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SaZ und gesetzliche Rente: Warum deine Bundeswehr-Dienstzeit bei der Nachversicherung um 20 Prozent aufgewertet wird

Karriere & Wege

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

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SaZ und gesetzliche Rente: Warum deine Bundeswehr-Dienstzeit bei der Nachversicherung um 20 Prozent aufgewertet wird

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Daniel, Levin & Afsal

Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Während deiner aktiven Zeit als Soldatin oder Soldat auf Zeit zahlst du aus deinen regulären Dienstbezügen grundsätzlich keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Anders als bei einer normalen zivilen Beschäftigung wird dir deshalb Monat für Monat kein eigener Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung vom Gehalt abgezogen.

Trotzdem verschwinden diese Jahre nach deinem DZE nicht einfach aus deiner späteren Rentenbiografie.

Wenn du als SaZ aus der Bundeswehr ausscheidest, ohne für diese Dienstzeit eine entsprechende anderweitige Versorgungsanwartschaft zu behalten, wirst du grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für deine zurückliegende Bundeswehrzeit werden dann Beiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt und die entsprechenden Zeiten rentenrechtlich so behandelt, als wären hierfür rechtzeitig Pflichtbeiträge entrichtet worden.

Den gesamten Nachversicherungsbeitrag trägt dabei der Bund beziehungsweise dein früherer Dienstherr. Du bekommst nach dem DZE also keine Rechnung über den Arbeitnehmeranteil der vergangenen fünf, zehn oder fünfzehn Dienstjahre.

Für SaZ existiert darüber hinaus eine besondere Regelung, die finanziell deutlich interessanter ist als eine normale Nachversicherung: Die für die Nachversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.

Damit wird deine Bundeswehrzeit bei der Berechnung der Nachversicherung besser bewertet, als wenn lediglich die normalen beitragspflichtigen Einnahmen angesetzt würden.

Diese Aufwertung wurde geschaffen, weil SaZ anders als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes während ihrer Bundeswehrzeit regelmäßig keine Zusatzversorgung wie die VBL aufbauen. Der Gesetzgeber wollte sich mit der erhöhten Nachversicherung dieser zusätzlichen Altersversorgung annähern.

Die 20 Prozent darf man allerdings nicht falsch verstehen. Du bekommst nach DZE weder 20 Prozent deiner bisherigen Dienstbezüge ausgezahlt noch steigt deine gesamte spätere gesetzliche Rente pauschal um 20 Prozent. Erhöht wird ausschließlich die Beitragsbemessungsgrundlage der nachzuversichernden SaZ-Zeiten.

Besonders interessant ist dabei, dass diese Sonderregel sogar über die normale Beitragsbemessungsgrenze hinausreichen kann. Für nachzuversichernde SaZ dürfen beitragspflichtige Einnahmen grundsätzlich bis zu 120 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Für den Anteil oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze sieht das Rentenrecht besondere Zuschläge an Entgeltpunkten vor.

Damit gehört die Nachversicherung zu den finanziellen Leistungen rund um das DZE, die viele SaZ zwar irgendwann einmal gehört haben, deren tatsächliche Bedeutung aber häufig unterschätzt wird.

Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Während deiner aktiven Zeit als Soldatin oder Soldat auf Zeit zahlst du aus deinen regulären Dienstbezügen grundsätzlich keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Anders als bei einer normalen zivilen Beschäftigung wird dir deshalb Monat für Monat kein eigener Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung vom Gehalt abgezogen.

Trotzdem verschwinden diese Jahre nach deinem DZE nicht einfach aus deiner späteren Rentenbiografie.

Wenn du als SaZ aus der Bundeswehr ausscheidest, ohne für diese Dienstzeit eine entsprechende anderweitige Versorgungsanwartschaft zu behalten, wirst du grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für deine zurückliegende Bundeswehrzeit werden dann Beiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt und die entsprechenden Zeiten rentenrechtlich so behandelt, als wären hierfür rechtzeitig Pflichtbeiträge entrichtet worden.

Den gesamten Nachversicherungsbeitrag trägt dabei der Bund beziehungsweise dein früherer Dienstherr. Du bekommst nach dem DZE also keine Rechnung über den Arbeitnehmeranteil der vergangenen fünf, zehn oder fünfzehn Dienstjahre.

Für SaZ existiert darüber hinaus eine besondere Regelung, die finanziell deutlich interessanter ist als eine normale Nachversicherung: Die für die Nachversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.

Damit wird deine Bundeswehrzeit bei der Berechnung der Nachversicherung besser bewertet, als wenn lediglich die normalen beitragspflichtigen Einnahmen angesetzt würden.

Diese Aufwertung wurde geschaffen, weil SaZ anders als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes während ihrer Bundeswehrzeit regelmäßig keine Zusatzversorgung wie die VBL aufbauen. Der Gesetzgeber wollte sich mit der erhöhten Nachversicherung dieser zusätzlichen Altersversorgung annähern.

Die 20 Prozent darf man allerdings nicht falsch verstehen. Du bekommst nach DZE weder 20 Prozent deiner bisherigen Dienstbezüge ausgezahlt noch steigt deine gesamte spätere gesetzliche Rente pauschal um 20 Prozent. Erhöht wird ausschließlich die Beitragsbemessungsgrundlage der nachzuversichernden SaZ-Zeiten.

Besonders interessant ist dabei, dass diese Sonderregel sogar über die normale Beitragsbemessungsgrenze hinausreichen kann. Für nachzuversichernde SaZ dürfen beitragspflichtige Einnahmen grundsätzlich bis zu 120 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Für den Anteil oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze sieht das Rentenrecht besondere Zuschläge an Entgeltpunkten vor.

Damit gehört die Nachversicherung zu den finanziellen Leistungen rund um das DZE, die viele SaZ zwar irgendwann einmal gehört haben, deren tatsächliche Bedeutung aber häufig unterschätzt wird.

[ Kurz gesagt ]

SaZ sind während ihres aktiven Dienstverhältnisses grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Scheidest du später ohne entsprechende anderweitige Versorgungsanwartschaft aus, wirst du grundsätzlich für den Zeitraum nachversichert, in dem diese Versicherungsfreiheit bestand.

Die Beiträge dafür trägt dein früherer Dienstherr vollständig.

Für nachzuversichernde SaZ werden die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen grundsätzlich um 20 Prozent erhöht. Aus beispielsweise 40.000 Euro beitragspflichtiger Einnahme werden für diese Berechnung grundsätzlich 48.000 Euro.

Die Aufwertung ist sogar oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze möglich, allerdings höchstens bis zu 120 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Die Regel gilt nicht einfach pauschal für jeden SaZ, dessen DZE ab 2016 lag. Entscheidend ist rechtlich, dass die Nachversicherungsbeiträge nach dem 31. Dezember 2015 fällig geworden sind.

Nach Durchführung der Nachversicherung bekommst du eine Nachversicherungsbescheinigung. Der Anteil, der allein durch die 20-Prozent-Erhöhung entsteht, muss darin gesondert ausgewiesen werden.

Seit dem 1. Januar 2021 sind außerdem grundsätzlich auch Zeiten des Bezugs von Übergangsgebührnissen rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge hierfür trägt ebenfalls der Bund. Seit der Neuregelung zum 1. Januar 2026 können Übergangsgebührnisse nach dem aktuellen Soldatenversorgungsgesetz grundsätzlich bereits ab einer Wehrdienstzeit von einem Jahr entstehen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn du nach DZE in ein Beamtenverhältnis oder ein anderes Versorgungssystem wechselst, kann die Nachversicherung dagegen aufgeschoben oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar rückwirkend wieder aufgehoben werden. Genau deshalb sollte ein geplanter Wechsel in den öffentlichen Dienst rechtzeitig mitgedacht werden.

[ Kurz gesagt ]

SaZ sind während ihres aktiven Dienstverhältnisses grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Scheidest du später ohne entsprechende anderweitige Versorgungsanwartschaft aus, wirst du grundsätzlich für den Zeitraum nachversichert, in dem diese Versicherungsfreiheit bestand.

Die Beiträge dafür trägt dein früherer Dienstherr vollständig.

Für nachzuversichernde SaZ werden die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen grundsätzlich um 20 Prozent erhöht. Aus beispielsweise 40.000 Euro beitragspflichtiger Einnahme werden für diese Berechnung grundsätzlich 48.000 Euro.

Die Aufwertung ist sogar oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze möglich, allerdings höchstens bis zu 120 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

Die Regel gilt nicht einfach pauschal für jeden SaZ, dessen DZE ab 2016 lag. Entscheidend ist rechtlich, dass die Nachversicherungsbeiträge nach dem 31. Dezember 2015 fällig geworden sind.

Nach Durchführung der Nachversicherung bekommst du eine Nachversicherungsbescheinigung. Der Anteil, der allein durch die 20-Prozent-Erhöhung entsteht, muss darin gesondert ausgewiesen werden.

Seit dem 1. Januar 2021 sind außerdem grundsätzlich auch Zeiten des Bezugs von Übergangsgebührnissen rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge hierfür trägt ebenfalls der Bund. Seit der Neuregelung zum 1. Januar 2026 können Übergangsgebührnisse nach dem aktuellen Soldatenversorgungsgesetz grundsätzlich bereits ab einer Wehrdienstzeit von einem Jahr entstehen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn du nach DZE in ein Beamtenverhältnis oder ein anderes Versorgungssystem wechselst, kann die Nachversicherung dagegen aufgeschoben oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar rückwirkend wieder aufgehoben werden. Genau deshalb sollte ein geplanter Wechsel in den öffentlichen Dienst rechtzeitig mitgedacht werden.

[ Inhalt ]

01

Warum SaZ während der Dienstzeit keine Rentenbeiträge zahlen

02

Was Nachversicherung eigentlich bedeutet

03

Wann du nach DZE nachversichert wirst

04

Wer die Beiträge bezahlt

05

Warum SaZ zusätzlich 20 Prozent bekommen

06

Was die 20-Prozent-Aufwertung konkret verändert

07

Ein einfaches Rechenbeispiel

08

Warum sogar die Beitragsbemessungsgrenze überschritten werden kann

09

Zusätzliche Entgeltpunkte oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze

10

Seit wann die Sonderregel gilt

11

Welche Bezüge überhaupt berücksichtigt werden

12

Was Teilzeit mit der Nachversicherung macht

13

Welche Unterlagen du nach der Nachversicherung bekommst

14

Warum du dein Rentenkonto kontrollieren solltest

15

Was passiert, wenn du direkt Berufssoldat wirst

16

Wechsel nach DZE in ein Beamtenverhältnis

17

Die besondere SaZ-Regel nach den Übergangsgebührnissen

18

Nachversicherung in ein berufsständisches Versorgungswerk

19

Übergangsgebührnisse und Rentenversicherung seit 2021

20

Was sich bei den Übergangsgebührnissen 2026 geändert hat

21

Übergangsgebührnisse plus ziviler Job

22

Was bei einem Versorgungswerk mit den Übergangsgebührnissen passiert

23

Zählen die Bundeswehrjahre für die fünfjährige Wartezeit?

24

Wie viel gesetzliche Rente deine Bundeswehrzeit später bringt

25

Drei Beispiele aus dem Soldatenalltag

26

Typische Fehler

27

Fazit

Häufige Fragen

Quellen zum Nachlesen

1. Warum SaZ während der Dienstzeit keine Rentenbeiträge zahlen

Das deutsche Rentenrecht behandelt Soldatinnen und Soldaten auf Zeit anders als normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

§ 5 SGB VI bestimmt ausdrücklich, dass SaZ während ihres entsprechenden Dienstverhältnisses grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Deshalb findest du auf deiner regulären Bezügemitteilung nicht denselben Rentenversicherungsabzug wie jemand, der bei einem privaten Unternehmen oder als normaler sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im öffentlichen Dienst arbeitet.

Diese Versicherungsfreiheit bedeutet allerdings nicht, dass die Bundeswehrzeit für deine Altersvorsorge vollständig verloren geht.

Der Gesetzgeber wartet vielmehr zunächst ab, wie dein Dienstverhältnis endet.

Wirst du beispielsweise Berufssoldatin oder Berufssoldat, verbleibst du grundsätzlich im soldatenrechtlichen Versorgungssystem.

Scheidest du dagegen als SaZ ohne entsprechende Altersversorgungsanwartschaft aus, kommt grundsätzlich die Nachversicherung ins Spiel.

2. Was Nachversicherung eigentlich bedeutet

Nachversicherung ist vereinfacht gesagt die nachträgliche Einordnung einer zuvor versicherungsfreien Beschäftigungszeit in die gesetzliche Rentenversicherung.

Das betrifft nicht ausschließlich SaZ. Auch beispielsweise Beamtinnen und Beamte oder Berufssoldatinnen und Berufssoldaten können unter bestimmten Voraussetzungen nachversichert werden, wenn sie aus ihrem versicherungsfreien Dienstverhältnis ausscheiden, ohne eine entsprechende Versorgung zu behalten.

Für SaZ ist dieser Fall allerdings besonders typisch.

Wenn du nach deinem DZE beispielsweise in die Privatwirtschaft wechselst, besteht für deine bisherige Bundeswehrzeit normalerweise keine lebenslange soldatenrechtliche Altersversorgung. Deshalb wird die entsprechende versicherungsfreie Zeit rückwirkend rentenrechtlich abgesichert.

Die Nachversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf den Zeitraum, in dem aufgrund deines SaZ-Dienstverhältnisses Versicherungsfreiheit bestanden hat.

Nach der Zahlung gelten die Beiträge als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge.

Damit werden aus deinen Bundeswehrjahren echte rentenrechtliche Beitragszeiten.

3. Wann du nach DZE nachversichert wirst

Grundsätzlich müssen drei Dinge zusammenkommen.

Du warst aufgrund deines SaZ-Dienstverhältnisses rentenversicherungsfrei, du scheidest aus diesem Dienstverhältnis ohne eine entsprechende Versorgungsanwartschaft aus und es liegt kein gesetzlicher Grund dafür vor, die Beitragszahlung zunächst aufzuschieben.

Bei einem typischen Wechsel nach DZE in einen normalen sozialversicherungspflichtigen Job in der Privatwirtschaft liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor.

Etwas anderes kann gelten, wenn du unmittelbar oder in engem zeitlichen Zusammenhang beispielsweise in ein Beamtenverhältnis wechselst und deine Bundeswehrdienstzeit dort später für die Versorgung berücksichtigt wird.

Deshalb ist „DZE erreicht“ nicht automatisch gleichbedeutend mit „am nächsten Tag ist die Nachversicherung endgültig abgeschlossen“.

4. Wer die Beiträge bezahlt

Die Beiträge zur Nachversicherung trägt dein früherer Dienstherr.

Für dich bedeutet das praktisch, dass die Bundeswehr beziehungsweise der Bund sowohl den Betrag übernimmt, der bei einem normalen Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeberanteil entsprechen würde, als auch den Teil, den du als Arbeitnehmer normalerweise selbst getragen hättest.

Das ist ein erheblicher Unterschied zu einer freiwilligen Rentennachzahlung.

Wenn du beispielsweise zwölf Jahre SaZ warst, musst du nach deinem DZE nicht plötzlich deinen persönlichen Arbeitnehmeranteil für zwölf Jahre zusammensparen.

Die vollständige Finanzierung der Nachversicherung übernimmt der Bund.

5. Warum SaZ zusätzlich 20 Prozent bekommen

Für SaZ gibt es innerhalb der Nachversicherung eine eigene Sonderregel.

§ 181 Absatz 2a SGB VI bestimmt, dass die beitragspflichtigen Einnahmen bei nachzuversichernden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit grundsätzlich um 20 Prozent erhöht werden.

Diese Regel entstand im Rahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes.

Während der parlamentarischen Beratungen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass SaZ im Gegensatz zu vielen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes keine Zusatzversorgung des Bundes und der Länder aufbauen. Die erhöhte Nachversicherung sollte diese Lücke zumindest teilweise ausgleichen und die Altersabsicherung ausscheidender SaZ verbessern.

Ursprünglich war eine geringere Aufwertung vorgesehen. Im parlamentarischen Verfahren wurde sie schließlich auf 20 Prozent angehoben.

6. Was die 20-Prozent-Aufwertung konkret verändert

Entscheidend ist der Begriff beitragspflichtige Einnahmen.

Es wird nicht einfach jede Zahlung auf deiner Bezügemitteilung um 20 Prozent erhöht.

Für die Nachversicherung wird zunächst geprüft, welche Einnahmen rentenversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu berücksichtigen sind. Bestimmte steuerfreie oder sozialversicherungsrechtlich privilegierte Zahlungen können beispielsweise anders behandelt werden.

Auf die tatsächlich maßgebliche Beitragsbemessungsgrundlage wird anschließend die besondere SaZ-Regel angewendet.

Deshalb sollte man nicht einfach sein Jahresbrutto aus einer beliebigen Bezügebescheinigung nehmen, 20 Prozent addieren und daraus selbst die spätere Rente berechnen.

Die Bundeswehrverwaltung ermittelt die relevanten Beträge für jedes einzelne Kalenderjahr.

7. Ein einfaches Rechenbeispiel

Angenommen, für ein bestimmtes Dienstjahr ergeben sich nach den rentenrechtlichen Regeln 40.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen.

Bei einer normalen Nachversicherung wären diese 40.000 Euro die Ausgangsgröße.

Für einen nachzuversichernden SaZ werden sie grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.

40.000 Euro plus 20 Prozent ergeben:

48.000 Euro Beitragsbemessungsgrundlage.

Aus dieser höheren Grundlage werden die Nachversicherungsbeiträge und letztlich die entsprechenden Rentenanwartschaften berechnet.

Wenn dieser Effekt nicht nur für ein Jahr, sondern beispielsweise über acht, zwölf oder fünfzehn Dienstjahre wirkt, kann daraus langfristig ein durchaus relevanter Unterschied entstehen.

Trotzdem darf man aus diesem Beispiel nicht ableiten, dass die spätere monatliche Rente exakt 20 Prozent höher ausfällt.

Die 20 Prozent beziehen sich nur auf diese konkrete Beitragsgrundlage.

8. Warum sogar die Beitragsbemessungsgrenze überschritten werden kann

Bei normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu welchem Einkommen Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden.

Verdienst oberhalb dieser Grenze erzeugt normalerweise keine weiteren regulären Rentenbeiträge.

Für nachzuversichernde SaZ existiert allerdings eine besondere Ausnahme.

Die um 20 Prozent erhöhte Beitragsbemessungsgrundlage darf die normale Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.

Die absolute Grenze liegt bei 120 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.

Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass die 20-Prozent-Aufwertung gerade bei höheren Dienstbezügen teilweise wirkungslos wird.

9. Zusätzliche Entgeltpunkte oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze

Wenn Beiträge auf eine Grundlage oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden, benötigt das Rentenrecht eine besondere Regel, damit dieser zusätzliche Betrag später auch tatsächlich bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.

Genau dafür existiert § 76f SGB VI.

Für den aufgrund der SaZ-Sonderregel oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze liegenden Teil können Zuschläge an Entgeltpunkten entstehen.

Damit kann die besondere Nachversicherung eines SaZ rentenrechtlich tatsächlich über die Bewertung hinausgehen, die allein nach der normalen Beitragsbemessungsgrenze möglich wäre.

10. Seit wann die Sonderregel gilt

Hier war die vorherige Fassung des Artikels etwas zu pauschal.

Die korrekte gesetzliche Regel lautet nicht einfach:

„Jeder SaZ mit DZE ab 2016 bekommt die 20 Prozent.“

Entscheidend ist § 277 Absatz 2 SGB VI.

Danach findet die 20-Prozent-Regel keine Anwendung, wenn die Nachversicherungsbeiträge vor dem 1. Januar 2016 fällig geworden sind.

Maßgeblich ist also die Fälligkeit der Nachversicherungsbeiträge und nicht ausschließlich das Datum deines Ausscheidens.

Für heute aktive SaZ spielt diese Übergangsregel praktisch kaum noch eine Rolle, für ältere ehemalige Soldatinnen und Soldaten kann sie dagegen entscheidend sein.

11. Welche Bezüge überhaupt berücksichtigt werden

Die Nachversicherung wird kalenderjahrbezogen durchgeführt.

Für jedes Jahr wird betrachtet, welche beitragspflichtigen Einnahmen während des entsprechenden Nachversicherungszeitraums vorlagen.

Dadurch steigt die Grundlage normalerweise mit deiner Laufbahn.

Wer beispielsweise als Mannschaftssoldat begonnen hat und mehrere Jahre später Feldwebel geworden ist, hat in den unterschiedlichen Kalenderjahren entsprechend unterschiedliche beitragspflichtige Einnahmen.

Auch Beförderungen, Besoldungsanpassungen und bestimmte berücksichtigungsfähige Zulagen können sich deshalb auf die Nachversicherung auswirken.

Nicht jede steuerfreie Zahlung zählt allerdings automatisch als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

Genau deshalb erfolgt die Berechnung durch die zuständige Stelle und nicht anhand einer einfachen Summe sämtlicher Auszahlungen.

12. Was Teilzeit mit der Nachversicherung macht

Teilzeit wirkt sich grundsätzlich auch auf die rentenrechtliche Grundlage aus.

Wenn du beispielsweise nur 50 oder 80 Prozent arbeitest, reduzieren sich normalerweise auch deine entsprechenden Dienstbezüge.

Damit kann für diese Zeit eine niedrigere beitragspflichtige Einnahme entstehen.

§ 181 SGB VI enthält zusätzlich besondere Mindestbemessungsregeln für Teilzeitbeschäftigungen.

Die 20-Prozent-Sonderregel für SaZ bleibt grundsätzlich bestehen, sie wird aber auf die jeweils tatsächlich maßgebliche Grundlage angewendet.

Wer mehrere Jahre Teilzeit plant, sollte deshalb neben DZE und Besoldung auch die langfristige rentenrechtliche Wirkung berücksichtigen.

13. Welche Unterlagen du nach der Nachversicherung bekommst

Nach Durchführung der Nachversicherung muss dein früherer Dienstherr eine Nachversicherungsbescheinigung ausstellen.

Darin werden der Nachversicherungszeitraum und die in den einzelnen Kalenderjahren zugrunde gelegten beitragspflichtigen Einnahmen aufgeführt.

Für SaZ enthält das Gesetz noch eine besondere Transparenzregel:

Der Betrag, der ausschließlich aus der 20-Prozent-Erhöhung entsteht, muss gesondert ausgewiesen werden.

Du kannst also tatsächlich überprüfen, ob die SaZ-Sonderregel bei deiner Nachversicherung berücksichtigt wurde.

Zusätzlich teilt dir der Rentenversicherungsträger mit, welche Daten aus der Nachversicherung anschließend in deinem Versicherungskonto gespeichert wurden.

14. Warum du dein Rentenkonto kontrollieren solltest

Nach einer zehn- oder fünfzehnjährigen Dienstzeit werden bei der Nachversicherung zahlreiche Kalenderjahre auf einmal verarbeitet.

Es ist deshalb sinnvoll, nach Abschluss zumindest einen Plausibilitätscheck durchzuführen.

Stimmt der Beginn deiner Dienstzeit?

Stimmt das Ende?

Sind sämtliche relevanten Kalenderjahre vorhanden?

Ist die 20-Prozent-Aufwertung in der Nachversicherungsbescheinigung ausgewiesen?

Liegt möglicherweise nur eine Aufschubbescheinigung vor, weil du anschließend in ein anderes Versorgungssystem wechselst?

Wenn etwas offensichtlich fehlt, lässt sich das kurz nach dem DZE wesentlich leichter aufklären als dreißig Jahre später unmittelbar vor Rentenbeginn.

15. Was passiert, wenn du direkt Berufssoldat wirst

Wenn du unmittelbar von SaZ zum Berufssoldaten ernannt wirst, scheidest du nicht unversorgt aus dem soldatischen Versorgungssystem aus.

Deine bisherige Dienstzeit fließt dann grundsätzlich in das soldatenrechtliche Versorgungssystem ein.

Eine normale Nachversicherung deiner bisherigen SaZ-Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre in dieser Situation gerade nicht der typische Vorgang.

Das ist der Grund, warum die Formulierung:

„Jeder SaZ wird nach DZE automatisch nachversichert“

zu ungenau wäre.

Entscheidend ist, was unmittelbar nach dem bisherigen Dienstverhältnis passiert und ob deine Dienstzeit weiterhin durch ein anderes Versorgungssystem abgesichert wird.

16. Wechsel nach DZE in ein Beamtenverhältnis

Besonders interessant wird es für ehemalige SaZ, die anschließend beispielsweise zur Bundespolizei, zum Zoll oder in eine andere Beamtenlaufbahn wechseln.

Wenn du sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden eine neue Beschäftigung aufnimmst, in der du wegen einer Versorgungsanwartschaft erneut rentenversicherungsfrei bist, kann die Nachversicherung aufgeschoben werden.

Zusätzlich muss deine frühere Bundeswehrdienstzeit bei der neuen Versorgungsanwartschaft berücksichtigt werden.

In diesem Fall wäre es wenig sinnvoll, dieselben Jahre zunächst endgültig in die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen, wenn sie später Bestandteil deiner Beamtenversorgung werden sollen.

Der Dienstherr stellt für einen solchen Fall eine Aufschubbescheinigung aus.

17. Die besondere SaZ-Regel nach den Übergangsgebührnissen

Für ehemalige SaZ existiert darüber hinaus eine Besonderheit, die in der vorherigen Artikelversion noch nicht ausreichend erklärt war.

Selbst wenn die Nachversicherung bereits durchgeführt wurde, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen später noch rückwirkend wieder aufgehoben werden.

Das ist insbesondere dann möglich, wenn du Übergangsgebührnisse bezogen hast und innerhalb eines Jahres nach deren Ende eine versicherungsfreie Beschäftigung mit eigener Versorgungsanwartschaft aufnimmst, beispielsweise ein entsprechendes Beamtenverhältnis.

Weitere Voraussetzung ist unter anderem, dass deine frühere Bundeswehrdienstzeit bei dieser neuen Versorgung berücksichtigt wird.

Außerdem dürfen bis dahin bestimmte Rentenleistungen beziehungsweise Versorgungsausgleichsentscheidungen unter Einbeziehung der Nachversicherung noch nicht entgegenstehen.

Der Widerruf muss spätestens bis zum Ablauf von 18 Monaten nach dem Wegfall der Übergangsgebührnisse erfolgen.

Wer also nach langer SaZ-Zeit zunächst mehrere Jahre Übergangsgebührnisse bezieht und erst danach Beamter wird, kann unter Umständen trotzdem noch erreichen, dass die Bundeswehrdienstzeit nicht endgültig in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleibt, sondern später in der neuen Versorgung berücksichtigt wird.

Diese Sonderregel ist gerade für SaZ mit einer späteren Laufbahn im öffentlichen Dienst ausgesprochen wichtig.

18. Nachversicherung in ein berufsständisches Versorgungswerk

Nicht jeder ehemalige SaZ wechselt in die gesetzliche Rentenversicherung.

Für Angehörige bestimmter Berufe kann beispielsweise ein berufsständisches Versorgungswerk zuständig sein.

Das betrifft insbesondere Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder andere verkammerte Berufe.

§ 186 SGB VI ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, dass Nachversicherungsbeiträge auf Antrag an eine berufsständische Versorgungseinrichtung gezahlt werden.

Eine der möglichen Voraussetzungen besteht darin, dass du innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Nachversicherungsvoraussetzungen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Mitglied dieser Einrichtung wirst.

Für den Antrag gilt grundsätzlich ebenfalls eine Ein-Jahres-Frist.

Gerade Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere sollten diese Möglichkeit deshalb kennen.

19. Übergangsgebührnisse und Rentenversicherung seit 2021

Eine zweite große Verbesserung betrifft die Zeit nach dem aktiven Dienst.

Seit dem 1. Januar 2021 sind ehemalige SaZ während des Bezugs von Übergangsgebührnissen grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.

Damit wurde eine frühere Lücke geschlossen.

Vor dieser Änderung konnte zwar die aktive SaZ-Zeit nachversichert werden, während der anschließende Bezug von Übergangsgebührnissen aber nicht automatisch denselben rentenrechtlichen Schutz erzeugte.

Heute werden auch für diese Phase grundsätzlich Beiträge gezahlt.

Die Beiträge trägt wiederum der Bund.

Damit kann sich nach deinem DZE eine nahezu nahtlose rentenrechtliche Beitragsbiografie ergeben.

20. Was sich bei den Übergangsgebührnissen 2026 geändert hat

Hier ist eine aktuelle Änderung besonders wichtig.

Viele ältere Informationsseiten und Broschüren schreiben noch, dass Übergangsgebührnisse grundsätzlich erst nach mindestens vier Jahren Wehrdienstzeit gezahlt werden.

Diese Aussage ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr generell richtig.

Nach dem aktuell geltenden § 16 Soldatenversorgungsgesetz beginnt die Staffel der regulären Übergangsgebührnisse inzwischen bereits bei einer Wehrdienstzeit von einem Jahr.

Bei einem Jahr und weniger als zwei Jahren sieht das Gesetz grundsätzlich einen Monat Übergangsgebührnisse vor, bei zwei bis unter drei Jahren zwei Monate und bei drei bis unter vier Jahren drei Monate. Ab vier Jahren steigen die Bezugszeiträume dann deutlich an und reichen bei zwölf oder mehr Jahren Wehrdienstzeit grundsätzlich bis zu 60 Monaten.

Für die Rentenversicherung ist dabei entscheidend, dass § 3 SGB VI auf den tatsächlichen Bezug von Übergangsgebührnissen abstellt.

Deshalb können auch kürzere heutige SaZ-Verhältnisse rentenversicherungspflichtige Übergangsgebührniszeiten erzeugen, sofern die Voraussetzungen des aktuellen Soldatenversorgungsgesetzes erfüllt sind.

21. Übergangsgebührnisse plus ziviler Job

Viele ehemalige SaZ beginnen bereits während des Bezugs ihrer Übergangsgebührnisse mit einer normalen zivilen Beschäftigung.

Dann können zwei rentenversicherungspflichtige Einkommensquellen zusammentreffen.

Das Gesetz verhindert allerdings, dass dadurch unbegrenzt Beiträge oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze entstehen.

Wenn weitere Versicherungsverhältnisse bestehen, werden die Übergangsgebührnisse nur insoweit als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt, wie zwischen den anderen beitragspflichtigen Einnahmen und der Beitragsbemessungsgrenze noch Raum besteht.

Ein Beispiel:

Wenn dein ziviles Einkommen bereits die vollständige Beitragsbemessungsgrenze erreicht, entsteht aus den Übergangsgebührnissen grundsätzlich keine zusätzliche beitragspflichtige Einnahme darüber hinaus.

Liegt dein ziviles Einkommen darunter, können die Übergangsgebührnisse die verbleibende Differenz grundsätzlich auffüllen.

22. Was bei einem Versorgungswerk mit den Übergangsgebührnissen passiert

Wer seine Bundeswehrdienstzeit nach § 186 SGB VI in einem berufsständischen Versorgungswerk nachversichern lässt, wird während der Übergangsgebührnisse grundsätzlich nicht parallel normal über § 3 Satz 1 Nummer 2b SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Das Soldatenversorgungsgesetz enthält dafür inzwischen eine eigene Regelung.

In diesen Fällen werden Beiträge für die Übergangsgebührnisse an die jeweilige berufsständische Versorgungseinrichtung gezahlt.

Damit wird verhindert, dass die nachversicherte Bundeswehrdienstzeit im Versorgungswerk liegt, die anschließenden Übergangsgebührnisse aber völlig losgelöst davon in der gesetzlichen Rentenversicherung landen.

Für Ärztinnen, Ärzte und andere entsprechende Berufsgruppen ist das ein sehr wichtiger Sonderfall.

23. Zählen die Bundeswehrjahre für die fünfjährige Wartezeit?

Für die normale Regelaltersrente gilt grundsätzlich eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.

Nachversicherungsbeiträge gelten als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge. Die entsprechenden Kalendermonate zählen deshalb grundsätzlich als Beitragszeiten.

Wer beispielsweise fünf oder mehr Jahre vollständig nachversicherte SaZ-Zeit besitzt, kann damit bereits die allgemeine fünfjährige Wartezeit erfüllen.

Das bedeutet trotzdem nicht automatisch, dass damit sämtliche denkbaren Rentenarten erfüllt sind.

Für beispielsweise bestimmte Erwerbsminderungs- oder langjährige Altersrenten bestehen zusätzliche Voraussetzungen.

Die Bundeswehrzeit ist nach abgeschlossener Nachversicherung aber keineswegs eine rentenrechtliche Nullzeit.

24. Wie viel gesetzliche Rente deine Bundeswehrzeit später bringt

Eine seriöse pauschale Aussage wie:

„Zwölf Jahre Bundeswehr bringen später 600 Euro Rente.“

ist nicht möglich.

Die Rentenhöhe hängt davon ab, welche beitragspflichtigen Einnahmen in den einzelnen Dienstjahren vorlagen, welche Durchschnittsentgelte in diesen Jahren galten, wie die 20-Prozent-Aufwertung wirkt, ob Beträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden und wie deine restliche Versicherungsbiografie aussieht.

Die entscheidende Aussage lautet deshalb nicht, wie viele Euro genau deine Bundeswehrzeit später erzeugt.

Der eigentliche Vorteil besteht darin, dass für nachzuversichernde SaZ nicht nur die normale Beitragsgrundlage herangezogen wird.

Deine entsprechenden Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent aufgewertet und der gesamte Beitrag wird vom Bund finanziert.

25. Drei Beispiele aus dem Soldatenalltag

Beispiel 1: Zwölf Jahre SaZ und anschließend Privatwirtschaft

Ein Hauptfeldwebel scheidet nach zwölf Jahren regulär aus der Bundeswehr aus und beginnt danach bei einem privaten Unternehmen.

Für seine SaZ-Zeit bestand Rentenversicherungsfreiheit. Da keine anderweitige Altersversorgungsanwartschaft fortbesteht und kein Aufschubgrund vorliegt, wird seine Bundeswehrdienstzeit grundsätzlich nachversichert.

Die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden dabei um 20 Prozent erhöht, gegebenenfalls bis zur besonderen Grenze von 120 Prozent der normalen Beitragsbemessungsgrenze.

Die gesamten Nachversicherungsbeiträge zahlt der Bund.

Während des Bezugs seiner Übergangsgebührnisse entstehen zusätzlich grundsätzlich weitere rentenversicherungspflichtige Zeiten.

Beispiel 2: SaZ wechselt nach DZE in den öffentlichen Dienst

Eine Soldatin scheidet nach acht Jahren als SaZ aus und plant anschließend eine Laufbahn als Beamtin.

Wenn die neue versicherungsfreie Beschäftigung sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren beginnt und die Bundeswehrdienstzeit bei der neuen Versorgung berücksichtigt wird, kann die Nachversicherung zunächst aufgeschoben werden.

Beginnt die Beamtenlaufbahn dagegen erst später nach einer längeren Phase mit Übergangsgebührnissen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die besondere Rückabwicklung nach § 185 Absatz 2a SGB VI relevant werden.

Eine bereits durchgeführte Nachversicherung muss damit nicht zwangsläufig endgültig sein.

Beispiel 3: Sanitätsoffizier wechselt in ein Versorgungswerk

Ein Sanitätsoffizier scheidet aus der Bundeswehr aus und wird anschließend als Arzt tätig.

Er wird Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks und erfüllt die Voraussetzungen des § 186 SGB VI.

Auf Antrag können die Nachversicherungsbeiträge deshalb an die berufsständische Versorgungseinrichtung gezahlt werden.

Bezieht er anschließend Übergangsgebührnisse, sieht das aktuelle Soldatenversorgungsgesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen auch für diese Zeit Beitragszahlungen an das Versorgungswerk vor.

26. Typische Fehler

Ein häufiger Irrtum besteht darin, während der SaZ-Zeit zu glauben, die Bundeswehrjahre würden später überhaupt nicht für die gesetzliche Rente zählen, weil aktuell kein Rentenversicherungsbeitrag vom Sold abgezogen wird. Genau diese Lücke wird durch die Nachversicherung geschlossen.

Ebenso falsch ist die Vorstellung, du müsstest nach deinem DZE deinen früheren Arbeitnehmeranteil selbst nachzahlen. Die Nachversicherungsbeiträge trägt der Dienstherr vollständig.

Die 20-Prozent-Aufwertung sollte ebenfalls nicht als pauschale Rentenerhöhung verstanden werden. Sie erhöht die Beitragsbemessungsgrundlage der nachversicherten SaZ-Zeit und nicht automatisch deine gesamte spätere gesetzliche Rente.

Bei der zeitlichen Anwendung sollte außerdem nicht einfach auf das DZE abgestellt werden. Entscheidend ist, ob die Nachversicherungsbeiträge vor oder nach dem 1. Januar 2016 fällig wurden.

Wer später Beamter werden möchte, sollte die Nachversicherung ebenfalls nicht isoliert betrachten. Je nach Zeitpunkt kann sie zunächst aufgeschoben oder bei SaZ unter besonderen Voraussetzungen später sogar wieder rückgängig gemacht werden.

Und bei den Übergangsgebührnissen sollte man seit 2026 nicht mehr mit alten Vier-Jahres-Grenzen arbeiten. Die aktuelle gesetzliche Staffel beginnt bereits bei einer Wehrdienstzeit von einem Jahr.

27. Fazit

Die gesetzliche Rente wirkt während der aktiven SaZ-Zeit zunächst wie ein Thema, mit dem man kaum Berührungspunkte hat. Es werden keine normalen Arbeitnehmerbeiträge vom Sold abgezogen, die Bundeswehrzeit kann viele Jahre dauern und das spätere Rentenalter ist für viele noch Jahrzehnte entfernt.

Rentenrechtlich passiert rund um das DZE allerdings deutlich mehr, als man zunächst vermuten würde.

Scheidest du als SaZ ohne eine entsprechende anderweitige Versorgungsanwartschaft aus, wird deine versicherungsfreie Bundeswehrzeit grundsätzlich nachversichert. Die vollständigen Beiträge dafür trägt der Bund.

Für SaZ gibt es zusätzlich eine besondere Aufwertung, denn die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.

Selbst die normale Beitragsbemessungsgrenze beendet diesen Vorteil nicht vollständig. Das Gesetz erlaubt für SaZ eine Grundlage bis zu 120 Prozent der normalen Beitragsbemessungsgrenze und berücksichtigt den darüber hinausgehenden Teil über besondere Zuschläge an Entgeltpunkten.

Die Bundeswehrdienstzeit kann dadurch rentenrechtlich stärker bewertet werden, als viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten überhaupt wissen.

Seit 2021 kommt noch ein zweiter Baustein hinzu: Auch während der Übergangsgebührnisse besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Seit 2026 ist die Gruppe potenzieller Empfängerinnen und Empfänger sogar größer geworden, weil die gesetzliche Staffel der Übergangsgebührnisse heute bereits ab einem Jahr Wehrdienstzeit beginnt.

Besonders aufmerksam solltest du werden, wenn du nach DZE in ein Beamtenverhältnis oder ein berufsständisches Versorgungssystem wechseln möchtest. Dann kann es sinnvoll sein, die Bundeswehrzeit gerade nicht sofort endgültig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu belassen.

Der praktisch wichtigste Schritt nach dem DZE bleibt deshalb simpel:

Bewahre deine Nachversicherungsbescheinigung auf und kontrolliere anschließend deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Prüfe, ob deine gesamte Bundeswehrzeit erfasst wurde und ob die 20-Prozent-Erhöhung in der Bescheinigung ausgewiesen ist.

Wer diese Unterlagen direkt nach dem DZE kontrolliert, kann Fehler wesentlich einfacher korrigieren als Jahrzehnte später kurz vor Rentenbeginn.

360° Soldaten-Vorteils-Check

Rund um das DZE greifen Rentenversicherung, Übergangsgebührnisse, BFD, Krankenversicherung und private Absicherung ineinander. Gerade wenn anschließend eine Beamtenlaufbahn, Selbstständigkeit oder ein besonderer Versorgungsweg geplant ist, können einzelne Entscheidungen langfristige Auswirkungen haben.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche finanziellen und dienstlichen Themen für deine persönliche Situation relevant sind und welche Punkte du bereits vor deinem DZE vorbereiten solltest.

Dein DZE rückt näher oder du möchtest wissen, wie deine Bundeswehrzeit, Übergangsgebührnisse und deine spätere Altersvorsorge zusammenspielen? Schreib uns direkt über WhatsApp.

1. Warum SaZ während der Dienstzeit keine Rentenbeiträge zahlen

Das deutsche Rentenrecht behandelt Soldatinnen und Soldaten auf Zeit anders als normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

§ 5 SGB VI bestimmt ausdrücklich, dass SaZ während ihres entsprechenden Dienstverhältnisses grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Deshalb findest du auf deiner regulären Bezügemitteilung nicht denselben Rentenversicherungsabzug wie jemand, der bei einem privaten Unternehmen oder als normaler sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im öffentlichen Dienst arbeitet.

Diese Versicherungsfreiheit bedeutet allerdings nicht, dass die Bundeswehrzeit für deine Altersvorsorge vollständig verloren geht.

Der Gesetzgeber wartet vielmehr zunächst ab, wie dein Dienstverhältnis endet.

Wirst du beispielsweise Berufssoldatin oder Berufssoldat, verbleibst du grundsätzlich im soldatenrechtlichen Versorgungssystem.

Scheidest du dagegen als SaZ ohne entsprechende Altersversorgungsanwartschaft aus, kommt grundsätzlich die Nachversicherung ins Spiel.

2. Was Nachversicherung eigentlich bedeutet

Nachversicherung ist vereinfacht gesagt die nachträgliche Einordnung einer zuvor versicherungsfreien Beschäftigungszeit in die gesetzliche Rentenversicherung.

Das betrifft nicht ausschließlich SaZ. Auch beispielsweise Beamtinnen und Beamte oder Berufssoldatinnen und Berufssoldaten können unter bestimmten Voraussetzungen nachversichert werden, wenn sie aus ihrem versicherungsfreien Dienstverhältnis ausscheiden, ohne eine entsprechende Versorgung zu behalten.

Für SaZ ist dieser Fall allerdings besonders typisch.

Wenn du nach deinem DZE beispielsweise in die Privatwirtschaft wechselst, besteht für deine bisherige Bundeswehrzeit normalerweise keine lebenslange soldatenrechtliche Altersversorgung. Deshalb wird die entsprechende versicherungsfreie Zeit rückwirkend rentenrechtlich abgesichert.

Die Nachversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf den Zeitraum, in dem aufgrund deines SaZ-Dienstverhältnisses Versicherungsfreiheit bestanden hat.

Nach der Zahlung gelten die Beiträge als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge.

Damit werden aus deinen Bundeswehrjahren echte rentenrechtliche Beitragszeiten.

3. Wann du nach DZE nachversichert wirst

Grundsätzlich müssen drei Dinge zusammenkommen.

Du warst aufgrund deines SaZ-Dienstverhältnisses rentenversicherungsfrei, du scheidest aus diesem Dienstverhältnis ohne eine entsprechende Versorgungsanwartschaft aus und es liegt kein gesetzlicher Grund dafür vor, die Beitragszahlung zunächst aufzuschieben.

Bei einem typischen Wechsel nach DZE in einen normalen sozialversicherungspflichtigen Job in der Privatwirtschaft liegen diese Voraussetzungen regelmäßig vor.

Etwas anderes kann gelten, wenn du unmittelbar oder in engem zeitlichen Zusammenhang beispielsweise in ein Beamtenverhältnis wechselst und deine Bundeswehrdienstzeit dort später für die Versorgung berücksichtigt wird.

Deshalb ist „DZE erreicht“ nicht automatisch gleichbedeutend mit „am nächsten Tag ist die Nachversicherung endgültig abgeschlossen“.

4. Wer die Beiträge bezahlt

Die Beiträge zur Nachversicherung trägt dein früherer Dienstherr.

Für dich bedeutet das praktisch, dass die Bundeswehr beziehungsweise der Bund sowohl den Betrag übernimmt, der bei einem normalen Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeberanteil entsprechen würde, als auch den Teil, den du als Arbeitnehmer normalerweise selbst getragen hättest.

Das ist ein erheblicher Unterschied zu einer freiwilligen Rentennachzahlung.

Wenn du beispielsweise zwölf Jahre SaZ warst, musst du nach deinem DZE nicht plötzlich deinen persönlichen Arbeitnehmeranteil für zwölf Jahre zusammensparen.

Die vollständige Finanzierung der Nachversicherung übernimmt der Bund.

5. Warum SaZ zusätzlich 20 Prozent bekommen

Für SaZ gibt es innerhalb der Nachversicherung eine eigene Sonderregel.

§ 181 Absatz 2a SGB VI bestimmt, dass die beitragspflichtigen Einnahmen bei nachzuversichernden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit grundsätzlich um 20 Prozent erhöht werden.

Diese Regel entstand im Rahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes.

Während der parlamentarischen Beratungen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass SaZ im Gegensatz zu vielen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes keine Zusatzversorgung des Bundes und der Länder aufbauen. Die erhöhte Nachversicherung sollte diese Lücke zumindest teilweise ausgleichen und die Altersabsicherung ausscheidender SaZ verbessern.

Ursprünglich war eine geringere Aufwertung vorgesehen. Im parlamentarischen Verfahren wurde sie schließlich auf 20 Prozent angehoben.

6. Was die 20-Prozent-Aufwertung konkret verändert

Entscheidend ist der Begriff beitragspflichtige Einnahmen.

Es wird nicht einfach jede Zahlung auf deiner Bezügemitteilung um 20 Prozent erhöht.

Für die Nachversicherung wird zunächst geprüft, welche Einnahmen rentenversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu berücksichtigen sind. Bestimmte steuerfreie oder sozialversicherungsrechtlich privilegierte Zahlungen können beispielsweise anders behandelt werden.

Auf die tatsächlich maßgebliche Beitragsbemessungsgrundlage wird anschließend die besondere SaZ-Regel angewendet.

Deshalb sollte man nicht einfach sein Jahresbrutto aus einer beliebigen Bezügebescheinigung nehmen, 20 Prozent addieren und daraus selbst die spätere Rente berechnen.

Die Bundeswehrverwaltung ermittelt die relevanten Beträge für jedes einzelne Kalenderjahr.

7. Ein einfaches Rechenbeispiel

Angenommen, für ein bestimmtes Dienstjahr ergeben sich nach den rentenrechtlichen Regeln 40.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen.

Bei einer normalen Nachversicherung wären diese 40.000 Euro die Ausgangsgröße.

Für einen nachzuversichernden SaZ werden sie grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.

40.000 Euro plus 20 Prozent ergeben:

48.000 Euro Beitragsbemessungsgrundlage.

Aus dieser höheren Grundlage werden die Nachversicherungsbeiträge und letztlich die entsprechenden Rentenanwartschaften berechnet.

Wenn dieser Effekt nicht nur für ein Jahr, sondern beispielsweise über acht, zwölf oder fünfzehn Dienstjahre wirkt, kann daraus langfristig ein durchaus relevanter Unterschied entstehen.

Trotzdem darf man aus diesem Beispiel nicht ableiten, dass die spätere monatliche Rente exakt 20 Prozent höher ausfällt.

Die 20 Prozent beziehen sich nur auf diese konkrete Beitragsgrundlage.

8. Warum sogar die Beitragsbemessungsgrenze überschritten werden kann

Bei normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu welchem Einkommen Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden.

Verdienst oberhalb dieser Grenze erzeugt normalerweise keine weiteren regulären Rentenbeiträge.

Für nachzuversichernde SaZ existiert allerdings eine besondere Ausnahme.

Die um 20 Prozent erhöhte Beitragsbemessungsgrundlage darf die normale Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.

Die absolute Grenze liegt bei 120 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze.

Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass die 20-Prozent-Aufwertung gerade bei höheren Dienstbezügen teilweise wirkungslos wird.

9. Zusätzliche Entgeltpunkte oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze

Wenn Beiträge auf eine Grundlage oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden, benötigt das Rentenrecht eine besondere Regel, damit dieser zusätzliche Betrag später auch tatsächlich bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.

Genau dafür existiert § 76f SGB VI.

Für den aufgrund der SaZ-Sonderregel oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze liegenden Teil können Zuschläge an Entgeltpunkten entstehen.

Damit kann die besondere Nachversicherung eines SaZ rentenrechtlich tatsächlich über die Bewertung hinausgehen, die allein nach der normalen Beitragsbemessungsgrenze möglich wäre.

10. Seit wann die Sonderregel gilt

Hier war die vorherige Fassung des Artikels etwas zu pauschal.

Die korrekte gesetzliche Regel lautet nicht einfach:

„Jeder SaZ mit DZE ab 2016 bekommt die 20 Prozent.“

Entscheidend ist § 277 Absatz 2 SGB VI.

Danach findet die 20-Prozent-Regel keine Anwendung, wenn die Nachversicherungsbeiträge vor dem 1. Januar 2016 fällig geworden sind.

Maßgeblich ist also die Fälligkeit der Nachversicherungsbeiträge und nicht ausschließlich das Datum deines Ausscheidens.

Für heute aktive SaZ spielt diese Übergangsregel praktisch kaum noch eine Rolle, für ältere ehemalige Soldatinnen und Soldaten kann sie dagegen entscheidend sein.

11. Welche Bezüge überhaupt berücksichtigt werden

Die Nachversicherung wird kalenderjahrbezogen durchgeführt.

Für jedes Jahr wird betrachtet, welche beitragspflichtigen Einnahmen während des entsprechenden Nachversicherungszeitraums vorlagen.

Dadurch steigt die Grundlage normalerweise mit deiner Laufbahn.

Wer beispielsweise als Mannschaftssoldat begonnen hat und mehrere Jahre später Feldwebel geworden ist, hat in den unterschiedlichen Kalenderjahren entsprechend unterschiedliche beitragspflichtige Einnahmen.

Auch Beförderungen, Besoldungsanpassungen und bestimmte berücksichtigungsfähige Zulagen können sich deshalb auf die Nachversicherung auswirken.

Nicht jede steuerfreie Zahlung zählt allerdings automatisch als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

Genau deshalb erfolgt die Berechnung durch die zuständige Stelle und nicht anhand einer einfachen Summe sämtlicher Auszahlungen.

12. Was Teilzeit mit der Nachversicherung macht

Teilzeit wirkt sich grundsätzlich auch auf die rentenrechtliche Grundlage aus.

Wenn du beispielsweise nur 50 oder 80 Prozent arbeitest, reduzieren sich normalerweise auch deine entsprechenden Dienstbezüge.

Damit kann für diese Zeit eine niedrigere beitragspflichtige Einnahme entstehen.

§ 181 SGB VI enthält zusätzlich besondere Mindestbemessungsregeln für Teilzeitbeschäftigungen.

Die 20-Prozent-Sonderregel für SaZ bleibt grundsätzlich bestehen, sie wird aber auf die jeweils tatsächlich maßgebliche Grundlage angewendet.

Wer mehrere Jahre Teilzeit plant, sollte deshalb neben DZE und Besoldung auch die langfristige rentenrechtliche Wirkung berücksichtigen.

13. Welche Unterlagen du nach der Nachversicherung bekommst

Nach Durchführung der Nachversicherung muss dein früherer Dienstherr eine Nachversicherungsbescheinigung ausstellen.

Darin werden der Nachversicherungszeitraum und die in den einzelnen Kalenderjahren zugrunde gelegten beitragspflichtigen Einnahmen aufgeführt.

Für SaZ enthält das Gesetz noch eine besondere Transparenzregel:

Der Betrag, der ausschließlich aus der 20-Prozent-Erhöhung entsteht, muss gesondert ausgewiesen werden.

Du kannst also tatsächlich überprüfen, ob die SaZ-Sonderregel bei deiner Nachversicherung berücksichtigt wurde.

Zusätzlich teilt dir der Rentenversicherungsträger mit, welche Daten aus der Nachversicherung anschließend in deinem Versicherungskonto gespeichert wurden.

14. Warum du dein Rentenkonto kontrollieren solltest

Nach einer zehn- oder fünfzehnjährigen Dienstzeit werden bei der Nachversicherung zahlreiche Kalenderjahre auf einmal verarbeitet.

Es ist deshalb sinnvoll, nach Abschluss zumindest einen Plausibilitätscheck durchzuführen.

Stimmt der Beginn deiner Dienstzeit?

Stimmt das Ende?

Sind sämtliche relevanten Kalenderjahre vorhanden?

Ist die 20-Prozent-Aufwertung in der Nachversicherungsbescheinigung ausgewiesen?

Liegt möglicherweise nur eine Aufschubbescheinigung vor, weil du anschließend in ein anderes Versorgungssystem wechselst?

Wenn etwas offensichtlich fehlt, lässt sich das kurz nach dem DZE wesentlich leichter aufklären als dreißig Jahre später unmittelbar vor Rentenbeginn.

15. Was passiert, wenn du direkt Berufssoldat wirst

Wenn du unmittelbar von SaZ zum Berufssoldaten ernannt wirst, scheidest du nicht unversorgt aus dem soldatischen Versorgungssystem aus.

Deine bisherige Dienstzeit fließt dann grundsätzlich in das soldatenrechtliche Versorgungssystem ein.

Eine normale Nachversicherung deiner bisherigen SaZ-Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre in dieser Situation gerade nicht der typische Vorgang.

Das ist der Grund, warum die Formulierung:

„Jeder SaZ wird nach DZE automatisch nachversichert“

zu ungenau wäre.

Entscheidend ist, was unmittelbar nach dem bisherigen Dienstverhältnis passiert und ob deine Dienstzeit weiterhin durch ein anderes Versorgungssystem abgesichert wird.

16. Wechsel nach DZE in ein Beamtenverhältnis

Besonders interessant wird es für ehemalige SaZ, die anschließend beispielsweise zur Bundespolizei, zum Zoll oder in eine andere Beamtenlaufbahn wechseln.

Wenn du sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden eine neue Beschäftigung aufnimmst, in der du wegen einer Versorgungsanwartschaft erneut rentenversicherungsfrei bist, kann die Nachversicherung aufgeschoben werden.

Zusätzlich muss deine frühere Bundeswehrdienstzeit bei der neuen Versorgungsanwartschaft berücksichtigt werden.

In diesem Fall wäre es wenig sinnvoll, dieselben Jahre zunächst endgültig in die gesetzliche Rentenversicherung zu übertragen, wenn sie später Bestandteil deiner Beamtenversorgung werden sollen.

Der Dienstherr stellt für einen solchen Fall eine Aufschubbescheinigung aus.

17. Die besondere SaZ-Regel nach den Übergangsgebührnissen

Für ehemalige SaZ existiert darüber hinaus eine Besonderheit, die in der vorherigen Artikelversion noch nicht ausreichend erklärt war.

Selbst wenn die Nachversicherung bereits durchgeführt wurde, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen später noch rückwirkend wieder aufgehoben werden.

Das ist insbesondere dann möglich, wenn du Übergangsgebührnisse bezogen hast und innerhalb eines Jahres nach deren Ende eine versicherungsfreie Beschäftigung mit eigener Versorgungsanwartschaft aufnimmst, beispielsweise ein entsprechendes Beamtenverhältnis.

Weitere Voraussetzung ist unter anderem, dass deine frühere Bundeswehrdienstzeit bei dieser neuen Versorgung berücksichtigt wird.

Außerdem dürfen bis dahin bestimmte Rentenleistungen beziehungsweise Versorgungsausgleichsentscheidungen unter Einbeziehung der Nachversicherung noch nicht entgegenstehen.

Der Widerruf muss spätestens bis zum Ablauf von 18 Monaten nach dem Wegfall der Übergangsgebührnisse erfolgen.

Wer also nach langer SaZ-Zeit zunächst mehrere Jahre Übergangsgebührnisse bezieht und erst danach Beamter wird, kann unter Umständen trotzdem noch erreichen, dass die Bundeswehrdienstzeit nicht endgültig in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleibt, sondern später in der neuen Versorgung berücksichtigt wird.

Diese Sonderregel ist gerade für SaZ mit einer späteren Laufbahn im öffentlichen Dienst ausgesprochen wichtig.

18. Nachversicherung in ein berufsständisches Versorgungswerk

Nicht jeder ehemalige SaZ wechselt in die gesetzliche Rentenversicherung.

Für Angehörige bestimmter Berufe kann beispielsweise ein berufsständisches Versorgungswerk zuständig sein.

Das betrifft insbesondere Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder andere verkammerte Berufe.

§ 186 SGB VI ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, dass Nachversicherungsbeiträge auf Antrag an eine berufsständische Versorgungseinrichtung gezahlt werden.

Eine der möglichen Voraussetzungen besteht darin, dass du innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Nachversicherungsvoraussetzungen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Mitglied dieser Einrichtung wirst.

Für den Antrag gilt grundsätzlich ebenfalls eine Ein-Jahres-Frist.

Gerade Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere sollten diese Möglichkeit deshalb kennen.

19. Übergangsgebührnisse und Rentenversicherung seit 2021

Eine zweite große Verbesserung betrifft die Zeit nach dem aktiven Dienst.

Seit dem 1. Januar 2021 sind ehemalige SaZ während des Bezugs von Übergangsgebührnissen grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.

Damit wurde eine frühere Lücke geschlossen.

Vor dieser Änderung konnte zwar die aktive SaZ-Zeit nachversichert werden, während der anschließende Bezug von Übergangsgebührnissen aber nicht automatisch denselben rentenrechtlichen Schutz erzeugte.

Heute werden auch für diese Phase grundsätzlich Beiträge gezahlt.

Die Beiträge trägt wiederum der Bund.

Damit kann sich nach deinem DZE eine nahezu nahtlose rentenrechtliche Beitragsbiografie ergeben.

20. Was sich bei den Übergangsgebührnissen 2026 geändert hat

Hier ist eine aktuelle Änderung besonders wichtig.

Viele ältere Informationsseiten und Broschüren schreiben noch, dass Übergangsgebührnisse grundsätzlich erst nach mindestens vier Jahren Wehrdienstzeit gezahlt werden.

Diese Aussage ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr generell richtig.

Nach dem aktuell geltenden § 16 Soldatenversorgungsgesetz beginnt die Staffel der regulären Übergangsgebührnisse inzwischen bereits bei einer Wehrdienstzeit von einem Jahr.

Bei einem Jahr und weniger als zwei Jahren sieht das Gesetz grundsätzlich einen Monat Übergangsgebührnisse vor, bei zwei bis unter drei Jahren zwei Monate und bei drei bis unter vier Jahren drei Monate. Ab vier Jahren steigen die Bezugszeiträume dann deutlich an und reichen bei zwölf oder mehr Jahren Wehrdienstzeit grundsätzlich bis zu 60 Monaten.

Für die Rentenversicherung ist dabei entscheidend, dass § 3 SGB VI auf den tatsächlichen Bezug von Übergangsgebührnissen abstellt.

Deshalb können auch kürzere heutige SaZ-Verhältnisse rentenversicherungspflichtige Übergangsgebührniszeiten erzeugen, sofern die Voraussetzungen des aktuellen Soldatenversorgungsgesetzes erfüllt sind.

21. Übergangsgebührnisse plus ziviler Job

Viele ehemalige SaZ beginnen bereits während des Bezugs ihrer Übergangsgebührnisse mit einer normalen zivilen Beschäftigung.

Dann können zwei rentenversicherungspflichtige Einkommensquellen zusammentreffen.

Das Gesetz verhindert allerdings, dass dadurch unbegrenzt Beiträge oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze entstehen.

Wenn weitere Versicherungsverhältnisse bestehen, werden die Übergangsgebührnisse nur insoweit als beitragspflichtige Einnahme berücksichtigt, wie zwischen den anderen beitragspflichtigen Einnahmen und der Beitragsbemessungsgrenze noch Raum besteht.

Ein Beispiel:

Wenn dein ziviles Einkommen bereits die vollständige Beitragsbemessungsgrenze erreicht, entsteht aus den Übergangsgebührnissen grundsätzlich keine zusätzliche beitragspflichtige Einnahme darüber hinaus.

Liegt dein ziviles Einkommen darunter, können die Übergangsgebührnisse die verbleibende Differenz grundsätzlich auffüllen.

22. Was bei einem Versorgungswerk mit den Übergangsgebührnissen passiert

Wer seine Bundeswehrdienstzeit nach § 186 SGB VI in einem berufsständischen Versorgungswerk nachversichern lässt, wird während der Übergangsgebührnisse grundsätzlich nicht parallel normal über § 3 Satz 1 Nummer 2b SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Das Soldatenversorgungsgesetz enthält dafür inzwischen eine eigene Regelung.

In diesen Fällen werden Beiträge für die Übergangsgebührnisse an die jeweilige berufsständische Versorgungseinrichtung gezahlt.

Damit wird verhindert, dass die nachversicherte Bundeswehrdienstzeit im Versorgungswerk liegt, die anschließenden Übergangsgebührnisse aber völlig losgelöst davon in der gesetzlichen Rentenversicherung landen.

Für Ärztinnen, Ärzte und andere entsprechende Berufsgruppen ist das ein sehr wichtiger Sonderfall.

23. Zählen die Bundeswehrjahre für die fünfjährige Wartezeit?

Für die normale Regelaltersrente gilt grundsätzlich eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.

Nachversicherungsbeiträge gelten als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge. Die entsprechenden Kalendermonate zählen deshalb grundsätzlich als Beitragszeiten.

Wer beispielsweise fünf oder mehr Jahre vollständig nachversicherte SaZ-Zeit besitzt, kann damit bereits die allgemeine fünfjährige Wartezeit erfüllen.

Das bedeutet trotzdem nicht automatisch, dass damit sämtliche denkbaren Rentenarten erfüllt sind.

Für beispielsweise bestimmte Erwerbsminderungs- oder langjährige Altersrenten bestehen zusätzliche Voraussetzungen.

Die Bundeswehrzeit ist nach abgeschlossener Nachversicherung aber keineswegs eine rentenrechtliche Nullzeit.

24. Wie viel gesetzliche Rente deine Bundeswehrzeit später bringt

Eine seriöse pauschale Aussage wie:

„Zwölf Jahre Bundeswehr bringen später 600 Euro Rente.“

ist nicht möglich.

Die Rentenhöhe hängt davon ab, welche beitragspflichtigen Einnahmen in den einzelnen Dienstjahren vorlagen, welche Durchschnittsentgelte in diesen Jahren galten, wie die 20-Prozent-Aufwertung wirkt, ob Beträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden und wie deine restliche Versicherungsbiografie aussieht.

Die entscheidende Aussage lautet deshalb nicht, wie viele Euro genau deine Bundeswehrzeit später erzeugt.

Der eigentliche Vorteil besteht darin, dass für nachzuversichernde SaZ nicht nur die normale Beitragsgrundlage herangezogen wird.

Deine entsprechenden Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent aufgewertet und der gesamte Beitrag wird vom Bund finanziert.

25. Drei Beispiele aus dem Soldatenalltag

Beispiel 1: Zwölf Jahre SaZ und anschließend Privatwirtschaft

Ein Hauptfeldwebel scheidet nach zwölf Jahren regulär aus der Bundeswehr aus und beginnt danach bei einem privaten Unternehmen.

Für seine SaZ-Zeit bestand Rentenversicherungsfreiheit. Da keine anderweitige Altersversorgungsanwartschaft fortbesteht und kein Aufschubgrund vorliegt, wird seine Bundeswehrdienstzeit grundsätzlich nachversichert.

Die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden dabei um 20 Prozent erhöht, gegebenenfalls bis zur besonderen Grenze von 120 Prozent der normalen Beitragsbemessungsgrenze.

Die gesamten Nachversicherungsbeiträge zahlt der Bund.

Während des Bezugs seiner Übergangsgebührnisse entstehen zusätzlich grundsätzlich weitere rentenversicherungspflichtige Zeiten.

Beispiel 2: SaZ wechselt nach DZE in den öffentlichen Dienst

Eine Soldatin scheidet nach acht Jahren als SaZ aus und plant anschließend eine Laufbahn als Beamtin.

Wenn die neue versicherungsfreie Beschäftigung sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren beginnt und die Bundeswehrdienstzeit bei der neuen Versorgung berücksichtigt wird, kann die Nachversicherung zunächst aufgeschoben werden.

Beginnt die Beamtenlaufbahn dagegen erst später nach einer längeren Phase mit Übergangsgebührnissen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die besondere Rückabwicklung nach § 185 Absatz 2a SGB VI relevant werden.

Eine bereits durchgeführte Nachversicherung muss damit nicht zwangsläufig endgültig sein.

Beispiel 3: Sanitätsoffizier wechselt in ein Versorgungswerk

Ein Sanitätsoffizier scheidet aus der Bundeswehr aus und wird anschließend als Arzt tätig.

Er wird Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks und erfüllt die Voraussetzungen des § 186 SGB VI.

Auf Antrag können die Nachversicherungsbeiträge deshalb an die berufsständische Versorgungseinrichtung gezahlt werden.

Bezieht er anschließend Übergangsgebührnisse, sieht das aktuelle Soldatenversorgungsgesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen auch für diese Zeit Beitragszahlungen an das Versorgungswerk vor.

26. Typische Fehler

Ein häufiger Irrtum besteht darin, während der SaZ-Zeit zu glauben, die Bundeswehrjahre würden später überhaupt nicht für die gesetzliche Rente zählen, weil aktuell kein Rentenversicherungsbeitrag vom Sold abgezogen wird. Genau diese Lücke wird durch die Nachversicherung geschlossen.

Ebenso falsch ist die Vorstellung, du müsstest nach deinem DZE deinen früheren Arbeitnehmeranteil selbst nachzahlen. Die Nachversicherungsbeiträge trägt der Dienstherr vollständig.

Die 20-Prozent-Aufwertung sollte ebenfalls nicht als pauschale Rentenerhöhung verstanden werden. Sie erhöht die Beitragsbemessungsgrundlage der nachversicherten SaZ-Zeit und nicht automatisch deine gesamte spätere gesetzliche Rente.

Bei der zeitlichen Anwendung sollte außerdem nicht einfach auf das DZE abgestellt werden. Entscheidend ist, ob die Nachversicherungsbeiträge vor oder nach dem 1. Januar 2016 fällig wurden.

Wer später Beamter werden möchte, sollte die Nachversicherung ebenfalls nicht isoliert betrachten. Je nach Zeitpunkt kann sie zunächst aufgeschoben oder bei SaZ unter besonderen Voraussetzungen später sogar wieder rückgängig gemacht werden.

Und bei den Übergangsgebührnissen sollte man seit 2026 nicht mehr mit alten Vier-Jahres-Grenzen arbeiten. Die aktuelle gesetzliche Staffel beginnt bereits bei einer Wehrdienstzeit von einem Jahr.

27. Fazit

Die gesetzliche Rente wirkt während der aktiven SaZ-Zeit zunächst wie ein Thema, mit dem man kaum Berührungspunkte hat. Es werden keine normalen Arbeitnehmerbeiträge vom Sold abgezogen, die Bundeswehrzeit kann viele Jahre dauern und das spätere Rentenalter ist für viele noch Jahrzehnte entfernt.

Rentenrechtlich passiert rund um das DZE allerdings deutlich mehr, als man zunächst vermuten würde.

Scheidest du als SaZ ohne eine entsprechende anderweitige Versorgungsanwartschaft aus, wird deine versicherungsfreie Bundeswehrzeit grundsätzlich nachversichert. Die vollständigen Beiträge dafür trägt der Bund.

Für SaZ gibt es zusätzlich eine besondere Aufwertung, denn die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.

Selbst die normale Beitragsbemessungsgrenze beendet diesen Vorteil nicht vollständig. Das Gesetz erlaubt für SaZ eine Grundlage bis zu 120 Prozent der normalen Beitragsbemessungsgrenze und berücksichtigt den darüber hinausgehenden Teil über besondere Zuschläge an Entgeltpunkten.

Die Bundeswehrdienstzeit kann dadurch rentenrechtlich stärker bewertet werden, als viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten überhaupt wissen.

Seit 2021 kommt noch ein zweiter Baustein hinzu: Auch während der Übergangsgebührnisse besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Seit 2026 ist die Gruppe potenzieller Empfängerinnen und Empfänger sogar größer geworden, weil die gesetzliche Staffel der Übergangsgebührnisse heute bereits ab einem Jahr Wehrdienstzeit beginnt.

Besonders aufmerksam solltest du werden, wenn du nach DZE in ein Beamtenverhältnis oder ein berufsständisches Versorgungssystem wechseln möchtest. Dann kann es sinnvoll sein, die Bundeswehrzeit gerade nicht sofort endgültig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu belassen.

Der praktisch wichtigste Schritt nach dem DZE bleibt deshalb simpel:

Bewahre deine Nachversicherungsbescheinigung auf und kontrolliere anschließend deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Prüfe, ob deine gesamte Bundeswehrzeit erfasst wurde und ob die 20-Prozent-Erhöhung in der Bescheinigung ausgewiesen ist.

Wer diese Unterlagen direkt nach dem DZE kontrolliert, kann Fehler wesentlich einfacher korrigieren als Jahrzehnte später kurz vor Rentenbeginn.

360° Soldaten-Vorteils-Check

Rund um das DZE greifen Rentenversicherung, Übergangsgebührnisse, BFD, Krankenversicherung und private Absicherung ineinander. Gerade wenn anschließend eine Beamtenlaufbahn, Selbstständigkeit oder ein besonderer Versorgungsweg geplant ist, können einzelne Entscheidungen langfristige Auswirkungen haben.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche finanziellen und dienstlichen Themen für deine persönliche Situation relevant sind und welche Punkte du bereits vor deinem DZE vorbereiten solltest.

Dein DZE rückt näher oder du möchtest wissen, wie deine Bundeswehrzeit, Übergangsgebührnisse und deine spätere Altersvorsorge zusammenspielen? Schreib uns direkt über WhatsApp.

Häufige Fragen

01

Zahle ich als SaZ während meiner Dienstzeit Rentenversicherung?

Aus dem normalen SaZ-Dienstverhältnis bist du grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Deshalb wird normalerweise kein eigener Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von deinen Dienstbezügen einbehalten.

02

Verliere ich dadurch meine Bundeswehrjahre?

Nein. Wenn du später ohne entsprechende Versorgungsanwartschaft ausscheidest, werden die entsprechenden Zeiten grundsätzlich nachversichert.

03

Muss ich dafür selbst Geld bezahlen?

Nein. Die Nachversicherungsbeiträge trägt grundsätzlich der frühere Dienstherr vollständig.

04

Bekomme ich wirklich 20 Prozent zusätzlich?

Die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen werden bei nachzuversichernden SaZ grundsätzlich um 20 Prozent erhöht.

05

Bekomme ich deshalb 20 Prozent mehr Gesamtrente?

Nein. Die 20-Prozent-Aufwertung gilt nur für die entsprechenden nachversicherten Bundeswehrzeiten.

06

Kann die Nachversicherung über der Beitragsbemessungsgrenze liegen?

Ja. Bei SaZ darf die erhöhte Beitragsbemessungsgrundlage grundsätzlich bis zu 120 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze reichen.

07

Bekomme ich für diesen zusätzlichen Teil überhaupt Rentenpunkte?

Ja. Dafür sieht § 76f SGB VI besondere Zuschläge an Entgeltpunkten vor.

08

Gilt die 20-Prozent-Regel seit 2016?

Sie ist anzuwenden, wenn die Nachversicherungsbeiträge nach dem 31. Dezember 2015 fällig geworden sind.

09

Bekomme ich einen Nachweis?

Ja. Es wird eine Nachversicherungsbescheinigung ausgestellt. Der zusätzliche Betrag aus der 20-Prozent-Aufwertung muss gesondert ausgewiesen werden.

10

Was passiert, wenn ich Berufssoldat werde?

Wenn du unmittelbar im soldatenrechtlichen Versorgungssystem verbleibst, ist eine normale Nachversicherung deiner bisherigen SaZ-Zeit nicht der typische Fall.

11

Was passiert, wenn ich nach DZE Beamter werde?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Nachversicherung zunächst aufgeschoben werden. Für ehemalige SaZ existiert außerdem eine besondere Möglichkeit, eine bereits durchgeführte Nachversicherung später wieder rückgängig zu machen, wenn nach dem Bezug von Übergangsgebührnissen rechtzeitig eine entsprechend versorgungsberechtigte Beschäftigung aufgenommen wird.

12

Wie lange nach den Übergangsgebührnissen ist das möglich?

Für die besondere SaZ-Regel muss die entsprechende neue Beschäftigung grundsätzlich spätestens innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Übergangsgebührnisse aufgenommen werden. Der Widerruf der Nachversicherungsbeiträge muss spätestens innerhalb von 18 Monaten nach deren Wegfall erfolgen und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

13

Sind Übergangsgebührnisse rentenversicherungspflichtig?

Ja. Seit dem 1. Januar 2021 besteht für ehemalige SaZ während des Bezugs von Übergangsgebührnissen grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

14

Wer zahlt diese Beiträge?

Auch diese Beiträge werden grundsätzlich vom Bund getragen.

15

Muss ich heute mindestens vier Jahre SaZ gewesen sein, um Übergangsgebührnisse zu bekommen?

Nicht mehr generell. Seit dem 1. Januar 2026 beginnt die aktuelle Staffel des § 16 SVG grundsätzlich bereits bei einer Wehrdienstzeit von einem Jahr.

16

Was passiert, wenn ich gleichzeitig Übergangsgebührnisse und ein ziviles Gehalt bekomme?

Die Übergangsgebührnisse werden rentenrechtlich grundsätzlich nur bis zu dem Betrag berücksichtigt, der gemeinsam mit deinen weiteren beitragspflichtigen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreitet.

17

Kann die Nachversicherung an ein ärztliches Versorgungswerk gehen?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 186 SGB VI ja. Dafür gilt grundsätzlich eine einjährige Antragsfrist.

18

Was passiert dann mit meinen Übergangsgebührnissen?

Wenn aufgrund einer Nachversicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, sieht das aktuelle SVG stattdessen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung vor.

Quellen zum Nachlesen

§ 5 SGB VI – Versicherungsfreiheit

Versicherungsfreiheit während des SaZ-Dienstverhältnisses

Versicherungsfreiheit während des SaZ-Dienstverhältnisses

§ 8 SGB VI – Nachversicherung

Voraussetzungen der Nachversicherung

Voraussetzungen der Nachversicherung

§ 181 SGB VI – Berechnung und Tragung der Beiträge

20-Prozent-Aufwertung und besondere Beitragsbemessungsgrenze

20-Prozent-Aufwertung und besondere Beitragsbemessungsgrenze

§ 76f SGB VI – Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit

Zusätzliche Entgeltpunkte oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze

Zusätzliche Entgeltpunkte oberhalb der normalen Beitragsbemessungsgrenze

§ 277 Absatz 2 SGB VI

Der korrekte Stichtag der 20-Prozent-Regel

Der korrekte Stichtag der 20-Prozent-Regel

§ 185 SGB VI – Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung

Nachversicherungsbescheinigung und gesonderter Ausweis der 20 Prozent

Nachversicherungsbescheinigung und gesonderter Ausweis der 20 Prozent

§ 184 SGB VI – Fälligkeit der Beiträge und Aufschub

Aufschub beim Wechsel in ein anderes Versorgungssystem

Aufschub beim Wechsel in ein anderes Versorgungssystem

§ 185 Absatz 2a SGB VI

Rückabwicklung einer bereits durchgeführten SaZ-Nachversicherung

Rückabwicklung einer bereits durchgeführten SaZ-Nachversicherung

§ 186 SGB VI

Nachversicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk

Nachversicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk

§ 3 SGB VI

Rentenversicherungspflicht während der Übergangsgebührnisse

Rentenversicherungspflicht während der Übergangsgebührnisse

§ 166 SGB VI

Beitragsgrundlage bei Übergangsgebührnissen und gleichzeitigem zivilen Einkommen

Beitragsgrundlage bei Übergangsgebührnissen und gleichzeitigem zivilen Einkommen

§ 170 SGB VI

Wer die Beiträge während der Übergangsgebührnisse bezahlt

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§ 16 Soldatenversorgungsgesetz

Neue Staffel der Übergangsgebührnisse seit 2026

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§ 18 Absatz 5 und 6 Soldatenversorgungsgesetz

Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk während der Übergangsgebührnisse

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Deutsche Rentenversicherung – Für späteren Rentenanspruch: Die Nachversicherung

Aktuelle Erklärung der Deutschen Rentenversicherung zur Nachversicherung

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Deutsche Rentenversicherung – Studientext Nachversicherung

Fachliche Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung zur 20-Prozent-Regel

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Deutscher Bundestag – Drucksache 18/4119

Gesetzgeberischer Hintergrund der 20-Prozent-Aufwertung

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§§ 50 und 51 SGB VI

Allgemeine Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung

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„Ich hätte mir das damals selbst gewünscht. Deshalb gibt es uns.“

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