteil den kinderbezogenen Familienzuschlag erhält.

Ist der andere Elternteil nicht im öffentlichen Dienst, kann dem Soldaten unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch dann ein kinderbezogener Familienzuschlag zustehen, wenn das Kindergeld an den anderen Elternteil ausgezahlt wird.

„Wenn ich unter 25 bin und zur Bundeswehr gehe, bekommen meine Eltern automatisch weiter Kindergeld.“

Nein.

Der Soldatenstatus allein reicht dafür nicht aus.

„VWL bekomme ich automatisch zusätzlich auf mein Girokonto.“

Nein.

Du musst grundsätzlich eine geeignete Anlage benennen.

„6,65 Euro VWL sind so wenig, dass man sie komplett ignorieren kann.“

Der Betrag ist klein.

Trotzdem handelt es sich um eine Leistung, die dir zustehen kann und die du nicht allein aus Unwissenheit verfallen lassen musst.

34. Fazit

Deine monatliche Besoldung ist nicht das einzige Geld, das während deiner Bundeswehrzeit relevant sein kann.

Je nach persönlicher und dienstlicher Situation können zusätzliche Ansprüche entstehen.

Trennungsgeld kann Mehrkosten ausgleichen, wenn du aufgrund bestimmter dienstlicher Maßnahmen räumlich von deinem bisherigen Wohnort getrennt wirst.

Dienstlich veranlasste Reisen können Fahrtkosten, Tagegeld oder Übernachtungskosten auslösen.

Bei bestimmten Verwendungen können Stellen- oder Erschwerniszulagen hinzukommen.

Besondere Auslandsverwendungen können über den AVZ zu erheblichen zusätzlichen Zahlungen führen.

Mit Kindern können sowohl Kindergeld als auch kinderbezogene Bestandteile des Familienzuschlags relevant werden.

Gerade beim Familienzuschlag solltest du allerdings genauer hinschauen.

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst stehen, kann entscheidend sein, welcher Elternteil bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigter geführt wird.

Das Kindergeld einfach auf irgendeinen Elternteil laufen zu lassen, ohne die Auswirkungen auf die Bezüge zu prüfen, kann deshalb unnötig kompliziert werden.

Arbeitet dagegen nur ein Elternteil im öffentlichen Dienst, sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass der Familienzuschlag verloren geht, nur weil das Kindergeld an den anderen Elternteil ausgezahlt wird.

Die konkrete Konstellation muss betrachtet werden.

Auch bei VWL gilt:

6,65 Euro monatlich wirken klein.

Über Jahre ist es trotzdem Geld des Dienstherrn, das du für deine Vermögensbildung nutzen kannst.

Dazu kommen Vorteile, die gar nicht als direkte Auszahlung auf deiner Bezügemitteilung auftauchen.

Das kostenfreie Bahnfahren in Uniform kann einem Soldaten, der regelmäßig mehrere hundert Kilometer nach Hause fährt, im Jahr einen erheblichen Betrag sparen.

Der wichtigste Punkt dieses Artikels lautet deshalb:

Du musst deine Ansprüche kennen.

Nicht alles wird automatisch ausgezahlt.

Trennungsgeld besitzt Antrags- und Ausschlussfristen.

VWL erfordern eine entsprechende Anlage.

Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus hat bestimmte Voraussetzungen.

Beim Familienzuschlag kann die familiäre und berufliche Situation beider Eltern relevant sein.

Und Zulagen hängen von deiner tatsächlichen Verwendung ab.

Zwei Soldaten mit demselben Dienstgrad können deshalb finanziell vollkommen unterschiedlich dastehen.

Genau deshalb solltest du finanzielle Leistungen der Bundeswehr nicht erst dann prüfen, wenn ein Kamerad irgendwann zufällig sagt:

„Dafür hättest du übrigens Geld bekommen.“

Gerade bei einer Versetzung, Kommandierung, neuen Verwendung, einem Auslandseinsatz, einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes lohnt es sich, die eigenen Ansprüche neu zu prüfen.

Wenn dir eine Leistung zusteht, solltest du sie zumindest kennen.

360° Soldaten-Vorteils-Check

Viele Soldaten kennen ihre Grundbesoldung ziemlich genau.

Deutlich weniger wissen, welche zusätzlichen Ansprüche in ihrer persönlichen Situation bestehen können.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb nicht nur auf deinen Dienstgrad und deine monatliche Besoldung.

Wir prüfen unter anderem:

Wo bist du eingesetzt und wo befindet sich dein Wohnort?

Bist du versetzt oder kommandiert worden?

Kommt Trennungsgeld für dich infrage?

Welche Fahrtkosten werden bereits übernommen?

Welche Zulagen gehören tatsächlich zu deiner Verwendung?

Besteht bei dir beziehungsweise deinen Eltern noch ein Kindergeldanspruch?

Hast du Kinder und wurde geprüft, welcher Elternteil als Kindergeldberechtigter geführt wird und wie sich das auf den Familienzuschlag auswirkt?

Nutzt du deine vermögenswirksamen Leistungen?

Und gibt es weitere finanzielle Leistungen, die du bislang möglicherweise noch nicht berücksichtigt hast?

Gerade am Anfang deiner Dienstzeit ist es sinnvoll, diese Dinge einmal zu verstehen.

Denn manche Leistungen können nicht unbegrenzt rückwirkend beantragt werden.

Du möchtest wissen, welche finanziellen Leistungen in deiner persönlichen Situation als Soldat relevant sein könnten? Schreib uns direkt über WhatsApp.

1. Trennungsgeld ist nicht einfach „Geld, weil du weit weg wohnst“

Trennungsgeld gehört wahrscheinlich zu den Leistungen, über die unter Soldaten am meisten gesprochen wird.

Der Grundgedanke ist relativ einfach:

Wenn dein Dienstherr dich aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort versetzt, abordnet oder kommandiert und dir dadurch zusätzliche Kosten entstehen, sollst du diese Mehrbelastung nicht zwingend vollständig selbst tragen müssen.

Die Trennungsgeldverordnung nennt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit verschiedene dienstliche Maßnahmen, die grundsätzlich einen Anspruch auslösen können.

Dazu gehören insbesondere eine dienstlich veranlasste Versetzung sowie eine Abordnung oder Kommandierung, ausdrücklich auch im Rahmen von Aus- und Fortbildungen.

Das bedeutet aber im Umkehrschluss:

Nur weil dein Wohnort 200 Kilometer von deiner Kaserne entfernt liegt, entsteht noch nicht automatisch ein Anspruch auf Trennungsgeld.

Konkretes Beispiel

Du wohnst in Dortmund und wirst von Beginn deiner Bundeswehrzeit an regulär an einem Standort in Koblenz eingesetzt.

Du entscheidest dich freiwillig dafür, weiterhin in Dortmund zu wohnen und regelmäßig nach Hause zu fahren.

Daraus folgt nicht automatisch:

„Ich wohne weit weg, also bekomme ich Trennungsgeld.“

Anders kann die Situation beispielsweise aussehen, wenn du bereits an einem Standort dienst und anschließend dienstlich zu einem anderen Standort versetzt oder für mehrere Monate kommandiert wirst.

Dann kann die Trennungsgeldverordnung relevant werden.

2. SaZ und Berufssoldaten sind ausdrücklich erfasst

Die Trennungsgeldverordnung nennt unter anderem:

Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Für einen klassischen SaZ ist deshalb vor allem entscheidend, warum sein Dienstort gewechselt hat und welche konkrete dienstliche Maßnahme dahintersteht.

Ein typischer Fall kann beispielsweise so aussehen:

Du bist dauerhaft in Köln eingesetzt.

Anschließend wirst du für mehrere Monate im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung nach München kommandiert.

Deine bisherige Wohnung beziehungsweise dein eigener Haushalt bleibt gleichzeitig bestehen.

Genau solche Situationen können trennungsgeldrechtlich interessant werden.

3. Tägliche Heimfahrt oder auswärtiges Verbleiben?

Beim Trennungsgeld wird unter anderem danach unterschieden, ob du täglich nach Hause zurückkehrst beziehungsweise dir diese tägliche Rückkehr zugemutet werden kann oder ob du am neuen Dienstort verbleiben musst.

Die Trennungsgeldverordnung enthält dafür sogar konkrete Orientierungswerte.

Eine tägliche Rückkehr gilt in der Regel als nicht zumutbar, wenn bei der Nutzung regelmäßig verkehrender öffentlicher Verkehrsmittel entweder deine Abwesenheit von der Wohnung mehr als zwölf Stunden betragen würde oder du für Hin- und Rückweg zusammen mehr als drei Stunden benötigst.

Das bedeutet nicht, dass ausschließlich diese Zahlen über jeden Einzelfall entscheiden.

Sie zeigen aber ziemlich gut, dass nicht nur die Kilometerzahl entscheidend ist.

Beispiel

Soldat A wohnt 70 Kilometer vom neuen Dienstort entfernt, verfügt aber über eine sehr gute Verkehrsanbindung und benötigt insgesamt ungefähr zwei Stunden für Hin- und Rückfahrt.

Soldat B wohnt ebenfalls rund 70 Kilometer entfernt, muss mehrfach umsteigen und wäre jeden Tag mehr als dreieinhalb Stunden unterwegs.

Obwohl die Entfernung praktisch identisch ist, kann die Bewertung der täglichen Rückkehr unterschiedlich ausfallen.

4. Was bekommst du, wenn du am neuen Dienstort bleiben musst?

Wenn du aufgrund einer entsprechenden dienstlichen Maßnahme nicht täglich nach Hause zurückkehrst und die tägliche Rückkehr nicht zumutbar beziehungsweise dienstlich nicht möglich ist, sieht die Trennungsgeldverordnung verschiedene Leistungen vor.

In den ersten 14 Tagen nach der Dienstantrittsreise wird grundsätzlich ein sogenanntes Trennungsreisegeld gewährt, das sich an den Regelungen für Dienstreisen orientiert.

Ab dem 15. Tag verändert sich die Systematik.

Dann können unter den jeweiligen Voraussetzungen Trennungstagegeld und notwendige Übernachtungskosten relevant werden.

Die genaue Leistung hängt dabei von deiner tatsächlichen Situation ab.

Wird dir beispielsweise eine Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt oder erhältst du kostenlose Verpflegung, kann sich die Leistung entsprechend verändern.

Deshalb ist die Rechnung:

„Kommandierung = Betrag X pro Tag“

meist zu einfach.

5. Auch Heimfahrten können berücksichtigt werden

Wenn du während einer entsprechenden Maßnahme am auswärtigen Dienstort verbleibst, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Heimfahrten vollständig privat bezahlt werden müssen.

Bei einem längerfristigen Aufenthalt können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Reisebeihilfen für Heimfahrten gewährt werden.

Das kann gerade bei weit entfernten Kommandierungen finanziell einen erheblichen Unterschied machen.

Beispiel

Du bist für mehrere Monate 500 Kilometer von deinem Wohnort entfernt eingesetzt und möchtest regelmäßig deine Familie besuchen.

Wenn die Voraussetzungen für Trennungsgeld und Reisebeihilfe erfüllt sind, können bestimmte Heimfahrten berücksichtigt beziehungsweise erstattet werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede beliebige Heimfahrt automatisch bezahlt wird.

Du solltest deshalb bereits zu Beginn einer längeren Kommandierung klären, welche Reisebeihilfen dir konkret zustehen.

6. Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr funktioniert anders

Vielleicht wirst du an einen anderen Dienstort kommandiert, kannst aber jeden Abend nach Hause fahren.

Auch dann kann Trennungsgeld relevant sein.

Bei täglicher beziehungsweise zumutbarer täglicher Rückkehr können grundsätzlich Fahrtkostenerstattungen oder Wegstreckenentschädigungen nach den entsprechenden Reisekostenvorschriften berücksichtigt werden.

Dabei können allerdings Kosten angerechnet werden, die dir ohnehin für deinen bisherigen Arbeitsweg entstanden wären.

Bei einer notwendigen Abwesenheit von mehr als elf Stunden kann zusätzlich grundsätzlich ein:

Verpflegungszuschuss von 2,05 Euro je Arbeitstag

relevant werden, sofern nicht ohnehin ein anderer Anspruch auf Reisekostenvergütung für Verpflegungsmehraufwand besteht.

Das klingt kompliziert.

Praktisch bedeutet es vor allem:

Trennungsgeld ist keine feste Pauschale, die jeder Soldat bei einer Kommandierung einfach zusätzlich bekommt.

Es wird auf Basis deiner tatsächlichen Situation berechnet.

7. Trennungsgeld musst du rechtzeitig beantragen

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Ein Anspruch hilft dir nicht, wenn du die gesetzliche Frist verpasst.

Trennungsgeld muss grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Beginn der dienstlichen Maßnahme beantragt werden.

Auch die entsprechenden monatlichen Forderungsnachweise unterliegen Fristen.

Das Wort Ausschlussfrist solltest du ernst nehmen.

Es bedeutet nicht:

„Wenn ich ein bisschen zu spät bin, wird das schon irgendwie gehen.“

Nach Ablauf einer Ausschlussfrist kann der Anspruch tatsächlich verloren sein.

Deshalb solltest du bei einer:

Versetzung, Abordnung, Kommandierung oder längeren Ausbildung an einem anderen Standort möglichst früh klären, ob Trennungsgeld für dich relevant ist.

8. Fahrtkosten: Normaler Arbeitsweg und Dienstreise sind nicht dasselbe

Beim Thema Fahrtkosten werden häufig mehrere Dinge miteinander vermischt.

Du hast zunächst deinen normalen Weg zwischen Wohnung und deiner regulären Dienststelle.

Daneben gibt es dienstlich angeordnete Reisen.

Und zusätzlich können im Rahmen des Trennungsgeldes Fahrtkosten entstehen.

Diese Bereiche funktionieren unterschiedlich.

Für eine normale Dienstreise gelten die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die notwendigen Fahrtkosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen erstattet werden.

Nutzt du bei einer Dienstreise dein privates Auto, beträgt die normale Wegstreckenentschädigung grundsätzlich:

20 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer.

Besteht ein vorab festgestelltes erhebliches dienstliches Interesse an der Nutzung deines eigenen Kraftfahrzeugs, beträgt die Wegstreckenentschädigung grundsätzlich:

30 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer.

Wichtig ist dabei:

Nur weil dein Auto für dich persönlich bequemer ist, besteht nicht automatisch ein erhebliches dienstliches Interesse.

Dieses muss dienstlich entsprechend festgestellt werden.

9. Dein täglicher Weg zur Stammkaserne ist keine normale Dienstreise

Du solltest deshalb nicht davon ausgehen:

„Ich fahre jeden Tag 50 Kilometer zur Kaserne, deshalb zahlt mir die Bundeswehr 30 Cent pro Kilometer.“

Dein normaler Arbeitsweg zu deiner dauerhaft zugeordneten Dienststelle ist etwas anderes als eine Dienstreise.

Steuerlich kann dafür die Entfernungspauschale relevant sein.

Seit 2026 beträgt sie:

38 Cent je Entfernungskilometer bereits ab dem ersten Kilometer.

Das bedeutet aber nicht, dass dir die Bundeswehr jeden Monat genau diesen Betrag auszahlt.

Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Werbungskostenansatz.

Du solltest deshalb immer unterscheiden zwischen:

einer tatsächlichen Fahrtkostenerstattung durch den Dienstherrn

und

einer möglichen steuerlichen Berücksichtigung deiner Fahrtkosten.

10. Kostenlos Bahnfahren in Uniform kann dir jedes Jahr viel Geld sparen

Ein finanzieller Vorteil der Bundeswehr besteht nicht aus einer zusätzlichen Auszahlung, sondern daraus, dass bestimmte Fahrtkosten gar nicht erst entstehen.

Soldatinnen und Soldaten können unter den geltenden Voraussetzungen kostenfrei in Uniform mit öffentlichen Eisenbahnen fahren.

Die gesetzliche Grundlage findet sich mittlerweile ausdrücklich im Soldatengesetz.

Für die jeweilige Verbindung benötigst du in der Praxis das entsprechende Ticket beziehungsweise Bundeswehr-eToken und musst die Bedingungen des Angebots erfüllen.

Warum das finanziell interessant sein kann

Angenommen, du dienst mehrere hundert Kilometer von deiner Heimat entfernt und möchtest regelmäßig am Wochenende nach Hause.

Wenn du einen großen Teil dieser Strecken kostenfrei mit der Bahn zurücklegen kannst, kann das im Jahr mehrere hundert oder sogar mehr als tausend Euro an privaten Fahrtkosten sparen.

Du bekommst dieses Geld nicht ausgezahlt.

Trotzdem verbessert die Leistung deine finanzielle Situation.

11. Zulage ist nicht gleich Zulage

Beim Thema Zulagen entsteht schnell der Eindruck:

„Bestimmte Dienstgrade bekommen automatisch bestimmte Zulagen.“

So einfach ist es nicht.

Das Besoldungsrecht kennt unterschiedliche Formen zusätzlicher Zahlungen.

Dazu gehören beispielsweise Stellenzulagen, die mit bestimmten Funktionen oder Dienstposten verbunden sein können, sowie Erschwerniszulagen, die besondere Belastungen und Tätigkeiten berücksichtigen.

Hinzu kommt der Auslandsverwendungszuschlag für bestimmte besondere Verwendungen im Ausland.

Welche Zulage du tatsächlich erhältst, hängt deshalb häufig stärker von deiner konkreten Verwendung und Tätigkeit ab als allein von deinem Dienstgrad.

12. Beispiel Fallschirmspringerzulage

Ein Soldat erhält nicht automatisch dauerhaft eine Fallschirmspringerzulage, nur weil er irgendwann einen entsprechenden Lehrgang bestanden hat.

Entscheidend ist unter anderem, ob er in einer entsprechenden zulageberechtigenden Verwendung eingesetzt wird beziehungsweise weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Für Soldaten in einer regulären entsprechenden Fallschirmspringerverwendung beträgt die Zulage aktuell:

161,06 Euro monatlich.

Für bestimmte Soldaten, die nicht in einer solchen Verwendung eingesetzt werden, aber weiterhin zum Üben im Fallschirmspringen verpflichtet sind, gelten niedrigere Beträge.

Das zeigt:

Eine erworbene Qualifikation und ein aktueller Zulagenanspruch sind nicht automatisch dasselbe.

13. Bei Spezialverwendungen können die Beträge deutlich höher sein

Bei besonders spezialisierten und belastenden Verwendungen können die Zulagen wesentlich größer ausfallen.

Für bestimmte Einsatzverwendungen von Kommandosoldaten und Kampfschwimmern sowie entsprechende Ausbildungsphasen können nach aktueller Rechtslage beispielsweise monatliche Zulagen von bis zu:

1.125 Euro

vorgesehen sein.

Andere Verwendungen liegen deutlich darunter.

Das zeigt die große Spannweite des Zulagensystems.

Es gibt deshalb nicht:

„die Bundeswehrzulage“.

Es gibt viele verschiedene Zulagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

14. Mehrere Zulagen lassen sich nicht immer einfach addieren

Wenn du gleichzeitig die Voraussetzungen mehrerer Zulagen erfüllst, bedeutet das nicht automatisch:

Zulage A + Zulage B + Zulage C = alles vollständig zusätzlich.

Für verschiedene Kombinationen existieren gesetzliche Konkurrenzregelungen.

Bestimmte Zulagen können beispielsweise nur teilweise nebeneinander gezahlt werden oder eine andere Zulage kann ganz oder teilweise angerechnet werden.

Deshalb solltest du dein zukünftiges Einkommen bei einem Verwendungswechsel nicht ausschließlich anhand einzelner Zulagentabellen kalkulieren.

Interessanter ist die Frage:

Welche Zulagen werden in meiner konkreten Verwendung tatsächlich nebeneinander gezahlt?

15. Der Auslandsverwendungszuschlag kann einen großen Unterschied machen

Bei bestimmten besonderen Verwendungen im Ausland kann ein Auslandsverwendungszuschlag – kurz AVZ – gezahlt werden.

Der AVZ soll sowohl materielle Mehraufwendungen als auch besondere immaterielle Belastungen ausgleichen.

Die Höhe hängt von der jeweiligen Belastungsstufe der Verwendung ab.

Die höchste Stufe beträgt aktuell:

153 Euro pro Tag.

Vereinfachtes Beispiel

Du befindest dich 30 Tage in einer Verwendung, für die tatsächlich die höchste AVZ-Stufe festgesetzt wurde.

Dann ergibt sich rein rechnerisch:

30 × 153 Euro

= 4.590 Euro AVZ.

Das kann zusätzlich zu deinen sonstigen Bezügen einen erheblichen Betrag ausmachen.

Aber:

Nicht jeder Auslandseinsatz und nicht jede Auslandsverwendung wird automatisch mit der höchsten Stufe bezahlt.

Welche Stufe gilt, hängt von der jeweiligen Verwendung und den festgestellten Belastungen ab.

16. Der AVZ ist steuerfrei

Der Auslandsverwendungszuschlag besitzt eine steuerliche Besonderheit.

Er ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei.

Die Bundeswehr stellt außerdem klar, dass der AVZ nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das bedeutet, dass er nicht einfach wie deine normale steuerpflichtige Besoldung behandelt wird.

Gerade deshalb kann während einer entsprechenden Verwendung ein erheblicher zusätzlicher Betrag tatsächlich bei dir ankommen.

Trotzdem solltest du daraus möglichst keine dauerhaft höheren Fixkosten machen.

Wenn du sechs Monate deutlich mehr Geld erhältst und danach wieder auf deine normale Besoldung zurückfällst, laufen eine fünfjährige Autofinanzierung oder andere Kredite schließlich trotzdem weiter.

17. Kindergeld und Familienzuschlag sind zwei unterschiedliche Leistungen

Wenn Soldatinnen und Soldaten Kinder bekommen, werden zwei Dinge häufig miteinander verwechselt:

Kindergeld

und

Familienzuschlag.

Das Kindergeld ist eine allgemeine staatliche Familienleistung.

Der Familienzuschlag gehört dagegen zum Besoldungsrecht des Bundes.

Ein Kind kann deshalb gleichzeitig für das Kindergeld und für einen kinderbezogenen Bestandteil des Familienzuschlags relevant sein, ohne dass beide Leistungen dasselbe wären.

Gerade beim Familienzuschlag solltest du allerdings darauf achten, wer bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigter geführt wird.

Denn insbesondere dann, wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst stehen, kann diese Zuordnung finanziell entscheidend sein.

18. Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst sind, kann die Kindergeld-Zuordnung über den Familienzuschlag entscheiden

Nehmen wir folgendes Beispiel:

Du bist Soldat bei der Bundeswehr.

Deine Ehefrau beziehungsweise dein Ehemann arbeitet ebenfalls im öffentlichen Dienst.

Ihr habt ein gemeinsames Kind.

Grundsätzlich könnte das Kind bei beiden Elternteilen besoldungsrechtlich relevant sein.

Der kinderbezogene Familienzuschlag soll allerdings nicht einfach doppelt gezahlt werden.

In einer solchen Konstellation ist deshalb grundsätzlich entscheidend, welchem Elternteil das Kindergeld gewährt wird.

Läuft das Kindergeld auf dich als Soldat, kann dementsprechend auch der kinderbezogene Familienzuschlag bei dir berücksichtigt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Läuft das Kindergeld dagegen auf den ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigten anderen Elternteil, kann der kinderbezogene Anteil entsprechend dort zugeordnet werden.

Deshalb solltest du bei der Familienplanung nicht nur fragen:

„Wer bekommt das Kindergeld überwiesen?“

Sondern auch:

„Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf unseren Familienzuschlag?“

Gerade wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst arbeiten, sollte man Familienkasse und Bezügestellen zusammen betrachten.

19. Wichtig: Läuft das Kindergeld auf den nicht im öffentlichen Dienst beschäftigten Partner, ist der Familienzuschlag nicht automatisch verloren

Hier muss man sauber unterscheiden.

Angenommen:

Du bist Soldat.

Deine Partnerin beziehungsweise dein Partner arbeitet nicht im öffentlichen Dienst.

Das Kindergeld wird von der Familienkasse an deinen Partner ausgezahlt.

Dann bedeutet das nicht automatisch:

„Du als Soldat bekommst deshalb keinen kinderbezogenen Familienzuschlag.“

Das Bundesbesoldungsrecht enthält dafür eigene Regelungen.

Die tatsächliche Auszahlung des Kindergeldes an den anderen Elternteil ist deshalb nicht in jeder Konstellation automatisch gleichbedeutend mit dem Verlust deines kinderbezogenen Familienzuschlags.

Besonders wichtig wird die konkrete Kindergeld-Zuordnung vor allem dann, wenn mehrere Personen im öffentlichen Dienst einen entsprechenden kinderbezogenen Familienzuschlag erhalten könnten.

Deshalb wäre die pauschale Aussage:

„Familienzuschlag bekommt nur der Soldat, auf den das Kindergeld läuft“

zu ungenau.

Die bessere Regel lautet:

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst stehen, kann die Kindergeld-Zuordnung entscheidend dafür sein, wer den kinderbezogenen Familienzuschlag bekommt.

20. Kindergeld beträgt 2026 259 Euro je Kind

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld:

259 Euro monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind.

Die Höhe ist grundsätzlich nicht vom Einkommen der Eltern abhängig.

Kindergeld wird für jedes Kind allerdings nur an eine berechtigte Person ausgezahlt.

Leben beide Eltern gemeinsam mit dem Kind, kann grundsätzlich bestimmt werden, welcher Elternteil das Kindergeld erhält.

Beispiel

Du bist Soldat, verheiratet und hast zwei Kinder.

Bei bestehendem Anspruch beträgt das Kindergeld 2026:

2 × 259 Euro

= 518 Euro monatlich.

Zusätzlich kann innerhalb deiner Besoldung ein kinderbezogener Familienzuschlag relevant sein.

Beides muss getrennt voneinander betrachtet werden.

21. Was solltest du bei der Geburt eines Kindes als Soldat machen?

Gerade hier sollte man nicht davon ausgehen, dass alle Behörden automatisch untereinander sämtliche Daten richtig zuordnen.

Nach der Geburt solltest du deshalb möglichst früh prüfen:

Wer beantragt beziehungsweise erhält das Kindergeld?

Arbeitet der andere Elternteil ebenfalls im öffentlichen Dienst?

Welche Auswirkungen hat die Kindergeld-Zuordnung auf den Familienzuschlag?

Hat deine Bezügestelle alle notwendigen Informationen über das Kind erhalten?

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst arbeiten, ist dieser Punkt besonders wichtig.

Denn eine ungünstige oder falsch verstandene Zuordnung kann dazu führen, dass der kinderbezogene Familienzuschlag beim falschen Elternteil erwartet wird oder Nachweise fehlen.

22. Kindergeld kann auch für junge Soldaten selbst noch relevant sein

Gerade für angehende Soldaten unter 25 gibt es noch eine vollkommen andere Perspektive.

Vielleicht hast nicht du selbst ein Kind.

Stattdessen beziehen deine Eltern möglicherweise noch Kindergeld für dich.

Dann stellt sich häufig die Frage:

„Endet das Kindergeld automatisch, sobald ich zur Bundeswehr gehe?“

Die Antwort lautet:

Nicht zwangsläufig.

Aber der Bundeswehrdienst allein garantiert auch keinen Anspruch.

Nach dem 18. Geburtstag kann Kindergeld grundsätzlich beispielsweise weitergezahlt werden, wenn sich das Kind noch in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet.

Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen sind Berücksichtigungen bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Bei Soldatinnen und Soldaten muss deshalb die konkrete Ausbildungs- und Verwendungssituation betrachtet werden.

23. Freiwilliger Wehrdienst bedeutet nicht automatisch Kindergeld bis 25

Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt:

Der Freiwillige Wehrdienst allein begründet bei einem volljährigen Kind nicht automatisch einen Kindergeldanspruch.

Im dort entschiedenen Fall wurde die Grundausbildung zunächst als Ausbildung berücksichtigt.

Nach Abschluss der Grundausbildung leistete der junge Soldat allerdings normalen Dienst im Mannschaftsdienstgrad und wurde nicht weiter zum Offizier oder Unteroffizier ausgebildet.

Für diese spätere Dienstzeit bestand deshalb nicht allein aufgrund des Freiwilligen Wehrdienstes automatisch Kindergeld.

Ein Anspruch konnte in bestimmten Konstellationen trotzdem aus einem anderen gesetzlichen Grund bestehen, beispielsweise aufgrund einer nachgewiesenen Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz.

Für junge Soldaten bedeutet das:

Nicht einfach davon ausgehen, dass unter 25 automatisch Kindergeld bedeutet.

Aber genauso wenig sollte angenommen werden, dass mit dem ersten Tag bei der Bundeswehr grundsätzlich jeder Anspruch endet.

24. Bei einer militärischen Laufbahnausbildung kann die Situation anders aussehen

Wirst du beispielsweise als SaZ eingestellt und befindest dich tatsächlich in einer strukturierten militärischen Berufsausbildung, kann diese Zeit kindergeldrechtlich anders beurteilt werden als ein normaler Dienstposten nach abgeschlossener Ausbildung.

Der Bundesfinanzhof hat sich beispielsweise mit einem Soldaten auf Zeit in der Feldwebellaufbahn beschäftigt.

Dabei wurde die erstmalige Berufsausbildung mit dem Bestehen der Feldwebelprüfung als abgeschlossen angesehen.

Spätere Verwendungslehrgänge machten das Dienstverhältnis danach nicht automatisch dauerhaft zu einem Ausbildungsdienstverhältnis.

Praktisch bedeutet das:

Wenn du unter 25 bist und deine Eltern Kindergeld für dich erhalten, sollte gerade bei:

Grundausbildung, Laufbahnausbildung, Studium bei der Bundeswehr, Ausbildungsplatzsuche oder Übergangsphasen

genau geprüft werden, wie die Familienkasse deine Situation einordnet.

25. Kindergeld wird normalerweise an deine Eltern gezahlt – nicht automatisch an dich

Wenn du selbst das „Kind“ im Kindergeldrecht bist, solltest du außerdem verstehen:

Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an den Kindergeldberechtigten, in vielen Fällen also einen deiner Elternteile.

Nur weil du volljährig bist, wird das Geld nicht automatisch direkt auf dein Konto überwiesen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings eine sogenannte Abzweigung beziehungsweise direkte Auszahlung an das Kind möglich sein, beispielsweise wenn der eigentlich Berechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht ausreichend nachkommt.

Das sollte im jeweiligen Einzelfall direkt mit der Familienkasse geklärt werden.

26. Vermögenswirksame Leistungen: klein, aber trotzdem dein Geld

Vermögenswirksame Leistungen werden von vielen jungen Soldaten komplett ignoriert.

Das liegt wahrscheinlich vor allem daran, dass der Betrag nicht besonders spektakulär ist.

Für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit beträgt die vermögenswirksame Leistung aktuell grundsätzlich:

6,65 Euro monatlich.

Das sind:

79,80 Euro im Jahr.

Davon wirst du nicht reich.

Aber darum geht es auch nicht.

Wenn dir dein Dienstherr Geld für eine vermögenswirksame Anlage zur Verfügung stellt und du diese Leistung nutzen möchtest, gibt es wenig Grund, sie nur aus Unwissenheit verfallen zu lassen.

27. VWL wird nicht einfach auf dein Girokonto überwiesen

Damit die Zahlung beginnt, musst du deiner zuständigen Stelle mitteilen, welche vermögenswirksame Anlage du gewählt hast und wohin das Geld überwiesen werden soll.

Der Anspruch entsteht grundsätzlich frühestens für den Monat, in dem du die erforderlichen Angaben machst. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können auch die beiden vorhergehenden Monate desselben Kalenderjahres berücksichtigt werden.

Das bedeutet:

Wenn du jahrelang nichts einreichst, solltest du nicht davon ausgehen, dass dir irgendwann automatisch sämtliche VWL seit deinem Dienstantritt rückwirkend überwiesen werden.

Konkretes Beispiel

Du bist seit Januar Soldat.

Im Mai richtest du erstmals eine geeignete vermögenswirksame Anlage ein und meldest die notwendigen Daten.

Dann können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch begrenzt zurückliegende Monate berücksichtigt werden.

Aber nicht automatisch deine gesamte bisherige Dienstzeit.

Deshalb gehört VWL zu den Themen, um die man sich relativ früh einmal kümmern kann.

28. Wohin können VWL fließen?

Vermögenswirksame Leistungen können in bestimmte gesetzlich zulässige Anlageformen eingezahlt werden.

Je nach persönlicher Situation können beispielsweise bestimmte Fondssparpläne, Bausparverträge oder andere geeignete VL-Anlagen infrage kommen.

Welche Variante für dich sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Vertrag, den Kosten, deiner Risikobereitschaft und deinen finanziellen Zielen ab.

Nur weil der Bund 6,65 Euro beisteuert, solltest du keinen teuren langfristigen Vertrag abschließen, dessen Kosten den finanziellen Vorteil der VWL mehrfach aufzehren.

Die richtige Reihenfolge lautet deshalb:

VWL mitnehmen – aber den dazugehörigen Vertrag trotzdem vernünftig prüfen.

29. Kostenloses Bahnfahren und VWL zeigen ein wichtiges Prinzip

Nicht jeder finanzielle Vorteil der Bundeswehr erscheint als großer zusätzlicher Betrag auf deiner monatlichen Besoldungsabrechnung.

Manche Leistungen sparen dir Ausgaben.

Andere werden direkt für bestimmte Zwecke gezahlt.

Und wieder andere musst du erst beantragen.

Nehmen wir zwei Soldaten.

Beide haben denselben Dienstgrad und dieselbe Grundbesoldung.

Soldat A fährt regelmäßig kostenfrei in Uniform mit der Bahn nach Hause, nutzt seine VWL und beantragt rechtzeitig berechtigtes Trennungsgeld und Reisebeihilfen.

Soldat B bezahlt sämtliche Heimfahrten selbst, hat nie eine VL-Anlage eingerichtet und reicht seinen Trennungsgeldantrag zu spät ein.

Auf dem Papier verdienen beide gleich.

In der Realität kann Soldat A trotzdem jedes Jahr einen deutlich größeren finanziellen Nutzen aus den vorhandenen Leistungen ziehen.

30. Seit 2026 kann für bestimmte neue Soldaten ein Führerscheinzuschuss relevant sein

Eine aktuelle Besonderheit ist der Führerscheinzuschuss für bestimmte neu eingetretene Soldatinnen und Soldaten.

Nach den von der Bundeswehr veröffentlichten Voraussetzungen können Soldaten, die seit 2026 neu in den Dienst eingetreten sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, einen Zuschuss zu einem privat erworbenen Führerschein erhalten.

Für die Klasse B können dabei bis zu:

3.500 Euro

und für bestimmte Lkw-Fahrerlaubnisklassen bis zu:

5.000 Euro

möglich sein.

Auch diese Leistung besitzt eigene Voraussetzungen und Fristen.

Das zeigt erneut:

Es lohnt sich, aktuelle Bundeswehrleistungen zu kennen, bevor du dieselbe Ausgabe vollständig privat bezahlst.

31. Bei Veränderungen immer neu prüfen

Viele Leistungen funktionieren nicht nach dem Prinzip:

„Die Bundeswehr weiß automatisch alles über meine persönliche Situation und zahlt mir immer von selbst den maximal möglichen Betrag.“

Manche Zulagen werden aufgrund deiner dienstlichen Verwendung unmittelbar berücksichtigt.

Bei anderen Leistungen musst du selbst tätig werden.

Deshalb ist eine der wichtigsten finanziellen Gewohnheiten als Soldat:

Bei größeren Veränderungen deiner dienstlichen oder familiären Situation einmal prüfen, welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen.

Das gilt beispielsweise bei:

einer Versetzung, einer Kommandierung, einer neuen Verwendung, einem Auslandseinsatz, einer Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder einem bevorstehenden DZE.

32. Drei typische Situationen

Du bist 18 und beginnst deinen Dienst

Für dich sind wahrscheinlich andere Leistungen relevant als für einen verheirateten Berufssoldaten mit zwei Kindern.

Du solltest beispielsweise prüfen, ob deine Eltern aufgrund deiner konkreten Ausbildungs- beziehungsweise Dienstsituation weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben.

Gleichzeitig kannst du dich um deine vermögenswirksamen Leistungen kümmern.

Wenn du häufig mit der Bahn nach Hause fährst, kann das kostenfreie Bahnfahren in Uniform deine privaten Fahrtkosten deutlich reduzieren.

Und wenn du die Voraussetzungen des neuen Führerscheinzuschusses erfüllst, kann auch dieser finanziell interessant sein.

Obwohl du noch keine eigene Familie und vielleicht nicht einmal eine eigene Wohnung hast, gibt es also bereits mehrere Leistungen, bei denen sich frühes Informieren lohnt.

Du bist SaZ und wirst für sechs Monate kommandiert

Du hast eine eigene Wohnung an deinem bisherigen Wohnort.

Der neue Dienstort liegt mehrere hundert Kilometer entfernt und eine tägliche Rückkehr ist nicht zumutbar.

Jetzt sollte relativ früh geprüft werden:

Besteht ein Trennungsgeldanspruch?

Wie wird deine Unterkunft behandelt?

Welche Verpflegungsleistungen gelten?

Welche Reisebeihilfen für Heimfahrten sind möglich?

Und welche Fristen musst du einhalten?

Gerade bei einer mehrmonatigen Maßnahme können sich die einzelnen Leistungen zu einem erheblichen Betrag summieren.

Deshalb sollte man diese Fragen nicht erst nach fünf Monaten zufällig in der Stube stellen.

Du bist Berufssoldat, verheiratet und hast zwei Kinder

In deiner Situation spielen wiederum andere Punkte eine Rolle.

Das Kindergeld beträgt 2026 bei zwei anspruchsberechtigten Kindern insgesamt:

518 Euro monatlich.

Zusätzlich kann ein kinderbezogener Familienzuschlag relevant sein.

Arbeitet dein Ehepartner ebenfalls im öffentlichen Dienst, solltest du besonders darauf achten, wer bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigter geführt wird, weil dies grundsätzlich auch darüber entscheiden kann, welchem Elternteil der kinderbezogene Familienzuschlag zugeordnet wird.

Arbeitet dein Partner dagegen nicht im öffentlichen Dienst, ist die tatsächliche Auszahlung des Kindergeldes an den Partner nicht automatisch gleichbedeutend damit, dass dein eigener kinderbezogener Familienzuschlag entfällt.

Wirst du anschließend zusätzlich für einen längeren Zeitraum versetzt oder kommandiert, können wiederum Trennungsgeld und Reisebeihilfen hinzukommen.

Je nach Verwendung können außerdem entsprechende Zulagen relevant werden.

Das zeigt ziemlich gut:

Finanzielle Leistungen bei der Bundeswehr hängen stark von deiner persönlichen Lebensphase ab.

33. Typische Irrtümer

„Wenn meine Kaserne weit von meinem Wohnort entfernt ist, bekomme ich automatisch Trennungsgeld.“

Nein.

Die Entfernung allein reicht nicht aus. Entscheidend ist insbesondere, welche dienstliche Maßnahme vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

„Trennungsgeld kommt automatisch auf meine Abrechnung.“

Nein.

Trennungsgeld muss grundsätzlich beantragt werden und entsprechende Forderungsnachweise müssen fristgerecht eingereicht werden.

„Für jeden gefahrenen Kilometer zur Kaserne zahlt mir die Bundeswehr 30 Cent.“

Nein.

Der normale Arbeitsweg ist von einer Dienstreise zu unterscheiden.

„Jeder Soldat bekommt automatisch Zulagen.“

Nein.

Zulagen hängen von konkreten Funktionen, Verwendungen, Tätigkeiten und Belastungen ab.

„Wenn ich mehrere Zulagen erfülle, bekomme ich automatisch alle vollständig.“

Nicht zwingend.

Für verschiedene Zulagen bestehen Konkurrenz- und Anrechnungsregelungen.

„Im Ausland bekommt jeder automatisch 153 Euro pro Tag zusätzlich.“

Nein.

153 Euro entsprechen der höchsten AVZ-Stufe. Welche Stufe gilt, hängt von der konkreten Verwendung ab.

„Der AVZ wird ganz normal versteuert.“

Nein.

Der Auslandsverwendungszuschlag ist unter den entsprechenden Voraussetzungen steuerfrei.

„Kindergeld und Familienzuschlag sind dasselbe.“

Nein.

Kindergeld ist eine allgemeine Familienleistung. Der Familienzuschlag gehört zum Besoldungsrecht.

„Als Soldat bekomme ich den kinderbezogenen Familienzuschlag nur, wenn das Kindergeld zwingend auf meinen Namen läuft.“

So pauschal ist das nicht richtig.

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst stehen, kann die Kindergeld-Zuordnung allerdings entscheidend dafür sein, welcher Elternteil den kinderbezogenen Familienzuschlag erhält.

Ist der andere Elternteil nicht im öffentlichen Dienst, kann dem Soldaten unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch dann ein kinderbezogener Familienzuschlag zustehen, wenn das Kindergeld an den anderen Elternteil ausgezahlt wird.

„Wenn ich unter 25 bin und zur Bundeswehr gehe, bekommen meine Eltern automatisch weiter Kindergeld.“

Nein.

Der Soldatenstatus allein reicht dafür nicht aus.

„VWL bekomme ich automatisch zusätzlich auf mein Girokonto.“

Nein.

Du musst grundsätzlich eine geeignete Anlage benennen.

„6,65 Euro VWL sind so wenig, dass man sie komplett ignorieren kann.“

Der Betrag ist klein.

Trotzdem handelt es sich um eine Leistung, die dir zustehen kann und die du nicht allein aus Unwissenheit verfallen lassen musst.

34. Fazit

Deine monatliche Besoldung ist nicht das einzige Geld, das während deiner Bundeswehrzeit relevant sein kann.

Je nach persönlicher und dienstlicher Situation können zusätzliche Ansprüche entstehen.

Trennungsgeld kann Mehrkosten ausgleichen, wenn du aufgrund bestimmter dienstlicher Maßnahmen räumlich von deinem bisherigen Wohnort getrennt wirst.

Dienstlich veranlasste Reisen können Fahrtkosten, Tagegeld oder Übernachtungskosten auslösen.

Bei bestimmten Verwendungen können Stellen- oder Erschwerniszulagen hinzukommen.

Besondere Auslandsverwendungen können über den AVZ zu erheblichen zusätzlichen Zahlungen führen.

Mit Kindern können sowohl Kindergeld als auch kinderbezogene Bestandteile des Familienzuschlags relevant werden.

Gerade beim Familienzuschlag solltest du allerdings genauer hinschauen.

Wenn beide Eltern im öffentlichen Dienst stehen, kann entscheidend sein, welcher Elternteil bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigter geführt wird.

Das Kindergeld einfach auf irgendeinen Elternteil laufen zu lassen, ohne die Auswirkungen auf die Bezüge zu prüfen, kann deshalb unnötig kompliziert werden.

Arbeitet dagegen nur ein Elternteil im öffentlichen Dienst, sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass der Familienzuschlag verloren geht, nur weil das Kindergeld an den anderen Elternteil ausgezahlt wird.

Die konkrete Konstellation muss betrachtet werden.

Auch bei VWL gilt:

6,65 Euro monatlich wirken klein.

Über Jahre ist es trotzdem Geld des Dienstherrn, das du für deine Vermögensbildung nutzen kannst.

Dazu kommen Vorteile, die gar nicht als direkte Auszahlung auf deiner Bezügemitteilung auftauchen.

Das kostenfreie Bahnfahren in Uniform kann einem Soldaten, der regelmäßig mehrere hundert Kilometer nach Hause fährt, im Jahr einen erheblichen Betrag sparen.

Der wichtigste Punkt dieses Artikels lautet deshalb:

Du musst deine Ansprüche kennen.

Nicht alles wird automatisch ausgezahlt.

Trennungsgeld besitzt Antrags- und Ausschlussfristen.

VWL erfordern eine entsprechende Anlage.

Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus hat bestimmte Voraussetzungen.

Beim Familienzuschlag kann die familiäre und berufliche Situation beider Eltern relevant sein.

Und Zulagen hängen von deiner tatsächlichen Verwendung ab.

Zwei Soldaten mit demselben Dienstgrad können deshalb finanziell vollkommen unterschiedlich dastehen.

Genau deshalb solltest du finanzielle Leistungen der Bundeswehr nicht erst dann prüfen, wenn ein Kamerad irgendwann zufällig sagt:

„Dafür hättest du übrigens Geld bekommen.“

Gerade bei einer Versetzung, Kommandierung, neuen Verwendung, einem Auslandseinsatz, einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes lohnt es sich, die eigenen Ansprüche neu zu prüfen.

Wenn dir eine Leistung zusteht, solltest du sie zumindest kennen.

360° Soldaten-Vorteils-Check

Viele Soldaten kennen ihre Grundbesoldung ziemlich genau.

Deutlich weniger wissen, welche zusätzlichen Ansprüche in ihrer persönlichen Situation bestehen können.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb nicht nur auf deinen Dienstgrad und deine monatliche Besoldung.

Wir prüfen unter anderem:

Wo bist du eingesetzt und wo befindet sich dein Wohnort?

Bist du versetzt oder kommandiert worden?

Kommt Trennungsgeld für dich infrage?

Welche Fahrtkosten werden bereits übernommen?

Welche Zulagen gehören tatsächlich zu deiner Verwendung?

Besteht bei dir beziehungsweise deinen Eltern noch ein Kindergeldanspruch?

Hast du Kinder und wurde geprüft, welcher Elternteil als Kindergeldberechtigter geführt wird und wie sich das auf den Familienzuschlag auswirkt?

Nutzt du deine vermögenswirksamen Leistungen?

Und gibt es weitere finanzielle Leistungen, die du bislang möglicherweise noch nicht berücksichtigt hast?

Gerade am Anfang deiner Dienstzeit ist es sinnvoll, diese Dinge einmal zu verstehen.

Denn manche Leistungen können nicht unbegrenzt rückwirkend beantragt werden.

Du möchtest wissen, welche finanziellen Leistungen in deiner persönlichen Situation als Soldat relevant sein könnten? Schreib uns direkt über WhatsApp.

Häufige Fragen

01

Wer kann Trennungsgeld erhalten?

Die Trennungsgeldverordnung nennt unter anderem Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

02

Wann kann Trennungsgeld relevant werden?

Beispielsweise bei bestimmten dienstlich veranlassten Versetzungen, Abordnungen oder Kommandierungen.

03

Reicht eine große Entfernung zur Kaserne?

Nein.

Die Entfernung allein begründet keinen Anspruch.

04

Wann gilt eine tägliche Rückkehr normalerweise als nicht zumutbar?

Grundsätzlich kann dies unter anderem der Fall sein, wenn du mehr als zwölf Stunden von deiner Wohnung abwesend wärst oder Hin- und Rückweg zusammen mehr als drei Stunden beanspruchen.

05

Wie lange habe ich Zeit, Trennungsgeld zu beantragen?

Grundsätzlich gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Beginn der zugrunde liegenden Maßnahme.

06

Gibt es Reisebeihilfen für Heimfahrten?

Unter den entsprechenden Voraussetzungen können solche Reisebeihilfen vorgesehen sein.

07

Wie hoch ist die Wegstreckenentschädigung mit dem privaten Auto auf einer Dienstreise?

Grundsätzlich 20 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer.

08

Wann gelten 30 Cent?

Bei einem vorab festgestellten erheblichen dienstlichen Interesse an der Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs.

09

Kann ich privat kostenfrei Bahn fahren?

Unter den geltenden Voraussetzungen können Soldaten in Uniform kostenfrei öffentliche Eisenbahnen nutzen.

10

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 Euro monatlich je anspruchsberechtigtem Kind.

11

Was muss ich als Soldat beim Familienzuschlag beachten?

Besonders wichtig ist, ob auch der andere Elternteil im öffentlichen Dienst arbeitet.

Wenn beide Eltern Anspruch auf entsprechende kinderbezogene Leistungen haben könnten, kann die Kindergeld-Zuordnung darüber entscheiden, welchem Elternteil der kinderbezogene Familienzuschlag gewährt wird.

12

Muss das Kindergeld immer auf mich als Soldat laufen, damit ich Familienzuschlag bekomme?

Nein, nicht in jeder Konstellation.

Wenn der andere Elternteil nicht im öffentlichen Dienst arbeitet, kann dir der kinderbezogene Familienzuschlag unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch zustehen, obwohl das Kindergeld an den anderen Elternteil ausgezahlt wird.

Arbeitet der andere Elternteil ebenfalls im öffentlichen Dienst, spielt die Zuordnung des Kindergeldes dagegen eine besonders wichtige Rolle.

13

Bekommen meine Eltern noch Kindergeld, wenn ich Soldat werde?

Möglicherweise.

Der Soldatenstatus allein reicht allerdings nicht aus. Entscheidend ist deine konkrete Ausbildungs- beziehungsweise Übergangssituation.

14

Wie hoch sind die VWL für SaZ und Berufssoldaten?

Grundsätzlich 6,65 Euro monatlich.

15

Muss ich für VWL selbst etwas einreichen?

Ja.

Du musst deiner zuständigen Stelle insbesondere die gewählte Anlage beziehungsweise die notwendigen Anlagedaten mitteilen.

16

Kann ich VWL jahrelang rückwirkend bekommen?

Grundsätzlich nicht unbegrenzt.

Deshalb solltest du dich möglichst früh darum kümmern.

17

Wie hoch kann der AVZ sein?

Die höchste Stufe beträgt aktuell 153 Euro pro Tag.

18

Sind alle Zulagen steuerfrei?

Nein.

Nicht jede Zulage besitzt dieselbe steuerliche Behandlung.

19

Gibt es seit 2026 einen Führerscheinzuschuss?

Für bestimmte neu eingetretene Soldatinnen und Soldaten kann unter den veröffentlichten Voraussetzungen ein entsprechender Zuschuss möglich sein.

Quellen zum Nachlesen

Regelt insbesondere, wann Berufssoldaten und SaZ aufgrund bestimmter dienstlicher Maßnahmen Trennungsgeld erhalten können.

Trennungsgeldverordnung

Trennungsgeldverordnung

Regelt unter anderem die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr und Leistungen bei längerem auswärtigen Verbleiben.

§ 3 Trennungsgeldverordnung – auswärtiges Verbleiben

§ 3 Trennungsgeldverordnung – auswärtiges Verbleiben

www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__5.html

§ 5 Trennungsgeldverordnung – Reisebeihilfen für Heimfahrten

§ 5 Trennungsgeldverordnung – Reisebeihilfen für Heimfahrten

Enthält insbesondere Regelungen zur Fahrtkostenerstattung und zum Verpflegungszuschuss.

§ 6 Trennungsgeldverordnung – tägliche Rückkehr

§ 6 Trennungsgeldverordnung – tägliche Rückkehr

Regelt insbesondere die einjährige Ausschlussfrist.

§ 9 Trennungsgeldverordnung – Antragsfristen

§ 9 Trennungsgeldverordnung – Antragsfristen

Regelt Dienstreisen, Fahrtkostenerstattungen, Wegstreckenentschädigungen, Tagegeld und weitere Reisekosten.

Bundesreisekostengesetz

Bundesreisekostengesetz

Regelt insbesondere die grundsätzlich vorgesehenen Sätze von 20 beziehungsweise 30 Cent je Kilometer.

§ 5 Bundesreisekostengesetz – Wegstreckenentschädigung

§ 5 Bundesreisekostengesetz – Wegstreckenentschädigung

Enthält die gesetzliche Grundlage für die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen beim Tragen der Uniform.

§ 30 Soldatengesetz – kostenfreies Bahnfahren

§ 30 Soldatengesetz – kostenfreies Bahnfahren

www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/gehalt-bundeswehr-besoldung-entgelt-zulagen-tabellen

Bundeswehr – Besoldung, Zulagen und finanzielle Leistungen

Bundeswehr – Besoldung, Zulagen und finanzielle Leistungen

Enthält verschiedene Zulagen für besondere Tätigkeiten und Verwendungen innerhalb der Bundeswehr.

Erschwerniszulagenverordnung

Erschwerniszulagenverordnung

Regelt Voraussetzungen und Höhe des AVZ.

§ 56 Bundesbesoldungsgesetz – Auslandsverwendungszuschlag

§ 56 Bundesbesoldungsgesetz – Auslandsverwendungszuschlag

Regelt die verschiedenen Belastungsstufen.

Auslandsverwendungszuschlagsverordnung

Auslandsverwendungszuschlagsverordnung

Regeln insbesondere die Voraussetzungen für den Familienzuschlag, kinderbezogene Bestandteile und Konkurrenzfälle bei mehreren Anspruchsberechtigten.

§§ 39 und 40 Bundesbesoldungsgesetz – Familienzuschlag

§§ 39 und 40 Bundesbesoldungsgesetz – Familienzuschlag

www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__39.html

§§ 39 und 40 Bundesbesoldungsgesetz – Familienzuschlag

§§ 39 und 40 Bundesbesoldungsgesetz – Familienzuschlag

www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html

§§ 39 und 40 Bundesbesoldungsgesetz – Familienzuschlag

§§ 39 und 40 Bundesbesoldungsgesetz – Familienzuschlag

Informationen der Familienkasse zum Kindergeld und zu den Voraussetzungen für volljährige Kinder.

Bundesagentur für Arbeit – Kindergeld

Bundesagentur für Arbeit – Kindergeld

Regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Berücksichtigung volljähriger Kinder in Ausbildung und bestimmten Übergangsphasen.

§ 32 Einkommensteuergesetz – Berücksichtigung von Kindern

§ 32 Einkommensteuergesetz – Berücksichtigung von Kindern

Regelt unter anderem, dass Kindergeld für ein Kind nur an einen Berechtigten gezahlt wird.

§ 64 Einkommensteuergesetz – Zusammentreffen mehrerer Ansprüche

§ 64 Einkommensteuergesetz – Zusammentreffen mehrerer Ansprüche

Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass der Freiwillige Wehrdienst allein keinen automatischen Kindergeldanspruch für volljährige Kinder begründet.

Bundesfinanzhof – Kindergeld während des Freiwilligen Wehrdienstes

Bundesfinanzhof – Kindergeld während des Freiwilligen Wehrdienstes

Regelt Anspruch, Höhe und Verfahren der vermögenswirksamen Leistungen.

Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Berufssoldaten und SaZ

Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Berufssoldaten und SaZ

Der gesetzliche Betrag beträgt aktuell grundsätzlich 6,65 Euro monatlich.

§ 2 BBVLG – Höhe der vermögenswirksamen Leistung

§ 2 BBVLG – Höhe der vermögenswirksamen Leistung

Ob eine bestimmte finanzielle Leistung tatsächlich zusteht, hängt immer von der konkreten Situation des jeweiligen Soldaten ab. Besonders bei Trennungsgeld, Reisekosten, Familienzuschlag und Kindergeld können kleine Unterschiede im Sachverhalt zu einer anderen Bewertung führen. Gerade beim kinderbezogenen Familienzuschlag sollte deshalb geprüft werden, ob auch der andere Elternteil im öffentlichen Dienst arbeitet und welchem Elternteil das Kindergeld zugeordnet ist. Die genannten Beträge und Regelungen entsprechen dem Stand September 2026.

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