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Von Soldaten, die selbst dort waren
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Daniel, Levin & Afsal
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: September 2026
Einordnung
Teilzeit und Bundeswehr passen für viele Soldatinnen und Soldaten auf den ersten Blick nicht wirklich zusammen. Wer an militärischen Dienst denkt, denkt an Übungen, Lehrgänge, Bereitschaften, Einsätze, Dienstreisen und feste Dienstposten, aber wahrscheinlich nicht zuerst an eine 60-, 75- oder 80-Prozent-Woche.
Trotzdem ist Teilzeit bei der Bundeswehr längst keine theoretische Ausnahme mehr.
Für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gibt es eine eigene gesetzliche Teilzeitregelung, und einige Details daran dürften selbst langdienende Soldatinnen und Soldaten überraschen. Besonders wichtig ist beispielsweise, dass du nicht zwingend Kinder haben oder einen Angehörigen pflegen musst, um überhaupt Teilzeit beantragen zu können. Ein familiärer Grund verbessert deine Rechtsposition erheblich, ist aber für einen normalen Teilzeitantrag nicht grundsätzlich Voraussetzung.
Noch interessanter wird es bei der Frage nach der Karriere. Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz verbietet ausdrücklich, eine Teilzeitbeschäftigung oder bereits die Absicht, Teilzeit zu nutzen, bei Beförderungen, Laufbahnwechseln, förderlichen Verwendungsentscheidungen oder dienstlichen Beurteilungen nachteilig zu berücksichtigen.
Gleichzeitig bedeutet das nicht, dass jeder Dienstposten problemlos mit einer Drei-Tage-Woche funktioniert. Gerade Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, Kompaniefeldwebelverwendungen und besondere Auslandsverwendungen unterliegen speziellen Einschränkungen.
Selbst dort ist die Antwort allerdings nicht einfach:
„Führungskraft? Dann keine Teilzeit.“
Das aktuelle Recht sieht Blockmodelle, Härtefallausnahmen, alternative Dienstposten und weitere flexible Lösungen vor. Zusätzlich verpflichtet das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz die Dienststellen ausdrücklich dazu, Teilzeit grundsätzlich auch für Personen mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben zu ermöglichen, soweit die militärischen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Dieser Artikel erklärt deshalb nicht nur, ob Teilzeit grundsätzlich möglich ist, sondern was sie für Dienstposten, Besoldung, DZE, Versorgung und Karriere tatsächlich bedeutet.
Letzte Aktualisierung: September 2026
Einordnung
Teilzeit und Bundeswehr passen für viele Soldatinnen und Soldaten auf den ersten Blick nicht wirklich zusammen. Wer an militärischen Dienst denkt, denkt an Übungen, Lehrgänge, Bereitschaften, Einsätze, Dienstreisen und feste Dienstposten, aber wahrscheinlich nicht zuerst an eine 60-, 75- oder 80-Prozent-Woche.
Trotzdem ist Teilzeit bei der Bundeswehr längst keine theoretische Ausnahme mehr.
Für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit gibt es eine eigene gesetzliche Teilzeitregelung, und einige Details daran dürften selbst langdienende Soldatinnen und Soldaten überraschen. Besonders wichtig ist beispielsweise, dass du nicht zwingend Kinder haben oder einen Angehörigen pflegen musst, um überhaupt Teilzeit beantragen zu können. Ein familiärer Grund verbessert deine Rechtsposition erheblich, ist aber für einen normalen Teilzeitantrag nicht grundsätzlich Voraussetzung.
Noch interessanter wird es bei der Frage nach der Karriere. Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz verbietet ausdrücklich, eine Teilzeitbeschäftigung oder bereits die Absicht, Teilzeit zu nutzen, bei Beförderungen, Laufbahnwechseln, förderlichen Verwendungsentscheidungen oder dienstlichen Beurteilungen nachteilig zu berücksichtigen.
Gleichzeitig bedeutet das nicht, dass jeder Dienstposten problemlos mit einer Drei-Tage-Woche funktioniert. Gerade Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, Kompaniefeldwebelverwendungen und besondere Auslandsverwendungen unterliegen speziellen Einschränkungen.
Selbst dort ist die Antwort allerdings nicht einfach:
„Führungskraft? Dann keine Teilzeit.“
Das aktuelle Recht sieht Blockmodelle, Härtefallausnahmen, alternative Dienstposten und weitere flexible Lösungen vor. Zusätzlich verpflichtet das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz die Dienststellen ausdrücklich dazu, Teilzeit grundsätzlich auch für Personen mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben zu ermöglichen, soweit die militärischen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Dieser Artikel erklärt deshalb nicht nur, ob Teilzeit grundsätzlich möglich ist, sondern was sie für Dienstposten, Besoldung, DZE, Versorgung und Karriere tatsächlich bedeutet.
[ Kurz gesagt ]
Als SaZ oder Berufssoldatin beziehungsweise Berufssoldat kannst du grundsätzlich Teilzeit beantragen. Ohne besonderen Familiengrund kann sie bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Wenn du dagegen mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst, ist deine rechtliche Position stärker. In diesem Fall soll die Teilzeit grundsätzlich bewilligt werden, solange keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Die normale Untergrenze liegt bei der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Bei grundsätzlich 41 Wochenstunden entspricht das 20 Stunden und 30 Minuten pro Woche. Möglich sind beispielsweise auch Modelle mit 60, 75 oder 80 Prozent der normalen Arbeitszeit.
Teilzeit kann grundsätzlich bis zu zwölf Jahre bewilligt werden. In besonderen Härtefällen sind sowohl längere Zeiträume als auch eine Arbeitszeit von weniger als 50 Prozent möglich. Bei einem Kind unter zwölf Jahren oder der tatsächlichen Pflege eines Angehörigen enthält die Teilzeitverordnung hierfür zusätzliche Möglichkeiten.
Teilzeit ist auf bestimmten Dienstposten grundsätzlich eingeschränkt. Dazu gehören insbesondere Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, besondere Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitung, Kompaniefeldwebelverwendungen und Abteilungsleitungen in Bundeswehrkrankenhäusern.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Personen in Führungsverantwortung grundsätzlich keine Teilzeit nutzen können. Für das Blockmodell gelten die genannten Ausschlüsse nicht in gleicher Weise, außerdem sind Härtefallausnahmen möglich. Kann dein aktueller Dienstposten nicht in Teilzeit wahrgenommen werden, muss vor einer Ablehnung außerdem geprüft werden, ob Teilzeit auf einem anderen geeigneten Dienstposten möglich ist.
Finanziell solltest du genau hinsehen. Die Dienstbezüge werden bei Teilzeit grundsätzlich entsprechend dem Arbeitszeitanteil gekürzt. Bei SaZ kommt zusätzlich ein Punkt hinzu, den viele nicht kennen: Die festgesetzte Dienstzeit verlängert sich grundsätzlich um die Differenz zwischen Teilzeit und Vollzeit.
Zwei Jahre mit 50 Prozent Teilzeit können damit beispielsweise grundsätzlich ein zusätzliches Jahr Dienstzeit bedeuten.
[ Kurz gesagt ]
Als SaZ oder Berufssoldatin beziehungsweise Berufssoldat kannst du grundsätzlich Teilzeit beantragen. Ohne besonderen Familiengrund kann sie bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Wenn du dagegen mindestens ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst, ist deine rechtliche Position stärker. In diesem Fall soll die Teilzeit grundsätzlich bewilligt werden, solange keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Die normale Untergrenze liegt bei der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Bei grundsätzlich 41 Wochenstunden entspricht das 20 Stunden und 30 Minuten pro Woche. Möglich sind beispielsweise auch Modelle mit 60, 75 oder 80 Prozent der normalen Arbeitszeit.
Teilzeit kann grundsätzlich bis zu zwölf Jahre bewilligt werden. In besonderen Härtefällen sind sowohl längere Zeiträume als auch eine Arbeitszeit von weniger als 50 Prozent möglich. Bei einem Kind unter zwölf Jahren oder der tatsächlichen Pflege eines Angehörigen enthält die Teilzeitverordnung hierfür zusätzliche Möglichkeiten.
Teilzeit ist auf bestimmten Dienstposten grundsätzlich eingeschränkt. Dazu gehören insbesondere Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, besondere Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitung, Kompaniefeldwebelverwendungen und Abteilungsleitungen in Bundeswehrkrankenhäusern.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Personen in Führungsverantwortung grundsätzlich keine Teilzeit nutzen können. Für das Blockmodell gelten die genannten Ausschlüsse nicht in gleicher Weise, außerdem sind Härtefallausnahmen möglich. Kann dein aktueller Dienstposten nicht in Teilzeit wahrgenommen werden, muss vor einer Ablehnung außerdem geprüft werden, ob Teilzeit auf einem anderen geeigneten Dienstposten möglich ist.
Finanziell solltest du genau hinsehen. Die Dienstbezüge werden bei Teilzeit grundsätzlich entsprechend dem Arbeitszeitanteil gekürzt. Bei SaZ kommt zusätzlich ein Punkt hinzu, den viele nicht kennen: Die festgesetzte Dienstzeit verlängert sich grundsätzlich um die Differenz zwischen Teilzeit und Vollzeit.
Zwei Jahre mit 50 Prozent Teilzeit können damit beispielsweise grundsätzlich ein zusätzliches Jahr Dienstzeit bedeuten.
[ Inhalt ]
01
Teilzeit ist nicht nur für Eltern möglich
02
Wer überhaupt Teilzeit beantragen kann
03
Warum Teilzeit mit Kind oder Pflegeaufgabe eine stärkere Position hat
04
Wie weit du deine Arbeitszeit reduzieren kannst
05
Wie lange Teilzeit möglich ist
06
Die Vier-Jahres-Regel und ihre Ausnahmen
07
Können beide soldatischen Eltern gleichzeitig Teilzeit machen?
08
Wie die Arbeitszeit verteilt werden kann
09
Das kaum bekannte Blockmodell
10
Teilzeit in einer Führungsverwendung
11
Was bei Disziplinarbefugnis gilt
12
Kompaniefeldwebel und weitere besondere Dienstposten
13
Was bei Auslandseinsätzen passiert
14
Was passiert, wenn dein aktueller Dienstposten nicht teilzeitfähig ist?
15
Warum sogar eine Versetzung wegen Teilzeit möglich sein kann
16
Was Teilzeit mit deiner Besoldung macht
17
Warum sich bei SaZ das DZE verschieben kann
18
Was mit Übergangsgebührnissen, BFD und Übergangsbeihilfe passiert
19
Was Teilzeit für Berufssoldaten und die Versorgung bedeutet
20
Darf Teilzeit deine Beförderung verhindern?
21
Dein Aufgabenpaket muss tatsächlich reduziert werden
22
Wie du Teilzeit beantragst
23
Kann die Bundeswehr eine bewilligte Teilzeit wieder ändern?
24
Wie du wieder auf Vollzeit wechselst
25
Drei Beispiele aus dem Soldatenalltag
26
Typische Fehler
27
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Teilzeit ist nicht nur für Eltern möglich
Einer der größten Irrtümer rund um soldatische Teilzeit lautet:
„Teilzeit bekomme ich nur, wenn ich ein Kind habe oder jemanden pflege.“
So steht es nicht im Soldatengesetz.
§ 30a Soldatengesetz erlaubt zunächst ganz allgemein, einem Soldaten oder einer Soldatin auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung zu bewilligen, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Ein Kind oder eine Pflegeaufgabe ist für diese allgemeine Möglichkeit nicht zwingend erforderlich.
Das bedeutet beispielsweise, dass auch ein SaZ ohne Kinder grundsätzlich einen Antrag stellen kann, weil er seine persönliche Lebensgestaltung verändern möchte, mehr Zeit für ein Studium benötigt oder aus anderen privaten Gründen seine Arbeitszeit reduzieren möchte.
Allerdings ist ein solcher Antrag keine Garantie auf Teilzeit.
Das Gesetz verwendet hier bewusst das Wort „kann“. Die dienstlichen Interessen spielen deshalb eine wesentliche Rolle.
Ganz anders wird die rechtliche Ausgangslage, sobald Familien- oder Pflegeaufgaben hinzukommen.
2. Wer überhaupt Teilzeit beantragen kann
Die Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung legt fest, in welchen Wehrdienstarten Teilzeit zulässig ist.
Für die meisten aktiven Soldatinnen und Soldaten sind dabei vor allem zwei Gruppen relevant:
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.
Daneben erlaubt die aktuelle Verordnung Teilzeit auch beim Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft.
Für den normalen Freiwilligen Wehrdienst sollte deshalb nicht einfach davon ausgegangen werden, dass dieselben Teilzeitregeln wie für einen SaZ gelten.
Wenn du bereits mehrere Jahre als SaZ dienst oder Berufssoldatin beziehungsweise Berufssoldat bist, befindest du dich dagegen eindeutig im regulären Anwendungsbereich.
Dabei spielt dein Dienstgrad grundsätzlich keine Rolle.
Teilzeit ist nicht ausschließlich für Mannschaften, Unteroffiziere oder bestimmte Laufbahnen vorgesehen. Entscheidend sind vielmehr dein konkreter Dienstposten, deine Verwendung und die dienstlichen Rahmenbedingungen.
3. Warum Teilzeit mit Kind oder Pflegeaufgabe eine stärkere Position hat
Der Unterschied zwischen normaler und familienbedingter Teilzeit steckt in einem einzigen Wort.
Bei normaler Teilzeit sagt das Soldatengesetz sinngemäß:
Die Teilzeit kann bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Bei tatsächlicher Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen heißt es dagegen:
Die Teilzeit soll bewilligt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Damit ist die Ausgangslage deutlich günstiger.
Der Dienstherr hat bei einem normalen Teilzeitwunsch einen größeren Entscheidungsspielraum. Wer dagegen nachweisbar Familien- oder Pflegeaufgaben wahrnimmt, hat einen erheblich stärkeren gesetzlichen Schutz.
Das bedeutet trotzdem nicht, dass ein Kind automatisch jede militärische Anforderung außer Kraft setzt.
Wenn zwingende dienstliche Gründe tatsächlich entgegenstehen, kann auch ein familienbedingter Teilzeitantrag abgelehnt werden.
Die Hürde dafür liegt aber höher.
Gerade deshalb solltest du in einem Antrag klar unterscheiden, ob du einfach allgemein Teilzeit möchtest oder ob du tatsächlich ein Kind betreust beziehungsweise einen Angehörigen pflegst.
4. Wie weit du deine Arbeitszeit reduzieren kannst
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten beträgt grundsätzlich 41 Stunden.
Nach § 30a Soldatengesetz muss die normale Teilzeit grundsätzlich mindestens die Hälfte dieser Arbeitszeit umfassen.
Damit liegt die reguläre Untergrenze bei:
20 Stunden und 30 Minuten pro Woche.
Du bist allerdings nicht auf genau 50 Prozent festgelegt.
Auch andere Teilzeitquoten sind möglich.
Bei 80 Prozent der normalen Arbeitszeit wären es beispielsweise rund 32 Stunden und 48 Minuten pro Woche, bei 75 Prozent rund 30 Stunden und 45 Minuten.
Welche Quote sinnvoll ist, hängt stark von deiner tatsächlichen Situation ab.
Für jemanden, der täglich etwas früher gehen muss, kann ein Modell mit 80 Prozent besser funktionieren. Für eine andere Person kann eine deutlich stärkere Reduzierung sinnvoll sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar weniger als die Hälfte der normalen Arbeitszeit bewilligt werden.
Das ist insbesondere zur Vermeidung einer unbilligen Härte sowie in bestimmten Elternzeit- und Pflegekonstellationen möglich.
Teilzeit bedeutet bei der Bundeswehr deshalb nicht automatisch:
„Halbtags oder gar nicht.“
5. Wie lange Teilzeit möglich ist
Die normale gesetzliche Höchstdauer beträgt grundsätzlich zwölf Jahre.
Das ist deutlich länger, als viele wahrscheinlich erwarten.
Teilzeit ist damit nicht nur als kurzfristige Lösung für sechs Monate gedacht, sondern kann über einen erheblichen Teil der militärischen Laufbahn genutzt werden.
In besonderen Situationen sind sogar mehr als zwölf Jahre möglich.
Die aktuelle Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung erlaubt eine Verlängerung über die Zwölf-Jahres-Grenze hinaus insbesondere dann, wenn mindestens ein Kind unter zwölf Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger tatsächlich betreut beziehungsweise gepflegt wird und keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Zusätzlich können Teilzeitbeschäftigung und bestimmte familien- oder pflegebedingte Beurlaubungen zusammenspielen. Dafür gelten allerdings eigene Gesamtgrenzen, die bei langfristigen Planungen unbedingt mit der Personalführung betrachtet werden sollten.
Wer über mehrere Jahre reduzieren möchte, sollte deshalb nicht nur die nächsten sechs Monate planen, sondern auch DZE, Versorgung, Karriere und mögliche spätere Familienzeiten berücksichtigen.
6. Die Vier-Jahres-Regel und ihre Ausnahmen
Grundsätzlich kann Teilzeit nach der aktuellen Teilzeitverordnung erst für einen Zeitraum nach vier Jahren Dienstzeit bewilligt werden.
Auch diese Regel ist allerdings nicht absolut.
Eine besonders wichtige Ausnahme betrifft Soldatinnen und Soldaten, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen und für dieses Kind einen Anspruch auf Elternzeit haben. In dieser Konstellation greift die normale Vier-Jahres-Mindestdienstzeit nicht.
Zusätzlich kann die zuständige Stelle im Einzelfall von der Mindestdienstzeit abweichen, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Die Vier-Jahres-Grenze sollte deshalb nicht mit der Aussage verwechselt werden:
„Vor vier Jahren Dienstzeit ist Teilzeit gesetzlich unmöglich.“
Sie ist der Grundsatz, von dem das Recht mehrere Ausnahmen kennt.
7. Können beide soldatischen Eltern gleichzeitig Teilzeit machen?
Ja.
Wenn beide Elternteile Soldatin oder Soldat sind, kann Teilzeit zur Betreuung eines Kindes von beiden beantragt werden.
Die Teilzeitverordnung erlaubt ausdrücklich eine anteilige, jeweils alleinige oder gemeinsame Teilzeitbeschäftigung.
Das ist beispielsweise für ein Soldatenpaar interessant, bei dem nicht eine Person ihre militärische Karriere vollständig zurückstellen möchte, während die andere unverändert Vollzeit arbeitet.
Stattdessen könnte die familiäre Betreuung grundsätzlich zwischen beiden aufgeteilt werden.
Ob die gewünschten Modelle auf den jeweiligen Dienstposten tatsächlich umgesetzt werden können, muss natürlich für beide Personen getrennt geprüft werden.
Der Gesetzgeber geht aber ausdrücklich davon aus, dass Familienverantwortung nicht automatisch nur von einem soldatischen Elternteil getragen werden muss.
8. Wie die Arbeitszeit verteilt werden kann
Teilzeit muss nicht bedeuten, dass du jeden Tag exakt zwei Stunden früher Dienstschluss hast.
Die aktuelle Teilzeitverordnung erlaubt eine deutlich flexiblere Gestaltung.
Bereits mit deinem Antrag kannst du eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit wünschen. Die Teilzeit kann außerdem auf mehrere Zeitabschnitte verteilt werden und nach flexiblen Arbeitszeitmodellen ausgestaltet werden, solange wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Grundsätzlich kann eine Teilzeitbeschäftigung auf bis zu vier Zeitabschnitte verteilt werden. Zur Vermeidung unbilliger Härten können sogar mehr Zeitabschnitte möglich sein.
Damit kann eine langfristige Teilzeitplanung wesentlich flexibler an unterschiedliche familiäre oder persönliche Phasen angepasst werden.
Wie die Stunden konkret auf die Woche verteilt werden, hängt anschließend von deinem Dienstposten und den dienstlichen Anforderungen ab.
Die Soldatenarbeitszeitverordnung erlaubt grundsätzlich auch bei Teilzeit eine individuelle Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf Montag bis Freitag, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
9. Das kaum bekannte Blockmodell
Noch interessanter ist das sogenannte Blockmodell.
Dabei wird die reduzierte Arbeitszeit nicht zwingend jede einzelne Woche sichtbar. Arbeits- und Freistellungsanteile können vielmehr zu größeren Zeitblöcken zusammengefasst werden.
Nach der aktuellen Teilzeitverordnung können Freistellungszeiten grundsätzlich zu Freistellungsphasen von bis zu drei Monaten zusammengefasst werden.
Wird eine Freistellungsphase an das Ende der bewilligten Teilzeit gelegt, kann die zusammenhängende Freistellung sogar bis zu einem Jahr betragen. Für die letzten drei Jahre vor Erreichen einer besonderen Altersgrenze bestehen dabei allerdings zusätzliche Einschränkungen.
Das Blockmodell kann für bestimmte militärische Verwendungen wesentlich besser funktionieren als eine dauerhaft reduzierte Wochenarbeitszeit.
Ein Dienstposten, auf dem jeden Tag eine verantwortliche Person benötigt wird, lässt sich vielleicht kaum mit vier Stunden täglicher Abwesenheit organisieren. Eine längere Phase voller Dienstleistung mit anschließend zusammengefasster Freistellungsphase kann organisatorisch dagegen deutlich einfacher sein.
Genau deshalb spielt das Blockmodell auch bei Führungsverwendungen eine besondere Rolle.
10. Teilzeit in einer Führungsverwendung
Hier muss man zwei Regelungen miteinander lesen.
Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen grundsätzlich dazu, die tatsächlichen Voraussetzungen für Teilzeit zu schaffen. Das gilt ausdrücklich in der Regel auch für Personen mit Vorgesetzten- oder Führungsaufgaben und unabhängig von der Hierarchieebene.
Das ist eine ziemlich deutliche Aussage.
Eine pauschale Haltung nach dem Motto:
„Wer führt, arbeitet grundsätzlich Vollzeit.“
passt nicht zum aktuellen gesetzlichen Leitbild.
Gleichzeitig enthält die Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung besondere Ausschlüsse für einzelne militärische Funktionen.
Deshalb muss immer unterschieden werden, welche Art von Führung du tatsächlich wahrnimmst.
Eine fachliche Führungsaufgabe ist nicht automatisch dasselbe wie eine Führungsverwendung mit eigener Disziplinarbefugnis.
11. Was bei Disziplinarbefugnis gilt
Für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis sagt die Teilzeitverordnung grundsätzlich, dass eine normale Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist.
Das betrifft beispielsweise Verwendungen, bei denen die kontinuierliche Wahrnehmung disziplinarer Verantwortung mit dem Dienstposten verbunden ist.
Damit endet die Prüfung allerdings noch nicht.
Denn direkt im selben Paragraphen steht eine wichtige Ausnahme:
Die grundsätzlichen Ausschlüsse gelten nicht, wenn Teilzeit im Blockmodell beantragt wird.
Damit kann selbst eine Führungsverwendung mit Disziplinarbefugnis nicht einfach mit dem Satz:
„Teilzeit geht auf diesem Dienstposten niemals.“
abgehandelt werden.
Ob ein konkretes Blockmodell tatsächlich bewilligt werden kann, hängt weiterhin von den dienstlichen Gründen und der organisatorischen Umsetzung ab. Ein automatischer Anspruch entsteht dadurch nicht.
Zusätzlich kann die zuständige Stelle von den normalen Ausschlüssen im Einzelfall abweichen, wenn die Versagung der Teilzeit eine besondere persönliche Härte darstellen würde und keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen.
12. Kompaniefeldwebel und weitere besondere Dienstposten
Neben Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis nennt die Teilzeitverordnung weitere Funktionen, auf denen normale Teilzeit grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Dazu gehören insbesondere Kompaniefeldwebel beziehungsweise vergleichbare Funktionen mit Anspruch auf die entsprechende Stellenzulage sowie Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern.
Auch hier gelten wiederum die Besonderheiten des Blockmodells und mögliche Härtefallausnahmen.
Gerade beim Kompaniefeldwebel ist die grundsätzliche Einschränkung nachvollziehbar. Die Funktion lebt stark von dauerhafter Erreichbarkeit, Organisation und einer kontinuierlichen Präsenz innerhalb der Einheit.
Trotzdem ist die gesetzliche Antwort nicht vollständig schwarz-weiß.
Wenn deine persönliche Situation eine Teilzeit dringend erforderlich macht, sollte deshalb nicht ausschließlich gefragt werden:
„Kann ich auf genau diesem Dienstposten jeden Mittwoch freihaben?“
Die bessere Frage kann lauten:
„Welche Form von Teilzeit ist mit meiner Funktion möglich oder welcher andere Dienstposten kommt infrage?“
13. Was bei Auslandseinsätzen passiert
Besondere Auslandsverwendungen einschließlich der Vor- und Nachbereitungsphasen gehören ebenfalls zu den Verwendungen, bei denen Teilzeit grundsätzlich nicht in der normalen Form vorgesehen ist.
Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass du wegen einer bevorstehenden Auslandsverwendung deine gesamte langfristige Teilzeitbewilligung verlierst.
Die Teilzeitverordnung erlaubt ausdrücklich eine befristete Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung, wenn du für eine besondere Auslandsverwendung oder ein anderes dienstliches Vorhaben benötigt wirst.
Nach Ende dieser Unterbrechung kann die vorherige Teilzeit grundsätzlich weitergeführt werden.
Gerade für langjährig teilzeitbeschäftigte Soldatinnen und Soldaten ist das wichtig.
Teilzeit bedeutet nicht automatisch:
„Ich kann nie wieder in eine besondere Auslandsverwendung.“
Es kann vielmehr bedeuten, dass für die konkrete Maßnahme zeitweise wieder Vollzeit geleistet wird.
Bei familienbedingter Teilzeit zur Betreuung eines Kindes gibt es während eines bestehenden Elternzeitanspruchs zusätzliche Schutzmechanismen. Eine befristete Rückkehr zur Vollzeit darf dann nicht einfach beliebig angeordnet werden, sondern bedarf einer besonderen Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung.
14. Was passiert, wenn dein aktueller Dienstposten nicht teilzeitfähig ist?
Auch hier ist die aktuelle Regelung deutlich interessanter als ein einfaches Nein.
Bevor ein Teilzeitantrag abgelehnt wird, müssen die zuständigen Vorgesetzten unter Beteiligung der Soldatin oder des Soldaten prüfen, ob eine Teilzeitbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten möglich ist.
Die personalbearbeitende Stelle wird dabei ebenfalls beteiligt.
Bei familienbedingter Teilzeit geht die Verordnung noch weiter.
Ein entsprechender Antrag soll nicht abgelehnt werden, wenn ein geeigneter Dienstposten in einer Dienststelle verfügbar ist, deren Einzugsgebiet auch die Wohnung der Antragstellerin oder des Antragstellers umfasst.
Damit wird ausdrücklich versucht, Familienbetreuung nicht dadurch unmöglich zu machen, dass lediglich der aktuelle Dienstposten organisatorisch ungeeignet ist.
Das bedeutet natürlich nicht, dass der Dienstherr einen neuen Dienstposten erfinden muss.
Wenn ein geeigneter Dienstposten vorhanden ist, muss diese Alternative allerdings ernsthaft betrachtet werden.
15. Warum sogar eine Versetzung wegen Teilzeit möglich sein kann
Wenn du weißt, dass dein aktueller Bereich Teilzeit kaum zulässt, kannst du sogar eine Versetzung unter dem Vorbehalt einer anschließenden Teilzeitbeschäftigung beantragen.
Dein Interesse an der Teilzeit muss bei der Prüfung dieses Versetzungsantrags angemessen berücksichtigt werden.
Das ist ein ziemlich wenig bekannter Mechanismus.
Teilzeit muss also nicht zwingend an dem Dienstposten stattfinden, den du heute innehast.
Gerade wenn du familiär an einen bestimmten Wohnort gebunden bist und dort ein geeigneterer Dienstposten existiert, kann die Kombination aus Versetzungs- und Teilzeitantrag eine wesentlich realistischere Lösung sein als der Versuch, einen vollständig ungeeigneten Dienstposten irgendwie auf 50 Prozent umzubauen.
Das ist auch der Grund, warum es sinnvoll ist, früh mit der Personalführung zu sprechen und nicht erst einen fertigen Teilzeitantrag mit einem einzigen unveränderbaren Wunschmodell vorzulegen.
16. Was Teilzeit mit deiner Besoldung macht
Teilzeit bedeutet nicht nur weniger Dienstzeit pro Woche, sondern grundsätzlich auch weniger Besoldung.
Das Bundesbesoldungsgesetz bestimmt, dass die Dienstbezüge bei Teilzeit grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt werden.
Vereinfacht bedeutet das:
Wer 80 Prozent arbeitet, erhält grundsätzlich entsprechend 80 Prozent der teilzeitabhängigen Dienstbezüge.
Wer auf 50 Prozent reduziert, muss grundsätzlich mit einer entsprechenden Halbierung rechnen.
Bei einzelnen Bestandteilen der Besoldung gibt es besondere Vorschriften, beispielsweise beim Familienzuschlag oder bestimmten Zulagen. Deshalb sollte vor einer langfristigen Entscheidung immer eine konkrete Berechnung anhand der eigenen Besoldungssituation erfolgen.
Gerade bei Soldatinnen und Soldaten mit Kindern sollte nicht ausschließlich mit dem aktuellen Netto gerechnet werden.
Weniger Brutto kann Auswirkungen auf Steuer, Familienzuschlag, einzelne Zulagen und später auch Versorgung beziehungsweise Dienstzeitversorgung haben.
Vor einer mehrjährigen Teilzeit solltest du deshalb wissen, wie hoch der reale finanzielle Unterschied tatsächlich ausfällt.
17. Warum sich bei SaZ das DZE verschieben kann
Für SaZ gibt es einen Punkt, der besonders wichtig ist und trotzdem häufig übersehen wird.
Wenn ein Soldat auf Zeit Teilzeit nach § 30a Soldatengesetz nutzt, verlängert sich die Dauer seiner Berufung grundsätzlich um die Differenz zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung.
Ein einfaches Beispiel:
Du bist zwei Jahre lang mit 50 Prozent beschäftigt.
In diesen zwei Kalenderjahren hast du im Verhältnis zur Vollzeit rechnerisch ein Jahr weniger Dienst geleistet.
Grundsätzlich verlängert sich deine festgesetzte Dienstzeit deshalb um dieses fehlende Jahr.
Bei einer Teilzeitquote von 80 Prozent über zwei Jahre beträgt die Differenz entsprechend 20 Prozent dieser Zeit, also rechnerisch rund fünf Monate.
Das bedeutet:
Teilzeit kann dein DZE nach hinten verschieben.
Gerade für SaZ, die bereits einen konkreten zivilen Karriereplan, Studium, Selbstständigkeit oder Arbeitgeber nach DZE im Blick haben, ist dieser Punkt enorm wichtig.
Wer mehrere Jahre Teilzeit plant, sollte sich deshalb vor der Bewilligung schriftlich erklären lassen, wie sich das konkrete Modell auf die festgesetzte Dienstzeit auswirkt.
18. Was mit Übergangsgebührnissen, BFD und Übergangsbeihilfe passiert
Die Auswirkungen auf die spätere Dienstzeitversorgung sind komplizierter als die einfache Aussage:
„Teilzeit bedeutet automatisch weniger Übergangsgebührnisse.“
Das Soldatenversorgungsgesetz enthält dafür eigene Ausgleichsregeln.
Grundsätzlich können Teilzeitzeiten Auswirkungen auf die Bezugsdauer bestimmter Berufsförderungs- und Versorgungsleistungen sowie auf die Übergangsbeihilfe haben.
Wenn die Teilzeit allerdings durch die gesetzliche Nachdienzeit ausgeglichen wird, sieht das Soldatenversorgungsgesetz vor, dass die entsprechende Kürzung der genannten Leistungen unterbleibt. Die Nachdienzeit selbst wird dann wiederum nicht noch einmal zusätzlich für die Bemessung dieser Ansprüche berücksichtigt.
Eine weitere wichtige Ausnahme besteht bei Teilzeit, die anstelle von Elternzeit in Anspruch genommen wird. Auch dafür enthält das Soldatenversorgungsgesetz besondere Schutzregelungen.
Gerade deshalb sollte niemand seine späteren Übergangsgebührnisse anhand einer einfachen Prozentrechnung selbst herunterrechnen.
Für SaZ muss immer das Zusammenspiel aus Teilzeitquote, ursprünglichem DZE, Nachdienzeit, Gesamtdienstzeit und den konkreten Versorgungsansprüchen betrachtet werden.
19. Was Teilzeit für Berufssoldaten und die Versorgung bedeutet
Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten spielt Teilzeit insbesondere für die spätere ruhegehaltfähige Dienstzeit eine Rolle.
Das Soldatenversorgungsgesetz bestimmt grundsätzlich, dass Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nur in dem Verhältnis als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, das der Teilzeit zur Vollzeit entspricht.
Ein Jahr mit 50 Prozent Teilzeit wirkt für diese Berechnung deshalb grundsätzlich wie ein halbes Jahr ruhegehaltfähige Dienstzeit.
Das bedeutet nicht, dass für das spätere Ruhegehalt einfach das reduzierte Teilzeitgrundgehalt als dauerhaftes Endgehalt zugrunde gelegt wird. Bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gelten eigene Regeln.
Die Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit kann durch längere Teilzeitphasen aber durchaus beeinflusst werden.
Wer als BS über viele Jahre Teilzeit plant, sollte deshalb nicht nur das aktuelle monatliche Netto betrachten, sondern sich auch die langfristigen versorgungsrechtlichen Auswirkungen berechnen lassen.
20. Darf Teilzeit deine Beförderung verhindern?
Hier ist die Rechtslage bemerkenswert eindeutig.
Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz enthält ein ausdrückliches dienstliches Benachteiligungsverbot.
Weder eine bestehende Teilzeitbeschäftigung noch bereits deine Absicht, zukünftig Teilzeit zu arbeiten, darf sich nachteilig auf bestimmte Personalentscheidungen auswirken.
Ausdrücklich genannt werden unter anderem:
die Berufung beziehungsweise Umwandlung eines Dienstverhältnisses, Beförderungen, Laufbahnwechsel, förderliche Verwendungsentscheidungen und dienstliche Beurteilungen.
Rechtlich darf die Logik deshalb nicht lauten:
„Der arbeitet nur 75 Prozent, also bekommt er automatisch die schlechtere Beurteilung.“
Oder:
„Sie hat Teilzeit beantragt, deshalb fördern wir lieber jemand anderen.“
Das heißt allerdings nicht, dass Teilzeit in der Praxis keinerlei Einfluss auf deinen militärischen Werdegang haben kann.
Wenn ein bestimmter höherwertiger Dienstposten aufgrund seiner konkreten Aufgaben tatsächlich nicht teilzeitfähig ist, kann für die nächste Verwendung beispielsweise ein anderer Dienstposten notwendig werden.
Das ist etwas anderes als eine Benachteiligung allein wegen deiner Teilzeit.
Genau diese Unterscheidung ist entscheidend.
21. Dein Aufgabenpaket muss tatsächlich reduziert werden
Ein weiterer Satz im Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz dürfte für viele Teilzeitbeschäftigte besonders interessant sein.
Wenn deine Arbeitszeit reduziert wird, muss auch eine entsprechende Entlastung von deinen dienstlichen Aufgaben erfolgen.
Teilzeit soll nicht bedeuten:
Du bekommst 75 Prozent Besoldung und 75 Prozent Arbeitszeit, sollst aber weiterhin hundert Prozent des alten Dienstpostens irgendwie in die kürzere Zeit pressen.
Die Dienststelle hat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass die Aufgabenentlastung deiner reduzierten Arbeitszeit entspricht.
Gleichzeitig darf diese Entlastung nicht einfach dazu führen, dass die gesamte fehlende Arbeit dauerhaft auf eine einzelne Kameradin oder einen einzelnen Kameraden abgeladen wird und dadurch eine unzumutbare Mehrbelastung entsteht.
Teilzeit ist damit nicht ausschließlich eine individuelle Arbeitszeitentscheidung.
Die Dienststelle muss organisatorisch darauf reagieren.
22. Wie du Teilzeit beantragst
Der Antrag sollte grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich bei deiner nächsten Disziplinarvorgesetzten beziehungsweise deinem nächsten Disziplinarvorgesetzten gestellt werden.
Du gibst dabei an, wie lange du Teilzeit nutzen möchtest und in welchem Umfang deine Arbeitszeit reduziert werden soll.
Zusätzlich kannst du bereits eine gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
Gerade bei familienbedingter Teilzeit solltest du außerdem nachvollziehbar darlegen, dass du tatsächlich ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst.
Der Antrag läuft anschließend über die entsprechenden Disziplinarvorgesetzten zur zuständigen Entscheidungsstelle. Die Vorgesetzten geben dabei begründete Stellungnahmen ab.
Auch die Vertrauensperson kann bei der Genehmigung oder Ablehnung einer Teilzeitbeschäftigung beteiligt werden, sofern du diese Beteiligung nicht ausdrücklich ablehnst.
Wird dein Teilzeitantrag abgelehnt, muss die Entscheidung im Einzelnen begründet werden.
Ein schlichtes:
„Teilzeit passt hier nicht.“
ist damit nicht die gesetzlich vorgesehene Form einer Entscheidung.
23. Kann die Bundeswehr eine bewilligte Teilzeit wieder ändern?
Eine einmal bewilligte Teilzeit ist nicht unter allen Umständen für die gesamte Laufzeit unangreifbar.
Wenn später zwingende dienstliche Gründe entstehen, kann die zuständige Stelle die Dauer der Teilzeit beschränken, den Arbeitszeitumfang erhöhen oder die Bewilligung sogar widerrufen.
Das ist für eine Streitkräfteorganisation nachvollziehbar, weil sich militärische Anforderungen verändern können.
Trotzdem bedeutet das nicht, dass Teilzeit jederzeit aus Bequemlichkeit der Dienststelle wieder gestrichen werden darf.
Das Gesetz verlangt zwingende dienstliche Gründe.
Bei besonderen Auslandsverwendungen oder anderen konkreten dienstlichen Vorhaben kann außerdem eine zeitlich befristete Rückkehr zur Vollzeit vorgesehen werden, ohne dass dadurch die gesamte langfristige Teilzeitplanung automatisch beendet werden muss.
24. Wie du wieder auf Vollzeit wechselst
Teilzeit kann auch für die Soldatin oder den Soldaten selbst irgendwann nicht mehr passen.
Vielleicht verändert sich die Betreuungssituation, die Kinder werden älter, eine Pflegeaufgabe entfällt oder die finanziellen Nachteile werden größer als erwartet.
Das Soldatengesetz sieht deshalb vor, dass die Rückkehr zur Vollzeit zugelassen werden soll, wenn dir die Fortsetzung der Teilzeit nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Für Personen, die aufgrund von Familien- oder Pflegeaufgaben in Teilzeit sind und ihre Arbeitszeit wieder erhöhen möchten, enthält das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz sogar eine zusätzliche Regelung.
Bei der Besetzung entsprechender Dienstposten sollen sie bei gleicher Qualifikation grundsätzlich vorrangig berücksichtigt werden, wenn sie ihre Arbeitszeit erhöhen oder wieder vollständig in Vollzeit wechseln möchten, soweit keine schutzwürdigen Interessen anderer Personen überwiegen.
Teilzeit muss damit keine Einbahnstraße sein.
25. Drei Beispiele aus dem Soldatenalltag
Beispiel 1: SaZ ohne Kinder möchte auf 80 Prozent reduzieren
Ein Hauptfeldwebel ist SaZ und hat keine Kinder oder Pflegeaufgaben. Er möchte für zwei Jahre seine Arbeitszeit auf 80 Prozent reduzieren, um neben dem Dienst ein persönliches Projekt beziehungsweise eine Weiterbildung besser organisieren zu können.
Ein solcher Antrag ist grundsätzlich möglich.
Er besitzt allerdings nicht dieselbe starke familienbedingte Rechtsposition wie ein Soldat, der tatsächlich ein Kind betreut. Die zuständige Stelle prüft deshalb, ob dienstliche Gründe der gewünschten Teilzeit entgegenstehen.
Wird die Teilzeit genehmigt, werden seine Dienstbezüge grundsätzlich entsprechend reduziert. Gleichzeitig muss er als SaZ beachten, dass sich seine festgesetzte Dienstzeit grundsätzlich um die Differenz zur Vollzeit verlängert.
Beispiel 2: Soldatin mit Kind auf einem nicht teilzeitfähigen Dienstposten
Eine Feldwebelin betreut ein siebenjähriges Kind und möchte ihre Arbeitszeit auf 75 Prozent reduzieren. Ihr aktueller Dienstposten lässt sich organisatorisch allerdings kaum mit der gewünschten Arbeitszeit vereinbaren.
Damit darf die Prüfung nicht automatisch enden.
Vor einer Ablehnung soll betrachtet werden, ob ein anderer geeigneter Dienstposten zur Verfügung steht. Bei familienbedingter Teilzeit ist insbesondere ein geeigneter Dienstposten im Einzugsbereich ihrer Wohnung relevant.
Die Lösung kann deshalb in einem Dienstpostenwechsel liegen, ohne dass die Soldatin zwischen ihrer Laufbahn und der Betreuung ihres Kindes vollständig wählen muss.
Beispiel 3: Führungskraft mit Disziplinarbefugnis
Ein Berufssoldat befindet sich auf einer Führungsverwendung mit Disziplinarbefugnis und möchte aus familiären Gründen seine Arbeitszeit reduzieren.
Eine normale kontinuierliche Teilzeit ist auf dieser Funktion grundsätzlich ausgeschlossen.
Damit ist das Thema trotzdem nicht automatisch erledigt. Ein Blockmodell fällt nicht unter denselben generellen Ausschluss, zusätzlich kann bei einer besonderen persönlichen Härte eine Ausnahme geprüft werden.
Ist auch das organisatorisch nicht möglich, muss betrachtet werden, ob ein anderer geeigneter Dienstposten oder eine andere flexible Lösung infrage kommt.
26. Typische Fehler
Ein häufiger Fehler besteht darin, Teilzeit gar nicht erst zu beantragen, weil im eigenen Bereich seit Jahren die Aussage kursiert, Soldaten könnten grundsätzlich nicht in Teilzeit arbeiten. Das ist rechtlich offensichtlich falsch.
Ebenso falsch ist allerdings die Vorstellung, jeder Teilzeitantrag müsse automatisch genehmigt werden. Gerade ohne Familien- oder Pflegegrund bleibt die Vereinbarkeit mit dienstlichen Interessen ein entscheidender Faktor.
Ein weiterer Fehler besteht darin, ausschließlich die monatliche Arbeitszeit und das neue Nettogehalt zu betrachten. Für SaZ kann Teilzeit das DZE verschieben, während für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten langfristige Auswirkungen auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit entstehen können.
Auch die Annahme, Teilzeit bedeute automatisch Karriereende, ist zu pauschal. Das Gleichstellungsrecht verbietet ausdrücklich Benachteiligungen bei Beförderungen, Laufbahnwechseln, förderlichen Verwendungsentscheidungen und Beurteilungen allein aufgrund der Teilzeit.
Auf der anderen Seite sollte auch niemand erwarten, dass jeder beliebige militärische Dienstposten ohne organisatorische Veränderung auf 50 Prozent reduziert werden kann. Manche Verwendungen benötigen andere Arbeitszeitmodelle oder einen Dienstpostenwechsel.
Und schließlich sollte eine Teilzeitbeschäftigung nicht faktisch zu Vollzeitarbeit mit reduziertem Sold führen. Wenn deine Arbeitszeit um 25 Prozent sinkt, muss auch dein dienstliches Aufgabenpaket entsprechend angepasst werden.
27. Fazit
Teilzeit bei der Bundeswehr ist deutlich umfangreicher geregelt, als man nach vielen Gesprächen im normalen Truppenalltag vermuten würde.
Vor allem drei Annahmen sind zu pauschal.
„Teilzeit gibt es nur für Eltern.“
Stimmt nicht.
„Mit Führung ist Teilzeit grundsätzlich unmöglich.“
Stimmt so ebenfalls nicht.
„Wer Teilzeit macht, kann die Karriere vergessen.“
Auch dafür enthält das aktuelle Recht ausdrücklich Gegenmechanismen.
SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten können grundsätzlich Teilzeit beantragen, auch wenn kein Kind oder pflegebedürftiger Angehöriger vorhanden ist. Familien- und Pflegeaufgaben führen allerdings zu einem deutlich stärkeren gesetzlichen Schutz, weil Teilzeit in diesen Fällen grundsätzlich bewilligt werden soll, solange keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Dabei geht es nicht nur um eine klassische Halbtagsstelle. Die Arbeitszeit kann unterschiedlich reduziert und verteilt werden, und mit dem Blockmodell existiert sogar eine Möglichkeit, Arbeits- und Freistellungsphasen über längere Zeiträume zusammenzufassen.
Gerade dieses Blockmodell ist bei Führungsverwendungen interessant, weil die normalen Ausschlüsse für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, Kompaniefeldwebel, besondere Auslandsverwendungen und bestimmte weitere Funktionen dafür nicht pauschal in derselben Weise gelten.
Gleichzeitig sollte Teilzeit niemals nur anhand der Frage geplant werden:
„Wie viele Stunden muss ich dann noch pro Woche arbeiten?“
Für SaZ kann sich das DZE nach hinten verschieben.
Die Besoldung reduziert sich grundsätzlich entsprechend.
Für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten kann sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit verändern.
Und je nach aktuellem Dienstposten kann ein Wechsel der Verwendung notwendig werden.
Auf der anderen Seite besitzt du auch klare Rechte.
Teilzeit darf deine Beurteilung, Beförderung oder Laufbahnentwicklung nicht allein wegen der reduzierten Arbeitszeit verschlechtern. Dein Aufgabenpaket muss entsprechend deiner Arbeitszeit reduziert werden, und wenn dein aktueller Dienstposten Teilzeit nicht zulässt, muss vor einer Ablehnung geprüft werden, ob eine andere geeignete Verwendung möglich ist.
Wer ernsthaft über Teilzeit nachdenkt, sollte deshalb nicht mit der allgemeinen Frage zum Spieß oder Pers gehen:
„Kann man als Soldat eigentlich Teilzeit machen?“
Die Antwort darauf lautet eindeutig ja.
Die bessere Frage ist:
„Welches Teilzeitmodell passt zu meinem Dienstposten, welche Alternative gibt es gegebenenfalls und welche finanziellen sowie dienstzeitrechtlichen Folgen hätte genau dieses Modell für mich?“
Erst dann kannst du vernünftig entscheiden, ob Teilzeit für deine persönliche Situation tatsächlich sinnvoll ist.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Gerade bei Teilzeit greifen mehrere Bereiche gleichzeitig ineinander. Eine Entscheidung verändert nicht nur deine wöchentliche Arbeitszeit, sondern kann Besoldung, Dienstzeit, DZE, Versorgung, Familienplanung und spätere Karriereentscheidungen beeinflussen.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche dienstlichen, finanziellen und persönlichen Regelungen für deine aktuelle Situation relevant sein können und welche Punkte du vor einer langfristigen Entscheidung berücksichtigen solltest.
Du überlegst, deine Arbeitszeit zu reduzieren, planst Familienzeit oder möchtest wissen, welche finanziellen Auswirkungen eine Veränderung deiner Dienstzeit auf dich hätte? Schreib uns direkt über WhatsApp.
1. Teilzeit ist nicht nur für Eltern möglich
Einer der größten Irrtümer rund um soldatische Teilzeit lautet:
„Teilzeit bekomme ich nur, wenn ich ein Kind habe oder jemanden pflege.“
So steht es nicht im Soldatengesetz.
§ 30a Soldatengesetz erlaubt zunächst ganz allgemein, einem Soldaten oder einer Soldatin auf Antrag eine Teilzeitbeschäftigung zu bewilligen, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Ein Kind oder eine Pflegeaufgabe ist für diese allgemeine Möglichkeit nicht zwingend erforderlich.
Das bedeutet beispielsweise, dass auch ein SaZ ohne Kinder grundsätzlich einen Antrag stellen kann, weil er seine persönliche Lebensgestaltung verändern möchte, mehr Zeit für ein Studium benötigt oder aus anderen privaten Gründen seine Arbeitszeit reduzieren möchte.
Allerdings ist ein solcher Antrag keine Garantie auf Teilzeit.
Das Gesetz verwendet hier bewusst das Wort „kann“. Die dienstlichen Interessen spielen deshalb eine wesentliche Rolle.
Ganz anders wird die rechtliche Ausgangslage, sobald Familien- oder Pflegeaufgaben hinzukommen.
2. Wer überhaupt Teilzeit beantragen kann
Die Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung legt fest, in welchen Wehrdienstarten Teilzeit zulässig ist.
Für die meisten aktiven Soldatinnen und Soldaten sind dabei vor allem zwei Gruppen relevant:
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.
Daneben erlaubt die aktuelle Verordnung Teilzeit auch beim Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft.
Für den normalen Freiwilligen Wehrdienst sollte deshalb nicht einfach davon ausgegangen werden, dass dieselben Teilzeitregeln wie für einen SaZ gelten.
Wenn du bereits mehrere Jahre als SaZ dienst oder Berufssoldatin beziehungsweise Berufssoldat bist, befindest du dich dagegen eindeutig im regulären Anwendungsbereich.
Dabei spielt dein Dienstgrad grundsätzlich keine Rolle.
Teilzeit ist nicht ausschließlich für Mannschaften, Unteroffiziere oder bestimmte Laufbahnen vorgesehen. Entscheidend sind vielmehr dein konkreter Dienstposten, deine Verwendung und die dienstlichen Rahmenbedingungen.
3. Warum Teilzeit mit Kind oder Pflegeaufgabe eine stärkere Position hat
Der Unterschied zwischen normaler und familienbedingter Teilzeit steckt in einem einzigen Wort.
Bei normaler Teilzeit sagt das Soldatengesetz sinngemäß:
Die Teilzeit kann bewilligt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Bei tatsächlicher Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen heißt es dagegen:
Die Teilzeit soll bewilligt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Damit ist die Ausgangslage deutlich günstiger.
Der Dienstherr hat bei einem normalen Teilzeitwunsch einen größeren Entscheidungsspielraum. Wer dagegen nachweisbar Familien- oder Pflegeaufgaben wahrnimmt, hat einen erheblich stärkeren gesetzlichen Schutz.
Das bedeutet trotzdem nicht, dass ein Kind automatisch jede militärische Anforderung außer Kraft setzt.
Wenn zwingende dienstliche Gründe tatsächlich entgegenstehen, kann auch ein familienbedingter Teilzeitantrag abgelehnt werden.
Die Hürde dafür liegt aber höher.
Gerade deshalb solltest du in einem Antrag klar unterscheiden, ob du einfach allgemein Teilzeit möchtest oder ob du tatsächlich ein Kind betreust beziehungsweise einen Angehörigen pflegst.
4. Wie weit du deine Arbeitszeit reduzieren kannst
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten beträgt grundsätzlich 41 Stunden.
Nach § 30a Soldatengesetz muss die normale Teilzeit grundsätzlich mindestens die Hälfte dieser Arbeitszeit umfassen.
Damit liegt die reguläre Untergrenze bei:
20 Stunden und 30 Minuten pro Woche.
Du bist allerdings nicht auf genau 50 Prozent festgelegt.
Auch andere Teilzeitquoten sind möglich.
Bei 80 Prozent der normalen Arbeitszeit wären es beispielsweise rund 32 Stunden und 48 Minuten pro Woche, bei 75 Prozent rund 30 Stunden und 45 Minuten.
Welche Quote sinnvoll ist, hängt stark von deiner tatsächlichen Situation ab.
Für jemanden, der täglich etwas früher gehen muss, kann ein Modell mit 80 Prozent besser funktionieren. Für eine andere Person kann eine deutlich stärkere Reduzierung sinnvoll sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar weniger als die Hälfte der normalen Arbeitszeit bewilligt werden.
Das ist insbesondere zur Vermeidung einer unbilligen Härte sowie in bestimmten Elternzeit- und Pflegekonstellationen möglich.
Teilzeit bedeutet bei der Bundeswehr deshalb nicht automatisch:
„Halbtags oder gar nicht.“
5. Wie lange Teilzeit möglich ist
Die normale gesetzliche Höchstdauer beträgt grundsätzlich zwölf Jahre.
Das ist deutlich länger, als viele wahrscheinlich erwarten.
Teilzeit ist damit nicht nur als kurzfristige Lösung für sechs Monate gedacht, sondern kann über einen erheblichen Teil der militärischen Laufbahn genutzt werden.
In besonderen Situationen sind sogar mehr als zwölf Jahre möglich.
Die aktuelle Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung erlaubt eine Verlängerung über die Zwölf-Jahres-Grenze hinaus insbesondere dann, wenn mindestens ein Kind unter zwölf Jahren oder ein pflegebedürftiger Angehöriger tatsächlich betreut beziehungsweise gepflegt wird und keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Zusätzlich können Teilzeitbeschäftigung und bestimmte familien- oder pflegebedingte Beurlaubungen zusammenspielen. Dafür gelten allerdings eigene Gesamtgrenzen, die bei langfristigen Planungen unbedingt mit der Personalführung betrachtet werden sollten.
Wer über mehrere Jahre reduzieren möchte, sollte deshalb nicht nur die nächsten sechs Monate planen, sondern auch DZE, Versorgung, Karriere und mögliche spätere Familienzeiten berücksichtigen.
6. Die Vier-Jahres-Regel und ihre Ausnahmen
Grundsätzlich kann Teilzeit nach der aktuellen Teilzeitverordnung erst für einen Zeitraum nach vier Jahren Dienstzeit bewilligt werden.
Auch diese Regel ist allerdings nicht absolut.
Eine besonders wichtige Ausnahme betrifft Soldatinnen und Soldaten, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen und für dieses Kind einen Anspruch auf Elternzeit haben. In dieser Konstellation greift die normale Vier-Jahres-Mindestdienstzeit nicht.
Zusätzlich kann die zuständige Stelle im Einzelfall von der Mindestdienstzeit abweichen, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Die Vier-Jahres-Grenze sollte deshalb nicht mit der Aussage verwechselt werden:
„Vor vier Jahren Dienstzeit ist Teilzeit gesetzlich unmöglich.“
Sie ist der Grundsatz, von dem das Recht mehrere Ausnahmen kennt.
7. Können beide soldatischen Eltern gleichzeitig Teilzeit machen?
Ja.
Wenn beide Elternteile Soldatin oder Soldat sind, kann Teilzeit zur Betreuung eines Kindes von beiden beantragt werden.
Die Teilzeitverordnung erlaubt ausdrücklich eine anteilige, jeweils alleinige oder gemeinsame Teilzeitbeschäftigung.
Das ist beispielsweise für ein Soldatenpaar interessant, bei dem nicht eine Person ihre militärische Karriere vollständig zurückstellen möchte, während die andere unverändert Vollzeit arbeitet.
Stattdessen könnte die familiäre Betreuung grundsätzlich zwischen beiden aufgeteilt werden.
Ob die gewünschten Modelle auf den jeweiligen Dienstposten tatsächlich umgesetzt werden können, muss natürlich für beide Personen getrennt geprüft werden.
Der Gesetzgeber geht aber ausdrücklich davon aus, dass Familienverantwortung nicht automatisch nur von einem soldatischen Elternteil getragen werden muss.
8. Wie die Arbeitszeit verteilt werden kann
Teilzeit muss nicht bedeuten, dass du jeden Tag exakt zwei Stunden früher Dienstschluss hast.
Die aktuelle Teilzeitverordnung erlaubt eine deutlich flexiblere Gestaltung.
Bereits mit deinem Antrag kannst du eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit wünschen. Die Teilzeit kann außerdem auf mehrere Zeitabschnitte verteilt werden und nach flexiblen Arbeitszeitmodellen ausgestaltet werden, solange wichtige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Grundsätzlich kann eine Teilzeitbeschäftigung auf bis zu vier Zeitabschnitte verteilt werden. Zur Vermeidung unbilliger Härten können sogar mehr Zeitabschnitte möglich sein.
Damit kann eine langfristige Teilzeitplanung wesentlich flexibler an unterschiedliche familiäre oder persönliche Phasen angepasst werden.
Wie die Stunden konkret auf die Woche verteilt werden, hängt anschließend von deinem Dienstposten und den dienstlichen Anforderungen ab.
Die Soldatenarbeitszeitverordnung erlaubt grundsätzlich auch bei Teilzeit eine individuelle Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf Montag bis Freitag, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
9. Das kaum bekannte Blockmodell
Noch interessanter ist das sogenannte Blockmodell.
Dabei wird die reduzierte Arbeitszeit nicht zwingend jede einzelne Woche sichtbar. Arbeits- und Freistellungsanteile können vielmehr zu größeren Zeitblöcken zusammengefasst werden.
Nach der aktuellen Teilzeitverordnung können Freistellungszeiten grundsätzlich zu Freistellungsphasen von bis zu drei Monaten zusammengefasst werden.
Wird eine Freistellungsphase an das Ende der bewilligten Teilzeit gelegt, kann die zusammenhängende Freistellung sogar bis zu einem Jahr betragen. Für die letzten drei Jahre vor Erreichen einer besonderen Altersgrenze bestehen dabei allerdings zusätzliche Einschränkungen.
Das Blockmodell kann für bestimmte militärische Verwendungen wesentlich besser funktionieren als eine dauerhaft reduzierte Wochenarbeitszeit.
Ein Dienstposten, auf dem jeden Tag eine verantwortliche Person benötigt wird, lässt sich vielleicht kaum mit vier Stunden täglicher Abwesenheit organisieren. Eine längere Phase voller Dienstleistung mit anschließend zusammengefasster Freistellungsphase kann organisatorisch dagegen deutlich einfacher sein.
Genau deshalb spielt das Blockmodell auch bei Führungsverwendungen eine besondere Rolle.
10. Teilzeit in einer Führungsverwendung
Hier muss man zwei Regelungen miteinander lesen.
Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen grundsätzlich dazu, die tatsächlichen Voraussetzungen für Teilzeit zu schaffen. Das gilt ausdrücklich in der Regel auch für Personen mit Vorgesetzten- oder Führungsaufgaben und unabhängig von der Hierarchieebene.
Das ist eine ziemlich deutliche Aussage.
Eine pauschale Haltung nach dem Motto:
„Wer führt, arbeitet grundsätzlich Vollzeit.“
passt nicht zum aktuellen gesetzlichen Leitbild.
Gleichzeitig enthält die Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung besondere Ausschlüsse für einzelne militärische Funktionen.
Deshalb muss immer unterschieden werden, welche Art von Führung du tatsächlich wahrnimmst.
Eine fachliche Führungsaufgabe ist nicht automatisch dasselbe wie eine Führungsverwendung mit eigener Disziplinarbefugnis.
11. Was bei Disziplinarbefugnis gilt
Für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis sagt die Teilzeitverordnung grundsätzlich, dass eine normale Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist.
Das betrifft beispielsweise Verwendungen, bei denen die kontinuierliche Wahrnehmung disziplinarer Verantwortung mit dem Dienstposten verbunden ist.
Damit endet die Prüfung allerdings noch nicht.
Denn direkt im selben Paragraphen steht eine wichtige Ausnahme:
Die grundsätzlichen Ausschlüsse gelten nicht, wenn Teilzeit im Blockmodell beantragt wird.
Damit kann selbst eine Führungsverwendung mit Disziplinarbefugnis nicht einfach mit dem Satz:
„Teilzeit geht auf diesem Dienstposten niemals.“
abgehandelt werden.
Ob ein konkretes Blockmodell tatsächlich bewilligt werden kann, hängt weiterhin von den dienstlichen Gründen und der organisatorischen Umsetzung ab. Ein automatischer Anspruch entsteht dadurch nicht.
Zusätzlich kann die zuständige Stelle von den normalen Ausschlüssen im Einzelfall abweichen, wenn die Versagung der Teilzeit eine besondere persönliche Härte darstellen würde und keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen.
12. Kompaniefeldwebel und weitere besondere Dienstposten
Neben Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis nennt die Teilzeitverordnung weitere Funktionen, auf denen normale Teilzeit grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Dazu gehören insbesondere Kompaniefeldwebel beziehungsweise vergleichbare Funktionen mit Anspruch auf die entsprechende Stellenzulage sowie Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in Bundeswehrkrankenhäusern.
Auch hier gelten wiederum die Besonderheiten des Blockmodells und mögliche Härtefallausnahmen.
Gerade beim Kompaniefeldwebel ist die grundsätzliche Einschränkung nachvollziehbar. Die Funktion lebt stark von dauerhafter Erreichbarkeit, Organisation und einer kontinuierlichen Präsenz innerhalb der Einheit.
Trotzdem ist die gesetzliche Antwort nicht vollständig schwarz-weiß.
Wenn deine persönliche Situation eine Teilzeit dringend erforderlich macht, sollte deshalb nicht ausschließlich gefragt werden:
„Kann ich auf genau diesem Dienstposten jeden Mittwoch freihaben?“
Die bessere Frage kann lauten:
„Welche Form von Teilzeit ist mit meiner Funktion möglich oder welcher andere Dienstposten kommt infrage?“
13. Was bei Auslandseinsätzen passiert
Besondere Auslandsverwendungen einschließlich der Vor- und Nachbereitungsphasen gehören ebenfalls zu den Verwendungen, bei denen Teilzeit grundsätzlich nicht in der normalen Form vorgesehen ist.
Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass du wegen einer bevorstehenden Auslandsverwendung deine gesamte langfristige Teilzeitbewilligung verlierst.
Die Teilzeitverordnung erlaubt ausdrücklich eine befristete Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung, wenn du für eine besondere Auslandsverwendung oder ein anderes dienstliches Vorhaben benötigt wirst.
Nach Ende dieser Unterbrechung kann die vorherige Teilzeit grundsätzlich weitergeführt werden.
Gerade für langjährig teilzeitbeschäftigte Soldatinnen und Soldaten ist das wichtig.
Teilzeit bedeutet nicht automatisch:
„Ich kann nie wieder in eine besondere Auslandsverwendung.“
Es kann vielmehr bedeuten, dass für die konkrete Maßnahme zeitweise wieder Vollzeit geleistet wird.
Bei familienbedingter Teilzeit zur Betreuung eines Kindes gibt es während eines bestehenden Elternzeitanspruchs zusätzliche Schutzmechanismen. Eine befristete Rückkehr zur Vollzeit darf dann nicht einfach beliebig angeordnet werden, sondern bedarf einer besonderen Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung.
14. Was passiert, wenn dein aktueller Dienstposten nicht teilzeitfähig ist?
Auch hier ist die aktuelle Regelung deutlich interessanter als ein einfaches Nein.
Bevor ein Teilzeitantrag abgelehnt wird, müssen die zuständigen Vorgesetzten unter Beteiligung der Soldatin oder des Soldaten prüfen, ob eine Teilzeitbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten möglich ist.
Die personalbearbeitende Stelle wird dabei ebenfalls beteiligt.
Bei familienbedingter Teilzeit geht die Verordnung noch weiter.
Ein entsprechender Antrag soll nicht abgelehnt werden, wenn ein geeigneter Dienstposten in einer Dienststelle verfügbar ist, deren Einzugsgebiet auch die Wohnung der Antragstellerin oder des Antragstellers umfasst.
Damit wird ausdrücklich versucht, Familienbetreuung nicht dadurch unmöglich zu machen, dass lediglich der aktuelle Dienstposten organisatorisch ungeeignet ist.
Das bedeutet natürlich nicht, dass der Dienstherr einen neuen Dienstposten erfinden muss.
Wenn ein geeigneter Dienstposten vorhanden ist, muss diese Alternative allerdings ernsthaft betrachtet werden.
15. Warum sogar eine Versetzung wegen Teilzeit möglich sein kann
Wenn du weißt, dass dein aktueller Bereich Teilzeit kaum zulässt, kannst du sogar eine Versetzung unter dem Vorbehalt einer anschließenden Teilzeitbeschäftigung beantragen.
Dein Interesse an der Teilzeit muss bei der Prüfung dieses Versetzungsantrags angemessen berücksichtigt werden.
Das ist ein ziemlich wenig bekannter Mechanismus.
Teilzeit muss also nicht zwingend an dem Dienstposten stattfinden, den du heute innehast.
Gerade wenn du familiär an einen bestimmten Wohnort gebunden bist und dort ein geeigneterer Dienstposten existiert, kann die Kombination aus Versetzungs- und Teilzeitantrag eine wesentlich realistischere Lösung sein als der Versuch, einen vollständig ungeeigneten Dienstposten irgendwie auf 50 Prozent umzubauen.
Das ist auch der Grund, warum es sinnvoll ist, früh mit der Personalführung zu sprechen und nicht erst einen fertigen Teilzeitantrag mit einem einzigen unveränderbaren Wunschmodell vorzulegen.
16. Was Teilzeit mit deiner Besoldung macht
Teilzeit bedeutet nicht nur weniger Dienstzeit pro Woche, sondern grundsätzlich auch weniger Besoldung.
Das Bundesbesoldungsgesetz bestimmt, dass die Dienstbezüge bei Teilzeit grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt werden.
Vereinfacht bedeutet das:
Wer 80 Prozent arbeitet, erhält grundsätzlich entsprechend 80 Prozent der teilzeitabhängigen Dienstbezüge.
Wer auf 50 Prozent reduziert, muss grundsätzlich mit einer entsprechenden Halbierung rechnen.
Bei einzelnen Bestandteilen der Besoldung gibt es besondere Vorschriften, beispielsweise beim Familienzuschlag oder bestimmten Zulagen. Deshalb sollte vor einer langfristigen Entscheidung immer eine konkrete Berechnung anhand der eigenen Besoldungssituation erfolgen.
Gerade bei Soldatinnen und Soldaten mit Kindern sollte nicht ausschließlich mit dem aktuellen Netto gerechnet werden.
Weniger Brutto kann Auswirkungen auf Steuer, Familienzuschlag, einzelne Zulagen und später auch Versorgung beziehungsweise Dienstzeitversorgung haben.
Vor einer mehrjährigen Teilzeit solltest du deshalb wissen, wie hoch der reale finanzielle Unterschied tatsächlich ausfällt.
17. Warum sich bei SaZ das DZE verschieben kann
Für SaZ gibt es einen Punkt, der besonders wichtig ist und trotzdem häufig übersehen wird.
Wenn ein Soldat auf Zeit Teilzeit nach § 30a Soldatengesetz nutzt, verlängert sich die Dauer seiner Berufung grundsätzlich um die Differenz zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung.
Ein einfaches Beispiel:
Du bist zwei Jahre lang mit 50 Prozent beschäftigt.
In diesen zwei Kalenderjahren hast du im Verhältnis zur Vollzeit rechnerisch ein Jahr weniger Dienst geleistet.
Grundsätzlich verlängert sich deine festgesetzte Dienstzeit deshalb um dieses fehlende Jahr.
Bei einer Teilzeitquote von 80 Prozent über zwei Jahre beträgt die Differenz entsprechend 20 Prozent dieser Zeit, also rechnerisch rund fünf Monate.
Das bedeutet:
Teilzeit kann dein DZE nach hinten verschieben.
Gerade für SaZ, die bereits einen konkreten zivilen Karriereplan, Studium, Selbstständigkeit oder Arbeitgeber nach DZE im Blick haben, ist dieser Punkt enorm wichtig.
Wer mehrere Jahre Teilzeit plant, sollte sich deshalb vor der Bewilligung schriftlich erklären lassen, wie sich das konkrete Modell auf die festgesetzte Dienstzeit auswirkt.
18. Was mit Übergangsgebührnissen, BFD und Übergangsbeihilfe passiert
Die Auswirkungen auf die spätere Dienstzeitversorgung sind komplizierter als die einfache Aussage:
„Teilzeit bedeutet automatisch weniger Übergangsgebührnisse.“
Das Soldatenversorgungsgesetz enthält dafür eigene Ausgleichsregeln.
Grundsätzlich können Teilzeitzeiten Auswirkungen auf die Bezugsdauer bestimmter Berufsförderungs- und Versorgungsleistungen sowie auf die Übergangsbeihilfe haben.
Wenn die Teilzeit allerdings durch die gesetzliche Nachdienzeit ausgeglichen wird, sieht das Soldatenversorgungsgesetz vor, dass die entsprechende Kürzung der genannten Leistungen unterbleibt. Die Nachdienzeit selbst wird dann wiederum nicht noch einmal zusätzlich für die Bemessung dieser Ansprüche berücksichtigt.
Eine weitere wichtige Ausnahme besteht bei Teilzeit, die anstelle von Elternzeit in Anspruch genommen wird. Auch dafür enthält das Soldatenversorgungsgesetz besondere Schutzregelungen.
Gerade deshalb sollte niemand seine späteren Übergangsgebührnisse anhand einer einfachen Prozentrechnung selbst herunterrechnen.
Für SaZ muss immer das Zusammenspiel aus Teilzeitquote, ursprünglichem DZE, Nachdienzeit, Gesamtdienstzeit und den konkreten Versorgungsansprüchen betrachtet werden.
19. Was Teilzeit für Berufssoldaten und die Versorgung bedeutet
Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten spielt Teilzeit insbesondere für die spätere ruhegehaltfähige Dienstzeit eine Rolle.
Das Soldatenversorgungsgesetz bestimmt grundsätzlich, dass Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung nur in dem Verhältnis als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, das der Teilzeit zur Vollzeit entspricht.
Ein Jahr mit 50 Prozent Teilzeit wirkt für diese Berechnung deshalb grundsätzlich wie ein halbes Jahr ruhegehaltfähige Dienstzeit.
Das bedeutet nicht, dass für das spätere Ruhegehalt einfach das reduzierte Teilzeitgrundgehalt als dauerhaftes Endgehalt zugrunde gelegt wird. Bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gelten eigene Regeln.
Die Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit kann durch längere Teilzeitphasen aber durchaus beeinflusst werden.
Wer als BS über viele Jahre Teilzeit plant, sollte deshalb nicht nur das aktuelle monatliche Netto betrachten, sondern sich auch die langfristigen versorgungsrechtlichen Auswirkungen berechnen lassen.
20. Darf Teilzeit deine Beförderung verhindern?
Hier ist die Rechtslage bemerkenswert eindeutig.
Das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz enthält ein ausdrückliches dienstliches Benachteiligungsverbot.
Weder eine bestehende Teilzeitbeschäftigung noch bereits deine Absicht, zukünftig Teilzeit zu arbeiten, darf sich nachteilig auf bestimmte Personalentscheidungen auswirken.
Ausdrücklich genannt werden unter anderem:
die Berufung beziehungsweise Umwandlung eines Dienstverhältnisses, Beförderungen, Laufbahnwechsel, förderliche Verwendungsentscheidungen und dienstliche Beurteilungen.
Rechtlich darf die Logik deshalb nicht lauten:
„Der arbeitet nur 75 Prozent, also bekommt er automatisch die schlechtere Beurteilung.“
Oder:
„Sie hat Teilzeit beantragt, deshalb fördern wir lieber jemand anderen.“
Das heißt allerdings nicht, dass Teilzeit in der Praxis keinerlei Einfluss auf deinen militärischen Werdegang haben kann.
Wenn ein bestimmter höherwertiger Dienstposten aufgrund seiner konkreten Aufgaben tatsächlich nicht teilzeitfähig ist, kann für die nächste Verwendung beispielsweise ein anderer Dienstposten notwendig werden.
Das ist etwas anderes als eine Benachteiligung allein wegen deiner Teilzeit.
Genau diese Unterscheidung ist entscheidend.
21. Dein Aufgabenpaket muss tatsächlich reduziert werden
Ein weiterer Satz im Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz dürfte für viele Teilzeitbeschäftigte besonders interessant sein.
Wenn deine Arbeitszeit reduziert wird, muss auch eine entsprechende Entlastung von deinen dienstlichen Aufgaben erfolgen.
Teilzeit soll nicht bedeuten:
Du bekommst 75 Prozent Besoldung und 75 Prozent Arbeitszeit, sollst aber weiterhin hundert Prozent des alten Dienstpostens irgendwie in die kürzere Zeit pressen.
Die Dienststelle hat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass die Aufgabenentlastung deiner reduzierten Arbeitszeit entspricht.
Gleichzeitig darf diese Entlastung nicht einfach dazu führen, dass die gesamte fehlende Arbeit dauerhaft auf eine einzelne Kameradin oder einen einzelnen Kameraden abgeladen wird und dadurch eine unzumutbare Mehrbelastung entsteht.
Teilzeit ist damit nicht ausschließlich eine individuelle Arbeitszeitentscheidung.
Die Dienststelle muss organisatorisch darauf reagieren.
22. Wie du Teilzeit beantragst
Der Antrag sollte grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich bei deiner nächsten Disziplinarvorgesetzten beziehungsweise deinem nächsten Disziplinarvorgesetzten gestellt werden.
Du gibst dabei an, wie lange du Teilzeit nutzen möchtest und in welchem Umfang deine Arbeitszeit reduziert werden soll.
Zusätzlich kannst du bereits eine gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
Gerade bei familienbedingter Teilzeit solltest du außerdem nachvollziehbar darlegen, dass du tatsächlich ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst.
Der Antrag läuft anschließend über die entsprechenden Disziplinarvorgesetzten zur zuständigen Entscheidungsstelle. Die Vorgesetzten geben dabei begründete Stellungnahmen ab.
Auch die Vertrauensperson kann bei der Genehmigung oder Ablehnung einer Teilzeitbeschäftigung beteiligt werden, sofern du diese Beteiligung nicht ausdrücklich ablehnst.
Wird dein Teilzeitantrag abgelehnt, muss die Entscheidung im Einzelnen begründet werden.
Ein schlichtes:
„Teilzeit passt hier nicht.“
ist damit nicht die gesetzlich vorgesehene Form einer Entscheidung.
23. Kann die Bundeswehr eine bewilligte Teilzeit wieder ändern?
Eine einmal bewilligte Teilzeit ist nicht unter allen Umständen für die gesamte Laufzeit unangreifbar.
Wenn später zwingende dienstliche Gründe entstehen, kann die zuständige Stelle die Dauer der Teilzeit beschränken, den Arbeitszeitumfang erhöhen oder die Bewilligung sogar widerrufen.
Das ist für eine Streitkräfteorganisation nachvollziehbar, weil sich militärische Anforderungen verändern können.
Trotzdem bedeutet das nicht, dass Teilzeit jederzeit aus Bequemlichkeit der Dienststelle wieder gestrichen werden darf.
Das Gesetz verlangt zwingende dienstliche Gründe.
Bei besonderen Auslandsverwendungen oder anderen konkreten dienstlichen Vorhaben kann außerdem eine zeitlich befristete Rückkehr zur Vollzeit vorgesehen werden, ohne dass dadurch die gesamte langfristige Teilzeitplanung automatisch beendet werden muss.
24. Wie du wieder auf Vollzeit wechselst
Teilzeit kann auch für die Soldatin oder den Soldaten selbst irgendwann nicht mehr passen.
Vielleicht verändert sich die Betreuungssituation, die Kinder werden älter, eine Pflegeaufgabe entfällt oder die finanziellen Nachteile werden größer als erwartet.
Das Soldatengesetz sieht deshalb vor, dass die Rückkehr zur Vollzeit zugelassen werden soll, wenn dir die Fortsetzung der Teilzeit nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Für Personen, die aufgrund von Familien- oder Pflegeaufgaben in Teilzeit sind und ihre Arbeitszeit wieder erhöhen möchten, enthält das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz sogar eine zusätzliche Regelung.
Bei der Besetzung entsprechender Dienstposten sollen sie bei gleicher Qualifikation grundsätzlich vorrangig berücksichtigt werden, wenn sie ihre Arbeitszeit erhöhen oder wieder vollständig in Vollzeit wechseln möchten, soweit keine schutzwürdigen Interessen anderer Personen überwiegen.
Teilzeit muss damit keine Einbahnstraße sein.
25. Drei Beispiele aus dem Soldatenalltag
Beispiel 1: SaZ ohne Kinder möchte auf 80 Prozent reduzieren
Ein Hauptfeldwebel ist SaZ und hat keine Kinder oder Pflegeaufgaben. Er möchte für zwei Jahre seine Arbeitszeit auf 80 Prozent reduzieren, um neben dem Dienst ein persönliches Projekt beziehungsweise eine Weiterbildung besser organisieren zu können.
Ein solcher Antrag ist grundsätzlich möglich.
Er besitzt allerdings nicht dieselbe starke familienbedingte Rechtsposition wie ein Soldat, der tatsächlich ein Kind betreut. Die zuständige Stelle prüft deshalb, ob dienstliche Gründe der gewünschten Teilzeit entgegenstehen.
Wird die Teilzeit genehmigt, werden seine Dienstbezüge grundsätzlich entsprechend reduziert. Gleichzeitig muss er als SaZ beachten, dass sich seine festgesetzte Dienstzeit grundsätzlich um die Differenz zur Vollzeit verlängert.
Beispiel 2: Soldatin mit Kind auf einem nicht teilzeitfähigen Dienstposten
Eine Feldwebelin betreut ein siebenjähriges Kind und möchte ihre Arbeitszeit auf 75 Prozent reduzieren. Ihr aktueller Dienstposten lässt sich organisatorisch allerdings kaum mit der gewünschten Arbeitszeit vereinbaren.
Damit darf die Prüfung nicht automatisch enden.
Vor einer Ablehnung soll betrachtet werden, ob ein anderer geeigneter Dienstposten zur Verfügung steht. Bei familienbedingter Teilzeit ist insbesondere ein geeigneter Dienstposten im Einzugsbereich ihrer Wohnung relevant.
Die Lösung kann deshalb in einem Dienstpostenwechsel liegen, ohne dass die Soldatin zwischen ihrer Laufbahn und der Betreuung ihres Kindes vollständig wählen muss.
Beispiel 3: Führungskraft mit Disziplinarbefugnis
Ein Berufssoldat befindet sich auf einer Führungsverwendung mit Disziplinarbefugnis und möchte aus familiären Gründen seine Arbeitszeit reduzieren.
Eine normale kontinuierliche Teilzeit ist auf dieser Funktion grundsätzlich ausgeschlossen.
Damit ist das Thema trotzdem nicht automatisch erledigt. Ein Blockmodell fällt nicht unter denselben generellen Ausschluss, zusätzlich kann bei einer besonderen persönlichen Härte eine Ausnahme geprüft werden.
Ist auch das organisatorisch nicht möglich, muss betrachtet werden, ob ein anderer geeigneter Dienstposten oder eine andere flexible Lösung infrage kommt.
26. Typische Fehler
Ein häufiger Fehler besteht darin, Teilzeit gar nicht erst zu beantragen, weil im eigenen Bereich seit Jahren die Aussage kursiert, Soldaten könnten grundsätzlich nicht in Teilzeit arbeiten. Das ist rechtlich offensichtlich falsch.
Ebenso falsch ist allerdings die Vorstellung, jeder Teilzeitantrag müsse automatisch genehmigt werden. Gerade ohne Familien- oder Pflegegrund bleibt die Vereinbarkeit mit dienstlichen Interessen ein entscheidender Faktor.
Ein weiterer Fehler besteht darin, ausschließlich die monatliche Arbeitszeit und das neue Nettogehalt zu betrachten. Für SaZ kann Teilzeit das DZE verschieben, während für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten langfristige Auswirkungen auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit entstehen können.
Auch die Annahme, Teilzeit bedeute automatisch Karriereende, ist zu pauschal. Das Gleichstellungsrecht verbietet ausdrücklich Benachteiligungen bei Beförderungen, Laufbahnwechseln, förderlichen Verwendungsentscheidungen und Beurteilungen allein aufgrund der Teilzeit.
Auf der anderen Seite sollte auch niemand erwarten, dass jeder beliebige militärische Dienstposten ohne organisatorische Veränderung auf 50 Prozent reduziert werden kann. Manche Verwendungen benötigen andere Arbeitszeitmodelle oder einen Dienstpostenwechsel.
Und schließlich sollte eine Teilzeitbeschäftigung nicht faktisch zu Vollzeitarbeit mit reduziertem Sold führen. Wenn deine Arbeitszeit um 25 Prozent sinkt, muss auch dein dienstliches Aufgabenpaket entsprechend angepasst werden.
27. Fazit
Teilzeit bei der Bundeswehr ist deutlich umfangreicher geregelt, als man nach vielen Gesprächen im normalen Truppenalltag vermuten würde.
Vor allem drei Annahmen sind zu pauschal.
„Teilzeit gibt es nur für Eltern.“
Stimmt nicht.
„Mit Führung ist Teilzeit grundsätzlich unmöglich.“
Stimmt so ebenfalls nicht.
„Wer Teilzeit macht, kann die Karriere vergessen.“
Auch dafür enthält das aktuelle Recht ausdrücklich Gegenmechanismen.
SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten können grundsätzlich Teilzeit beantragen, auch wenn kein Kind oder pflegebedürftiger Angehöriger vorhanden ist. Familien- und Pflegeaufgaben führen allerdings zu einem deutlich stärkeren gesetzlichen Schutz, weil Teilzeit in diesen Fällen grundsätzlich bewilligt werden soll, solange keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Dabei geht es nicht nur um eine klassische Halbtagsstelle. Die Arbeitszeit kann unterschiedlich reduziert und verteilt werden, und mit dem Blockmodell existiert sogar eine Möglichkeit, Arbeits- und Freistellungsphasen über längere Zeiträume zusammenzufassen.
Gerade dieses Blockmodell ist bei Führungsverwendungen interessant, weil die normalen Ausschlüsse für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis, Kompaniefeldwebel, besondere Auslandsverwendungen und bestimmte weitere Funktionen dafür nicht pauschal in derselben Weise gelten.
Gleichzeitig sollte Teilzeit niemals nur anhand der Frage geplant werden:
„Wie viele Stunden muss ich dann noch pro Woche arbeiten?“
Für SaZ kann sich das DZE nach hinten verschieben.
Die Besoldung reduziert sich grundsätzlich entsprechend.
Für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten kann sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit verändern.
Und je nach aktuellem Dienstposten kann ein Wechsel der Verwendung notwendig werden.
Auf der anderen Seite besitzt du auch klare Rechte.
Teilzeit darf deine Beurteilung, Beförderung oder Laufbahnentwicklung nicht allein wegen der reduzierten Arbeitszeit verschlechtern. Dein Aufgabenpaket muss entsprechend deiner Arbeitszeit reduziert werden, und wenn dein aktueller Dienstposten Teilzeit nicht zulässt, muss vor einer Ablehnung geprüft werden, ob eine andere geeignete Verwendung möglich ist.
Wer ernsthaft über Teilzeit nachdenkt, sollte deshalb nicht mit der allgemeinen Frage zum Spieß oder Pers gehen:
„Kann man als Soldat eigentlich Teilzeit machen?“
Die Antwort darauf lautet eindeutig ja.
Die bessere Frage ist:
„Welches Teilzeitmodell passt zu meinem Dienstposten, welche Alternative gibt es gegebenenfalls und welche finanziellen sowie dienstzeitrechtlichen Folgen hätte genau dieses Modell für mich?“
Erst dann kannst du vernünftig entscheiden, ob Teilzeit für deine persönliche Situation tatsächlich sinnvoll ist.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Gerade bei Teilzeit greifen mehrere Bereiche gleichzeitig ineinander. Eine Entscheidung verändert nicht nur deine wöchentliche Arbeitszeit, sondern kann Besoldung, Dienstzeit, DZE, Versorgung, Familienplanung und spätere Karriereentscheidungen beeinflussen.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche dienstlichen, finanziellen und persönlichen Regelungen für deine aktuelle Situation relevant sein können und welche Punkte du vor einer langfristigen Entscheidung berücksichtigen solltest.
Du überlegst, deine Arbeitszeit zu reduzieren, planst Familienzeit oder möchtest wissen, welche finanziellen Auswirkungen eine Veränderung deiner Dienstzeit auf dich hätte? Schreib uns direkt über WhatsApp.
Häufige Fragen
01
Kann ich als SaZ Teilzeit machen?
02
Kann ich als Berufssoldat Teilzeit machen?
03
Brauche ich dafür ein Kind?
04
Wie wenig kann ich arbeiten?
05
Kann ich 80 Prozent arbeiten?
06
Wie lange kann ich Teilzeit machen?
07
Muss ich vorher vier Jahre gedient haben?
08
Können meine Frau und ich beide Teilzeit machen, wenn wir beide Soldaten sind?
09
Kann ein Kompaniechef Teilzeit machen?
10
Kann ein Kompaniefeldwebel Teilzeit machen?
11
Kann ich in Teilzeit in den Einsatz?
12
Bekomme ich in Teilzeit weniger Sold?
13
Verschiebt sich mein DZE als SaZ?
14
Schadet mir Teilzeit bei einer Beförderung?
15
Muss ich trotz Teilzeit dieselben Aufgaben erledigen?
16
Kann ich einen anderen Dienstposten bekommen, wenn meiner nicht teilzeitfähig ist?
17
Wann muss ich den Antrag stellen?
Quellen zum Nachlesen
§ 30a Soldatengesetz – Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Pflegezeit
Grundsätzlicher Anspruch und Voraussetzungen der Teilzeit
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Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung – STzV
Aktuelle Teilzeitverordnung der Bundeswehr
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§ 1 Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
Wer Teilzeit nutzen kann und wann mehr als zwölf Jahre möglich sind
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§ 2 Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
Antrag und mögliche Versetzung für eine Teilzeitverwendung
Antrag und mögliche Versetzung für eine Teilzeitverwendung
§ 3 Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
Familienbedingte Teilzeit und zwei soldatische Elternteile
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§ 5 Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
Flexible Arbeitszeitmodelle
Flexible Arbeitszeitmodelle
§ 6 Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
Führungsverwendungen, Auslandseinsätze und Kompaniefeldwebel
Führungsverwendungen, Auslandseinsätze und Kompaniefeldwebel
§ 7 Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
Prüfung eines anderen Dienstpostens vor einer Ablehnung
Prüfung eines anderen Dienstpostens vor einer Ablehnung
§ 9 Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung
Blockmodell und zusammenhängende Freistellungsphasen
Blockmodell und zusammenhängende Freistellungsphasen
§ 30c Soldatengesetz
Regelmäßige Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten
Regelmäßige Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten
Soldatenarbeitszeitverordnung
Arbeitszeitgestaltung bei Teilzeit
Arbeitszeitgestaltung bei Teilzeit
§ 9 Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz – Dienstliche Benachteiligungsverbote
Keine Benachteiligung bei Beförderung, Laufbahn oder Beurteilung
Keine Benachteiligung bei Beförderung, Laufbahn oder Beurteilung
§ 12 Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
Teilzeit auch bei Führungsaufgaben und angemessene Aufgabenreduzierung
Teilzeit auch bei Führungsaufgaben und angemessene Aufgabenreduzierung
§ 13 Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
Rückkehr beziehungsweise Aufstockung auf Vollzeit
Rückkehr beziehungsweise Aufstockung auf Vollzeit
§ 6 Bundesbesoldungsgesetz
Besoldung bei Teilzeit
Besoldung bei Teilzeit
§ 40 Soldatengesetz
Verlängerung der Dienstzeit bei SaZ
Verlängerung der Dienstzeit bei SaZ
§ 22 Soldatenversorgungsgesetz
Auswirkungen auf Übergangsgebührnisse, Berufsförderung und Übergangsbeihilfe
Auswirkungen auf Übergangsgebührnisse, Berufsförderung und Übergangsbeihilfe
§ 23 Soldatenversorgungsgesetz
Berücksichtigung von Teilzeit bei Dienstzeiten
Berücksichtigung von Teilzeit bei Dienstzeiten
§ 31 Soldatenversorgungsgesetz
Ruhegehaltfähige Dienstzeit bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Ruhegehaltfähige Dienstzeit bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
§ 23 Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Beteiligung der Vertrauensperson
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