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Altersvorsorge als Soldat: Warum es heute so wichtig ist, deine Rentenlücke frühzeitig zu schließen
Karriere & Wege
Gez.



Daniel, Levin & Afsal
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Altersvorsorge als Soldat: Warum es heute so wichtig ist, deine Rentenlücke frühzeitig zu schließen
Karriere & Wege
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: November 2026
Ansprüche erfassen, Versorgungslücke prüfen, Vorsorge planen
Beim Thema Altersvorsorge hört man unter Soldatinnen und Soldaten sehr unterschiedliche Aussagen.
Der eine sagt:
„Als SaZ zahle ich sowieso nicht in die Rentenversicherung ein.“
Ein anderer sagt:
„Die Bundeswehr zahlt nach meinem DZE alles nach, also brauche ich mich um Altersvorsorge nicht zu kümmern.“
Und beim Berufssoldaten hört man häufig:
„Als BS bekomme ich später Pension, damit ist das Thema erledigt.“
In allen drei Aussagen steckt ein Teil Wahrheit – aber keine davon reicht aus, um die eigene Altersvorsorge vernünftig zu planen.
Soldaten auf Zeit sind während ihres aktiven Dienstes grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass von ihrer Besoldung nicht wie bei einem normalen Arbeitnehmer jeden Monat ein Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen wird. Scheidet ein SaZ später ohne entsprechende Versorgung aus dem versicherungsfreien Dienstverhältnis aus, erfolgt grundsätzlich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei trägt der Bund die Nachversicherungsbeiträge vollständig.
Das ist ein wichtiger Vorteil.
Bei SaZ kommt sogar eine besondere Regelung hinzu: Für die Nachversicherung werden die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.
Trotzdem bedeutet das nicht automatisch:
„Meine Altersvorsorge ist vollständig geregelt.“
Denn entscheidend ist nicht nur, ob du später irgendeine gesetzliche Rente oder Pension erhältst.
Die eigentlich relevante Frage lautet:
Wie viel Geld möchtest du im Ruhestand jeden Monat zur Verfügung haben – und wie viel davon wird durch deine gesetzlichen beziehungsweise soldatenrechtlichen Ansprüche voraussichtlich abgedeckt?
Die Differenz dazwischen ist deine persönliche Versorgungslücke.
Und genau hier spielt das Alter eine enorme Rolle.
Mit 20 oder 25 Jahren wirken 50 oder 100 Euro monatliche Altersvorsorge vielleicht unbedeutend. Über mehrere Jahrzehnte kann daraus aufgrund des Zinseszinseffekts allerdings ein erheblicher Betrag entstehen.
Wer erst mit 40 oder 45 beginnt, kann ebenfalls Vermögen aufbauen.
Er muss für dasselbe Ziel aber häufig wesentlich höhere monatliche Beträge zurücklegen.
Deshalb lautet die Kernbotschaft dieses Artikels nicht:
„Du musst unbedingt eine bestimmte Rentenversicherung abschließen.“
Sie lautet:
Beschäftige dich möglichst früh mit deiner späteren Versorgung, solange du noch sehr viel Zeit auf deiner Seite hast.
Ob du anschließend über Wertpapiere, eine Versicherungslösung, Immobilien oder andere Vermögenswerte vorsorgst, ist eine zweite Entscheidung.
Die erste Frage sollte immer sein:
Wie groß ist meine persönliche Renten- beziehungsweise Versorgungslücke überhaupt?
Letzte Aktualisierung: November 2026
Ansprüche erfassen, Versorgungslücke prüfen, Vorsorge planen
Beim Thema Altersvorsorge hört man unter Soldatinnen und Soldaten sehr unterschiedliche Aussagen.
Der eine sagt:
„Als SaZ zahle ich sowieso nicht in die Rentenversicherung ein.“
Ein anderer sagt:
„Die Bundeswehr zahlt nach meinem DZE alles nach, also brauche ich mich um Altersvorsorge nicht zu kümmern.“
Und beim Berufssoldaten hört man häufig:
„Als BS bekomme ich später Pension, damit ist das Thema erledigt.“
In allen drei Aussagen steckt ein Teil Wahrheit – aber keine davon reicht aus, um die eigene Altersvorsorge vernünftig zu planen.
Soldaten auf Zeit sind während ihres aktiven Dienstes grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass von ihrer Besoldung nicht wie bei einem normalen Arbeitnehmer jeden Monat ein Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen wird. Scheidet ein SaZ später ohne entsprechende Versorgung aus dem versicherungsfreien Dienstverhältnis aus, erfolgt grundsätzlich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei trägt der Bund die Nachversicherungsbeiträge vollständig.
Das ist ein wichtiger Vorteil.
Bei SaZ kommt sogar eine besondere Regelung hinzu: Für die Nachversicherung werden die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.
Trotzdem bedeutet das nicht automatisch:
„Meine Altersvorsorge ist vollständig geregelt.“
Denn entscheidend ist nicht nur, ob du später irgendeine gesetzliche Rente oder Pension erhältst.
Die eigentlich relevante Frage lautet:
Wie viel Geld möchtest du im Ruhestand jeden Monat zur Verfügung haben – und wie viel davon wird durch deine gesetzlichen beziehungsweise soldatenrechtlichen Ansprüche voraussichtlich abgedeckt?
Die Differenz dazwischen ist deine persönliche Versorgungslücke.
Und genau hier spielt das Alter eine enorme Rolle.
Mit 20 oder 25 Jahren wirken 50 oder 100 Euro monatliche Altersvorsorge vielleicht unbedeutend. Über mehrere Jahrzehnte kann daraus aufgrund des Zinseszinseffekts allerdings ein erheblicher Betrag entstehen.
Wer erst mit 40 oder 45 beginnt, kann ebenfalls Vermögen aufbauen.
Er muss für dasselbe Ziel aber häufig wesentlich höhere monatliche Beträge zurücklegen.
Deshalb lautet die Kernbotschaft dieses Artikels nicht:
„Du musst unbedingt eine bestimmte Rentenversicherung abschließen.“
Sie lautet:
Beschäftige dich möglichst früh mit deiner späteren Versorgung, solange du noch sehr viel Zeit auf deiner Seite hast.
Ob du anschließend über Wertpapiere, eine Versicherungslösung, Immobilien oder andere Vermögenswerte vorsorgst, ist eine zweite Entscheidung.
Die erste Frage sollte immer sein:
Wie groß ist meine persönliche Renten- beziehungsweise Versorgungslücke überhaupt?
[ Kurz gesagt ]
SaZ und Berufssoldaten befinden sich in zwei unterschiedlichen Alterssicherungssystemen.
Soldat auf Zeit während des aktiven Dienstes – grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung
SaZ nach Ausscheiden ohne entsprechende Versorgung – grundsätzlich Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Besonderheit SaZ – Beitragsbemessungsgrundlage der Nachversicherung grundsätzlich um 20 % erhöht
Übergangsgebührnisse nach DZE – auch während des Bezugs können Rentenversicherungsbeiträge entstehen; der Bund trägt diese Beiträge
Qualifizierende besondere Auslandsverwendungen – zusätzlicher rentenrechtlicher Mechanismus mit Entgeltpunkten
Berufssoldat – grundsätzlich soldatenrechtliche Versorgung beziehungsweise Ruhegehalt
Altersvorsorge darüber hinaus – persönliche Entscheidung abhängig vom gewünschten Lebensstandard und der Versorgungslücke
Wichtig ist vor allem:
Die gesetzliche Nachversicherung eines SaZ ist keine schlechte Lösung.
Im Gegenteil: Der Bund trägt die Beiträge vollständig und für SaZ existieren zusätzliche rentenrechtliche Sonderregelungen.
Aber auch eine gute gesetzliche Versorgung bedeutet nicht automatisch, dass dein gewünschter Lebensstandard im Ruhestand vollständig finanziert ist.
Dasselbe gilt für Berufssoldaten.
Ein Berufssoldat kann später ein Ruhegehalt erhalten. Dessen Höhe hängt aber von der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und weiteren gesetzlichen Faktoren ab. Der Höchstruhegehaltssatz liegt aktuell bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge – er entsteht allerdings nicht einfach automatisch mit der Ernennung zum Berufssoldaten.
[ Kurz gesagt ]
SaZ und Berufssoldaten befinden sich in zwei unterschiedlichen Alterssicherungssystemen.
Soldat auf Zeit während des aktiven Dienstes – grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung
SaZ nach Ausscheiden ohne entsprechende Versorgung – grundsätzlich Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Besonderheit SaZ – Beitragsbemessungsgrundlage der Nachversicherung grundsätzlich um 20 % erhöht
Übergangsgebührnisse nach DZE – auch während des Bezugs können Rentenversicherungsbeiträge entstehen; der Bund trägt diese Beiträge
Qualifizierende besondere Auslandsverwendungen – zusätzlicher rentenrechtlicher Mechanismus mit Entgeltpunkten
Berufssoldat – grundsätzlich soldatenrechtliche Versorgung beziehungsweise Ruhegehalt
Altersvorsorge darüber hinaus – persönliche Entscheidung abhängig vom gewünschten Lebensstandard und der Versorgungslücke
Wichtig ist vor allem:
Die gesetzliche Nachversicherung eines SaZ ist keine schlechte Lösung.
Im Gegenteil: Der Bund trägt die Beiträge vollständig und für SaZ existieren zusätzliche rentenrechtliche Sonderregelungen.
Aber auch eine gute gesetzliche Versorgung bedeutet nicht automatisch, dass dein gewünschter Lebensstandard im Ruhestand vollständig finanziert ist.
Dasselbe gilt für Berufssoldaten.
Ein Berufssoldat kann später ein Ruhegehalt erhalten. Dessen Höhe hängt aber von der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und weiteren gesetzlichen Faktoren ab. Der Höchstruhegehaltssatz liegt aktuell bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge – er entsteht allerdings nicht einfach automatisch mit der Ernennung zum Berufssoldaten.
1. Zahlen SaZ wirklich nichts in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Während des aktiven Dienstverhältnisses grundsätzlich nicht in derselben Form wie ein normaler Arbeitnehmer.
§ 5 SGB VI nennt Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten ausdrücklich als versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das bedeutet beispielsweise:
Du bist 22 Jahre alt und SaZ.
Ein ziviler Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen sieht auf seiner Gehaltsabrechnung regelmäßig einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei dir funktioniert das während des aktiven SaZ-Dienstverhältnisses anders.
Daraus sollte aber nicht der falsche Schluss entstehen:
„Meine Bundeswehrjahre sind für die gesetzliche Rente verloren.“
Genau dafür gibt es die Nachversicherung.
2. Was passiert mit deinen Bundeswehrjahren nach dem DZE?
Scheidest du aus einer versicherungsfreien Beschäftigung aus, ohne einen entsprechenden Anspruch auf Versorgung zu behalten, sieht das Rentenrecht grundsätzlich die Nachversicherung vor.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt den Grundgedanken so, dass nachversicherte Personen rentenrechtlich grundsätzlich so gestellt werden, als hätten während dieser Zeit Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bestanden.
Die Beiträge werden dabei nicht nach deinem DZE plötzlich von deinem Konto abgebucht.
Der Dienstherr trägt die Nachversicherungsbeiträge vollständig.
Das bedeutet sowohl den Anteil, der bei einem normalen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragen würde, als auch den entsprechenden Arbeitnehmeranteil.
Konkretes Beispiel
Du wirst mit 20 Jahren SaZ und scheidest mit 32 Jahren nach zwölf Jahren Dienstzeit aus.
Du hast während dieser zwölf Jahre nicht jeden Monat wie ein ziviler Arbeitnehmer selbst Rentenbeiträge von deiner Besoldung abgeführt.
Nach deinem Ausscheiden wird deine Bundeswehrzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachversichert.
Die Dienstzeit verschwindet also nicht einfach aus deiner späteren Rentenbiografie.
Das ist ein erheblicher Unterschied zu der häufig gehörten Aussage:
„Als SaZ sammelt man zwölf Jahre lang gar nichts für die gesetzliche Rente.“
So pauschal ist das falsch.
3. Die 20-Prozent-Regel für SaZ ist ein echter Vorteil – wird aber häufig falsch erklärt
Für nachzuversichernde Soldaten auf Zeit enthält § 181 Absatz 2a SGB VI eine besondere Regel.
Die für die Nachversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um:
20 Prozent
erhöht.
Wichtig ist die genaue Formulierung.
Die Bundeswehr schenkt dir nicht:
„20 Prozent zusätzliche Rente.“
Du erhältst auch keine Auszahlung von 20 Prozent deiner Besoldung.
Stattdessen wird die Beitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung erhöht.
Vereinfachtes Beispiel
Nehmen wir an, für einen bestimmten Zeitraum wären ohne die Sonderregelung:
50.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen
für deine Nachversicherung maßgeblich.
Bei einem nachzuversichernden SaZ werden daraus aufgrund der 20-Prozent-Regel grundsätzlich:
60.000 Euro.
Auf Basis dieser höheren Bemessungsgrundlage werden die entsprechenden Rentenbeiträge berechnet.
Dadurch können höhere Rentenanwartschaften entstehen.
Das Gesetz berücksichtigt dabei sogar Einnahmen oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer entsprechend um 20 Prozent erhöhten Grenze. Für die daraus entstehenden Beträge oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze existiert mit § 76f SGB VI ein eigener Mechanismus für zusätzliche Entgeltpunkte.
Das ist rentenrechtlich durchaus attraktiv.
Es bedeutet trotzdem nicht:
„Private Altersvorsorge ist als SaZ überflüssig.“
Denn dafür müsste zuerst bekannt sein, welchen Lebensstandard du später überhaupt finanzieren möchtest.
4. Auch während der Übergangsgebührnisse kann weiter etwas für deine gesetzliche Rente passieren
Ein Punkt wird beim Thema SaZ-Altersvorsorge häufig übersehen.
Nach deinem DZE können dir abhängig von deiner Dienstzeit Übergangsgebührnisse zustehen.
Während dieser Zeit bist du rentenrechtlich nicht automatisch in einem völligen Vakuum.
Für frühere SaZ, die Übergangsgebührnisse beziehen, gelten die Übergangsgebührnisse grundsätzlich als beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die entsprechenden Beiträge werden nach aktueller Rechtslage grundsätzlich vom Bund getragen.
Was bedeutet das praktisch?
Du scheidest nach deiner SaZ-Zeit aus und erhältst für einen bestimmten Zeitraum Übergangsgebührnisse.
Auch aus dieser Phase können grundsätzlich weitere rentenrechtliche Zeiten und Beiträge entstehen.
Deine Altersvorsorge während und unmittelbar nach der Bundeswehrzeit besteht deshalb nicht nur aus:
„Nachversicherung und danach passiert nichts mehr.“
Das gesamte System ist etwas umfangreicher.
5. Auslandseinsatz: Aus 20 Prozent werden nicht einfach 40 Prozent
Auch rund um Auslandseinsätze kursieren vereinfachte Erklärungen.
Teilweise hört man:
„Im Einsatz wird die 20-Prozent-Regel einfach verdoppelt und dann bekommst du 40 Prozent.“
So funktioniert die aktuelle Rechtslage nicht.
Für bestimmte besondere Auslandsverwendungen gibt es einen eigenständigen rentenrechtlichen Mechanismus.
§ 76e SGB VI unterscheidet zwei Stichtage: Zuschläge gibt es für qualifizierende besondere Auslandsverwendungen ab dem 13. Dezember 2011, während derer Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Für die Schwelle von insgesamt 180 Tagen zählen entsprechende Verwendungen nach dem 30. November 2002; die einzelnen Verwendungen müssen jeweils mindestens 30 Tage ununterbrochen dauern.
Für berücksichtigungsfähige Zeiten werden grundsätzlich:
0,18 zusätzliche Entgeltpunkte je vollem Kalendermonat
einer entsprechenden besonderen Auslandsverwendung berücksichtigt; Teilzeiträume werden anteilig berechnet. Die Beiträge für diese zusätzlichen Entgeltpunkte trägt der Bund.
Das ist ein eigener Vorteil.
Er läuft nicht nach dem Prinzip:
20 Prozent Nachversicherung + noch einmal 20 Prozent Einsatz = 40 Prozent.
Beide Regelungen sollten sauber voneinander getrennt werden.
Bei nachversicherten SaZ regelt § 186a SGB VI die spätere Beitragszahlung und Meldung dieser Zeiten. Bewahre die Bescheinigung über die besondere Auslandsverwendung auf und gleiche sie mit deinem Versicherungsverlauf ab. Nicht jeder Auslandsaufenthalt erfüllt die Voraussetzungen.
6. Was bedeuten 0,18 Entgeltpunkte eigentlich?
Ein Entgeltpunkt ist vereinfacht gesagt eine Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer in einem Kalenderjahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt und darauf entsprechende Beiträge zahlt, erhält für dieses Jahr grundsätzlich einen Entgeltpunkt.
Der Wert eines Entgeltpunktes wird anschließend über den sogenannten aktuellen Rentenwert in eine monatliche Rente umgerechnet.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert:
42,52 Euro.
Ein zusätzlicher Zuschlag von 0,18 Entgeltpunkten entspricht damit nach dem heutigen Rentenwert rechnerisch ungefähr 7,65 Euro monatlicher Bruttorente.
Bei sechs vollen berücksichtigungsfähigen Einsatzmonaten wären es beispielsweise:
1,08 zusätzliche Entgeltpunkte.
Nach dem heutigen Rentenwert wären das rechnerisch rund:
45,92 Euro zusätzliche monatliche Bruttorente.
Das ist nur eine Momentaufnahme mit dem Rentenwert von 2026.
Bis zu deinem tatsächlichen Rentenbeginn wird sich der aktuelle Rentenwert mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrfach verändern.
Das Beispiel soll lediglich zeigen, dass hinter den zusätzlichen Entgeltpunkten ein realer späterer Rentenanspruch steht.
7. Bedeutet eine gute Nachversicherung, dass ein SaZ keine private Altersvorsorge braucht?
Nein – aber genauso wenig bedeutet sie automatisch, dass jeder SaZ zusätzlich eine private Rentenversicherung benötigt.
Die richtige Antwort hängt von deiner persönlichen Versorgungslücke ab.
Stell dir vor:
Du scheidest nach zwölf Jahren Bundeswehr aus.
Deine Bundeswehrzeit wurde nachversichert.
Anschließend arbeitest du weitere 30 Jahre als ziviler Arbeitnehmer und sammelst zusätzliche Rentenansprüche.
Vielleicht baust du gleichzeitig Vermögen auf.
Vielleicht besitzt du später eine Immobilie.
Vielleicht bekommst du eine betriebliche Altersversorgung.
Vielleicht investierst du privat.
Deine spätere Versorgung besteht dann aus mehreren Bausteinen.
Die Frage ist deshalb nicht:
„Habe ich gesetzliche Rente – ja oder nein?“
Sondern:
„Wie viel monatliches Einkommen wird mir im Alter voraussichtlich insgesamt zur Verfügung stehen?“
Und danach:
„Reicht das für den Lebensstandard, den ich mir wünsche?“
8. Das Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet nicht 48 Prozent deines letzten Gehalts
Dieser Irrtum hält sich hartnäckig.
2026 beträgt das gesetzliche Sicherungsniveau vor Steuern 48 Prozent. Die aktuelle Haltelinie wurde bis 2031 verlängert.
Das bedeutet aber ausdrücklich nicht:
„Du bekommst später 48 Prozent deines letzten Gehalts als Rente.“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist selbst darauf hin, dass das Rentenniveau keine individuelle Rentenquote und insbesondere keine Quote des letzten Gehalts ist.
Es handelt sich um eine standardisierte Vergleichsgröße.
Verglichen wird vereinfacht die verfügbare Standardrente eines Versicherten, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, mit dem verfügbaren Durchschnittsentgelt eines Arbeitnehmers.
Warum ist dieser Unterschied wichtig?
Zwei Menschen können beide mit einem Rentenniveau von 48 Prozent leben und trotzdem vollkommen unterschiedliche persönliche Renten erhalten.
Der eine hat:
45 Versicherungsjahre,
immer ungefähr Durchschnittsverdienst,
kaum Unterbrechungen.
Der andere hat:
Bundeswehrzeit,
spätere Selbstständigkeit,
Teilzeitphasen,
überdurchschnittliche oder unterdurchschnittliche Einkommen,
unterschiedliche private Vorsorge.
Ihre tatsächlichen Renten können vollkommen unterschiedlich sein.
Deshalb solltest du deine Altersvorsorge niemals mit dem Satz planen:
„Ich bekomme später ungefähr 48 Prozent von meinem Gehalt.“
9. Was ist überhaupt eine Rentenlücke?
Der Begriff klingt komplizierter, als er ist.
Eine Renten- beziehungsweise Versorgungslücke ist vereinfacht die Differenz zwischen:
dem Einkommen, das dir im Alter voraussichtlich zur Verfügung steht
und
dem Einkommen, das du für deinen gewünschten Lebensstandard benötigst.
Konkretes Beispiel
Angenommen, du möchtest im Ruhestand nach heutiger Kaufkraft monatlich:
3.000 Euro
zur Verfügung haben.
Aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und anderen sicheren Ansprüchen erwartest du nach deiner heutigen Planung:
2.300 Euro.
Dann besteht zunächst rechnerisch eine Differenz von:
700 Euro monatlich.
Diese 700 Euro müssen nicht automatisch über eine Rentenversicherung geschlossen werden.
Du könntest die Lücke später beispielsweise aus:
privatem Wertpapiervermögen,
einer zusätzlichen Rente,
Mieteinnahmen,
einer schuldenfreien Immobilie,
anderem Vermögen,
oder einer Kombination mehrerer Bausteine
finanzieren.
Die wichtigste Erkenntnis lautet deshalb:
Die Rentenlücke bestimmt das Ziel – das Produkt ist erst der nächste Schritt.
Vergleiche Beträge auf derselben Basis: gewünschtes verfügbares Einkommen mit erwarteten Einnahmen nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, jeweils in heutiger Kaufkraft. Garantierte Ansprüche und unverbindliche Hochrechnungen getrennt notieren. Eine selbst genutzte schuldenfreie Immobilie bringt keine laufende Auszahlung; sie kann Wohnkosten senken, verursacht aber weiterhin Unterhaltskosten.
10. Inflation gehört zwingend in diese Rechnung
Wenn du heute 22 Jahre alt bist, liegen zwischen dir und einem möglichen Ruhestand mehrere Jahrzehnte.
3.000 Euro im Jahr 2065 werden voraussichtlich nicht dieselbe Kaufkraft besitzen wie 3.000 Euro heute.
Das bedeutet:
Wenn du deinen gewünschten Lebensstandard planst, darfst du nicht ausschließlich mit nominalen Eurobeträgen rechnen.
Ein einfaches Beispiel:
Heute reichen dir vielleicht 2.500 Euro monatlich für einen bestimmten Lebensstandard.
In mehreren Jahrzehnten kann derselbe Warenkorb aufgrund steigender Preise deutlich mehr kosten.
Deshalb reicht es nicht, irgendwann einen bestimmten nominalen Kapitalbetrag zu erreichen.
Entscheidend ist:
Welche Kaufkraft besitzt dieses Geld dann noch?
Genau deshalb sollten langfristige Altersvorsorgerechnungen immer transparent machen, ob mit nominalen oder inflationsbereinigten Beträgen gerechnet wird.
11. Berufssoldaten befinden sich in einem anderen System
Bei einem Berufssoldaten funktioniert die Altersversorgung grundsätzlich anders als bei einem SaZ.
Berufssoldaten werden nicht einfach am Ende ihrer Laufbahn wie ein normal ausscheidender SaZ nachversichert.
Sie befinden sich im soldatenrechtlichen Versorgungssystem und können im Ruhestand Ruhegehalt erhalten.
Nach § 40 SVG beträgt das Ruhegehalt grundsätzlich für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit:
1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Der Höchstsatz beträgt:
71,75 Prozent.
Das bedeutet aber nicht:
„Sobald ich BS bin, bekomme ich später automatisch 71,75 Prozent meiner letzten kompletten Bezüge.“
Zum einen muss die entsprechende ruhegehaltfähige Dienstzeit aufgebaut werden.
Zum anderen sind nicht zwangsläufig sämtliche Bestandteile deiner aktiven Besoldung ruhegehaltfähig.
Außerdem existieren Sonderregelungen beispielsweise für besondere Altersgrenzen, bestimmte Dienstzeiten, Dienstunfähigkeit oder besondere Verwendungen.
Die persönliche Versorgung eines Berufssoldaten sollte deshalb ebenfalls berechnet und nicht einfach geschätzt werden.
12. Auch für Berufssoldaten können Auslandseinsätze versorgungsrechtlich eine Rolle spielen
Beim SaZ haben wir über zusätzliche Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung gesprochen.
Beim Berufssoldaten funktioniert das anders.
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn insgesamt mindestens 180 Tage entsprechender Verwendungen vorliegen und die einzelnen Verwendungen jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben.
Das ist kein zusätzlicher Mechanismus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es ist eine Regelung innerhalb des soldatenrechtlichen Versorgungssystems.
Genau deshalb sollte man SaZ und Berufssoldaten bei diesem Thema nicht vermischen.
13. Braucht ein Berufssoldat überhaupt noch private Altersvorsorge?
Auch hier gibt es keine pauschale Antwort.
Ein Berufssoldat kann eine vergleichsweise starke staatliche Versorgung besitzen.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass zusätzliche Vermögensbildung sinnlos wäre.
Stell dir beispielsweise einen Berufssoldaten vor, der während seiner aktiven Laufbahn einen hohen Lebensstandard entwickelt.
Er hat:
ein entsprechendes verfügbares Einkommen,
regelmäßige Zulagen,
vielleicht zusätzliche Einkünfte,
einen bestimmten Wohnstandard,
Reisen,
Hobbys,
Fahrzeuge,
familiäre Verpflichtungen.
Sein späteres Ruhegehalt kann eine sehr solide Grundlage darstellen.
Trotzdem kann zwischen seinem bisherigen Lebensstandard und seinem späteren verfügbaren Einkommen eine Differenz entstehen.
Außerdem kann privates Vermögen Ziele finanzieren, die mit der eigentlichen Pension überhaupt nichts zu tun haben.
Beispielsweise:
früher weniger arbeiten,
größere Reisen,
Unterstützung der eigenen Kinder,
eine Immobilie,
Pflegekosten,
oder schlicht finanzielle Unabhängigkeit.
Deshalb sollte auch ein Berufssoldat nicht ausschließlich fragen:
„Bekomme ich eine Pension?“
Sondern:
„Welche finanziellen Ziele möchte ich zusätzlich zu meiner Pension erreichen?“
14. Warum ein früher Beginn einen so großen Unterschied machen kann
Bei der Altersvorsorge besitzt du einen Vorteil, den du später nicht nachkaufen kannst:
Zeit.
Wenn dein investiertes Geld Erträge erwirtschaftet und diese Erträge wiederum weitere Erträge erwirtschaften, entsteht der Zinseszinseffekt.
Am Anfang sieht dieser Effekt unspektakulär aus.
Später wird er wesentlich stärker.
Vereinfachtes Beispiel
Wir nehmen zwei Personen.
Beide investieren monatlich:
100 Euro.
Wir unterstellen für die Modellrechnung eine konstante effektive Rendite von 5 Prozent pro Jahr nach Anlagekosten, aber vor Steuern und Inflation. Die Einzahlung erfolgt jeweils am Monatsende; der rechnerische Monatszins ist 1,05 hoch (1/12) minus 1.
Diese 5 Prozent sind ausdrücklich keine Garantie. Kapitalmarktrenditen schwanken und können zeitweise auch negativ sein.
Person A beginnt mit 20 Jahren
Sie investiert bis zum 67. Lebensjahr.
Das sind 47 Jahre.
Eigene Einzahlungen:
56.400 Euro.
Bei der vereinfachten Modellrechnung könnten daraus ungefähr:
219.000 Euro
werden.
Person B beginnt erst mit 35 Jahren
Sie investiert ebenfalls 100 Euro monatlich bis 67.
Das sind 32 Jahre.
Eigene Einzahlungen:
38.400 Euro.
Aus denselben monatlichen 100 Euro könnten bei identischer Modellannahme ungefähr:
92.000 Euro
werden.
Person A hat also nicht einmal doppelt so viel selbst eingezahlt.
Das modellhafte Endkapital ist trotzdem mehr als doppelt so hoch.
Der entscheidende Unterschied sind die zusätzlichen 15 Jahre Zeit.
Das Modell startet ohne Anfangsvermögen und hält die Sparrate konstant. Es beschreibt keine erwartbare oder zugesagte Produktrendite. Die ungerundeten Endwerte sind rund 218.598 Euro und 92.411 Euro; für dasselbe Endkapital wären bei 32 Jahren rund 236,55 Euro monatlich nötig.
15. Wer später beginnt, muss für dasselbe Ziel deutlich mehr sparen
Jetzt drehen wir die Rechnung um.
Person A beginnt mit 20 Jahren und investiert 100 Euro monatlich.
Unser Modell ergibt mit 67 ungefähr 219.000 Euro.
Person B beginnt erst mit 35 Jahren.
Damit sie unter denselben vereinfachten Renditeannahmen bis 67 ebenfalls ungefähr diesen Betrag erreicht, müsste sie nicht 100 Euro monatlich investieren.
Sie müsste ungefähr:
237 Euro monatlich
zurücklegen.
Der Unterschied entsteht nicht, weil Person B etwas „falsch“ gemacht hat.
Ihr fehlt schlicht die Zeit, in der das Kapital für sie arbeiten konnte.
Das ist der eigentliche Grund, warum frühe Altersvorsorge so interessant sein kann.
Nicht:
„Weil du mit 18 sofort irgendeinen Vertrag brauchst.“
Sondern:
„Bei gleichem Startvermögen, gleicher Rendite und gleichem Endtermin erfordert ein späterer Beginn eine höhere Sparrate für dasselbe Ziel.“
16. Früh anfangen bedeutet nicht, dass du sofort riesige Beträge sparen musst
Gerade junge Soldaten machen manchmal den Fehler, Altersvorsorge entweder vollkommen zu ignorieren oder direkt extrem hoch anzusetzen.
Beides muss nicht notwendig sein.
Wenn du mit 19 deine erste richtige Besoldung erhältst, brauchst du gleichzeitig vielleicht Geld für:
Führerschein,
Auto,
Wohnung,
Einrichtung,
Notgroschen,
Freizeit,
Weiterbildung,
Reisen.
Altersvorsorge sollte nicht bedeuten, dass dein komplettes heutiges Leben nur noch aus Sparen besteht.
Der große Vorteil eines frühen Beginns besteht gerade darin, dass bereits kleinere Beträge sehr lange arbeiten können.
Vielleicht beginnst du mit einem überschaubaren Betrag.
Mit Beförderungen und steigendem Einkommen erhöhst du ihn später.
Dieses Vorgehen kann langfristig angenehmer sein, als mit 40 festzustellen:
„Jetzt muss ich jeden Monat mehrere Hundert Euro zusätzlich zurücklegen, damit ich mein Ziel überhaupt noch erreichen kann.“
Wähle eine Sparrate, die auch nach Miete, laufenden Verpflichtungen und einer verfügbaren Rücklage tragbar bleibt. Geld, das du absehbar für Umzug oder Dienstzeitende benötigst, gehört in eine Planung mit entsprechend kurzer Verfügbarkeit.
17. Altersvorsorge ist nicht automatisch eine Rentenversicherung
Dieser Punkt ist besonders wichtig.
Wenn jemand sagt:
„Du solltest für das Alter vorsorgen“
bedeutet das nicht automatisch:
„Du brauchst eine private Rentenversicherung.“
Altersvorsorge beschreibt zunächst nur das Ziel.
Für dieses Ziel existieren verschiedene Möglichkeiten.
Wertpapiere und ETFs
Ein breit gestreutes Wertpapierportfolio kann langfristig Vermögen aufbauen.
Vorteile können eine hohe Flexibilität, Transparenz und vergleichsweise einfache Verfügbarkeit des Kapitals sein.
Dafür gibt es keine garantierte Rendite. Kurse können erheblich schwanken und gerade zum falschen Zeitpunkt auch deutlich niedriger stehen.
Außerdem müssen Steuern, Produktkosten und die eigene Risikotoleranz berücksichtigt werden.
Versicherungsbasierte Altersvorsorge
Eine private Rentenversicherung kann beispielsweise interessant sein, wenn dir eine lebenslange Rentenzahlung, bestimmte Garantien oder besondere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten wichtig sind.
Dafür können höhere Vertragskosten entstehen und die Flexibilität kann je nach Produkt geringer sein.
Auch hier sollte nicht nur auf eine Hochrechnung am Ende des Angebots geschaut werden.
Kosten, garantierte Werte, angenommene Wertentwicklung und steuerliche Behandlung gehören mit auf den Tisch.
Immobilien
Eine Immobilie kann ebenfalls Bestandteil der Altersvorsorge sein.
Eine später schuldenfreie selbst genutzte Immobilie kann beispielsweise deine Wohnkosten im Ruhestand reduzieren.
Eine vermietete Immobilie kann Einnahmen erzeugen.
Gleichzeitig entstehen aber Risiken durch Finanzierung, Instandhaltung, Leerstand, Zinsen und die starke Konzentration des Vermögens auf einzelne Objekte.
Andere Vermögenswerte
Auch Tages- oder Festgeld, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte können Teile einer Finanzstrategie sein.
Nicht jeder Baustein ist allerdings für einen Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten gleichermaßen geeignet.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
„Was ist das beste Altersvorsorgeprodukt?“
Sondern:
„Welches Instrument passt zu meinem Ziel, meinem Anlagehorizont, meiner Risikobereitschaft und meiner gewünschten Flexibilität?“
18. Kosten können über Jahrzehnte einen großen Unterschied machen
Bei Altersvorsorgeprodukten sollte nicht nur die erwartete Rendite betrachtet werden.
Auch Kosten wirken über sehr lange Zeiträume.
Angenommen, zwei Lösungen investieren ähnlich.
Bei der einen bleibt nach allen laufenden Kosten langfristig durchschnittlich mehr Rendite für dich übrig als bei der anderen.
Über ein oder zwei Jahre wirkt der Unterschied möglicherweise klein.
Über 30 oder 40 Jahre kann er erheblich werden.
Deshalb solltest du bei langfristigen Verträgen verstehen:
Welche Abschlusskosten entstehen?
Welche laufenden Kosten fallen an?
Gibt es Verwaltungskosten?
Welche Fondskosten existieren?
Welche Kosten entstehen bei Änderungen oder Kündigung?
Dasselbe gilt aber auch bei einem eigenen Depot.
Auch dort können Produktkosten, Transaktionskosten und Steuern eine Rolle spielen.
„Versicherung kostet Geld, ETF kostet nichts“ wäre deshalb genauso zu vereinfacht wie das Gegenteil.
19. Steuern gehören ebenfalls in die Rechnung
Eine Hochrechnung, bei der ausschließlich steht:
„Aus 100 Euro werden irgendwann 200.000 Euro“
ist nur ein Teil der Wahrheit.
Je nach Anlageform können später Steuern auf:
Kapitalerträge,
Veräußerungsgewinne,
Rentenzahlungen,
oder andere Erträge
anfallen.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich zwischen Wertpapierdepot, bestimmten Versicherungsverträgen, Immobilien und anderen Anlageformen.
Außerdem kann sich das Steuerrecht über mehrere Jahrzehnte verändern.
Deshalb sollte eine langfristige Modellrechnung nie so wirken, als wäre das hochgerechnete Endkapital automatisch vollständig steuerfrei verfügbar.
Genau deshalb haben wir bei unserer Zinseszinsrechnung ausdrücklich mit einem Wert vor persönlichen Steuern gearbeitet.
20. Was sollte ein junger SaZ konkret machen?
Nehmen wir einen 20-jährigen SaZ 12.
Du stehst am Anfang deiner militärischen Laufbahn.
In den nächsten Jahren wirst du wahrscheinlich mehrfach befördert und dein Einkommen wird sich verändern.
Deine langfristige zivile Karriere nach dem DZE kennst du vielleicht noch gar nicht.
Du musst deshalb heute nicht exakt wissen, wie deine finanzielle Situation mit 67 aussehen wird.
Das wäre ohnehin unmöglich.
Aber du kannst heute bereits vier Dinge wissen:
Erstens:
Deine Bundeswehrzeit geht rentenrechtlich nicht einfach verloren.
Zweitens:
Die Nachversicherung inklusive der besonderen SaZ-Regelungen ist ein wichtiger Teil deiner späteren gesetzlichen Versorgung.
Drittens:
Niemand kann dir heute garantieren, dass diese Versorgung allein deinen gewünschten Lebensstandard im Alter abdecken wird.
Und viertens:
Zeit ist einer der stärksten Faktoren beim privaten Vermögensaufbau.
Deshalb kann es sinnvoll sein, schon früh mit einem Betrag zu beginnen, den du langfristig problemlos tragen kannst, statt Altersvorsorge komplett bis nach dem DZE aufzuschieben.
Planst du später Teilzeit, gehört deren mögliche Auswirkung auf Dienstbezüge und Altersversorgung ebenfalls in deine langfristige Rechnung.
21. Was sollte ein langjähriger SaZ vor dem DZE prüfen?
Du bist beispielsweise seit zehn oder zwölf Jahren Soldat und dein DZE nähert sich.
Dann ist dein Blick auf die Altersvorsorge ein anderer.
Jetzt solltest du nicht nur fragen:
„Was habe ich privat angespart?“
Sondern auch:
„Ist meine Bundeswehrzeit korrekt in meiner späteren Rentenbiografie erfasst?“
Nach erfolgter Nachversicherung solltest du deine Unterlagen und dein Rentenkonto prüfen.
Zusätzlich kannst du betrachten, wie dein nächster ziviler Karriereweg aussieht.
Wirst du:
sozialversicherungspflichtig angestellt,
Beamter,
selbstständig,
freiberuflich tätig,
oder in einem berufsständischen Versorgungssystem versichert?
Diese Entscheidung kann einen erheblichen Einfluss darauf haben, wie deine Altersvorsorge in den nächsten Jahrzehnten weiterläuft.
22. Nutze die Digitale Rentenübersicht statt zu raten
Seit einigen Jahren gibt es dafür ein sehr hilfreiches Werkzeug.
Die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung soll Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge an einer Stelle zusammenführen.
Die offiziellen Portal-FAQ nennen Teilnahmevoraussetzungen und Ausnahmen. Für Träger der Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung sowie berufsständische Versorgungswerke besteht keine allgemeine Anbindungspflicht. Prüfe deshalb, welche deiner Anbieter tatsächlich teilnehmen, und ergänze fehlende Versorgungsunterlagen selbst.
Das ist für die persönliche Altersvorsorge deutlich sinnvoller als irgendwelche pauschalen Aussagen wie:
„Du brauchst später ungefähr 80 Prozent deines heutigen Gehalts.“
Dein Leben lässt sich nicht durch eine allgemeine Prozentzahl planen.
Besser ist:
Bestehende Ansprüche erfassen.
Gewünschten Lebensstandard definieren.
Inflation berücksichtigen.
Differenz berechnen.
Dann entscheiden, wie die Lücke geschlossen werden soll.
Das Portal berechnet keine persönliche Versorgungslücke. Die angezeigten Werte berücksichtigen weder individuelle Steuern und Sozialabgaben noch automatisch die Inflation. Fehlt ein Anspruch in der Übersicht, bedeutet das nicht, dass er nicht besteht.
23. Drei typische Situationen
Du bist 19 und gerade SaZ geworden
Du erhältst zum ersten Mal ein regelmäßiges eigenes Einkommen.
Altersvorsorge fühlt sich unglaublich weit entfernt an.
Du hast wahrscheinlich gerade wichtigere Dinge im Kopf als deine finanzielle Situation mit 67.
Genau darin liegt aber gleichzeitig dein größter Vorteil:
Du hast extrem viel Zeit.
Du musst nicht sofort riesige Beträge investieren.
Wenn du früh damit beginnst, einen überschaubaren Anteil deines Einkommens langfristig zurückzulegen und deine Sparrate mit deinem Einkommen mitwachsen lässt, kann der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte einen großen Teil der Arbeit übernehmen.
Gleichzeitig solltest du wissen, dass deine SaZ-Zeit später grundsätzlich nachversichert wird und damit keineswegs wertlos für deine gesetzliche Rente ist.
Du scheidest nach zwölf Jahren als SaZ aus
Du bist Anfang 30 und wechselst ins zivile Berufsleben.
Deine Bundeswehrzeit wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachversichert, wobei für SaZ die besondere 20-Prozent-Regel bei der Beitragsbemessungsgrundlage greift.
Vielleicht hast du außerdem berücksichtigungsfähige besondere Auslandsverwendungen absolviert.
Jetzt beginnt aber noch ein sehr langer zweiter Teil deines Berufslebens.
Du kannst weitere gesetzliche Rentenansprüche erwerben, eine betriebliche Altersversorgung erhalten, privat investieren oder andere Vermögenswerte aufbauen.
Genau deshalb sollte deine Altersvorsorge nicht ausschließlich aus der Frage bestehen:
„Was bekomme ich für meine zwölf Jahre Bundeswehr?“
Interessanter ist:
„Wie baue ich auf dieser Grundlage die nächsten 30 bis 35 Jahre weiter?“
Du bist Berufssoldat
Du weißt, dass du grundsätzlich im soldatenrechtlichen Versorgungssystem bleibst und später Ruhegehalt erhalten kannst.
Damit hast du eine andere Ausgangslage als ein SaZ.
Du musst deine Versorgung deshalb nicht so planen, als würdest du später ausschließlich von einer normalen gesetzlichen Altersrente leben.
Trotzdem lohnt sich eine persönliche Berechnung.
Wie hoch wird dein voraussichtliches Ruhegehalt?
Welche Bestandteile deiner heutigen Besoldung sind überhaupt ruhegehaltfähig?
Welchen Lebensstandard möchtest du später?
Möchtest du zusätzlich Vermögen besitzen?
Willst du eine Immobilie schuldenfrei haben?
Möchtest du deinen Kindern Geld hinterlassen oder früher finanzielle Freiheit erreichen?
Dann kann zusätzlicher Vermögensaufbau auch für einen Berufssoldaten sinnvoll sein, obwohl bereits eine staatliche Versorgung besteht.
24. Typische Irrtümer
„Als SaZ zahle ich keine Rentenbeiträge, also sind meine Dienstjahre später verloren.“
Falsch.
SaZ werden beim Ausscheiden unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
„Ich muss die Rentenbeiträge nach meinem DZE selbst nachzahlen.“
Nein.
Die Nachversicherungsbeiträge werden grundsätzlich vollständig vom Dienstherrn getragen.
„Die Bundeswehr gibt SaZ 20 Prozent zusätzliche Rente.“
So sollte man es nicht formulieren.
Die für die Nachversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.
„Im Auslandseinsatz steigt der Zuschlag automatisch von 20 auf 40 Prozent.“
Nein.
Für besondere Auslandsverwendungen existiert ein eigener zusätzlicher Entgeltpunkte-Mechanismus.
„Das Rentenniveau beträgt 48 Prozent, also bekomme ich später 48 Prozent meines letzten Gehalts.“
Falsch.
Das Rentenniveau ist eine standardisierte Kennzahl und keine individuelle Quote deines letzten Einkommens.
„Als Berufssoldat bekomme ich automatisch 71,75 Prozent meiner kompletten letzten Besoldung.“
So pauschal ebenfalls falsch.
71,75 Prozent ist der gesetzliche Höchstruhegehaltssatz. Die konkrete Versorgung hängt insbesondere von ruhegehaltfähiger Dienstzeit und ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ab.
„Altersvorsorge bedeutet private Rentenversicherung.“
Nein.
Altersvorsorge beschreibt das Ziel. Wertpapiere, Versicherungen, Immobilien und andere Vermögenswerte können unterschiedliche Bausteine sein.
„Ich kann auch mit 40 anfangen. Dann zahle ich einfach später etwas mehr.“
Grundsätzlich kannst du auch später Vermögen aufbauen.
Für dasselbe Ziel kann die notwendige monatliche Sparrate aufgrund der fehlenden Jahre allerdings erheblich höher ausfallen.
25. Fazit
Soldatinnen und Soldaten haben beim Thema Altersvorsorge eine besondere Ausgangslage.
Ein SaZ zahlt während seiner aktiven Dienstzeit nicht wie ein normaler Arbeitnehmer laufend Arbeitnehmerbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Seine Bundeswehrzeit ist deshalb aber keineswegs verloren.
Beim Ausscheiden erfolgt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Nachversicherung. Die Beiträge werden vollständig vom Dienstherrn getragen und für SaZ wird die maßgebliche Beitragsbemessungsgrundlage grundsätzlich sogar um 20 Prozent erhöht.
Besondere Auslandsverwendungen können zusätzliche Rentenanwartschaften erzeugen.
Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen können ebenfalls weitere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entstehen.
Das ist eine solide Grundlage.
Trotzdem beantwortet all das noch nicht die entscheidende Frage:
Wie möchtest du später leben?
Wenn du im Ruhestand einen bestimmten Lebensstandard finanzieren möchtest, musst du wissen, welche Ansprüche du voraussichtlich aus gesetzlicher Rente, Pension, betrieblicher Vorsorge und anderen Quellen erhältst.
Erst dann lässt sich eine tatsächliche Renten- beziehungsweise Versorgungslücke berechnen.
Beim Berufssoldaten gilt dasselbe Prinzip.
Die staatliche Versorgung funktioniert anders und kann sehr stark sein.
Der Höchstruhegehaltssatz beträgt aktuell 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Aber auch daraus folgt nicht automatisch:
„Ich muss mich nie wieder mit Vermögensaufbau beschäftigen.“
Vielleicht reicht dir deine Pension vollkommen.
Vielleicht möchtest du zusätzlich Vermögen besitzen.
Vielleicht möchtest du später eine schuldenfreie Immobilie, deine Familie unterstützen oder finanziell unabhängiger sein.
Die Entscheidung bleibt individuell.
Der große gemeinsame Faktor für SaZ und Berufssoldaten ist deshalb nicht irgendein bestimmtes Produkt.
Es ist:
Zeit.
Wer früh beginnt, kann kleine Beträge über Jahrzehnte arbeiten lassen.
Unsere vereinfachte Modellrechnung zeigt den Unterschied deutlich.
100 Euro monatlich ab 20 könnten bei effektiv 5 Prozent Jahresrendite und monatlicher Einzahlung am Monatsende bis 67 modellhaft rund 219.000 Euro ergeben.
Wer erst mit 35 beginnt, käme unter denselben Annahmen mit 100 Euro monatlich nur auf rund 92.000 Euro.
Für dasselbe Ziel müsste die später beginnende Person ungefähr 237 Euro monatlich investieren.
Natürlich sind solche Hochrechnungen keine Garantie.
Renditen schwanken.
Inflation reduziert Kaufkraft.
Kosten und Steuern spielen eine Rolle.
Genau deshalb sollte Altersvorsorge nicht mit unrealistischen Hochglanzrechnungen verkauft werden.
Der Grundgedanke bleibt trotzdem:
Zeit kannst du später nicht nachkaufen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, sich bereits vor dem Dienstantritt oder möglichst früh während der Dienstzeit mit seiner späteren Versorgung zu beschäftigen.
Nicht, damit du sofort irgendeine Rentenversicherung unterschreibst.
Sondern damit du weißt:
Welche staatlichen Ansprüche habe ich?
Welche Versorgung kann daraus entstehen?
Welchen Lebensstandard möchte ich später?
Wie groß ist meine voraussichtliche Lücke?
Und mit welchem Weg möchte ich diese Lücke schließen?
Wenn du diese Fragen mit 20 beantwortest, hast du Jahrzehnte Zeit.
Wenn du sie erst mit 50 stellst, bleiben dir dieselben Möglichkeiten nicht mehr.
Das ist wahrscheinlich der wichtigste Grund, Altersvorsorge früh ernst zu nehmen.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Altersvorsorge sollte bei Soldatinnen und Soldaten nicht isoliert betrachtet werden.
SaZ-Nachversicherung, Übergangsgebührnisse, besondere Auslandsverwendungen, Berufssoldatenversorgung, DZE, bestehende private Vorsorge, Vermögensaufbau und deine berufliche Planung nach der Bundeswehr können sich gegenseitig beeinflussen.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb nicht einfach:
„Welche Rentenversicherung hast du?“
Sondern zuerst:
Welche gesetzlichen beziehungsweise soldatenrechtlichen Ansprüche bestehen bereits?
Wie sieht deine voraussichtliche Versorgung als SaZ oder Berufssoldat aus?
Welche privaten Vermögenswerte und Vorsorgebausteine existieren schon?
Welchen Lebensstandard möchtest du später finanzieren?
Wie groß ist daraus deine persönliche Versorgungslücke?
Erst danach sollte die Frage kommen, mit welchem Instrument du diese Lücke schließen möchtest.
Gerade beim Thema Altersvorsorge kann ein früher Start einen erheblichen Unterschied machen, weil du nicht nur mehr Geld einzahlen kannst, sondern vor allem mehr Zeit für den Zinseszinseffekt besitzt.
Das bedeutet nicht, dass jeder Soldat dasselbe Produkt benötigt.
Aber jeder Soldat sollte zumindest wissen, wie seine aktuelle Altersvorsorge aufgebaut ist und welche Möglichkeiten er hat.
Du möchtest wissen, wie deine Bundeswehrzeit später rentenrechtlich berücksichtigt wird und ob bei dir voraussichtlich eine Versorgungslücke entsteht? Schreib uns direkt über WhatsApp.
1. Zahlen SaZ wirklich nichts in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Während des aktiven Dienstverhältnisses grundsätzlich nicht in derselben Form wie ein normaler Arbeitnehmer.
§ 5 SGB VI nennt Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten ausdrücklich als versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das bedeutet beispielsweise:
Du bist 22 Jahre alt und SaZ.
Ein ziviler Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen sieht auf seiner Gehaltsabrechnung regelmäßig einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei dir funktioniert das während des aktiven SaZ-Dienstverhältnisses anders.
Daraus sollte aber nicht der falsche Schluss entstehen:
„Meine Bundeswehrjahre sind für die gesetzliche Rente verloren.“
Genau dafür gibt es die Nachversicherung.
2. Was passiert mit deinen Bundeswehrjahren nach dem DZE?
Scheidest du aus einer versicherungsfreien Beschäftigung aus, ohne einen entsprechenden Anspruch auf Versorgung zu behalten, sieht das Rentenrecht grundsätzlich die Nachversicherung vor.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt den Grundgedanken so, dass nachversicherte Personen rentenrechtlich grundsätzlich so gestellt werden, als hätten während dieser Zeit Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bestanden.
Die Beiträge werden dabei nicht nach deinem DZE plötzlich von deinem Konto abgebucht.
Der Dienstherr trägt die Nachversicherungsbeiträge vollständig.
Das bedeutet sowohl den Anteil, der bei einem normalen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragen würde, als auch den entsprechenden Arbeitnehmeranteil.
Konkretes Beispiel
Du wirst mit 20 Jahren SaZ und scheidest mit 32 Jahren nach zwölf Jahren Dienstzeit aus.
Du hast während dieser zwölf Jahre nicht jeden Monat wie ein ziviler Arbeitnehmer selbst Rentenbeiträge von deiner Besoldung abgeführt.
Nach deinem Ausscheiden wird deine Bundeswehrzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachversichert.
Die Dienstzeit verschwindet also nicht einfach aus deiner späteren Rentenbiografie.
Das ist ein erheblicher Unterschied zu der häufig gehörten Aussage:
„Als SaZ sammelt man zwölf Jahre lang gar nichts für die gesetzliche Rente.“
So pauschal ist das falsch.
3. Die 20-Prozent-Regel für SaZ ist ein echter Vorteil – wird aber häufig falsch erklärt
Für nachzuversichernde Soldaten auf Zeit enthält § 181 Absatz 2a SGB VI eine besondere Regel.
Die für die Nachversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um:
20 Prozent
erhöht.
Wichtig ist die genaue Formulierung.
Die Bundeswehr schenkt dir nicht:
„20 Prozent zusätzliche Rente.“
Du erhältst auch keine Auszahlung von 20 Prozent deiner Besoldung.
Stattdessen wird die Beitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung erhöht.
Vereinfachtes Beispiel
Nehmen wir an, für einen bestimmten Zeitraum wären ohne die Sonderregelung:
50.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen
für deine Nachversicherung maßgeblich.
Bei einem nachzuversichernden SaZ werden daraus aufgrund der 20-Prozent-Regel grundsätzlich:
60.000 Euro.
Auf Basis dieser höheren Bemessungsgrundlage werden die entsprechenden Rentenbeiträge berechnet.
Dadurch können höhere Rentenanwartschaften entstehen.
Das Gesetz berücksichtigt dabei sogar Einnahmen oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer entsprechend um 20 Prozent erhöhten Grenze. Für die daraus entstehenden Beträge oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze existiert mit § 76f SGB VI ein eigener Mechanismus für zusätzliche Entgeltpunkte.
Das ist rentenrechtlich durchaus attraktiv.
Es bedeutet trotzdem nicht:
„Private Altersvorsorge ist als SaZ überflüssig.“
Denn dafür müsste zuerst bekannt sein, welchen Lebensstandard du später überhaupt finanzieren möchtest.
4. Auch während der Übergangsgebührnisse kann weiter etwas für deine gesetzliche Rente passieren
Ein Punkt wird beim Thema SaZ-Altersvorsorge häufig übersehen.
Nach deinem DZE können dir abhängig von deiner Dienstzeit Übergangsgebührnisse zustehen.
Während dieser Zeit bist du rentenrechtlich nicht automatisch in einem völligen Vakuum.
Für frühere SaZ, die Übergangsgebührnisse beziehen, gelten die Übergangsgebührnisse grundsätzlich als beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die entsprechenden Beiträge werden nach aktueller Rechtslage grundsätzlich vom Bund getragen.
Was bedeutet das praktisch?
Du scheidest nach deiner SaZ-Zeit aus und erhältst für einen bestimmten Zeitraum Übergangsgebührnisse.
Auch aus dieser Phase können grundsätzlich weitere rentenrechtliche Zeiten und Beiträge entstehen.
Deine Altersvorsorge während und unmittelbar nach der Bundeswehrzeit besteht deshalb nicht nur aus:
„Nachversicherung und danach passiert nichts mehr.“
Das gesamte System ist etwas umfangreicher.
5. Auslandseinsatz: Aus 20 Prozent werden nicht einfach 40 Prozent
Auch rund um Auslandseinsätze kursieren vereinfachte Erklärungen.
Teilweise hört man:
„Im Einsatz wird die 20-Prozent-Regel einfach verdoppelt und dann bekommst du 40 Prozent.“
So funktioniert die aktuelle Rechtslage nicht.
Für bestimmte besondere Auslandsverwendungen gibt es einen eigenständigen rentenrechtlichen Mechanismus.
§ 76e SGB VI unterscheidet zwei Stichtage: Zuschläge gibt es für qualifizierende besondere Auslandsverwendungen ab dem 13. Dezember 2011, während derer Pflichtbeitragszeiten vorliegen. Für die Schwelle von insgesamt 180 Tagen zählen entsprechende Verwendungen nach dem 30. November 2002; die einzelnen Verwendungen müssen jeweils mindestens 30 Tage ununterbrochen dauern.
Für berücksichtigungsfähige Zeiten werden grundsätzlich:
0,18 zusätzliche Entgeltpunkte je vollem Kalendermonat
einer entsprechenden besonderen Auslandsverwendung berücksichtigt; Teilzeiträume werden anteilig berechnet. Die Beiträge für diese zusätzlichen Entgeltpunkte trägt der Bund.
Das ist ein eigener Vorteil.
Er läuft nicht nach dem Prinzip:
20 Prozent Nachversicherung + noch einmal 20 Prozent Einsatz = 40 Prozent.
Beide Regelungen sollten sauber voneinander getrennt werden.
Bei nachversicherten SaZ regelt § 186a SGB VI die spätere Beitragszahlung und Meldung dieser Zeiten. Bewahre die Bescheinigung über die besondere Auslandsverwendung auf und gleiche sie mit deinem Versicherungsverlauf ab. Nicht jeder Auslandsaufenthalt erfüllt die Voraussetzungen.
6. Was bedeuten 0,18 Entgeltpunkte eigentlich?
Ein Entgeltpunkt ist vereinfacht gesagt eine Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer in einem Kalenderjahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten erzielt und darauf entsprechende Beiträge zahlt, erhält für dieses Jahr grundsätzlich einen Entgeltpunkt.
Der Wert eines Entgeltpunktes wird anschließend über den sogenannten aktuellen Rentenwert in eine monatliche Rente umgerechnet.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert:
42,52 Euro.
Ein zusätzlicher Zuschlag von 0,18 Entgeltpunkten entspricht damit nach dem heutigen Rentenwert rechnerisch ungefähr 7,65 Euro monatlicher Bruttorente.
Bei sechs vollen berücksichtigungsfähigen Einsatzmonaten wären es beispielsweise:
1,08 zusätzliche Entgeltpunkte.
Nach dem heutigen Rentenwert wären das rechnerisch rund:
45,92 Euro zusätzliche monatliche Bruttorente.
Das ist nur eine Momentaufnahme mit dem Rentenwert von 2026.
Bis zu deinem tatsächlichen Rentenbeginn wird sich der aktuelle Rentenwert mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrfach verändern.
Das Beispiel soll lediglich zeigen, dass hinter den zusätzlichen Entgeltpunkten ein realer späterer Rentenanspruch steht.
7. Bedeutet eine gute Nachversicherung, dass ein SaZ keine private Altersvorsorge braucht?
Nein – aber genauso wenig bedeutet sie automatisch, dass jeder SaZ zusätzlich eine private Rentenversicherung benötigt.
Die richtige Antwort hängt von deiner persönlichen Versorgungslücke ab.
Stell dir vor:
Du scheidest nach zwölf Jahren Bundeswehr aus.
Deine Bundeswehrzeit wurde nachversichert.
Anschließend arbeitest du weitere 30 Jahre als ziviler Arbeitnehmer und sammelst zusätzliche Rentenansprüche.
Vielleicht baust du gleichzeitig Vermögen auf.
Vielleicht besitzt du später eine Immobilie.
Vielleicht bekommst du eine betriebliche Altersversorgung.
Vielleicht investierst du privat.
Deine spätere Versorgung besteht dann aus mehreren Bausteinen.
Die Frage ist deshalb nicht:
„Habe ich gesetzliche Rente – ja oder nein?“
Sondern:
„Wie viel monatliches Einkommen wird mir im Alter voraussichtlich insgesamt zur Verfügung stehen?“
Und danach:
„Reicht das für den Lebensstandard, den ich mir wünsche?“
8. Das Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet nicht 48 Prozent deines letzten Gehalts
Dieser Irrtum hält sich hartnäckig.
2026 beträgt das gesetzliche Sicherungsniveau vor Steuern 48 Prozent. Die aktuelle Haltelinie wurde bis 2031 verlängert.
Das bedeutet aber ausdrücklich nicht:
„Du bekommst später 48 Prozent deines letzten Gehalts als Rente.“
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist selbst darauf hin, dass das Rentenniveau keine individuelle Rentenquote und insbesondere keine Quote des letzten Gehalts ist.
Es handelt sich um eine standardisierte Vergleichsgröße.
Verglichen wird vereinfacht die verfügbare Standardrente eines Versicherten, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, mit dem verfügbaren Durchschnittsentgelt eines Arbeitnehmers.
Warum ist dieser Unterschied wichtig?
Zwei Menschen können beide mit einem Rentenniveau von 48 Prozent leben und trotzdem vollkommen unterschiedliche persönliche Renten erhalten.
Der eine hat:
45 Versicherungsjahre,
immer ungefähr Durchschnittsverdienst,
kaum Unterbrechungen.
Der andere hat:
Bundeswehrzeit,
spätere Selbstständigkeit,
Teilzeitphasen,
überdurchschnittliche oder unterdurchschnittliche Einkommen,
unterschiedliche private Vorsorge.
Ihre tatsächlichen Renten können vollkommen unterschiedlich sein.
Deshalb solltest du deine Altersvorsorge niemals mit dem Satz planen:
„Ich bekomme später ungefähr 48 Prozent von meinem Gehalt.“
9. Was ist überhaupt eine Rentenlücke?
Der Begriff klingt komplizierter, als er ist.
Eine Renten- beziehungsweise Versorgungslücke ist vereinfacht die Differenz zwischen:
dem Einkommen, das dir im Alter voraussichtlich zur Verfügung steht
und
dem Einkommen, das du für deinen gewünschten Lebensstandard benötigst.
Konkretes Beispiel
Angenommen, du möchtest im Ruhestand nach heutiger Kaufkraft monatlich:
3.000 Euro
zur Verfügung haben.
Aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und anderen sicheren Ansprüchen erwartest du nach deiner heutigen Planung:
2.300 Euro.
Dann besteht zunächst rechnerisch eine Differenz von:
700 Euro monatlich.
Diese 700 Euro müssen nicht automatisch über eine Rentenversicherung geschlossen werden.
Du könntest die Lücke später beispielsweise aus:
privatem Wertpapiervermögen,
einer zusätzlichen Rente,
Mieteinnahmen,
einer schuldenfreien Immobilie,
anderem Vermögen,
oder einer Kombination mehrerer Bausteine
finanzieren.
Die wichtigste Erkenntnis lautet deshalb:
Die Rentenlücke bestimmt das Ziel – das Produkt ist erst der nächste Schritt.
Vergleiche Beträge auf derselben Basis: gewünschtes verfügbares Einkommen mit erwarteten Einnahmen nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, jeweils in heutiger Kaufkraft. Garantierte Ansprüche und unverbindliche Hochrechnungen getrennt notieren. Eine selbst genutzte schuldenfreie Immobilie bringt keine laufende Auszahlung; sie kann Wohnkosten senken, verursacht aber weiterhin Unterhaltskosten.
10. Inflation gehört zwingend in diese Rechnung
Wenn du heute 22 Jahre alt bist, liegen zwischen dir und einem möglichen Ruhestand mehrere Jahrzehnte.
3.000 Euro im Jahr 2065 werden voraussichtlich nicht dieselbe Kaufkraft besitzen wie 3.000 Euro heute.
Das bedeutet:
Wenn du deinen gewünschten Lebensstandard planst, darfst du nicht ausschließlich mit nominalen Eurobeträgen rechnen.
Ein einfaches Beispiel:
Heute reichen dir vielleicht 2.500 Euro monatlich für einen bestimmten Lebensstandard.
In mehreren Jahrzehnten kann derselbe Warenkorb aufgrund steigender Preise deutlich mehr kosten.
Deshalb reicht es nicht, irgendwann einen bestimmten nominalen Kapitalbetrag zu erreichen.
Entscheidend ist:
Welche Kaufkraft besitzt dieses Geld dann noch?
Genau deshalb sollten langfristige Altersvorsorgerechnungen immer transparent machen, ob mit nominalen oder inflationsbereinigten Beträgen gerechnet wird.
11. Berufssoldaten befinden sich in einem anderen System
Bei einem Berufssoldaten funktioniert die Altersversorgung grundsätzlich anders als bei einem SaZ.
Berufssoldaten werden nicht einfach am Ende ihrer Laufbahn wie ein normal ausscheidender SaZ nachversichert.
Sie befinden sich im soldatenrechtlichen Versorgungssystem und können im Ruhestand Ruhegehalt erhalten.
Nach § 40 SVG beträgt das Ruhegehalt grundsätzlich für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit:
1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Der Höchstsatz beträgt:
71,75 Prozent.
Das bedeutet aber nicht:
„Sobald ich BS bin, bekomme ich später automatisch 71,75 Prozent meiner letzten kompletten Bezüge.“
Zum einen muss die entsprechende ruhegehaltfähige Dienstzeit aufgebaut werden.
Zum anderen sind nicht zwangsläufig sämtliche Bestandteile deiner aktiven Besoldung ruhegehaltfähig.
Außerdem existieren Sonderregelungen beispielsweise für besondere Altersgrenzen, bestimmte Dienstzeiten, Dienstunfähigkeit oder besondere Verwendungen.
Die persönliche Versorgung eines Berufssoldaten sollte deshalb ebenfalls berechnet und nicht einfach geschätzt werden.
12. Auch für Berufssoldaten können Auslandseinsätze versorgungsrechtlich eine Rolle spielen
Beim SaZ haben wir über zusätzliche Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung gesprochen.
Beim Berufssoldaten funktioniert das anders.
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, wenn insgesamt mindestens 180 Tage entsprechender Verwendungen vorliegen und die einzelnen Verwendungen jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben.
Das ist kein zusätzlicher Mechanismus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es ist eine Regelung innerhalb des soldatenrechtlichen Versorgungssystems.
Genau deshalb sollte man SaZ und Berufssoldaten bei diesem Thema nicht vermischen.
13. Braucht ein Berufssoldat überhaupt noch private Altersvorsorge?
Auch hier gibt es keine pauschale Antwort.
Ein Berufssoldat kann eine vergleichsweise starke staatliche Versorgung besitzen.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass zusätzliche Vermögensbildung sinnlos wäre.
Stell dir beispielsweise einen Berufssoldaten vor, der während seiner aktiven Laufbahn einen hohen Lebensstandard entwickelt.
Er hat:
ein entsprechendes verfügbares Einkommen,
regelmäßige Zulagen,
vielleicht zusätzliche Einkünfte,
einen bestimmten Wohnstandard,
Reisen,
Hobbys,
Fahrzeuge,
familiäre Verpflichtungen.
Sein späteres Ruhegehalt kann eine sehr solide Grundlage darstellen.
Trotzdem kann zwischen seinem bisherigen Lebensstandard und seinem späteren verfügbaren Einkommen eine Differenz entstehen.
Außerdem kann privates Vermögen Ziele finanzieren, die mit der eigentlichen Pension überhaupt nichts zu tun haben.
Beispielsweise:
früher weniger arbeiten,
größere Reisen,
Unterstützung der eigenen Kinder,
eine Immobilie,
Pflegekosten,
oder schlicht finanzielle Unabhängigkeit.
Deshalb sollte auch ein Berufssoldat nicht ausschließlich fragen:
„Bekomme ich eine Pension?“
Sondern:
„Welche finanziellen Ziele möchte ich zusätzlich zu meiner Pension erreichen?“
14. Warum ein früher Beginn einen so großen Unterschied machen kann
Bei der Altersvorsorge besitzt du einen Vorteil, den du später nicht nachkaufen kannst:
Zeit.
Wenn dein investiertes Geld Erträge erwirtschaftet und diese Erträge wiederum weitere Erträge erwirtschaften, entsteht der Zinseszinseffekt.
Am Anfang sieht dieser Effekt unspektakulär aus.
Später wird er wesentlich stärker.
Vereinfachtes Beispiel
Wir nehmen zwei Personen.
Beide investieren monatlich:
100 Euro.
Wir unterstellen für die Modellrechnung eine konstante effektive Rendite von 5 Prozent pro Jahr nach Anlagekosten, aber vor Steuern und Inflation. Die Einzahlung erfolgt jeweils am Monatsende; der rechnerische Monatszins ist 1,05 hoch (1/12) minus 1.
Diese 5 Prozent sind ausdrücklich keine Garantie. Kapitalmarktrenditen schwanken und können zeitweise auch negativ sein.
Person A beginnt mit 20 Jahren
Sie investiert bis zum 67. Lebensjahr.
Das sind 47 Jahre.
Eigene Einzahlungen:
56.400 Euro.
Bei der vereinfachten Modellrechnung könnten daraus ungefähr:
219.000 Euro
werden.
Person B beginnt erst mit 35 Jahren
Sie investiert ebenfalls 100 Euro monatlich bis 67.
Das sind 32 Jahre.
Eigene Einzahlungen:
38.400 Euro.
Aus denselben monatlichen 100 Euro könnten bei identischer Modellannahme ungefähr:
92.000 Euro
werden.
Person A hat also nicht einmal doppelt so viel selbst eingezahlt.
Das modellhafte Endkapital ist trotzdem mehr als doppelt so hoch.
Der entscheidende Unterschied sind die zusätzlichen 15 Jahre Zeit.
Das Modell startet ohne Anfangsvermögen und hält die Sparrate konstant. Es beschreibt keine erwartbare oder zugesagte Produktrendite. Die ungerundeten Endwerte sind rund 218.598 Euro und 92.411 Euro; für dasselbe Endkapital wären bei 32 Jahren rund 236,55 Euro monatlich nötig.
15. Wer später beginnt, muss für dasselbe Ziel deutlich mehr sparen
Jetzt drehen wir die Rechnung um.
Person A beginnt mit 20 Jahren und investiert 100 Euro monatlich.
Unser Modell ergibt mit 67 ungefähr 219.000 Euro.
Person B beginnt erst mit 35 Jahren.
Damit sie unter denselben vereinfachten Renditeannahmen bis 67 ebenfalls ungefähr diesen Betrag erreicht, müsste sie nicht 100 Euro monatlich investieren.
Sie müsste ungefähr:
237 Euro monatlich
zurücklegen.
Der Unterschied entsteht nicht, weil Person B etwas „falsch“ gemacht hat.
Ihr fehlt schlicht die Zeit, in der das Kapital für sie arbeiten konnte.
Das ist der eigentliche Grund, warum frühe Altersvorsorge so interessant sein kann.
Nicht:
„Weil du mit 18 sofort irgendeinen Vertrag brauchst.“
Sondern:
„Bei gleichem Startvermögen, gleicher Rendite und gleichem Endtermin erfordert ein späterer Beginn eine höhere Sparrate für dasselbe Ziel.“
16. Früh anfangen bedeutet nicht, dass du sofort riesige Beträge sparen musst
Gerade junge Soldaten machen manchmal den Fehler, Altersvorsorge entweder vollkommen zu ignorieren oder direkt extrem hoch anzusetzen.
Beides muss nicht notwendig sein.
Wenn du mit 19 deine erste richtige Besoldung erhältst, brauchst du gleichzeitig vielleicht Geld für:
Führerschein,
Auto,
Wohnung,
Einrichtung,
Notgroschen,
Freizeit,
Weiterbildung,
Reisen.
Altersvorsorge sollte nicht bedeuten, dass dein komplettes heutiges Leben nur noch aus Sparen besteht.
Der große Vorteil eines frühen Beginns besteht gerade darin, dass bereits kleinere Beträge sehr lange arbeiten können.
Vielleicht beginnst du mit einem überschaubaren Betrag.
Mit Beförderungen und steigendem Einkommen erhöhst du ihn später.
Dieses Vorgehen kann langfristig angenehmer sein, als mit 40 festzustellen:
„Jetzt muss ich jeden Monat mehrere Hundert Euro zusätzlich zurücklegen, damit ich mein Ziel überhaupt noch erreichen kann.“
Wähle eine Sparrate, die auch nach Miete, laufenden Verpflichtungen und einer verfügbaren Rücklage tragbar bleibt. Geld, das du absehbar für Umzug oder Dienstzeitende benötigst, gehört in eine Planung mit entsprechend kurzer Verfügbarkeit.
17. Altersvorsorge ist nicht automatisch eine Rentenversicherung
Dieser Punkt ist besonders wichtig.
Wenn jemand sagt:
„Du solltest für das Alter vorsorgen“
bedeutet das nicht automatisch:
„Du brauchst eine private Rentenversicherung.“
Altersvorsorge beschreibt zunächst nur das Ziel.
Für dieses Ziel existieren verschiedene Möglichkeiten.
Wertpapiere und ETFs
Ein breit gestreutes Wertpapierportfolio kann langfristig Vermögen aufbauen.
Vorteile können eine hohe Flexibilität, Transparenz und vergleichsweise einfache Verfügbarkeit des Kapitals sein.
Dafür gibt es keine garantierte Rendite. Kurse können erheblich schwanken und gerade zum falschen Zeitpunkt auch deutlich niedriger stehen.
Außerdem müssen Steuern, Produktkosten und die eigene Risikotoleranz berücksichtigt werden.
Versicherungsbasierte Altersvorsorge
Eine private Rentenversicherung kann beispielsweise interessant sein, wenn dir eine lebenslange Rentenzahlung, bestimmte Garantien oder besondere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten wichtig sind.
Dafür können höhere Vertragskosten entstehen und die Flexibilität kann je nach Produkt geringer sein.
Auch hier sollte nicht nur auf eine Hochrechnung am Ende des Angebots geschaut werden.
Kosten, garantierte Werte, angenommene Wertentwicklung und steuerliche Behandlung gehören mit auf den Tisch.
Immobilien
Eine Immobilie kann ebenfalls Bestandteil der Altersvorsorge sein.
Eine später schuldenfreie selbst genutzte Immobilie kann beispielsweise deine Wohnkosten im Ruhestand reduzieren.
Eine vermietete Immobilie kann Einnahmen erzeugen.
Gleichzeitig entstehen aber Risiken durch Finanzierung, Instandhaltung, Leerstand, Zinsen und die starke Konzentration des Vermögens auf einzelne Objekte.
Andere Vermögenswerte
Auch Tages- oder Festgeld, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte können Teile einer Finanzstrategie sein.
Nicht jeder Baustein ist allerdings für einen Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten gleichermaßen geeignet.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
„Was ist das beste Altersvorsorgeprodukt?“
Sondern:
„Welches Instrument passt zu meinem Ziel, meinem Anlagehorizont, meiner Risikobereitschaft und meiner gewünschten Flexibilität?“
18. Kosten können über Jahrzehnte einen großen Unterschied machen
Bei Altersvorsorgeprodukten sollte nicht nur die erwartete Rendite betrachtet werden.
Auch Kosten wirken über sehr lange Zeiträume.
Angenommen, zwei Lösungen investieren ähnlich.
Bei der einen bleibt nach allen laufenden Kosten langfristig durchschnittlich mehr Rendite für dich übrig als bei der anderen.
Über ein oder zwei Jahre wirkt der Unterschied möglicherweise klein.
Über 30 oder 40 Jahre kann er erheblich werden.
Deshalb solltest du bei langfristigen Verträgen verstehen:
Welche Abschlusskosten entstehen?
Welche laufenden Kosten fallen an?
Gibt es Verwaltungskosten?
Welche Fondskosten existieren?
Welche Kosten entstehen bei Änderungen oder Kündigung?
Dasselbe gilt aber auch bei einem eigenen Depot.
Auch dort können Produktkosten, Transaktionskosten und Steuern eine Rolle spielen.
„Versicherung kostet Geld, ETF kostet nichts“ wäre deshalb genauso zu vereinfacht wie das Gegenteil.
19. Steuern gehören ebenfalls in die Rechnung
Eine Hochrechnung, bei der ausschließlich steht:
„Aus 100 Euro werden irgendwann 200.000 Euro“
ist nur ein Teil der Wahrheit.
Je nach Anlageform können später Steuern auf:
Kapitalerträge,
Veräußerungsgewinne,
Rentenzahlungen,
oder andere Erträge
anfallen.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich zwischen Wertpapierdepot, bestimmten Versicherungsverträgen, Immobilien und anderen Anlageformen.
Außerdem kann sich das Steuerrecht über mehrere Jahrzehnte verändern.
Deshalb sollte eine langfristige Modellrechnung nie so wirken, als wäre das hochgerechnete Endkapital automatisch vollständig steuerfrei verfügbar.
Genau deshalb haben wir bei unserer Zinseszinsrechnung ausdrücklich mit einem Wert vor persönlichen Steuern gearbeitet.
20. Was sollte ein junger SaZ konkret machen?
Nehmen wir einen 20-jährigen SaZ 12.
Du stehst am Anfang deiner militärischen Laufbahn.
In den nächsten Jahren wirst du wahrscheinlich mehrfach befördert und dein Einkommen wird sich verändern.
Deine langfristige zivile Karriere nach dem DZE kennst du vielleicht noch gar nicht.
Du musst deshalb heute nicht exakt wissen, wie deine finanzielle Situation mit 67 aussehen wird.
Das wäre ohnehin unmöglich.
Aber du kannst heute bereits vier Dinge wissen:
Erstens:
Deine Bundeswehrzeit geht rentenrechtlich nicht einfach verloren.
Zweitens:
Die Nachversicherung inklusive der besonderen SaZ-Regelungen ist ein wichtiger Teil deiner späteren gesetzlichen Versorgung.
Drittens:
Niemand kann dir heute garantieren, dass diese Versorgung allein deinen gewünschten Lebensstandard im Alter abdecken wird.
Und viertens:
Zeit ist einer der stärksten Faktoren beim privaten Vermögensaufbau.
Deshalb kann es sinnvoll sein, schon früh mit einem Betrag zu beginnen, den du langfristig problemlos tragen kannst, statt Altersvorsorge komplett bis nach dem DZE aufzuschieben.
Planst du später Teilzeit, gehört deren mögliche Auswirkung auf Dienstbezüge und Altersversorgung ebenfalls in deine langfristige Rechnung.
21. Was sollte ein langjähriger SaZ vor dem DZE prüfen?
Du bist beispielsweise seit zehn oder zwölf Jahren Soldat und dein DZE nähert sich.
Dann ist dein Blick auf die Altersvorsorge ein anderer.
Jetzt solltest du nicht nur fragen:
„Was habe ich privat angespart?“
Sondern auch:
„Ist meine Bundeswehrzeit korrekt in meiner späteren Rentenbiografie erfasst?“
Nach erfolgter Nachversicherung solltest du deine Unterlagen und dein Rentenkonto prüfen.
Zusätzlich kannst du betrachten, wie dein nächster ziviler Karriereweg aussieht.
Wirst du:
sozialversicherungspflichtig angestellt,
Beamter,
selbstständig,
freiberuflich tätig,
oder in einem berufsständischen Versorgungssystem versichert?
Diese Entscheidung kann einen erheblichen Einfluss darauf haben, wie deine Altersvorsorge in den nächsten Jahrzehnten weiterläuft.
22. Nutze die Digitale Rentenübersicht statt zu raten
Seit einigen Jahren gibt es dafür ein sehr hilfreiches Werkzeug.
Die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung soll Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge an einer Stelle zusammenführen.
Die offiziellen Portal-FAQ nennen Teilnahmevoraussetzungen und Ausnahmen. Für Träger der Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung sowie berufsständische Versorgungswerke besteht keine allgemeine Anbindungspflicht. Prüfe deshalb, welche deiner Anbieter tatsächlich teilnehmen, und ergänze fehlende Versorgungsunterlagen selbst.
Das ist für die persönliche Altersvorsorge deutlich sinnvoller als irgendwelche pauschalen Aussagen wie:
„Du brauchst später ungefähr 80 Prozent deines heutigen Gehalts.“
Dein Leben lässt sich nicht durch eine allgemeine Prozentzahl planen.
Besser ist:
Bestehende Ansprüche erfassen.
Gewünschten Lebensstandard definieren.
Inflation berücksichtigen.
Differenz berechnen.
Dann entscheiden, wie die Lücke geschlossen werden soll.
Das Portal berechnet keine persönliche Versorgungslücke. Die angezeigten Werte berücksichtigen weder individuelle Steuern und Sozialabgaben noch automatisch die Inflation. Fehlt ein Anspruch in der Übersicht, bedeutet das nicht, dass er nicht besteht.
23. Drei typische Situationen
Du bist 19 und gerade SaZ geworden
Du erhältst zum ersten Mal ein regelmäßiges eigenes Einkommen.
Altersvorsorge fühlt sich unglaublich weit entfernt an.
Du hast wahrscheinlich gerade wichtigere Dinge im Kopf als deine finanzielle Situation mit 67.
Genau darin liegt aber gleichzeitig dein größter Vorteil:
Du hast extrem viel Zeit.
Du musst nicht sofort riesige Beträge investieren.
Wenn du früh damit beginnst, einen überschaubaren Anteil deines Einkommens langfristig zurückzulegen und deine Sparrate mit deinem Einkommen mitwachsen lässt, kann der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte einen großen Teil der Arbeit übernehmen.
Gleichzeitig solltest du wissen, dass deine SaZ-Zeit später grundsätzlich nachversichert wird und damit keineswegs wertlos für deine gesetzliche Rente ist.
Du scheidest nach zwölf Jahren als SaZ aus
Du bist Anfang 30 und wechselst ins zivile Berufsleben.
Deine Bundeswehrzeit wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachversichert, wobei für SaZ die besondere 20-Prozent-Regel bei der Beitragsbemessungsgrundlage greift.
Vielleicht hast du außerdem berücksichtigungsfähige besondere Auslandsverwendungen absolviert.
Jetzt beginnt aber noch ein sehr langer zweiter Teil deines Berufslebens.
Du kannst weitere gesetzliche Rentenansprüche erwerben, eine betriebliche Altersversorgung erhalten, privat investieren oder andere Vermögenswerte aufbauen.
Genau deshalb sollte deine Altersvorsorge nicht ausschließlich aus der Frage bestehen:
„Was bekomme ich für meine zwölf Jahre Bundeswehr?“
Interessanter ist:
„Wie baue ich auf dieser Grundlage die nächsten 30 bis 35 Jahre weiter?“
Du bist Berufssoldat
Du weißt, dass du grundsätzlich im soldatenrechtlichen Versorgungssystem bleibst und später Ruhegehalt erhalten kannst.
Damit hast du eine andere Ausgangslage als ein SaZ.
Du musst deine Versorgung deshalb nicht so planen, als würdest du später ausschließlich von einer normalen gesetzlichen Altersrente leben.
Trotzdem lohnt sich eine persönliche Berechnung.
Wie hoch wird dein voraussichtliches Ruhegehalt?
Welche Bestandteile deiner heutigen Besoldung sind überhaupt ruhegehaltfähig?
Welchen Lebensstandard möchtest du später?
Möchtest du zusätzlich Vermögen besitzen?
Willst du eine Immobilie schuldenfrei haben?
Möchtest du deinen Kindern Geld hinterlassen oder früher finanzielle Freiheit erreichen?
Dann kann zusätzlicher Vermögensaufbau auch für einen Berufssoldaten sinnvoll sein, obwohl bereits eine staatliche Versorgung besteht.
24. Typische Irrtümer
„Als SaZ zahle ich keine Rentenbeiträge, also sind meine Dienstjahre später verloren.“
Falsch.
SaZ werden beim Ausscheiden unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
„Ich muss die Rentenbeiträge nach meinem DZE selbst nachzahlen.“
Nein.
Die Nachversicherungsbeiträge werden grundsätzlich vollständig vom Dienstherrn getragen.
„Die Bundeswehr gibt SaZ 20 Prozent zusätzliche Rente.“
So sollte man es nicht formulieren.
Die für die Nachversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.
„Im Auslandseinsatz steigt der Zuschlag automatisch von 20 auf 40 Prozent.“
Nein.
Für besondere Auslandsverwendungen existiert ein eigener zusätzlicher Entgeltpunkte-Mechanismus.
„Das Rentenniveau beträgt 48 Prozent, also bekomme ich später 48 Prozent meines letzten Gehalts.“
Falsch.
Das Rentenniveau ist eine standardisierte Kennzahl und keine individuelle Quote deines letzten Einkommens.
„Als Berufssoldat bekomme ich automatisch 71,75 Prozent meiner kompletten letzten Besoldung.“
So pauschal ebenfalls falsch.
71,75 Prozent ist der gesetzliche Höchstruhegehaltssatz. Die konkrete Versorgung hängt insbesondere von ruhegehaltfähiger Dienstzeit und ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ab.
„Altersvorsorge bedeutet private Rentenversicherung.“
Nein.
Altersvorsorge beschreibt das Ziel. Wertpapiere, Versicherungen, Immobilien und andere Vermögenswerte können unterschiedliche Bausteine sein.
„Ich kann auch mit 40 anfangen. Dann zahle ich einfach später etwas mehr.“
Grundsätzlich kannst du auch später Vermögen aufbauen.
Für dasselbe Ziel kann die notwendige monatliche Sparrate aufgrund der fehlenden Jahre allerdings erheblich höher ausfallen.
25. Fazit
Soldatinnen und Soldaten haben beim Thema Altersvorsorge eine besondere Ausgangslage.
Ein SaZ zahlt während seiner aktiven Dienstzeit nicht wie ein normaler Arbeitnehmer laufend Arbeitnehmerbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Seine Bundeswehrzeit ist deshalb aber keineswegs verloren.
Beim Ausscheiden erfolgt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Nachversicherung. Die Beiträge werden vollständig vom Dienstherrn getragen und für SaZ wird die maßgebliche Beitragsbemessungsgrundlage grundsätzlich sogar um 20 Prozent erhöht.
Besondere Auslandsverwendungen können zusätzliche Rentenanwartschaften erzeugen.
Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen können ebenfalls weitere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entstehen.
Das ist eine solide Grundlage.
Trotzdem beantwortet all das noch nicht die entscheidende Frage:
Wie möchtest du später leben?
Wenn du im Ruhestand einen bestimmten Lebensstandard finanzieren möchtest, musst du wissen, welche Ansprüche du voraussichtlich aus gesetzlicher Rente, Pension, betrieblicher Vorsorge und anderen Quellen erhältst.
Erst dann lässt sich eine tatsächliche Renten- beziehungsweise Versorgungslücke berechnen.
Beim Berufssoldaten gilt dasselbe Prinzip.
Die staatliche Versorgung funktioniert anders und kann sehr stark sein.
Der Höchstruhegehaltssatz beträgt aktuell 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Aber auch daraus folgt nicht automatisch:
„Ich muss mich nie wieder mit Vermögensaufbau beschäftigen.“
Vielleicht reicht dir deine Pension vollkommen.
Vielleicht möchtest du zusätzlich Vermögen besitzen.
Vielleicht möchtest du später eine schuldenfreie Immobilie, deine Familie unterstützen oder finanziell unabhängiger sein.
Die Entscheidung bleibt individuell.
Der große gemeinsame Faktor für SaZ und Berufssoldaten ist deshalb nicht irgendein bestimmtes Produkt.
Es ist:
Zeit.
Wer früh beginnt, kann kleine Beträge über Jahrzehnte arbeiten lassen.
Unsere vereinfachte Modellrechnung zeigt den Unterschied deutlich.
100 Euro monatlich ab 20 könnten bei effektiv 5 Prozent Jahresrendite und monatlicher Einzahlung am Monatsende bis 67 modellhaft rund 219.000 Euro ergeben.
Wer erst mit 35 beginnt, käme unter denselben Annahmen mit 100 Euro monatlich nur auf rund 92.000 Euro.
Für dasselbe Ziel müsste die später beginnende Person ungefähr 237 Euro monatlich investieren.
Natürlich sind solche Hochrechnungen keine Garantie.
Renditen schwanken.
Inflation reduziert Kaufkraft.
Kosten und Steuern spielen eine Rolle.
Genau deshalb sollte Altersvorsorge nicht mit unrealistischen Hochglanzrechnungen verkauft werden.
Der Grundgedanke bleibt trotzdem:
Zeit kannst du später nicht nachkaufen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, sich bereits vor dem Dienstantritt oder möglichst früh während der Dienstzeit mit seiner späteren Versorgung zu beschäftigen.
Nicht, damit du sofort irgendeine Rentenversicherung unterschreibst.
Sondern damit du weißt:
Welche staatlichen Ansprüche habe ich?
Welche Versorgung kann daraus entstehen?
Welchen Lebensstandard möchte ich später?
Wie groß ist meine voraussichtliche Lücke?
Und mit welchem Weg möchte ich diese Lücke schließen?
Wenn du diese Fragen mit 20 beantwortest, hast du Jahrzehnte Zeit.
Wenn du sie erst mit 50 stellst, bleiben dir dieselben Möglichkeiten nicht mehr.
Das ist wahrscheinlich der wichtigste Grund, Altersvorsorge früh ernst zu nehmen.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Altersvorsorge sollte bei Soldatinnen und Soldaten nicht isoliert betrachtet werden.
SaZ-Nachversicherung, Übergangsgebührnisse, besondere Auslandsverwendungen, Berufssoldatenversorgung, DZE, bestehende private Vorsorge, Vermögensaufbau und deine berufliche Planung nach der Bundeswehr können sich gegenseitig beeinflussen.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb nicht einfach:
„Welche Rentenversicherung hast du?“
Sondern zuerst:
Welche gesetzlichen beziehungsweise soldatenrechtlichen Ansprüche bestehen bereits?
Wie sieht deine voraussichtliche Versorgung als SaZ oder Berufssoldat aus?
Welche privaten Vermögenswerte und Vorsorgebausteine existieren schon?
Welchen Lebensstandard möchtest du später finanzieren?
Wie groß ist daraus deine persönliche Versorgungslücke?
Erst danach sollte die Frage kommen, mit welchem Instrument du diese Lücke schließen möchtest.
Gerade beim Thema Altersvorsorge kann ein früher Start einen erheblichen Unterschied machen, weil du nicht nur mehr Geld einzahlen kannst, sondern vor allem mehr Zeit für den Zinseszinseffekt besitzt.
Das bedeutet nicht, dass jeder Soldat dasselbe Produkt benötigt.
Aber jeder Soldat sollte zumindest wissen, wie seine aktuelle Altersvorsorge aufgebaut ist und welche Möglichkeiten er hat.
Du möchtest wissen, wie deine Bundeswehrzeit später rentenrechtlich berücksichtigt wird und ob bei dir voraussichtlich eine Versorgungslücke entsteht? Schreib uns direkt über WhatsApp.
Häufige Fragen
01
Zahlen SaZ während ihrer aktiven Dienstzeit normal in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
Nein.
SaZ sind während des aktiven Dienstverhältnisses grundsätzlich rentenversicherungsfrei.
02
Was passiert nach dem DZE?
Beim Ausscheiden ohne entsprechenden Versorgungsanspruch erfolgt unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
03
Wer zahlt die Nachversicherung?
Der Dienstherr trägt die Nachversicherungsbeiträge grundsätzlich vollständig.
04
Muss ich selbst Geld nachzahlen?
Grundsätzlich nein.
05
Was bedeutet die 20-Prozent-Regel für SaZ?
Die für die Nachversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent erhöht. Dadurch können höhere Rentenanwartschaften entstehen.
06
Bekomme ich deshalb 20 Prozent mehr Rente?
So lässt sich die Regel nicht umrechnen. Sie betrifft die Beitragsbemessungsgrundlage und nicht eine pauschale Erhöhung der späteren Rentenzahlung um 20 Prozent.
07
Werden Auslandseinsätze berücksichtigt?
Qualifizierende besondere Auslandsverwendungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erzeugen.
08
Wie hoch sind diese zusätzlichen Entgeltpunkte?
Für qualifizierende Zeiten grundsätzlich 0,18 Entgeltpunkte je vollem Kalendermonat. Bei nur teilweise belegten Kalendermonaten wird der entsprechende Anteil angesetzt. Gemeint sind anteilige Einsatzzeiträume.
09
Muss ich dafür mindestens 180 Tage im Einsatz gewesen sein?
Ja: Für die 180-Tage-Schwelle zählen entsprechende besondere Auslandsverwendungen nach dem 30. November 2002, jeweils mindestens 30 Tage ununterbrochen. Zuschläge nach § 76e SGB VI werden nur für qualifizierende Zeiten ab dem 13. Dezember 2011 mit Pflichtbeitragszeiten ermittelt.
10
Werden auch Übergangsgebührnisse rentenrechtlich berücksichtigt?
Ja. Übergangsgebührnisse früherer SaZ sind grundsätzlich beitragspflichtige Einnahmen in der Rentenversicherung; die entsprechenden Beiträge trägt nach aktueller Rechtslage grundsätzlich der Bund.
11
Was bedeutet ein Rentenniveau von 48 Prozent?
Es ist eine standardisierte Kennzahl des gesetzlichen Rentensystems. Es bedeutet ausdrücklich nicht, dass du 48 Prozent deines letzten Gehalts als Rente erhältst.
12
Wie werden Berufssoldaten versorgt?
Berufssoldaten befinden sich grundsätzlich im soldatenrechtlichen Versorgungssystem. Das Ruhegehalt wird insbesondere anhand der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.
13
Wie hoch kann der Ruhegehaltssatz eines Berufssoldaten werden?
Nach der allgemeinen Berechnung des § 40 Absatz 1 SVG liegt der Höchstsatz bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Das ist keine Quote sämtlicher Auszahlungen. Sonder- und Übergangsregelungen müssen bei der individuellen Versorgungsberechnung gesondert geprüft werden.
14
Braucht ein Berufssoldat deshalb keine private Altersvorsorge?
Das lässt sich nicht pauschal sagen.
Entscheidend ist, ob die erwartete Versorgung zu den persönlichen finanziellen Zielen und zum gewünschten Lebensstandard passt.
15
Ist ein ETF besser als eine Rentenversicherung?
Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten.
Beide Lösungen besitzen unterschiedliche Eigenschaften hinsichtlich Flexibilität, Kosten, Garantien, lebenslanger Rentenzahlung, Schwankungsrisiko und steuerlicher Behandlung.
16
Wann sollte man mit Altersvorsorge anfangen?
Je früher du dich mit dem Thema beschäftigst, desto länger kann dein Kapital arbeiten.
Das bedeutet nicht, dass du bereits mit 18 hohe Beträge investieren musst. Aber ein früher Beginn kann die später notwendige Sparrate erheblich reduzieren.
Quellen zum Nachlesen
Regelt insbesondere, dass Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten während ihres entsprechenden Dienstverhältnisses grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
§ 5 SGB VI – Versicherungsfreiheit von SaZ und Berufssoldaten
§ 5 SGB VI – Versicherungsfreiheit von SaZ und Berufssoldaten
Regelt, unter welchen Voraussetzungen Personen aus einer versicherungsfreien Beschäftigung nachversichert werden.
§ 8 SGB VI – Nachversicherung
§ 8 SGB VI – Nachversicherung
Die Vorschrift bestimmt ausdrücklich, dass bei nachzuversichernden Soldaten auf Zeit grundsätzlich die um 20 Prozent erhöhten beitragspflichtigen Einnahmen als Beitragsbemessungsgrundlage dienen.
§ 181 SGB VI – 20 Prozent erhöhte Beitragsbemessungsgrundlage für nachzuversichernde SaZ
§ 181 SGB VI – 20 Prozent erhöhte Beitragsbemessungsgrundlage für nachzuversichernde SaZ
Regelt die Ermittlung zusätzlicher Entgeltpunkte aus Beiträgen für Einnahmen oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen der besonderen SaZ-Regelung.
§ 76f SGB VI – zusätzliche Entgeltpunkte aus der SaZ-Nachversicherung
§ 76f SGB VI – zusätzliche Entgeltpunkte aus der SaZ-Nachversicherung
Regelt die zusätzlichen Entgeltpunkte für qualifizierende besondere Auslandsverwendungen.
§ 76e SGB VI – besondere Auslandsverwendungen
§ 76e SGB VI – besondere Auslandsverwendungen
Regelt die Behandlung entsprechender Einsatzzeiten innerhalb eines Nachversicherungszeitraums.
§ 186a SGB VI – besondere Auslandsverwendungen innerhalb des Nachversicherungszeitraums
§ 186a SGB VI – besondere Auslandsverwendungen innerhalb des Nachversicherungszeitraums
Regelt insbesondere die Beitragszahlung des Bundes für die zusätzlichen Entgeltpunkte.
§ 188 SGB VI – Beitragszahlung für besondere Auslandsverwendungen
§ 188 SGB VI – Beitragszahlung für besondere Auslandsverwendungen
Enthält die rentenrechtliche Behandlung von Übergangsgebührnissen früherer SaZ.
§ 166 SGB VI – Übergangsgebührnisse als beitragspflichtige Einnahmen
§ 166 SGB VI – Übergangsgebührnisse als beitragspflichtige Einnahmen
Regelt unter anderem, dass die entsprechenden Beiträge bei früheren SaZ während des Bezugs von Übergangsgebührnissen grundsätzlich vom Bund getragen werden.
§ 170 SGB VI – Beitragstragung während der Übergangsgebührnisse
§ 170 SGB VI – Beitragstragung während der Übergangsgebührnisse
Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Funktionsweise der Nachversicherung und stellt klar, dass der Dienstherr die Nachversicherungsbeiträge vollständig trägt.
Deutsche Rentenversicherung – Nachversicherung
Deutsche Rentenversicherung – Nachversicherung
DRV-Rechtsanweisung zu § 65 SGB VI: aktueller Rentenwert seit 1. Juli 2026 von 42,52 Euro.
Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung und Rentenniveau 2026
Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung und Rentenniveau 2026
Erläutert insbesondere, warum ein Rentenniveau von 48 Prozent nicht bedeutet, dass Versicherte später 48 Prozent ihres letzten Gehalts erhalten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rentenniveau
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rentenniveau
Die Bundeswehr erläutert die unterschiedlichen Versorgungssysteme von SaZ und Berufssoldaten sowie die vollständige Übernahme der Nachversicherungsbeiträge durch den Bund.
Bundeswehr – Rente und Pension
Bundeswehr – Rente und Pension
Regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen besondere Auslandsverwendungen bis zum Doppelten als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden können.
§ 39 Soldatenversorgungsgesetz – besondere Auslandsverwendungen bei Berufssoldaten
§ 39 Soldatenversorgungsgesetz – besondere Auslandsverwendungen bei Berufssoldaten
Regelt insbesondere den Ruhegehaltssatz von 1,79375 Prozent je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit und den Höchstsatz von 71,75 Prozent.
§ 40 Soldatenversorgungsgesetz – Höhe des Ruhegehalts
§ 40 Soldatenversorgungsgesetz – Höhe des Ruhegehalts
Offizielle FAQ: teilnehmende Versorgungssysteme, fehlende Ansprüche und Grenzen bei Steuern, Sozialabgaben, Inflation und Versorgungslücke.
Deutsche Rentenversicherung – Digitale Rentenübersicht
Deutsche Rentenversicherung – Digitale Rentenübersicht
Altersvorsorge ist keine einzelne Versicherung und kein einzelnes Finanzprodukt. Die gesetzliche Nachversicherung von Soldaten auf Zeit und die Versorgung von Berufssoldaten sind wichtige Bestandteile der späteren finanziellen Absicherung. Ob darüber hinaus zusätzliche private Vorsorge sinnvoll ist und welcher Weg dafür gewählt wird, hängt von der persönlichen Versorgungslücke, dem gewünschten Lebensstandard, dem Anlagehorizont, der Risikobereitschaft, den Kosten und der benötigten Flexibilität ab. Modellrechnungen zu zukünftigen Kapitalwerten sind keine Garantie. Renditen können schwanken, Kosten und Steuern reduzieren Ergebnisse und Inflation beeinflusst die spätere Kaufkraft. Gerade deshalb sollte zunächst die persönliche Gesamtsituation betrachtet werden, bevor über ein konkretes Produkt entschieden wird.
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