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DZE und Krankenversicherung: Warum du GKV, PKV und den 50-Prozent-Zuschuss des BVA rechtzeitig klären solltest

Karriere & Wege

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

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DZE und Krankenversicherung: Warum du GKV, PKV und den 50-Prozent-Zuschuss des BVA rechtzeitig klären solltest

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Gez.

Daniel, Levin & Afsal

Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Solange du als Soldatin oder Soldat auf Zeit aktiv bei der Bundeswehr bist, musst du dir über deine eigene Krankenversorgung vergleichsweise wenig Gedanken machen, weil du grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung hast und deine medizinische Behandlung deshalb über den Sanitätsdienst der Bundeswehr läuft.

Mit deinem DZE ändert sich dieses System allerdings schlagartig, denn mit dem Ausscheiden endet grundsätzlich auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und du benötigst ab dem ersten Tag danach einen eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.

Für die meisten ehemaligen SaZ bedeutet das, dass sie sich entweder gesetzlich oder privat voll versichern müssen. Einen normalen Beihilfeanspruch während des Bezugs von Übergangsgebührnissen, wie ihn frühere Generationen von SaZ noch kannten, gibt es für die seit Ende 2018 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nicht mehr.

Dafür existiert heute eine andere und finanziell sehr interessante Regelung, die viele ehemalige Soldaten erst nach ihrem DZE entdecken:

Wenn du Übergangsgebührnisse erhältst und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, beteiligt sich der Bund über das Bundesverwaltungsamt an deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Zuschuss grundsätzlich die Hälfte der Beiträge, die auf Grundlage deiner Übergangsgebührnisse entstehen. Auch bei einer privaten Krankenversicherung kann ein erheblicher Zuschuss gezahlt werden, wobei dort eine eigene gesetzliche Berechnung und eine Obergrenze gelten.

Dieser Zuschuss landet allerdings nicht einfach deshalb automatisch korrekt auf deiner Abrechnung, weil das BVA weiß, dass du Übergangsgebührnisse erhältst. Gerade bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss zunächst die Krankenkasse wissen, dass deine Übergangsgebührnisse eine beitragspflichtige Einnahme darstellen, daraufhin deinen tatsächlichen Beitrag festsetzen und diese Beitragsfestsetzung muss anschließend beim Bundesverwaltungsamt als Nachweis für den Zuschuss vorliegen.

Bei einer privaten Krankenversicherung benötigt das BVA wiederum einen Nachweis über deinen tatsächlichen Versicherungsschutz und die Höhe deiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, wofür insbesondere der Versicherungsschein beziehungsweise eine aktuelle Versicherungs- oder Beitragsbescheinigung relevant ist.

Genau deshalb gehört die Krankenversicherung zu den DZE-Themen, die man nicht erst angehen sollte, wenn die erste Rechnung der Krankenkasse bereits im Briefkasten liegt.

Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Solange du als Soldatin oder Soldat auf Zeit aktiv bei der Bundeswehr bist, musst du dir über deine eigene Krankenversorgung vergleichsweise wenig Gedanken machen, weil du grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung hast und deine medizinische Behandlung deshalb über den Sanitätsdienst der Bundeswehr läuft.

Mit deinem DZE ändert sich dieses System allerdings schlagartig, denn mit dem Ausscheiden endet grundsätzlich auch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und du benötigst ab dem ersten Tag danach einen eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.

Für die meisten ehemaligen SaZ bedeutet das, dass sie sich entweder gesetzlich oder privat voll versichern müssen. Einen normalen Beihilfeanspruch während des Bezugs von Übergangsgebührnissen, wie ihn frühere Generationen von SaZ noch kannten, gibt es für die seit Ende 2018 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nicht mehr.

Dafür existiert heute eine andere und finanziell sehr interessante Regelung, die viele ehemalige Soldaten erst nach ihrem DZE entdecken:

Wenn du Übergangsgebührnisse erhältst und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, beteiligt sich der Bund über das Bundesverwaltungsamt an deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Zuschuss grundsätzlich die Hälfte der Beiträge, die auf Grundlage deiner Übergangsgebührnisse entstehen. Auch bei einer privaten Krankenversicherung kann ein erheblicher Zuschuss gezahlt werden, wobei dort eine eigene gesetzliche Berechnung und eine Obergrenze gelten.

Dieser Zuschuss landet allerdings nicht einfach deshalb automatisch korrekt auf deiner Abrechnung, weil das BVA weiß, dass du Übergangsgebührnisse erhältst. Gerade bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss zunächst die Krankenkasse wissen, dass deine Übergangsgebührnisse eine beitragspflichtige Einnahme darstellen, daraufhin deinen tatsächlichen Beitrag festsetzen und diese Beitragsfestsetzung muss anschließend beim Bundesverwaltungsamt als Nachweis für den Zuschuss vorliegen.

Bei einer privaten Krankenversicherung benötigt das BVA wiederum einen Nachweis über deinen tatsächlichen Versicherungsschutz und die Höhe deiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, wofür insbesondere der Versicherungsschein beziehungsweise eine aktuelle Versicherungs- oder Beitragsbescheinigung relevant ist.

Genau deshalb gehört die Krankenversicherung zu den DZE-Themen, die man nicht erst angehen sollte, wenn die erste Rechnung der Krankenkasse bereits im Briefkasten liegt.

[ Kurz gesagt ]

Mit dem DZE endet grundsätzlich deine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, sodass du ab dem folgenden Tag einen vollständigen eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz benötigst.

Als ehemaliger SaZ besitzt du seit 2019 ein besonderes Recht, unabhängig von deinen früheren Versicherungszeiten freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Dafür musst du den Beitritt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach deinem Ausscheiden erklären.

Wenn du Übergangsgebührnisse erhältst und freiwillig gesetzlich versichert bist beziehungsweise über den gesetzlichen Auffangtatbestand versichert wirst, sieht § 18 SVG einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vor, die auf Grundlage deiner Übergangsgebührnisse entstehen.

Wichtig ist die Formulierung „auf Grundlage der Übergangsgebührnisse“, denn bei einer freiwilligen GKV können beispielsweise noch selbstständige Einkünfte, Kapital- oder Mieteinnahmen für den tatsächlichen Gesamtbeitrag eine Rolle spielen. Diesen zusätzlichen Beitragsteil übernimmt das BVA nicht einfach zur Hälfte.

Entscheidest du dich für eine private Krankenversicherung, kann ebenfalls ein Zuschuss nach § 18 SVG entstehen. Dieser wird gesetzlich anhand der Übergangsgebührnisse und bestimmter Beitragssätze berechnet und ist gleichzeitig auf höchstens die Hälfte deiner tatsächlich gezahlten privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge begrenzt.

Praktisch wichtig ist außerdem, dass du dem BVA die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellst. Bei der GKV benötigt die Krankenkasse zunächst deine Bezügebescheinigung über den ersten Monat mit Übergangsgebührnissen, damit diese bei der Beitragsberechnung korrekt als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt werden. Anschließend wird die Beitragsfestsetzung der Krankenkasse an das BVA weitergeleitet.

Bei einer PKV muss dem BVA der bestehende private Kranken- und Pflegeversicherungsschutz einschließlich der Beitragshöhe nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine aktuelle Versicherungsbescheinigung, Beitragsbescheinigung oder den entsprechenden Versicherungsschein.

[ Kurz gesagt ]

Mit dem DZE endet grundsätzlich deine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, sodass du ab dem folgenden Tag einen vollständigen eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz benötigst.

Als ehemaliger SaZ besitzt du seit 2019 ein besonderes Recht, unabhängig von deinen früheren Versicherungszeiten freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Dafür musst du den Beitritt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach deinem Ausscheiden erklären.

Wenn du Übergangsgebührnisse erhältst und freiwillig gesetzlich versichert bist beziehungsweise über den gesetzlichen Auffangtatbestand versichert wirst, sieht § 18 SVG einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vor, die auf Grundlage deiner Übergangsgebührnisse entstehen.

Wichtig ist die Formulierung „auf Grundlage der Übergangsgebührnisse“, denn bei einer freiwilligen GKV können beispielsweise noch selbstständige Einkünfte, Kapital- oder Mieteinnahmen für den tatsächlichen Gesamtbeitrag eine Rolle spielen. Diesen zusätzlichen Beitragsteil übernimmt das BVA nicht einfach zur Hälfte.

Entscheidest du dich für eine private Krankenversicherung, kann ebenfalls ein Zuschuss nach § 18 SVG entstehen. Dieser wird gesetzlich anhand der Übergangsgebührnisse und bestimmter Beitragssätze berechnet und ist gleichzeitig auf höchstens die Hälfte deiner tatsächlich gezahlten privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge begrenzt.

Praktisch wichtig ist außerdem, dass du dem BVA die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellst. Bei der GKV benötigt die Krankenkasse zunächst deine Bezügebescheinigung über den ersten Monat mit Übergangsgebührnissen, damit diese bei der Beitragsberechnung korrekt als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt werden. Anschließend wird die Beitragsfestsetzung der Krankenkasse an das BVA weitergeleitet.

Bei einer PKV muss dem BVA der bestehende private Kranken- und Pflegeversicherungsschutz einschließlich der Beitragshöhe nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine aktuelle Versicherungsbescheinigung, Beitragsbescheinigung oder den entsprechenden Versicherungsschein.

[ Inhalt ]

01

Was unmittelbar nach deinem DZE passiert

02

Seit 2019 besitzt jeder ausscheidende SaZ ein besonderes GKV-Recht

03

Dein ziviler Beruf entscheidet mit darüber, ob du überhaupt frei wählen kannst

04

Der 50-Prozent-Zuschuss des BVA während der Übergangsgebührnisse

05

Wichtig: Du musst die richtige Beitragsfestsetzung beim BVA einreichen

06

So läuft es in der GKV praktisch Schritt für Schritt

07

Warum „BVA übernimmt 50 Prozent meiner GKV“ trotzdem nicht immer exakt stimmt

08

Bei einem normalen Arbeitnehmer kann der BVA-Zuschuss wieder wegfallen

09

Auch bei einer PKV kann das BVA einen erheblichen Anteil übernehmen

10

Welche Unterlagen das BVA bei einer PKV braucht

11

Die PKV-Frage kann schon Jahre vor deinem DZE wichtig werden

12

Die besondere PKV-Öffnungsaktion läuft nicht erst kurz vor DZE

13

GKV oder PKV bleibt eine persönliche Entscheidung

14

Ein sinnvoller Ablauf vor und nach dem DZE

15

Fazit

Häufige Fragen

Quellen zum Nachlesen

1. Was unmittelbar nach deinem DZE passiert

Der wichtigste Unterschied zur aktiven Dienstzeit besteht darin, dass deine truppenärztliche Versorgung grundsätzlich mit dem Ende des Dienstverhältnisses endet.

Übergangsgebührnisse ändern daran nichts, denn sie sind eine Leistung der Dienstzeitversorgung und keine Verlängerung deines aktiven Soldatenstatus.

Wenn dein DZE beispielsweise der 31. Oktober ist, musst du deshalb grundsätzlich ab dem 1. November einen eigenen Krankenversicherungsschutz besitzen.

Du solltest nicht davon ausgehen, dass du noch einige Wochen problemlos über den Truppenarzt weiterversorgt wirst, nur weil deine erste zivile Krankenversicherung noch nicht vollständig organisiert ist.

Auch die Beitragspflicht beginnt grundsätzlich unmittelbar im Anschluss an dein DZE, weshalb sich eine verspätete Klärung finanziell bemerkbar machen kann.

Gerade deshalb empfiehlt auch die Bundeswehr, bereits rechtzeitig vor dem DZE Kontakt mit der zukünftigen Krankenkasse beziehungsweise dem privaten Versicherer aufzunehmen.

2. Seit 2019 besitzt jeder ausscheidende SaZ ein besonderes GKV-Recht

Eine der wichtigsten Änderungen für ehemalige SaZ trat Anfang 2019 in Kraft.

§ 9 SGB V gibt Personen, die seit dem 31. Dezember 2018 als Soldatin oder Soldat auf Zeit ausgeschieden sind, ein besonderes Recht zum freiwilligen Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung.

Normalerweise müssen für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt werden.

Für ehemalige SaZ gilt diese Voraussetzung bei diesem besonderen Zugangsrecht gerade nicht.

Es spielt grundsätzlich auch keine Rolle, ob du vor deiner Bundeswehrzeit gesetzlich oder privat krankenversichert warst.

Entscheidend ist vielmehr die Frist:

Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten nach deinem Ausscheiden gegenüber der gewählten Krankenkasse angezeigt werden.

Wer langfristig selbstständig arbeiten möchte oder aus anderen Gründen später keinen automatischen Zugang zur GKV hätte, sollte diese Frist besonders ernst nehmen.

3. Dein ziviler Beruf entscheidet mit darüber, ob du überhaupt frei wählen kannst

Nicht jeder ehemalige SaZ kann nach DZE dauerhaft völlig frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Wenn du unmittelbar nach deinem DZE eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst und dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unterhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt, bist du grundsätzlich Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für 2026 beträgt diese Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich.

Erst wenn du als Arbeitnehmer die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit erfüllst, kann eine Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV entstehen.

Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit sieht die Situation wiederum anders aus, weil die Selbstständigkeit allein grundsätzlich keine GKV-Pflichtversicherung auslöst.

Gerade für ehemalige SaZ, die nach dem DZE selbstständig werden möchten, ist das besondere Drei-Monats-Fenster deshalb ausgesprochen wichtig, denn in dieser Zeit kann die freiwillige GKV-Mitgliedschaft unabhängig von den normalen Vorversicherungszeiten begründet werden.

4. Der 50-Prozent-Zuschuss des BVA während der Übergangsgebührnisse

Hier steckt einer der größten finanziellen Vorteile während der Übergangszeit.

§ 18 Soldatenversorgungsgesetz sieht vor, dass ehemalige SaZ, die regelmäßig Übergangsgebührnisse erhalten und freiwillig gesetzlich beziehungsweise über den gesetzlichen Auffangtatbestand versichert sind, einen Beitragszuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dieser Zuschuss grundsätzlich die Hälfte der Beiträge, die auf Grundlage der Übergangsgebührnisse zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.

Wenn deine Übergangsgebührnisse also beispielsweise die alleinige beitragspflichtige Einnahme darstellen, läuft es vereinfacht darauf hinaus, dass du den vollständigen GKV- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlst und der Bund dir über das BVA den gesetzlich vorgesehenen hälftigen Anteil bezuschusst.

Diese Regelung ersetzt praktisch einen Teil dessen, was ein Arbeitnehmer sonst über den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erhält.

Der Zuschuss ist dabei eine eigene Leistung zusätzlich zu deinen Übergangsgebührnissen und sollte deshalb nicht mit der Höhe der Übergangsgebührnisse selbst verwechselt werden.

5. Wichtig: Du musst die richtige Beitragsfestsetzung beim BVA einreichen

Genau dieser praktische Ablauf ist vielen Soldatinnen und Soldaten nicht bekannt.

Wenn du dich nach DZE freiwillig gesetzlich versicherst, schickst du deiner Krankenkasse zunächst die für die Mitgliedschaft erforderlichen Unterlagen.

Für die anschließende Beitragsberechnung verlangt die Krankenkasse Angaben zu deinen Einkommensverhältnissen.

Die offizielle Bundeswehr-Information weist ausdrücklich darauf hin, dass du der Krankenkasse dafür eine Kopie deiner Bezügebescheinigung für den ersten Monat des Bezugs von Übergangsgebührnissen übersenden solltest beziehungsweise musst, damit die Übergangsgebührnisse bei der Beitragsfestsetzung als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt werden.

Das ist sprachlich etwas anderes als „Gehalt“.

Übergangsgebührnisse sind kein normales Arbeitsentgelt deines ehemaligen Arbeitgebers, werden für die freiwillige GKV in dieser Konstellation aber als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt.

Die Krankenkasse erstellt daraufhin eine Beitragsfestsetzung, aus der hervorgeht, welche Einkünfte berücksichtigt wurden und welche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge daraus entstehen.

Eine Kopie dieser Beitragsfestsetzung musst du anschließend deiner zuständigen Stelle beim Bundesverwaltungsamt zukommen lassen, damit der Beitragszuschuss korrekt festgesetzt und ausgezahlt werden kann.

Das BVA kann schließlich nicht allein aus deiner Übergangsgebührnisabrechnung wissen, welchen tatsächlichen Beitrag deine Krankenkasse aufgrund deiner gesamten Einkommenssituation festgesetzt hat.

Deshalb sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Zuschuss ohne eigenes Zutun automatisch in richtiger Höhe erscheint.

6. So läuft es in der GKV praktisch Schritt für Schritt

Wenn du nach DZE freiwillig gesetzlich versichert sein möchtest, sollte der Ablauf idealerweise bereits vor deinem letzten Diensttag vorbereitet werden.

Zunächst entscheidest du dich für eine gesetzliche Krankenkasse und beantragst dort deine Mitgliedschaft. Die Bundeswehr weist darauf hin, dass dazu unter anderem die Mitteilung über die Beendigung des Dienstverhältnisses verwendet werden kann.

Anschließend erhältst du von der Krankenkasse die Bestätigung über den Beginn deiner Mitgliedschaft, die sich grundsätzlich lückenlos an deine bisherige truppenärztliche Versorgung anschließt.

Sobald du deine erste Bezügebescheinigung mit Übergangsgebührnissen erhalten hast, gibst du diese zusammen mit den von der Krankenkasse verlangten Angaben zu deinen Einkommensverhältnissen an die Krankenkasse weiter.

Daraufhin berechnet sie deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag und stellt dir einen entsprechenden Beitragsbescheid beziehungsweise eine Beitragsfestsetzung aus.

Diese Beitragsfestsetzung reichst du anschließend bei der für deine Übergangsgebührnisse zuständigen Stelle des Bundesverwaltungsamtes ein und machst damit praktisch deinen Beitragszuschuss geltend beziehungsweise lieferst den für dessen Auszahlung notwendigen Nachweis.

Wenn sich später dein Einkommen oder dein Versicherungsstatus verändert, solltest du diese Änderung sowohl deiner Krankenkasse als auch dem BVA mitteilen, weil sich dadurch die Beitragsberechnung und möglicherweise auch der Zuschuss verändern können.

7. Warum „BVA übernimmt 50 Prozent meiner GKV“ trotzdem nicht immer exakt stimmt

Der Satz ist als grobe Erklärung verständlich, rechtlich aber etwas zu einfach.

§ 18 SVG spricht ausdrücklich von der Hälfte der Beiträge, die auf Grundlage der Übergangsgebührnisse entstehen.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Wenn du nach DZE beispielsweise hauptberuflich selbstständig bist und neben deinen Übergangsgebührnissen zusätzlich einen hohen Gewinn erzielst, kann eine freiwillige gesetzliche Krankenkasse bei ihrer Beitragsberechnung grundsätzlich auch weitere Einnahmen berücksichtigen.

Auch Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen können bei freiwillig Versicherten unter den gesetzlichen Voraussetzungen relevant werden.

Dein tatsächlicher GKV-Gesamtbeitrag kann deshalb höher sein als der Beitrag, der nur aus deinen Übergangsgebührnissen entstehen würde.

Der BVA-Zuschuss wird dadurch aber nicht automatisch zu 50 Prozent deines gesamten Krankenkassenbeitrags.

Bezuschusst wird der gesetzlich definierte Anteil, der auf den Übergangsgebührnissen beruht.

Gerade für ehemalige SaZ, die sich unmittelbar nach DZE selbstständig machen und zusätzlich Übergangsgebührnisse erhalten, ist diese Unterscheidung wichtig.

8. Bei einem normalen Arbeitnehmer kann der BVA-Zuschuss wieder wegfallen

Nimmst du während des Bezugs deiner Übergangsgebührnisse eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf, verändert sich deine Krankenversicherung erneut.

Dann bist du aufgrund deines Arbeitsverhältnisses Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und dein Arbeitgeber beteiligt sich über die normalen gesetzlichen Regelungen an deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

§ 18 SVG schließt den BVA-Beitragszuschuss grundsätzlich aus, wenn bereits ein Anspruch auf den entsprechenden Arbeitgeberzuschuss besteht.

Das verhindert, dass für denselben Versicherungszweck gleichzeitig ein Arbeitgeber und der ehemalige Dienstherr jeweils einen hälftigen Zuschuss leisten.

Deshalb solltest du dem BVA auch Änderungen deines Beschäftigungsstatus mitteilen.

Eine Regelung, die während einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Übergangsphase unmittelbar nach DZE gilt, kann sich mit der Aufnahme eines normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von einem Monat auf den nächsten verändern.

9. Auch bei einer PKV kann das BVA einen erheblichen Anteil übernehmen

Entscheidest du dich nach deinem DZE für eine private Krankenversicherung, kannst du während des regelmäßigen Bezugs von Übergangsgebührnissen ebenfalls einen Zuschuss nach § 18 SVG erhalten.

Allerdings funktioniert die Berechnung anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Gesetzgeber berechnet den Zuschuss grundsätzlich aus der Hälfte des ermäßigten GKV-Beitragssatzes, der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und der Hälfte des maßgeblichen Pflegeversicherungsbeitragssatzes, wobei die Übergangsgebührnisse als Berechnungsgrundlage dienen.

Gleichzeitig gibt es eine zweite Grenze:

Der Zuschuss darf grundsätzlich nicht höher sein als die Hälfte der tatsächlich von dir gezahlten privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Wenn deine private Kranken- und Pflegeversicherung beispielsweise insgesamt 500 Euro kostet und die gesetzliche Berechnung einen theoretischen Zuschuss von 320 Euro ergeben würde, würdest du nicht 320 Euro erhalten, sondern maximal 250 Euro, weil dies der Hälfte deiner tatsächlichen Beiträge entspricht.

Ist dein tatsächlicher PKV-Beitrag dagegen höher als der gesetzlich errechnete Zuschuss, bleibt die gesetzliche Berechnungsgrenze maßgeblich.

Der Satz

„Das BVA bezahlt bei der PKV einfach immer exakt 50 Prozent“

ist deshalb nicht vollständig korrekt.

In vielen Fällen kann es auf ungefähr die Hälfte des tatsächlichen Beitrags hinauslaufen, gesetzlich ist die Berechnung aber differenzierter.

10. Welche Unterlagen das BVA bei einer PKV braucht

Auch bei der privaten Krankenversicherung solltest du nicht davon ausgehen, dass das BVA deinen Versicherungsvertrag und die Höhe deines Beitrags automatisch kennt.

§ 18 SVG verlangt unter anderem, dass dein privater Versicherungsschutz Leistungen umfasst, die ihrer Art nach den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen, und außerdem hängt die Zuschusshöhe von deinen tatsächlichen privaten Beiträgen ab.

Diese Informationen müssen deshalb gegenüber dem BVA nachgewiesen werden.

Praktisch solltest du dem BVA eine Versicherungsbescheinigung beziehungsweise Beitragsbescheinigung deines privaten Krankenversicherers zukommen lassen, aus der insbesondere der bestehende Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, der Versicherungsbeginn und die tatsächlich zu zahlenden Beiträge hervorgehen.

Auch der Versicherungsschein beziehungsweise die Police kann hierfür als Nachweis relevant sein.

Welche konkrete Unterlage deine zuständige BVA-Stelle bevorzugt, solltest du im Zweifel kurz mit deiner Sachbearbeitung abstimmen, denn entscheidend ist, dass Versicherungsschutz und Beitragshöhe eindeutig nachgewiesen sind.

Wenn sich dein PKV-Beitrag später verändert, sollte auch diese Änderung beim BVA angezeigt werden, damit der Zuschuss korrekt weiterberechnet werden kann.

11. Die PKV-Frage kann schon Jahre vor deinem DZE wichtig werden

Wer nach DZE möglicherweise privat krankenversichert sein möchte, sollte sich mit diesem Gedanken nicht erst wenige Wochen vor dem Ausscheiden beschäftigen.

Bei einem normalen Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung spielt grundsätzlich der Gesundheitszustand eine Rolle.

Wenn du mit 18 oder 20 Jahren gesund zur Bundeswehr gekommen bist, während deiner Dienstzeit aber beispielsweise chronische Rückenprobleme, eine psychische Erkrankung oder eine andere relevante Diagnose entwickelt hast, kann eine spätere Risikoprüfung wesentlich anders ausfallen als zu Beginn deiner Dienstzeit.

Genau deshalb gibt es Anwartschaftsversicherungen.

Mit einer Anwartschaft können bestimmte Rechte für eine spätere private Krankenversicherung gesichert werden, obwohl während der aktiven Dienstzeit wegen der truppenärztlichen Versorgung keine normale private Krankheitskostenvollversicherung benötigt wird.

Bei einer kleinen Anwartschaft steht insbesondere die spätere Aktivierung ohne erneute Gesundheitsprüfung im Vordergrund, während eine große Anwartschaft darüber hinaus Auswirkungen auf das spätere Eintrittsalter beziehungsweise den Aufbau von Alterungsrückstellungen haben kann.

Ob eine solche Lösung sinnvoll ist, hängt stark von deiner persönlichen Lebensplanung ab.

Wer nach DZE ohnehin sicher als normaler Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze arbeiten möchte, besitzt ein anderes Ausgangsszenario als jemand, der langfristig selbstständig werden oder als Gutverdiener privat versichert sein möchte.

12. Die besondere PKV-Öffnungsaktion läuft nicht erst kurz vor DZE

Noch weniger bekannt ist, dass es für Soldatinnen und Soldaten eine besondere Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung gibt.

Für SaZ und Berufssoldaten mit truppenärztlicher Versorgung bezieht sich diese Öffnungsaktion auf eine Anwartschaft für einen späteren privaten Krankenversicherungsschutz.

Entscheidend ist allerdings der Zeitpunkt.

Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Begründung des Anspruchs auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gestellt werden.

Wer erst zehn Jahre später kurz vor DZE feststellt, dass eine solche Öffnungsaktion interessant gewesen wäre, kann sie nicht einfach rückwirkend nutzen.

Das bedeutet nicht, dass später keine normale Anwartschaft oder PKV mehr möglich wäre.

Dann gelten aber die normalen Annahme- und Gesundheitsprüfungsregeln des jeweiligen Versicherers.

13. GKV oder PKV bleibt eine persönliche Entscheidung

Bei kaum einem Versicherungsthema gehen die Meinungen innerhalb der Truppe so weit auseinander wie bei der Krankenversicherung.

Manche Soldatinnen und Soldaten möchten nach DZE möglichst in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, weil sie das einkommensabhängige Beitragssystem, die mögliche Familienversicherung und die Systematik der GKV bevorzugen.

Andere wünschen sich bestimmte vertraglich garantierte Leistungen einer privaten Krankenversicherung und sind bereit, für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag zu führen.

Beide Entscheidungen können je nach Lebenssituation nachvollziehbar sein.

Versicherungen bleiben ein Meinungsthema, und niemand sollte pauschal in ein bestimmtes System gedrängt werden.

Das reale Risiko von Krankheit verschwindet dadurch allerdings nicht.

Wenn irgendwann eine längere Behandlung, Operation oder schwere Erkrankung eintritt, ist das genau der Moment, in dem man froh ist, vorher einen Versicherungsschutz gewählt zu haben, der zur eigenen Situation passt.

Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein nach dem niedrigsten heutigen Monatsbeitrag getroffen werden.

Gerade Familienplanung, Selbstständigkeit, Einkommen, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und die langfristige Zeit nach dem Ende der Übergangsgebührnisse gehören mit in die Betrachtung.

14. Ein sinnvoller Ablauf vor und nach dem DZE

Idealerweise beginnst du einige Monate vor deinem DZE damit, deine berufliche Situation nach dem Ausscheiden realistisch einzuordnen, denn davon hängt bereits ab, ob du überhaupt frei zwischen GKV und PKV wählen kannst.

Wenn du in die GKV möchtest, kannst du rechtzeitig Kontakt zur gewünschten Krankenkasse aufnehmen und die Mitgliedschaft vorbereiten.

Nach deinem DZE reichst du deine erste Bezügebescheinigung mit Übergangsgebührnissen bei der Krankenkasse ein, damit diese korrekt als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt werden.

Sobald die Krankenkasse die endgültige beziehungsweise aktuelle Beitragsfestsetzung erstellt hat, schickst du eine Kopie davon an deine zuständige BVA-Stelle, damit der Zuschuss nach § 18 SVG festgesetzt werden kann.

Wenn du dich stattdessen privat versicherst, sollte der Vertrag spätestens ab dem Tag nach deinem DZE wirksam sein und du solltest dem BVA zeitnah den Nachweis über deinen Versicherungsschutz und deine Beiträge, beispielsweise über eine Versicherungs- beziehungsweise Beitragsbescheinigung oder den Versicherungsschein, zur Verfügung stellen.

Ändert sich später dein Einkommen, dein Beitrag oder dein Beschäftigungsstatus, meldest du diese Änderung ebenfalls, weil sich dadurch dein Versicherungsbeitrag oder der BVA-Zuschuss verändern kann.

Die gesetzliche Drei-Monats-Frist für den freiwilligen GKV-Beitritt solltest du dabei nicht als Planungsfrist verstehen.

Sie ist die äußerste gesetzliche Grenze.

Deine Planung sollte deutlich vorher beginnen.

15. Fazit

Die Krankenversicherung nach DZE ist wesentlich mehr als die einfache Frage, ob du lieber gesetzlich oder privat versichert sein möchtest.

Zunächst endet mit deinem Ausscheiden grundsätzlich deine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, sodass du bereits ab dem ersten Tag nach deiner Bundeswehrzeit einen eigenen vollständigen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz benötigst.

Für ehemalige SaZ ist die Ausgangslage trotzdem vergleichsweise komfortabel, weil seit 2019 ein besonderes Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht und du dafür keine normalen Vorversicherungszeiten erfüllen musst.

Dieses Recht besitzt allerdings eine Drei-Monats-Frist.

Gleichzeitig gibt es während des Bezugs deiner Übergangsgebührnisse mit dem Beitragszuschuss nach § 18 SVG einen finanziellen Vorteil, den du unbedingt kennen solltest.

Bei der GKV beteiligt sich der Bund grundsätzlich zur Hälfte an den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die auf Grundlage deiner Übergangsgebührnisse entstehen.

Dabei reicht es aber nicht, einfach davon auszugehen, dass das BVA schon alles automatisch berechnen wird.

Deine Krankenkasse muss zunächst wissen, wie hoch deine Übergangsgebührnisse sind und sie korrekt als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigen. Deshalb reichst du dort deine Bezügebescheinigung für den ersten Monat mit Übergangsgebührnissen ein.

Erst danach erhältst du die Beitragsfestsetzung.

Und genau diese Beitragsfestsetzung leitest du an das BVA weiter, damit der Zuschuss korrekt festgesetzt werden kann.

Bei einer privaten Krankenversicherung funktioniert die Berechnung anders, aber auch dort ist ein Zuschuss vorgesehen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das BVA benötigt dafür den Nachweis über deine private Kranken- und Pflegeversicherung und die tatsächliche Beitragshöhe, beispielsweise über eine Beitragsbescheinigung oder deine Police.

Gerade diesen bürokratischen Teil sollte man nicht unterschätzen.

Wenn du Übergangsgebührnisse erhältst und mehrere hundert Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung zahlst, macht ein hälftiger Zuschuss über mehrere Jahre einen erheblichen finanziellen Unterschied.

Versicherungen bleiben trotzdem ein Meinungsthema.

Ob du langfristig GKV oder PKV bevorzugst, hängt von deiner Lebensplanung, deinem Einkommen, deiner Familie und deinen persönlichen Vorstellungen ab.

Das reale Risiko einer Krankheit besteht aber unabhängig davon, welches System du sympathischer findest, und wenn ein Leistungsfall tatsächlich eintritt, ist genau das der Moment, in dem man froh ist, vorher eine vernünftige und langfristig tragfähige Entscheidung getroffen zu haben.

Die entscheidende Frage rund um das DZE lautet deshalb nicht nur:

„GKV oder PKV?“

Sondern vielmehr:

„Welches System passt langfristig zu meinem Leben, habe ich alle Fristen eingehalten und habe ich dafür gesorgt, dass mir der gesetzlich vorgesehene Zuschuss des Bundes auch tatsächlich ausgezahlt wird?“

360° Soldaten-Vorteils-Check

Gerade beim DZE greifen Krankenversicherung, Übergangsgebührnisse, ziviler Beruf, Selbstständigkeit, Familie und langfristige Finanzplanung direkt ineinander, weshalb eine Entscheidung nur anhand eines heutigen Monatsbeitrags schnell zu kurz greift.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb darauf, welche Möglichkeiten du nach DZE tatsächlich hast, wie dein zukünftiger beruflicher Status aussieht, welcher Beitragszuschuss während der Übergangsgebührnisse entstehen kann und ob vorhandene Anwartschaften oder andere Regelungen berücksichtigt werden müssen.

Dein DZE rückt näher und du möchtest wissen, was deine GKV oder PKV nach dem Ausscheiden kostet, welche Unterlagen du beim BVA einreichen musst und welcher Zuschuss dir zusteht? Schreib uns direkt über WhatsApp.

1. Was unmittelbar nach deinem DZE passiert

Der wichtigste Unterschied zur aktiven Dienstzeit besteht darin, dass deine truppenärztliche Versorgung grundsätzlich mit dem Ende des Dienstverhältnisses endet.

Übergangsgebührnisse ändern daran nichts, denn sie sind eine Leistung der Dienstzeitversorgung und keine Verlängerung deines aktiven Soldatenstatus.

Wenn dein DZE beispielsweise der 31. Oktober ist, musst du deshalb grundsätzlich ab dem 1. November einen eigenen Krankenversicherungsschutz besitzen.

Du solltest nicht davon ausgehen, dass du noch einige Wochen problemlos über den Truppenarzt weiterversorgt wirst, nur weil deine erste zivile Krankenversicherung noch nicht vollständig organisiert ist.

Auch die Beitragspflicht beginnt grundsätzlich unmittelbar im Anschluss an dein DZE, weshalb sich eine verspätete Klärung finanziell bemerkbar machen kann.

Gerade deshalb empfiehlt auch die Bundeswehr, bereits rechtzeitig vor dem DZE Kontakt mit der zukünftigen Krankenkasse beziehungsweise dem privaten Versicherer aufzunehmen.

2. Seit 2019 besitzt jeder ausscheidende SaZ ein besonderes GKV-Recht

Eine der wichtigsten Änderungen für ehemalige SaZ trat Anfang 2019 in Kraft.

§ 9 SGB V gibt Personen, die seit dem 31. Dezember 2018 als Soldatin oder Soldat auf Zeit ausgeschieden sind, ein besonderes Recht zum freiwilligen Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung.

Normalerweise müssen für eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt werden.

Für ehemalige SaZ gilt diese Voraussetzung bei diesem besonderen Zugangsrecht gerade nicht.

Es spielt grundsätzlich auch keine Rolle, ob du vor deiner Bundeswehrzeit gesetzlich oder privat krankenversichert warst.

Entscheidend ist vielmehr die Frist:

Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten nach deinem Ausscheiden gegenüber der gewählten Krankenkasse angezeigt werden.

Wer langfristig selbstständig arbeiten möchte oder aus anderen Gründen später keinen automatischen Zugang zur GKV hätte, sollte diese Frist besonders ernst nehmen.

3. Dein ziviler Beruf entscheidet mit darüber, ob du überhaupt frei wählen kannst

Nicht jeder ehemalige SaZ kann nach DZE dauerhaft völlig frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Wenn du unmittelbar nach deinem DZE eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst und dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unterhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt, bist du grundsätzlich Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für 2026 beträgt diese Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich.

Erst wenn du als Arbeitnehmer die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit erfüllst, kann eine Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV entstehen.

Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit sieht die Situation wiederum anders aus, weil die Selbstständigkeit allein grundsätzlich keine GKV-Pflichtversicherung auslöst.

Gerade für ehemalige SaZ, die nach dem DZE selbstständig werden möchten, ist das besondere Drei-Monats-Fenster deshalb ausgesprochen wichtig, denn in dieser Zeit kann die freiwillige GKV-Mitgliedschaft unabhängig von den normalen Vorversicherungszeiten begründet werden.

4. Der 50-Prozent-Zuschuss des BVA während der Übergangsgebührnisse

Hier steckt einer der größten finanziellen Vorteile während der Übergangszeit.

§ 18 Soldatenversorgungsgesetz sieht vor, dass ehemalige SaZ, die regelmäßig Übergangsgebührnisse erhalten und freiwillig gesetzlich beziehungsweise über den gesetzlichen Auffangtatbestand versichert sind, einen Beitragszuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dieser Zuschuss grundsätzlich die Hälfte der Beiträge, die auf Grundlage der Übergangsgebührnisse zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind.

Wenn deine Übergangsgebührnisse also beispielsweise die alleinige beitragspflichtige Einnahme darstellen, läuft es vereinfacht darauf hinaus, dass du den vollständigen GKV- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlst und der Bund dir über das BVA den gesetzlich vorgesehenen hälftigen Anteil bezuschusst.

Diese Regelung ersetzt praktisch einen Teil dessen, was ein Arbeitnehmer sonst über den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erhält.

Der Zuschuss ist dabei eine eigene Leistung zusätzlich zu deinen Übergangsgebührnissen und sollte deshalb nicht mit der Höhe der Übergangsgebührnisse selbst verwechselt werden.

5. Wichtig: Du musst die richtige Beitragsfestsetzung beim BVA einreichen

Genau dieser praktische Ablauf ist vielen Soldatinnen und Soldaten nicht bekannt.

Wenn du dich nach DZE freiwillig gesetzlich versicherst, schickst du deiner Krankenkasse zunächst die für die Mitgliedschaft erforderlichen Unterlagen.

Für die anschließende Beitragsberechnung verlangt die Krankenkasse Angaben zu deinen Einkommensverhältnissen.

Die offizielle Bundeswehr-Information weist ausdrücklich darauf hin, dass du der Krankenkasse dafür eine Kopie deiner Bezügebescheinigung für den ersten Monat des Bezugs von Übergangsgebührnissen übersenden solltest beziehungsweise musst, damit die Übergangsgebührnisse bei der Beitragsfestsetzung als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt werden.

Das ist sprachlich etwas anderes als „Gehalt“.

Übergangsgebührnisse sind kein normales Arbeitsentgelt deines ehemaligen Arbeitgebers, werden für die freiwillige GKV in dieser Konstellation aber als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt.

Die Krankenkasse erstellt daraufhin eine Beitragsfestsetzung, aus der hervorgeht, welche Einkünfte berücksichtigt wurden und welche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge daraus entstehen.

Eine Kopie dieser Beitragsfestsetzung musst du anschließend deiner zuständigen Stelle beim Bundesverwaltungsamt zukommen lassen, damit der Beitragszuschuss korrekt festgesetzt und ausgezahlt werden kann.

Das BVA kann schließlich nicht allein aus deiner Übergangsgebührnisabrechnung wissen, welchen tatsächlichen Beitrag deine Krankenkasse aufgrund deiner gesamten Einkommenssituation festgesetzt hat.

Deshalb sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Zuschuss ohne eigenes Zutun automatisch in richtiger Höhe erscheint.

6. So läuft es in der GKV praktisch Schritt für Schritt

Wenn du nach DZE freiwillig gesetzlich versichert sein möchtest, sollte der Ablauf idealerweise bereits vor deinem letzten Diensttag vorbereitet werden.

Zunächst entscheidest du dich für eine gesetzliche Krankenkasse und beantragst dort deine Mitgliedschaft. Die Bundeswehr weist darauf hin, dass dazu unter anderem die Mitteilung über die Beendigung des Dienstverhältnisses verwendet werden kann.

Anschließend erhältst du von der Krankenkasse die Bestätigung über den Beginn deiner Mitgliedschaft, die sich grundsätzlich lückenlos an deine bisherige truppenärztliche Versorgung anschließt.

Sobald du deine erste Bezügebescheinigung mit Übergangsgebührnissen erhalten hast, gibst du diese zusammen mit den von der Krankenkasse verlangten Angaben zu deinen Einkommensverhältnissen an die Krankenkasse weiter.

Daraufhin berechnet sie deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag und stellt dir einen entsprechenden Beitragsbescheid beziehungsweise eine Beitragsfestsetzung aus.

Diese Beitragsfestsetzung reichst du anschließend bei der für deine Übergangsgebührnisse zuständigen Stelle des Bundesverwaltungsamtes ein und machst damit praktisch deinen Beitragszuschuss geltend beziehungsweise lieferst den für dessen Auszahlung notwendigen Nachweis.

Wenn sich später dein Einkommen oder dein Versicherungsstatus verändert, solltest du diese Änderung sowohl deiner Krankenkasse als auch dem BVA mitteilen, weil sich dadurch die Beitragsberechnung und möglicherweise auch der Zuschuss verändern können.

7. Warum „BVA übernimmt 50 Prozent meiner GKV“ trotzdem nicht immer exakt stimmt

Der Satz ist als grobe Erklärung verständlich, rechtlich aber etwas zu einfach.

§ 18 SVG spricht ausdrücklich von der Hälfte der Beiträge, die auf Grundlage der Übergangsgebührnisse entstehen.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Wenn du nach DZE beispielsweise hauptberuflich selbstständig bist und neben deinen Übergangsgebührnissen zusätzlich einen hohen Gewinn erzielst, kann eine freiwillige gesetzliche Krankenkasse bei ihrer Beitragsberechnung grundsätzlich auch weitere Einnahmen berücksichtigen.

Auch Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalvermögen können bei freiwillig Versicherten unter den gesetzlichen Voraussetzungen relevant werden.

Dein tatsächlicher GKV-Gesamtbeitrag kann deshalb höher sein als der Beitrag, der nur aus deinen Übergangsgebührnissen entstehen würde.

Der BVA-Zuschuss wird dadurch aber nicht automatisch zu 50 Prozent deines gesamten Krankenkassenbeitrags.

Bezuschusst wird der gesetzlich definierte Anteil, der auf den Übergangsgebührnissen beruht.

Gerade für ehemalige SaZ, die sich unmittelbar nach DZE selbstständig machen und zusätzlich Übergangsgebührnisse erhalten, ist diese Unterscheidung wichtig.

8. Bei einem normalen Arbeitnehmer kann der BVA-Zuschuss wieder wegfallen

Nimmst du während des Bezugs deiner Übergangsgebührnisse eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf, verändert sich deine Krankenversicherung erneut.

Dann bist du aufgrund deines Arbeitsverhältnisses Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und dein Arbeitgeber beteiligt sich über die normalen gesetzlichen Regelungen an deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.

§ 18 SVG schließt den BVA-Beitragszuschuss grundsätzlich aus, wenn bereits ein Anspruch auf den entsprechenden Arbeitgeberzuschuss besteht.

Das verhindert, dass für denselben Versicherungszweck gleichzeitig ein Arbeitgeber und der ehemalige Dienstherr jeweils einen hälftigen Zuschuss leisten.

Deshalb solltest du dem BVA auch Änderungen deines Beschäftigungsstatus mitteilen.

Eine Regelung, die während einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Übergangsphase unmittelbar nach DZE gilt, kann sich mit der Aufnahme eines normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von einem Monat auf den nächsten verändern.

9. Auch bei einer PKV kann das BVA einen erheblichen Anteil übernehmen

Entscheidest du dich nach deinem DZE für eine private Krankenversicherung, kannst du während des regelmäßigen Bezugs von Übergangsgebührnissen ebenfalls einen Zuschuss nach § 18 SVG erhalten.

Allerdings funktioniert die Berechnung anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Gesetzgeber berechnet den Zuschuss grundsätzlich aus der Hälfte des ermäßigten GKV-Beitragssatzes, der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes und der Hälfte des maßgeblichen Pflegeversicherungsbeitragssatzes, wobei die Übergangsgebührnisse als Berechnungsgrundlage dienen.

Gleichzeitig gibt es eine zweite Grenze:

Der Zuschuss darf grundsätzlich nicht höher sein als die Hälfte der tatsächlich von dir gezahlten privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Wenn deine private Kranken- und Pflegeversicherung beispielsweise insgesamt 500 Euro kostet und die gesetzliche Berechnung einen theoretischen Zuschuss von 320 Euro ergeben würde, würdest du nicht 320 Euro erhalten, sondern maximal 250 Euro, weil dies der Hälfte deiner tatsächlichen Beiträge entspricht.

Ist dein tatsächlicher PKV-Beitrag dagegen höher als der gesetzlich errechnete Zuschuss, bleibt die gesetzliche Berechnungsgrenze maßgeblich.

Der Satz

„Das BVA bezahlt bei der PKV einfach immer exakt 50 Prozent“

ist deshalb nicht vollständig korrekt.

In vielen Fällen kann es auf ungefähr die Hälfte des tatsächlichen Beitrags hinauslaufen, gesetzlich ist die Berechnung aber differenzierter.

10. Welche Unterlagen das BVA bei einer PKV braucht

Auch bei der privaten Krankenversicherung solltest du nicht davon ausgehen, dass das BVA deinen Versicherungsvertrag und die Höhe deines Beitrags automatisch kennt.

§ 18 SVG verlangt unter anderem, dass dein privater Versicherungsschutz Leistungen umfasst, die ihrer Art nach den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen, und außerdem hängt die Zuschusshöhe von deinen tatsächlichen privaten Beiträgen ab.

Diese Informationen müssen deshalb gegenüber dem BVA nachgewiesen werden.

Praktisch solltest du dem BVA eine Versicherungsbescheinigung beziehungsweise Beitragsbescheinigung deines privaten Krankenversicherers zukommen lassen, aus der insbesondere der bestehende Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, der Versicherungsbeginn und die tatsächlich zu zahlenden Beiträge hervorgehen.

Auch der Versicherungsschein beziehungsweise die Police kann hierfür als Nachweis relevant sein.

Welche konkrete Unterlage deine zuständige BVA-Stelle bevorzugt, solltest du im Zweifel kurz mit deiner Sachbearbeitung abstimmen, denn entscheidend ist, dass Versicherungsschutz und Beitragshöhe eindeutig nachgewiesen sind.

Wenn sich dein PKV-Beitrag später verändert, sollte auch diese Änderung beim BVA angezeigt werden, damit der Zuschuss korrekt weiterberechnet werden kann.

11. Die PKV-Frage kann schon Jahre vor deinem DZE wichtig werden

Wer nach DZE möglicherweise privat krankenversichert sein möchte, sollte sich mit diesem Gedanken nicht erst wenige Wochen vor dem Ausscheiden beschäftigen.

Bei einem normalen Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung spielt grundsätzlich der Gesundheitszustand eine Rolle.

Wenn du mit 18 oder 20 Jahren gesund zur Bundeswehr gekommen bist, während deiner Dienstzeit aber beispielsweise chronische Rückenprobleme, eine psychische Erkrankung oder eine andere relevante Diagnose entwickelt hast, kann eine spätere Risikoprüfung wesentlich anders ausfallen als zu Beginn deiner Dienstzeit.

Genau deshalb gibt es Anwartschaftsversicherungen.

Mit einer Anwartschaft können bestimmte Rechte für eine spätere private Krankenversicherung gesichert werden, obwohl während der aktiven Dienstzeit wegen der truppenärztlichen Versorgung keine normale private Krankheitskostenvollversicherung benötigt wird.

Bei einer kleinen Anwartschaft steht insbesondere die spätere Aktivierung ohne erneute Gesundheitsprüfung im Vordergrund, während eine große Anwartschaft darüber hinaus Auswirkungen auf das spätere Eintrittsalter beziehungsweise den Aufbau von Alterungsrückstellungen haben kann.

Ob eine solche Lösung sinnvoll ist, hängt stark von deiner persönlichen Lebensplanung ab.

Wer nach DZE ohnehin sicher als normaler Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze arbeiten möchte, besitzt ein anderes Ausgangsszenario als jemand, der langfristig selbstständig werden oder als Gutverdiener privat versichert sein möchte.

12. Die besondere PKV-Öffnungsaktion läuft nicht erst kurz vor DZE

Noch weniger bekannt ist, dass es für Soldatinnen und Soldaten eine besondere Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung gibt.

Für SaZ und Berufssoldaten mit truppenärztlicher Versorgung bezieht sich diese Öffnungsaktion auf eine Anwartschaft für einen späteren privaten Krankenversicherungsschutz.

Entscheidend ist allerdings der Zeitpunkt.

Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Begründung des Anspruchs auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung gestellt werden.

Wer erst zehn Jahre später kurz vor DZE feststellt, dass eine solche Öffnungsaktion interessant gewesen wäre, kann sie nicht einfach rückwirkend nutzen.

Das bedeutet nicht, dass später keine normale Anwartschaft oder PKV mehr möglich wäre.

Dann gelten aber die normalen Annahme- und Gesundheitsprüfungsregeln des jeweiligen Versicherers.

13. GKV oder PKV bleibt eine persönliche Entscheidung

Bei kaum einem Versicherungsthema gehen die Meinungen innerhalb der Truppe so weit auseinander wie bei der Krankenversicherung.

Manche Soldatinnen und Soldaten möchten nach DZE möglichst in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, weil sie das einkommensabhängige Beitragssystem, die mögliche Familienversicherung und die Systematik der GKV bevorzugen.

Andere wünschen sich bestimmte vertraglich garantierte Leistungen einer privaten Krankenversicherung und sind bereit, für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag zu führen.

Beide Entscheidungen können je nach Lebenssituation nachvollziehbar sein.

Versicherungen bleiben ein Meinungsthema, und niemand sollte pauschal in ein bestimmtes System gedrängt werden.

Das reale Risiko von Krankheit verschwindet dadurch allerdings nicht.

Wenn irgendwann eine längere Behandlung, Operation oder schwere Erkrankung eintritt, ist das genau der Moment, in dem man froh ist, vorher einen Versicherungsschutz gewählt zu haben, der zur eigenen Situation passt.

Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein nach dem niedrigsten heutigen Monatsbeitrag getroffen werden.

Gerade Familienplanung, Selbstständigkeit, Einkommen, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und die langfristige Zeit nach dem Ende der Übergangsgebührnisse gehören mit in die Betrachtung.

14. Ein sinnvoller Ablauf vor und nach dem DZE

Idealerweise beginnst du einige Monate vor deinem DZE damit, deine berufliche Situation nach dem Ausscheiden realistisch einzuordnen, denn davon hängt bereits ab, ob du überhaupt frei zwischen GKV und PKV wählen kannst.

Wenn du in die GKV möchtest, kannst du rechtzeitig Kontakt zur gewünschten Krankenkasse aufnehmen und die Mitgliedschaft vorbereiten.

Nach deinem DZE reichst du deine erste Bezügebescheinigung mit Übergangsgebührnissen bei der Krankenkasse ein, damit diese korrekt als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt werden.

Sobald die Krankenkasse die endgültige beziehungsweise aktuelle Beitragsfestsetzung erstellt hat, schickst du eine Kopie davon an deine zuständige BVA-Stelle, damit der Zuschuss nach § 18 SVG festgesetzt werden kann.

Wenn du dich stattdessen privat versicherst, sollte der Vertrag spätestens ab dem Tag nach deinem DZE wirksam sein und du solltest dem BVA zeitnah den Nachweis über deinen Versicherungsschutz und deine Beiträge, beispielsweise über eine Versicherungs- beziehungsweise Beitragsbescheinigung oder den Versicherungsschein, zur Verfügung stellen.

Ändert sich später dein Einkommen, dein Beitrag oder dein Beschäftigungsstatus, meldest du diese Änderung ebenfalls, weil sich dadurch dein Versicherungsbeitrag oder der BVA-Zuschuss verändern kann.

Die gesetzliche Drei-Monats-Frist für den freiwilligen GKV-Beitritt solltest du dabei nicht als Planungsfrist verstehen.

Sie ist die äußerste gesetzliche Grenze.

Deine Planung sollte deutlich vorher beginnen.

15. Fazit

Die Krankenversicherung nach DZE ist wesentlich mehr als die einfache Frage, ob du lieber gesetzlich oder privat versichert sein möchtest.

Zunächst endet mit deinem Ausscheiden grundsätzlich deine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, sodass du bereits ab dem ersten Tag nach deiner Bundeswehrzeit einen eigenen vollständigen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz benötigst.

Für ehemalige SaZ ist die Ausgangslage trotzdem vergleichsweise komfortabel, weil seit 2019 ein besonderes Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht und du dafür keine normalen Vorversicherungszeiten erfüllen musst.

Dieses Recht besitzt allerdings eine Drei-Monats-Frist.

Gleichzeitig gibt es während des Bezugs deiner Übergangsgebührnisse mit dem Beitragszuschuss nach § 18 SVG einen finanziellen Vorteil, den du unbedingt kennen solltest.

Bei der GKV beteiligt sich der Bund grundsätzlich zur Hälfte an den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die auf Grundlage deiner Übergangsgebührnisse entstehen.

Dabei reicht es aber nicht, einfach davon auszugehen, dass das BVA schon alles automatisch berechnen wird.

Deine Krankenkasse muss zunächst wissen, wie hoch deine Übergangsgebührnisse sind und sie korrekt als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigen. Deshalb reichst du dort deine Bezügebescheinigung für den ersten Monat mit Übergangsgebührnissen ein.

Erst danach erhältst du die Beitragsfestsetzung.

Und genau diese Beitragsfestsetzung leitest du an das BVA weiter, damit der Zuschuss korrekt festgesetzt werden kann.

Bei einer privaten Krankenversicherung funktioniert die Berechnung anders, aber auch dort ist ein Zuschuss vorgesehen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das BVA benötigt dafür den Nachweis über deine private Kranken- und Pflegeversicherung und die tatsächliche Beitragshöhe, beispielsweise über eine Beitragsbescheinigung oder deine Police.

Gerade diesen bürokratischen Teil sollte man nicht unterschätzen.

Wenn du Übergangsgebührnisse erhältst und mehrere hundert Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung zahlst, macht ein hälftiger Zuschuss über mehrere Jahre einen erheblichen finanziellen Unterschied.

Versicherungen bleiben trotzdem ein Meinungsthema.

Ob du langfristig GKV oder PKV bevorzugst, hängt von deiner Lebensplanung, deinem Einkommen, deiner Familie und deinen persönlichen Vorstellungen ab.

Das reale Risiko einer Krankheit besteht aber unabhängig davon, welches System du sympathischer findest, und wenn ein Leistungsfall tatsächlich eintritt, ist genau das der Moment, in dem man froh ist, vorher eine vernünftige und langfristig tragfähige Entscheidung getroffen zu haben.

Die entscheidende Frage rund um das DZE lautet deshalb nicht nur:

„GKV oder PKV?“

Sondern vielmehr:

„Welches System passt langfristig zu meinem Leben, habe ich alle Fristen eingehalten und habe ich dafür gesorgt, dass mir der gesetzlich vorgesehene Zuschuss des Bundes auch tatsächlich ausgezahlt wird?“

360° Soldaten-Vorteils-Check

Gerade beim DZE greifen Krankenversicherung, Übergangsgebührnisse, ziviler Beruf, Selbstständigkeit, Familie und langfristige Finanzplanung direkt ineinander, weshalb eine Entscheidung nur anhand eines heutigen Monatsbeitrags schnell zu kurz greift.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb darauf, welche Möglichkeiten du nach DZE tatsächlich hast, wie dein zukünftiger beruflicher Status aussieht, welcher Beitragszuschuss während der Übergangsgebührnisse entstehen kann und ob vorhandene Anwartschaften oder andere Regelungen berücksichtigt werden müssen.

Dein DZE rückt näher und du möchtest wissen, was deine GKV oder PKV nach dem Ausscheiden kostet, welche Unterlagen du beim BVA einreichen musst und welcher Zuschuss dir zusteht? Schreib uns direkt über WhatsApp.

Häufige Fragen

01

Bin ich nach meinem DZE noch über die Bundeswehr krankenversichert?

Grundsätzlich nein. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung endet mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis.

02

Brauche ich direkt ab dem nächsten Tag eine Krankenversicherung?

Ja, grundsätzlich muss dein eigener Krankenversicherungsschutz lückenlos an dein DZE anschließen.

03

Kann ich unabhängig von meiner früheren Versicherung in die GKV?

Als seit Ende 2018 ausgeschiedener SaZ besitzt du grundsätzlich das besondere freiwillige Beitrittsrecht nach § 9 SGB V, ohne die normalen Vorversicherungszeiten erfüllen zu müssen.

04

Wie lange habe ich dafür Zeit?

Der Beitritt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach deinem Ausscheiden angezeigt werden.

05

Bekomme ich während der Übergangsgebührnisse einen Zuschuss zur GKV?

Wenn die Voraussetzungen des § 18 SVG erfüllt sind, erhältst du grundsätzlich die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezuschusst, die auf Grundlage deiner Übergangsgebührnisse entstehen.

06

Übernimmt das BVA immer 50 Prozent meiner gesamten GKV-Rechnung?

Nicht zwingend. Wenn bei einer freiwilligen Versicherung weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden, bezieht sich der BVA-Zuschuss grundsätzlich nur auf den Beitragsanteil aus den Übergangsgebührnissen.

07

Muss ich dem BVA dafür etwas schicken?

Ja, praktisch benötigt das BVA einen entsprechenden Nachweis. Die Bundeswehr weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Kopie der Beitragsfestsetzung deiner Krankenkasse an das BVA zu übersenden ist.

08

Was muss ich vorher meiner Krankenkasse geben?

Für die Beitragsfestsetzung soll insbesondere die Bezügebescheinigung für den ersten Monat des Bezugs von Übergangsgebührnissen eingereicht werden, damit die Krankenkasse diese korrekt als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt.

09

Muss auf der Beitragsfestsetzung stehen, dass meine Übergangsgebührnisse berücksichtigt wurden?

Die Beitragsfestsetzung sollte nachvollziehbar auf der korrekten Einkommensgrundlage beruhen. Genau deshalb soll die Bezügebescheinigung vorher an die Krankenkasse geschickt werden.

10

Bekomme ich bei einer PKV ebenfalls einen Zuschuss?

Ja, wenn die Voraussetzungen des § 18 Absatz 2 SVG erfüllt sind.

11

Sind das bei der PKV immer genau 50 Prozent meines Beitrags?

Nein. Es gibt eine gesetzliche Berechnung anhand deiner Übergangsgebührnisse und zusätzlich die Grenze, dass höchstens die Hälfte deiner tatsächlichen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt wird.

12

Was muss ich bei einer PKV beim BVA einreichen?

Du musst deinen bestehenden Versicherungsschutz und die Beitragshöhe nachweisen. Dafür kommen insbesondere eine aktuelle Versicherungs- oder Beitragsbescheinigung sowie gegebenenfalls der Versicherungsschein beziehungsweise die Police infrage.

13

Was passiert, wenn ich später einen normalen sozialversicherungspflichtigen Job beginne?

Dann kann ein Arbeitgeberzuschuss beziehungsweise eine reguläre GKV-Pflicht entstehen. Der BVA-Zuschuss nach § 18 SVG ist bei bestehendem Arbeitgeberzuschuss grundsätzlich ausgeschlossen.

14

Kann ich mich nach DZE selbstständig machen und trotzdem den BVA-Zuschuss erhalten?

Grundsätzlich kann das möglich sein, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer freiwilligen GKV können allerdings auch deine selbstständigen Einkünfte für den Gesamtbeitrag berücksichtigt werden, während der BVA-Zuschuss nur den auf die Übergangsgebührnisse entfallenden Anteil betrifft.

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