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Dienstunfähig als Soldat: Was dir vom Staat bleibt – und wie du die Einkommenslücke absichern kannst

Körper und Kopf

Karriere & Wege

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

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Dienstunfähig als Soldat: Was dir vom Staat bleibt – und wie du die Einkommenslücke absichern kannst

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Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Dienstunfähigkeit gehört zu den Themen, bei denen innerhalb der Bundeswehr besonders schnell verschiedene Begriffe miteinander vermischt werden. Dienstunfähigkeit, Wehrdienstbeschädigung, Erwerbsminderung und Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung klingen zunächst so, als würden sie alle denselben Fall beschreiben.

Tatsächlich handelt es sich um unterschiedliche Systeme.

Du kannst als Soldatin oder Soldat dienstunfähig werden, obwohl die Ursache überhaupt nichts mit deinem Dienst zu tun hat. Eine schwere Erkrankung, ein Freizeitunfall oder eine psychische Erkrankung kann beispielsweise dazu führen, dass du deine soldatischen Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst.

Genauso kann eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung, kurz WDB, bestehen, obwohl du weiterhin dienstfähig bist. Vielleicht bleiben nach einem dienstlichen Ereignis dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück, ohne dass deshalb deine gesamte militärische Tätigkeit beendet werden muss.

Eine Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung, im Folgenden kurz DuBu, bildet wiederum eine zusätzliche private Ebene. Sie soll nicht die Leistungen des Dienstherrn ersetzen, sondern kann eine finanzielle Lücke auffangen, wenn dein bisheriges Einkommen aufgrund von Dienst- oder Berufsunfähigkeit wegfällt beziehungsweise deutlich sinkt.

Gerade für SaZ kann dieser Unterschied entscheidend sein.

Wenn du beispielsweise als SaZ 12 nach drei Jahren aufgrund einer schweren Erkrankung dienstunfähig wirst, bedeutet die ursprüngliche Verpflichtungszeit von zwölf Jahren nicht, dass du anschließend bis zum ursprünglichen DZE weiter deinen bisherigen Sold bekommst. Deine staatlichen Übergangsleistungen richten sich wesentlich nach deiner tatsächlich erreichten Wehrdienstzeit.

Vielleicht könntest du theoretisch irgendwann wieder zivil arbeiten, bist unmittelbar nach deiner Entlassung aber erst einmal gesundheitlich überhaupt nicht dazu in der Lage. Vielleicht stehen mehrere Monate Therapie, Rehabilitation oder Behandlung vor dir. Deine Miete, Stromrechnung, Lebensmittel, Versicherungen und gegebenenfalls Kosten für deine Familie laufen währenddessen trotzdem weiter.

Genau in einer solchen Situation zeigt sich, warum die vereinbarte monatliche DuBu-Rente so wichtig ist.

Sie soll nicht einfach irgendeinen kleinen Zusatzbetrag zahlen, sondern im Ernstfall einen relevanten Teil der entstehenden Einkommenslücke auffangen. Deshalb sollte die versicherte Rente von Anfang an realistisch gewählt und im Laufe des Lebens regelmäßig überprüft werden.

Denn eine Rente, die mit 20 Jahren zu deiner damaligen Wohnung und deinen Kosten gepasst hat, kann mit 30 Jahren, eigener Wohnung, Partnerin oder Partner, Kindern und höheren monatlichen Verpflichtungen längst nicht mehr ausreichend sein.

Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Dienstunfähigkeit gehört zu den Themen, bei denen innerhalb der Bundeswehr besonders schnell verschiedene Begriffe miteinander vermischt werden. Dienstunfähigkeit, Wehrdienstbeschädigung, Erwerbsminderung und Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung klingen zunächst so, als würden sie alle denselben Fall beschreiben.

Tatsächlich handelt es sich um unterschiedliche Systeme.

Du kannst als Soldatin oder Soldat dienstunfähig werden, obwohl die Ursache überhaupt nichts mit deinem Dienst zu tun hat. Eine schwere Erkrankung, ein Freizeitunfall oder eine psychische Erkrankung kann beispielsweise dazu führen, dass du deine soldatischen Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst.

Genauso kann eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung, kurz WDB, bestehen, obwohl du weiterhin dienstfähig bist. Vielleicht bleiben nach einem dienstlichen Ereignis dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück, ohne dass deshalb deine gesamte militärische Tätigkeit beendet werden muss.

Eine Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung, im Folgenden kurz DuBu, bildet wiederum eine zusätzliche private Ebene. Sie soll nicht die Leistungen des Dienstherrn ersetzen, sondern kann eine finanzielle Lücke auffangen, wenn dein bisheriges Einkommen aufgrund von Dienst- oder Berufsunfähigkeit wegfällt beziehungsweise deutlich sinkt.

Gerade für SaZ kann dieser Unterschied entscheidend sein.

Wenn du beispielsweise als SaZ 12 nach drei Jahren aufgrund einer schweren Erkrankung dienstunfähig wirst, bedeutet die ursprüngliche Verpflichtungszeit von zwölf Jahren nicht, dass du anschließend bis zum ursprünglichen DZE weiter deinen bisherigen Sold bekommst. Deine staatlichen Übergangsleistungen richten sich wesentlich nach deiner tatsächlich erreichten Wehrdienstzeit.

Vielleicht könntest du theoretisch irgendwann wieder zivil arbeiten, bist unmittelbar nach deiner Entlassung aber erst einmal gesundheitlich überhaupt nicht dazu in der Lage. Vielleicht stehen mehrere Monate Therapie, Rehabilitation oder Behandlung vor dir. Deine Miete, Stromrechnung, Lebensmittel, Versicherungen und gegebenenfalls Kosten für deine Familie laufen währenddessen trotzdem weiter.

Genau in einer solchen Situation zeigt sich, warum die vereinbarte monatliche DuBu-Rente so wichtig ist.

Sie soll nicht einfach irgendeinen kleinen Zusatzbetrag zahlen, sondern im Ernstfall einen relevanten Teil der entstehenden Einkommenslücke auffangen. Deshalb sollte die versicherte Rente von Anfang an realistisch gewählt und im Laufe des Lebens regelmäßig überprüft werden.

Denn eine Rente, die mit 20 Jahren zu deiner damaligen Wohnung und deinen Kosten gepasst hat, kann mit 30 Jahren, eigener Wohnung, Partnerin oder Partner, Kindern und höheren monatlichen Verpflichtungen längst nicht mehr ausreichend sein.

[ Kurz gesagt ]

Eine Dienstunfähigkeit beantwortet zunächst die Frage, ob du gesundheitlich noch in der Lage bist, deine soldatischen Dienstpflichten dauerhaft zu erfüllen.

Eine WDB beantwortet dagegen die Frage, ob eine gesundheitliche Schädigung durch den Wehrdienst verursacht wurde.

Für SaZ ist eine Dienstunfähigkeit besonders einschneidend: Nach § 55 Soldatengesetz ist ein SaZ bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich zu entlassen. Allein aufgrund dieser Dienstunfähigkeit entsteht nicht automatisch eine lebenslange soldatenrechtliche Pension.

Stattdessen greifen insbesondere die für SaZ vorgesehenen Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Übergangsgebührnisse richten sich dabei nach der tatsächlich erreichten Wehrdienstzeit. Nach aktuell geltendem Recht erhält ein SaZ bei drei und weniger als vier Jahren Wehrdienstzeit beispielsweise grundsätzlich drei Monate Übergangsgebührnisse.

Berufssoldatinnen und Berufssoldaten befinden sich in einer anderen Lage. Bei entsprechender Dienstzeit beziehungsweise einer dienstbedingten Ausnahme können sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und Ruhegehalt erhalten.

Liegt zusätzlich eine anerkannte WDB vor, können Leistungen des Soldatenentschädigungsgesetzes hinzukommen. Ab einem GdS von 30 beginnt beispielsweise eine monatliche Ausgleichszahlung.

Eine DuBu kann zusätzlich eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente zahlen, wenn die Leistungsvoraussetzungen des konkreten Versicherungsvertrags erfüllt sind.

Besonders wichtig ist deshalb nicht nur, ob eine DuBu besteht.

Entscheidend ist:

Wie hoch ist die monatliche versicherte Rente?

Und:

Passt sie noch zu deinem heutigen Leben?

Wenn deine Miete steigt, ein Kind hinzukommt, du eine Immobilie finanzierst oder dein Lebensstandard und deine laufenden Verpflichtungen wachsen, sollte auch die abgesicherte Rentenhöhe regelmäßig überprüft und – soweit es der Vertrag zulässt – angepasst werden.

[ Kurz gesagt ]

Eine Dienstunfähigkeit beantwortet zunächst die Frage, ob du gesundheitlich noch in der Lage bist, deine soldatischen Dienstpflichten dauerhaft zu erfüllen.

Eine WDB beantwortet dagegen die Frage, ob eine gesundheitliche Schädigung durch den Wehrdienst verursacht wurde.

Für SaZ ist eine Dienstunfähigkeit besonders einschneidend: Nach § 55 Soldatengesetz ist ein SaZ bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich zu entlassen. Allein aufgrund dieser Dienstunfähigkeit entsteht nicht automatisch eine lebenslange soldatenrechtliche Pension.

Stattdessen greifen insbesondere die für SaZ vorgesehenen Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Übergangsgebührnisse richten sich dabei nach der tatsächlich erreichten Wehrdienstzeit. Nach aktuell geltendem Recht erhält ein SaZ bei drei und weniger als vier Jahren Wehrdienstzeit beispielsweise grundsätzlich drei Monate Übergangsgebührnisse.

Berufssoldatinnen und Berufssoldaten befinden sich in einer anderen Lage. Bei entsprechender Dienstzeit beziehungsweise einer dienstbedingten Ausnahme können sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und Ruhegehalt erhalten.

Liegt zusätzlich eine anerkannte WDB vor, können Leistungen des Soldatenentschädigungsgesetzes hinzukommen. Ab einem GdS von 30 beginnt beispielsweise eine monatliche Ausgleichszahlung.

Eine DuBu kann zusätzlich eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente zahlen, wenn die Leistungsvoraussetzungen des konkreten Versicherungsvertrags erfüllt sind.

Besonders wichtig ist deshalb nicht nur, ob eine DuBu besteht.

Entscheidend ist:

Wie hoch ist die monatliche versicherte Rente?

Und:

Passt sie noch zu deinem heutigen Leben?

Wenn deine Miete steigt, ein Kind hinzukommt, du eine Immobilie finanzierst oder dein Lebensstandard und deine laufenden Verpflichtungen wachsen, sollte auch die abgesicherte Rentenhöhe regelmäßig überprüft und – soweit es der Vertrag zulässt – angepasst werden.

[ Inhalt ]

01

Dienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Wehrdienstbeschädigung

02

Für SaZ kann eine frühe Dienstunfähigkeit finanziell besonders einschneidend sein

03

Dienstunfähig heißt nicht automatisch, dass du morgen zivil Vollzeit arbeiten kannst

04

Was die staatliche Versorgung eines SaZ tatsächlich auffängt

05

Was sich verändert, wenn zusätzlich eine WDB anerkannt wird

06

Krankengeld der Soldatenentschädigung kann gerade nach dem DZE relevant werden

07

Berufssoldatinnen und Berufssoldaten haben ein anderes Versorgungssystem

08

Bei BS macht die Ursache der Dienstunfähigkeit ebenfalls einen Unterschied

09

Wo die Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel kommt

10

Die monatliche Rente ist einer der wichtigsten Punkte des gesamten Vertrags

11

Eine Rentenhöhe, die heute passt, kann in fünf Jahren viel zu niedrig sein

12

Was wird mit staatlichen Leistungen verrechnet?

13

Drei Situationen zeigen, warum die Einkommenslücke so unterschiedlich sein kann

14

Worauf du bei einer DuBu für Soldaten besonders achten solltest

15

Versicherungen sind ein Meinungsthema – das finanzielle Risiko ist trotzdem real

16

Fazit

17

Ergänzende Quellen zur DuBu und zur richtigen Rentenhöhe

Häufige Fragen

Quellen zum Nachlesen

1. Dienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Wehrdienstbeschädigung

Der wichtigste Unterschied zuerst.

Bei der Dienstunfähigkeit wird gefragt:

Kannst du deine soldatischen Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft noch erfüllen?

Bei einer Wehrdienstbeschädigung wird dagegen gefragt:

Wurde deine gesundheitliche Schädigung durch den Wehrdienst verursacht?

Für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten beschreibt § 44 Soldatengesetz die Dienstunfähigkeit als dauernde Unfähigkeit, die Dienstpflichten wegen des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zu erfüllen. Sie kann außerdem angenommen werden, wenn eine Wiederherstellung innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist.

Für SaZ bestimmt § 55 Soldatengesetz ausdrücklich, dass sie bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich zu entlassen sind.

Die Ursache kann dabei rein privat sein.

Du könntest beispielsweise aufgrund einer schweren Krebserkrankung dienstunfähig werden, obwohl diese keinerlei Zusammenhang mit der Bundeswehr hat.

Du könntest infolge eines privaten Motorradunfalls dauerhaft nicht mehr die gesundheitlichen Anforderungen deiner soldatischen Tätigkeit erfüllen.

Oder du könntest aufgrund einer psychischen Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht mehr dienstfähig sein.

Eine WDB entsteht dadurch nicht automatisch.

Dafür muss ein Zusammenhang zum Wehrdienst nach den Voraussetzungen des Soldatenentschädigungsgesetzes bestehen.

2. Für SaZ kann eine frühe Dienstunfähigkeit finanziell besonders einschneidend sein

Für einen SaZ ist der Zeitpunkt einer Dienstunfähigkeit enorm wichtig.

Nehmen wir ein bewusst einfaches Beispiel.

Du verpflichtest dich ursprünglich für zwölf Jahre, wirst aber bereits nach drei Jahren dauerhaft dienstunfähig und deshalb entlassen.

Dein Dienstverhältnis läuft dann nicht einfach weitere neun Jahre weiter, nur weil ursprünglich SaZ 12 vereinbart war.

Auch deine Übergangsleistungen werden nicht automatisch so berechnet, als hättest du tatsächlich zwölf Jahre gedient.

Nach der aktuellen Staffel des § 16 SVG stehen bei einer Wehrdienstzeit von drei und weniger als vier Jahren grundsätzlich drei Monate Übergangsgebührnisse zu.

Bei vier bis unter fünf Jahren sind es bereits zwölf Monate, danach steigt die Bezugsdauer weiter an und erreicht bei zwölf oder mehr Jahren grundsätzlich 60 Monate.

Die Übergangsgebührnisse betragen gesetzlich grundsätzlich 75 Prozent der maßgeblichen Dienstbezüge des letzten Monats, wobei die weiteren Berechnungsregeln des SVG zu berücksichtigen sind.

Daneben kann die Übergangsbeihilfe entstehen und grundsätzlich besteht bei entsprechender festgesetzter Dienstzeit auch ein BFD-Förderanspruch.

Das kann helfen.

Es ersetzt aber nicht zwangsläufig dauerhaft das bisherige Einkommen.

3. Dienstunfähig heißt nicht automatisch, dass du morgen zivil Vollzeit arbeiten kannst

Genau an diesem Punkt wird das Thema in vielen theoretischen Erklärungen zu abstrakt.

Natürlich kann ein ehemaliger Soldat trotz militärischer Dienstunfähigkeit grundsätzlich noch für einen zivilen Beruf geeignet sein.

Das bedeutet aber nicht, dass dies unmittelbar nach der Entlassung tatsächlich möglich ist.

Stell dir vor, du wirst aufgrund einer psychischen Erkrankung dienstunfähig.

Die Bundeswehr entlässt dich als SaZ.

Theoretisch könntest du irgendwann einen zivilen Beruf aufnehmen.

Praktisch sitzt du aber vielleicht nicht drei Tage später im Büro eines neuen Arbeitgebers.

Möglicherweise steht zunächst eine längere Therapie an.

Vielleicht folgt eine Reha.

Vielleicht bist du gesundheitlich mehrere Monate überhaupt nicht in der Lage, dich ernsthaft zu bewerben, Vorstellungsgespräche zu führen oder eine neue Vollzeittätigkeit aufzunehmen.

Dein bisheriges Einkommen ist trotzdem weg beziehungsweise deutlich reduziert.

Deine Fixkosten verschwinden jedoch nicht.

Die Miete wird weiter abgebucht.

Strom und Internet laufen weiter.

Das Auto kostet Geld.

Lebensmittel müssen bezahlt werden.

Vielleicht hast du inzwischen ein Kind.

Vielleicht trägt dein Einkommen einen wesentlichen Teil des gemeinsamen Haushalts.

Und genau für diese Phase kann eine sinnvoll ausgestaltete Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung eine enorme finanzielle Entlastung sein.

Nicht weil sie deine Erkrankung löst.

Sondern weil sie dir Zeit verschaffen kann, dich auf deine Gesundheit und deinen weiteren Weg zu konzentrieren, ohne dass gleichzeitig jeden Monat die komplette finanzielle Existenzfrage im Raum steht.

4. Was die staatliche Versorgung eines SaZ tatsächlich auffängt

Ein dienstunfähig entlassener SaZ steht nicht vollkommen ohne Leistungen da.

Das Soldatenversorgungsgesetz kennt verschiedene Bausteine.

Dazu gehören insbesondere die Übergangsgebührnisse, die Übergangsbeihilfe und der BFD-Förderanspruch.

Die tatsächliche Höhe beziehungsweise Dauer hängt aber stark von der bereits erreichten Wehrdienstzeit ab.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung sollte nicht mit der Dienstunfähigkeit verwechselt werden. Nach dem Ausscheiden wird die frühere SaZ-Dienstzeit grundsätzlich nachversichert, wenn keine andere entsprechende Versorgung greift.

Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist wiederum eine eigenständige Leistung mit eigenen Voraussetzungen.

Militärisch dienstunfähig und gesetzlich erwerbsgemindert sind zwei unterschiedliche Dinge.

Genau darin kann eine Lücke liegen.

Der Dienstherr kann feststellen, dass du gesundheitlich nicht mehr als Soldat eingesetzt werden kannst, während du die wesentlich strengeren Voraussetzungen für eine volle gesetzliche Erwerbsminderung nicht erfüllst.

5. Was sich verändert, wenn zusätzlich eine WDB anerkannt wird

Wenn deine gesundheitliche Schädigung tatsächlich auf den Wehrdienst zurückzuführen ist und als WDB anerkannt wird, kann eine zusätzliche Leistungsebene entstehen.

Seit 2025 richtet sich diese Soldatenentschädigung nach dem Soldatenentschädigungsgesetz.

Dabei kann unter anderem eine monatliche Zahlung aufgrund des Grades der Schädigungsfolgen entstehen.

Aktuell gelten folgende Beträge:

Bei einem GdS von 30 oder 40 werden monatlich 452 Euro gezahlt.

Bei GdS 50 oder 60 sind es 905 Euro.

Bei GdS 70 oder 80 sind es 1.357 Euro.

Bei GdS 90 sind es 1.810 Euro.

Bei GdS 100 sind es 2.261 Euro.

Bei besonders schweren Schädigungsfolgen kann sich der letzte Betrag zusätzlich erhöhen.

Darüber hinaus existieren weitere Leistungen wie medizinische Versorgung, Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankengeld der Soldatenentschädigung und unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsschadensausgleich.

Eine anerkannte WDB kann finanziell deshalb einen erheblichen Unterschied machen.

6. Krankengeld der Soldatenentschädigung kann gerade nach dem DZE relevant werden

Ein besonders interessanter Baustein ist das Krankengeld der Soldatenentschädigung.

Wenn eine ehemalige Soldatin oder ein ehemaliger Soldat aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig ist, kann grundsätzlich ein Anspruch darauf entstehen.

Das Krankengeld beträgt aktuell grundsätzlich 80 Prozent des regelmäßigen Entgelts, darf allerdings das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten und unterliegt einer gesetzlichen Leistungsbemessungsgrenze.

Wenn du bereits beim Ende deines Wehrdienstverhältnisses aufgrund der anerkannten WDB arbeitsunfähig bist, können – sofern dies günstiger ist – sogar die beim Ausscheiden bezogenen Geld- und Sachbezüge als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.

Auch hier sieht man:

Eine Dienstunfähigkeit mit anerkannter WDB kann finanziell völlig anders aussehen als eine Dienstunfähigkeit aufgrund einer privaten Erkrankung.

7. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten haben ein anderes Versorgungssystem

Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten funktioniert die Dienstunfähigkeit anders als beim SaZ.

Ein Berufssoldat wird bei dauerhafter Dienstunfähigkeit grundsätzlich in den Ruhestand versetzt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Normalerweise setzt der Eintritt beziehungsweise die Versetzung in den Ruhestand eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraus.

Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn die Dienstunfähigkeit auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht, die ohne eigenes grobes Verschulden entstanden ist.

Auch bei der Höhe des Ruhegehalts spielen mehrere Faktoren zusammen.

Der reguläre Ruhegehaltssatz beträgt aktuell 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr und kann grundsätzlich maximal 71,75 Prozent erreichen.

Wird ein Berufssoldat vor Vollendung des 60. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, wird außerdem grundsätzlich eine Zurechnungszeit berücksichtigt: Zwei Drittel des Zeitraums vom Beginn des Ruhestandes bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres werden der ruhegehaltfähigen Dienstzeit hinzugerechnet.

Trotzdem bedeutet auch eine Berufssoldatenversorgung nicht automatisch, dass das bisherige aktive Nettoeinkommen vollständig erhalten bleibt.

8. Bei BS macht die Ursache der Dienstunfähigkeit ebenfalls einen Unterschied

Beruht die Dienstunfähigkeit eines Berufssoldaten nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung, kann ein Versorgungsabschlag entstehen.

Das Ruhegehalt vermindert sich grundsätzlich um 3,6 Prozent für jedes Jahr, um das die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand vor der maßgeblichen Altersgrenze liegt.

Der maximale Abschlag beträgt 10,8 Prozent.

Beruht die Dienstunfähigkeit dagegen auf einer WDB, greift dieser konkrete Abschlag nach § 40 Absatz 8 SVG nicht.

Bei einem Dienstunfall können darüber hinaus die besonderen Vorschriften über das Unfallruhegehalt relevant werden.

Deshalb sollte auch ein Berufssoldat nicht nur fragen:

„Wie hoch ist meine Pension bei Dienstunfähigkeit?“

Die richtige Frage lautet:

„Wie hoch wäre meine konkrete Versorgung heute – bei meinem Dienstalter, meinem Dienstgrad und der jeweiligen Ursache der Dienstunfähigkeit?“

9. Wo die Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel kommt

Eine DuBu ist eine private Absicherung der Arbeitskraft.

Der Begriff ist praktisch gut verständlich, juristisch handelt es sich bei den am Markt erhältlichen Lösungen häufig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlicher Dienstunfähigkeitsklausel für Soldatinnen und Soldaten.

Diese Kombination ist wichtig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert grundsätzlich die Fähigkeit ab, den versicherten Beruf aus gesundheitlichen Gründen weiter auszuüben.

Die zusätzliche Soldaten-Dienstunfähigkeitsklausel kann darüber hinaus regeln, dass unter bestimmten Bedingungen bereits die dienstrechtliche Entlassung eines SaZ beziehungsweise die Zurruhesetzung eines Berufssoldaten wegen Dienstunfähigkeit als versicherter Leistungsfall anerkannt wird.

Wie genau diese Klausel formuliert ist, unterscheidet sich zwischen Versicherern und Tarifen.

Deshalb sollte man nicht einfach irgendeine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und davon ausgehen:

„Dienstunfähig ist doch ungefähr dasselbe, also wird sie schon zahlen.“

Bei Soldatinnen und Soldaten sollte die DU-Regel ausdrücklich im Vertrag stehen.

10. Die monatliche Rente ist einer der wichtigsten Punkte des gesamten Vertrags

Selbst gute Versicherungsbedingungen helfen dir nur begrenzt, wenn die vereinbarte monatliche Leistung viel zu niedrig ist.

Angenommen, deine monatlichen Gesamtausgaben liegen inzwischen bei 2.300 Euro.

Deine DuBu zahlt im Leistungsfall aber lediglich 700 Euro.

Dann besteht trotz funktionierendem Versicherungsvertrag weiterhin eine erhebliche Einkommenslücke.

Die Rentenhöhe sollte deshalb nicht nach dem Prinzip gewählt werden:

„Hauptsache überhaupt etwas versichert.“

Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung grundsätzlich, die laufenden Ausgaben abzudecken, die auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bestehen bleiben – beispielsweise Haushaltskosten, Miete und Altersvorsorge. Als grobe Orientierung werden häufig etwa 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens genannt.

Für Soldatinnen und Soldaten sollte die tatsächliche staatliche Versorgung natürlich mitgedacht werden.

Ein junger SaZ mit zwei Dienstjahren besitzt eine andere Versorgungslücke als ein langjähriger Berufssoldat.

Deshalb ergibt sich eine sinnvolle DuBu-Rente immer aus deiner persönlichen Lücke und nicht aus irgendeiner pauschalen Standardzahl.

11. Eine Rentenhöhe, die heute passt, kann in fünf Jahren viel zu niedrig sein

Dieser Punkt wird bei langfristigen Versicherungsverträgen häufig unterschätzt.

Du schließt vielleicht mit 19 oder 20 Jahren eine DuBu ab.

Damals wohnst du noch günstig.

Du hast keine Kinder.

Vielleicht keine große Autofinanzierung und keine Immobilie.

Mit 28 sieht dein Leben möglicherweise vollkommen anders aus.

Die Miete ist gestiegen.

Du wohnst mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen.

Ein Kind ist da.

Vielleicht kommt ein zweites.

Vielleicht hast du inzwischen eine Immobilie gekauft oder andere langfristige Verpflichtungen übernommen.

Dann sollte die Frage nicht sein:

„Habe ich irgendwann einmal eine DuBu abgeschlossen?“

Sondern:

„Würde die vereinbarte Rente heute überhaupt noch reichen?“

Genau deshalb sollte die Rentenhöhe regelmäßig überprüft werden.

Viele gute Verträge bieten dafür beispielsweise eine Beitrags- beziehungsweise Leistungsdynamik oder eine Nachversicherungsgarantie.

Eine Dynamik kann dafür sorgen, dass die versicherte Rente regelmäßig steigt.

Nachversicherungsoptionen können je nach Tarif ermöglichen, die monatliche Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung anzuheben.

Typische Ereignisse können beispielsweise die Geburt eines Kindes, Heirat, ein deutlicher Einkommensanstieg oder eine Immobilienfinanzierung sein.

Welche Ereignisse, Fristen und Höchstbeträge tatsächlich gelten, hängt immer vom konkreten Vertrag ab.

12. Was wird mit staatlichen Leistungen verrechnet?

Hier muss zwischen den verschiedenen Systemen unterschieden werden.

Das Soldatenentschädigungsgesetz enthält eine sehr klare Regel:

Ansprüche aus privaten Sicherungs- und Versorgungssystemen werden nicht auf Leistungen der Soldatenentschädigung angerechnet.

Eine DuBu-Rente reduziert also nicht allein deshalb den gesetzlichen WDB-Ausgleich nach dem SEG.

Auch innerhalb der staatlichen Systeme existieren besondere Regeln.

Wenn ein ehemaliger SaZ beispielsweise für denselben Zeitraum Krankengeld der Soldatenentschädigung oder bestimmtes Übergangsgeld erhält, werden für diesen Zeitraum grundsätzlich keine Übergangsgebührnisse gezahlt.

Der Zeitraum geht aber nicht verloren, sondern wird nicht auf die gesamte Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse angerechnet.

Für den privaten Versicherungsvertrag gilt wiederum das konkrete Bedingungswerk.

Deshalb sollte man pauschale Aussagen wie:

„Die private Rente wird immer zusätzlich zu allem gezahlt.“

vermeiden.

Die staatliche SEG-Seite rechnet private Ansprüche ausdrücklich nicht an; ob und unter welchen Voraussetzungen der private Versicherer leistet, ergibt sich aus deinem Vertrag.

13. Drei Situationen zeigen, warum die Einkommenslücke so unterschiedlich sein kann

SaZ wird nach drei Jahren wegen einer privaten Erkrankung dienstunfähig

Ein Soldat hat ursprünglich SaZ 12 unterschrieben.

Nach drei Jahren entwickelt er eine schwere psychische Erkrankung und wird dauerhaft dienstunfähig.

Eine WDB liegt nicht vor.

Der SaZ wird grundsätzlich entlassen.

Aufgrund der tatsächlich erreichten Wehrdienstzeit stehen ihm nach aktueller Staffel grundsätzlich drei Monate Übergangsgebührnisse zu. Hinzu kommen die weiteren gesetzlichen SaZ-Leistungen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Gleichzeitig ist er aber noch mitten in einer intensiven Therapie und gesundheitlich aktuell überhaupt nicht in der Lage, unmittelbar einen zivilen Vollzeitjob aufzunehmen.

Genau in einer solchen Situation kann eine ausreichend hohe DuBu-Rente einen entscheidenden Unterschied machen.

Die Miete kann weiterbezahlt werden.

Laufende Rechnungen bleiben tragbar.

Der Soldat kann sich zunächst auf seine Behandlung konzentrieren, anstatt aus rein finanziellem Druck sofort eine Tätigkeit aufnehmen zu müssen, für die er gesundheitlich noch gar nicht bereit ist.

SaZ wird aufgrund einer anerkannten WDB dienstunfähig

Eine Soldatin erleidet während des Dienstes eine schwere gesundheitliche Schädigung, die als WDB anerkannt wird und später zur Dienstunfähigkeit führt.

Neben den normalen SaZ-Leistungen können jetzt Leistungen aus dem SEG hinzukommen.

Ist sie nach DZE aufgrund der anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig, kann Krankengeld der Soldatenentschädigung entstehen.

Bei einem anerkannten GdS ab 30 kann außerdem der monatliche WDB-Ausgleich hinzukommen.

Eine bestehende DuBu kann zusätzlich leisten, wenn deren vertragliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufssoldat wird aufgrund einer privaten Erkrankung dienstunfähig

Ein langjähriger Berufssoldat wird aufgrund einer schweren privaten Erkrankung dauerhaft dienstunfähig.

Er erhält bei erfüllten Voraussetzungen Ruhegehalt.

Dabei werden unter anderem seine ruhegehaltfähige Dienstzeit und gegebenenfalls die Zurechnungszeit berücksichtigt.

Da die Ursache keine WDB ist, kann zusätzlich ein Versorgungsabschlag bis maximal 10,8 Prozent entstehen.

Auch hier kann eine DuBu dazu dienen, die verbleibende Differenz zwischen bisherigem Einkommen und tatsächlicher Versorgung abzufedern.

Die benötigte private Rentenhöhe wird bei diesem Soldaten aber wahrscheinlich eine andere sein als bei einem 23-jährigen SaZ mit erst zwei Dienstjahren.

14. Worauf du bei einer DuBu für Soldaten besonders achten solltest

Wenn du für dich entscheidest, das Risiko abzusichern, ist nicht nur der Versicherer entscheidend, sondern vor allem das konkrete Bedingungswerk.

Eine der wichtigsten Fragen lautet, ob eine Dienstunfähigkeitsklausel ausdrücklich für SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten enthalten ist.

Aktuelle Versicherungsbedingungen am Markt zeigen, dass solche speziellen Soldatenklauseln tatsächlich existieren.

Darin kann beispielsweise geregelt sein, dass ein SaZ als vollständig berufsunfähig gilt, wenn er aufgrund eines bundeswehrärztlichen Gutachtens wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus seinem Dienstverhältnis entlassen wird.

Daneben solltest du prüfen, wie lange die Soldaten-DU-Klausel gilt, was nach deinem DZE beziehungsweise nach einem späteren Berufswechsel passiert und bis zu welchem Alter die Berufsunfähigkeitsabsicherung weiterläuft.

Ebenso wichtig sind Dynamik und Nachversicherungsmöglichkeiten.

Denn die heute vereinbarte Rente sollte nicht für immer unverändert bleiben müssen.

Gerade bei Familiengründung, höherem Einkommen, gestiegenen Wohnkosten oder einer Immobilienfinanzierung sollte geprüft werden, ob deine Rentenhöhe noch zur tatsächlichen finanziellen Belastung passt.

Und natürlich spielt auch die Gesundheitsprüfung beim Abschluss eine entscheidende Rolle.

Gesundheitsfragen müssen vollständig und korrekt beantwortet werden.

15. Versicherungen sind ein Meinungsthema – das finanzielle Risiko ist trotzdem real

Gerade bei Versicherungen gibt es innerhalb der Bundeswehr sehr unterschiedliche Ansichten.

Manche Soldatinnen und Soldaten möchten Risiken möglichst umfassend absichern.

Andere möchten nur sehr wenige Versicherungen besitzen.

Wieder andere haben schlechte Erfahrungen mit Vermittlern gemacht oder irgendwann einen unpassenden Vertrag abgeschlossen und sind dem gesamten Thema gegenüber entsprechend skeptisch.

Das ist vollkommen legitim.

Eine DuBu ist keine gesetzliche Pflichtversicherung.

Die Bundeswehr selbst weist aktuell darauf hin, dass während der Dienstzeit grundsätzlich nur die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist und andere Versicherungen freiwillig abgeschlossen werden.

Freiwillig bedeutet aber nicht, dass das zugrunde liegende Risiko nicht existiert.

Du kannst dich dafür entscheiden, eine mögliche Einkommenslücke selbst zu tragen.

Du kannst Geld zurücklegen.

Du kannst davon ausgehen, dass im Ernstfall Familie oder Partner unterstützen können.

Oder du kannst einen Teil dieses Risikos auf eine Versicherung übertragen.

Welche Entscheidung für dich richtig ist, kann niemand pauschal bestimmen.

Die entscheidende Frage lautet nur:

Was passiert finanziell, wenn der Fall tatsächlich morgen eintritt?

Solange man gesund ist, wirkt Dienstunfähigkeit weit entfernt.

Wenn man plötzlich eine Diagnose bekommt, mehrere Monate Therapie benötigt und das bisherige Einkommen wegfällt, sieht dieselbe Frage vollkommen anders aus.

Das ist häufig genau der Moment, in dem man froh ist, ein Risiko vorher abgesichert zu haben – oder sich wünscht, man hätte sich früher zumindest einmal ernsthaft damit beschäftigt.

Deshalb sollte die Entscheidung weder aus Angst noch aus Spott getroffen werden.

Sondern anhand der eigenen Versorgung, der eigenen Fixkosten und der eigenen Risikobereitschaft.

16. Fazit

Dienstunfähigkeit ist für Soldatinnen und Soldaten kein einheitlicher finanzieller Fall.

Bei einem SaZ kann sie dazu führen, dass das Dienstverhältnis wesentlich früher endet als ursprünglich geplant und das bisherige monatliche Einkommen plötzlich wegfällt.

Bei einem Berufssoldaten kann eine Versorgung entstehen, die allerdings trotzdem deutlich unter dem bisherigen aktiven Einkommen liegen kann.

Liegt zusätzlich eine WDB vor, können weitere Leistungen aus dem Soldatenentschädigungsgesetz hinzukommen.

Und genau deshalb sollte man eine Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht isoliert betrachten.

Sie ersetzt weder den Dienstherrn noch die staatliche Versorgung.

Ihre Aufgabe kann vielmehr darin bestehen, die verbleibende monatliche Einkommenslücke zu schließen oder zumindest deutlich zu reduzieren.

Gerade bei einem jungen SaZ kann diese Lücke erheblich sein.

Wenn jemand nach wenigen Dienstjahren dienstunfähig entlassen wird und anschließend zunächst mehrere Monate Therapie oder Rehabilitation benötigt, helfen theoretische Aussagen wie:

„Du kannst doch später zivil arbeiten.“

im nächsten Monat bei der Mietzahlung nicht weiter.

Die Rechnungen laufen heute.

Genau deshalb ist die vereinbarte monatliche Rente so wichtig.

Eine DuBu mit zu niedriger Rentenhöhe kann zwar technisch funktionieren und trotzdem finanziell am eigentlichen Problem vorbeigehen.

Deshalb sollte die abgesicherte Rente immer wieder an die eigene Lebensrealität angepasst werden.

Eine höhere Miete.

Ein höheres Einkommen.

Familienzuwachs.

Eine Immobilienfinanzierung.

Neue langfristige Verpflichtungen.

All das kann dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarte Summe nicht mehr ausreicht.

Versicherungen bleiben dabei ein Meinungsthema.

Du kannst dieses Risiko selbst tragen.

Du kannst es absichern.

Du kannst vorhandenes Vermögen dagegenstellen.

Du kannst einen Mittelweg wählen.

Das entscheidet jeder selbst.

Das Risiko einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verschwindet allerdings nicht dadurch, dass man Versicherungen persönlich gut oder schlecht findet.

Und wenn ein solcher Fall tatsächlich eintritt, ist das häufig genau der Moment, in dem man froh ist, vorher eine vernünftige Entscheidung getroffen zu haben – oder sich wünscht, man hätte sich damals gegen das Risiko abgesichert.

Deshalb sollte die Frage nicht lauten:

„Braucht jeder Soldat zwingend eine DuBu?“

Sondern:

„Was passiert finanziell mit meinem Leben, wenn mein Sold morgen wegfällt – und bin ich mit dieser Antwort zufrieden?“

360° Soldaten-Vorteils-Check

Bei einer DuBu sollte nie einfach irgendeine pauschale Rentensumme ausgewählt werden.

Zuerst muss klar sein, welchen Status du hast, wie lange du bereits dienst, welche staatlichen Ansprüche bei einer heutigen Dienstunfähigkeit entstehen würden und wie hoch deine tatsächlichen monatlichen Fixkosten sind.

Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Einkommenslücke überhaupt besteht.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb zunächst auf deine vorhandene staatliche Versorgung, deine bestehenden Verträge und deine heutige finanzielle Situation.

Du möchtest wissen, was bei dir als SaZ oder BS konkret passieren würde, wenn du heute dienstunfähig wirst und ob deine aktuelle DuBu-Rente noch zu deinen heutigen Fixkosten passt? Schreib uns direkt über WhatsApp.

17. Ergänzende Quellen zur DuBu und zur richtigen Rentenhöhe

Verbraucherzentrale – Berufsunfähigkeit und Einkommensabsicherung

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei der Rentenhöhe laufende Ausgaben wie Miete, Haushalt und Altersvorsorge zu berücksichtigen. Rund 80 Prozent des Nettoeinkommens werden als möglicher grober Richtwert genannt. Außerdem werden Dynamik und Nachversicherungsgarantien ausdrücklich empfohlen, damit die Rente bei Inflation und Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Einkommenssteigerung oder Immobilienerwerb angepasst werden kann.

Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit und Einkommensabsicherung

Bundeswehr – Welche Versicherungen brauche ich?

Die Bundeswehr weist in ihrer aktuellen Veröffentlichung vom 18. März 2026 darauf hin, dass während der Dienstzeit grundsätzlich nur die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist und weitere Versicherungsentscheidungen freiwillig sind.

https://www.bundeswehr.de/de/welche-versicherungen-brauche-ich--6081964

Hinweis

Eine Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privater Vertrag. Ob im konkreten Fall eine Rente gezahlt wird, wie lange sie gezahlt wird und welche Dienstunfähigkeitsentscheidung anerkannt wird, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen aktuellen Bedingungswerk.

Auch die richtige Rentenhöhe ist individuell. Sie sollte nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern während der gesamten Laufzeit regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn sich Einkommen, Wohnkosten, Familie oder andere langfristige finanzielle Verpflichtungen verändern.

1. Dienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Wehrdienstbeschädigung

Der wichtigste Unterschied zuerst.

Bei der Dienstunfähigkeit wird gefragt:

Kannst du deine soldatischen Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft noch erfüllen?

Bei einer Wehrdienstbeschädigung wird dagegen gefragt:

Wurde deine gesundheitliche Schädigung durch den Wehrdienst verursacht?

Für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten beschreibt § 44 Soldatengesetz die Dienstunfähigkeit als dauernde Unfähigkeit, die Dienstpflichten wegen des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zu erfüllen. Sie kann außerdem angenommen werden, wenn eine Wiederherstellung innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist.

Für SaZ bestimmt § 55 Soldatengesetz ausdrücklich, dass sie bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich zu entlassen sind.

Die Ursache kann dabei rein privat sein.

Du könntest beispielsweise aufgrund einer schweren Krebserkrankung dienstunfähig werden, obwohl diese keinerlei Zusammenhang mit der Bundeswehr hat.

Du könntest infolge eines privaten Motorradunfalls dauerhaft nicht mehr die gesundheitlichen Anforderungen deiner soldatischen Tätigkeit erfüllen.

Oder du könntest aufgrund einer psychischen Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht mehr dienstfähig sein.

Eine WDB entsteht dadurch nicht automatisch.

Dafür muss ein Zusammenhang zum Wehrdienst nach den Voraussetzungen des Soldatenentschädigungsgesetzes bestehen.

2. Für SaZ kann eine frühe Dienstunfähigkeit finanziell besonders einschneidend sein

Für einen SaZ ist der Zeitpunkt einer Dienstunfähigkeit enorm wichtig.

Nehmen wir ein bewusst einfaches Beispiel.

Du verpflichtest dich ursprünglich für zwölf Jahre, wirst aber bereits nach drei Jahren dauerhaft dienstunfähig und deshalb entlassen.

Dein Dienstverhältnis läuft dann nicht einfach weitere neun Jahre weiter, nur weil ursprünglich SaZ 12 vereinbart war.

Auch deine Übergangsleistungen werden nicht automatisch so berechnet, als hättest du tatsächlich zwölf Jahre gedient.

Nach der aktuellen Staffel des § 16 SVG stehen bei einer Wehrdienstzeit von drei und weniger als vier Jahren grundsätzlich drei Monate Übergangsgebührnisse zu.

Bei vier bis unter fünf Jahren sind es bereits zwölf Monate, danach steigt die Bezugsdauer weiter an und erreicht bei zwölf oder mehr Jahren grundsätzlich 60 Monate.

Die Übergangsgebührnisse betragen gesetzlich grundsätzlich 75 Prozent der maßgeblichen Dienstbezüge des letzten Monats, wobei die weiteren Berechnungsregeln des SVG zu berücksichtigen sind.

Daneben kann die Übergangsbeihilfe entstehen und grundsätzlich besteht bei entsprechender festgesetzter Dienstzeit auch ein BFD-Förderanspruch.

Das kann helfen.

Es ersetzt aber nicht zwangsläufig dauerhaft das bisherige Einkommen.

3. Dienstunfähig heißt nicht automatisch, dass du morgen zivil Vollzeit arbeiten kannst

Genau an diesem Punkt wird das Thema in vielen theoretischen Erklärungen zu abstrakt.

Natürlich kann ein ehemaliger Soldat trotz militärischer Dienstunfähigkeit grundsätzlich noch für einen zivilen Beruf geeignet sein.

Das bedeutet aber nicht, dass dies unmittelbar nach der Entlassung tatsächlich möglich ist.

Stell dir vor, du wirst aufgrund einer psychischen Erkrankung dienstunfähig.

Die Bundeswehr entlässt dich als SaZ.

Theoretisch könntest du irgendwann einen zivilen Beruf aufnehmen.

Praktisch sitzt du aber vielleicht nicht drei Tage später im Büro eines neuen Arbeitgebers.

Möglicherweise steht zunächst eine längere Therapie an.

Vielleicht folgt eine Reha.

Vielleicht bist du gesundheitlich mehrere Monate überhaupt nicht in der Lage, dich ernsthaft zu bewerben, Vorstellungsgespräche zu führen oder eine neue Vollzeittätigkeit aufzunehmen.

Dein bisheriges Einkommen ist trotzdem weg beziehungsweise deutlich reduziert.

Deine Fixkosten verschwinden jedoch nicht.

Die Miete wird weiter abgebucht.

Strom und Internet laufen weiter.

Das Auto kostet Geld.

Lebensmittel müssen bezahlt werden.

Vielleicht hast du inzwischen ein Kind.

Vielleicht trägt dein Einkommen einen wesentlichen Teil des gemeinsamen Haushalts.

Und genau für diese Phase kann eine sinnvoll ausgestaltete Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung eine enorme finanzielle Entlastung sein.

Nicht weil sie deine Erkrankung löst.

Sondern weil sie dir Zeit verschaffen kann, dich auf deine Gesundheit und deinen weiteren Weg zu konzentrieren, ohne dass gleichzeitig jeden Monat die komplette finanzielle Existenzfrage im Raum steht.

4. Was die staatliche Versorgung eines SaZ tatsächlich auffängt

Ein dienstunfähig entlassener SaZ steht nicht vollkommen ohne Leistungen da.

Das Soldatenversorgungsgesetz kennt verschiedene Bausteine.

Dazu gehören insbesondere die Übergangsgebührnisse, die Übergangsbeihilfe und der BFD-Förderanspruch.

Die tatsächliche Höhe beziehungsweise Dauer hängt aber stark von der bereits erreichten Wehrdienstzeit ab.

Auch die gesetzliche Rentenversicherung sollte nicht mit der Dienstunfähigkeit verwechselt werden. Nach dem Ausscheiden wird die frühere SaZ-Dienstzeit grundsätzlich nachversichert, wenn keine andere entsprechende Versorgung greift.

Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist wiederum eine eigenständige Leistung mit eigenen Voraussetzungen.

Militärisch dienstunfähig und gesetzlich erwerbsgemindert sind zwei unterschiedliche Dinge.

Genau darin kann eine Lücke liegen.

Der Dienstherr kann feststellen, dass du gesundheitlich nicht mehr als Soldat eingesetzt werden kannst, während du die wesentlich strengeren Voraussetzungen für eine volle gesetzliche Erwerbsminderung nicht erfüllst.

5. Was sich verändert, wenn zusätzlich eine WDB anerkannt wird

Wenn deine gesundheitliche Schädigung tatsächlich auf den Wehrdienst zurückzuführen ist und als WDB anerkannt wird, kann eine zusätzliche Leistungsebene entstehen.

Seit 2025 richtet sich diese Soldatenentschädigung nach dem Soldatenentschädigungsgesetz.

Dabei kann unter anderem eine monatliche Zahlung aufgrund des Grades der Schädigungsfolgen entstehen.

Aktuell gelten folgende Beträge:

Bei einem GdS von 30 oder 40 werden monatlich 452 Euro gezahlt.

Bei GdS 50 oder 60 sind es 905 Euro.

Bei GdS 70 oder 80 sind es 1.357 Euro.

Bei GdS 90 sind es 1.810 Euro.

Bei GdS 100 sind es 2.261 Euro.

Bei besonders schweren Schädigungsfolgen kann sich der letzte Betrag zusätzlich erhöhen.

Darüber hinaus existieren weitere Leistungen wie medizinische Versorgung, Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankengeld der Soldatenentschädigung und unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsschadensausgleich.

Eine anerkannte WDB kann finanziell deshalb einen erheblichen Unterschied machen.

6. Krankengeld der Soldatenentschädigung kann gerade nach dem DZE relevant werden

Ein besonders interessanter Baustein ist das Krankengeld der Soldatenentschädigung.

Wenn eine ehemalige Soldatin oder ein ehemaliger Soldat aufgrund einer anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig ist, kann grundsätzlich ein Anspruch darauf entstehen.

Das Krankengeld beträgt aktuell grundsätzlich 80 Prozent des regelmäßigen Entgelts, darf allerdings das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten und unterliegt einer gesetzlichen Leistungsbemessungsgrenze.

Wenn du bereits beim Ende deines Wehrdienstverhältnisses aufgrund der anerkannten WDB arbeitsunfähig bist, können – sofern dies günstiger ist – sogar die beim Ausscheiden bezogenen Geld- und Sachbezüge als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.

Auch hier sieht man:

Eine Dienstunfähigkeit mit anerkannter WDB kann finanziell völlig anders aussehen als eine Dienstunfähigkeit aufgrund einer privaten Erkrankung.

7. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten haben ein anderes Versorgungssystem

Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten funktioniert die Dienstunfähigkeit anders als beim SaZ.

Ein Berufssoldat wird bei dauerhafter Dienstunfähigkeit grundsätzlich in den Ruhestand versetzt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Normalerweise setzt der Eintritt beziehungsweise die Versetzung in den Ruhestand eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraus.

Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn die Dienstunfähigkeit auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht, die ohne eigenes grobes Verschulden entstanden ist.

Auch bei der Höhe des Ruhegehalts spielen mehrere Faktoren zusammen.

Der reguläre Ruhegehaltssatz beträgt aktuell 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr und kann grundsätzlich maximal 71,75 Prozent erreichen.

Wird ein Berufssoldat vor Vollendung des 60. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, wird außerdem grundsätzlich eine Zurechnungszeit berücksichtigt: Zwei Drittel des Zeitraums vom Beginn des Ruhestandes bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 60. Lebensjahres werden der ruhegehaltfähigen Dienstzeit hinzugerechnet.

Trotzdem bedeutet auch eine Berufssoldatenversorgung nicht automatisch, dass das bisherige aktive Nettoeinkommen vollständig erhalten bleibt.

8. Bei BS macht die Ursache der Dienstunfähigkeit ebenfalls einen Unterschied

Beruht die Dienstunfähigkeit eines Berufssoldaten nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung, kann ein Versorgungsabschlag entstehen.

Das Ruhegehalt vermindert sich grundsätzlich um 3,6 Prozent für jedes Jahr, um das die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand vor der maßgeblichen Altersgrenze liegt.

Der maximale Abschlag beträgt 10,8 Prozent.

Beruht die Dienstunfähigkeit dagegen auf einer WDB, greift dieser konkrete Abschlag nach § 40 Absatz 8 SVG nicht.

Bei einem Dienstunfall können darüber hinaus die besonderen Vorschriften über das Unfallruhegehalt relevant werden.

Deshalb sollte auch ein Berufssoldat nicht nur fragen:

„Wie hoch ist meine Pension bei Dienstunfähigkeit?“

Die richtige Frage lautet:

„Wie hoch wäre meine konkrete Versorgung heute – bei meinem Dienstalter, meinem Dienstgrad und der jeweiligen Ursache der Dienstunfähigkeit?“

9. Wo die Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel kommt

Eine DuBu ist eine private Absicherung der Arbeitskraft.

Der Begriff ist praktisch gut verständlich, juristisch handelt es sich bei den am Markt erhältlichen Lösungen häufig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlicher Dienstunfähigkeitsklausel für Soldatinnen und Soldaten.

Diese Kombination ist wichtig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert grundsätzlich die Fähigkeit ab, den versicherten Beruf aus gesundheitlichen Gründen weiter auszuüben.

Die zusätzliche Soldaten-Dienstunfähigkeitsklausel kann darüber hinaus regeln, dass unter bestimmten Bedingungen bereits die dienstrechtliche Entlassung eines SaZ beziehungsweise die Zurruhesetzung eines Berufssoldaten wegen Dienstunfähigkeit als versicherter Leistungsfall anerkannt wird.

Wie genau diese Klausel formuliert ist, unterscheidet sich zwischen Versicherern und Tarifen.

Deshalb sollte man nicht einfach irgendeine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und davon ausgehen:

„Dienstunfähig ist doch ungefähr dasselbe, also wird sie schon zahlen.“

Bei Soldatinnen und Soldaten sollte die DU-Regel ausdrücklich im Vertrag stehen.

10. Die monatliche Rente ist einer der wichtigsten Punkte des gesamten Vertrags

Selbst gute Versicherungsbedingungen helfen dir nur begrenzt, wenn die vereinbarte monatliche Leistung viel zu niedrig ist.

Angenommen, deine monatlichen Gesamtausgaben liegen inzwischen bei 2.300 Euro.

Deine DuBu zahlt im Leistungsfall aber lediglich 700 Euro.

Dann besteht trotz funktionierendem Versicherungsvertrag weiterhin eine erhebliche Einkommenslücke.

Die Rentenhöhe sollte deshalb nicht nach dem Prinzip gewählt werden:

„Hauptsache überhaupt etwas versichert.“

Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung grundsätzlich, die laufenden Ausgaben abzudecken, die auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit bestehen bleiben – beispielsweise Haushaltskosten, Miete und Altersvorsorge. Als grobe Orientierung werden häufig etwa 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens genannt.

Für Soldatinnen und Soldaten sollte die tatsächliche staatliche Versorgung natürlich mitgedacht werden.

Ein junger SaZ mit zwei Dienstjahren besitzt eine andere Versorgungslücke als ein langjähriger Berufssoldat.

Deshalb ergibt sich eine sinnvolle DuBu-Rente immer aus deiner persönlichen Lücke und nicht aus irgendeiner pauschalen Standardzahl.

11. Eine Rentenhöhe, die heute passt, kann in fünf Jahren viel zu niedrig sein

Dieser Punkt wird bei langfristigen Versicherungsverträgen häufig unterschätzt.

Du schließt vielleicht mit 19 oder 20 Jahren eine DuBu ab.

Damals wohnst du noch günstig.

Du hast keine Kinder.

Vielleicht keine große Autofinanzierung und keine Immobilie.

Mit 28 sieht dein Leben möglicherweise vollkommen anders aus.

Die Miete ist gestiegen.

Du wohnst mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen.

Ein Kind ist da.

Vielleicht kommt ein zweites.

Vielleicht hast du inzwischen eine Immobilie gekauft oder andere langfristige Verpflichtungen übernommen.

Dann sollte die Frage nicht sein:

„Habe ich irgendwann einmal eine DuBu abgeschlossen?“

Sondern:

„Würde die vereinbarte Rente heute überhaupt noch reichen?“

Genau deshalb sollte die Rentenhöhe regelmäßig überprüft werden.

Viele gute Verträge bieten dafür beispielsweise eine Beitrags- beziehungsweise Leistungsdynamik oder eine Nachversicherungsgarantie.

Eine Dynamik kann dafür sorgen, dass die versicherte Rente regelmäßig steigt.

Nachversicherungsoptionen können je nach Tarif ermöglichen, die monatliche Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung anzuheben.

Typische Ereignisse können beispielsweise die Geburt eines Kindes, Heirat, ein deutlicher Einkommensanstieg oder eine Immobilienfinanzierung sein.

Welche Ereignisse, Fristen und Höchstbeträge tatsächlich gelten, hängt immer vom konkreten Vertrag ab.

12. Was wird mit staatlichen Leistungen verrechnet?

Hier muss zwischen den verschiedenen Systemen unterschieden werden.

Das Soldatenentschädigungsgesetz enthält eine sehr klare Regel:

Ansprüche aus privaten Sicherungs- und Versorgungssystemen werden nicht auf Leistungen der Soldatenentschädigung angerechnet.

Eine DuBu-Rente reduziert also nicht allein deshalb den gesetzlichen WDB-Ausgleich nach dem SEG.

Auch innerhalb der staatlichen Systeme existieren besondere Regeln.

Wenn ein ehemaliger SaZ beispielsweise für denselben Zeitraum Krankengeld der Soldatenentschädigung oder bestimmtes Übergangsgeld erhält, werden für diesen Zeitraum grundsätzlich keine Übergangsgebührnisse gezahlt.

Der Zeitraum geht aber nicht verloren, sondern wird nicht auf die gesamte Bezugsdauer der Übergangsgebührnisse angerechnet.

Für den privaten Versicherungsvertrag gilt wiederum das konkrete Bedingungswerk.

Deshalb sollte man pauschale Aussagen wie:

„Die private Rente wird immer zusätzlich zu allem gezahlt.“

vermeiden.

Die staatliche SEG-Seite rechnet private Ansprüche ausdrücklich nicht an; ob und unter welchen Voraussetzungen der private Versicherer leistet, ergibt sich aus deinem Vertrag.

13. Drei Situationen zeigen, warum die Einkommenslücke so unterschiedlich sein kann

SaZ wird nach drei Jahren wegen einer privaten Erkrankung dienstunfähig

Ein Soldat hat ursprünglich SaZ 12 unterschrieben.

Nach drei Jahren entwickelt er eine schwere psychische Erkrankung und wird dauerhaft dienstunfähig.

Eine WDB liegt nicht vor.

Der SaZ wird grundsätzlich entlassen.

Aufgrund der tatsächlich erreichten Wehrdienstzeit stehen ihm nach aktueller Staffel grundsätzlich drei Monate Übergangsgebührnisse zu. Hinzu kommen die weiteren gesetzlichen SaZ-Leistungen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

Gleichzeitig ist er aber noch mitten in einer intensiven Therapie und gesundheitlich aktuell überhaupt nicht in der Lage, unmittelbar einen zivilen Vollzeitjob aufzunehmen.

Genau in einer solchen Situation kann eine ausreichend hohe DuBu-Rente einen entscheidenden Unterschied machen.

Die Miete kann weiterbezahlt werden.

Laufende Rechnungen bleiben tragbar.

Der Soldat kann sich zunächst auf seine Behandlung konzentrieren, anstatt aus rein finanziellem Druck sofort eine Tätigkeit aufnehmen zu müssen, für die er gesundheitlich noch gar nicht bereit ist.

SaZ wird aufgrund einer anerkannten WDB dienstunfähig

Eine Soldatin erleidet während des Dienstes eine schwere gesundheitliche Schädigung, die als WDB anerkannt wird und später zur Dienstunfähigkeit führt.

Neben den normalen SaZ-Leistungen können jetzt Leistungen aus dem SEG hinzukommen.

Ist sie nach DZE aufgrund der anerkannten Schädigungsfolge arbeitsunfähig, kann Krankengeld der Soldatenentschädigung entstehen.

Bei einem anerkannten GdS ab 30 kann außerdem der monatliche WDB-Ausgleich hinzukommen.

Eine bestehende DuBu kann zusätzlich leisten, wenn deren vertragliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufssoldat wird aufgrund einer privaten Erkrankung dienstunfähig

Ein langjähriger Berufssoldat wird aufgrund einer schweren privaten Erkrankung dauerhaft dienstunfähig.

Er erhält bei erfüllten Voraussetzungen Ruhegehalt.

Dabei werden unter anderem seine ruhegehaltfähige Dienstzeit und gegebenenfalls die Zurechnungszeit berücksichtigt.

Da die Ursache keine WDB ist, kann zusätzlich ein Versorgungsabschlag bis maximal 10,8 Prozent entstehen.

Auch hier kann eine DuBu dazu dienen, die verbleibende Differenz zwischen bisherigem Einkommen und tatsächlicher Versorgung abzufedern.

Die benötigte private Rentenhöhe wird bei diesem Soldaten aber wahrscheinlich eine andere sein als bei einem 23-jährigen SaZ mit erst zwei Dienstjahren.

14. Worauf du bei einer DuBu für Soldaten besonders achten solltest

Wenn du für dich entscheidest, das Risiko abzusichern, ist nicht nur der Versicherer entscheidend, sondern vor allem das konkrete Bedingungswerk.

Eine der wichtigsten Fragen lautet, ob eine Dienstunfähigkeitsklausel ausdrücklich für SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten enthalten ist.

Aktuelle Versicherungsbedingungen am Markt zeigen, dass solche speziellen Soldatenklauseln tatsächlich existieren.

Darin kann beispielsweise geregelt sein, dass ein SaZ als vollständig berufsunfähig gilt, wenn er aufgrund eines bundeswehrärztlichen Gutachtens wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus seinem Dienstverhältnis entlassen wird.

Daneben solltest du prüfen, wie lange die Soldaten-DU-Klausel gilt, was nach deinem DZE beziehungsweise nach einem späteren Berufswechsel passiert und bis zu welchem Alter die Berufsunfähigkeitsabsicherung weiterläuft.

Ebenso wichtig sind Dynamik und Nachversicherungsmöglichkeiten.

Denn die heute vereinbarte Rente sollte nicht für immer unverändert bleiben müssen.

Gerade bei Familiengründung, höherem Einkommen, gestiegenen Wohnkosten oder einer Immobilienfinanzierung sollte geprüft werden, ob deine Rentenhöhe noch zur tatsächlichen finanziellen Belastung passt.

Und natürlich spielt auch die Gesundheitsprüfung beim Abschluss eine entscheidende Rolle.

Gesundheitsfragen müssen vollständig und korrekt beantwortet werden.

15. Versicherungen sind ein Meinungsthema – das finanzielle Risiko ist trotzdem real

Gerade bei Versicherungen gibt es innerhalb der Bundeswehr sehr unterschiedliche Ansichten.

Manche Soldatinnen und Soldaten möchten Risiken möglichst umfassend absichern.

Andere möchten nur sehr wenige Versicherungen besitzen.

Wieder andere haben schlechte Erfahrungen mit Vermittlern gemacht oder irgendwann einen unpassenden Vertrag abgeschlossen und sind dem gesamten Thema gegenüber entsprechend skeptisch.

Das ist vollkommen legitim.

Eine DuBu ist keine gesetzliche Pflichtversicherung.

Die Bundeswehr selbst weist aktuell darauf hin, dass während der Dienstzeit grundsätzlich nur die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist und andere Versicherungen freiwillig abgeschlossen werden.

Freiwillig bedeutet aber nicht, dass das zugrunde liegende Risiko nicht existiert.

Du kannst dich dafür entscheiden, eine mögliche Einkommenslücke selbst zu tragen.

Du kannst Geld zurücklegen.

Du kannst davon ausgehen, dass im Ernstfall Familie oder Partner unterstützen können.

Oder du kannst einen Teil dieses Risikos auf eine Versicherung übertragen.

Welche Entscheidung für dich richtig ist, kann niemand pauschal bestimmen.

Die entscheidende Frage lautet nur:

Was passiert finanziell, wenn der Fall tatsächlich morgen eintritt?

Solange man gesund ist, wirkt Dienstunfähigkeit weit entfernt.

Wenn man plötzlich eine Diagnose bekommt, mehrere Monate Therapie benötigt und das bisherige Einkommen wegfällt, sieht dieselbe Frage vollkommen anders aus.

Das ist häufig genau der Moment, in dem man froh ist, ein Risiko vorher abgesichert zu haben – oder sich wünscht, man hätte sich früher zumindest einmal ernsthaft damit beschäftigt.

Deshalb sollte die Entscheidung weder aus Angst noch aus Spott getroffen werden.

Sondern anhand der eigenen Versorgung, der eigenen Fixkosten und der eigenen Risikobereitschaft.

16. Fazit

Dienstunfähigkeit ist für Soldatinnen und Soldaten kein einheitlicher finanzieller Fall.

Bei einem SaZ kann sie dazu führen, dass das Dienstverhältnis wesentlich früher endet als ursprünglich geplant und das bisherige monatliche Einkommen plötzlich wegfällt.

Bei einem Berufssoldaten kann eine Versorgung entstehen, die allerdings trotzdem deutlich unter dem bisherigen aktiven Einkommen liegen kann.

Liegt zusätzlich eine WDB vor, können weitere Leistungen aus dem Soldatenentschädigungsgesetz hinzukommen.

Und genau deshalb sollte man eine Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht isoliert betrachten.

Sie ersetzt weder den Dienstherrn noch die staatliche Versorgung.

Ihre Aufgabe kann vielmehr darin bestehen, die verbleibende monatliche Einkommenslücke zu schließen oder zumindest deutlich zu reduzieren.

Gerade bei einem jungen SaZ kann diese Lücke erheblich sein.

Wenn jemand nach wenigen Dienstjahren dienstunfähig entlassen wird und anschließend zunächst mehrere Monate Therapie oder Rehabilitation benötigt, helfen theoretische Aussagen wie:

„Du kannst doch später zivil arbeiten.“

im nächsten Monat bei der Mietzahlung nicht weiter.

Die Rechnungen laufen heute.

Genau deshalb ist die vereinbarte monatliche Rente so wichtig.

Eine DuBu mit zu niedriger Rentenhöhe kann zwar technisch funktionieren und trotzdem finanziell am eigentlichen Problem vorbeigehen.

Deshalb sollte die abgesicherte Rente immer wieder an die eigene Lebensrealität angepasst werden.

Eine höhere Miete.

Ein höheres Einkommen.

Familienzuwachs.

Eine Immobilienfinanzierung.

Neue langfristige Verpflichtungen.

All das kann dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarte Summe nicht mehr ausreicht.

Versicherungen bleiben dabei ein Meinungsthema.

Du kannst dieses Risiko selbst tragen.

Du kannst es absichern.

Du kannst vorhandenes Vermögen dagegenstellen.

Du kannst einen Mittelweg wählen.

Das entscheidet jeder selbst.

Das Risiko einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verschwindet allerdings nicht dadurch, dass man Versicherungen persönlich gut oder schlecht findet.

Und wenn ein solcher Fall tatsächlich eintritt, ist das häufig genau der Moment, in dem man froh ist, vorher eine vernünftige Entscheidung getroffen zu haben – oder sich wünscht, man hätte sich damals gegen das Risiko abgesichert.

Deshalb sollte die Frage nicht lauten:

„Braucht jeder Soldat zwingend eine DuBu?“

Sondern:

„Was passiert finanziell mit meinem Leben, wenn mein Sold morgen wegfällt – und bin ich mit dieser Antwort zufrieden?“

360° Soldaten-Vorteils-Check

Bei einer DuBu sollte nie einfach irgendeine pauschale Rentensumme ausgewählt werden.

Zuerst muss klar sein, welchen Status du hast, wie lange du bereits dienst, welche staatlichen Ansprüche bei einer heutigen Dienstunfähigkeit entstehen würden und wie hoch deine tatsächlichen monatlichen Fixkosten sind.

Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Einkommenslücke überhaupt besteht.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb zunächst auf deine vorhandene staatliche Versorgung, deine bestehenden Verträge und deine heutige finanzielle Situation.

Du möchtest wissen, was bei dir als SaZ oder BS konkret passieren würde, wenn du heute dienstunfähig wirst und ob deine aktuelle DuBu-Rente noch zu deinen heutigen Fixkosten passt? Schreib uns direkt über WhatsApp.

17. Ergänzende Quellen zur DuBu und zur richtigen Rentenhöhe

Verbraucherzentrale – Berufsunfähigkeit und Einkommensabsicherung

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei der Rentenhöhe laufende Ausgaben wie Miete, Haushalt und Altersvorsorge zu berücksichtigen. Rund 80 Prozent des Nettoeinkommens werden als möglicher grober Richtwert genannt. Außerdem werden Dynamik und Nachversicherungsgarantien ausdrücklich empfohlen, damit die Rente bei Inflation und Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Einkommenssteigerung oder Immobilienerwerb angepasst werden kann.

Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit und Einkommensabsicherung

Bundeswehr – Welche Versicherungen brauche ich?

Die Bundeswehr weist in ihrer aktuellen Veröffentlichung vom 18. März 2026 darauf hin, dass während der Dienstzeit grundsätzlich nur die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist und weitere Versicherungsentscheidungen freiwillig sind.

https://www.bundeswehr.de/de/welche-versicherungen-brauche-ich--6081964

Hinweis

Eine Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein privater Vertrag. Ob im konkreten Fall eine Rente gezahlt wird, wie lange sie gezahlt wird und welche Dienstunfähigkeitsentscheidung anerkannt wird, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen aktuellen Bedingungswerk.

Auch die richtige Rentenhöhe ist individuell. Sie sollte nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern während der gesamten Laufzeit regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn sich Einkommen, Wohnkosten, Familie oder andere langfristige finanzielle Verpflichtungen verändern.

Häufige Fragen

01

Was ist eine DuBu?

Mit DuBu meinen wir eine Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung für Soldatinnen und Soldaten. Fachlich handelt es sich häufig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit zusätzlicher spezieller Dienstunfähigkeitsklausel für SaZ und BS.

02

Ist Dienstunfähigkeit automatisch eine WDB?

Nein. Eine Dienstunfähigkeit kann vollständig unabhängig vom Wehrdienst entstehen.

03

Kann ich eine WDB haben, ohne dienstunfähig zu sein?

Ja. Eine anerkannte gesundheitliche Schädigungsfolge führt nicht automatisch zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

04

Was passiert mit einem SaZ bei Dienstunfähigkeit?

Ein SaZ ist nach § 55 SG grundsätzlich zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist.

05

Bekomme ich dann bis zu meinem ursprünglichen DZE weiter Sold?

Nein.

06

Bekomme ich als SaZ automatisch eine lebenslange Pension?

Nein. Für SaZ gelten insbesondere die Übergangs- und Berufsförderungsleistungen des SVG. Eine Dienstunfähigkeit allein erzeugt keine allgemeine lebenslange SaZ-Pension.

07

Was passiert, wenn ich nach der Entlassung erst einmal gar nicht zivil arbeiten kann?

Das hängt von der Ursache und deiner konkreten Situation ab. Bei einer anerkannten WDB können beispielsweise SEG-Leistungen hinzukommen. Eine vertraglich passende DuBu kann zusätzlich ihre vereinbarte monatliche Rente zahlen und dadurch laufende Fixkosten auffangen.

08

Was bekommt ein Berufssoldat?

Bei erfüllten Voraussetzungen entsteht bei der Versetzung in den Ruhestand ein Ruhegehaltsanspruch.

09

Kann das Ruhegehalt gekürzt werden?

Bei einer Dienstunfähigkeit, die nicht auf einer WDB beruht, kann ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent entstehen.

10

Was bekomme ich bei einer WDB?

Je nach Schädigungsfolge können unter anderem medizinische Leistungen, Reha, monatlicher Ausgleich, Krankengeld der Soldatenentschädigung und Erwerbsschadensausgleich relevant werden.

11

Wird eine DuBu auf die WDB-Leistungen angerechnet?

Das SEG bestimmt ausdrücklich, dass private Sicherungs- und Versorgungsansprüche nicht auf die Soldatenentschädigung angerechnet werden.

12

Wie hoch sollte meine DuBu-Rente sein?

Es gibt keine für jeden Soldaten richtige Pauschale. Entscheidend ist deine persönliche Einkommens- und Versorgungslücke. Die Verbraucherzentrale nennt bei einer normalen BU etwa 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens als möglichen groben Richtwert und empfiehlt, laufende Ausgaben wie Miete, Haushalt und Altersvorsorge abzudecken. Bei Soldaten sollte zusätzlich die konkrete staatliche Versorgung berücksichtigt werden.

13

Sollte ich die Rentenhöhe später anpassen?

Ja, zumindest regelmäßig überprüfen. Wenn Einkommen und Fixkosten steigen, ein Kind hinzukommt oder eine Immobilienfinanzierung beginnt, kann eine früher ausreichende Rentenhöhe zu niedrig geworden sein.

14

Muss ich für jede Erhöhung neue Gesundheitsfragen beantworten?

Nicht zwingend. Gute Verträge können Nachversicherungsoptionen enthalten, mit denen sich die Rente bei bestimmten Ereignissen innerhalb festgelegter Grenzen ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung erhöhen lässt.

15

Ist eine DuBu Pflicht?

Nein. Sie ist eine freiwillige Absicherung. Ob du das Risiko selbst tragen oder versichern möchtest, bleibt deine persönliche Entscheidung.

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