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Besoldung 2026 bei der Bundeswehr: Warum Soldaten weiterhin Widerspruch einlegen sollten
Karriere & Wege
Gez.



Daniel, Levin & Afsal
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Besoldung 2026 bei der Bundeswehr: Warum Soldaten weiterhin Widerspruch einlegen sollten
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Bereich Aktive Soldatinnen und Soldaten der Soldateninitiative.
Er richtet sich vor allem an Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet werden. Für Freiwillig Wehrdienstleistende gelten andere Regelungen.
Vielleicht hast du das Thema „amtsangemessene Alimentation“ in den vergangenen Jahren schon irgendwo gehört. Vielleicht hast du auch mitbekommen, dass der Deutsche BundeswehrVerband dazu aufgerufen hat, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Gleichzeitig wurde vom Bund angekündigt, die Besoldung rückwirkend anzupassen. Auf den Bezügemitteilungen sind außerdem bereits Erhöhungen angekommen.
Da liegt eine Frage nahe:
Warum sollte ich dann überhaupt noch Widerspruch einlegen?
Genau darum geht es in diesem Artikel.
Wir erklären, was hinter der Diskussion steckt, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, was der Bund derzeit plant, warum die bereits gezahlten Erhöhungen das Thema noch nicht vollständig erledigen und weshalb der Deutsche BundeswehrVerband auch 2026 weiterhin zum Widerspruch rät.
Wichtig: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und kann nicht beurteilen, welche Ansprüche in deinem persönlichen Fall bestehen.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Bereich Aktive Soldatinnen und Soldaten der Soldateninitiative.
Er richtet sich vor allem an Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet werden. Für Freiwillig Wehrdienstleistende gelten andere Regelungen.
Vielleicht hast du das Thema „amtsangemessene Alimentation“ in den vergangenen Jahren schon irgendwo gehört. Vielleicht hast du auch mitbekommen, dass der Deutsche BundeswehrVerband dazu aufgerufen hat, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Gleichzeitig wurde vom Bund angekündigt, die Besoldung rückwirkend anzupassen. Auf den Bezügemitteilungen sind außerdem bereits Erhöhungen angekommen.
Da liegt eine Frage nahe:
Warum sollte ich dann überhaupt noch Widerspruch einlegen?
Genau darum geht es in diesem Artikel.
Wir erklären, was hinter der Diskussion steckt, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, was der Bund derzeit plant, warum die bereits gezahlten Erhöhungen das Thema noch nicht vollständig erledigen und weshalb der Deutsche BundeswehrVerband auch 2026 weiterhin zum Widerspruch rät.
Wichtig: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und kann nicht beurteilen, welche Ansprüche in deinem persönlichen Fall bestehen.
[ Kurz gesagt ]
Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt Soldatinnen und Soldaten auch 2026 weiterhin, gegen ihre Besoldung beziehungsweise Versorgung Widerspruch einzulegen.
Der Hintergrund ist nicht einfach die Frage, ob dein monatlicher Sold „zu niedrig“ wirkt.
Es geht um eine verfassungsrechtliche Frage:
Erfüllt die Bundesbesoldung die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation?
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Maßstäbe dafür mit einem Beschluss vom 17. September 2025 weiterentwickelt.
Der Bund arbeitet deshalb an einer umfassenderen Neuordnung der Besoldung. Das sogenannte Bundesalimentationsgesetz liegt seit April 2026 als Referentenentwurf vor.
Stand September 2026 ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Gleichzeitig gibt es eine Besonderheit:
Der Bund hatte bereits zuvor erklärt, mögliche notwendige Korrekturen grundsätzlich auch ohne jährlich neue Rechtsbehelfe berücksichtigen zu wollen.
Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt aufgrund der weiterhin offenen Rechtslage trotzdem, für das laufende Haushaltsjahr vorsorglich Widerspruch einzulegen.
Ein Widerspruch bedeutet dabei nicht automatisch, dass du später eine bestimmte Summe ausgezahlt bekommst.
Er dient vor allem dazu, deine mögliche Rechtsposition offenzuhalten.
[ Kurz gesagt ]
Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt Soldatinnen und Soldaten auch 2026 weiterhin, gegen ihre Besoldung beziehungsweise Versorgung Widerspruch einzulegen.
Der Hintergrund ist nicht einfach die Frage, ob dein monatlicher Sold „zu niedrig“ wirkt.
Es geht um eine verfassungsrechtliche Frage:
Erfüllt die Bundesbesoldung die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation?
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Maßstäbe dafür mit einem Beschluss vom 17. September 2025 weiterentwickelt.
Der Bund arbeitet deshalb an einer umfassenderen Neuordnung der Besoldung. Das sogenannte Bundesalimentationsgesetz liegt seit April 2026 als Referentenentwurf vor.
Stand September 2026 ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Gleichzeitig gibt es eine Besonderheit:
Der Bund hatte bereits zuvor erklärt, mögliche notwendige Korrekturen grundsätzlich auch ohne jährlich neue Rechtsbehelfe berücksichtigen zu wollen.
Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt aufgrund der weiterhin offenen Rechtslage trotzdem, für das laufende Haushaltsjahr vorsorglich Widerspruch einzulegen.
Ein Widerspruch bedeutet dabei nicht automatisch, dass du später eine bestimmte Summe ausgezahlt bekommst.
Er dient vor allem dazu, deine mögliche Rechtsposition offenzuhalten.
[ Inhalt ]
01
Was bedeutet amtsangemessene Alimentation überhaupt?
02
Welche Soldatinnen und Soldaten betrifft das?
03
Was hat das Bundesverfassungsgericht 2025 entschieden?
04
Warum betrifft eine Entscheidung über Beamte auch die Bundeswehr?
05
Was wurde bei der Besoldung bereits erhöht?
06
Warum die Erhöhungen das Problem nicht automatisch erledigen
07
Was das Bundesalimentationsgesetz verändern soll
08
Wo das Gesetz im September 2026 steht
09
Warum der DBwV weiterhin zum Widerspruch rät
10
Aber hatte der Bund Widersprüche nicht für unnötig erklärt?
11
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Mai 2026
12
Was ein Widerspruch überhaupt bewirkt
13
Bedeutet ein Widerspruch automatisch eine Nachzahlung?
14
Wer besonders aufmerksam sein sollte
15
Was du praktisch tun kannst
16
Typische Fehler
17
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Was bedeutet amtsangemessene Alimentation überhaupt?
Das Wort klingt erstmal nach Juristendeutsch.
Der Gedanke dahinter ist aber relativ einfach.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Sie bekommen deshalb nicht einfach ein normales Arbeitsentgelt wie Beschäftigte eines privaten Unternehmens, sondern werden vom Dienstherrn besoldet.
Das Bundesbesoldungsgesetz regelt unter anderem Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und weitere Bestandteile der Besoldung.
Es gilt ausdrücklich auch für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.
Dahinter steht das sogenannte Alimentationsprinzip.
Vereinfacht bedeutet es:
Der Dienstherr muss dafür sorgen, dass die Besoldung der Bedeutung des Amtes beziehungsweise Dienstverhältnisses angemessen ist und einen entsprechenden Lebensunterhalt ermöglicht.
Deshalb kann die Frage, ob eine Besoldung ausreichend ist, am Ende eine verfassungsrechtliche Frage sein.
2. Welche Soldatinnen und Soldaten betrifft das?
Bei diesem Thema muss man sauber unterscheiden.
Das Bundesbesoldungsgesetz gilt unter anderem für:
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Darum richtet sich die aktuelle Alimentationsdiskussion vor allem an diese Gruppen und an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Wenn du FWDL bist, solltest du diesen Artikel nicht einfach eins zu eins auf deine Bezüge übertragen.
Freiwillig Wehrdienstleistende werden nicht nach demselben Besoldungssystem behandelt.
Das klingt nach einem kleinen Unterschied.
Rechtlich ist er entscheidend.
3. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2025 entschieden?
Der aktuelle Schub in der Diskussion kommt unter anderem aus Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte 2025 eine wichtige Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation.
Dabei ging es konkret um die Besoldung von Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten.
Das Gericht kam bei verschiedenen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zu dem Ergebnis, dass die damalige Besoldung nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar war.
Noch wichtiger für die weitere Entwicklung:
Das Bundesverfassungsgericht entwickelte die Maßstäbe weiter, anhand derer geprüft wird, ob eine Besoldung ausreichend ist.
Eine wichtige Rolle spielt dabei inzwischen stärker die Frage, wie sich das verfügbare Einkommen im Verhältnis zur allgemeinen Einkommenssituation der Bevölkerung entwickelt.
Der neue Prüfungsmaßstab betrachtet dabei unter anderem das sogenannte Median-Äquivalenzeinkommen und eine daraus abgeleitete Prekaritätsschwelle.
Das klingt technisch.
Für den Bund ist es aber sehr relevant.
Denn wenn sich die verfassungsrechtlichen Maßstäbe verändern, muss überprüft werden, ob die bestehende Bundesbesoldung diesen Anforderungen weiterhin genügt.
4. Warum betrifft eine Entscheidung über Beamte auch die Bundeswehr?
Das ist ein wichtiger Punkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht einfach erklärt:
„Die Besoldung aller Bundeswehrsoldaten ist verfassungswidrig.“
So darf man die Entscheidung nicht verstehen.
Gegenstand waren Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamte.
Die verfassungsrechtlichen Grundsätze zur amtsangemessenen Alimentation betreffen aber auch andere Besoldungssysteme.
Der Bund muss deshalb prüfen, ob die Bundesbesoldung diese Anforderungen erfüllt.
Und weil SaZ sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet werden, betrifft die weitere Entwicklung auch aktive Soldatinnen und Soldaten.
Genau deshalb arbeitet der Bund an einer entsprechenden gesetzlichen Neuordnung.
5. Was wurde bei der Besoldung bereits erhöht?
Jetzt kommt ein Punkt, der schnell für Verwirrung sorgt.
Viele Soldatinnen und Soldaten haben bereits höhere Bezüge erhalten.
Im Zuge der Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst wurden entsprechende Anpassungen auch für den Besoldungsbereich vorbereitet.
Dabei ging es unter anderem um:
3,0 Prozent rückwirkend ab April 2025
und einen weiteren Schritt von
2,8 Prozent ab Mai 2026.
Der Bund hat entsprechende Zahlungen bereits vor Abschluss des vollständigen Gesetzgebungsverfahrens ermöglicht.
Das ist wichtig.
Aber daraus folgt nicht automatisch, dass damit sämtliche Fragen zur amtsangemessenen Alimentation geklärt sind.
6. Warum die Erhöhungen das Problem nicht automatisch erledigen
Genau hier liegt ein häufiges Missverständnis.
Es laufen zwei Themen nebeneinander.
Zum einen geht es um die Übertragung des Tarifergebnisses auf Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte sowie Soldatinnen und Soldaten.
Daher kommen die prozentualen Erhöhungen.
Zum anderen geht es um die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Bundesbesoldung insgesamt.
Das ist größer.
Dabei wird nicht nur geprüft:
„Wie viel Prozent mehr Geld gibt es?“
Es geht um die Struktur der Besoldung und darum, ob diese insgesamt die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Dabei können unter anderem eine Rolle spielen:
Grundgehaltstabellen, Erfahrungsstufen, Familienkonstellationen, Zuschläge und die Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen.
Deshalb bedeutet eine höhere Bezügemitteilung nicht automatisch:
Thema erledigt.
Das ist die entscheidende Unterscheidung.
7. Was das Bundesalimentationsgesetz verändern soll
Der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz geht deutlich weiter als eine normale lineare Besoldungserhöhung.
Unter anderem soll die Struktur verschiedener Besoldungstabellen angepasst werden.
Auch familienbezogene Bestandteile der Besoldung sollen verändert beziehungsweise neu strukturiert werden.
Ein besonders diskutierter Punkt ist die stärkere Berücksichtigung eines zweiten Einkommens innerhalb einer Familie.
Genau hier setzt auch Kritik des Deutschen BundeswehrVerbandes an.
Denn die Lebensrealität von Soldatenfamilien unterscheidet sich teilweise erheblich von anderen Beschäftigungsverhältnissen.
Versetzungen, Lehrgänge, Auslandseinsätze oder weit entfernte Standorte können dazu führen, dass Partnerinnen oder Partner ihre berufliche Situation anpassen müssen.
Eine Familie, in der beide Personen dauerhaft am gleichen Ort ihrer Karriere nachgehen können, ist bei Soldatinnen und Soldaten nicht automatisch die Realität.
Eine Versetzung kann beispielsweise bedeuten, dass die Partnerin oder der Partner mitzieht und sich beruflich neu orientieren muss.
Sie kann genauso bedeuten, dass die Familie am bisherigen Lebensmittelpunkt bleibt und die Soldatin oder der Soldat über Jahre pendelt.
Genau deshalb ist die Frage, wie ein zweites Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird, für Soldatenfamilien besonders interessant.
Der Deutsche BundeswehrVerband fordert deshalb, soldatenspezifische Besonderheiten stärker zu berücksichtigen.
8. Wo das Gesetz im September 2026 steht
Der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz wurde im April 2026 veröffentlicht.
Das Gesetzgebungsverfahren ist Stand September 2026 noch nicht vollständig abgeschlossen.
Das ist ein entscheidender Punkt.
Es gibt bereits einen umfangreichen Entwurf.
Es gibt bereits politische Planungen.
Es gibt bereits vorgezogene Besoldungsanpassungen.
Aber die endgültige gesetzliche Regelung der amtsangemessenen Alimentation steht weiterhin aus.
Ein Referentenentwurf ist eben noch kein verkündetes Gesetz.
Während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens können sich Inhalte noch verändern.
Genau diese Zwischenphase ist einer der Gründe, warum das Thema Widerspruch weiterhin relevant bleibt.
9. Warum der DBwV weiterhin zum Widerspruch rät
Der Deutsche BundeswehrVerband hat seine Position 2026 noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Trotz der bisherigen Zusagen des Dienstherrn empfiehlt der Verband weiterhin, gegen die Besoldung beziehungsweise Versorgung des laufenden Haushaltsjahres vorsorglich Widerspruch einzulegen.
Der Gedanke dahinter ist relativ einfach:
Solange die rechtliche und gesetzgeberische Situation nicht endgültig abgeschlossen ist, soll die eigene Position möglichst erhalten bleiben.
Der DBwV kritisiert außerdem verschiedene Punkte der geplanten Neuregelung.
Dazu gehören unter anderem die Ausgestaltung des Doppelverdienermodells, Veränderungen innerhalb der Besoldungstabellen und aus Verbandssicht unzureichend berücksichtigte soldatenspezifische Besonderheiten.
Auch Auswirkungen auf einzelne Laufbahnen und Besoldungsgruppen spielen in der Diskussion eine Rolle.
Damit ist die Position des Verbandes klar:
Die Angelegenheit sollte nicht allein deshalb als erledigt betrachtet werden, weil bereits höhere Bezüge ausgezahlt werden.
10. Aber hatte der Bund Widersprüche nicht für unnötig erklärt?
Ja.
Und genau deshalb wirkt das Thema zunächst widersprüchlich.
Der Bund hatte bereits früher signalisiert, dass mögliche notwendige Korrekturen der Alimentation grundsätzlich auch dann berücksichtigt werden sollen, wenn Betroffene nicht jedes Jahr erneut Rechtsbehelfe einlegen.
Die Idee dahinter ist nachvollziehbar.
Soldatinnen, Soldaten, Beamtinnen und Beamte sollen nicht jedes Jahr das gleiche Schreiben verschicken müssen, nur um eine mögliche spätere Anpassung zu erhalten.
Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt mittlerweile trotzdem wieder vorsorgliche Widersprüche.
Warum?
Weil das Gesetzgebungsverfahren weiterhin offen ist und sich die rechtliche Situation durch neue Entscheidungen und neue Entwürfe weiterentwickelt hat.
Vereinfacht gesagt stehen deshalb zwei Aussagen nebeneinander.
Der Dienstherr sagt sinngemäß:
„Wir wollen notwendige Korrekturen grundsätzlich berücksichtigen.“
Der DBwV sagt:
„Sichert eure Position trotzdem vorsorglich ab.“
Diese beiden Aussagen schließen sich nicht zwingend aus.
Eine Zusage des Dienstherrn ist etwas anderes als eine individuell gesicherte Rechtsposition.
11. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Mai 2026
2026 kam eine weitere interessante juristische Entwicklung hinzu.
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte sich mit der Frage, wie lange eine bereits erhobene Rüge wegen möglicherweise nicht amtsangemessener Alimentation fortwirken kann.
Das Gericht stellte dabei klar, dass ein bereits geltend gemachtes und zeitlich nicht ausdrücklich begrenztes Begehren grundsätzlich auch über ein einzelnes Haushaltsjahr hinaus Bedeutung haben kann.
Das ist wichtig.
Denn dadurch kann es Fälle geben, in denen ein früherer Widerspruch beziehungsweise eine frühere Alimentationsrüge nicht jedes Jahr vollständig neu erhoben werden muss.
Aber daraus folgt nicht:
Niemand muss mehr Widerspruch einlegen.
Ob eine frühere Erklärung deinen persönlichen Fall weiterhin abdeckt, hängt davon ab, was damals tatsächlich geltend gemacht wurde und wie das Verfahren konkret aussieht.
Wenn du bereits seit mehreren Jahren einen Widerspruch laufen hast, ist deine Situation deshalb eine andere als die eines Soldaten, der bisher noch nie etwas geltend gemacht hat.
Genau hier sollte man nicht pauschalisieren.
12. Was ein Widerspruch überhaupt bewirkt
Ein Widerspruch ist keine Bestellung einer Nachzahlung.
Du schreibst also nicht:
„Ich möchte Betrag X ausgezahlt bekommen.“
Es geht vielmehr darum, gegenüber dem Dienstherrn deutlich zu machen:
Ich halte die mir gewährte Alimentation hinsichtlich ihrer verfassungsrechtlichen Angemessenheit nicht für abschließend geklärt und möchte meine möglichen Ansprüche wahren.
Du musst dafür normalerweise nicht selbst eine komplette verfassungsrechtliche Berechnung erstellen.
Du musst also nicht erst das Medianeinkommen berechnen, deine komplette Jahresnettobesoldung auseinandernehmen, alle Familienzuschläge mathematisch prüfen und anschließend ein eigenes juristisches Gutachten verfassen.
Genau deshalb stellen Interessenvertretungen für solche Fälle Musterschreiben zur Verfügung.
Wichtig ist vor allem, dass eindeutig erkennbar ist, worauf sich das Begehren bezieht.
13. Bedeutet ein Widerspruch automatisch eine Nachzahlung?
Nein.
Das sollte man sehr klar sagen.
Nur weil du Widerspruch einlegst, entsteht dadurch nicht automatisch ein Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag.
Du kannst deshalb auch nicht seriös sagen:
„Ich lege jetzt Widerspruch ein und bekomme später definitiv 4.000, 8.000 oder 15.000 Euro.“
Solche Aussagen wären aktuell nicht belastbar.
Wie mögliche Ergänzungszahlungen aussehen, hängt unter anderem davon ab, wie das endgültige Gesetz ausgestaltet wird.
Zusätzlich können Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienkonstellation, betrachteter Zeitraum und bereits bestehende Verfahren eine Rolle spielen.
Auch weitere gerichtliche Entscheidungen können Einfluss darauf haben.
Ein Widerspruch ist deshalb vor allem:
die Absicherung einer möglichen Rechtsposition.
Nicht die Garantie einer Auszahlung.
14. Wer besonders aufmerksam sein sollte
Grundsätzlich ist das Thema für alle SaZ und Berufssoldatinnen und Berufssoldaten interessant.
Ein genauer Blick lohnt sich aber besonders, wenn deine Lebenssituation nicht einfach dem klassischen Modell entspricht, das der Gesetzgeber möglicherweise zugrunde legt.
Das betrifft beispielsweise Familien.
Eine Versetzung kann bedeuten, dass die gesamte Familie umzieht.
Sie kann aber genauso bedeuten, dass die Familie am bisherigen Lebensmittelpunkt bleibt und die Soldatin oder der Soldat pendelt.
Bei einer mitziehenden Partnerin oder einem mitziehenden Partner kann jeder Standortwechsel Auswirkungen auf die eigene berufliche Entwicklung haben.
Gerade Soldatenfamilien kennen Situationen, in denen eine zivile Karriere nicht unabhängig vom Dienstort der Soldatin oder des Soldaten geplant werden kann.
Genau deshalb ist das sogenannte Doppelverdienermodell für Soldatenfamilien besonders interessant.
Auch bei bestimmten Laufbahnen und Besoldungsgruppen lohnt sich ein Blick darauf, wie die geplante Tabellenstruktur verändert werden soll.
Das heißt nicht, dass bestimmte Dienstgrade automatisch Anspruch auf eine Nachzahlung haben.
Es zeigt aber:
Die Reform betrifft deutlich mehr als ein paar Prozent mehr Grundgehalt.
15. Was du praktisch tun kannst
Wenn du das Thema für dich sauber behandeln möchtest, musst du kein Besoldungsrecht studieren.
Du solltest es aber auch nicht einfach ignorieren.
Prüfe zuerst deinen Status
Für aktive Soldatinnen und Soldaten betrifft die Alimentationsdiskussion insbesondere SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten.
Prüfe, ob bereits ein Widerspruch besteht
Vielleicht hast du 2024 oder 2025 schon einen Widerspruch beziehungsweise eine Alimentationsrüge eingereicht.
Dann solltest du wissen, was damals genau erklärt wurde und ob das Verfahren noch läuft.
Gerade wegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Mai 2026 kann ein älteres, zeitlich nicht beschränktes Begehren weiterhin Bedeutung haben.
Nutze aktuelle Informationen
Bei diesem Thema können sich innerhalb weniger Monate Dinge ändern.
Ein Referentenentwurf kann verändert werden.
Ein Regierungsentwurf kann folgen.
Bundestag und Bundesrat können Änderungen vornehmen.
Das Gesetz kann schließlich verkündet werden.
Deshalb solltest du dich nicht auf einen alten Forumsbeitrag oder ein Musterschreiben verlassen, das seit mehreren Jahren herumgereicht wird.
Verwende ein aktuelles Musterschreiben
Wenn du vorsorglich Widerspruch einlegen möchtest, solltest du dafür ein aktuelles Muster einer fachkundigen Stelle verwenden.
Der Deutsche BundeswehrVerband stellt seinen Mitgliedern entsprechende Informationen zur Verfügung.
Bewahre den Nachweis auf
Wenn du etwas einreichst, solltest du später nachvollziehen können, was du wann und an welche Stelle geschickt hast.
Das klingt selbstverständlich.
Jahre später kann genau das entscheidend werden.
Wenn du bereits ein bestehendes Verfahren hast oder deine persönliche Situation komplexer ist, solltest du deine Interessenvertretung oder eine fachkundige rechtliche Beratung nutzen.
16. Typische Fehler
Ein häufiger Fehler ist, die bereits erfolgten prozentualen Erhöhungen mit der gesamten Alimentationsfrage gleichzusetzen.
Das sind nicht exakt dieselben Themen.
Ein weiterer Fehler ist, im Internet eine konkrete Nachzahlungssumme zu sehen und davon auszugehen, dass genau dieser Betrag später auf dem eigenen Konto landet.
Das lässt sich aktuell nicht seriös garantieren.
Problematisch ist außerdem, irgendein altes Musterschreiben aus einem Forum zu verwenden.
Die Rechtslage und der Gesetzgebungsstand haben sich weiterentwickelt.
Ein weiterer Fehler ist die Aussage:
„Ich habe vor Jahren schon einmal irgendwas geschickt. Das gilt automatisch für immer.“
Eine ältere Alimentationsrüge kann weiterhin Wirkung haben.
Aber entscheidend ist, was tatsächlich geltend gemacht wurde.
Und zuletzt:
Wenn du deine Position für das Haushaltsjahr 2026 vorsorglich sichern möchtest, solltest du dich auch 2026 damit beschäftigen.
Nicht erst irgendwann Jahre später.
17. Fazit
Das Thema Besoldung 2026 ist komplizierter, als ein Blick auf die Bezügemitteilung vermuten lässt.
Ja, die Bezüge wurden angepasst.
Die ersten 3,0 Prozent wurden rückwirkend berücksichtigt.
Seit Mai 2026 kam ein weiterer Anpassungsschritt von 2,8 Prozent hinzu.
Damit ist aber nur ein Teil der Geschichte erledigt.
Parallel muss der Bund seine Besoldungsstruktur an die weiterentwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen zur amtsangemessenen Alimentation anpassen.
Dafür gibt es das Bundesalimentationsgesetz.
Das Verfahren ist Stand September 2026 noch nicht vollständig abgeschlossen.
Genau deshalb hält der Deutsche BundeswehrVerband seine Empfehlung weiterhin aufrecht:
Soldatinnen und Soldaten sollen ihre mögliche Rechtsposition vorsorglich sichern.
Das gilt trotz bereits erfolgter Erhöhungen.
Trotz bisheriger Zusagen des Dienstherrn.
Und trotz der neuen Rechtsprechung zur möglichen Fortwirkung bereits erhobener Alimentationsrügen.
Der entscheidende Punkt ist nicht:
„Da kommt definitiv eine große Nachzahlung.“
Das kann dir aktuell niemand seriös garantieren.
Der entscheidende Punkt lautet:
„Die Angelegenheit ist noch nicht vollständig abgeschlossen.“
Und genau das ist die Information, die du als aktive Soldatin oder aktiver Soldat kennen solltest.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Viele Leistungen und Ansprüche bei der Bundeswehr laufen nicht automatisch deshalb optimal, weil du schon mehrere Jahre dienst.
Besoldung, Familienleistungen, dienstliche Ansprüche, Absicherung, DZE und andere Regelungen können sich gegenseitig beeinflussen.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche Themen für deine persönliche Situation überhaupt relevant sind und wo es sich lohnt, genauer hinzusehen.
Nicht jede Regelung betrifft jede Soldatin oder jeden Soldaten.
Aber du solltest zumindest wissen, welche Möglichkeiten für dich existieren.
Du hast zu deiner Besoldung oder einem anderen dienstlichen Anspruch noch eine konkrete Frage? Schreib uns direkt über WhatsApp.
1. Was bedeutet amtsangemessene Alimentation überhaupt?
Das Wort klingt erstmal nach Juristendeutsch.
Der Gedanke dahinter ist aber relativ einfach.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Sie bekommen deshalb nicht einfach ein normales Arbeitsentgelt wie Beschäftigte eines privaten Unternehmens, sondern werden vom Dienstherrn besoldet.
Das Bundesbesoldungsgesetz regelt unter anderem Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und weitere Bestandteile der Besoldung.
Es gilt ausdrücklich auch für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.
Dahinter steht das sogenannte Alimentationsprinzip.
Vereinfacht bedeutet es:
Der Dienstherr muss dafür sorgen, dass die Besoldung der Bedeutung des Amtes beziehungsweise Dienstverhältnisses angemessen ist und einen entsprechenden Lebensunterhalt ermöglicht.
Deshalb kann die Frage, ob eine Besoldung ausreichend ist, am Ende eine verfassungsrechtliche Frage sein.
2. Welche Soldatinnen und Soldaten betrifft das?
Bei diesem Thema muss man sauber unterscheiden.
Das Bundesbesoldungsgesetz gilt unter anderem für:
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Darum richtet sich die aktuelle Alimentationsdiskussion vor allem an diese Gruppen und an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Wenn du FWDL bist, solltest du diesen Artikel nicht einfach eins zu eins auf deine Bezüge übertragen.
Freiwillig Wehrdienstleistende werden nicht nach demselben Besoldungssystem behandelt.
Das klingt nach einem kleinen Unterschied.
Rechtlich ist er entscheidend.
3. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2025 entschieden?
Der aktuelle Schub in der Diskussion kommt unter anderem aus Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte 2025 eine wichtige Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation.
Dabei ging es konkret um die Besoldung von Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten.
Das Gericht kam bei verschiedenen Besoldungsgruppen und Zeiträumen zu dem Ergebnis, dass die damalige Besoldung nicht mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar war.
Noch wichtiger für die weitere Entwicklung:
Das Bundesverfassungsgericht entwickelte die Maßstäbe weiter, anhand derer geprüft wird, ob eine Besoldung ausreichend ist.
Eine wichtige Rolle spielt dabei inzwischen stärker die Frage, wie sich das verfügbare Einkommen im Verhältnis zur allgemeinen Einkommenssituation der Bevölkerung entwickelt.
Der neue Prüfungsmaßstab betrachtet dabei unter anderem das sogenannte Median-Äquivalenzeinkommen und eine daraus abgeleitete Prekaritätsschwelle.
Das klingt technisch.
Für den Bund ist es aber sehr relevant.
Denn wenn sich die verfassungsrechtlichen Maßstäbe verändern, muss überprüft werden, ob die bestehende Bundesbesoldung diesen Anforderungen weiterhin genügt.
4. Warum betrifft eine Entscheidung über Beamte auch die Bundeswehr?
Das ist ein wichtiger Punkt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht einfach erklärt:
„Die Besoldung aller Bundeswehrsoldaten ist verfassungswidrig.“
So darf man die Entscheidung nicht verstehen.
Gegenstand waren Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamte.
Die verfassungsrechtlichen Grundsätze zur amtsangemessenen Alimentation betreffen aber auch andere Besoldungssysteme.
Der Bund muss deshalb prüfen, ob die Bundesbesoldung diese Anforderungen erfüllt.
Und weil SaZ sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet werden, betrifft die weitere Entwicklung auch aktive Soldatinnen und Soldaten.
Genau deshalb arbeitet der Bund an einer entsprechenden gesetzlichen Neuordnung.
5. Was wurde bei der Besoldung bereits erhöht?
Jetzt kommt ein Punkt, der schnell für Verwirrung sorgt.
Viele Soldatinnen und Soldaten haben bereits höhere Bezüge erhalten.
Im Zuge der Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst wurden entsprechende Anpassungen auch für den Besoldungsbereich vorbereitet.
Dabei ging es unter anderem um:
3,0 Prozent rückwirkend ab April 2025
und einen weiteren Schritt von
2,8 Prozent ab Mai 2026.
Der Bund hat entsprechende Zahlungen bereits vor Abschluss des vollständigen Gesetzgebungsverfahrens ermöglicht.
Das ist wichtig.
Aber daraus folgt nicht automatisch, dass damit sämtliche Fragen zur amtsangemessenen Alimentation geklärt sind.
6. Warum die Erhöhungen das Problem nicht automatisch erledigen
Genau hier liegt ein häufiges Missverständnis.
Es laufen zwei Themen nebeneinander.
Zum einen geht es um die Übertragung des Tarifergebnisses auf Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte sowie Soldatinnen und Soldaten.
Daher kommen die prozentualen Erhöhungen.
Zum anderen geht es um die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Bundesbesoldung insgesamt.
Das ist größer.
Dabei wird nicht nur geprüft:
„Wie viel Prozent mehr Geld gibt es?“
Es geht um die Struktur der Besoldung und darum, ob diese insgesamt die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Dabei können unter anderem eine Rolle spielen:
Grundgehaltstabellen, Erfahrungsstufen, Familienkonstellationen, Zuschläge und die Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen.
Deshalb bedeutet eine höhere Bezügemitteilung nicht automatisch:
Thema erledigt.
Das ist die entscheidende Unterscheidung.
7. Was das Bundesalimentationsgesetz verändern soll
Der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz geht deutlich weiter als eine normale lineare Besoldungserhöhung.
Unter anderem soll die Struktur verschiedener Besoldungstabellen angepasst werden.
Auch familienbezogene Bestandteile der Besoldung sollen verändert beziehungsweise neu strukturiert werden.
Ein besonders diskutierter Punkt ist die stärkere Berücksichtigung eines zweiten Einkommens innerhalb einer Familie.
Genau hier setzt auch Kritik des Deutschen BundeswehrVerbandes an.
Denn die Lebensrealität von Soldatenfamilien unterscheidet sich teilweise erheblich von anderen Beschäftigungsverhältnissen.
Versetzungen, Lehrgänge, Auslandseinsätze oder weit entfernte Standorte können dazu führen, dass Partnerinnen oder Partner ihre berufliche Situation anpassen müssen.
Eine Familie, in der beide Personen dauerhaft am gleichen Ort ihrer Karriere nachgehen können, ist bei Soldatinnen und Soldaten nicht automatisch die Realität.
Eine Versetzung kann beispielsweise bedeuten, dass die Partnerin oder der Partner mitzieht und sich beruflich neu orientieren muss.
Sie kann genauso bedeuten, dass die Familie am bisherigen Lebensmittelpunkt bleibt und die Soldatin oder der Soldat über Jahre pendelt.
Genau deshalb ist die Frage, wie ein zweites Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird, für Soldatenfamilien besonders interessant.
Der Deutsche BundeswehrVerband fordert deshalb, soldatenspezifische Besonderheiten stärker zu berücksichtigen.
8. Wo das Gesetz im September 2026 steht
Der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz wurde im April 2026 veröffentlicht.
Das Gesetzgebungsverfahren ist Stand September 2026 noch nicht vollständig abgeschlossen.
Das ist ein entscheidender Punkt.
Es gibt bereits einen umfangreichen Entwurf.
Es gibt bereits politische Planungen.
Es gibt bereits vorgezogene Besoldungsanpassungen.
Aber die endgültige gesetzliche Regelung der amtsangemessenen Alimentation steht weiterhin aus.
Ein Referentenentwurf ist eben noch kein verkündetes Gesetz.
Während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens können sich Inhalte noch verändern.
Genau diese Zwischenphase ist einer der Gründe, warum das Thema Widerspruch weiterhin relevant bleibt.
9. Warum der DBwV weiterhin zum Widerspruch rät
Der Deutsche BundeswehrVerband hat seine Position 2026 noch einmal ausdrücklich bestätigt.
Trotz der bisherigen Zusagen des Dienstherrn empfiehlt der Verband weiterhin, gegen die Besoldung beziehungsweise Versorgung des laufenden Haushaltsjahres vorsorglich Widerspruch einzulegen.
Der Gedanke dahinter ist relativ einfach:
Solange die rechtliche und gesetzgeberische Situation nicht endgültig abgeschlossen ist, soll die eigene Position möglichst erhalten bleiben.
Der DBwV kritisiert außerdem verschiedene Punkte der geplanten Neuregelung.
Dazu gehören unter anderem die Ausgestaltung des Doppelverdienermodells, Veränderungen innerhalb der Besoldungstabellen und aus Verbandssicht unzureichend berücksichtigte soldatenspezifische Besonderheiten.
Auch Auswirkungen auf einzelne Laufbahnen und Besoldungsgruppen spielen in der Diskussion eine Rolle.
Damit ist die Position des Verbandes klar:
Die Angelegenheit sollte nicht allein deshalb als erledigt betrachtet werden, weil bereits höhere Bezüge ausgezahlt werden.
10. Aber hatte der Bund Widersprüche nicht für unnötig erklärt?
Ja.
Und genau deshalb wirkt das Thema zunächst widersprüchlich.
Der Bund hatte bereits früher signalisiert, dass mögliche notwendige Korrekturen der Alimentation grundsätzlich auch dann berücksichtigt werden sollen, wenn Betroffene nicht jedes Jahr erneut Rechtsbehelfe einlegen.
Die Idee dahinter ist nachvollziehbar.
Soldatinnen, Soldaten, Beamtinnen und Beamte sollen nicht jedes Jahr das gleiche Schreiben verschicken müssen, nur um eine mögliche spätere Anpassung zu erhalten.
Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt mittlerweile trotzdem wieder vorsorgliche Widersprüche.
Warum?
Weil das Gesetzgebungsverfahren weiterhin offen ist und sich die rechtliche Situation durch neue Entscheidungen und neue Entwürfe weiterentwickelt hat.
Vereinfacht gesagt stehen deshalb zwei Aussagen nebeneinander.
Der Dienstherr sagt sinngemäß:
„Wir wollen notwendige Korrekturen grundsätzlich berücksichtigen.“
Der DBwV sagt:
„Sichert eure Position trotzdem vorsorglich ab.“
Diese beiden Aussagen schließen sich nicht zwingend aus.
Eine Zusage des Dienstherrn ist etwas anderes als eine individuell gesicherte Rechtsposition.
11. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Mai 2026
2026 kam eine weitere interessante juristische Entwicklung hinzu.
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte sich mit der Frage, wie lange eine bereits erhobene Rüge wegen möglicherweise nicht amtsangemessener Alimentation fortwirken kann.
Das Gericht stellte dabei klar, dass ein bereits geltend gemachtes und zeitlich nicht ausdrücklich begrenztes Begehren grundsätzlich auch über ein einzelnes Haushaltsjahr hinaus Bedeutung haben kann.
Das ist wichtig.
Denn dadurch kann es Fälle geben, in denen ein früherer Widerspruch beziehungsweise eine frühere Alimentationsrüge nicht jedes Jahr vollständig neu erhoben werden muss.
Aber daraus folgt nicht:
Niemand muss mehr Widerspruch einlegen.
Ob eine frühere Erklärung deinen persönlichen Fall weiterhin abdeckt, hängt davon ab, was damals tatsächlich geltend gemacht wurde und wie das Verfahren konkret aussieht.
Wenn du bereits seit mehreren Jahren einen Widerspruch laufen hast, ist deine Situation deshalb eine andere als die eines Soldaten, der bisher noch nie etwas geltend gemacht hat.
Genau hier sollte man nicht pauschalisieren.
12. Was ein Widerspruch überhaupt bewirkt
Ein Widerspruch ist keine Bestellung einer Nachzahlung.
Du schreibst also nicht:
„Ich möchte Betrag X ausgezahlt bekommen.“
Es geht vielmehr darum, gegenüber dem Dienstherrn deutlich zu machen:
Ich halte die mir gewährte Alimentation hinsichtlich ihrer verfassungsrechtlichen Angemessenheit nicht für abschließend geklärt und möchte meine möglichen Ansprüche wahren.
Du musst dafür normalerweise nicht selbst eine komplette verfassungsrechtliche Berechnung erstellen.
Du musst also nicht erst das Medianeinkommen berechnen, deine komplette Jahresnettobesoldung auseinandernehmen, alle Familienzuschläge mathematisch prüfen und anschließend ein eigenes juristisches Gutachten verfassen.
Genau deshalb stellen Interessenvertretungen für solche Fälle Musterschreiben zur Verfügung.
Wichtig ist vor allem, dass eindeutig erkennbar ist, worauf sich das Begehren bezieht.
13. Bedeutet ein Widerspruch automatisch eine Nachzahlung?
Nein.
Das sollte man sehr klar sagen.
Nur weil du Widerspruch einlegst, entsteht dadurch nicht automatisch ein Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag.
Du kannst deshalb auch nicht seriös sagen:
„Ich lege jetzt Widerspruch ein und bekomme später definitiv 4.000, 8.000 oder 15.000 Euro.“
Solche Aussagen wären aktuell nicht belastbar.
Wie mögliche Ergänzungszahlungen aussehen, hängt unter anderem davon ab, wie das endgültige Gesetz ausgestaltet wird.
Zusätzlich können Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienkonstellation, betrachteter Zeitraum und bereits bestehende Verfahren eine Rolle spielen.
Auch weitere gerichtliche Entscheidungen können Einfluss darauf haben.
Ein Widerspruch ist deshalb vor allem:
die Absicherung einer möglichen Rechtsposition.
Nicht die Garantie einer Auszahlung.
14. Wer besonders aufmerksam sein sollte
Grundsätzlich ist das Thema für alle SaZ und Berufssoldatinnen und Berufssoldaten interessant.
Ein genauer Blick lohnt sich aber besonders, wenn deine Lebenssituation nicht einfach dem klassischen Modell entspricht, das der Gesetzgeber möglicherweise zugrunde legt.
Das betrifft beispielsweise Familien.
Eine Versetzung kann bedeuten, dass die gesamte Familie umzieht.
Sie kann aber genauso bedeuten, dass die Familie am bisherigen Lebensmittelpunkt bleibt und die Soldatin oder der Soldat pendelt.
Bei einer mitziehenden Partnerin oder einem mitziehenden Partner kann jeder Standortwechsel Auswirkungen auf die eigene berufliche Entwicklung haben.
Gerade Soldatenfamilien kennen Situationen, in denen eine zivile Karriere nicht unabhängig vom Dienstort der Soldatin oder des Soldaten geplant werden kann.
Genau deshalb ist das sogenannte Doppelverdienermodell für Soldatenfamilien besonders interessant.
Auch bei bestimmten Laufbahnen und Besoldungsgruppen lohnt sich ein Blick darauf, wie die geplante Tabellenstruktur verändert werden soll.
Das heißt nicht, dass bestimmte Dienstgrade automatisch Anspruch auf eine Nachzahlung haben.
Es zeigt aber:
Die Reform betrifft deutlich mehr als ein paar Prozent mehr Grundgehalt.
15. Was du praktisch tun kannst
Wenn du das Thema für dich sauber behandeln möchtest, musst du kein Besoldungsrecht studieren.
Du solltest es aber auch nicht einfach ignorieren.
Prüfe zuerst deinen Status
Für aktive Soldatinnen und Soldaten betrifft die Alimentationsdiskussion insbesondere SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten.
Prüfe, ob bereits ein Widerspruch besteht
Vielleicht hast du 2024 oder 2025 schon einen Widerspruch beziehungsweise eine Alimentationsrüge eingereicht.
Dann solltest du wissen, was damals genau erklärt wurde und ob das Verfahren noch läuft.
Gerade wegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Mai 2026 kann ein älteres, zeitlich nicht beschränktes Begehren weiterhin Bedeutung haben.
Nutze aktuelle Informationen
Bei diesem Thema können sich innerhalb weniger Monate Dinge ändern.
Ein Referentenentwurf kann verändert werden.
Ein Regierungsentwurf kann folgen.
Bundestag und Bundesrat können Änderungen vornehmen.
Das Gesetz kann schließlich verkündet werden.
Deshalb solltest du dich nicht auf einen alten Forumsbeitrag oder ein Musterschreiben verlassen, das seit mehreren Jahren herumgereicht wird.
Verwende ein aktuelles Musterschreiben
Wenn du vorsorglich Widerspruch einlegen möchtest, solltest du dafür ein aktuelles Muster einer fachkundigen Stelle verwenden.
Der Deutsche BundeswehrVerband stellt seinen Mitgliedern entsprechende Informationen zur Verfügung.
Bewahre den Nachweis auf
Wenn du etwas einreichst, solltest du später nachvollziehen können, was du wann und an welche Stelle geschickt hast.
Das klingt selbstverständlich.
Jahre später kann genau das entscheidend werden.
Wenn du bereits ein bestehendes Verfahren hast oder deine persönliche Situation komplexer ist, solltest du deine Interessenvertretung oder eine fachkundige rechtliche Beratung nutzen.
16. Typische Fehler
Ein häufiger Fehler ist, die bereits erfolgten prozentualen Erhöhungen mit der gesamten Alimentationsfrage gleichzusetzen.
Das sind nicht exakt dieselben Themen.
Ein weiterer Fehler ist, im Internet eine konkrete Nachzahlungssumme zu sehen und davon auszugehen, dass genau dieser Betrag später auf dem eigenen Konto landet.
Das lässt sich aktuell nicht seriös garantieren.
Problematisch ist außerdem, irgendein altes Musterschreiben aus einem Forum zu verwenden.
Die Rechtslage und der Gesetzgebungsstand haben sich weiterentwickelt.
Ein weiterer Fehler ist die Aussage:
„Ich habe vor Jahren schon einmal irgendwas geschickt. Das gilt automatisch für immer.“
Eine ältere Alimentationsrüge kann weiterhin Wirkung haben.
Aber entscheidend ist, was tatsächlich geltend gemacht wurde.
Und zuletzt:
Wenn du deine Position für das Haushaltsjahr 2026 vorsorglich sichern möchtest, solltest du dich auch 2026 damit beschäftigen.
Nicht erst irgendwann Jahre später.
17. Fazit
Das Thema Besoldung 2026 ist komplizierter, als ein Blick auf die Bezügemitteilung vermuten lässt.
Ja, die Bezüge wurden angepasst.
Die ersten 3,0 Prozent wurden rückwirkend berücksichtigt.
Seit Mai 2026 kam ein weiterer Anpassungsschritt von 2,8 Prozent hinzu.
Damit ist aber nur ein Teil der Geschichte erledigt.
Parallel muss der Bund seine Besoldungsstruktur an die weiterentwickelten verfassungsrechtlichen Anforderungen zur amtsangemessenen Alimentation anpassen.
Dafür gibt es das Bundesalimentationsgesetz.
Das Verfahren ist Stand September 2026 noch nicht vollständig abgeschlossen.
Genau deshalb hält der Deutsche BundeswehrVerband seine Empfehlung weiterhin aufrecht:
Soldatinnen und Soldaten sollen ihre mögliche Rechtsposition vorsorglich sichern.
Das gilt trotz bereits erfolgter Erhöhungen.
Trotz bisheriger Zusagen des Dienstherrn.
Und trotz der neuen Rechtsprechung zur möglichen Fortwirkung bereits erhobener Alimentationsrügen.
Der entscheidende Punkt ist nicht:
„Da kommt definitiv eine große Nachzahlung.“
Das kann dir aktuell niemand seriös garantieren.
Der entscheidende Punkt lautet:
„Die Angelegenheit ist noch nicht vollständig abgeschlossen.“
Und genau das ist die Information, die du als aktive Soldatin oder aktiver Soldat kennen solltest.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Viele Leistungen und Ansprüche bei der Bundeswehr laufen nicht automatisch deshalb optimal, weil du schon mehrere Jahre dienst.
Besoldung, Familienleistungen, dienstliche Ansprüche, Absicherung, DZE und andere Regelungen können sich gegenseitig beeinflussen.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche Themen für deine persönliche Situation überhaupt relevant sind und wo es sich lohnt, genauer hinzusehen.
Nicht jede Regelung betrifft jede Soldatin oder jeden Soldaten.
Aber du solltest zumindest wissen, welche Möglichkeiten für dich existieren.
Du hast zu deiner Besoldung oder einem anderen dienstlichen Anspruch noch eine konkrete Frage? Schreib uns direkt über WhatsApp.
Häufige Fragen
01
Betrifft die Alimentationsdiskussion auch Soldaten?
Ja.
SaZ und Berufssoldatinnen und Berufssoldaten werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.
Deshalb betrifft die weitere Entwicklung der Bundesbesoldung auch aktive Soldatinnen und Soldaten.
02
Betrifft das auch FWDL?
Nicht in derselben Form.
FWDL werden nicht nach dem normalen Besoldungssystem für SaZ und Berufssoldaten behandelt.
03
Warum soll ich Widerspruch einlegen, wenn der Bund Anpassungen zugesagt hat?
Weil die endgültige gesetzliche Ausgestaltung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt deshalb weiterhin eine vorsorgliche Geltendmachung für das laufende Haushaltsjahr.
04
Ist das Bundesalimentationsgesetz schon endgültig beschlossen?
Stand September 2026 ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen.
Der Referentenentwurf liegt vor, die endgültige gesetzliche Regelung steht aber weiterhin aus.
05
Was haben die 3,0 Prozent und 2,8 Prozent damit zu tun?
Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit der Übertragung des Tarifergebnisses.
Die verfassungsrechtliche Frage der amtsangemessenen Alimentation geht darüber hinaus.
06
Bedeutet die Erhöhung, dass die Sache erledigt ist?
Nein.
Eine lineare Besoldungserhöhung und eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Neuordnung des Besoldungssystems sind nicht dasselbe.
07
Muss ich jedes Jahr neu Widerspruch einlegen?
Das lässt sich bei bereits bestehenden Verfahren nicht pauschal beantworten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2026 die mögliche Fortwirkung bereits erhobener, zeitlich nicht beschränkter Alimentationsrügen bestätigt.
Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt aufgrund der weiterhin offenen Gesamtlage trotzdem weiterhin eine vorsorgliche Geltendmachung.
08
Bekomme ich durch den Widerspruch automatisch Geld?
Nein.
Ein Widerspruch garantiert keine bestimmte Nachzahlung.
09
Muss ich selbst berechnen, wie viel mir fehlt?
Für eine grundsätzliche Alimentationsrüge musst du normalerweise keine vollständige verfassungsrechtliche Berechnung selbst erstellen.
Deshalb gibt es entsprechende Musterschreiben.
10
Gibt es bereits sichere Zahlen zu möglichen Nachzahlungen?
Nein.
Konkrete Beträge hängen von der endgültigen gesetzlichen Regelung und der persönlichen Situation ab.
Pauschale Aussagen über angeblich sichere Nachzahlungen solltest du deshalb vorsichtig einordnen.
11
Was mache ich, wenn ich bereits vor einigen Jahren Widerspruch eingelegt habe?
Dann solltest du prüfen, wie dein damaliges Schreiben formuliert war und ob dein Verfahren noch läuft.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Mai 2026 kann für bestehende, zeitlich nicht begrenzte Alimentationsrügen relevant sein.
Quellen zum Nachlesen
Bundesministerium des Innern – Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation
Bundesalimentationsgesetz und aktueller Gesetzgebungsstand
Bundesalimentationsgesetz und aktueller Gesetzgebungsstand
Bundesministerium des Innern – Abschlagszahlungen für Besoldungs- und Versorgungsberechtigte
Besoldungsanpassung 2025 und 2026
Besoldungsanpassung 2025 und 2026
Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 17. September 2025
Verfassungsrechtliche Grundlage
Verfassungsrechtliche Grundlage
Bundesverwaltungsgericht – Beschluss vom 7. Mai 2026, BVerwG 2 B 5.26
Fortwirkung einer Alimentationsrüge
Fortwirkung einer Alimentationsrüge
Gesetze im Internet – Bundesbesoldungsgesetz
Bundesbesoldungsgesetz
Bundesbesoldungsgesetz
Bundeswehr – Gehalt, Besoldung, Entgelt und Zulagen
Besoldung bei der Bundeswehr
Besoldung bei der Bundeswehr
Deutscher BundeswehrVerband – Widerspruch gegen Besoldung und Versorgung
Empfehlung des Deutschen BundeswehrVerbandes
Empfehlung des Deutschen BundeswehrVerbandes
Deutscher BundeswehrVerband – Stellungnahme zum Bundesalimentationsgesetz
Stellungnahme des Deutschen BundeswehrVerbandes
Stellungnahme des Deutschen BundeswehrVerbandes
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