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Basisausbildung
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Krankmelden bei der Bundeswehr: Was du tun solltest, wenn du nicht dienstfähig bist
Regeln und Haltung
Grundausbildung & Kasernenalltag
Gez.



Daniel, Levin & Afsal
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Regeln und Haltung der Soldateninitiative.
Er richtet sich an angehende und aktive Soldatinnen und Soldaten, die wissen möchten, wie sie sich bei Krankheit oder Verletzung korrekt krankmelden und wie die medizinische Beurteilung ihrer Dienstfähigkeit abläuft.
Du wachst morgens auf und merkst, dass etwas nicht stimmt. Vielleicht hast du Fieber, bist beim Sport am Vortag umgeknickt oder hast starke Schmerzen oder andere Beschwerden, bei denen du nicht sicher bist, ob du normal an der Ausbildung teilnehmen kannst.
Gerade in der Grundausbildung entsteht dann schnell ein innerer Konflikt. Du möchtest nicht negativ auffallen und deine Gruppe nicht hängen lassen. Gleichzeitig möchtest du aus einer kleinen Verletzung kein Problem machen, das dich später wochenlang aus der Ausbildung nimmt.
Die richtige Lösung ist weder falscher Ehrgeiz noch eigenmächtiges Fernbleiben. Wenn Krankheit oder Verletzung deine Dienstfähigkeit beeinträchtigen könnten, meldest du dich über den vorgesehenen Weg deiner Einheit krank und lässt die Beschwerden bei Bedarf sanitätsdienstlich beurteilen.
Die Bundeswehr beschreibt den grundlegenden Ablauf aktuell selbst so: Erkrankte oder verletzte Soldatinnen und Soldaten melden sich zunächst in ihrer Einheit krank und wenden sich anschließend an ihre zuständige Regionale Sanitätseinrichtung. Wie diese erste Meldung in deiner Grundausbildung konkret organisiert ist, erklärt dir deine Einheit. Genau diesen Ablauf solltest du dir früh merken.
Wenn du zuerst verstehen willst, wen du bei einem dienstlichen Anliegen ansprichst, lies diesen Artikel:
Meldewege und Dienstweg in der Grundausbildung: Wen du wann ansprichst
Wenn du wissen willst, wie du dich beim Betreten eines Dienstzimmers korrekt meldest, passt dieser Artikel:
Dienstzimmer betreten und Meldung machen: So trittst du in der Grundausbildung sauber auf
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Regeln und Haltung der Soldateninitiative.
Er richtet sich an angehende und aktive Soldatinnen und Soldaten, die wissen möchten, wie sie sich bei Krankheit oder Verletzung korrekt krankmelden und wie die medizinische Beurteilung ihrer Dienstfähigkeit abläuft.
Du wachst morgens auf und merkst, dass etwas nicht stimmt. Vielleicht hast du Fieber, bist beim Sport am Vortag umgeknickt oder hast starke Schmerzen oder andere Beschwerden, bei denen du nicht sicher bist, ob du normal an der Ausbildung teilnehmen kannst.
Gerade in der Grundausbildung entsteht dann schnell ein innerer Konflikt. Du möchtest nicht negativ auffallen und deine Gruppe nicht hängen lassen. Gleichzeitig möchtest du aus einer kleinen Verletzung kein Problem machen, das dich später wochenlang aus der Ausbildung nimmt.
Die richtige Lösung ist weder falscher Ehrgeiz noch eigenmächtiges Fernbleiben. Wenn Krankheit oder Verletzung deine Dienstfähigkeit beeinträchtigen könnten, meldest du dich über den vorgesehenen Weg deiner Einheit krank und lässt die Beschwerden bei Bedarf sanitätsdienstlich beurteilen.
Die Bundeswehr beschreibt den grundlegenden Ablauf aktuell selbst so: Erkrankte oder verletzte Soldatinnen und Soldaten melden sich zunächst in ihrer Einheit krank und wenden sich anschließend an ihre zuständige Regionale Sanitätseinrichtung. Wie diese erste Meldung in deiner Grundausbildung konkret organisiert ist, erklärt dir deine Einheit. Genau diesen Ablauf solltest du dir früh merken.
Wenn du zuerst verstehen willst, wen du bei einem dienstlichen Anliegen ansprichst, lies diesen Artikel:
Meldewege und Dienstweg in der Grundausbildung: Wen du wann ansprichst
Wenn du wissen willst, wie du dich beim Betreten eines Dienstzimmers korrekt meldest, passt dieser Artikel:
Dienstzimmer betreten und Meldung machen: So trittst du in der Grundausbildung sauber auf
[ Kurz gesagt ]
Krankmelden bei der Bundeswehr bedeutet nicht, dass du selbst entscheidest: „Heute mache ich keinen Dienst.“ Es bedeutet, dass du deine Erkrankung oder Verletzung unverzüglich über den vorgesehenen Meldeweg meldest und medizinisch beurteilen lässt, welche Belastungen möglich sind.
Während der Dienstzeit ist grundsätzlich die für deine Einheit zuständige Regionale Sanitätseinrichtung deine medizinische Anlaufstelle. Das kann beispielsweise eine Arztgruppe oder ein Sanitätsversorgungszentrum sein.
Außerhalb der regulären Dienstzeit gibt es zusätzlich den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr unter 0800 9726378, also „0800 ZSanDst“.
Nach der medizinischen Beurteilung kann es unterschiedliche Ergebnisse geben. Du kannst beispielsweise normal dienstfähig sein oder für bestimmte Belastungen eingeschränkt werden. Die Bundeswehr verwendet unter anderem die Begriffe MSG für „marsch-, sport- und geländebefreit“, KaS für „krank auf Stube“ und KzH für „krank zu Hause“.
Die konkrete medizinische Entscheidung trifft nicht deine Stube, nicht dein Gruppenführer und auch nicht du selbst. Gesundheitliche Beschwerden meldest du. Medizinische Einschränkungen beurteilt das zuständige Sanitätspersonal.
[ Kurz gesagt ]
Krankmelden bei der Bundeswehr bedeutet nicht, dass du selbst entscheidest: „Heute mache ich keinen Dienst.“ Es bedeutet, dass du deine Erkrankung oder Verletzung unverzüglich über den vorgesehenen Meldeweg meldest und medizinisch beurteilen lässt, welche Belastungen möglich sind.
Während der Dienstzeit ist grundsätzlich die für deine Einheit zuständige Regionale Sanitätseinrichtung deine medizinische Anlaufstelle. Das kann beispielsweise eine Arztgruppe oder ein Sanitätsversorgungszentrum sein.
Außerhalb der regulären Dienstzeit gibt es zusätzlich den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr unter 0800 9726378, also „0800 ZSanDst“.
Nach der medizinischen Beurteilung kann es unterschiedliche Ergebnisse geben. Du kannst beispielsweise normal dienstfähig sein oder für bestimmte Belastungen eingeschränkt werden. Die Bundeswehr verwendet unter anderem die Begriffe MSG für „marsch-, sport- und geländebefreit“, KaS für „krank auf Stube“ und KzH für „krank zu Hause“.
Die konkrete medizinische Entscheidung trifft nicht deine Stube, nicht dein Gruppenführer und auch nicht du selbst. Gesundheitliche Beschwerden meldest du. Medizinische Einschränkungen beurteilt das zuständige Sanitätspersonal.
[ Inhalt ]
01
Warum Krankmelden bei der Bundeswehr anders funktioniert als in vielen zivilen Jobs
02
Was bedeutet Dienstfähigkeit?
03
Wie meldest du dich morgens krank?
04
Was ist eine Regionale Sanitätseinrichtung?
05
Was passiert bei der truppenärztlichen Vorstellung?
06
Was bedeutet MSG?
07
Was bedeuten KaS und KzH?
08
Was ist mit „Innendienst“?
09
Was machst du, wenn du außerhalb deines Standorts krank wirst?
10
Was gilt außerhalb der regulären Dienstzeit?
11
Darfst du einfach zu einem zivilen Arzt gehen?
12
Warum falscher Ehrgeiz dir nicht hilft
13
Was gilt bei Verletzungen während der Ausbildung?
14
Was gilt bei psychischen Beschwerden?
15
So verhältst du dich nach der medizinischen Beurteilung
16
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Warum Krankmelden bei der Bundeswehr anders funktioniert als in vielen zivilen Jobs
Als Soldatin oder Soldat bist du grundsätzlich in die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung eingebunden. Die Bundeswehr beschreibt sie als Gegenstück zur Krankenversicherung im zivilen Leben.
Wenn du während des Dienstes krank wirst oder dich verletzt, gehst du deshalb grundsätzlich nicht einfach eigenständig zu irgendeiner zivilen Hausarztpraxis. Du nutzt die vorgesehenen Meldewege und die truppenärztliche Versorgung.
Das ist auch deshalb wichtig, weil es nicht nur um die Diagnose einer Krankheit geht. Für den Dienst muss zusätzlich geklärt werden, welche militärischen Tätigkeiten du gesundheitlich ausführen kannst.
Vielleicht kannst du an Unterricht teilnehmen, aber vorübergehend keinen Sport machen. Vielleicht musst du dich körperlich schonen oder deine Beschwerden sind so ausgeprägt, dass du vorübergehend nicht am normalen Dienst teilnehmen kannst. Genau dafür gibt es die medizinische Beurteilung.
2. Was bedeutet Dienstfähigkeit?
Dienstfähigkeit bedeutet im Alltag vereinfacht, dass du gesundheitlich in der Lage bist, die von dir verlangten dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Das lässt sich nicht allein daran festmachen, ob du morgens aufstehen kannst.
Militärischer Dienst kann körperliche Belastung, Konzentration, längere Märsche, Sport, Ausbildung im Gelände, den Umgang mit Waffen und Gerät oder andere anspruchsvolle Tätigkeiten umfassen. Eine gesundheitliche Einschränkung kann deshalb bei unterschiedlichen Tätigkeiten unterschiedlich ins Gewicht fallen.
Ein verletzter Fuß kann beispielsweise gegen einen Marsch sprechen, während eine theoretische Unterrichtseinheit möglicherweise weiterhin möglich ist. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Bin ich krank oder gesund?“, sondern auch: Welche dienstlichen Tätigkeiten sind unter meinem aktuellen Gesundheitszustand medizinisch vertretbar?
Diese Einschätzung gehört in medizinische Hände.
3. Wie meldest du dich morgens krank?
Hier gilt eine klare Grundregel: Nutze den Krankmeldeweg, den dir deine Einheit erklärt hat.
Für die ganze Bundeswehr gilt der Grundsatz, dass sich erkrankte oder verletzte Soldatinnen und Soldaten zunächst in ihrer Einheit krankmelden und sich anschließend an die zuständige Regionale Sanitätseinrichtung wenden. Wie diese erste Meldung organisatorisch aussieht, kann vor Ort unterschiedlich geregelt sein.
In vielen Einheiten läuft es so: Du ziehst deinen Sportanzug an, meldest dich bei der morgendlichen Vollzähligkeit bei deinem Gruppenführer als „neukrank“ und wirst dann zum Truppenarzt geschickt. Teilweise holst du vorher im Geschäftszimmer einen Krankmeldeschein ab.
Solche Abläufe können dir in einer Einheit begegnen. Du solltest sie aber nicht vor deinem Dienstantritt als allgemeingültige Bundeswehrregel auswendig lernen. Deine Einheit erklärt dir, wann du dich bei wem meldest, welcher Anzug vorgesehen ist und wie du anschließend zur sanitätsdienstlichen Vorstellung kommst.
Konkretes Beispiel
Du wachst morgens mit deutlichen Halsschmerzen, Fiebergefühl und Kreislaufproblemen auf. Dann bleibst du nicht einfach im Bett und schreibst nur deinem Stubenkameraden: „Sag bitte Bescheid.“
Du nutzt den Krankmeldeweg deiner Einheit und folgst anschließend den Anweisungen zur medizinischen Vorstellung. So wissen sowohl deine Einheit als auch die zuständige Sanitätseinrichtung, was passiert.
4. Was ist eine Regionale Sanitätseinrichtung?
Die Bundeswehr organisiert die ambulante medizinische Versorgung unter anderem über Regionale Sanitätseinrichtungen. Das kann beispielsweise eine Arztgruppe oder ein Sanitätsversorgungszentrum sein. Dort arbeiten Truppenärztinnen, Truppenärzte und weiteres Sanitätspersonal.
Während der Dienstzeit wendest du dich bei Erkrankung grundsätzlich an die für deine Einheit zuständige Regionale Sanitätseinrichtung. Welche das ist, erfährst du an deinem Standort.
Merk dir diese Information frühzeitig. Wenn du morgens krank aufwachst, solltest du bereits wissen, wo sich die zuständige Sanitätseinrichtung befindet und welchen Meldeweg deine Einheit verlangt.
5. Was passiert bei der truppenärztlichen Vorstellung?
Beim Sanitätspersonal geht es zunächst um deine gesundheitliche Situation. Beschreib deine Beschwerden so konkret wie möglich: Seit wann bestehen sie? Wo treten Schmerzen auf? Gab es einen Unfall oder eine Verletzung? Hast du Fieber oder andere auffällige Symptome? Nimmst du Medikamente? Haben sich Beschwerden unter Belastung verändert?
Du musst dabei weder übertreiben noch etwas herunterspielen. Der Truppenarzt beziehungsweise das zuständige Sanitätspersonal beurteilt deine gesundheitliche Situation und entscheidet über die medizinisch erforderlichen Maßnahmen sowie mögliche dienstliche Einschränkungen.
Deine Aufgabe ist vor allem, korrekte Angaben zu machen und dich anschließend an die medizinischen Vorgaben zu halten.
6. Was bedeutet MSG?
MSG steht bei der Bundeswehr für marsch-, sport- und geländebefreit. Die Bundeswehr erklärt den Begriff aktuell selbst in ihrem offiziellen Glossar.
Wenn du MSG bist, wirst du für den festgelegten Zeitraum von entsprechenden körperlich belastenden Tätigkeiten freigestellt und bleibst grundsätzlich für geeignete andere Tätigkeiten einsetzbar. MSG bedeutet also nicht automatisch: „Ich habe frei.“
Genau das ist ein wichtiger Unterschied. Wenn beispielsweise dein Knie vorübergehend keinen Lauf oder Marsch zulässt, kann trotzdem eine Teilnahme an geeigneten Tätigkeiten im Innendienst möglich sein. Welche Einschränkungen konkret gelten, richtet sich nach der medizinischen Festlegung.
Konkretes Beispiel
Du hast dir beim Sport den Fuß verletzt. Nach der Untersuchung wirst du für einen bestimmten Zeitraum MSG eingestuft.
Dann hältst du dich an die medizinische Einschränkung und nimmst an den Tätigkeiten teil, für die du weiterhin vorgesehen bist. Du entscheidest nicht selbst, trotzdem am nächsten Marsch teilzunehmen, nur um deinen Kameraden etwas zu beweisen.
7. Was bedeuten KaS und KzH?
Auch diese Abkürzungen wirst du möglicherweise hören. KaS steht für „krank auf Stube“ und KzH für „krank zu Hause“. Beide Abkürzungen findest du auch in offiziellen Unterlagen der Bundeswehr.
Was daraus für deinen konkreten Tagesablauf folgt, richtet sich nach der medizinischen Festlegung und den organisatorischen Vorgaben deiner Einheit. Besonders wichtig ist, dass KzH nicht bedeutet, dass du selbst entscheidest, nach Hause zu fahren. Eine entsprechende medizinische beziehungsweise dienstliche Einordnung muss vorliegen.
Dasselbe gilt für KaS. Wenn du medizinische Vorgaben erhalten hast, hältst du dich daran und klärst mit deiner Einheit, welche organisatorischen Schritte anschließend erforderlich sind.
8. Was ist mit „Innendienst“?
Der Begriff wird im soldatischen Alltag häufig verwendet, sollte aber nicht wie ein universeller Krankheitsstatus mit immer identischer Bedeutung behandelt werden. Entscheidend ist, welche medizinischen Einschränkungen für dich tatsächlich festgelegt wurden und welche geeigneten Tätigkeiten deine Einheit dir anschließend zuweist.
Konzentrier dich deshalb auf die gesundheitliche Frage: Welche Beschwerden habe ich und welche Belastungen sind medizinisch möglich? Alles Weitere ergibt sich aus der Beurteilung und der dienstlichen Organisation.
9. Was machst du, wenn du außerhalb deines Standorts krank wirst?
Dafür gibt es ebenfalls geregelte Wege. Die Bundeswehr weist ausdrücklich darauf hin, dass in Ausnahmefällen eine standortfremde Vorstellung bei einer Regionalen Sanitätseinrichtung möglich ist.
Das kann beispielsweise relevant werden, wenn du dich außerhalb deines Dienstorts befindest und während der regulären Dienstzeit ärztliche Behandlung benötigst. Das offizielle Merkblatt der Bundeswehr sieht grundsätzlich vor, dass du dann die nächsterreichbare Sanitätseinrichtung der Bundeswehr aufsuchst oder, wenn du dazu nicht in der Lage bist, diese beziehungsweise deine zuständige Regionale Sanitätseinrichtung benachrichtigst.
Wirst du dort als vorübergehend nicht dienstfähig und KzH beurteilt, musst du nach dem Bundeswehr-Merkblatt unverzüglich deine zuständige Disziplinarvorgesetzte beziehungsweise deinen zuständigen Disziplinarvorgesetzten informieren oder informieren lassen.
Improvisiere deshalb bei einer Erkrankung außerhalb des Standorts nicht selbst. Nimm frühzeitig Kontakt zu den vorgesehenen Stellen auf und lass dir sagen, wie du konkret vorgehen sollst.
10. Was gilt außerhalb der regulären Dienstzeit?
Auch abends, nachts, am Wochenende oder während anderer dienstfreier Zeiten können gesundheitliche Probleme auftreten. Die Bundeswehr stellt dafür einen eigenen ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
Die aktuelle Telefonnummer lautet 0800 9726378. Die Bundeswehr bezeichnet sie auch als „0800 ZSanDst“.
Dort bekommst du außerhalb der regulären Dienstzeit medizinische Orientierung innerhalb des Systems der truppenärztlichen Versorgung. Bei einem akuten medizinischen Notfall gilt unabhängig davon: Ein akuter Notfall wird nicht dadurch weniger dringend, dass du Soldatin oder Soldat bist.
11. Darfst du einfach zu einem zivilen Arzt gehen?
Grundsätzlich nutzt du als Soldatin oder Soldat die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Außerhalb des Dienstortes oder außerhalb regulärer Dienstzeiten können Situationen entstehen, in denen andere medizinische Versorgung erforderlich ist. Dafür enthält das offizielle Bundeswehr-Merkblatt konkrete Regeln.
Die Standardempfehlung lautet deshalb: Kontaktiere nach Möglichkeit zuerst die zuständige Sanitätseinrichtung beziehungsweise außerhalb der Dienstzeit den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr. Damit vermeidest du auch Probleme bei der späteren Abrechnung einer externen Behandlung.
Bei einem akuten medizinischen Notfall wartest du selbstverständlich nicht auf einen normalen Termin, sondern nutzt die notwendige Notfallversorgung.
12. Warum falscher Ehrgeiz dir nicht hilft
§ 17a Soldatengesetz enthält ausdrücklich eine Gesunderhaltungspflicht. Soldatinnen und Soldaten müssen alles in ihren Kräften Stehende tun, um ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Das passt nicht zu der Vorstellung, dass ein guter Soldat jede Verletzung möglichst lange verschweigt. Natürlich musst du zwischen normaler körperlicher Belastung und echten gesundheitlichen Beschwerden unterscheiden lernen.
Muskelkater nach ungewohnter Belastung ist nicht automatisch eine Erkrankung. Ein zunehmend starker Schmerz, eine deutliche Verletzung oder Fieber sollte aber nicht deshalb ignoriert werden, weil du Angst hast, als unmotiviert zu gelten.
Dein Ziel ist nicht, einen einzelnen Ausbildungstag um jeden Preis durchzustehen. Dein Ziel ist, dauerhaft gesund und einsatzfähig zu bleiben.
13. Was gilt bei Verletzungen während der Ausbildung?
Wenn du dich während Sport, Marsch, Gefechtsdienst oder einer anderen Ausbildung verletzt, wartest du nicht automatisch bis zum nächsten Morgen. Melde die Verletzung über deine Ausbildungsebene.
Je nach Situation kann anschließend eine unmittelbare medizinische Beurteilung erforderlich sein. Das ist besonders wichtig, wenn eine Verletzung deine Beweglichkeit einschränkt, starke Schmerzen verursacht oder sich unter weiterer Belastung verschlimmern könnte.
Auch bei kleineren Problemen gilt: Beobachte sie vernünftig. Eine kleine Druckstelle am Fuß kann früh versorgt werden. Wenn du sie ignorierst und anschließend mit Ausrüstung weiterläufst, kann daraus ein deutlich größeres Problem entstehen.
Konkretes Beispiel
Während eines Marsches merkst du, dass sich eine Blase entwickelt und zunehmend schmerzt. Bei geeigneter Gelegenheit meldest du das Problem und lässt dir zeigen, wie du damit umgehen sollst.
So erhöhst du die Chance, dass du die weitere Ausbildung ohne größere Ausfallzeit absolvieren kannst.
14. Was gilt bei psychischen Beschwerden?
Gesundheit besteht nicht nur aus Knochen, Muskeln und Erkältungen. Auch starke psychische Belastungen können medizinische Unterstützung erforderlich machen.
Wenn du merkst, dass Angst, Schlafprobleme, anhaltende Überforderung oder andere psychische Beschwerden deinen Alltag deutlich beeinträchtigen, sprich das an. Die Bundeswehr verfügt neben der truppenärztlichen Versorgung über weitere Unterstützungsangebote, darunter Psychologischen Dienst, Sozialdienst und Militärseelsorge.
Welche Stelle zu deiner Situation passt, musst du nicht immer selbst wissen. Du kannst dir zunächst Orientierung holen. Bei einer akuten Krise oder unmittelbarer Gefahr für dich oder andere rufst du sofort den Notruf 112 oder wendest dich direkt an den UvD oder den Sanitätsdienst.
15. So verhältst du dich nach der medizinischen Beurteilung
Nach der Untersuchung ist der Vorgang nicht automatisch beendet. Du musst wissen, was jetzt für dich gilt: Welche Einschränkungen wurden festgelegt? Wie lange gelten sie? Wo sollst du dich anschließend melden? Darfst beziehungsweise sollst du an bestimmten Ausbildungsabschnitten teilnehmen? Musst du zu einem Kontrolltermin?
Wenn du etwas davon nicht verstanden hast, frag nach. Danach informierst du deine Einheit über den dafür vorgesehenen Weg beziehungsweise folgst dem organisatorischen Ablauf, der dir genannt wurde.
Bewahr relevante Unterlagen so auf beziehungsweise gib sie dort ab, wo es vorgesehen ist. Halte dich anschließend an die medizinischen Vorgaben.
16. Fazit
Krankmelden bei der Bundeswehr ist weder ein Drama noch ein persönlicher Freifahrtschein für einen freien Tag. Es ist ein geregelter Vorgang.
Wenn du krank oder verletzt bist, meldest du dich zunächst über den vorgesehenen Weg deiner Einheit. Anschließend nutzt du grundsätzlich die zuständige Regionale Sanitätseinrichtung und lässt medizinisch beurteilen, welche Belastungen möglich sind.
Danach hältst du dich an das Ergebnis. Das kann volle Dienstfähigkeit bedeuten, aber auch eine vorübergehende Einschränkung wie MSG oder eine andere medizinische Festlegung.
Besonders wichtig für deine Grundausbildung ist deshalb nicht, schon vor dem Dienstantritt Begriffe wie „neukrank“, KaS oder KzH perfekt zu beherrschen. Du solltest deinen Krankmeldeweg kennen, Beschwerden ehrlich schildern und medizinische Vorgaben ernst nehmen.
Damit handelst du verantwortlich gegenüber dir selbst und deiner Einheit.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, dich auf genau die Situationen vorzubereiten, bei denen in den ersten Wochen häufig Unsicherheit entsteht.
Beim Thema Krankmelden bringt dir ein strukturierter Check vor allem Klarheit darüber, welche Informationen du dir direkt am Standort merken solltest: deinen Krankmeldeweg, die zuständige Sanitätseinrichtung, wichtige Erreichbarkeiten und den Ablauf außerhalb der regulären Dienstzeit. Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor.
Du musst vor deinem Dienstantritt keine örtlichen Krankmeldeverfahren erraten. Wenn du weißt, welche Fragen du am Standort klären solltest und wie das System grundsätzlich funktioniert, kannst du im Ernstfall ruhig und korrekt handeln.
1. Warum Krankmelden bei der Bundeswehr anders funktioniert als in vielen zivilen Jobs
Als Soldatin oder Soldat bist du grundsätzlich in die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung eingebunden. Die Bundeswehr beschreibt sie als Gegenstück zur Krankenversicherung im zivilen Leben.
Wenn du während des Dienstes krank wirst oder dich verletzt, gehst du deshalb grundsätzlich nicht einfach eigenständig zu irgendeiner zivilen Hausarztpraxis. Du nutzt die vorgesehenen Meldewege und die truppenärztliche Versorgung.
Das ist auch deshalb wichtig, weil es nicht nur um die Diagnose einer Krankheit geht. Für den Dienst muss zusätzlich geklärt werden, welche militärischen Tätigkeiten du gesundheitlich ausführen kannst.
Vielleicht kannst du an Unterricht teilnehmen, aber vorübergehend keinen Sport machen. Vielleicht musst du dich körperlich schonen oder deine Beschwerden sind so ausgeprägt, dass du vorübergehend nicht am normalen Dienst teilnehmen kannst. Genau dafür gibt es die medizinische Beurteilung.
2. Was bedeutet Dienstfähigkeit?
Dienstfähigkeit bedeutet im Alltag vereinfacht, dass du gesundheitlich in der Lage bist, die von dir verlangten dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Das lässt sich nicht allein daran festmachen, ob du morgens aufstehen kannst.
Militärischer Dienst kann körperliche Belastung, Konzentration, längere Märsche, Sport, Ausbildung im Gelände, den Umgang mit Waffen und Gerät oder andere anspruchsvolle Tätigkeiten umfassen. Eine gesundheitliche Einschränkung kann deshalb bei unterschiedlichen Tätigkeiten unterschiedlich ins Gewicht fallen.
Ein verletzter Fuß kann beispielsweise gegen einen Marsch sprechen, während eine theoretische Unterrichtseinheit möglicherweise weiterhin möglich ist. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Bin ich krank oder gesund?“, sondern auch: Welche dienstlichen Tätigkeiten sind unter meinem aktuellen Gesundheitszustand medizinisch vertretbar?
Diese Einschätzung gehört in medizinische Hände.
3. Wie meldest du dich morgens krank?
Hier gilt eine klare Grundregel: Nutze den Krankmeldeweg, den dir deine Einheit erklärt hat.
Für die ganze Bundeswehr gilt der Grundsatz, dass sich erkrankte oder verletzte Soldatinnen und Soldaten zunächst in ihrer Einheit krankmelden und sich anschließend an die zuständige Regionale Sanitätseinrichtung wenden. Wie diese erste Meldung organisatorisch aussieht, kann vor Ort unterschiedlich geregelt sein.
In vielen Einheiten läuft es so: Du ziehst deinen Sportanzug an, meldest dich bei der morgendlichen Vollzähligkeit bei deinem Gruppenführer als „neukrank“ und wirst dann zum Truppenarzt geschickt. Teilweise holst du vorher im Geschäftszimmer einen Krankmeldeschein ab.
Solche Abläufe können dir in einer Einheit begegnen. Du solltest sie aber nicht vor deinem Dienstantritt als allgemeingültige Bundeswehrregel auswendig lernen. Deine Einheit erklärt dir, wann du dich bei wem meldest, welcher Anzug vorgesehen ist und wie du anschließend zur sanitätsdienstlichen Vorstellung kommst.
Konkretes Beispiel
Du wachst morgens mit deutlichen Halsschmerzen, Fiebergefühl und Kreislaufproblemen auf. Dann bleibst du nicht einfach im Bett und schreibst nur deinem Stubenkameraden: „Sag bitte Bescheid.“
Du nutzt den Krankmeldeweg deiner Einheit und folgst anschließend den Anweisungen zur medizinischen Vorstellung. So wissen sowohl deine Einheit als auch die zuständige Sanitätseinrichtung, was passiert.
4. Was ist eine Regionale Sanitätseinrichtung?
Die Bundeswehr organisiert die ambulante medizinische Versorgung unter anderem über Regionale Sanitätseinrichtungen. Das kann beispielsweise eine Arztgruppe oder ein Sanitätsversorgungszentrum sein. Dort arbeiten Truppenärztinnen, Truppenärzte und weiteres Sanitätspersonal.
Während der Dienstzeit wendest du dich bei Erkrankung grundsätzlich an die für deine Einheit zuständige Regionale Sanitätseinrichtung. Welche das ist, erfährst du an deinem Standort.
Merk dir diese Information frühzeitig. Wenn du morgens krank aufwachst, solltest du bereits wissen, wo sich die zuständige Sanitätseinrichtung befindet und welchen Meldeweg deine Einheit verlangt.
5. Was passiert bei der truppenärztlichen Vorstellung?
Beim Sanitätspersonal geht es zunächst um deine gesundheitliche Situation. Beschreib deine Beschwerden so konkret wie möglich: Seit wann bestehen sie? Wo treten Schmerzen auf? Gab es einen Unfall oder eine Verletzung? Hast du Fieber oder andere auffällige Symptome? Nimmst du Medikamente? Haben sich Beschwerden unter Belastung verändert?
Du musst dabei weder übertreiben noch etwas herunterspielen. Der Truppenarzt beziehungsweise das zuständige Sanitätspersonal beurteilt deine gesundheitliche Situation und entscheidet über die medizinisch erforderlichen Maßnahmen sowie mögliche dienstliche Einschränkungen.
Deine Aufgabe ist vor allem, korrekte Angaben zu machen und dich anschließend an die medizinischen Vorgaben zu halten.
6. Was bedeutet MSG?
MSG steht bei der Bundeswehr für marsch-, sport- und geländebefreit. Die Bundeswehr erklärt den Begriff aktuell selbst in ihrem offiziellen Glossar.
Wenn du MSG bist, wirst du für den festgelegten Zeitraum von entsprechenden körperlich belastenden Tätigkeiten freigestellt und bleibst grundsätzlich für geeignete andere Tätigkeiten einsetzbar. MSG bedeutet also nicht automatisch: „Ich habe frei.“
Genau das ist ein wichtiger Unterschied. Wenn beispielsweise dein Knie vorübergehend keinen Lauf oder Marsch zulässt, kann trotzdem eine Teilnahme an geeigneten Tätigkeiten im Innendienst möglich sein. Welche Einschränkungen konkret gelten, richtet sich nach der medizinischen Festlegung.
Konkretes Beispiel
Du hast dir beim Sport den Fuß verletzt. Nach der Untersuchung wirst du für einen bestimmten Zeitraum MSG eingestuft.
Dann hältst du dich an die medizinische Einschränkung und nimmst an den Tätigkeiten teil, für die du weiterhin vorgesehen bist. Du entscheidest nicht selbst, trotzdem am nächsten Marsch teilzunehmen, nur um deinen Kameraden etwas zu beweisen.
7. Was bedeuten KaS und KzH?
Auch diese Abkürzungen wirst du möglicherweise hören. KaS steht für „krank auf Stube“ und KzH für „krank zu Hause“. Beide Abkürzungen findest du auch in offiziellen Unterlagen der Bundeswehr.
Was daraus für deinen konkreten Tagesablauf folgt, richtet sich nach der medizinischen Festlegung und den organisatorischen Vorgaben deiner Einheit. Besonders wichtig ist, dass KzH nicht bedeutet, dass du selbst entscheidest, nach Hause zu fahren. Eine entsprechende medizinische beziehungsweise dienstliche Einordnung muss vorliegen.
Dasselbe gilt für KaS. Wenn du medizinische Vorgaben erhalten hast, hältst du dich daran und klärst mit deiner Einheit, welche organisatorischen Schritte anschließend erforderlich sind.
8. Was ist mit „Innendienst“?
Der Begriff wird im soldatischen Alltag häufig verwendet, sollte aber nicht wie ein universeller Krankheitsstatus mit immer identischer Bedeutung behandelt werden. Entscheidend ist, welche medizinischen Einschränkungen für dich tatsächlich festgelegt wurden und welche geeigneten Tätigkeiten deine Einheit dir anschließend zuweist.
Konzentrier dich deshalb auf die gesundheitliche Frage: Welche Beschwerden habe ich und welche Belastungen sind medizinisch möglich? Alles Weitere ergibt sich aus der Beurteilung und der dienstlichen Organisation.
9. Was machst du, wenn du außerhalb deines Standorts krank wirst?
Dafür gibt es ebenfalls geregelte Wege. Die Bundeswehr weist ausdrücklich darauf hin, dass in Ausnahmefällen eine standortfremde Vorstellung bei einer Regionalen Sanitätseinrichtung möglich ist.
Das kann beispielsweise relevant werden, wenn du dich außerhalb deines Dienstorts befindest und während der regulären Dienstzeit ärztliche Behandlung benötigst. Das offizielle Merkblatt der Bundeswehr sieht grundsätzlich vor, dass du dann die nächsterreichbare Sanitätseinrichtung der Bundeswehr aufsuchst oder, wenn du dazu nicht in der Lage bist, diese beziehungsweise deine zuständige Regionale Sanitätseinrichtung benachrichtigst.
Wirst du dort als vorübergehend nicht dienstfähig und KzH beurteilt, musst du nach dem Bundeswehr-Merkblatt unverzüglich deine zuständige Disziplinarvorgesetzte beziehungsweise deinen zuständigen Disziplinarvorgesetzten informieren oder informieren lassen.
Improvisiere deshalb bei einer Erkrankung außerhalb des Standorts nicht selbst. Nimm frühzeitig Kontakt zu den vorgesehenen Stellen auf und lass dir sagen, wie du konkret vorgehen sollst.
10. Was gilt außerhalb der regulären Dienstzeit?
Auch abends, nachts, am Wochenende oder während anderer dienstfreier Zeiten können gesundheitliche Probleme auftreten. Die Bundeswehr stellt dafür einen eigenen ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
Die aktuelle Telefonnummer lautet 0800 9726378. Die Bundeswehr bezeichnet sie auch als „0800 ZSanDst“.
Dort bekommst du außerhalb der regulären Dienstzeit medizinische Orientierung innerhalb des Systems der truppenärztlichen Versorgung. Bei einem akuten medizinischen Notfall gilt unabhängig davon: Ein akuter Notfall wird nicht dadurch weniger dringend, dass du Soldatin oder Soldat bist.
11. Darfst du einfach zu einem zivilen Arzt gehen?
Grundsätzlich nutzt du als Soldatin oder Soldat die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Außerhalb des Dienstortes oder außerhalb regulärer Dienstzeiten können Situationen entstehen, in denen andere medizinische Versorgung erforderlich ist. Dafür enthält das offizielle Bundeswehr-Merkblatt konkrete Regeln.
Die Standardempfehlung lautet deshalb: Kontaktiere nach Möglichkeit zuerst die zuständige Sanitätseinrichtung beziehungsweise außerhalb der Dienstzeit den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr. Damit vermeidest du auch Probleme bei der späteren Abrechnung einer externen Behandlung.
Bei einem akuten medizinischen Notfall wartest du selbstverständlich nicht auf einen normalen Termin, sondern nutzt die notwendige Notfallversorgung.
12. Warum falscher Ehrgeiz dir nicht hilft
§ 17a Soldatengesetz enthält ausdrücklich eine Gesunderhaltungspflicht. Soldatinnen und Soldaten müssen alles in ihren Kräften Stehende tun, um ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.
Das passt nicht zu der Vorstellung, dass ein guter Soldat jede Verletzung möglichst lange verschweigt. Natürlich musst du zwischen normaler körperlicher Belastung und echten gesundheitlichen Beschwerden unterscheiden lernen.
Muskelkater nach ungewohnter Belastung ist nicht automatisch eine Erkrankung. Ein zunehmend starker Schmerz, eine deutliche Verletzung oder Fieber sollte aber nicht deshalb ignoriert werden, weil du Angst hast, als unmotiviert zu gelten.
Dein Ziel ist nicht, einen einzelnen Ausbildungstag um jeden Preis durchzustehen. Dein Ziel ist, dauerhaft gesund und einsatzfähig zu bleiben.
13. Was gilt bei Verletzungen während der Ausbildung?
Wenn du dich während Sport, Marsch, Gefechtsdienst oder einer anderen Ausbildung verletzt, wartest du nicht automatisch bis zum nächsten Morgen. Melde die Verletzung über deine Ausbildungsebene.
Je nach Situation kann anschließend eine unmittelbare medizinische Beurteilung erforderlich sein. Das ist besonders wichtig, wenn eine Verletzung deine Beweglichkeit einschränkt, starke Schmerzen verursacht oder sich unter weiterer Belastung verschlimmern könnte.
Auch bei kleineren Problemen gilt: Beobachte sie vernünftig. Eine kleine Druckstelle am Fuß kann früh versorgt werden. Wenn du sie ignorierst und anschließend mit Ausrüstung weiterläufst, kann daraus ein deutlich größeres Problem entstehen.
Konkretes Beispiel
Während eines Marsches merkst du, dass sich eine Blase entwickelt und zunehmend schmerzt. Bei geeigneter Gelegenheit meldest du das Problem und lässt dir zeigen, wie du damit umgehen sollst.
So erhöhst du die Chance, dass du die weitere Ausbildung ohne größere Ausfallzeit absolvieren kannst.
14. Was gilt bei psychischen Beschwerden?
Gesundheit besteht nicht nur aus Knochen, Muskeln und Erkältungen. Auch starke psychische Belastungen können medizinische Unterstützung erforderlich machen.
Wenn du merkst, dass Angst, Schlafprobleme, anhaltende Überforderung oder andere psychische Beschwerden deinen Alltag deutlich beeinträchtigen, sprich das an. Die Bundeswehr verfügt neben der truppenärztlichen Versorgung über weitere Unterstützungsangebote, darunter Psychologischen Dienst, Sozialdienst und Militärseelsorge.
Welche Stelle zu deiner Situation passt, musst du nicht immer selbst wissen. Du kannst dir zunächst Orientierung holen. Bei einer akuten Krise oder unmittelbarer Gefahr für dich oder andere rufst du sofort den Notruf 112 oder wendest dich direkt an den UvD oder den Sanitätsdienst.
15. So verhältst du dich nach der medizinischen Beurteilung
Nach der Untersuchung ist der Vorgang nicht automatisch beendet. Du musst wissen, was jetzt für dich gilt: Welche Einschränkungen wurden festgelegt? Wie lange gelten sie? Wo sollst du dich anschließend melden? Darfst beziehungsweise sollst du an bestimmten Ausbildungsabschnitten teilnehmen? Musst du zu einem Kontrolltermin?
Wenn du etwas davon nicht verstanden hast, frag nach. Danach informierst du deine Einheit über den dafür vorgesehenen Weg beziehungsweise folgst dem organisatorischen Ablauf, der dir genannt wurde.
Bewahr relevante Unterlagen so auf beziehungsweise gib sie dort ab, wo es vorgesehen ist. Halte dich anschließend an die medizinischen Vorgaben.
16. Fazit
Krankmelden bei der Bundeswehr ist weder ein Drama noch ein persönlicher Freifahrtschein für einen freien Tag. Es ist ein geregelter Vorgang.
Wenn du krank oder verletzt bist, meldest du dich zunächst über den vorgesehenen Weg deiner Einheit. Anschließend nutzt du grundsätzlich die zuständige Regionale Sanitätseinrichtung und lässt medizinisch beurteilen, welche Belastungen möglich sind.
Danach hältst du dich an das Ergebnis. Das kann volle Dienstfähigkeit bedeuten, aber auch eine vorübergehende Einschränkung wie MSG oder eine andere medizinische Festlegung.
Besonders wichtig für deine Grundausbildung ist deshalb nicht, schon vor dem Dienstantritt Begriffe wie „neukrank“, KaS oder KzH perfekt zu beherrschen. Du solltest deinen Krankmeldeweg kennen, Beschwerden ehrlich schildern und medizinische Vorgaben ernst nehmen.
Damit handelst du verantwortlich gegenüber dir selbst und deiner Einheit.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, dich auf genau die Situationen vorzubereiten, bei denen in den ersten Wochen häufig Unsicherheit entsteht.
Beim Thema Krankmelden bringt dir ein strukturierter Check vor allem Klarheit darüber, welche Informationen du dir direkt am Standort merken solltest: deinen Krankmeldeweg, die zuständige Sanitätseinrichtung, wichtige Erreichbarkeiten und den Ablauf außerhalb der regulären Dienstzeit. Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor.
Du musst vor deinem Dienstantritt keine örtlichen Krankmeldeverfahren erraten. Wenn du weißt, welche Fragen du am Standort klären solltest und wie das System grundsätzlich funktioniert, kannst du im Ernstfall ruhig und korrekt handeln.
Häufige Fragen
01
Wie melde ich mich bei der Bundeswehr krank?
Melde dich zuerst über den vorgesehenen Krankmeldeweg deiner Einheit. Anschließend wendest du dich grundsätzlich an die für deine Einheit zuständige Regionale Sanitätseinrichtung.
02
Muss ich beim Krankmelden immer „neukrank“ sagen?
Nein, das ist keine bundesweit verbindliche Regel. Verwende die Meldung und den Ablauf, die dir deine konkrete Einheit vorgibt.
03
Muss ich morgens einen Sportanzug anziehen, wenn ich krank bin?
In vielen Einheiten ist das üblich, zum Beispiel der saubere Dienstsportanzug für den Gang zum Truppenarzt. Welcher Anzug bei dir vorgesehen ist, erklärt dir deine Einheit.
04
Muss ich immer zuerst ins GeZi?
Nein. Geschäftszimmer können in örtliche Krankmeldeverfahren eingebunden sein. Maßgeblich ist der Meldeweg deiner Einheit.
05
Was bedeutet MSG?
MSG bedeutet „marsch-, sport- und geländebefreit“. Für den festgelegten Zeitraum wirst du von diesen Belastungen befreit und kannst für geeignete andere Tätigkeiten eingesetzt werden.
06
Was bedeutet KzH?
KzH steht für „krank zu Hause“. Ob diese Einstufung bei dir vorliegt und was organisatorisch daraus folgt, richtet sich nach der medizinischen Beurteilung und den Vorgaben deiner Einheit.
07
Was bedeutet KaS?
KaS steht für „krank auf Stube“. Auch hier gelten die konkrete medizinische Festlegung und die organisatorischen Vorgaben deiner Einheit.
08
Was mache ich, wenn ich am Wochenende zu Hause krank werde?
Nimm frühzeitig Kontakt zu den vorgesehenen militärischen beziehungsweise sanitätsdienstlichen Stellen auf. Eine standortfremde Vorstellung bei einer Regionalen Sanitätseinrichtung ist in Ausnahmefällen möglich. Außerhalb der regulären Dienstzeit erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr unter 0800 9726378.
09
Kann ich einfach zu meinem Hausarzt gehen?
Als Soldatin oder Soldat nutzt du grundsätzlich die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Für Behandlungen außerhalb des Dienstortes oder außerhalb der Dienstzeit gelten besondere Verfahren. Klär den richtigen Weg deshalb möglichst vorher mit der zuständigen Sanitätseinrichtung oder dem Bereitschaftsdienst.
10
Was mache ich bei einem medizinischen Notfall?
Bei einem akuten medizinischen Notfall rufst du 112 beziehungsweise nutzt unmittelbar die notwendige Notfallversorgung.
11
Muss ich trotz MSG am Dienst teilnehmen?
MSG bedeutet nicht automatisch dienstfrei. Es befreit dich von Marsch, Sport und Gelände. Für geeignete andere Tätigkeiten kannst du weiterhin vorgesehen sein.
12
Darf ich trotz medizinischer Einschränkung freiwillig beim Sport mitmachen?
Halte dich an die medizinischen Vorgaben. Eigenmächtiges Ignorieren einer festgelegten Einschränkung ist keine sinnvolle Form von Motivation.
Quellen zum Nachlesen
Bundeswehr: Truppenärztliche Versorgung – Die Bundeswehr erklärt hier den grundlegenden Ablauf bei Krankheit und Verletzung. Soldatinnen und Soldaten melden sich zunächst in ihrer Einheit krank und wenden sich anschließend an die zuständige Regionale Sanitätseinrichtung.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Truppenärztinnen und Truppenärzte – Hier findest du Informationen zu den Regionalen Sanitätseinrichtungen, ihren Standorten und zur standortfremden Vorstellung. Die Seite nennt außerdem den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr für Zeiten außerhalb des regulären Dienstbetriebs.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung und Unfällen – Das offizielle Merkblatt erklärt unter anderem das Vorgehen bei Erkrankungen außerhalb des Dienstortes beziehungsweise außerhalb der regulären Dienstzeit und enthält Hinweise zur standortfremden medizinischen Versorgung.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Glossar militärischer Begriffe – Im offiziellen Glossar erklärt die Bundeswehr unter anderem die Abkürzung MSG als „marsch-, sport- und geländebefreit“.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Gesetze im Internet: § 17a Soldatengesetz – Die Vorschrift regelt die Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte von Soldatinnen und Soldaten. Soldaten müssen alles in ihren Kräften Stehende tun, um ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Bundeswehr: Hilfe in Notlagen – Die Bundeswehr bündelt hier wichtige medizinische, psychologische, soziale und seelsorgerische Ansprechstellen sowie den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Dieser Artikel beschreibt den grundsätzlichen Umgang mit Erkrankungen und Verletzungen bei der Bundeswehr mit Stand Oktober 2026 und ersetzt keine medizinische Beratung. Konkrete Krankmeldezeiten, Meldungen wie „neukrank“, vorgeschriebener Anzug, Beteiligung des Geschäftszimmers, Formulare und weitere organisatorische Abläufe können sich zwischen Einheiten und Standorten unterscheiden. Maßgeblich sind der Krankmeldeweg deiner Einheit, die Vorgaben des Sanitätsdienstes und die individuelle medizinische Beurteilung. Bei einem akuten medizinischen Notfall gilt 112.
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