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Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten: Warum du dich so früh wie möglich damit beschäftigen solltest
Karriere & Wege
Gez.



Daniel, Levin & Afsal
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Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten: Warum du dich so früh wie möglich damit beschäftigen solltest
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Bei kaum einer Versicherung für Soldatinnen und Soldaten gehen die Meinungen so weit auseinander wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Der eine sagt:
„Die brauchst du unbedingt.“
Der nächste sagt:
„Die Bundeswehr versorgt dich doch sowieso.“
Und wieder jemand kennt einen Kameraden, dessen militärische Laufbahn wegen gesundheitlicher Probleme deutlich früher geendet hat als geplant.
Wie so oft liegt die Wahrheit nicht in einer pauschalen Antwort.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung.
Du musst sie nicht haben.
Gleichzeitig sollte man das dahinterstehende Risiko nicht unterschätzen.
Denn dein Einkommen als Soldat hängt unmittelbar daran, dass du gesundheitlich in der Lage bist, deine Dienstpflichten zu erfüllen.
Für Soldaten auf Zeit ist die gesetzliche Konsequenz besonders deutlich:
Ein SaZ ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist.
Das bedeutet allerdings nicht, dass du anschließend automatisch komplett ohne staatliche Leistungen dastehst.
SaZ können abhängig von ihrer bisherigen Wehrdienstzeit beispielsweise Übergangsgebührnisse und eine Übergangsbeihilfe erhalten.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
„Zahlt der Staat gar nichts?“
Sondern:
„Was passiert mit meinem Einkommen, wenn meine militärische Karriere deutlich früher endet als geplant – und reicht das für meine persönliche Situation?“
Genau diese mögliche Lücke ist das Thema einer Dienstunfähigkeitsabsicherung.
Und gerade weil der Gesundheitszustand beim Abschluss entsprechender Personenversicherungen eine große Rolle spielt, gibt es einen guten Grund, sich möglichst früh damit auseinanderzusetzen.
Nicht zwangsläufig, um sofort einen Vertrag abzuschließen.
Sondern damit du deine Möglichkeiten kennst, bevor eine gesundheitliche Veränderung deine Ausgangslage möglicherweise verändert.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Bei kaum einer Versicherung für Soldatinnen und Soldaten gehen die Meinungen so weit auseinander wie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Der eine sagt:
„Die brauchst du unbedingt.“
Der nächste sagt:
„Die Bundeswehr versorgt dich doch sowieso.“
Und wieder jemand kennt einen Kameraden, dessen militärische Laufbahn wegen gesundheitlicher Probleme deutlich früher geendet hat als geplant.
Wie so oft liegt die Wahrheit nicht in einer pauschalen Antwort.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung.
Du musst sie nicht haben.
Gleichzeitig sollte man das dahinterstehende Risiko nicht unterschätzen.
Denn dein Einkommen als Soldat hängt unmittelbar daran, dass du gesundheitlich in der Lage bist, deine Dienstpflichten zu erfüllen.
Für Soldaten auf Zeit ist die gesetzliche Konsequenz besonders deutlich:
Ein SaZ ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist.
Das bedeutet allerdings nicht, dass du anschließend automatisch komplett ohne staatliche Leistungen dastehst.
SaZ können abhängig von ihrer bisherigen Wehrdienstzeit beispielsweise Übergangsgebührnisse und eine Übergangsbeihilfe erhalten.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
„Zahlt der Staat gar nichts?“
Sondern:
„Was passiert mit meinem Einkommen, wenn meine militärische Karriere deutlich früher endet als geplant – und reicht das für meine persönliche Situation?“
Genau diese mögliche Lücke ist das Thema einer Dienstunfähigkeitsabsicherung.
Und gerade weil der Gesundheitszustand beim Abschluss entsprechender Personenversicherungen eine große Rolle spielt, gibt es einen guten Grund, sich möglichst früh damit auseinanderzusetzen.
Nicht zwangsläufig, um sofort einen Vertrag abzuschließen.
Sondern damit du deine Möglichkeiten kennst, bevor eine gesundheitliche Veränderung deine Ausgangslage möglicherweise verändert.
[ Kurz gesagt ]
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich eine Form der privaten Arbeitskraftabsicherung.
Sie soll – abhängig von den konkreten Versicherungsbedingungen – eine vereinbarte monatliche Rente zahlen, wenn du deinen militärischen Dienst aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kannst und der vertraglich definierte Versicherungsfall eingetreten ist.
Wichtig ist dabei:
Dienstunfähigkeit ist nicht automatisch dasselbe wie Berufsunfähigkeit.
Die Bundeswehr entscheidet nach dem Soldatengesetz darüber, ob du dienstunfähig bist.
Ein privater Berufsunfähigkeitsversicherer prüft dagegen grundsätzlich nach seinen eigenen Vertragsbedingungen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt.
Genau deshalb ist bei Soldaten die konkrete Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag besonders wichtig.
Gleichzeitig gilt:
SaZ werden bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich entlassen.
Berufssoldaten werden bei dauerhafter Dienstunfähigkeit grundsätzlich in den Ruhestand versetzt, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
SaZ können staatliche Übergangsleistungen erhalten.
Eine private DU-Versicherung kann zusätzlich eine vereinbarte monatliche Rente leisten.
Wie groß eine tatsächliche Versorgungslücke ist, hängt von Status, Dienstzeit, Einkommen und Verpflichtungen ab.
Gesundheitsfragen spielen beim Abschluss eine wichtige Rolle.
Deshalb kann es sinnvoll sein, das Thema frühzeitig vor oder kurz nach Dienstbeginn zu prüfen.
[ Kurz gesagt ]
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich eine Form der privaten Arbeitskraftabsicherung.
Sie soll – abhängig von den konkreten Versicherungsbedingungen – eine vereinbarte monatliche Rente zahlen, wenn du deinen militärischen Dienst aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kannst und der vertraglich definierte Versicherungsfall eingetreten ist.
Wichtig ist dabei:
Dienstunfähigkeit ist nicht automatisch dasselbe wie Berufsunfähigkeit.
Die Bundeswehr entscheidet nach dem Soldatengesetz darüber, ob du dienstunfähig bist.
Ein privater Berufsunfähigkeitsversicherer prüft dagegen grundsätzlich nach seinen eigenen Vertragsbedingungen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt.
Genau deshalb ist bei Soldaten die konkrete Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag besonders wichtig.
Gleichzeitig gilt:
SaZ werden bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich entlassen.
Berufssoldaten werden bei dauerhafter Dienstunfähigkeit grundsätzlich in den Ruhestand versetzt, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
SaZ können staatliche Übergangsleistungen erhalten.
Eine private DU-Versicherung kann zusätzlich eine vereinbarte monatliche Rente leisten.
Wie groß eine tatsächliche Versorgungslücke ist, hängt von Status, Dienstzeit, Einkommen und Verpflichtungen ab.
Gesundheitsfragen spielen beim Abschluss eine wichtige Rolle.
Deshalb kann es sinnvoll sein, das Thema frühzeitig vor oder kurz nach Dienstbeginn zu prüfen.
[ Inhalt ]
01
Was bedeutet Dienstunfähigkeit überhaupt?
02
Dienstunfähig heißt nicht automatisch berufsunfähig
03
Was passiert bei einem SaZ, wenn er dienstunfähig wird?
04
Übergangsgebührnisse: Je länger du gedient hast, desto länger können sie laufen
05
Konkretes Beispiel: SaZ 12 wird nach vier Jahren dienstunfähig
06
Zusätzlich kann eine Übergangsbeihilfe entstehen
07
Aber Übergangsleistungen ersetzen kein komplettes Berufsleben
08
Was macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
09
Die Dienstunfähigkeitsklausel ist entscheidend
10
Was bedeutet eine „echte“ DU-Klausel?
11
Warum eine normale BU und eine DU-Klausel nicht dasselbe sind
12
Konkretes Beispiel: Dienstunfähig, aber noch zivil arbeitsfähig
13
Dienstunfähigkeit bedeutet nicht einfach „T3 oder T4“
14
Berufssoldat und SaZ sind zwei vollkommen unterschiedliche Fälle
15
Auch ein Berufssoldat hat nicht vom ersten Tag an automatisch eine hohe Pension
16
Warum ein früher Check sinnvoll sein kann
17
Das brennende-Haus-Prinzip
18
Früh beschäftigen bedeutet trotzdem nicht: sofort abschließen
19
Gesundheitsfragen müssen korrekt beantwortet werden
20
Krankenakte vorher prüfen kann sinnvoll sein
21
Nicht jeder Versicherer bewertet dieselbe Krankheit gleich
22
Auslandseinsätze und besondere militärische Risiken müssen im Vertrag geprüft werden
23
Wie hoch sollte eine mögliche DU-Rente überhaupt sein?
24
Auch eine zu hohe Absicherung ist nicht automatisch sinnvoll
25
Nachversicherungsmöglichkeiten können später wichtig werden
26
Drei typische Situationen
27
Typische Irrtümer
28
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Was bedeutet Dienstunfähigkeit überhaupt?
Das Soldatengesetz definiert Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten im Kern darüber, dass der Soldat aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen.
Auch dann, wenn eine Wiederherstellung innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist, kann Dienstunfähigkeit angenommen werden. Die Feststellung erfolgt auf Grundlage eines Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr.
Bei Soldaten auf Zeit verweist § 55 Soldatengesetz auf diese Grundsätze.
Die Konsequenz ist aber eine andere:
Der SaZ wird bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich entlassen.
Konkretes Beispiel
Du bist SaZ 12 und seit vier Jahren bei der Bundeswehr.
Aufgrund einer chronischen Erkrankung bist du dauerhaft nicht mehr in der Lage, deine militärischen Dienstpflichten zu erfüllen.
Die Bundeswehr stellt deine Dienstunfähigkeit fest.
Deine ursprünglich geplanten weiteren acht Dienstjahre finden nicht mehr statt.
Ab diesem Zeitpunkt verändert sich deine finanzielle und berufliche Planung vollständig.
Genau dieses Risiko steckt hinter dem Begriff Dienstunfähigkeit.
2. Dienstunfähig heißt nicht automatisch berufsunfähig
Das ist einer der wichtigsten Unterschiede überhaupt.
Die Bundeswehr kann feststellen:
„Du bist für den militärischen Dienst dauerhaft nicht mehr geeignet.“
Das bedeutet aber nicht automatisch:
„Du kannst überhaupt keinen zivilen Beruf mehr ausüben.“
Konkretes Beispiel
Du bist Fallschirmjäger.
Nach einer schweren Knieverletzung kannst du dauerhaft keine längeren Märsche mit schwerem Gepäck mehr durchführen und bestimmte militärische Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Die Bundeswehr stellt möglicherweise deine Dienstunfähigkeit fest.
Gleichzeitig könntest du gesundheitlich durchaus noch in der Lage sein, beispielsweise:
im Büro,
in der IT,
im Vertrieb,
in der Verwaltung
zu arbeiten.
Militärische Dienstunfähigkeit und klassische Berufsunfähigkeit können deshalb auseinanderfallen.
Genau deshalb ist eine normale BU-Versicherung nicht automatisch dasselbe wie eine Absicherung speziell für Soldaten.
3. Was passiert bei einem SaZ, wenn er dienstunfähig wird?
Für SaZ ist § 55 Absatz 2 SG eindeutig:
Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist.
Das heißt aber nicht:
„Am nächsten Tag gibt es keinerlei Leistungen mehr.“
Das Soldatenversorgungsgesetz enthält verschiedene Ansprüche.
Besonders relevant sind:
Übergangsgebührnisse,
Übergangsbeihilfe,
Berufsförderung,
gegebenenfalls weitere besondere Leistungen.
Die Höhe und Dauer hängen stark von der bisher geleisteten Dienstzeit ab.
4. Übergangsgebührnisse: Je länger du gedient hast, desto länger können sie laufen
Das aktuelle Soldatenversorgungsgesetz sieht bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich Übergangsgebührnisse vor.
Diese betragen regelmäßig:
75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats.
Die Bezugsdauer richtet sich nach der Wehrdienstzeit.
Beispiele:
bisherige Wehrdienstzeit – regulärer Bezugszeitraum
1 bis unter 2 Jahre – 1 Monat
2 bis unter 3 Jahre – 2 Monate
3 bis unter 4 Jahre – 3 Monate
4 bis unter 5 Jahre – 12 Monate
6 bis unter 7 Jahre – 24 Monate
8 bis unter 9 Jahre – 36 Monate
10 bis unter 11 Jahre – 48 Monate
ab 12 Jahren – 60 Monate
Diese Leistungen sind wichtig.
Sie zeigen auch, warum die Aussage:
„Wenn du dienstunfähig wirst, bekommst du von der Bundeswehr gar nichts mehr“
falsch wäre.
Trotzdem sind Übergangsgebührnisse zeitlich begrenzt.
5. Konkretes Beispiel: SaZ 12 wird nach vier Jahren dienstunfähig
Angenommen:
Du hast dich ursprünglich für zwölf Jahre verpflichtet.
Nach vier vollständig geleisteten Jahren wirst du dienstunfähig.
Dein militärischer Karriereplan endet acht Jahre früher als gedacht.
Nach der aktuellen gesetzlichen Staffel können dir bei einer Wehrdienstzeit von vier bis unter fünf Jahren grundsätzlich zwölf Monate Übergangsgebührnisse zustehen.
Diese betragen regelmäßig 75 Prozent der maßgeblichen letzten Dienstbezüge.
Danach musst du deinen Lebensunterhalt grundsätzlich anderweitig bestreiten.
Beispielsweise durch:
einen zivilen Beruf,
weitere staatliche Ansprüche,
Ersparnisse,
oder private Absicherung.
Genau deshalb kann ein junger SaZ trotz vorhandener staatlicher Versorgung zu einer anderen Risikobewertung kommen als ein Soldat, der bereits zwölf Jahre Dienst geleistet hat.
6. Zusätzlich kann eine Übergangsbeihilfe entstehen
Neben den monatlichen Übergangsgebührnissen gibt es grundsätzlich auch eine Übergangsbeihilfe.
Diese wird als Einmalbetrag gezahlt.
Ihre Höhe hängt ebenfalls von der Wehrdienstzeit ab.
Bei mehr als sechs Monaten Dienstzeit reicht die gesetzliche Staffel aktuell beispielsweise vom 1,5-Fachen bis zum 15-Fachen der entsprechenden Dienstbezüge.
Auch eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit kann den Anspruch auslösen.
Das ist ein weiterer Grund, warum eine seriöse Beratung nicht einfach so rechnen sollte:
Bundeswehrversorgung = 0 Euro.
Die staatliche Versorgung muss zuerst berücksichtigt werden.
Erst danach kann eine mögliche private Lücke sinnvoll berechnet werden.
7. Aber Übergangsleistungen ersetzen kein komplettes Berufsleben
Hier liegt der entscheidende Punkt.
Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe sind wichtige Leistungen.
Sie verändern aber nicht die Tatsache, dass eine militärische Laufbahn möglicherweise viele Jahre früher endet als geplant.
Konkretes Beispiel
Du bist 27 Jahre alt.
Du wolltest noch neun Jahre SaZ bleiben und danach mit BFD und Übergangsgebührnissen geplant in einen zivilen Beruf wechseln.
Stattdessen wirst du heute dienstunfähig.
Jetzt musst du deinen beruflichen Neustart möglicherweise sofort organisieren.
Gleichzeitig laufen weiter:
Miete,
Auto,
Versicherungen,
eventuell Kreditraten,
Unterhalt,
Familienkosten.
Das eigentliche Risiko ist damit nicht unbedingt:
„Ich bekomme morgen gar kein Geld mehr.“
Sondern:
„Mein kompletter Karriere- und Einkommensplan verschiebt sich unerwartet um mehrere Jahre.“
8. Was macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine entsprechende private Versicherung kann – wenn der konkrete Versicherungsfall nach den Vertragsbedingungen vorliegt – eine vorher vereinbarte monatliche Rente zahlen.
Konkretes Beispiel
Du hast eine monatliche private Rente von:
1.200 Euro
vereinbart.
Du wirst entsprechend den Versicherungsbedingungen dienstunfähig.
Dann kann diese private Rentenzahlung zusätzlich zu den vorhandenen gesetzlichen beziehungsweise soldatenrechtlichen Leistungen hinzukommen.
Die entscheidende Frage lautet aber immer:
Wann gilt der Versicherungsfall laut Vertrag tatsächlich als eingetreten?
Und genau hier kommt die Dienstunfähigkeitsklausel ins Spiel.
9. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist entscheidend
Ein Vertrag kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein und trotzdem eine zusätzliche Regelung für Dienstunfähigkeit enthalten.
Die konkreten Klauseln unterscheiden sich je nach Versicherer.
Im Markt wird häufig zwischen einer sogenannten:
echten Dienstunfähigkeitsklausel
und einer
unechten beziehungsweise unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel
unterschieden.
Das sind keine gesetzlich geschützten Produktbezeichnungen.
Entscheidend ist immer der tatsächliche Wortlaut im Versicherungsvertrag.
10. Was bedeutet eine „echte“ DU-Klausel?
Bei einer entsprechend ausgestalteten Klausel knüpft der Versicherer seine Leistung an die dienstrechtliche Entscheidung.
Vereinfacht:
Wirst du wegen Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen beziehungsweise als Berufssoldat in den Ruhestand versetzt und sind die übrigen Vertragsbedingungen erfüllt, behandelt der Versicherer diesen Zustand als versicherten Leistungsfall.
Der Versicherer verlangt dann nicht zusätzlich noch den vollständigen klassischen Nachweis einer Berufsunfähigkeit nach einer vollkommen anderen Definition.
Konkretes Beispiel
Die Bundeswehr erklärt dich wegen dauerhafter gesundheitlicher Probleme für dienstunfähig und entlässt dich als SaZ.
Du könntest theoretisch noch einen zivilen Bürojob ausüben.
Bei einer passend formulierten DU-Klausel kann trotzdem die dienstrechtliche Entlassung der relevante Versicherungsfall sein.
Bei einer reinen BU ohne entsprechende Klausel müsste dagegen geprüft werden, ob du nach der BU-Definition des Vertrags tatsächlich berufsunfähig bist.
Das kann zu einem anderen Ergebnis führen.
11. Warum eine normale BU und eine DU-Klausel nicht dasselbe sind
Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung stellt typischerweise darauf ab, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall dauerhaft beziehungsweise für eine definierte Zeit zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausüben kannst.
Die Verbraucherzentrale nennt bei BU-Verträgen beispielsweise die bekannte Schwelle von mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate als typisches Qualitätsmerkmal.
Die Dienstunfähigkeit eines Soldaten richtet sich dagegen nach dem Soldatengesetz und einer militärischen Beurteilung seiner Dienstfähigkeit.
Das sind zwei verschiedene Prüfungssysteme.
Genau deshalb sollte bei einem Vertrag für Soldaten klar sein:
Was passiert, wenn die Bundeswehr mich für dienstunfähig erklärt, ich nach klassischer BU-Definition aber möglicherweise noch nicht berufsunfähig bin?
12. Konkretes Beispiel: Dienstunfähig, aber noch zivil arbeitsfähig
Du bist Panzergrenadier.
Nach einer schweren Wirbelsäulenverletzung kannst du dauerhaft:
keine schwere Ausrüstung tragen,
keine langen Märsche absolvieren,
keine starken körperlichen Belastungen mehr durchführen.
Die Bundeswehr entscheidet, dass du dauerhaft dienstunfähig bist.
Ein ziviler Arbeitsplatz im Innendienst wäre gesundheitlich aber weiterhin möglich.
Ohne passende vertragliche DU-Regelung könnte nun die Frage entstehen, ob du die Anforderungen einer klassischen Berufsunfähigkeitsdefinition überhaupt erfüllst.
Genau deshalb sollte man nicht nur auf den Namen des Produkts schauen.
Man sollte die Leistungsvoraussetzungen im Vertrag verstehen.
13. Dienstunfähigkeit bedeutet nicht einfach „T3 oder T4“
Eine eingeschränkte Verwendungsfähigkeit ist nicht automatisch eine vollständige Dienstunfähigkeit.
Du kannst gesundheitliche Einschränkungen haben und trotzdem weiter Soldat bleiben.
Konkretes Beispiel
Nach einer Verletzung kannst du bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen.
Du wirst nicht mehr für bestimmte Verwendungen eingeplant, kannst aber weiterhin auf einem anderen militärischen Dienstposten eingesetzt werden.
Dann bist du nicht automatisch im Sinne des Soldatengesetzes dienstunfähig.
Eine DU-Versicherung zahlt deshalb auch nicht automatisch bei jeder gesundheitlichen Einschränkung.
Der konkrete Leistungsfall richtet sich nach den Vertragsbedingungen.
14. Berufssoldat und SaZ sind zwei vollkommen unterschiedliche Fälle
Für einen SaZ bedeutet Dienstunfähigkeit grundsätzlich Entlassung.
Für einen Berufssoldaten gilt dagegen:
Ist er dauerhaft dienstunfähig, ist er grundsätzlich in den Ruhestand zu versetzen.
Damit existiert bei einem Berufssoldaten eine andere Versorgungssystematik.
Allerdings hängt auch dort die tatsächliche Höhe der Versorgung beispielsweise von:
Dienstzeit,
ruhegehaltfähigen Dienstbezügen,
Ursache der Dienstunfähigkeit,
und weiteren gesetzlichen Faktoren
ab.
Konkretes Beispiel
Ein 25-jähriger SaZ nach wenigen Dienstjahren und ein 45-jähriger Berufssoldat nach jahrzehntelanger Dienstzeit werden beide dienstunfähig.
Die finanziellen Folgen sind vollkommen unterschiedlich.
Deshalb sollte auch die private Absicherung nicht pauschal für beide identisch dimensioniert werden.
15. Auch ein Berufssoldat hat nicht vom ersten Tag an automatisch eine hohe Pension
Der Status Berufssoldat bedeutet nicht:
„Ab jetzt ist jede Dienstunfähigkeit finanziell vollständig abgesichert.“
Für ein Ruhegehalt gelten gesetzliche Voraussetzungen.
Bei sehr kurzer Wehrdienstzeit existieren sogar Sonderregelungen.
Ein Berufssoldat, der wegen Dienstunfähigkeit mit weniger als fünf Jahren Wehrdienstzeit entlassen wird, kann beispielsweise unter den Voraussetzungen des SVG lediglich Übergangsgeld erhalten.
Auch beim Berufssoldaten sollte deshalb die Versorgung individuell berechnet und nicht einfach angenommen werden.
16. Warum ein früher Check sinnvoll sein kann
Bei einer privaten Arbeitskraftabsicherung werden regelmäßig Gesundheitsfragen gestellt.
Dabei können unter anderem eine Rolle spielen:
Erkrankungen,
Operationen,
psychotherapeutische Behandlungen,
Beschwerden am Bewegungsapparat,
Unfallfolgen,
Medikamente,
stationäre Aufenthalte,
und andere gesundheitliche Vorgeschichten.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Versicherer Gesundheitszustand, Beruf und risikoreiche Hobbys unterschiedlich bewerten können. Dieselbe gesundheitliche Vorgeschichte kann bei einem Versicherer zu normaler Annahme, bei einem anderen zu einem Zuschlag und bei einem weiteren zur Ablehnung führen.
Genau deshalb kann ein früher Zeitpunkt interessant sein.
17. Das brennende-Haus-Prinzip
Man kann den Grundgedanken einfach erklären:
Ein Haus versicherst du idealerweise, bevor es brennt.
Wenn es bereits brennt, kann niemand so tun, als wäre das Risiko noch unbekannt.
Bei deiner Gesundheit ist das natürlich komplizierter.
Eine Verletzung bedeutet nicht automatisch, dass du nie wieder versicherbar bist.
Aber bereits bekannte Krankheiten oder Beschwerden können die Risikoprüfung verändern.
Konkretes Beispiel
Mit 19 bist du gesund und hast keine relevanten Behandlungen.
Mit 21 entstehen chronische Rückenschmerzen.
Mit 22 möchtest du erstmals eine Arbeitskraftabsicherung beantragen.
Nun sind die Rückenbeschwerden möglicherweise Teil der Gesundheitsprüfung.
Der Versicherer kann beispielsweise:
normal annehmen,
einen Zuschlag verlangen,
den Rücken vom Schutz ausschließen,
den Antrag zurückstellen,
oder ablehnen.
Das ist der Grund, warum es sinnvoll sein kann, sich vor Dienstantritt oder möglichst früh während der Dienstzeit zumindest mit dem Thema zu beschäftigen.
18. Früh beschäftigen bedeutet trotzdem nicht: sofort abschließen
Das bleibt wichtig.
Aus:
„Ein früher Gesundheitszustand kann günstiger für die Versicherbarkeit sein“
folgt nicht automatisch:
„Jeder muss sofort eine DU abschließen.“
Vielleicht berechnest du deine staatliche Versorgung und kommst zu dem Ergebnis, dass du ein bestimmtes Risiko bewusst selbst tragen möchtest.
Vielleicht hast du sehr hohe Rücklagen.
Vielleicht ist dir ein anderer Finanzbereich wichtiger.
Vielleicht entscheidest du dich aber auch bewusst für eine Absicherung.
Die sinnvolle Reihenfolge lautet:
Risiko verstehen.
Staatliche Versorgung berechnen.
Private Möglichkeiten prüfen.
Kosten vergleichen.
Dann entscheiden.
19. Gesundheitsfragen müssen korrekt beantwortet werden
Wenn du eine Personenversicherung beantragst, solltest du Gesundheitsfragen nicht nebenbei beantworten.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Fehler können später im Leistungsfall erhebliche Probleme verursachen.
Konkretes Beispiel
Du hattest über mehrere Monate Rückenschmerzen und warst mehrfach beim Arzt.
Im Antrag wird genau nach Behandlungen des Bewegungsapparates innerhalb eines bestimmten Zeitraums gefragt.
Du gibst die Arztbesuche nicht an.
Jahre später beantragst du wegen schwerer Rückenprobleme Versicherungsleistungen.
Dann kann die frühere falsche oder unvollständige Angabe relevant werden.
Deshalb solltest du Gesundheitsfragen nicht „aus dem Kopf irgendwie ungefähr“ beantworten.
20. Krankenakte vorher prüfen kann sinnvoll sein
Viele Menschen wissen überhaupt nicht mehr genau, welche Diagnosen in den letzten Jahren abgerechnet wurden.
Manchmal tauchen in Arztakten Diagnosen auf, die du selbst anders in Erinnerung hast.
Deshalb kann es sinnvoll sein, vor einer Antragstellung entsprechende Unterlagen einzusehen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei Unsicherheit ausdrücklich, sich Behandlungsinformationen von Ärzten beziehungsweise früheren Versicherern zu beschaffen, damit die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet werden können.
Konkretes Beispiel
Du glaubst, du warst vor drei Jahren wegen „ein bisschen Rücken“ beim Arzt.
In der Akte steht aber eine konkrete Diagnose.
Für die Gesundheitsfrage kann genau dieser Unterschied relevant sein.
Vor einem Antrag solltest du wissen, was tatsächlich dokumentiert wurde.
21. Nicht jeder Versicherer bewertet dieselbe Krankheit gleich
Auch das ist wichtig.
Eine gesundheitliche Vorgeschichte bedeutet nicht automatisch:
„Ich bekomme keine Versicherung.“
Versicherer kalkulieren Risiken unterschiedlich.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass dieselbe Person bei unterschiedlichen Versicherern:
normal angenommen,
mit Risikozuschlag angenommen,
oder abgelehnt
werden kann.
Gerade bei bestehenden Vorerkrankungen kann deshalb eine anonyme Risikovoranfrage eine Möglichkeit sein, die Versicherbarkeit zu prüfen, bevor förmliche Anträge gestellt werden.
22. Auslandseinsätze und besondere militärische Risiken müssen im Vertrag geprüft werden
Soldaten üben keinen gewöhnlichen Büroberuf aus.
Je nach Verwendung können dazugehören:
Waffen,
militärische Fahrzeuge,
Sprungdienst,
Tauchen,
Flugbetrieb,
Auslandseinsätze,
Krisengebiete,
besondere körperliche Belastungen.
Deshalb sollte bei einer entsprechenden Versicherung geprüft werden, ob der konkrete Versicherungsschutz weltweit gilt und wie militärische Einsätze beziehungsweise besondere Gefahren in den Bedingungen behandelt werden.
Konkretes Beispiel
Du hast einen Vertrag, der grundsätzlich deine Arbeitskraft absichert.
Später wirst du in eine besondere militärische Verwendung versetzt oder gehst in einen Auslandseinsatz.
Wenn genau dafür Einschränkungen oder Ausschlüsse im Vertrag bestehen, kann das im Leistungsfall entscheidend werden.
Auch hier gilt:
Nicht vom Namen des Produkts ausgehen.
Bedingungen lesen.
23. Wie hoch sollte eine mögliche DU-Rente überhaupt sein?
Eine pauschale Antwort wie:
„Jeder Soldat braucht 2.000 Euro DU-Rente“
wäre unseriös.
Die richtige Höhe hängt davon ab, welche finanzielle Lücke tatsächlich entsteht.
Du solltest beispielsweise berücksichtigen:
deine staatlichen Übergangsleistungen,
Miete,
Kredite,
Lebenshaltung,
Familienkosten,
vorhandene Rücklagen,
sonstige Einkünfte,
und die Möglichkeit eines späteren zivilen Berufs.
Konkretes Beispiel
Soldat A lebt noch bei seinen Eltern und hat kaum Fixkosten.
Soldat B hat eine Familie und zahlt monatlich 1.400 Euro für Immobilie und Finanzierung.
Beide verdienen bei der Bundeswehr dasselbe.
Ihre finanzielle Versorgungslücke kann trotzdem vollkommen unterschiedlich sein.
24. Auch eine zu hohe Absicherung ist nicht automatisch sinnvoll
Versicherungsschutz kostet monatlich Geld.
Je höher die gewünschte private Rente, desto höher ist grundsätzlich auch der Beitrag.
Deshalb muss eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht möglichst groß sein.
Sie sollte – falls man sich dafür entscheidet – zu dem tatsächlichen Risiko passen.
Konkretes Beispiel
Du möchtest eine extrem hohe monatliche Rente absichern.
Dafür zahlst du über viele Jahre einen hohen Beitrag.
Gleichzeitig fehlt dir dieses Geld vielleicht beim Vermögensaufbau oder für andere finanzielle Ziele.
Auch Versicherungsschutz hat Opportunitätskosten.
Die Frage lautet deshalb:
Wie viel Risiko möchte ich sinnvoll übertragen und wie viel möchte ich selbst tragen?
25. Nachversicherungsmöglichkeiten können später wichtig werden
Mit 19 Jahren kann dein benötigter Schutz deutlich kleiner sein als zehn Jahre später.
Vielleicht wirst du:
befördert,
Berufssoldat,
heiratest,
bekommst Kinder,
kaufst eine Immobilie.
Dann steigt möglicherweise dein finanzieller Absicherungsbedarf.
Deshalb können Vertragsoptionen interessant sein, mit denen sich die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen erhöhen lässt, ohne erneut die komplette ursprüngliche Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.
Konkretes Beispiel
Du schließt mit 20 eine kleinere Absicherung ab.
Mit 28 hast du Familie, ein deutlich höheres Einkommen und eine Immobilie.
Wenn dein Vertrag passende Erhöhungsmöglichkeiten vorsieht, kannst du den Schutz möglicherweise an deine neue Situation anpassen.
Fehlt eine solche Möglichkeit, könnte für eine neue zusätzliche Absicherung wieder dein dann aktueller Gesundheitszustand relevant werden.
26. Drei typische Situationen
Du bist 18 und stehst vor deinem Dienstantritt
Du bist gesund und hast kaum finanzielle Verpflichtungen.
Du musst nicht automatisch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Aber du kannst jetzt klären:
Welche staatliche Versorgung hätte ich?
Welche privaten Möglichkeiten existieren?
Wie sehen meine Gesundheitsdaten aus?
Was würde der Schutz kosten?
Ist mir das Risiko den Beitrag wert?
Gerade weil dein Gesundheitszustand heute möglicherweise unkomplizierter ist als in einigen Jahren, kann das ein guter Zeitpunkt für diese Prüfung sein.
Du bist 24, SaZ 12 und hast bereits eine eigene Wohnung
Du hast mehrere Jahre Dienst geleistet und planst langfristig mit deinem Bundeswehrgehalt.
Jetzt wird die Frage konkreter:
Wie lange würden deine Übergangsgebührnisse laufen, wenn du heute dienstunfähig wirst?
Wie hoch wären sie?
Wie schnell könntest du in einen zivilen Beruf wechseln?
Welche Fixkosten laufen weiter?
Aus diesen Zahlen ergibt sich deine tatsächliche Versorgungslücke.
Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob eine private DU-Absicherung für dich relevant ist.
Du hast bereits gesundheitliche Beschwerden
Du hattest beispielsweise eine Schulteroperation oder psychotherapeutische Behandlung.
Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Absicherung unmöglich ist.
Aber jetzt wird die Risikoprüfung wahrscheinlich komplexer.
Bevor du unkoordiniert mehrere Anträge stellst, kann es sinnvoll sein, zunächst deine Gesundheitsunterlagen aufzubereiten und zu prüfen, wie unterschiedliche Versicherer den Fall bewerten.
27. Typische Irrtümer
„Wenn ich als SaZ dienstunfähig werde, bekomme ich überhaupt nichts.“
Falsch.
Es können abhängig von der Dienstzeit Übergangsgebührnisse, Übergangsbeihilfe und weitere Leistungen bestehen.
„Wenn ich dienstunfähig bin, bin ich automatisch auch berufsunfähig.“
Nicht zwingend.
Militärische Dienstfähigkeit und zivile Berufsfähigkeit sind unterschiedliche Dinge.
„Jede BU für Soldaten ist automatisch eine DU-Versicherung.“
Nein.
Entscheidend sind die konkreten Vertragsbedingungen und die Dienstunfähigkeitsklausel.
„Wenn ich heute gesund bin, kann ich mich auch in zehn Jahren genauso versichern.“
Das kann niemand garantieren.
Gesundheit und Versicherbarkeit können sich verändern.
„Nach einer Krankheit oder Verletzung bekomme ich grundsätzlich keinen Schutz mehr.“
Auch das ist falsch.
Versicherer bewerten Risiken unterschiedlich.
28. Fazit
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungsthemen, bei denen ein pauschales:
„Ja, brauchst du“
genauso wenig sinnvoll ist wie:
„Nein, brauchst du nicht.“
Das zugrunde liegende Risiko ist aber real.
Ein SaZ kann bei Dienstunfähigkeit seine militärische Laufbahn deutlich früher verlieren als geplant.
Das bedeutet nicht, dass der Staat ihn vollständig fallen lässt.
Es existieren Übergangsgebührnisse, Übergangsbeihilfe, Berufsförderung und weitere Leistungen.
Gerade deshalb sollte eine private Absicherung nicht auf Angst basieren.
Sie sollte auf einer Rechnung basieren.
Was bekomme ich vom Staat?
Wie lange bekomme ich diese Leistung?
Welche monatlichen Kosten habe ich?
Wie schnell kann ich mich beruflich neu orientieren?
Welche finanzielle Lücke bleibt übrig?
Erst danach kommt die Frage:
Möchte ich diese Lücke selbst tragen oder privat absichern?
Was jedoch für eine frühe Beschäftigung mit dem Thema spricht, ist der Gesundheitszustand.
Eine heute noch nicht vorhandene Erkrankung kann morgen auftreten.
Eine Verletzung kann passieren.
Eine Diagnose kann gestellt werden.
Dann ist nicht automatisch jede Versicherung unmöglich.
Aber die Auswahl und die Konditionen können sich verändern.
Deshalb ist die Analogie mit dem Haus durchaus hilfreich:
Ein brennendes Haus kannst du nicht mehr so versichern, als hätte es nie gebrannt.
Bei Menschen ist die Risikoprüfung deutlich differenzierter.
Der Grundgedanke bleibt trotzdem:
Je früher du deine Möglichkeiten kennst, desto mehr Entscheidungsfreiheit hast du möglicherweise noch.
Das ist der eigentliche Grund, warum du dich möglichst früh mit Dienstunfähigkeit beschäftigen solltest.
Nicht um blind einen Vertrag abzuschließen.
Sondern damit du bewusst entscheiden kannst, welches Risiko du selbst tragen möchtest.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Dienstunfähigkeit ist nur ein Teil deiner gesamten finanziellen Situation als Soldat.
Dein Status als FWDL, SaZ oder Berufssoldat, deine bisherige Dienstzeit, deine Übergangsgebührnisse, deine Übergangsbeihilfe, deine Fixkosten, deine familiäre Situation, deine Krankenversicherung nach dem DZE und deine weiteren Absicherungen können sich gegenseitig beeinflussen.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb nicht einfach darauf, ob du „eine DU brauchst“.
Wir schauen zuerst:
Was würde in deiner persönlichen Situation tatsächlich passieren, wenn du heute dienstunfähig würdest?
Welche staatlichen Ansprüche hättest du?
Wie groß wäre deine tatsächliche finanzielle Lücke?
Welche privaten Möglichkeiten existieren aktuell?
Und ist dir eine zusätzliche Absicherung dieses Risiko persönlich wert?
Gerade bei gesundheitsabhängigen Absicherungen kann es sinnvoll sein, diese Fragen früh vor Beginn deiner Dienstzeit oder möglichst bald danach einmal zu klären, weil sich deine gesundheitliche Ausgangslage später verändern kann.
Die Entscheidung bleibt trotzdem individuell.
Dein Dienstantritt steht bevor oder du bist bereits Soldat und möchtest wissen, wie deine persönliche Situation bei einer Dienstunfähigkeit aussehen würde? Schreib uns direkt über WhatsApp.
1. Was bedeutet Dienstunfähigkeit überhaupt?
Das Soldatengesetz definiert Dienstunfähigkeit bei Berufssoldaten im Kern darüber, dass der Soldat aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen.
Auch dann, wenn eine Wiederherstellung innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist, kann Dienstunfähigkeit angenommen werden. Die Feststellung erfolgt auf Grundlage eines Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr.
Bei Soldaten auf Zeit verweist § 55 Soldatengesetz auf diese Grundsätze.
Die Konsequenz ist aber eine andere:
Der SaZ wird bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich entlassen.
Konkretes Beispiel
Du bist SaZ 12 und seit vier Jahren bei der Bundeswehr.
Aufgrund einer chronischen Erkrankung bist du dauerhaft nicht mehr in der Lage, deine militärischen Dienstpflichten zu erfüllen.
Die Bundeswehr stellt deine Dienstunfähigkeit fest.
Deine ursprünglich geplanten weiteren acht Dienstjahre finden nicht mehr statt.
Ab diesem Zeitpunkt verändert sich deine finanzielle und berufliche Planung vollständig.
Genau dieses Risiko steckt hinter dem Begriff Dienstunfähigkeit.
2. Dienstunfähig heißt nicht automatisch berufsunfähig
Das ist einer der wichtigsten Unterschiede überhaupt.
Die Bundeswehr kann feststellen:
„Du bist für den militärischen Dienst dauerhaft nicht mehr geeignet.“
Das bedeutet aber nicht automatisch:
„Du kannst überhaupt keinen zivilen Beruf mehr ausüben.“
Konkretes Beispiel
Du bist Fallschirmjäger.
Nach einer schweren Knieverletzung kannst du dauerhaft keine längeren Märsche mit schwerem Gepäck mehr durchführen und bestimmte militärische Anforderungen nicht mehr erfüllen.
Die Bundeswehr stellt möglicherweise deine Dienstunfähigkeit fest.
Gleichzeitig könntest du gesundheitlich durchaus noch in der Lage sein, beispielsweise:
im Büro,
in der IT,
im Vertrieb,
in der Verwaltung
zu arbeiten.
Militärische Dienstunfähigkeit und klassische Berufsunfähigkeit können deshalb auseinanderfallen.
Genau deshalb ist eine normale BU-Versicherung nicht automatisch dasselbe wie eine Absicherung speziell für Soldaten.
3. Was passiert bei einem SaZ, wenn er dienstunfähig wird?
Für SaZ ist § 55 Absatz 2 SG eindeutig:
Ein Soldat auf Zeit ist zu entlassen, wenn er dienstunfähig ist.
Das heißt aber nicht:
„Am nächsten Tag gibt es keinerlei Leistungen mehr.“
Das Soldatenversorgungsgesetz enthält verschiedene Ansprüche.
Besonders relevant sind:
Übergangsgebührnisse,
Übergangsbeihilfe,
Berufsförderung,
gegebenenfalls weitere besondere Leistungen.
Die Höhe und Dauer hängen stark von der bisher geleisteten Dienstzeit ab.
4. Übergangsgebührnisse: Je länger du gedient hast, desto länger können sie laufen
Das aktuelle Soldatenversorgungsgesetz sieht bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich Übergangsgebührnisse vor.
Diese betragen regelmäßig:
75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats.
Die Bezugsdauer richtet sich nach der Wehrdienstzeit.
Beispiele:
bisherige Wehrdienstzeit – regulärer Bezugszeitraum
1 bis unter 2 Jahre – 1 Monat
2 bis unter 3 Jahre – 2 Monate
3 bis unter 4 Jahre – 3 Monate
4 bis unter 5 Jahre – 12 Monate
6 bis unter 7 Jahre – 24 Monate
8 bis unter 9 Jahre – 36 Monate
10 bis unter 11 Jahre – 48 Monate
ab 12 Jahren – 60 Monate
Diese Leistungen sind wichtig.
Sie zeigen auch, warum die Aussage:
„Wenn du dienstunfähig wirst, bekommst du von der Bundeswehr gar nichts mehr“
falsch wäre.
Trotzdem sind Übergangsgebührnisse zeitlich begrenzt.
5. Konkretes Beispiel: SaZ 12 wird nach vier Jahren dienstunfähig
Angenommen:
Du hast dich ursprünglich für zwölf Jahre verpflichtet.
Nach vier vollständig geleisteten Jahren wirst du dienstunfähig.
Dein militärischer Karriereplan endet acht Jahre früher als gedacht.
Nach der aktuellen gesetzlichen Staffel können dir bei einer Wehrdienstzeit von vier bis unter fünf Jahren grundsätzlich zwölf Monate Übergangsgebührnisse zustehen.
Diese betragen regelmäßig 75 Prozent der maßgeblichen letzten Dienstbezüge.
Danach musst du deinen Lebensunterhalt grundsätzlich anderweitig bestreiten.
Beispielsweise durch:
einen zivilen Beruf,
weitere staatliche Ansprüche,
Ersparnisse,
oder private Absicherung.
Genau deshalb kann ein junger SaZ trotz vorhandener staatlicher Versorgung zu einer anderen Risikobewertung kommen als ein Soldat, der bereits zwölf Jahre Dienst geleistet hat.
6. Zusätzlich kann eine Übergangsbeihilfe entstehen
Neben den monatlichen Übergangsgebührnissen gibt es grundsätzlich auch eine Übergangsbeihilfe.
Diese wird als Einmalbetrag gezahlt.
Ihre Höhe hängt ebenfalls von der Wehrdienstzeit ab.
Bei mehr als sechs Monaten Dienstzeit reicht die gesetzliche Staffel aktuell beispielsweise vom 1,5-Fachen bis zum 15-Fachen der entsprechenden Dienstbezüge.
Auch eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit kann den Anspruch auslösen.
Das ist ein weiterer Grund, warum eine seriöse Beratung nicht einfach so rechnen sollte:
Bundeswehrversorgung = 0 Euro.
Die staatliche Versorgung muss zuerst berücksichtigt werden.
Erst danach kann eine mögliche private Lücke sinnvoll berechnet werden.
7. Aber Übergangsleistungen ersetzen kein komplettes Berufsleben
Hier liegt der entscheidende Punkt.
Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe sind wichtige Leistungen.
Sie verändern aber nicht die Tatsache, dass eine militärische Laufbahn möglicherweise viele Jahre früher endet als geplant.
Konkretes Beispiel
Du bist 27 Jahre alt.
Du wolltest noch neun Jahre SaZ bleiben und danach mit BFD und Übergangsgebührnissen geplant in einen zivilen Beruf wechseln.
Stattdessen wirst du heute dienstunfähig.
Jetzt musst du deinen beruflichen Neustart möglicherweise sofort organisieren.
Gleichzeitig laufen weiter:
Miete,
Auto,
Versicherungen,
eventuell Kreditraten,
Unterhalt,
Familienkosten.
Das eigentliche Risiko ist damit nicht unbedingt:
„Ich bekomme morgen gar kein Geld mehr.“
Sondern:
„Mein kompletter Karriere- und Einkommensplan verschiebt sich unerwartet um mehrere Jahre.“
8. Was macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine entsprechende private Versicherung kann – wenn der konkrete Versicherungsfall nach den Vertragsbedingungen vorliegt – eine vorher vereinbarte monatliche Rente zahlen.
Konkretes Beispiel
Du hast eine monatliche private Rente von:
1.200 Euro
vereinbart.
Du wirst entsprechend den Versicherungsbedingungen dienstunfähig.
Dann kann diese private Rentenzahlung zusätzlich zu den vorhandenen gesetzlichen beziehungsweise soldatenrechtlichen Leistungen hinzukommen.
Die entscheidende Frage lautet aber immer:
Wann gilt der Versicherungsfall laut Vertrag tatsächlich als eingetreten?
Und genau hier kommt die Dienstunfähigkeitsklausel ins Spiel.
9. Die Dienstunfähigkeitsklausel ist entscheidend
Ein Vertrag kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein und trotzdem eine zusätzliche Regelung für Dienstunfähigkeit enthalten.
Die konkreten Klauseln unterscheiden sich je nach Versicherer.
Im Markt wird häufig zwischen einer sogenannten:
echten Dienstunfähigkeitsklausel
und einer
unechten beziehungsweise unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel
unterschieden.
Das sind keine gesetzlich geschützten Produktbezeichnungen.
Entscheidend ist immer der tatsächliche Wortlaut im Versicherungsvertrag.
10. Was bedeutet eine „echte“ DU-Klausel?
Bei einer entsprechend ausgestalteten Klausel knüpft der Versicherer seine Leistung an die dienstrechtliche Entscheidung.
Vereinfacht:
Wirst du wegen Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn entlassen beziehungsweise als Berufssoldat in den Ruhestand versetzt und sind die übrigen Vertragsbedingungen erfüllt, behandelt der Versicherer diesen Zustand als versicherten Leistungsfall.
Der Versicherer verlangt dann nicht zusätzlich noch den vollständigen klassischen Nachweis einer Berufsunfähigkeit nach einer vollkommen anderen Definition.
Konkretes Beispiel
Die Bundeswehr erklärt dich wegen dauerhafter gesundheitlicher Probleme für dienstunfähig und entlässt dich als SaZ.
Du könntest theoretisch noch einen zivilen Bürojob ausüben.
Bei einer passend formulierten DU-Klausel kann trotzdem die dienstrechtliche Entlassung der relevante Versicherungsfall sein.
Bei einer reinen BU ohne entsprechende Klausel müsste dagegen geprüft werden, ob du nach der BU-Definition des Vertrags tatsächlich berufsunfähig bist.
Das kann zu einem anderen Ergebnis führen.
11. Warum eine normale BU und eine DU-Klausel nicht dasselbe sind
Eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung stellt typischerweise darauf ab, ob du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall dauerhaft beziehungsweise für eine definierte Zeit zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausüben kannst.
Die Verbraucherzentrale nennt bei BU-Verträgen beispielsweise die bekannte Schwelle von mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate als typisches Qualitätsmerkmal.
Die Dienstunfähigkeit eines Soldaten richtet sich dagegen nach dem Soldatengesetz und einer militärischen Beurteilung seiner Dienstfähigkeit.
Das sind zwei verschiedene Prüfungssysteme.
Genau deshalb sollte bei einem Vertrag für Soldaten klar sein:
Was passiert, wenn die Bundeswehr mich für dienstunfähig erklärt, ich nach klassischer BU-Definition aber möglicherweise noch nicht berufsunfähig bin?
12. Konkretes Beispiel: Dienstunfähig, aber noch zivil arbeitsfähig
Du bist Panzergrenadier.
Nach einer schweren Wirbelsäulenverletzung kannst du dauerhaft:
keine schwere Ausrüstung tragen,
keine langen Märsche absolvieren,
keine starken körperlichen Belastungen mehr durchführen.
Die Bundeswehr entscheidet, dass du dauerhaft dienstunfähig bist.
Ein ziviler Arbeitsplatz im Innendienst wäre gesundheitlich aber weiterhin möglich.
Ohne passende vertragliche DU-Regelung könnte nun die Frage entstehen, ob du die Anforderungen einer klassischen Berufsunfähigkeitsdefinition überhaupt erfüllst.
Genau deshalb sollte man nicht nur auf den Namen des Produkts schauen.
Man sollte die Leistungsvoraussetzungen im Vertrag verstehen.
13. Dienstunfähigkeit bedeutet nicht einfach „T3 oder T4“
Eine eingeschränkte Verwendungsfähigkeit ist nicht automatisch eine vollständige Dienstunfähigkeit.
Du kannst gesundheitliche Einschränkungen haben und trotzdem weiter Soldat bleiben.
Konkretes Beispiel
Nach einer Verletzung kannst du bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen.
Du wirst nicht mehr für bestimmte Verwendungen eingeplant, kannst aber weiterhin auf einem anderen militärischen Dienstposten eingesetzt werden.
Dann bist du nicht automatisch im Sinne des Soldatengesetzes dienstunfähig.
Eine DU-Versicherung zahlt deshalb auch nicht automatisch bei jeder gesundheitlichen Einschränkung.
Der konkrete Leistungsfall richtet sich nach den Vertragsbedingungen.
14. Berufssoldat und SaZ sind zwei vollkommen unterschiedliche Fälle
Für einen SaZ bedeutet Dienstunfähigkeit grundsätzlich Entlassung.
Für einen Berufssoldaten gilt dagegen:
Ist er dauerhaft dienstunfähig, ist er grundsätzlich in den Ruhestand zu versetzen.
Damit existiert bei einem Berufssoldaten eine andere Versorgungssystematik.
Allerdings hängt auch dort die tatsächliche Höhe der Versorgung beispielsweise von:
Dienstzeit,
ruhegehaltfähigen Dienstbezügen,
Ursache der Dienstunfähigkeit,
und weiteren gesetzlichen Faktoren
ab.
Konkretes Beispiel
Ein 25-jähriger SaZ nach wenigen Dienstjahren und ein 45-jähriger Berufssoldat nach jahrzehntelanger Dienstzeit werden beide dienstunfähig.
Die finanziellen Folgen sind vollkommen unterschiedlich.
Deshalb sollte auch die private Absicherung nicht pauschal für beide identisch dimensioniert werden.
15. Auch ein Berufssoldat hat nicht vom ersten Tag an automatisch eine hohe Pension
Der Status Berufssoldat bedeutet nicht:
„Ab jetzt ist jede Dienstunfähigkeit finanziell vollständig abgesichert.“
Für ein Ruhegehalt gelten gesetzliche Voraussetzungen.
Bei sehr kurzer Wehrdienstzeit existieren sogar Sonderregelungen.
Ein Berufssoldat, der wegen Dienstunfähigkeit mit weniger als fünf Jahren Wehrdienstzeit entlassen wird, kann beispielsweise unter den Voraussetzungen des SVG lediglich Übergangsgeld erhalten.
Auch beim Berufssoldaten sollte deshalb die Versorgung individuell berechnet und nicht einfach angenommen werden.
16. Warum ein früher Check sinnvoll sein kann
Bei einer privaten Arbeitskraftabsicherung werden regelmäßig Gesundheitsfragen gestellt.
Dabei können unter anderem eine Rolle spielen:
Erkrankungen,
Operationen,
psychotherapeutische Behandlungen,
Beschwerden am Bewegungsapparat,
Unfallfolgen,
Medikamente,
stationäre Aufenthalte,
und andere gesundheitliche Vorgeschichten.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Versicherer Gesundheitszustand, Beruf und risikoreiche Hobbys unterschiedlich bewerten können. Dieselbe gesundheitliche Vorgeschichte kann bei einem Versicherer zu normaler Annahme, bei einem anderen zu einem Zuschlag und bei einem weiteren zur Ablehnung führen.
Genau deshalb kann ein früher Zeitpunkt interessant sein.
17. Das brennende-Haus-Prinzip
Man kann den Grundgedanken einfach erklären:
Ein Haus versicherst du idealerweise, bevor es brennt.
Wenn es bereits brennt, kann niemand so tun, als wäre das Risiko noch unbekannt.
Bei deiner Gesundheit ist das natürlich komplizierter.
Eine Verletzung bedeutet nicht automatisch, dass du nie wieder versicherbar bist.
Aber bereits bekannte Krankheiten oder Beschwerden können die Risikoprüfung verändern.
Konkretes Beispiel
Mit 19 bist du gesund und hast keine relevanten Behandlungen.
Mit 21 entstehen chronische Rückenschmerzen.
Mit 22 möchtest du erstmals eine Arbeitskraftabsicherung beantragen.
Nun sind die Rückenbeschwerden möglicherweise Teil der Gesundheitsprüfung.
Der Versicherer kann beispielsweise:
normal annehmen,
einen Zuschlag verlangen,
den Rücken vom Schutz ausschließen,
den Antrag zurückstellen,
oder ablehnen.
Das ist der Grund, warum es sinnvoll sein kann, sich vor Dienstantritt oder möglichst früh während der Dienstzeit zumindest mit dem Thema zu beschäftigen.
18. Früh beschäftigen bedeutet trotzdem nicht: sofort abschließen
Das bleibt wichtig.
Aus:
„Ein früher Gesundheitszustand kann günstiger für die Versicherbarkeit sein“
folgt nicht automatisch:
„Jeder muss sofort eine DU abschließen.“
Vielleicht berechnest du deine staatliche Versorgung und kommst zu dem Ergebnis, dass du ein bestimmtes Risiko bewusst selbst tragen möchtest.
Vielleicht hast du sehr hohe Rücklagen.
Vielleicht ist dir ein anderer Finanzbereich wichtiger.
Vielleicht entscheidest du dich aber auch bewusst für eine Absicherung.
Die sinnvolle Reihenfolge lautet:
Risiko verstehen.
Staatliche Versorgung berechnen.
Private Möglichkeiten prüfen.
Kosten vergleichen.
Dann entscheiden.
19. Gesundheitsfragen müssen korrekt beantwortet werden
Wenn du eine Personenversicherung beantragst, solltest du Gesundheitsfragen nicht nebenbei beantworten.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Fehler können später im Leistungsfall erhebliche Probleme verursachen.
Konkretes Beispiel
Du hattest über mehrere Monate Rückenschmerzen und warst mehrfach beim Arzt.
Im Antrag wird genau nach Behandlungen des Bewegungsapparates innerhalb eines bestimmten Zeitraums gefragt.
Du gibst die Arztbesuche nicht an.
Jahre später beantragst du wegen schwerer Rückenprobleme Versicherungsleistungen.
Dann kann die frühere falsche oder unvollständige Angabe relevant werden.
Deshalb solltest du Gesundheitsfragen nicht „aus dem Kopf irgendwie ungefähr“ beantworten.
20. Krankenakte vorher prüfen kann sinnvoll sein
Viele Menschen wissen überhaupt nicht mehr genau, welche Diagnosen in den letzten Jahren abgerechnet wurden.
Manchmal tauchen in Arztakten Diagnosen auf, die du selbst anders in Erinnerung hast.
Deshalb kann es sinnvoll sein, vor einer Antragstellung entsprechende Unterlagen einzusehen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei Unsicherheit ausdrücklich, sich Behandlungsinformationen von Ärzten beziehungsweise früheren Versicherern zu beschaffen, damit die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet werden können.
Konkretes Beispiel
Du glaubst, du warst vor drei Jahren wegen „ein bisschen Rücken“ beim Arzt.
In der Akte steht aber eine konkrete Diagnose.
Für die Gesundheitsfrage kann genau dieser Unterschied relevant sein.
Vor einem Antrag solltest du wissen, was tatsächlich dokumentiert wurde.
21. Nicht jeder Versicherer bewertet dieselbe Krankheit gleich
Auch das ist wichtig.
Eine gesundheitliche Vorgeschichte bedeutet nicht automatisch:
„Ich bekomme keine Versicherung.“
Versicherer kalkulieren Risiken unterschiedlich.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass dieselbe Person bei unterschiedlichen Versicherern:
normal angenommen,
mit Risikozuschlag angenommen,
oder abgelehnt
werden kann.
Gerade bei bestehenden Vorerkrankungen kann deshalb eine anonyme Risikovoranfrage eine Möglichkeit sein, die Versicherbarkeit zu prüfen, bevor förmliche Anträge gestellt werden.
22. Auslandseinsätze und besondere militärische Risiken müssen im Vertrag geprüft werden
Soldaten üben keinen gewöhnlichen Büroberuf aus.
Je nach Verwendung können dazugehören:
Waffen,
militärische Fahrzeuge,
Sprungdienst,
Tauchen,
Flugbetrieb,
Auslandseinsätze,
Krisengebiete,
besondere körperliche Belastungen.
Deshalb sollte bei einer entsprechenden Versicherung geprüft werden, ob der konkrete Versicherungsschutz weltweit gilt und wie militärische Einsätze beziehungsweise besondere Gefahren in den Bedingungen behandelt werden.
Konkretes Beispiel
Du hast einen Vertrag, der grundsätzlich deine Arbeitskraft absichert.
Später wirst du in eine besondere militärische Verwendung versetzt oder gehst in einen Auslandseinsatz.
Wenn genau dafür Einschränkungen oder Ausschlüsse im Vertrag bestehen, kann das im Leistungsfall entscheidend werden.
Auch hier gilt:
Nicht vom Namen des Produkts ausgehen.
Bedingungen lesen.
23. Wie hoch sollte eine mögliche DU-Rente überhaupt sein?
Eine pauschale Antwort wie:
„Jeder Soldat braucht 2.000 Euro DU-Rente“
wäre unseriös.
Die richtige Höhe hängt davon ab, welche finanzielle Lücke tatsächlich entsteht.
Du solltest beispielsweise berücksichtigen:
deine staatlichen Übergangsleistungen,
Miete,
Kredite,
Lebenshaltung,
Familienkosten,
vorhandene Rücklagen,
sonstige Einkünfte,
und die Möglichkeit eines späteren zivilen Berufs.
Konkretes Beispiel
Soldat A lebt noch bei seinen Eltern und hat kaum Fixkosten.
Soldat B hat eine Familie und zahlt monatlich 1.400 Euro für Immobilie und Finanzierung.
Beide verdienen bei der Bundeswehr dasselbe.
Ihre finanzielle Versorgungslücke kann trotzdem vollkommen unterschiedlich sein.
24. Auch eine zu hohe Absicherung ist nicht automatisch sinnvoll
Versicherungsschutz kostet monatlich Geld.
Je höher die gewünschte private Rente, desto höher ist grundsätzlich auch der Beitrag.
Deshalb muss eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht möglichst groß sein.
Sie sollte – falls man sich dafür entscheidet – zu dem tatsächlichen Risiko passen.
Konkretes Beispiel
Du möchtest eine extrem hohe monatliche Rente absichern.
Dafür zahlst du über viele Jahre einen hohen Beitrag.
Gleichzeitig fehlt dir dieses Geld vielleicht beim Vermögensaufbau oder für andere finanzielle Ziele.
Auch Versicherungsschutz hat Opportunitätskosten.
Die Frage lautet deshalb:
Wie viel Risiko möchte ich sinnvoll übertragen und wie viel möchte ich selbst tragen?
25. Nachversicherungsmöglichkeiten können später wichtig werden
Mit 19 Jahren kann dein benötigter Schutz deutlich kleiner sein als zehn Jahre später.
Vielleicht wirst du:
befördert,
Berufssoldat,
heiratest,
bekommst Kinder,
kaufst eine Immobilie.
Dann steigt möglicherweise dein finanzieller Absicherungsbedarf.
Deshalb können Vertragsoptionen interessant sein, mit denen sich die versicherte Rente bei bestimmten Lebensereignissen erhöhen lässt, ohne erneut die komplette ursprüngliche Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.
Konkretes Beispiel
Du schließt mit 20 eine kleinere Absicherung ab.
Mit 28 hast du Familie, ein deutlich höheres Einkommen und eine Immobilie.
Wenn dein Vertrag passende Erhöhungsmöglichkeiten vorsieht, kannst du den Schutz möglicherweise an deine neue Situation anpassen.
Fehlt eine solche Möglichkeit, könnte für eine neue zusätzliche Absicherung wieder dein dann aktueller Gesundheitszustand relevant werden.
26. Drei typische Situationen
Du bist 18 und stehst vor deinem Dienstantritt
Du bist gesund und hast kaum finanzielle Verpflichtungen.
Du musst nicht automatisch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Aber du kannst jetzt klären:
Welche staatliche Versorgung hätte ich?
Welche privaten Möglichkeiten existieren?
Wie sehen meine Gesundheitsdaten aus?
Was würde der Schutz kosten?
Ist mir das Risiko den Beitrag wert?
Gerade weil dein Gesundheitszustand heute möglicherweise unkomplizierter ist als in einigen Jahren, kann das ein guter Zeitpunkt für diese Prüfung sein.
Du bist 24, SaZ 12 und hast bereits eine eigene Wohnung
Du hast mehrere Jahre Dienst geleistet und planst langfristig mit deinem Bundeswehrgehalt.
Jetzt wird die Frage konkreter:
Wie lange würden deine Übergangsgebührnisse laufen, wenn du heute dienstunfähig wirst?
Wie hoch wären sie?
Wie schnell könntest du in einen zivilen Beruf wechseln?
Welche Fixkosten laufen weiter?
Aus diesen Zahlen ergibt sich deine tatsächliche Versorgungslücke.
Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob eine private DU-Absicherung für dich relevant ist.
Du hast bereits gesundheitliche Beschwerden
Du hattest beispielsweise eine Schulteroperation oder psychotherapeutische Behandlung.
Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Absicherung unmöglich ist.
Aber jetzt wird die Risikoprüfung wahrscheinlich komplexer.
Bevor du unkoordiniert mehrere Anträge stellst, kann es sinnvoll sein, zunächst deine Gesundheitsunterlagen aufzubereiten und zu prüfen, wie unterschiedliche Versicherer den Fall bewerten.
27. Typische Irrtümer
„Wenn ich als SaZ dienstunfähig werde, bekomme ich überhaupt nichts.“
Falsch.
Es können abhängig von der Dienstzeit Übergangsgebührnisse, Übergangsbeihilfe und weitere Leistungen bestehen.
„Wenn ich dienstunfähig bin, bin ich automatisch auch berufsunfähig.“
Nicht zwingend.
Militärische Dienstfähigkeit und zivile Berufsfähigkeit sind unterschiedliche Dinge.
„Jede BU für Soldaten ist automatisch eine DU-Versicherung.“
Nein.
Entscheidend sind die konkreten Vertragsbedingungen und die Dienstunfähigkeitsklausel.
„Wenn ich heute gesund bin, kann ich mich auch in zehn Jahren genauso versichern.“
Das kann niemand garantieren.
Gesundheit und Versicherbarkeit können sich verändern.
„Nach einer Krankheit oder Verletzung bekomme ich grundsätzlich keinen Schutz mehr.“
Auch das ist falsch.
Versicherer bewerten Risiken unterschiedlich.
28. Fazit
Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört zu den Versicherungsthemen, bei denen ein pauschales:
„Ja, brauchst du“
genauso wenig sinnvoll ist wie:
„Nein, brauchst du nicht.“
Das zugrunde liegende Risiko ist aber real.
Ein SaZ kann bei Dienstunfähigkeit seine militärische Laufbahn deutlich früher verlieren als geplant.
Das bedeutet nicht, dass der Staat ihn vollständig fallen lässt.
Es existieren Übergangsgebührnisse, Übergangsbeihilfe, Berufsförderung und weitere Leistungen.
Gerade deshalb sollte eine private Absicherung nicht auf Angst basieren.
Sie sollte auf einer Rechnung basieren.
Was bekomme ich vom Staat?
Wie lange bekomme ich diese Leistung?
Welche monatlichen Kosten habe ich?
Wie schnell kann ich mich beruflich neu orientieren?
Welche finanzielle Lücke bleibt übrig?
Erst danach kommt die Frage:
Möchte ich diese Lücke selbst tragen oder privat absichern?
Was jedoch für eine frühe Beschäftigung mit dem Thema spricht, ist der Gesundheitszustand.
Eine heute noch nicht vorhandene Erkrankung kann morgen auftreten.
Eine Verletzung kann passieren.
Eine Diagnose kann gestellt werden.
Dann ist nicht automatisch jede Versicherung unmöglich.
Aber die Auswahl und die Konditionen können sich verändern.
Deshalb ist die Analogie mit dem Haus durchaus hilfreich:
Ein brennendes Haus kannst du nicht mehr so versichern, als hätte es nie gebrannt.
Bei Menschen ist die Risikoprüfung deutlich differenzierter.
Der Grundgedanke bleibt trotzdem:
Je früher du deine Möglichkeiten kennst, desto mehr Entscheidungsfreiheit hast du möglicherweise noch.
Das ist der eigentliche Grund, warum du dich möglichst früh mit Dienstunfähigkeit beschäftigen solltest.
Nicht um blind einen Vertrag abzuschließen.
Sondern damit du bewusst entscheiden kannst, welches Risiko du selbst tragen möchtest.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Dienstunfähigkeit ist nur ein Teil deiner gesamten finanziellen Situation als Soldat.
Dein Status als FWDL, SaZ oder Berufssoldat, deine bisherige Dienstzeit, deine Übergangsgebührnisse, deine Übergangsbeihilfe, deine Fixkosten, deine familiäre Situation, deine Krankenversicherung nach dem DZE und deine weiteren Absicherungen können sich gegenseitig beeinflussen.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir deshalb nicht einfach darauf, ob du „eine DU brauchst“.
Wir schauen zuerst:
Was würde in deiner persönlichen Situation tatsächlich passieren, wenn du heute dienstunfähig würdest?
Welche staatlichen Ansprüche hättest du?
Wie groß wäre deine tatsächliche finanzielle Lücke?
Welche privaten Möglichkeiten existieren aktuell?
Und ist dir eine zusätzliche Absicherung dieses Risiko persönlich wert?
Gerade bei gesundheitsabhängigen Absicherungen kann es sinnvoll sein, diese Fragen früh vor Beginn deiner Dienstzeit oder möglichst bald danach einmal zu klären, weil sich deine gesundheitliche Ausgangslage später verändern kann.
Die Entscheidung bleibt trotzdem individuell.
Dein Dienstantritt steht bevor oder du bist bereits Soldat und möchtest wissen, wie deine persönliche Situation bei einer Dienstunfähigkeit aussehen würde? Schreib uns direkt über WhatsApp.
Häufige Fragen
01
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten Pflicht?
Nein.
02
Was passiert mit einem SaZ bei Dienstunfähigkeit?
Er ist nach § 55 Absatz 2 SG grundsätzlich zu entlassen.
03
Bekommt ein SaZ danach staatliche Leistungen?
Ja. Abhängig von Dienstzeit und Situation können insbesondere Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe bestehen.
04
Wie hoch sind Übergangsgebührnisse?
Sie betragen grundsätzlich 75 Prozent der maßgeblichen Dienstbezüge des letzten Monats.
05
Wie lange werden sie gezahlt?
Das hängt von deiner Wehrdienstzeit ab. Die aktuelle gesetzliche Staffel reicht grundsätzlich von einem Monat bis zu 60 Monaten.
06
Was passiert beim Berufssoldaten?
Ein dauerhaft dienstunfähiger Berufssoldat wird grundsätzlich in den Ruhestand versetzt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
07
Ist Dienstunfähigkeit dasselbe wie Berufsunfähigkeit?
Nein.
08
Was ist eine Dienstunfähigkeitsklausel?
Eine vertragliche Regelung innerhalb einer privaten Arbeitskraftabsicherung, die festlegt, wie eine dienstrechtlich festgestellte Dienstunfähigkeit behandelt wird.
09
Was bedeutet „echte DU-Klausel“?
Der Begriff wird im Versicherungsmarkt für Vertragsgestaltungen verwendet, bei denen die dienstrechtliche Entlassung beziehungsweise Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit als maßgeblicher Leistungsfall anerkannt wird, ohne dass zusätzlich dieselbe klassische BU-Prüfung erforderlich ist.
10
Sollte ich mich möglichst früh damit beschäftigen?
Das kann sinnvoll sein, weil bei einer Antragstellung der Gesundheitszustand relevant sein kann und spätere Erkrankungen oder Verletzungen die Versicherbarkeit verändern können.
11
Muss ich deshalb schon vor Dienstantritt abschließen?
Nein.
Früh beschäftigen bedeutet zunächst informieren und prüfen.
12
Kann ich nach Dienstantritt noch eine DU abschließen?
Grundsätzlich ja, wenn ein Versicherer dich zu den jeweiligen Bedingungen annimmt.
13
Was passiert bei Vorerkrankungen?
Je nach Versicherer und Erkrankung sind beispielsweise normale Annahme, Risikozuschlag, Ausschluss, Rückstellung oder Ablehnung möglich.
14
Sollte ich Gesundheitsfragen ehrlich beantworten?
Unbedingt. Unvollständige oder falsche Angaben können später erhebliche Auswirkungen auf den Vertrag und einen Leistungsfall haben.
Quellen zum Nachlesen
Regelt, wann ein Berufssoldat als dienstunfähig gilt und wie die Dienstunfähigkeit festgestellt wird.
§ 44 Soldatengesetz – Dienstunfähigkeit von Berufssoldaten
§ 44 Soldatengesetz – Dienstunfähigkeit von Berufssoldaten
Regelt ausdrücklich, dass ein Soldat auf Zeit bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich zu entlassen ist.
§ 55 Soldatengesetz – Dienstunfähigkeit von Soldaten auf Zeit
§ 55 Soldatengesetz – Dienstunfähigkeit von Soldaten auf Zeit
Enthält die staatliche Dienstzeitversorgung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie die Versorgung von Berufssoldaten.
Soldatenversorgungsgesetz
Soldatenversorgungsgesetz
Regelt Anspruch, Bezugsdauer und Höhe der Übergangsgebührnisse. Diese betragen grundsätzlich 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats; die mögliche Bezugsdauer richtet sich nach der geleisteten Wehrdienstzeit.
§ 16 Soldatenversorgungsgesetz – Übergangsgebührnisse
§ 16 Soldatenversorgungsgesetz – Übergangsgebührnisse
Regelt die einmalige Übergangsbeihilfe und deren Höhe abhängig von der Wehrdienstzeit.
§ 19 Soldatenversorgungsgesetz – Übergangsbeihilfe
§ 19 Soldatenversorgungsgesetz – Übergangsbeihilfe
Enthält besondere Regelungen zur Übergangsbeihilfe bei Dienstzeiten von höchstens sechs Monaten und Dienstunfähigkeit.
§ 20 Soldatenversorgungsgesetz – kurze Wehrdienstzeit
§ 20 Soldatenversorgungsgesetz – kurze Wehrdienstzeit
Enthält eine besondere mögliche Versorgung für bestimmte langjährig dienende SaZ, deren Dienstverhältnis unter anderem wegen Dienstunfähigkeit endet.
§ 25 Soldatenversorgungsgesetz – Unterhaltsbeitrag
§ 25 Soldatenversorgungsgesetz – Unterhaltsbeitrag
Die Verbraucherzentrale erläutert unter anderem Berufsunfähigkeitsdefinitionen, Gesundheitsfragen, Risikoprüfung und die unterschiedlichen Entscheidungen verschiedener Versicherer bei Vorerkrankungen.
Verbraucherzentrale – Berufsunfähigkeit und Absicherung der Arbeitskraft
Verbraucherzentrale – Berufsunfähigkeit und Absicherung der Arbeitskraft
Allgemeine Informationen zur Absicherung des Einkommens bei gesundheitlich bedingter Berufsunfähigkeit.
Verbraucherzentrale – Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Verbraucherzentrale – Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Allgemeine Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Versicherungsverträgen und Verbraucherrechten.
BaFin – Verbraucherinformationen zu Versicherungen
BaFin – Verbraucherinformationen zu Versicherungen
Eine private Dienstunfähigkeits- beziehungsweise Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Absicherung. Ob und in welcher Höhe sie für dich relevant ist, hängt insbesondere von deinem militärischen Status, deiner bisherigen Dienstzeit, den staatlichen Versorgungsansprüchen, deinen finanziellen Verpflichtungen, deiner gesundheitlichen Situation und deiner persönlichen Risikoeinstellung ab. Bei der Bewertung eines konkreten Vertrages sollte nicht allein auf Produktnamen wie „Dienstunfähigkeitsversicherung“ geachtet werden. Entscheidend sind die tatsächlichen Versicherungsbedingungen und die konkrete Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel.
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