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Was verdient man bei der Bundeswehr am Anfang?
Karriere & Wege
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Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Karriere & Wege der Soldateninitiative.
Er richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die wissen möchten, mit welchem Einkommen sie beim Einstieg in die Bundeswehr rechnen können. Er erklärt dir die Unterschiede zwischen FWDL und SaZ, die aktuellen Einstiegsbeträge und welche zusätzlichen Leistungen und Abzüge du für deine persönliche Finanzplanung berücksichtigen solltest.
Wer über einen Einstieg bei der Bundeswehr nachdenkt, möchte irgendwann eine einfache Zahl wissen: Was kommt am Anfang eigentlich monatlich rein?
Die Frage ist völlig berechtigt. Gerade wenn du direkt nach der Schule, nach einer Ausbildung oder aus einem zivilen Beruf zur Bundeswehr wechselst, musst du wissen, womit du finanziell planen kannst. Gleichzeitig entstehen bei kaum einem Bundeswehrthema so schnell falsche Vergleiche. Einer nennt sein Brutto, der nächste sein Netto, ein anderer rechnet Zulagen mit ein und jemand anderes spricht vom Freiwilligen Wehrdienst, obwohl du eigentlich Soldat auf Zeit werden möchtest.
Stand September 2026 lässt sich der Einstieg deutlich klarer einordnen. Wer 6 bis 11 Monate Freiwilligen Wehrdienst leistet, erhält im niedrigsten Dienstgrad derzeit 2.600 Euro Wehrsoldgrundbetrag brutto im Monat. Wer sich ab 12 Monaten als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtet, startet im niedrigsten Dienstgrad mit einem Grundgehalt von rund 2.700 Euro brutto monatlich. Die Bundeswehr selbst nennt diese Größenordnungen aktuell ausdrücklich.
Damit hast du bereits eine vernünftige Grundlage. Für deine persönliche Finanzplanung solltest du anschließend unterscheiden, welcher Status für dich gilt, welche zusätzlichen Leistungen dazukommen und welche Abzüge bei dir tatsächlich entstehen.
Wenn du zuerst verstehen willst, wie sich FWDL und SaZ grundsätzlich unterscheiden, lies diesen Artikel:
FWDL oder SaZ: Was passt besser zu dir?
Wenn du wissen willst, welche Fragen du zu Bezahlung, Laufbahn und Einstieg in der Beratung stellen solltest, passt dieser Artikel:
Karriereberatung bei der Bundeswehr: Welche Fragen du stellen solltest
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Karriere & Wege der Soldateninitiative.
Er richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die wissen möchten, mit welchem Einkommen sie beim Einstieg in die Bundeswehr rechnen können. Er erklärt dir die Unterschiede zwischen FWDL und SaZ, die aktuellen Einstiegsbeträge und welche zusätzlichen Leistungen und Abzüge du für deine persönliche Finanzplanung berücksichtigen solltest.
Wer über einen Einstieg bei der Bundeswehr nachdenkt, möchte irgendwann eine einfache Zahl wissen: Was kommt am Anfang eigentlich monatlich rein?
Die Frage ist völlig berechtigt. Gerade wenn du direkt nach der Schule, nach einer Ausbildung oder aus einem zivilen Beruf zur Bundeswehr wechselst, musst du wissen, womit du finanziell planen kannst. Gleichzeitig entstehen bei kaum einem Bundeswehrthema so schnell falsche Vergleiche. Einer nennt sein Brutto, der nächste sein Netto, ein anderer rechnet Zulagen mit ein und jemand anderes spricht vom Freiwilligen Wehrdienst, obwohl du eigentlich Soldat auf Zeit werden möchtest.
Stand September 2026 lässt sich der Einstieg deutlich klarer einordnen. Wer 6 bis 11 Monate Freiwilligen Wehrdienst leistet, erhält im niedrigsten Dienstgrad derzeit 2.600 Euro Wehrsoldgrundbetrag brutto im Monat. Wer sich ab 12 Monaten als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtet, startet im niedrigsten Dienstgrad mit einem Grundgehalt von rund 2.700 Euro brutto monatlich. Die Bundeswehr selbst nennt diese Größenordnungen aktuell ausdrücklich.
Damit hast du bereits eine vernünftige Grundlage. Für deine persönliche Finanzplanung solltest du anschließend unterscheiden, welcher Status für dich gilt, welche zusätzlichen Leistungen dazukommen und welche Abzüge bei dir tatsächlich entstehen.
Wenn du zuerst verstehen willst, wie sich FWDL und SaZ grundsätzlich unterscheiden, lies diesen Artikel:
FWDL oder SaZ: Was passt besser zu dir?
Wenn du wissen willst, welche Fragen du zu Bezahlung, Laufbahn und Einstieg in der Beratung stellen solltest, passt dieser Artikel:
Karriereberatung bei der Bundeswehr: Welche Fragen du stellen solltest
[ Kurz gesagt ]
Wenn du gerade über einen Einstieg bei der Bundeswehr nachdenkst, kannst du dir für September 2026 zunächst diese Zahlen merken:
Freiwilliger Wehrdienst, niedrigster Dienstgrad – 2.600 Euro brutto monatlich
Gefreiter im Freiwilligen Wehrdienst – 2.630 Euro brutto monatlich
Obergefreiter im Freiwilligen Wehrdienst – 2.650 Euro brutto monatlich
SaZ im niedrigsten Dienstgrad – rund 2.700 Euro brutto monatlich
Beim Freiwilligen Wehrdienst werden nach Angaben der Bundeswehr Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht vom Wehrsold abgezogen, sondern von der Bundeswehr getragen. Deshalb liegt die tatsächliche Auszahlung näher am Bruttobetrag als bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Lohnsteuer und deine persönliche steuerliche Situation spielen trotzdem eine Rolle.
Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit richtet sich die Bezahlung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Als Soldatin oder Soldat auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn liegst du zum Start bei rund 2.700 Euro brutto im Monat. Eine Besoldungserhöhung für 2025 und 2026 ist geplant, aber noch nicht beschlossen, bis dahin gibt es Abschlagszahlungen.
Die wichtigste Regel für dich lautet: Plane zunächst mit dem sicheren Grundbetrag. Zulagen, Familienleistungen und besondere Vergütungen kommen erst dann in deine Rechnung, wenn feststeht, dass du die Voraussetzungen tatsächlich erfüllst.
[ Kurz gesagt ]
Wenn du gerade über einen Einstieg bei der Bundeswehr nachdenkst, kannst du dir für September 2026 zunächst diese Zahlen merken:
Freiwilliger Wehrdienst, niedrigster Dienstgrad – 2.600 Euro brutto monatlich
Gefreiter im Freiwilligen Wehrdienst – 2.630 Euro brutto monatlich
Obergefreiter im Freiwilligen Wehrdienst – 2.650 Euro brutto monatlich
SaZ im niedrigsten Dienstgrad – rund 2.700 Euro brutto monatlich
Beim Freiwilligen Wehrdienst werden nach Angaben der Bundeswehr Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht vom Wehrsold abgezogen, sondern von der Bundeswehr getragen. Deshalb liegt die tatsächliche Auszahlung näher am Bruttobetrag als bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Lohnsteuer und deine persönliche steuerliche Situation spielen trotzdem eine Rolle.
Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit richtet sich die Bezahlung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Als Soldatin oder Soldat auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn liegst du zum Start bei rund 2.700 Euro brutto im Monat. Eine Besoldungserhöhung für 2025 und 2026 ist geplant, aber noch nicht beschlossen, bis dahin gibt es Abschlagszahlungen.
Die wichtigste Regel für dich lautet: Plane zunächst mit dem sicheren Grundbetrag. Zulagen, Familienleistungen und besondere Vergütungen kommen erst dann in deine Rechnung, wenn feststeht, dass du die Voraussetzungen tatsächlich erfüllst.
[ Inhalt ]
01
Entscheidend ist zuerst, ob du FWDL oder SaZ bist
02
Im Freiwilligen Wehrdienst startest du mit 2.600 Euro monatlich
03
Warum beim FWDL vergleichsweise viel vom Brutto übrig bleibt
04
Als SaZ im niedrigsten Dienstgrad liegst du bei rund 2.700 Euro Grundgehalt
05
Eine pauschale Nettozahl für SaZ ist weniger sinnvoll als der offizielle Bezügerechner
06
Grundgehalt und Gesamtbezüge sind nicht dasselbe
07
Beim FWDL kommt nach mehr als sechs Monaten Entlassungsgeld hinzu
08
Unterkunft, medizinische Versorgung und Bahnfahrten gehören zur Gesamtbetrachtung
09
Mit dem ersten guten Einkommen solltest du früh Rücklagen aufbauen
10
Familienstand und Kinder können die Bezüge verändern
11
Mit Beförderung und Laufbahn verändert sich auch deine Besoldung
12
Mannschaften, Fachunteroffiziere, Feldwebel und Offiziere starten unterschiedlich
13
Auch während eines Studiums als Offizier bekommst du Besoldung
14
Diese Geldfragen solltest du in der Karriereberatung stellen
15
So liest du deine erste Bezügeabrechnung richtig
16
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Entscheidend ist zuerst, ob du FWDL oder SaZ bist
Die Frage „Was verdient man bei der Bundeswehr?“ ist eigentlich zu allgemein. Zuerst musst du wissen, in welchem Dienstverhältnis du einsteigst.
Der aktuelle Neue Wehrdienst unterscheidet dabei besonders klar: Wer freiwillig 6 bis 11 Monate dient, wird als Freiwillig Wehrdienstleistender eingestellt. Wer sich für 12 Monate oder länger verpflichtet, wird Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Das verändert nicht nur deine Verpflichtungszeit, sondern auch die rechtliche Grundlage deiner Bezahlung. Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Deshalb solltest du Gehaltszahlen im Internet nie vergleichen, bevor du weißt, von welchem Status gesprochen wird.
Konkretes Beispiel
Du möchtest nach dem Abitur neun Monate zur Bundeswehr. Dann fällst du grundsätzlich in den Bereich des Freiwilligen Wehrdienstes und startest im niedrigsten Dienstgrad derzeit mit 2.600 Euro Wehrsoldgrundbetrag monatlich.
Dein Freund verpflichtet sich dagegen für 18 Monate. Er wird als Soldat auf Zeit eingestellt und erhält im niedrigsten Dienstgrad rund 2.700 Euro Grundgehalt. Obwohl ihr beide neu bei der Bundeswehr seid, gelten unterschiedliche Bezügesysteme.
2. Im Freiwilligen Wehrdienst startest du mit 2.600 Euro monatlich
Der Wehrsoldgrundbetrag beträgt für Freiwillig Wehrdienstleistende im niedrigsten Dienstgrad aktuell 2.600 Euro monatlich.
Mit Beförderungen steigt dieser Betrag bereits während des Wehrdienstes. Die Bundeswehr nennt derzeit folgende Grundbeträge:
Dienstgrad – Wehrsoldgrundbetrag monatlich
Schütze, Flieger, Matrose und vergleichbare Einstiegsdienstgrade – 2.600 Euro
Gefreiter – 2.630 Euro
Obergefreiter – 2.650 Euro
Die Bundeswehr weist außerdem darauf hin, dass die meisten Rekrutinnen und Rekruten nach ungefähr drei Monaten zum Gefreiten befördert werden. Damit ist der Freiwillige Wehrdienst finanziell inzwischen deutlich anders einzuordnen als frühere Wehrdienstmodelle mit vergleichsweise niedrigem Wehrsold.
Du erhältst einen ernsthaften monatlichen Betrag und gleichzeitig verschiedene Sachleistungen.
Konkretes Beispiel
Du beginnst deinen neunmonatigen Freiwilligen Wehrdienst als Schütze. Zunächst beträgt dein Wehrsoldgrundbetrag 2.600 Euro monatlich. Nach einer Beförderung zum Gefreiten steigt der aktuelle Grundbetrag auf 2.630 Euro.
Für deine private Planung solltest du trotzdem zunächst mit den 2.600 Euro kalkulieren. So baust du deine laufenden Ausgaben nicht auf einer Beförderung oder zusätzlichen Vergütung auf, die noch nicht erfolgt ist.
3. Warum beim FWDL vergleichsweise viel vom Brutto übrig bleibt
Bei einem normalen zivilen Arbeitsverhältnis gehen vom Brutto häufig erhebliche Arbeitnehmeranteile für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab. Beim Freiwilligen Wehrdienst sieht die Struktur anders aus.
Die Bundeswehr erklärt aktuell ausdrücklich, dass Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht vom Wehrsold abgezogen werden, sondern vollständig von der Bundeswehr übernommen werden. Hinzu kommt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Deshalb liegt die Auszahlung deutlich näher am genannten Bruttobetrag als bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit 2.600 Euro Bruttoeinkommen. Trotzdem solltest du nicht mit einer pauschalen Nettozahl für jeden Bewerber rechnen. Steuern und persönliche Merkmale können die Auszahlung beeinflussen.
Die bessere Orientierung lautet deshalb: 2.600 Euro Grundbetrag sind eine belastbare offizielle Zahl. Deine konkrete Auszahlung prüfst du anschließend anhand deiner persönlichen Situation.
4. Als SaZ im niedrigsten Dienstgrad liegst du bei rund 2.700 Euro Grundgehalt
Wenn du dich für mindestens zwölf Monate als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtest, wechselst du in ein anderes Bezügesystem.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die niedrigsten militärischen Dienstgrade wie Grenadier, Jäger, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat oder Matrose sind der Besoldungsgruppe A 3 zugeordnet.
Als Soldatin oder Soldat auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn liegst du zum Start bei rund 2.700 Euro brutto im Monat. Eine Besoldungserhöhung für 2025 und 2026 ist geplant, aber noch nicht beschlossen, bis dahin gibt es Abschlagszahlungen.
Das Grundgehalt ist anschließend die Basis deiner Besoldung. Je nach weiterer Entwicklung können Dienstgrad, Erfahrungsstufe und zusätzliche Besoldungsbestandteile dein Einkommen verändern.
Konkretes Beispiel
Du verpflichtest dich direkt für 18 Monate als SaZ und beginnst im niedrigsten Dienstgrad. Dann ist A 3 die entscheidende Ausgangsgruppe.
Für deine erste Finanzplanung solltest du also nicht mit irgendeinem Feldwebelgehalt aus einem Social-Media-Video rechnen, sondern mit dem Grundgehalt deines tatsächlichen Einstiegsdienstgrades.
5. Eine pauschale Nettozahl für SaZ ist weniger sinnvoll als der offizielle Bezügerechner
Bei SaZ liest man häufig Aussagen wie „2.400 Euro netto am Anfang“. Solche Werte können für bestimmte persönliche Konstellationen ungefähr passen. Sie sind aber keine allgemeingültige Auszahlung.
Bei Soldatinnen und Soldaten unterscheiden sich die Abzüge deutlich von einem klassischen Arbeitnehmer. Gleichzeitig beeinflussen beispielsweise Lohnsteuer, Kirchensteuer, Familienstand, Kinder sowie bestimmte Zulagen und persönliche Konstellationen den tatsächlichen Auszahlungsbetrag.
Genau deshalb stellt das Bundesverwaltungsamt einen offiziellen Bezügerechner für Soldatinnen und Soldaten bereit. Dort kannst du Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand, Kinder, Kirchensteuer und weitere Bezügebestandteile eingeben. Der Rechner berücksichtigt dabei die jeweils aktuellen Tabellenwerte.
Für eine seriöse Planung ist das besser als eine pauschale Nettozahl aus einem Forum oder Video.
Konkretes Beispiel
Du bist ledig, kinderlos und möchtest als SaZ in A 3 starten. Ein anderer Bewerber ist verheiratet und hat ein Kind.
Ihr könnt dasselbe Grundgehalt haben, aber trotzdem unterschiedliche Auszahlungsbeträge. Deshalb vergleichst du zunächst das Grundgehalt und berechnest anschließend deine persönliche Auszahlung.
6. Grundgehalt und Gesamtbezüge sind nicht dasselbe
Wenn dir jemand erzählt, er bekomme bei der Bundeswehr deutlich mehr als 2.700 Euro, muss diese Aussage nicht falsch sein. Sie sagt nur noch nicht, warum.
Neben dem Grundgehalt können abhängig von der jeweiligen Situation weitere Zahlungen entstehen. Das Bundesbesoldungsgesetz kennt verschiedene Stellenzulagen und besondere Vergütungen. Beim Freiwilligen Wehrdienst sieht das Wehrsoldgesetz unter anderem Auslandsvergütung, Vergütung für herausgehobene Funktionen, besondere Erschwernisse und besondere zeitliche Belastungen vor.
Die Bundeswehr nennt für FWDL bei einer Verwendung im Ausland beispielsweise aktuell eine zusätzliche Auslandsvergütung, deren Höhe vom Dienstgrad abhängt.
Solche Zahlungen solltest du aber erst dann fest in dein Budget aufnehmen, wenn du weißt, dass sie für deine konkrete Verwendung tatsächlich greifen.
Konkretes Beispiel
Ein Soldat erzählt dir von deutlich höheren monatlichen Bezügen, weil er eine besondere Verwendung hat und zusätzliche Vergütungen erhält.
Du beginnst dagegen gerade deine Ausbildung ohne diese Voraussetzungen. Für deine eigene Finanzplanung ist deshalb dein Grundgehalt entscheidend und nicht seine Gesamtauszahlung.
7. Beim FWDL kommt nach mehr als sechs Monaten Entlassungsgeld hinzu
Ein Punkt, den viele Bewerber gar nicht kennen, ist das Entlassungsgeld beim Freiwilligen Wehrdienst.
Nach § 8 Wehrsoldgesetz erhalten Soldatinnen und Soldaten, die mehr als sechs Monate Wehrdienst leisten, grundsätzlich Entlassungsgeld. Dieses beträgt aktuell 100 Euro für jeden Monat des freiwilligen Wehrdienstes mit Anspruch auf Wehrsold.
Das Geld wird nicht einfach monatlich auf deinen normalen Wehrsold aufgeschlagen. Es handelt sich um eine Leistung bei der Entlassung.
Wenn du beispielsweise neun Monate Freiwilligen Wehrdienst leistest und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, ergibt sich daraus grundsätzlich ein Entlassungsgeld von 900 Euro. Für deine laufenden monatlichen Kosten solltest du dieses Geld deshalb nicht mit dem Monatsgehalt vermischen.
Konkretes Beispiel
Du leistest neun Monate Freiwilligen Wehrdienst. Während des Dienstes planst du mit deinem monatlichen Wehrsold. Nach dem Dienst kann zusätzlich das gesetzliche Entlassungsgeld relevant werden.
So bleibt deine laufende Finanzplanung sauber und du behandelst das Entlassungsgeld als separate Leistung.
8. Unterkunft, medizinische Versorgung und Bahnfahrten gehören zur Gesamtbetrachtung
Die Attraktivität eines Einstiegs lässt sich nicht ausschließlich an der Zahl auf der Bezügeabrechnung beurteilen.
Beim Freiwilligen Wehrdienst gehören nach dem Wehrsoldgesetz neben Geldbezügen auch Sachbezüge wie Unterkunft, Dienstkleidung, Ausrüstung, Heilfürsorge und Verpflegung zum System. Die konkrete Ausgestaltung ist gesetzlich geregelt.
Die Bundeswehr nennt für den aktuellen Freiwilligen Wehrdienst außerdem kostenfreie Unterkunft, medizinische Versorgung sowie kostenfreie Bahnfahrten zwischen Wohnort und Dienststelle und weitere Bahnfahrmöglichkeiten in Uniform.
Damit kann deine persönliche Kostenstruktur anders aussehen als bei einem gleichaltrigen zivilen Arbeitnehmer. Das bedeutet aber nicht, dass dein komplettes Privatleben kostenlos wird. Handyvertrag, Freizeit, Fahrzeug, private Wohnung, Heimfahrten außerhalb bestehender Regelungen und andere persönliche Ausgaben bleiben deine Verantwortung.
Konkretes Beispiel
Du bist 19, wohnst während des Dienstes in der Kaserne und hast noch keine eigene Wohnung. Dann können deine monatlichen Fixkosten vergleichsweise niedrig sein.
Ein anderer Rekrut behält während seiner Dienstzeit eine eigene Wohnung und finanziert zusätzlich ein Auto. Obwohl ihr denselben Sold bekommt, bleibt ihm am Monatsende deutlich weniger übrig.
9. Mit dem ersten guten Einkommen solltest du früh Rücklagen aufbauen
Für viele junge Soldatinnen und Soldaten ist die Bundeswehr das erste Mal im Leben, dass regelmäßig mehr als 2.000 Euro auf dem Konto ankommen. Das ist eine gute Ausgangslage und du kannst sie sinnvoll nutzen.
Du musst nicht auf alles verzichten und auch nicht dein komplettes Einkommen sparen. Sinnvoll ist aber, schon mit der ersten Auszahlung einen festen Betrag automatisch zurückzulegen.
Baue zunächst eine Rücklage für ungeplante Ausgaben auf. Danach kannst du überlegen, wie viel du regelmäßig sparen oder langfristig investieren möchtest. Gleichzeitig solltest du größere dauerhafte Ausgaben wie Auto, Wohnung oder Finanzierung immer anhand der gesamten monatlichen Kosten betrachten.
Gerade temporäre Zulagen solltest du nicht vollständig in dauerhaft höhere Fixkosten übersetzen.
Konkretes Beispiel
Du bekommst jeden Monat deine Bezüge und richtest direkt nach Zahlungseingang eine automatische Überweisung auf ein separates Rücklagenkonto ein.
Dadurch sparst du nicht nur das, was am Monatsende zufällig übrig bleibt, sondern baust von Anfang an finanzielle Substanz auf.
10. Familienstand und Kinder können die Bezüge verändern
Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, solltest du deine Besoldung nicht einfach mit der eines ledigen Kameraden vergleichen.
Bei SaZ können abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen familienbezogene Besoldungsbestandteile relevant sein. Beim Freiwilligen Wehrdienst sieht das Wehrsoldgesetz einen Kinderzuschlag vor. Dieser richtet sich danach, ob für das Kind ein entsprechender Kindergeldanspruch besteht.
Das zeigt, warum allgemeine Nettovergleiche schnell ungenau werden. Ein 18-jähriger kinderloser Bewerber und ein 30-jähriger Bewerber mit Familie können beim gleichen Dienstgrad eine unterschiedliche finanzielle Gesamtsituation haben.
Wenn Familie bei dir bereits ein Thema ist, lass deine konkrete Situation deshalb mit den aktuellen offiziellen Regelungen berechnen.
11. Mit Beförderung und Laufbahn verändert sich auch deine Besoldung
Die ungefähr 2.700 Euro bei SaZ sind ein Einstiegswert für den niedrigsten Dienstgrad und kein dauerhaft festgeschriebenes Einkommen für deine gesamte Dienstzeit.
Mit Beförderungen wechselst du in andere Dienstgrade und teilweise in andere Besoldungsgruppen. Außerdem kennt die Bundesbesoldungsordnung innerhalb vieler Besoldungsgruppen mehrere Erfahrungsstufen.
Die Besoldung entwickelt sich deshalb mit Dienstgrad, Erfahrungsstufe und Laufbahn weiter. Welche Entwicklung für dich realistisch ist, hängt von deiner Laufbahn und deinem militärischen Werdegang ab.
Deshalb solltest du bei einer längerfristigen Verpflichtung nicht nur fragen: „Was verdiene ich im ersten Monat?“ Frag auch: „Wie entwickelt sich meine Besoldung in der Laufbahn, für die ich mich gerade entscheide?“
12. Mannschaften, Fachunteroffiziere, Feldwebel und Offiziere starten unterschiedlich
Nicht jeder Neueinsteiger beginnt dauerhaft in derselben Besoldungsgruppe.
Ein Bewerber, der ohne verwertbare Vordienstzeit im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad beginnt, hat eine andere Ausgangslage als jemand, der aufgrund seiner Laufbahn, einer bereits vorhandenen Qualifikation oder eines höheren Einstiegsdienstgrades anders eingeordnet wird.
Auch Feldwebel und Offiziere entwickeln sich in anderen Dienstgrad- und Besoldungsstrukturen als Mannschaftssoldaten.
Deshalb sind Überschriften wie „Bundeswehr-Gehalt 3.500 Euro netto“ für Bewerber häufig wenig hilfreich. Ohne Laufbahn, Dienstgrad, Erfahrungsstufe und zusätzliche Bezüge fehlt der entscheidende Kontext.
Für deinen Einstieg zählt immer zuerst deine konkrete Einplanung.
13. Auch während eines Studiums als Offizier bekommst du Besoldung
Wenn du Offizier wirst und im Rahmen deiner Laufbahn studierst, bist du nicht einfach Student mit einem Bundeswehrstipendium. Du bist Soldatin oder Soldat und erhältst entsprechend deiner militärischen Laufbahn Besoldung.
Das macht ein Bundeswehrstudium finanziell interessant, sollte aber niemals isoliert betrachtet werden. Die Offizierlaufbahn ist mit militärischer Führung, Ausbildung und einer langfristigen Verpflichtung verbunden.
Wenn du dich hauptsächlich wegen des bezahlten Studiums für diesen Weg interessierst, solltest du deshalb zusätzlich prüfen, ob dir die spätere Aufgabe als Offizier wirklich entspricht.
Das Einkommen während des Studiums ist ein Vorteil der Laufbahn. Es ist nicht der Zweck der Laufbahn.
14. Diese Geldfragen solltest du in der Karriereberatung stellen
Du musst dich beim Thema Bezahlung nicht mit der Frage „Was verdient man ungefähr?“ zufriedengeben.
Sobald eine konkrete Verwendung und Laufbahn besprochen wird, frag nach deinem Einstiegsstatus, dem voraussichtlichen Dienstgrad und der dazugehörigen Besoldungsgruppe beziehungsweise dem Wehrsold.
Lass dir außerdem erklären, welche zusätzlichen Zahlungen für diese konkrete Verwendung realistisch sind und welche nur unter besonderen Voraussetzungen entstehen. Wenn Ausbildung, Dienstzeit oder Laufbahn deinen Einstieg verändern, sollte auch das klar sein.
Eine besonders hilfreiche Frage lautet: „Mit welchem sicheren monatlichen Grundbetrag kann ich bei genau diesem Einstieg planen, bevor mögliche Zulagen dazukommen?“
Damit bekommst du eine Zahl, mit der du tatsächlich arbeiten kannst.
Konkretes Beispiel
Im Beratungsgespräch wird dir eine Verwendung mit verschiedenen möglichen Zusatzvergütungen vorgestellt.
Du lässt dir zunächst den Grundbetrag nennen und fragst danach separat, welche Zulagen wirklich typisch sind und welche nur in besonderen Situationen entstehen. So vergleichst du keine theoretischen Höchstbeträge mit deinem tatsächlichen Einstieg.
15. So liest du deine erste Bezügeabrechnung richtig
Wenn deine erste Zahlung kommt, solltest du nicht nur auf den Betrag unten rechts schauen. Prüfe, welcher Grundbetrag angesetzt wurde, welche zusätzlichen Bezügebestandteile enthalten sind und welche Abzüge vorgenommen wurden.
Bei SaZ kannst du deine Werte mit dem offiziellen Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes gegenprüfen. Dieser verwendet aktuelle Tabellenwerte und ermöglicht die Eingabe von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und weiteren Faktoren.
Wenn du einen Bestandteil deiner Abrechnung nicht verstehst, kläre ihn früh. Gerade am Anfang lernst du dadurch schnell, wie sich dein tatsächliches Einkommen zusammensetzt.
16. Fazit
Wenn du 2026 neu bei der Bundeswehr anfängst, lässt sich die finanzielle Ausgangslage inzwischen ziemlich klar zusammenfassen.
Im Freiwilligen Wehrdienst liegt der Wehrsoldgrundbetrag im niedrigsten Dienstgrad aktuell bei 2.600 Euro monatlich. Als Gefreiter steigt er auf 2.630 Euro und als Obergefreiter auf 2.650 Euro. Wer sich ab zwölf Monaten als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtet, erhält im niedrigsten Dienstgrad rund 2.700 Euro Grundgehalt monatlich.
Plane für deine Entscheidung zuerst mit diesen sicheren Grundbeträgen. Danach prüfst du, welche zusätzlichen Leistungen in deiner persönlichen Situation tatsächlich hinzukommen, welche Kosten du selbst trägst und wie hoch deine konkrete Auszahlung ist. Für SaZ ist der offizielle Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes dafür die bessere Grundlage als pauschale Nettozahlen aus Social Media.
Gerade wenn du jung bist und erstmals ein regelmäßiges Einkommen in dieser Größenordnung erhältst, hast du außerdem eine gute Gelegenheit, früh Rücklagen aufzubauen und deine dauerhaften Fixkosten bewusst zu wählen.
Geld ist nicht der einzige Grund für einen Bundeswehrweg. Du solltest aber genau verstehen, was du bekommst.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, deinen möglichen Einstieg nicht nur anhand einer Gehaltszahl zu bewerten. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Freiwilligem Wehrdienst oder SaZ, Laufbahn, Verpflichtungszeit, gewünschter Verwendung und den finanziellen Rahmenbedingungen, die tatsächlich zu deinem Weg gehören.
Ein strukturierter Check hilft dir dabei, diese Punkte vor der Bewerbung miteinander zu verbinden und zu erkennen, welche Fragen du in der Karriereberatung noch konkret stellen solltest.
Mit Mission Bundeswehr: Welcher Einstieg passt zu dir? prüfst du, welcher Einstieg zu deinen Zielen und deiner aktuellen Situation passt.
So kannst du deine Entscheidung auf mehr stützen als auf eine einzelne Brutto- oder Nettozahl und gehst mit klareren Fragen in deine weitere Vorbereitung.
1. Entscheidend ist zuerst, ob du FWDL oder SaZ bist
Die Frage „Was verdient man bei der Bundeswehr?“ ist eigentlich zu allgemein. Zuerst musst du wissen, in welchem Dienstverhältnis du einsteigst.
Der aktuelle Neue Wehrdienst unterscheidet dabei besonders klar: Wer freiwillig 6 bis 11 Monate dient, wird als Freiwillig Wehrdienstleistender eingestellt. Wer sich für 12 Monate oder länger verpflichtet, wird Soldatin oder Soldat auf Zeit.
Das verändert nicht nur deine Verpflichtungszeit, sondern auch die rechtliche Grundlage deiner Bezahlung. Freiwillig Wehrdienstleistende erhalten Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Deshalb solltest du Gehaltszahlen im Internet nie vergleichen, bevor du weißt, von welchem Status gesprochen wird.
Konkretes Beispiel
Du möchtest nach dem Abitur neun Monate zur Bundeswehr. Dann fällst du grundsätzlich in den Bereich des Freiwilligen Wehrdienstes und startest im niedrigsten Dienstgrad derzeit mit 2.600 Euro Wehrsoldgrundbetrag monatlich.
Dein Freund verpflichtet sich dagegen für 18 Monate. Er wird als Soldat auf Zeit eingestellt und erhält im niedrigsten Dienstgrad rund 2.700 Euro Grundgehalt. Obwohl ihr beide neu bei der Bundeswehr seid, gelten unterschiedliche Bezügesysteme.
2. Im Freiwilligen Wehrdienst startest du mit 2.600 Euro monatlich
Der Wehrsoldgrundbetrag beträgt für Freiwillig Wehrdienstleistende im niedrigsten Dienstgrad aktuell 2.600 Euro monatlich.
Mit Beförderungen steigt dieser Betrag bereits während des Wehrdienstes. Die Bundeswehr nennt derzeit folgende Grundbeträge:
Dienstgrad – Wehrsoldgrundbetrag monatlich
Schütze, Flieger, Matrose und vergleichbare Einstiegsdienstgrade – 2.600 Euro
Gefreiter – 2.630 Euro
Obergefreiter – 2.650 Euro
Die Bundeswehr weist außerdem darauf hin, dass die meisten Rekrutinnen und Rekruten nach ungefähr drei Monaten zum Gefreiten befördert werden. Damit ist der Freiwillige Wehrdienst finanziell inzwischen deutlich anders einzuordnen als frühere Wehrdienstmodelle mit vergleichsweise niedrigem Wehrsold.
Du erhältst einen ernsthaften monatlichen Betrag und gleichzeitig verschiedene Sachleistungen.
Konkretes Beispiel
Du beginnst deinen neunmonatigen Freiwilligen Wehrdienst als Schütze. Zunächst beträgt dein Wehrsoldgrundbetrag 2.600 Euro monatlich. Nach einer Beförderung zum Gefreiten steigt der aktuelle Grundbetrag auf 2.630 Euro.
Für deine private Planung solltest du trotzdem zunächst mit den 2.600 Euro kalkulieren. So baust du deine laufenden Ausgaben nicht auf einer Beförderung oder zusätzlichen Vergütung auf, die noch nicht erfolgt ist.
3. Warum beim FWDL vergleichsweise viel vom Brutto übrig bleibt
Bei einem normalen zivilen Arbeitsverhältnis gehen vom Brutto häufig erhebliche Arbeitnehmeranteile für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab. Beim Freiwilligen Wehrdienst sieht die Struktur anders aus.
Die Bundeswehr erklärt aktuell ausdrücklich, dass Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht vom Wehrsold abgezogen werden, sondern vollständig von der Bundeswehr übernommen werden. Hinzu kommt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Deshalb liegt die Auszahlung deutlich näher am genannten Bruttobetrag als bei einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit 2.600 Euro Bruttoeinkommen. Trotzdem solltest du nicht mit einer pauschalen Nettozahl für jeden Bewerber rechnen. Steuern und persönliche Merkmale können die Auszahlung beeinflussen.
Die bessere Orientierung lautet deshalb: 2.600 Euro Grundbetrag sind eine belastbare offizielle Zahl. Deine konkrete Auszahlung prüfst du anschließend anhand deiner persönlichen Situation.
4. Als SaZ im niedrigsten Dienstgrad liegst du bei rund 2.700 Euro Grundgehalt
Wenn du dich für mindestens zwölf Monate als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtest, wechselst du in ein anderes Bezügesystem.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Die niedrigsten militärischen Dienstgrade wie Grenadier, Jäger, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat oder Matrose sind der Besoldungsgruppe A 3 zugeordnet.
Als Soldatin oder Soldat auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn liegst du zum Start bei rund 2.700 Euro brutto im Monat. Eine Besoldungserhöhung für 2025 und 2026 ist geplant, aber noch nicht beschlossen, bis dahin gibt es Abschlagszahlungen.
Das Grundgehalt ist anschließend die Basis deiner Besoldung. Je nach weiterer Entwicklung können Dienstgrad, Erfahrungsstufe und zusätzliche Besoldungsbestandteile dein Einkommen verändern.
Konkretes Beispiel
Du verpflichtest dich direkt für 18 Monate als SaZ und beginnst im niedrigsten Dienstgrad. Dann ist A 3 die entscheidende Ausgangsgruppe.
Für deine erste Finanzplanung solltest du also nicht mit irgendeinem Feldwebelgehalt aus einem Social-Media-Video rechnen, sondern mit dem Grundgehalt deines tatsächlichen Einstiegsdienstgrades.
5. Eine pauschale Nettozahl für SaZ ist weniger sinnvoll als der offizielle Bezügerechner
Bei SaZ liest man häufig Aussagen wie „2.400 Euro netto am Anfang“. Solche Werte können für bestimmte persönliche Konstellationen ungefähr passen. Sie sind aber keine allgemeingültige Auszahlung.
Bei Soldatinnen und Soldaten unterscheiden sich die Abzüge deutlich von einem klassischen Arbeitnehmer. Gleichzeitig beeinflussen beispielsweise Lohnsteuer, Kirchensteuer, Familienstand, Kinder sowie bestimmte Zulagen und persönliche Konstellationen den tatsächlichen Auszahlungsbetrag.
Genau deshalb stellt das Bundesverwaltungsamt einen offiziellen Bezügerechner für Soldatinnen und Soldaten bereit. Dort kannst du Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand, Kinder, Kirchensteuer und weitere Bezügebestandteile eingeben. Der Rechner berücksichtigt dabei die jeweils aktuellen Tabellenwerte.
Für eine seriöse Planung ist das besser als eine pauschale Nettozahl aus einem Forum oder Video.
Konkretes Beispiel
Du bist ledig, kinderlos und möchtest als SaZ in A 3 starten. Ein anderer Bewerber ist verheiratet und hat ein Kind.
Ihr könnt dasselbe Grundgehalt haben, aber trotzdem unterschiedliche Auszahlungsbeträge. Deshalb vergleichst du zunächst das Grundgehalt und berechnest anschließend deine persönliche Auszahlung.
6. Grundgehalt und Gesamtbezüge sind nicht dasselbe
Wenn dir jemand erzählt, er bekomme bei der Bundeswehr deutlich mehr als 2.700 Euro, muss diese Aussage nicht falsch sein. Sie sagt nur noch nicht, warum.
Neben dem Grundgehalt können abhängig von der jeweiligen Situation weitere Zahlungen entstehen. Das Bundesbesoldungsgesetz kennt verschiedene Stellenzulagen und besondere Vergütungen. Beim Freiwilligen Wehrdienst sieht das Wehrsoldgesetz unter anderem Auslandsvergütung, Vergütung für herausgehobene Funktionen, besondere Erschwernisse und besondere zeitliche Belastungen vor.
Die Bundeswehr nennt für FWDL bei einer Verwendung im Ausland beispielsweise aktuell eine zusätzliche Auslandsvergütung, deren Höhe vom Dienstgrad abhängt.
Solche Zahlungen solltest du aber erst dann fest in dein Budget aufnehmen, wenn du weißt, dass sie für deine konkrete Verwendung tatsächlich greifen.
Konkretes Beispiel
Ein Soldat erzählt dir von deutlich höheren monatlichen Bezügen, weil er eine besondere Verwendung hat und zusätzliche Vergütungen erhält.
Du beginnst dagegen gerade deine Ausbildung ohne diese Voraussetzungen. Für deine eigene Finanzplanung ist deshalb dein Grundgehalt entscheidend und nicht seine Gesamtauszahlung.
7. Beim FWDL kommt nach mehr als sechs Monaten Entlassungsgeld hinzu
Ein Punkt, den viele Bewerber gar nicht kennen, ist das Entlassungsgeld beim Freiwilligen Wehrdienst.
Nach § 8 Wehrsoldgesetz erhalten Soldatinnen und Soldaten, die mehr als sechs Monate Wehrdienst leisten, grundsätzlich Entlassungsgeld. Dieses beträgt aktuell 100 Euro für jeden Monat des freiwilligen Wehrdienstes mit Anspruch auf Wehrsold.
Das Geld wird nicht einfach monatlich auf deinen normalen Wehrsold aufgeschlagen. Es handelt sich um eine Leistung bei der Entlassung.
Wenn du beispielsweise neun Monate Freiwilligen Wehrdienst leistest und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, ergibt sich daraus grundsätzlich ein Entlassungsgeld von 900 Euro. Für deine laufenden monatlichen Kosten solltest du dieses Geld deshalb nicht mit dem Monatsgehalt vermischen.
Konkretes Beispiel
Du leistest neun Monate Freiwilligen Wehrdienst. Während des Dienstes planst du mit deinem monatlichen Wehrsold. Nach dem Dienst kann zusätzlich das gesetzliche Entlassungsgeld relevant werden.
So bleibt deine laufende Finanzplanung sauber und du behandelst das Entlassungsgeld als separate Leistung.
8. Unterkunft, medizinische Versorgung und Bahnfahrten gehören zur Gesamtbetrachtung
Die Attraktivität eines Einstiegs lässt sich nicht ausschließlich an der Zahl auf der Bezügeabrechnung beurteilen.
Beim Freiwilligen Wehrdienst gehören nach dem Wehrsoldgesetz neben Geldbezügen auch Sachbezüge wie Unterkunft, Dienstkleidung, Ausrüstung, Heilfürsorge und Verpflegung zum System. Die konkrete Ausgestaltung ist gesetzlich geregelt.
Die Bundeswehr nennt für den aktuellen Freiwilligen Wehrdienst außerdem kostenfreie Unterkunft, medizinische Versorgung sowie kostenfreie Bahnfahrten zwischen Wohnort und Dienststelle und weitere Bahnfahrmöglichkeiten in Uniform.
Damit kann deine persönliche Kostenstruktur anders aussehen als bei einem gleichaltrigen zivilen Arbeitnehmer. Das bedeutet aber nicht, dass dein komplettes Privatleben kostenlos wird. Handyvertrag, Freizeit, Fahrzeug, private Wohnung, Heimfahrten außerhalb bestehender Regelungen und andere persönliche Ausgaben bleiben deine Verantwortung.
Konkretes Beispiel
Du bist 19, wohnst während des Dienstes in der Kaserne und hast noch keine eigene Wohnung. Dann können deine monatlichen Fixkosten vergleichsweise niedrig sein.
Ein anderer Rekrut behält während seiner Dienstzeit eine eigene Wohnung und finanziert zusätzlich ein Auto. Obwohl ihr denselben Sold bekommt, bleibt ihm am Monatsende deutlich weniger übrig.
9. Mit dem ersten guten Einkommen solltest du früh Rücklagen aufbauen
Für viele junge Soldatinnen und Soldaten ist die Bundeswehr das erste Mal im Leben, dass regelmäßig mehr als 2.000 Euro auf dem Konto ankommen. Das ist eine gute Ausgangslage und du kannst sie sinnvoll nutzen.
Du musst nicht auf alles verzichten und auch nicht dein komplettes Einkommen sparen. Sinnvoll ist aber, schon mit der ersten Auszahlung einen festen Betrag automatisch zurückzulegen.
Baue zunächst eine Rücklage für ungeplante Ausgaben auf. Danach kannst du überlegen, wie viel du regelmäßig sparen oder langfristig investieren möchtest. Gleichzeitig solltest du größere dauerhafte Ausgaben wie Auto, Wohnung oder Finanzierung immer anhand der gesamten monatlichen Kosten betrachten.
Gerade temporäre Zulagen solltest du nicht vollständig in dauerhaft höhere Fixkosten übersetzen.
Konkretes Beispiel
Du bekommst jeden Monat deine Bezüge und richtest direkt nach Zahlungseingang eine automatische Überweisung auf ein separates Rücklagenkonto ein.
Dadurch sparst du nicht nur das, was am Monatsende zufällig übrig bleibt, sondern baust von Anfang an finanzielle Substanz auf.
10. Familienstand und Kinder können die Bezüge verändern
Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, solltest du deine Besoldung nicht einfach mit der eines ledigen Kameraden vergleichen.
Bei SaZ können abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen familienbezogene Besoldungsbestandteile relevant sein. Beim Freiwilligen Wehrdienst sieht das Wehrsoldgesetz einen Kinderzuschlag vor. Dieser richtet sich danach, ob für das Kind ein entsprechender Kindergeldanspruch besteht.
Das zeigt, warum allgemeine Nettovergleiche schnell ungenau werden. Ein 18-jähriger kinderloser Bewerber und ein 30-jähriger Bewerber mit Familie können beim gleichen Dienstgrad eine unterschiedliche finanzielle Gesamtsituation haben.
Wenn Familie bei dir bereits ein Thema ist, lass deine konkrete Situation deshalb mit den aktuellen offiziellen Regelungen berechnen.
11. Mit Beförderung und Laufbahn verändert sich auch deine Besoldung
Die ungefähr 2.700 Euro bei SaZ sind ein Einstiegswert für den niedrigsten Dienstgrad und kein dauerhaft festgeschriebenes Einkommen für deine gesamte Dienstzeit.
Mit Beförderungen wechselst du in andere Dienstgrade und teilweise in andere Besoldungsgruppen. Außerdem kennt die Bundesbesoldungsordnung innerhalb vieler Besoldungsgruppen mehrere Erfahrungsstufen.
Die Besoldung entwickelt sich deshalb mit Dienstgrad, Erfahrungsstufe und Laufbahn weiter. Welche Entwicklung für dich realistisch ist, hängt von deiner Laufbahn und deinem militärischen Werdegang ab.
Deshalb solltest du bei einer längerfristigen Verpflichtung nicht nur fragen: „Was verdiene ich im ersten Monat?“ Frag auch: „Wie entwickelt sich meine Besoldung in der Laufbahn, für die ich mich gerade entscheide?“
12. Mannschaften, Fachunteroffiziere, Feldwebel und Offiziere starten unterschiedlich
Nicht jeder Neueinsteiger beginnt dauerhaft in derselben Besoldungsgruppe.
Ein Bewerber, der ohne verwertbare Vordienstzeit im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad beginnt, hat eine andere Ausgangslage als jemand, der aufgrund seiner Laufbahn, einer bereits vorhandenen Qualifikation oder eines höheren Einstiegsdienstgrades anders eingeordnet wird.
Auch Feldwebel und Offiziere entwickeln sich in anderen Dienstgrad- und Besoldungsstrukturen als Mannschaftssoldaten.
Deshalb sind Überschriften wie „Bundeswehr-Gehalt 3.500 Euro netto“ für Bewerber häufig wenig hilfreich. Ohne Laufbahn, Dienstgrad, Erfahrungsstufe und zusätzliche Bezüge fehlt der entscheidende Kontext.
Für deinen Einstieg zählt immer zuerst deine konkrete Einplanung.
13. Auch während eines Studiums als Offizier bekommst du Besoldung
Wenn du Offizier wirst und im Rahmen deiner Laufbahn studierst, bist du nicht einfach Student mit einem Bundeswehrstipendium. Du bist Soldatin oder Soldat und erhältst entsprechend deiner militärischen Laufbahn Besoldung.
Das macht ein Bundeswehrstudium finanziell interessant, sollte aber niemals isoliert betrachtet werden. Die Offizierlaufbahn ist mit militärischer Führung, Ausbildung und einer langfristigen Verpflichtung verbunden.
Wenn du dich hauptsächlich wegen des bezahlten Studiums für diesen Weg interessierst, solltest du deshalb zusätzlich prüfen, ob dir die spätere Aufgabe als Offizier wirklich entspricht.
Das Einkommen während des Studiums ist ein Vorteil der Laufbahn. Es ist nicht der Zweck der Laufbahn.
14. Diese Geldfragen solltest du in der Karriereberatung stellen
Du musst dich beim Thema Bezahlung nicht mit der Frage „Was verdient man ungefähr?“ zufriedengeben.
Sobald eine konkrete Verwendung und Laufbahn besprochen wird, frag nach deinem Einstiegsstatus, dem voraussichtlichen Dienstgrad und der dazugehörigen Besoldungsgruppe beziehungsweise dem Wehrsold.
Lass dir außerdem erklären, welche zusätzlichen Zahlungen für diese konkrete Verwendung realistisch sind und welche nur unter besonderen Voraussetzungen entstehen. Wenn Ausbildung, Dienstzeit oder Laufbahn deinen Einstieg verändern, sollte auch das klar sein.
Eine besonders hilfreiche Frage lautet: „Mit welchem sicheren monatlichen Grundbetrag kann ich bei genau diesem Einstieg planen, bevor mögliche Zulagen dazukommen?“
Damit bekommst du eine Zahl, mit der du tatsächlich arbeiten kannst.
Konkretes Beispiel
Im Beratungsgespräch wird dir eine Verwendung mit verschiedenen möglichen Zusatzvergütungen vorgestellt.
Du lässt dir zunächst den Grundbetrag nennen und fragst danach separat, welche Zulagen wirklich typisch sind und welche nur in besonderen Situationen entstehen. So vergleichst du keine theoretischen Höchstbeträge mit deinem tatsächlichen Einstieg.
15. So liest du deine erste Bezügeabrechnung richtig
Wenn deine erste Zahlung kommt, solltest du nicht nur auf den Betrag unten rechts schauen. Prüfe, welcher Grundbetrag angesetzt wurde, welche zusätzlichen Bezügebestandteile enthalten sind und welche Abzüge vorgenommen wurden.
Bei SaZ kannst du deine Werte mit dem offiziellen Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes gegenprüfen. Dieser verwendet aktuelle Tabellenwerte und ermöglicht die Eingabe von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und weiteren Faktoren.
Wenn du einen Bestandteil deiner Abrechnung nicht verstehst, kläre ihn früh. Gerade am Anfang lernst du dadurch schnell, wie sich dein tatsächliches Einkommen zusammensetzt.
16. Fazit
Wenn du 2026 neu bei der Bundeswehr anfängst, lässt sich die finanzielle Ausgangslage inzwischen ziemlich klar zusammenfassen.
Im Freiwilligen Wehrdienst liegt der Wehrsoldgrundbetrag im niedrigsten Dienstgrad aktuell bei 2.600 Euro monatlich. Als Gefreiter steigt er auf 2.630 Euro und als Obergefreiter auf 2.650 Euro. Wer sich ab zwölf Monaten als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtet, erhält im niedrigsten Dienstgrad rund 2.700 Euro Grundgehalt monatlich.
Plane für deine Entscheidung zuerst mit diesen sicheren Grundbeträgen. Danach prüfst du, welche zusätzlichen Leistungen in deiner persönlichen Situation tatsächlich hinzukommen, welche Kosten du selbst trägst und wie hoch deine konkrete Auszahlung ist. Für SaZ ist der offizielle Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes dafür die bessere Grundlage als pauschale Nettozahlen aus Social Media.
Gerade wenn du jung bist und erstmals ein regelmäßiges Einkommen in dieser Größenordnung erhältst, hast du außerdem eine gute Gelegenheit, früh Rücklagen aufzubauen und deine dauerhaften Fixkosten bewusst zu wählen.
Geld ist nicht der einzige Grund für einen Bundeswehrweg. Du solltest aber genau verstehen, was du bekommst.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, deinen möglichen Einstieg nicht nur anhand einer Gehaltszahl zu bewerten. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Freiwilligem Wehrdienst oder SaZ, Laufbahn, Verpflichtungszeit, gewünschter Verwendung und den finanziellen Rahmenbedingungen, die tatsächlich zu deinem Weg gehören.
Ein strukturierter Check hilft dir dabei, diese Punkte vor der Bewerbung miteinander zu verbinden und zu erkennen, welche Fragen du in der Karriereberatung noch konkret stellen solltest.
Mit Mission Bundeswehr: Welcher Einstieg passt zu dir? prüfst du, welcher Einstieg zu deinen Zielen und deiner aktuellen Situation passt.
So kannst du deine Entscheidung auf mehr stützen als auf eine einzelne Brutto- oder Nettozahl und gehst mit klareren Fragen in deine weitere Vorbereitung.
Häufige Fragen
01
Was verdient man beim Freiwilligen Wehrdienst 2026?
Im niedrigsten Dienstgrad beträgt der aktuelle Wehrsoldgrundbetrag 2.600 Euro monatlich. Als Gefreiter sind es derzeit 2.630 Euro und als Obergefreiter 2.650 Euro.
02
Was verdient ein SaZ am Anfang?
Als Soldatin oder Soldat auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn liegst du zum Start bei rund 2.700 Euro brutto im Monat. Eine Besoldungserhöhung für 2025 und 2026 ist geplant, aber noch nicht beschlossen, bis dahin gibt es Abschlagszahlungen.
03
Sind 2.600 Euro beim FWDL brutto oder netto?
Die Bundeswehr bezeichnet die 2.600 Euro als Grundbetrag beziehungsweise Bruttobetrag. Weil die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach Angaben der Bundeswehr nicht vom Wehrsold abgezogen werden, liegt die Auszahlung allerdings vergleichsweise nah am Brutto. Die konkrete Auszahlung hängt trotzdem von deiner steuerlichen Situation ab.
04
Sind 2.700 Euro bei SaZ eine garantierte Auszahlung?
Nein.
Die rund 2.700 Euro beschreiben den Grundgehaltsbereich des niedrigsten Dienstgrades. Dein tatsächlicher Auszahlungsbetrag hängt von deiner konkreten Besoldung und persönlichen Situation ab.
05
Ist FWDL dasselbe wie SaZ?
Nein.
Wer aktuell 6 bis 11 Monate Freiwilligen Wehrdienst leistet, wird als FWDL eingestellt. Bei einer Verpflichtung ab 12 Monaten erfolgt der Einstieg als Soldatin oder Soldat auf Zeit.
06
Bekomme ich beim Freiwilligen Wehrdienst nach der Entlassung noch Geld?
Wenn du mehr als sechs Monate Wehrdienst geleistet hast und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, besteht grundsätzlich Anspruch auf Entlassungsgeld. Dieses beträgt derzeit 100 Euro je Monat des freiwilligen Wehrdienstes mit Anspruch auf Wehrsold.
07
Bekomme ich bei der Bundeswehr Zulagen?
Ja, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Zulagen oder zusätzlichen Vergütungen entstehen, hängt von Verwendung und konkretem Dienst ab. Deshalb solltest du sie erst dann fest einplanen, wenn klar ist, dass sie für dich tatsächlich gelten.
08
Werden Unterkunft und medizinische Versorgung gestellt?
Beim Freiwilligen Wehrdienst gehören unter anderem Unterkunft, Dienstkleidung, Ausrüstung und Heilfürsorge zum gesetzlichen Leistungssystem. Die Bundeswehr nennt außerdem kostenfreie Unterkunft und medizinische Versorgung als Leistungen des aktuellen Freiwilligen Wehrdienstes.
09
Wo kann ich mein persönliches SaZ-Netto berechnen?
Nutze den offiziellen Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes. Dort kannst du deine Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und persönliche Situation eingeben.
10
Sollte ich wegen des Gehalts zur Bundeswehr gehen?
Das Gehalt ist ein berechtigter Teil deiner Entscheidung. Prüfe aber gleichzeitig Tätigkeit, Verpflichtungszeit, Laufbahn, Standortflexibilität und die Anforderungen des Soldatenberufs. Eine gute Bezahlung hilft dir nur dann langfristig, wenn auch der gewählte Weg zu dir passt.
Quellen zum Nachlesen
Bundeswehr: Gehalt, Besoldung und Zulagen – Die Bundeswehr erklärt hier die aktuellen Grundbeträge für Freiwillig Wehrdienstleistende, die Besonderheiten bei den Sozialversicherungsbeiträgen und weitere mögliche Bezügebestandteile.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Neuer Wehrdienst – Die offizielle Seite erklärt den Neuen Wehrdienst, die Abgrenzung zwischen 6 bis 11 Monaten als FWDL und einer Verpflichtung ab 12 Monaten als SaZ sowie die aktuellen Einstiegsbeträge.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Freiwilliger Wehrdienst – Die offizielle Übersicht nennt die aktuellen Wehrsoldgrundbeträge von 2.600 Euro im Einstiegsdienstgrad, 2.630 Euro als Gefreiter und 2.650 Euro als Obergefreiter.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr Karriere: Dein Wehrdienst – Die Karriereseite erklärt den aktuellen freiwilligen Wehrdienst und nennt für 6 bis 11 Monate 2.600 Euro Einstiegsgehalt sowie rund 2.700 Euro bei einer Verpflichtung als SaZ ab 12 Monaten.
bundeswehrkarriere.de
bundeswehrkarriere.de
Bundesverwaltungsamt: Bezügerechner für Soldatinnen und Soldaten – Mit dem offiziellen Rechner kannst du deine Besoldung anhand aktueller Tabellenwerte sowie persönlicher Merkmale wie Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand berechnen.
bezuegerechner.bva.bund.de
bezuegerechner.bva.bund.de
Bundesbesoldungsgesetz – Das Bundesbesoldungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Besoldung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Bundesbesoldungsgesetz, Anlage I – In der Bundesbesoldungsordnung ist geregelt, welchen Besoldungsgruppen die einzelnen militärischen Dienstgrade zugeordnet sind. Die niedrigsten militärischen Dienstgrade sind dort A 3 zugeordnet.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Bundesbesoldungsgesetz, Anlage IV – Die Anlage enthält die Grundgehaltstabellen. Für die Einordnung des Einstiegs gilt aktuell: Mannschaften als SaZ starten bei rund 2.700 Euro brutto im Monat. Eine Besoldungserhöhung für 2025 und 2026 ist geplant, aber noch nicht beschlossen, bis dahin gibt es Abschlagszahlungen.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Wehrsoldgesetz – Das Wehrsoldgesetz regelt Geld- und Sachbezüge für Soldatinnen und Soldaten im Freiwilligen Wehrdienst. Dazu gehören unter anderem Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag, Entlassungsgeld, Unterkunft und Heilfürsorge.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Die genannten Beträge entsprechen dem recherchierten Stand September 2026. Grundgehalt und Wehrsold sind nicht mit einer für jeden identischen Nettoauszahlung gleichzusetzen. Deine tatsächlichen Bezüge hängen unter anderem von Dienstverhältnis, Dienstgrad, Erfahrungsstufe, persönlichen Voraussetzungen und möglichen zusätzlichen Vergütungen ab. Für deine konkrete Planung sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Tabellen, der offizielle Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes und deine individuelle Einplanung bei der Bundeswehr maßgeblich.
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