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Basisausbildung

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Umgang mit Druck durch Ausbilder: Was normal ist und wo Grenzen liegen

Körper und Kopf

Regeln und Haltung

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

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Umgang mit Druck durch Ausbilder: Was normal ist und wo Grenzen liegen

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Letzte Aktualisierung: Oktober 2026

Einordnung

Dieser Artikel gehört zum Thema Körper und Kopf der Soldateninitiative.

Er richtet sich an angehende und aktive Soldatinnen und Soldaten, die verstehen möchten, welcher Druck durch Ausbilder zur Grundausbildung gehören kann und wo klare rechtliche und persönliche Grenzen liegen.

In der Grundausbildung wirst du korrigiert werden. Vielleicht ist deine Ausrüstung nicht richtig vorbereitet, du kommst zu spät, setzt eine Anweisung falsch um oder brauchst für einen Ablauf länger als vorgesehen. Dann kann die Rückmeldung deutlich ausfallen.

Gerade wenn du bisher vor allem Schule, Studium oder einen zivilen Ausbildungsbetrieb kennst, kann sich der militärische Umgang zunächst ungewohnt anfühlen. Trotzdem gilt nicht, dass alles, was hart ist, automatisch zulässig ist.

Das Soldatengesetz gibt Vorgesetzten Verantwortung. Sie müssen für ihre Untergebenen sorgen, dürfen Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und im Rahmen von Recht und Dienstvorschriften erteilen und tragen für ihre Befehle Verantwortung.

Für dich ergibt sich daraus eine wichtige Unterscheidung: Klare Ansagen, Leistungsanforderungen und sachbezogene Korrekturen gehören zur Ausbildung. Gewalt, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, entwürdigende Behandlung und rechtswidrige Befehle musst du nicht als angeblich normale militärische Härte einordnen.

Wenn du zuerst verstehen willst, wie du an anstrengenden Ausbildungstagen mental handlungsfähig bleibst, lies diesen Artikel:

Mentale Routinen für anstrengende Tage in der Grundausbildung

Wenn du wissen willst, was du tun solltest, wenn aus Druck der Gedanke ans Aufgeben wird, passt dieser Artikel:

Wenn du in der Grundausbildung an Aufgeben denkst: Was du erst tun solltest

Letzte Aktualisierung: Oktober 2026

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Dieser Artikel gehört zum Thema Körper und Kopf der Soldateninitiative.

Er richtet sich an angehende und aktive Soldatinnen und Soldaten, die verstehen möchten, welcher Druck durch Ausbilder zur Grundausbildung gehören kann und wo klare rechtliche und persönliche Grenzen liegen.

In der Grundausbildung wirst du korrigiert werden. Vielleicht ist deine Ausrüstung nicht richtig vorbereitet, du kommst zu spät, setzt eine Anweisung falsch um oder brauchst für einen Ablauf länger als vorgesehen. Dann kann die Rückmeldung deutlich ausfallen.

Gerade wenn du bisher vor allem Schule, Studium oder einen zivilen Ausbildungsbetrieb kennst, kann sich der militärische Umgang zunächst ungewohnt anfühlen. Trotzdem gilt nicht, dass alles, was hart ist, automatisch zulässig ist.

Das Soldatengesetz gibt Vorgesetzten Verantwortung. Sie müssen für ihre Untergebenen sorgen, dürfen Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und im Rahmen von Recht und Dienstvorschriften erteilen und tragen für ihre Befehle Verantwortung.

Für dich ergibt sich daraus eine wichtige Unterscheidung: Klare Ansagen, Leistungsanforderungen und sachbezogene Korrekturen gehören zur Ausbildung. Gewalt, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, entwürdigende Behandlung und rechtswidrige Befehle musst du nicht als angeblich normale militärische Härte einordnen.

Wenn du zuerst verstehen willst, wie du an anstrengenden Ausbildungstagen mental handlungsfähig bleibst, lies diesen Artikel:

Mentale Routinen für anstrengende Tage in der Grundausbildung

Wenn du wissen willst, was du tun solltest, wenn aus Druck der Gedanke ans Aufgeben wird, passt dieser Artikel:

Wenn du in der Grundausbildung an Aufgeben denkst: Was du erst tun solltest

[ Kurz gesagt ]

In der Grundausbildung darfst du mit klarer Führung rechnen. Ausbilder dürfen Fehler ansprechen, Leistung verlangen, Wiederholungen anordnen, Pünktlichkeit und Ordnung einfordern und dir deutlich sagen, wenn etwas nicht den Vorgaben entspricht.

Auch eine unangenehme oder laute Ansage ist deshalb nicht automatisch Schikane. Entscheidend sind Inhalt, Zweck und Situation.

Frag dich: Was soll ich konkret lernen oder korrigieren? Hat die Ansage einen nachvollziehbaren dienstlichen Zweck? Geht es um mein Verhalten oder werde ich als Person herabgewürdigt? Werden Gesundheit, Menschenwürde und geltendes Recht beachtet?

Bei normaler Korrektur gilt: zuhören, verstehen, umsetzen und daraus lernen. Bei einem ernsthaften Problem gilt: Sachverhalt möglichst konkret festhalten und einen passenden Ansprechweg nutzen.

Bei Gewalt, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder anderen schwerwiegenden Vorfällen gibt es spezialisierte Ansprechstellen und gesetzliche Beschwerderechte. Die Grundausbildung darf dich fordern. Sie findet aber nicht außerhalb des Rechts statt.

[ Kurz gesagt ]

In der Grundausbildung darfst du mit klarer Führung rechnen. Ausbilder dürfen Fehler ansprechen, Leistung verlangen, Wiederholungen anordnen, Pünktlichkeit und Ordnung einfordern und dir deutlich sagen, wenn etwas nicht den Vorgaben entspricht.

Auch eine unangenehme oder laute Ansage ist deshalb nicht automatisch Schikane. Entscheidend sind Inhalt, Zweck und Situation.

Frag dich: Was soll ich konkret lernen oder korrigieren? Hat die Ansage einen nachvollziehbaren dienstlichen Zweck? Geht es um mein Verhalten oder werde ich als Person herabgewürdigt? Werden Gesundheit, Menschenwürde und geltendes Recht beachtet?

Bei normaler Korrektur gilt: zuhören, verstehen, umsetzen und daraus lernen. Bei einem ernsthaften Problem gilt: Sachverhalt möglichst konkret festhalten und einen passenden Ansprechweg nutzen.

Bei Gewalt, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder anderen schwerwiegenden Vorfällen gibt es spezialisierte Ansprechstellen und gesetzliche Beschwerderechte. Die Grundausbildung darf dich fordern. Sie findet aber nicht außerhalb des Rechts statt.

[ Inhalt ]

01

Warum es in der Grundausbildung überhaupt Druck gibt

02

Was normaler Ausbildungsdruck sein kann

03

Was eine Korrektur von persönlicher Abwertung unterscheidet

04

Wie du auf normale Kritik reagieren solltest

05

Warum „nicht sofort diskutieren“ trotzdem keine Schweigepflicht bedeutet

06

Lautstärke allein entscheidet nicht über die Grenze

07

Wo klare Grenzen liegen

08

Was bei Mobbing anders ist als bei einem einzelnen Konflikt

09

Was bei sexueller Belästigung gilt

10

Gesundheit und Sicherheit sind keine Nebensache

11

Was du tun kannst, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst

12

Welche Rolle die Vertrauensperson hat

13

Wie eine förmliche Beschwerde funktioniert

14

Du kannst dich direkt an den Wehrbeauftragten wenden

15

Was die Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt bietet

16

Wie du normalen Druck besser verarbeitest

17

Was du vor deinem Dienstantritt verstehen solltest

18

Fazit

Häufige Fragen

Quellen zum Nachlesen

1. Warum es in der Grundausbildung überhaupt Druck gibt

Die Grundausbildung heißt seit Mai 2026 offiziell Heimatschutzausbildung Streitkräfte. Sie dauert grundsätzlich drei Monate und umfasst rund 500 Ausbildungsstunden.

In dieser Zeit lernst du nicht nur einzelne militärische Tätigkeiten. Du gewöhnst dich an verbindliche Zeiten, Zusammenarbeit, Verantwortung für Material, körperliche Belastung und militärische Führung. Dazu gehört, dass Fehler korrigiert werden.

Bei manchen Themen ist das besonders wichtig. Wenn es um Waffen, Sicherheit, medizinische Ausbildung oder andere Tätigkeiten mit möglichen Folgen für dich und andere geht, kann eine Anweisung nicht beliebig behandelt werden.

Deshalb ist militärische Ausbildung nicht darauf ausgelegt, dass jede Rückmeldung möglichst angenehm formuliert wird. Sie muss aber rechtmäßig bleiben.

2. Was normaler Ausbildungsdruck sein kann

Normaler Ausbildungsdruck hat einen erkennbaren Bezug zur Ausbildung oder zum Dienst. Du kommst zu spät und wirst korrigiert. Deine Ausrüstung ist nicht vollständig und du sollst sie nachbereiten. Ein Ablauf funktioniert nicht und wird wiederholt.

Auch klare Zeitvorgaben können dazugehören. Deine Gruppe arbeitet zu langsam und bekommt eine konkrete Vorgabe. Du hast eine Anweisung nicht umgesetzt und wirst darauf hingewiesen.

Solche Situationen können unangenehm sein. Sie sind allein deshalb aber noch keine Grenzüberschreitung.

Die praktische Frage lautet: Was soll durch die Ansage konkret verbessert werden? Wenn du darauf eine nachvollziehbare Antwort findest, hast du meistens einen guten Ausgangspunkt für die Einordnung.

Konkretes Beispiel

Du erscheinst nicht rechtzeitig am befohlenen Ort. Dein Ausbilder weist dich deutlich darauf hin, dass du beim nächsten Mal früher fertig sein musst.

Das fühlt sich vielleicht unangenehm an. Der Ausbildungsbezug ist trotzdem klar: Du sollst lernen, eine verbindliche Zeit einzuhalten.

Deine sinnvollste Reaktion besteht deshalb darin, herauszufinden, warum du zu spät warst, und deinen Ablauf für den nächsten Morgen anzupassen.

3. Was eine Korrektur von persönlicher Abwertung unterscheidet

Eine Korrektur richtet sich auf etwas, das du getan oder nicht getan hast. „Ihre Ausrüstung ist nicht vollständig.“ „Sie sind zu spät.“ „Das war nicht der befohlene Ablauf.“

Daraus kannst du ableiten, was sich ändern soll. Persönliche Abwertung funktioniert anders. Dann geht es nicht mehr darum, dein Verhalten zu verbessern, sondern darum, dich als Menschen herabzusetzen.

Gerade in einem hierarchischen Umfeld ist diese Unterscheidung wichtig. Ein Vorgesetzter darf führen und korrigieren.

Das Soldatengesetz verpflichtet Vorgesetzte gleichzeitig zur Fürsorge und verlangt, dass Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und unter Beachtung der Gesetze und Dienstvorschriften erteilt werden. Deshalb ist die militärische Hierarchie kein Freibrief für beliebiges Verhalten.

4. Wie du auf normale Kritik reagieren solltest

Wenn du normal korrigiert wirst, brauchst du keine lange Verteidigungsrede. Hör zuerst zu, versuch zu verstehen, was konkret falsch war, und setz die Korrektur um.

Merk dir anschließend, was du beim nächsten Mal anders machen musst. Wenn du eine wichtige Information ergänzen musst oder eine Anweisung tatsächlich nicht verstanden hast, kannst und solltest du sachlich nachfragen.

Du musst aber nicht jeden Fehler sofort erklären. Manchmal ist die beste Reaktion schlicht: Verstanden, korrigiert, beim nächsten Mal besser.

Diese Haltung hilft dir nicht nur im Umgang mit Ausbildern. Sie macht dich insgesamt lernfähiger.

5. Warum „nicht sofort diskutieren“ trotzdem keine Schweigepflicht bedeutet

Es gibt einen Unterschied zwischen unnötigem Rechtfertigen und notwendigem Sprechen. Wenn du einen einfachen Fehler gemacht hast, bringt eine fünfminütige Diskussion meistens wenig.

Wenn dagegen eine wichtige Information fehlt, Gesundheit oder Sicherheit betroffen sind oder du einen Auftrag nicht verstanden hast, solltest du das ansprechen. Das gilt auch bei rechtlichen Grenzen.

Das Soldatengesetz verlangt Gehorsam gegenüber rechtmäßigen Befehlen. Gleichzeitig nennt § 11 SG Grenzen. Ein Befehl, der die Menschenwürde verletzt oder nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt wurde, begründet nach der gesetzlichen Regelung keine Gehorsamspflicht. Ein Befehl, durch dessen Befolgung eine Straftat begangen würde, darf nicht befolgt werden.

Für deinen normalen Ausbildungsalltag bedeutet das nicht, dass du bei jeder unbeliebten Aufgabe eine juristische Diskussion beginnst. Es bedeutet aber: Gehorsam ist in der Bundeswehr rechtlich gebunden und nicht grenzenlos.

6. Lautstärke allein entscheidet nicht über die Grenze

Eine häufige Frage lautet: „Darf ein Ausbilder mich anschreien?“

Allein anhand der Lautstärke lässt sich eine Situation nicht sinnvoll beurteilen. Eine laute Anweisung kann beispielsweise in einer Umgebung notwendig sein, in der du sie sonst nicht verstehen würdest. Auch eine deutliche Korrektur kann unangenehm sein, ohne deshalb automatisch rechtswidrig zu werden.

Umgekehrt kann jemand sehr ruhig sprechen und dich trotzdem massiv herabwürdigen oder bedrohen. Achte deshalb stärker auf Inhalt, Zweck, Häufigkeit und Situation.

Was wurde gesagt? Warum wurde es gesagt? Was sollte dadurch erreicht werden? War die Art der Durchsetzung den Umständen angemessen? Wirst du wegen eines konkreten Verhaltens korrigiert oder systematisch als Person angegriffen?

Diese Fragen sind hilfreicher als eine pauschale Dezibelgrenze, die es für deinen Ausbildungsalltag nicht gibt.

7. Wo klare Grenzen liegen

Einige Situationen solltest du nicht als normalen Ausbildungsdruck abtun. Dazu gehören insbesondere körperliche oder psychische Gewalt, sexuelle Belästigung, Diskriminierung und andere Formen entwürdigender Behandlung.

Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz schützt Soldatinnen und Soldaten vor bestimmten Benachteiligungen. Belästigung und sexuelle Belästigung sind dort ausdrücklich erfasst und dienstlich untersagt.

Auch die Bundeswehr selbst hat eine zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt eingerichtet. Sie nennt ausdrücklich Mobbing, Diskriminierung, körperliche und psychische Gewalt sowie sexualisiertes Fehlverhalten als mögliche Beratungsanlässe.

Bei solchen Situationen geht es nicht darum, ob du „härter werden“ musst. Dann geht es darum, Unterstützung und gegebenenfalls einen formellen Beschwerdeweg zu nutzen.

8. Was bei Mobbing anders ist als bei einem einzelnen Konflikt

Nicht jede unangenehme Begegnung ist Mobbing. Ein Streit mit einem Kameraden oder eine einmalige harte Korrektur durch einen Ausbilder reicht für eine solche Einordnung nicht automatisch aus.

Wenn du aber über längere Zeit gezielt ausgegrenzt, herabgewürdigt oder psychisch unter Druck gesetzt wirst, solltest du das nicht einfach als typischen Grundausbildungsalltag akzeptieren. Die zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt berät ausdrücklich auch bei Mobbing.

Du kannst dich dort vertraulich und auf Wunsch anonym melden. Das ist besonders hilfreich, wenn du selbst noch nicht sicher bist, wie ein Verhalten einzuordnen ist.

Du musst also nicht bereits eine fertige juristische Bewertung mitbringen, bevor du Beratung suchen darfst.

9. Was bei sexueller Belästigung gilt

Sexuelle Belästigung ist keine Form von Kameradschaft, Humor oder militärischer Härte. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz erfasst unter anderem unerwünschte sexuelle Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts und unerwünschtes Zeigen pornografischer Darstellungen.

Solche Verhaltensweisen sind dienstlich untersagt. Wenn du davon betroffen bist, kannst du Unterstützung nutzen.

Neben den dienstlichen Wegen kommt beispielsweise die zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt infrage. Auch Gleichstellungsbeauftragte können bei bestimmten Benachteiligungen und bei sexueller Belästigung beraten und unterstützen.

Du musst eine solche Situation nicht erst mehrfach erleben, bevor du sie ansprechen darfst.

10. Gesundheit und Sicherheit sind keine Nebensache

Die Grundausbildung ist körperlich fordernd. Müdigkeit, Muskelkater und Anstrengung sind deshalb nicht automatisch medizinische Probleme.

Trotzdem gibt es eine klare Grenze: Wenn du krank oder verletzt bist oder ernsthafte Beschwerden auftreten, gehört das in die medizinische Beurteilung. Dasselbe gilt für psychische Beschwerden.

Du solltest weder jedes unangenehme Gefühl zum Notfall erklären noch aus Angst vor einer Reaktion echte Beschwerden verschweigen. Vorgesetzte haben nach § 10 SG eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Untergebenen.

Wenn du ein gesundheitliches Problem hast, nutzt du den vorgesehenen Meldeweg und die sanitätsdienstliche Versorgung.

Konkretes Beispiel

Während einer körperlich fordernden Ausbildung merkst du, dass du nicht nur erschöpft bist, sondern deutliche gesundheitliche Beschwerden entwickelst.

Dann versuchst du nicht, möglichst unauffällig weiterzumachen, nur weil du Angst hast, als wenig belastbar wahrgenommen zu werden. Du meldest die Beschwerden nach dem vorgesehenen Verfahren.

Die medizinische Einordnung gehört zum Sanitätsdienst.

11. Was du tun kannst, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst

Versuch zunächst, den Sachverhalt möglichst konkret zu erfassen. Was ist passiert? Wann ist es passiert? Wer war beteiligt? Wer hat es mitbekommen? Was wurde gesagt oder getan?

Prüf außerdem, ob es sich um eine einzelne Situation oder um wiederholtes Verhalten handelt. Gibt es Nachrichten, Unterlagen oder andere Informationen, die für die Einordnung wichtig sind?

Das bedeutet nicht, dass du aus jedem Streit eine Beweisakte machen sollst. Bei ernsthaften oder wiederkehrenden Vorfällen hilft eine sachliche Dokumentation aber dabei, später konkret erklären zu können, worum es geht.

Vermeide Übertreibungen. Bleib bei dem, was tatsächlich passiert ist.

12. Welche Rolle die Vertrauensperson hat

Vertrauenspersonen sind gewählte Interessenvertretungen der Soldatinnen und Soldaten. Sie können bei persönlichen und dienstlichen Anliegen eine wichtige Ansprechperson sein.

Gerade wenn du unsicher bist, wie du eine Situation einordnen oder ansprechen sollst, kann ein Gespräch helfen. Die Vertrauensperson ersetzt dabei nicht automatisch andere gesetzliche Beschwerdewege.

Sie ist eine zusätzliche Möglichkeit innerhalb des Systems der soldatischen Beteiligung. Du musst deshalb nicht jedes Problem allein lösen und auch nicht jedes Anliegen sofort an die höchste Führungsebene tragen.

13. Wie eine förmliche Beschwerde funktioniert

Wenn du glaubst, von Vorgesetzten oder einer Dienststelle unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt worden zu sein, gibt dir § 1 Wehrbeschwerdeordnung ein Beschwerderecht.

Für die förmliche Beschwerde gelten konkrete Regeln. Sie wird grundsätzlich beim nächsten Disziplinarvorgesetzten eingelegt. Ist eine andere Stelle zuständig, sieht die Wehrbeschwerdeordnung entsprechende Regelungen vor.

Auch Fristen und Form sind gesetzlich geregelt. Du darfst die Beschwerde frühestens nach Ablauf einer Nacht einlegen und musst sie innerhalb eines Monats einlegen, nachdem du vom Beschwerdeanlass erfahren hast. Sie kann schriftlich oder mündlich eingelegt werden.

Deshalb solltest du bei einem ernsthaften Sachverhalt nicht allein anhand von Interneterfahrungen entscheiden, wie du vorgehen musst. Informier dich über das aktuelle Verfahren und nutze bei Bedarf Unterstützung.

Wichtig ist auch: Die Wehrbeschwerdeordnung enthält ein Benachteiligungsverbot im Zusammenhang mit Beschwerden.

14. Du kannst dich direkt an den Wehrbeauftragten wenden

Neben den militärischen Beschwerdewegen gibt es eine besondere Möglichkeit. Nach § 7 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages darf sich jeder Soldat einzeln und ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten wenden.

Wegen der Tatsache, dass du dich an den Wehrbeauftragten gewandt hast, darfst du nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. Das unmittelbare Eingaberecht ist deshalb gerade bei ernsthaften Problemen wichtig.

Es bedeutet aber nicht, dass du für jede alltägliche Korrektur in der Grundausbildung eine Eingabe schreiben solltest. Nutze diesen Weg bei ernsthaften Anliegen, zum Beispiel wenn du Verstöße gegen Grundrechte oder die Grundsätze der Inneren Führung vermutest.

15. Was die Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt bietet

Die Bundeswehr unterhält eine zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt. Du erreichst sie auch anonym und ohne Dienstweg per E-Mail an BMVgAnsprStDiskriminierung@bmvg.bund.de.

Sie richtet sich unter anderem an Menschen, die sich von Mobbing, Diskriminierung, körperlicher oder psychischer Gewalt oder sexualisiertem Fehlverhalten betroffen fühlen. Die Beratung ist vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.

Besonders wichtig ist: Du kannst dich auch melden, wenn du selbst noch nicht sicher bist, ob das Verhalten bereits als Mobbing oder Diskriminierung einzuordnen ist.

Die Beratenden können mit dir den Sachverhalt und mögliche nächste Schritte besprechen. Du musst dafür nicht zuerst den Dienstweg durchlaufen.

Die Ansprechstelle selbst trifft allerdings keine disziplinarischen Entscheidungen.

16. Wie du normalen Druck besser verarbeitest

Wenn die Situation klar im normalen Ausbildungsrahmen liegt, hilft dir eine einfache mentale Routine. Frag zuerst: Was wurde konkret korrigiert? Was soll ich beim nächsten Mal anders machen? Was kann ich jetzt direkt verbessern?

Danach setzt du genau dort an. Versuch nicht, aus jeder deutlichen Rückmeldung eine Aussage über deinen Wert als Person zu machen.

Die Grundausbildung ist eine Lernphase. Wenn du heute eine Korrektur bekommst und morgen denselben Ablauf sauberer ausführst, hat die Rückmeldung ihren Zweck erfüllt.

Konkretes Beispiel

Deine Ausrüstung ist für einen Ausbildungsabschnitt nicht vollständig vorbereitet. Du bekommst eine deutliche Ansage.

Statt den ganzen Abend darüber nachzudenken, ob dein Ausbilder dich nicht leiden kann, klärst du: Was hat gefehlt? Warum hat es gefehlt? Wie organisiere ich meine Sachen, damit das morgen nicht wieder passiert?

Damit wird aus Druck eine konkrete Verbesserung.

17. Was du vor deinem Dienstantritt verstehen solltest

Du musst dich nicht darauf vorbereiten, jede Form von Behandlung schweigend hinzunehmen. Du solltest dich aber darauf einstellen, dass militärische Ausbildung verbindlicher und direkter sein kann als viele zivile Alltagssituationen.

Vor deinem Start helfen deshalb fünf Grundgedanken: Du wirst Fehler machen. Du wirst korrigiert werden. Nicht jede unangenehme Ansage ist persönlich gemeint. Du darfst bei echten Problemen Unterstützung nutzen. Und militärische Hierarchie hebt Recht, Menschenwürde und Fürsorge nicht auf.

Mit dieser Erwartung kannst du deutlich besser unterscheiden, was Teil deiner Ausbildung ist und was genauer betrachtet werden sollte.

18. Fazit

Druck durch Ausbilder lässt sich nicht allein daran beurteilen, wie angenehm sich eine Situation für dich anfühlt. Grundausbildung bedeutet verbindliche Anforderungen, Korrekturen, Wiederholungen und klare Führung.

Wenn du zu spät bist, Material nicht vorbereitet hast oder einen Ablauf falsch ausführst, solltest du mit einer Korrektur umgehen können. Hör zu, versteh den konkreten Fehler, korrigiere ihn und mach es beim nächsten Mal besser.

Gleichzeitig gibt es klare Grenzen. Vorgesetzte tragen Verantwortung, haben eine Fürsorgepflicht und müssen sich an Recht und Dienstvorschriften halten. Menschenwürde, Schutz vor Diskriminierung und sexuellem Fehlverhalten sowie gesetzliche Beschwerderechte verschwinden nicht mit deinem Dienstantritt.

Deshalb lautet die entscheidende Regel: Normale Korrektur nicht unnötig personalisieren. Echte Grenzüberschreitungen nicht unnötig normalisieren.

Wenn du diese beiden Dinge auseinanderhalten kannst, gehst du deutlich realistischer mit dem Druck der Grundausbildung um.

Vorbereitung mit der Soldateninitiative

Die Soldateninitiative hilft dir dabei, mit realistischen Erwartungen in deine ersten Wochen bei der Bundeswehr zu starten.

Beim Thema Ausbildungsdruck bringt dir Mission Grundausbildung: Bist du bereit? vor allem Klarheit darüber, wie militärische Führung funktioniert, wie du mit normalen Korrekturen umgehst und welche Ansprechwege bestehen, wenn aus einer unangenehmen Situation ein ernsthaftes Problem wird. Dadurch musst du weder jede klare Ansage dramatisieren noch eine tatsächliche Grenzüberschreitung als angeblich normalen Bundeswehralltag akzeptieren. Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor und kennst die wichtigsten Ansprechwege schon vor dem Start.

Wenn du vor deinem Start weißt, dass Korrektur zur Ausbildung gehört und Recht sowie Fürsorge trotzdem gelten, kannst du schwierige Situationen wesentlich besser einordnen.

1. Warum es in der Grundausbildung überhaupt Druck gibt

Die Grundausbildung heißt seit Mai 2026 offiziell Heimatschutzausbildung Streitkräfte. Sie dauert grundsätzlich drei Monate und umfasst rund 500 Ausbildungsstunden.

In dieser Zeit lernst du nicht nur einzelne militärische Tätigkeiten. Du gewöhnst dich an verbindliche Zeiten, Zusammenarbeit, Verantwortung für Material, körperliche Belastung und militärische Führung. Dazu gehört, dass Fehler korrigiert werden.

Bei manchen Themen ist das besonders wichtig. Wenn es um Waffen, Sicherheit, medizinische Ausbildung oder andere Tätigkeiten mit möglichen Folgen für dich und andere geht, kann eine Anweisung nicht beliebig behandelt werden.

Deshalb ist militärische Ausbildung nicht darauf ausgelegt, dass jede Rückmeldung möglichst angenehm formuliert wird. Sie muss aber rechtmäßig bleiben.

2. Was normaler Ausbildungsdruck sein kann

Normaler Ausbildungsdruck hat einen erkennbaren Bezug zur Ausbildung oder zum Dienst. Du kommst zu spät und wirst korrigiert. Deine Ausrüstung ist nicht vollständig und du sollst sie nachbereiten. Ein Ablauf funktioniert nicht und wird wiederholt.

Auch klare Zeitvorgaben können dazugehören. Deine Gruppe arbeitet zu langsam und bekommt eine konkrete Vorgabe. Du hast eine Anweisung nicht umgesetzt und wirst darauf hingewiesen.

Solche Situationen können unangenehm sein. Sie sind allein deshalb aber noch keine Grenzüberschreitung.

Die praktische Frage lautet: Was soll durch die Ansage konkret verbessert werden? Wenn du darauf eine nachvollziehbare Antwort findest, hast du meistens einen guten Ausgangspunkt für die Einordnung.

Konkretes Beispiel

Du erscheinst nicht rechtzeitig am befohlenen Ort. Dein Ausbilder weist dich deutlich darauf hin, dass du beim nächsten Mal früher fertig sein musst.

Das fühlt sich vielleicht unangenehm an. Der Ausbildungsbezug ist trotzdem klar: Du sollst lernen, eine verbindliche Zeit einzuhalten.

Deine sinnvollste Reaktion besteht deshalb darin, herauszufinden, warum du zu spät warst, und deinen Ablauf für den nächsten Morgen anzupassen.

3. Was eine Korrektur von persönlicher Abwertung unterscheidet

Eine Korrektur richtet sich auf etwas, das du getan oder nicht getan hast. „Ihre Ausrüstung ist nicht vollständig.“ „Sie sind zu spät.“ „Das war nicht der befohlene Ablauf.“

Daraus kannst du ableiten, was sich ändern soll. Persönliche Abwertung funktioniert anders. Dann geht es nicht mehr darum, dein Verhalten zu verbessern, sondern darum, dich als Menschen herabzusetzen.

Gerade in einem hierarchischen Umfeld ist diese Unterscheidung wichtig. Ein Vorgesetzter darf führen und korrigieren.

Das Soldatengesetz verpflichtet Vorgesetzte gleichzeitig zur Fürsorge und verlangt, dass Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und unter Beachtung der Gesetze und Dienstvorschriften erteilt werden. Deshalb ist die militärische Hierarchie kein Freibrief für beliebiges Verhalten.

4. Wie du auf normale Kritik reagieren solltest

Wenn du normal korrigiert wirst, brauchst du keine lange Verteidigungsrede. Hör zuerst zu, versuch zu verstehen, was konkret falsch war, und setz die Korrektur um.

Merk dir anschließend, was du beim nächsten Mal anders machen musst. Wenn du eine wichtige Information ergänzen musst oder eine Anweisung tatsächlich nicht verstanden hast, kannst und solltest du sachlich nachfragen.

Du musst aber nicht jeden Fehler sofort erklären. Manchmal ist die beste Reaktion schlicht: Verstanden, korrigiert, beim nächsten Mal besser.

Diese Haltung hilft dir nicht nur im Umgang mit Ausbildern. Sie macht dich insgesamt lernfähiger.

5. Warum „nicht sofort diskutieren“ trotzdem keine Schweigepflicht bedeutet

Es gibt einen Unterschied zwischen unnötigem Rechtfertigen und notwendigem Sprechen. Wenn du einen einfachen Fehler gemacht hast, bringt eine fünfminütige Diskussion meistens wenig.

Wenn dagegen eine wichtige Information fehlt, Gesundheit oder Sicherheit betroffen sind oder du einen Auftrag nicht verstanden hast, solltest du das ansprechen. Das gilt auch bei rechtlichen Grenzen.

Das Soldatengesetz verlangt Gehorsam gegenüber rechtmäßigen Befehlen. Gleichzeitig nennt § 11 SG Grenzen. Ein Befehl, der die Menschenwürde verletzt oder nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt wurde, begründet nach der gesetzlichen Regelung keine Gehorsamspflicht. Ein Befehl, durch dessen Befolgung eine Straftat begangen würde, darf nicht befolgt werden.

Für deinen normalen Ausbildungsalltag bedeutet das nicht, dass du bei jeder unbeliebten Aufgabe eine juristische Diskussion beginnst. Es bedeutet aber: Gehorsam ist in der Bundeswehr rechtlich gebunden und nicht grenzenlos.

6. Lautstärke allein entscheidet nicht über die Grenze

Eine häufige Frage lautet: „Darf ein Ausbilder mich anschreien?“

Allein anhand der Lautstärke lässt sich eine Situation nicht sinnvoll beurteilen. Eine laute Anweisung kann beispielsweise in einer Umgebung notwendig sein, in der du sie sonst nicht verstehen würdest. Auch eine deutliche Korrektur kann unangenehm sein, ohne deshalb automatisch rechtswidrig zu werden.

Umgekehrt kann jemand sehr ruhig sprechen und dich trotzdem massiv herabwürdigen oder bedrohen. Achte deshalb stärker auf Inhalt, Zweck, Häufigkeit und Situation.

Was wurde gesagt? Warum wurde es gesagt? Was sollte dadurch erreicht werden? War die Art der Durchsetzung den Umständen angemessen? Wirst du wegen eines konkreten Verhaltens korrigiert oder systematisch als Person angegriffen?

Diese Fragen sind hilfreicher als eine pauschale Dezibelgrenze, die es für deinen Ausbildungsalltag nicht gibt.

7. Wo klare Grenzen liegen

Einige Situationen solltest du nicht als normalen Ausbildungsdruck abtun. Dazu gehören insbesondere körperliche oder psychische Gewalt, sexuelle Belästigung, Diskriminierung und andere Formen entwürdigender Behandlung.

Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz schützt Soldatinnen und Soldaten vor bestimmten Benachteiligungen. Belästigung und sexuelle Belästigung sind dort ausdrücklich erfasst und dienstlich untersagt.

Auch die Bundeswehr selbst hat eine zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt eingerichtet. Sie nennt ausdrücklich Mobbing, Diskriminierung, körperliche und psychische Gewalt sowie sexualisiertes Fehlverhalten als mögliche Beratungsanlässe.

Bei solchen Situationen geht es nicht darum, ob du „härter werden“ musst. Dann geht es darum, Unterstützung und gegebenenfalls einen formellen Beschwerdeweg zu nutzen.

8. Was bei Mobbing anders ist als bei einem einzelnen Konflikt

Nicht jede unangenehme Begegnung ist Mobbing. Ein Streit mit einem Kameraden oder eine einmalige harte Korrektur durch einen Ausbilder reicht für eine solche Einordnung nicht automatisch aus.

Wenn du aber über längere Zeit gezielt ausgegrenzt, herabgewürdigt oder psychisch unter Druck gesetzt wirst, solltest du das nicht einfach als typischen Grundausbildungsalltag akzeptieren. Die zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt berät ausdrücklich auch bei Mobbing.

Du kannst dich dort vertraulich und auf Wunsch anonym melden. Das ist besonders hilfreich, wenn du selbst noch nicht sicher bist, wie ein Verhalten einzuordnen ist.

Du musst also nicht bereits eine fertige juristische Bewertung mitbringen, bevor du Beratung suchen darfst.

9. Was bei sexueller Belästigung gilt

Sexuelle Belästigung ist keine Form von Kameradschaft, Humor oder militärischer Härte. Das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz erfasst unter anderem unerwünschte sexuelle Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts und unerwünschtes Zeigen pornografischer Darstellungen.

Solche Verhaltensweisen sind dienstlich untersagt. Wenn du davon betroffen bist, kannst du Unterstützung nutzen.

Neben den dienstlichen Wegen kommt beispielsweise die zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt infrage. Auch Gleichstellungsbeauftragte können bei bestimmten Benachteiligungen und bei sexueller Belästigung beraten und unterstützen.

Du musst eine solche Situation nicht erst mehrfach erleben, bevor du sie ansprechen darfst.

10. Gesundheit und Sicherheit sind keine Nebensache

Die Grundausbildung ist körperlich fordernd. Müdigkeit, Muskelkater und Anstrengung sind deshalb nicht automatisch medizinische Probleme.

Trotzdem gibt es eine klare Grenze: Wenn du krank oder verletzt bist oder ernsthafte Beschwerden auftreten, gehört das in die medizinische Beurteilung. Dasselbe gilt für psychische Beschwerden.

Du solltest weder jedes unangenehme Gefühl zum Notfall erklären noch aus Angst vor einer Reaktion echte Beschwerden verschweigen. Vorgesetzte haben nach § 10 SG eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Untergebenen.

Wenn du ein gesundheitliches Problem hast, nutzt du den vorgesehenen Meldeweg und die sanitätsdienstliche Versorgung.

Konkretes Beispiel

Während einer körperlich fordernden Ausbildung merkst du, dass du nicht nur erschöpft bist, sondern deutliche gesundheitliche Beschwerden entwickelst.

Dann versuchst du nicht, möglichst unauffällig weiterzumachen, nur weil du Angst hast, als wenig belastbar wahrgenommen zu werden. Du meldest die Beschwerden nach dem vorgesehenen Verfahren.

Die medizinische Einordnung gehört zum Sanitätsdienst.

11. Was du tun kannst, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst

Versuch zunächst, den Sachverhalt möglichst konkret zu erfassen. Was ist passiert? Wann ist es passiert? Wer war beteiligt? Wer hat es mitbekommen? Was wurde gesagt oder getan?

Prüf außerdem, ob es sich um eine einzelne Situation oder um wiederholtes Verhalten handelt. Gibt es Nachrichten, Unterlagen oder andere Informationen, die für die Einordnung wichtig sind?

Das bedeutet nicht, dass du aus jedem Streit eine Beweisakte machen sollst. Bei ernsthaften oder wiederkehrenden Vorfällen hilft eine sachliche Dokumentation aber dabei, später konkret erklären zu können, worum es geht.

Vermeide Übertreibungen. Bleib bei dem, was tatsächlich passiert ist.

12. Welche Rolle die Vertrauensperson hat

Vertrauenspersonen sind gewählte Interessenvertretungen der Soldatinnen und Soldaten. Sie können bei persönlichen und dienstlichen Anliegen eine wichtige Ansprechperson sein.

Gerade wenn du unsicher bist, wie du eine Situation einordnen oder ansprechen sollst, kann ein Gespräch helfen. Die Vertrauensperson ersetzt dabei nicht automatisch andere gesetzliche Beschwerdewege.

Sie ist eine zusätzliche Möglichkeit innerhalb des Systems der soldatischen Beteiligung. Du musst deshalb nicht jedes Problem allein lösen und auch nicht jedes Anliegen sofort an die höchste Führungsebene tragen.

13. Wie eine förmliche Beschwerde funktioniert

Wenn du glaubst, von Vorgesetzten oder einer Dienststelle unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt worden zu sein, gibt dir § 1 Wehrbeschwerdeordnung ein Beschwerderecht.

Für die förmliche Beschwerde gelten konkrete Regeln. Sie wird grundsätzlich beim nächsten Disziplinarvorgesetzten eingelegt. Ist eine andere Stelle zuständig, sieht die Wehrbeschwerdeordnung entsprechende Regelungen vor.

Auch Fristen und Form sind gesetzlich geregelt. Du darfst die Beschwerde frühestens nach Ablauf einer Nacht einlegen und musst sie innerhalb eines Monats einlegen, nachdem du vom Beschwerdeanlass erfahren hast. Sie kann schriftlich oder mündlich eingelegt werden.

Deshalb solltest du bei einem ernsthaften Sachverhalt nicht allein anhand von Interneterfahrungen entscheiden, wie du vorgehen musst. Informier dich über das aktuelle Verfahren und nutze bei Bedarf Unterstützung.

Wichtig ist auch: Die Wehrbeschwerdeordnung enthält ein Benachteiligungsverbot im Zusammenhang mit Beschwerden.

14. Du kannst dich direkt an den Wehrbeauftragten wenden

Neben den militärischen Beschwerdewegen gibt es eine besondere Möglichkeit. Nach § 7 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages darf sich jeder Soldat einzeln und ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten wenden.

Wegen der Tatsache, dass du dich an den Wehrbeauftragten gewandt hast, darfst du nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. Das unmittelbare Eingaberecht ist deshalb gerade bei ernsthaften Problemen wichtig.

Es bedeutet aber nicht, dass du für jede alltägliche Korrektur in der Grundausbildung eine Eingabe schreiben solltest. Nutze diesen Weg bei ernsthaften Anliegen, zum Beispiel wenn du Verstöße gegen Grundrechte oder die Grundsätze der Inneren Führung vermutest.

15. Was die Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt bietet

Die Bundeswehr unterhält eine zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt. Du erreichst sie auch anonym und ohne Dienstweg per E-Mail an BMVgAnsprStDiskriminierung@bmvg.bund.de.

Sie richtet sich unter anderem an Menschen, die sich von Mobbing, Diskriminierung, körperlicher oder psychischer Gewalt oder sexualisiertem Fehlverhalten betroffen fühlen. Die Beratung ist vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.

Besonders wichtig ist: Du kannst dich auch melden, wenn du selbst noch nicht sicher bist, ob das Verhalten bereits als Mobbing oder Diskriminierung einzuordnen ist.

Die Beratenden können mit dir den Sachverhalt und mögliche nächste Schritte besprechen. Du musst dafür nicht zuerst den Dienstweg durchlaufen.

Die Ansprechstelle selbst trifft allerdings keine disziplinarischen Entscheidungen.

16. Wie du normalen Druck besser verarbeitest

Wenn die Situation klar im normalen Ausbildungsrahmen liegt, hilft dir eine einfache mentale Routine. Frag zuerst: Was wurde konkret korrigiert? Was soll ich beim nächsten Mal anders machen? Was kann ich jetzt direkt verbessern?

Danach setzt du genau dort an. Versuch nicht, aus jeder deutlichen Rückmeldung eine Aussage über deinen Wert als Person zu machen.

Die Grundausbildung ist eine Lernphase. Wenn du heute eine Korrektur bekommst und morgen denselben Ablauf sauberer ausführst, hat die Rückmeldung ihren Zweck erfüllt.

Konkretes Beispiel

Deine Ausrüstung ist für einen Ausbildungsabschnitt nicht vollständig vorbereitet. Du bekommst eine deutliche Ansage.

Statt den ganzen Abend darüber nachzudenken, ob dein Ausbilder dich nicht leiden kann, klärst du: Was hat gefehlt? Warum hat es gefehlt? Wie organisiere ich meine Sachen, damit das morgen nicht wieder passiert?

Damit wird aus Druck eine konkrete Verbesserung.

17. Was du vor deinem Dienstantritt verstehen solltest

Du musst dich nicht darauf vorbereiten, jede Form von Behandlung schweigend hinzunehmen. Du solltest dich aber darauf einstellen, dass militärische Ausbildung verbindlicher und direkter sein kann als viele zivile Alltagssituationen.

Vor deinem Start helfen deshalb fünf Grundgedanken: Du wirst Fehler machen. Du wirst korrigiert werden. Nicht jede unangenehme Ansage ist persönlich gemeint. Du darfst bei echten Problemen Unterstützung nutzen. Und militärische Hierarchie hebt Recht, Menschenwürde und Fürsorge nicht auf.

Mit dieser Erwartung kannst du deutlich besser unterscheiden, was Teil deiner Ausbildung ist und was genauer betrachtet werden sollte.

18. Fazit

Druck durch Ausbilder lässt sich nicht allein daran beurteilen, wie angenehm sich eine Situation für dich anfühlt. Grundausbildung bedeutet verbindliche Anforderungen, Korrekturen, Wiederholungen und klare Führung.

Wenn du zu spät bist, Material nicht vorbereitet hast oder einen Ablauf falsch ausführst, solltest du mit einer Korrektur umgehen können. Hör zu, versteh den konkreten Fehler, korrigiere ihn und mach es beim nächsten Mal besser.

Gleichzeitig gibt es klare Grenzen. Vorgesetzte tragen Verantwortung, haben eine Fürsorgepflicht und müssen sich an Recht und Dienstvorschriften halten. Menschenwürde, Schutz vor Diskriminierung und sexuellem Fehlverhalten sowie gesetzliche Beschwerderechte verschwinden nicht mit deinem Dienstantritt.

Deshalb lautet die entscheidende Regel: Normale Korrektur nicht unnötig personalisieren. Echte Grenzüberschreitungen nicht unnötig normalisieren.

Wenn du diese beiden Dinge auseinanderhalten kannst, gehst du deutlich realistischer mit dem Druck der Grundausbildung um.

Vorbereitung mit der Soldateninitiative

Die Soldateninitiative hilft dir dabei, mit realistischen Erwartungen in deine ersten Wochen bei der Bundeswehr zu starten.

Beim Thema Ausbildungsdruck bringt dir Mission Grundausbildung: Bist du bereit? vor allem Klarheit darüber, wie militärische Führung funktioniert, wie du mit normalen Korrekturen umgehst und welche Ansprechwege bestehen, wenn aus einer unangenehmen Situation ein ernsthaftes Problem wird. Dadurch musst du weder jede klare Ansage dramatisieren noch eine tatsächliche Grenzüberschreitung als angeblich normalen Bundeswehralltag akzeptieren. Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor und kennst die wichtigsten Ansprechwege schon vor dem Start.

Wenn du vor deinem Start weißt, dass Korrektur zur Ausbildung gehört und Recht sowie Fürsorge trotzdem gelten, kannst du schwierige Situationen wesentlich besser einordnen.

Häufige Fragen

01

Sind Ausbilder in der Grundausbildung streng?

Sie können sehr klar und fordernd auftreten. Entscheidend ist nicht das Etikett „streng“, sondern ob die Führung einen dienstlichen Zweck verfolgt, rechtmäßig bleibt und die gesetzlichen Grenzen einhält.

02

Ist eine laute Ansage automatisch Schikane?

Nein. Lautstärke allein reicht für diese Bewertung nicht. Inhalt, Zweck, Situation und die konkrete Behandlung sind entscheidend.

03

Muss ich jede Kritik einfach hinnehmen?

Normale dienstliche Korrektur solltest du aufnehmen und umsetzen. Bei einer tatsächlichen Grenzüberschreitung stehen dir Ansprechstellen und Beschwerderechte zur Verfügung.

04

Darf ich bei einer Anweisung nachfragen?

Wenn du eine Anweisung nicht verstanden hast oder eine wichtige Information fehlt, solltest du sinnvoll nachfragen. Vermeide lediglich reflexartige Rechtfertigungsdiskussionen bei einfachen Korrekturen.

05

Muss ich jeden Befehl ausführen?

Soldatinnen und Soldaten unterliegen der Gehorsamspflicht. Das Soldatengesetz setzt ihr aber klare Grenzen. Befehle, die die Menschenwürde verletzen oder keinem dienstlichen Zweck dienen, begründen nach § 11 SG keine Gehorsamspflicht. Ein Befehl, durch dessen Befolgung eine Straftat begangen würde, darf nicht befolgt werden.

06

Was mache ich bei Mobbing?

Dokumentiere ernsthafte oder wiederkehrende Vorfälle möglichst sachlich und such dir Unterstützung. Die zentrale Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt berät ausdrücklich auch bei Mobbing und ist auf Wunsch anonym erreichbar.

07

Was mache ich bei sexueller Belästigung?

Sprich den Vorfall über eine geeignete Stelle an. Sexuelle Belästigung ist nach dem Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz dienstlich untersagt. Neben dienstlichen Wegen stehen unter anderem die Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt und je nach Fall die Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung.

08

Kann ich mich über einen Vorgesetzten beschweren?

Ja. Die Wehrbeschwerdeordnung gibt Soldatinnen und Soldaten ein gesetzliches Beschwerderecht, wenn sie glauben, von Vorgesetzten oder Dienststellen unrichtig behandelt worden zu sein.

09

Muss ich für eine Beschwerde den normalen Dienstweg nutzen?

Für die förmliche Beschwerde gelten die Regeln der Wehrbeschwerdeordnung. Sie ist grundsätzlich beim nächsten Disziplinarvorgesetzten einzulegen. Für andere Stellen gelten teilweise andere Regeln.

10

Darf ich direkt zum Wehrbeauftragten?

Ja. Jeder Soldat darf sich ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wenden.

11

Was mache ich bei gesundheitlichen Beschwerden während einer fordernden Ausbildung?

Melde ernsthafte Beschwerden über den vorgesehenen Weg und nutze die sanitätsdienstliche Versorgung. Ob eine medizinische Einschränkung erforderlich ist, gehört in die fachliche Beurteilung.

Quellen zum Nachlesen

Gesetze im Internet: § 10 Soldatengesetz – Die Vorschrift regelt die Pflichten von Vorgesetzten. Dazu gehören unter anderem Fürsorge, die Bindung von Befehlen an dienstliche Zwecke und geltendes Recht sowie die Verantwortung für erteilte Befehle.

gesetze-im-internet.de

gesetze-im-internet.de

Gesetze im Internet: § 11 Soldatengesetz – § 11 regelt die Gehorsamspflicht und ihre gesetzlichen Grenzen, unter anderem bei Verletzung der Menschenwürde, fehlendem dienstlichen Zweck und strafbaren Befehlen.

gesetze-im-internet.de

gesetze-im-internet.de

Gesetze im Internet: Wehrbeschwerdeordnung – Die Wehrbeschwerdeordnung regelt das förmliche Beschwerderecht von Soldatinnen und Soldaten sowie Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten.

gesetze-im-internet.de

gesetze-im-internet.de

Gesetze im Internet: Gesetz über den Wehrbeauftragten – § 7 gibt jedem Soldaten das Recht, sich einzeln und ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden.

gesetze-im-internet.de

gesetze-im-internet.de

Gesetze im Internet: Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz – Das Gesetz enthält Schutzregelungen gegen bestimmte Benachteiligungen und untersagt unter anderem Belästigung und sexuelle Belästigung im Dienst.

gesetze-im-internet.de

gesetze-im-internet.de

Bundeswehr: Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Die zentrale Ansprechstelle berät bei Mobbing, Diskriminierung, körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexualisiertem Fehlverhalten. Die Kontaktaufnahme ist vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.

bundeswehr.de

bundeswehr.de

Bundeswehr: Hilfe in Notlagen – Die Bundeswehr bündelt hier wichtige interne und externe Unterstützungsangebote für sensible und kritische Situationen.

bundeswehr.de

bundeswehr.de

Bundeswehr: Innere Führung – Die Bundeswehr erklärt hier die Grundsätze der Inneren Führung und das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform.

bundeswehr.de

bundeswehr.de

Dieser Artikel gibt allgemeine Orientierung zum Umgang mit Ausbildungsdruck und zu möglichen Grenzen militärischer Führung. Ob ein konkretes Verhalten rechtmäßig, pflichtwidrig, diskriminierend oder strafbar ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab und lässt sich nicht allein anhand eines einzelnen Satzes oder der Lautstärke einer Ansage beurteilen. Bei ernsthaften Vorfällen nutzt du die dafür vorgesehenen Beratungs-, Beschwerde- oder Eingabemöglichkeiten. Bei akuter Gefahr oder einem medizinischen Notfall gilt die 112.

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