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Basisausbildung
]
Wenn du in der Grundausbildung an Aufgeben denkst: Was du erst tun solltest
Körper und Kopf
Gez.



Daniel, Levin & Afsal
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Körper und Kopf der Soldateninitiative.
Er richtet sich an angehende und aktive Soldatinnen und Soldaten, die in der Grundausbildung ans Aufgeben denken und zuerst verstehen möchten, was hinter diesem Gedanken steckt und welcher nächste Schritt zur eigenen Situation passt.
Es kann einen Abend in der Grundausbildung geben, an dem du nur noch einen Gedanken hast: Ich will hier weg.
Vielleicht war der Tag körperlich anstrengend. Du wurdest mehrfach korrigiert, vermisst dein Zuhause, hast schlecht geschlafen oder kommst mit jemandem auf deiner Stube nicht klar. Vielleicht läuft die Ausbildung anders, als du sie dir vorgestellt hast.
Dieser Gedanke allein bedeutet noch nicht, dass du deinen Dienst tatsächlich beenden willst. Er kann zunächst bedeuten, dass du aus der aktuellen Situation herauswillst.
Genau deshalb solltest du zwei Fehler vermeiden. Du solltest einen schweren Moment nicht sofort zur endgültigen Entscheidung über deine gesamte Bundeswehrzeit machen. Du solltest ein echtes gesundheitliches, psychisches oder zwischenmenschliches Problem aber genauso wenig mit einem pauschalen „Da musst du durch“ abtun.
Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht: „Halte ich durch oder gebe ich auf?“ Sondern: „Was genau bringt mich gerade dazu, gehen zu wollen, und welcher nächste Schritt passt zu diesem Problem?“
Wenn du zuerst verstehen willst, warum Heimweh in den ersten Tagen so stark wirken kann, lies diesen Artikel:
Heimweh in der ersten Woche der Grundausbildung: Warum es normal ist und wie du damit umgehst
Wenn du wissen willst, wie du mit Druck durch Ausbilder und möglichen Grenzüberschreitungen umgehen solltest, passt dieser Artikel:
Umgang mit Druck durch Ausbilder: Was normal ist und wo Grenzen liegen
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Körper und Kopf der Soldateninitiative.
Er richtet sich an angehende und aktive Soldatinnen und Soldaten, die in der Grundausbildung ans Aufgeben denken und zuerst verstehen möchten, was hinter diesem Gedanken steckt und welcher nächste Schritt zur eigenen Situation passt.
Es kann einen Abend in der Grundausbildung geben, an dem du nur noch einen Gedanken hast: Ich will hier weg.
Vielleicht war der Tag körperlich anstrengend. Du wurdest mehrfach korrigiert, vermisst dein Zuhause, hast schlecht geschlafen oder kommst mit jemandem auf deiner Stube nicht klar. Vielleicht läuft die Ausbildung anders, als du sie dir vorgestellt hast.
Dieser Gedanke allein bedeutet noch nicht, dass du deinen Dienst tatsächlich beenden willst. Er kann zunächst bedeuten, dass du aus der aktuellen Situation herauswillst.
Genau deshalb solltest du zwei Fehler vermeiden. Du solltest einen schweren Moment nicht sofort zur endgültigen Entscheidung über deine gesamte Bundeswehrzeit machen. Du solltest ein echtes gesundheitliches, psychisches oder zwischenmenschliches Problem aber genauso wenig mit einem pauschalen „Da musst du durch“ abtun.
Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht: „Halte ich durch oder gebe ich auf?“ Sondern: „Was genau bringt mich gerade dazu, gehen zu wollen, und welcher nächste Schritt passt zu diesem Problem?“
Wenn du zuerst verstehen willst, warum Heimweh in den ersten Tagen so stark wirken kann, lies diesen Artikel:
Heimweh in der ersten Woche der Grundausbildung: Warum es normal ist und wie du damit umgehst
Wenn du wissen willst, wie du mit Druck durch Ausbilder und möglichen Grenzüberschreitungen umgehen solltest, passt dieser Artikel:
Umgang mit Druck durch Ausbilder: Was normal ist und wo Grenzen liegen
[ Kurz gesagt ]
Wenn du in der Grundausbildung ans Aufgeben denkst, sortierst du zuerst den Grund.
Bist du völlig erschöpft? Hast du Heimweh? Gab es einen Konflikt? Bist du verletzt oder krank? Belastet dich die Situation psychisch stark? Ist etwas passiert, das aus deiner Sicht eine Grenze überschreitet? Oder stellst du nach ruhiger Überlegung tatsächlich fest, dass du deinen Dienst beenden möchtest?
Bei gewöhnlicher Erschöpfung oder einem schlechten Tag hilft oft, nicht im schwierigsten Moment die gesamte Zukunft zu entscheiden. Kümmere dich um Essen, Trinken, Körperpflege, deine Vorbereitung für den nächsten Tag und Schlaf. Sprich anschließend mit einer geeigneten Person.
Bei gesundheitlichen Beschwerden gehst du über den vorgesehenen Weg zum Sanitätsdienst. Bei Mobbing, Diskriminierung, Gewalt, sexueller Belästigung oder anderen ernsthaften Problemen nutzt du die dafür vorgesehenen Ansprechstellen und Beschwerdemöglichkeiten.
Bei einer akuten psychischen Krise oder Selbstgefährdung holst du sofort Hilfe.
Und wenn du nach ruhiger Prüfung wirklich aus dem Dienst ausscheiden möchtest, klärst du deinen konkreten rechtlichen Weg. Ob du freiwilligen Wehrdienst von sechs bis elf Monaten leistest oder als Soldatin oder Soldat auf Zeit ab zwölf Monaten dienst, macht dabei einen großen Unterschied.
[ Kurz gesagt ]
Wenn du in der Grundausbildung ans Aufgeben denkst, sortierst du zuerst den Grund.
Bist du völlig erschöpft? Hast du Heimweh? Gab es einen Konflikt? Bist du verletzt oder krank? Belastet dich die Situation psychisch stark? Ist etwas passiert, das aus deiner Sicht eine Grenze überschreitet? Oder stellst du nach ruhiger Überlegung tatsächlich fest, dass du deinen Dienst beenden möchtest?
Bei gewöhnlicher Erschöpfung oder einem schlechten Tag hilft oft, nicht im schwierigsten Moment die gesamte Zukunft zu entscheiden. Kümmere dich um Essen, Trinken, Körperpflege, deine Vorbereitung für den nächsten Tag und Schlaf. Sprich anschließend mit einer geeigneten Person.
Bei gesundheitlichen Beschwerden gehst du über den vorgesehenen Weg zum Sanitätsdienst. Bei Mobbing, Diskriminierung, Gewalt, sexueller Belästigung oder anderen ernsthaften Problemen nutzt du die dafür vorgesehenen Ansprechstellen und Beschwerdemöglichkeiten.
Bei einer akuten psychischen Krise oder Selbstgefährdung holst du sofort Hilfe.
Und wenn du nach ruhiger Prüfung wirklich aus dem Dienst ausscheiden möchtest, klärst du deinen konkreten rechtlichen Weg. Ob du freiwilligen Wehrdienst von sechs bis elf Monaten leistest oder als Soldatin oder Soldat auf Zeit ab zwölf Monaten dienst, macht dabei einen großen Unterschied.
[ Inhalt ]
01
Warum der Gedanke ans Aufgeben überhaupt entstehen kann
02
Frag nicht nur, ob du wegwillst
03
Entscheide eine große Frage möglichst nicht im Tiefpunkt
04
Prüf zuerst deine körperliche Lage
05
Unterscheide Heimweh von grundsätzlicher Ablehnung
06
Körperliche Beschwerden gehören zum Sanitätsdienst
07
Konflikte auf Stube oder in der Gruppe solltest du konkret lösen
08
Nicht jede deutliche Korrektur ist eine Grenzüberschreitung
09
Welche offiziellen Beschwerdewege gibt es?
10
Mit wem solltest du zuerst sprechen?
11
Was du nicht tun solltest, wenn du gehen möchtest
12
FWDL: Kannst du während der Probezeit aufhören?
13
SaZ: Warum die Situation anders ist
14
Wann du psychische Belastung nicht als Durchhalteproblem behandeln solltest
15
Was bei einer akuten Krise gilt
16
Wie du eine Entscheidung vernünftig vorbereitest
17
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Warum der Gedanke ans Aufgeben überhaupt entstehen kann
Die heutige Heimatschutzausbildung Streitkräfte dauert grundsätzlich drei Monate und umfasst rund 500 Ausbildungsstunden. Die Bundeswehr beschreibt selbst, dass bei der Truppe ein anderer Alltag beginnt. Frühes Aufstehen, körperliche Belastung und Ausbildung bei unterschiedlichen Wetterbedingungen gehören dazu.
In den ersten Wochen kommt noch etwas hinzu: Fast alles ist neu. Du kennst die Menschen noch nicht gut, musst viele Informationen aufnehmen und hast noch keine eingespielten Routinen.
Wenn dann Müdigkeit, Heimweh, Kritik oder ein schlechter Ausbildungstag zusammenkommen, kann aus „Heute reicht es mir“ sehr schnell „Ich will komplett aufhören“ werden.
Nimm den Gedanken wahr. Aber prüf, was tatsächlich dahintersteckt.
2. Frag nicht nur, ob du wegwillst
„Ich will hier weg“ beschreibt zunächst ein Gefühl. Es beschreibt noch nicht automatisch das Problem.
Frag genauer: Will ich weg, weil ich heute vollkommen erschöpft bin? Will ich weg, weil ich mein Zuhause vermisse? Will ich weg, weil ich Angst vor der morgigen Ausbildung habe? Will ich weg, weil ich körperliche Schmerzen habe? Will ich weg, weil mich jemand schlecht behandelt? Oder will ich den Soldatenberuf grundsätzlich nicht mehr?
Diese Antworten führen zu völlig unterschiedlichen nächsten Schritten.
Konkretes Beispiel
Du rufst nach einem anstrengenden Tag zuhause an und sagst: „Ich breche ab. Ich halte das nicht aus.“
Eine Stunde später stellst du fest, dass du seit dem Morgen kaum gegessen hast, völlig übermüdet bist und der eigentliche Auslöser eine deutliche Korrektur während der Ausbildung war.
Das bedeutet nicht, dass deine Gefühle unwichtig waren. Es bedeutet aber, dass du deine gesamte Dienstzeit gerade aus einer sehr belasteten Momentaufnahme bewertet hast.
3. Entscheide eine große Frage möglichst nicht im Tiefpunkt
Es gibt keine offizielle Bundeswehrregel, nach der du mit einer Entscheidung über das Aufhören pauschal 24 Stunden warten musst. Eine solche feste Regel wäre auch nicht für jede Situation sinnvoll.
Als persönliche Orientierung ist aber etwas anderes hilfreich: Wenn keine akute Gefahr und kein dringendes Problem besteht, musst du deine gesamte Zukunft nicht am emotional schwierigsten Punkt des Tages entscheiden.
Komm zunächst körperlich und gedanklich wieder in einen Zustand, in dem du deine Lage vernünftig beurteilen kannst. Iss und trink. Kümmere dich um deine Körperpflege. Bereite das Notwendige für den nächsten Tag vor. Schlaf, wenn der Tagesablauf es zulässt.
Sprich anschließend mit jemandem, der dir hilft, das konkrete Problem zu sortieren. Wenn dein Wunsch zu gehen danach weiterhin besteht, nimm ihn ernst und informiere dich über den richtigen Weg.
4. Prüf zuerst deine körperliche Lage
Müdigkeit verändert die Wahrnehmung. Hunger, Durst und körperliche Erschöpfung ebenfalls.
Das bedeutet nicht, dass sich jedes Problem mit einer Mahlzeit und acht Stunden Schlaf erledigt. Es bedeutet aber, dass du deine körperliche Situation bei der Bewertung berücksichtigen solltest.
Frag dich: Habe ich ausreichend gegessen? Habe ich genug getrunken? Wie viel habe ich in den vergangenen Nächten geschlafen? Bin ich körperlich einfach erschöpft? Habe ich Schmerzen oder andere Beschwerden?
Wenn du merkst, dass du krank oder verletzt bist, gehört die Frage nicht mehr nur in deinen Kopf. Dann nutzt du den vorgesehenen Krankmeldeweg und lässt die Beschwerden medizinisch beurteilen.
5. Unterscheide Heimweh von grundsätzlicher Ablehnung
Heimweh kann sich sehr deutlich anfühlen. Du möchtest dein eigenes Bett, deine Familie, deinen Partner, deine Freunde oder einfach deinen bisherigen Alltag zurück.
Das ist etwas anderes als die Überzeugung: „Ich möchte grundsätzlich kein Soldat sein.“
Gerade in den ersten Tagen solltest du diese beiden Dinge nicht automatisch gleichsetzen. Wenn du dein Zuhause vermisst, kannst du überlegen, was dir beim Ankommen hilft. Kontakt nach Hause, neue Routinen und zunehmende Vertrautheit mit deiner Gruppe können dabei eine Rolle spielen.
Wenn du dagegen nach ruhiger Überlegung feststellst, dass du den Soldatenberuf grundsätzlich nicht mehr möchtest, solltest du diese Frage offen und sachlich klären.
6. Körperliche Beschwerden gehören zum Sanitätsdienst
Wenn du wegen Schmerzen, einer Verletzung oder anderer gesundheitlicher Beschwerden ans Aufgeben denkst, brauchst du zunächst eine medizinische Einschätzung. Versuch nicht selbst zu entscheiden, ob du dich nur „zusammenreißen“ musst.
Erkrankte Soldatinnen und Soldaten wenden sich während der Dienstzeit über das vorgesehene Verfahren an die zuständige sanitätsdienstliche Versorgung. Dort kann geklärt werden, was medizinisch vorliegt und welche Behandlung oder Einschränkung erforderlich ist.
Dasselbe gilt für psychische Beschwerden. Sie sind gesundheitliche Beschwerden und dürfen entsprechend angesprochen werden.
Konkretes Beispiel
Nach mehreren Ausbildungstagen hast du zunehmend starke Schmerzen. Du denkst: „Wenn das so weitergeht, höre ich auf.“
Der erste sinnvolle Schritt ist nicht die Entscheidung über deine gesamte Bundeswehrzeit. Der erste Schritt ist die medizinische Abklärung.
Danach weißt du wesentlich besser, worüber du tatsächlich entscheiden musst.
7. Konflikte auf Stube oder in der Gruppe solltest du konkret lösen
Vielleicht möchtest du gar nicht wegen der Ausbildung aufgeben. Vielleicht geht dir ein Mensch auf die Nerven.
Das Zusammenleben auf Stube kann Reibung erzeugen. Unterschiedliche Schlafgewohnheiten, Ordnungsvorstellungen und Persönlichkeiten treffen auf engem Raum aufeinander. Kleine Probleme solltest du möglichst sachlich ansprechen.
Bei größeren Konflikten kannst du dein zuständiges Ausbildungspersonal einbeziehen.
Wichtig ist die Grenze: Mobbing, Diskriminierung, Gewalt, Bedrohungen oder sexuelle Belästigung sind nicht einfach typische Stubenprobleme, die du schweigend aushalten musst.
Die Bundeswehr unterhält dafür unter anderem eine zentrale Ansprechstelle für Diskriminierung und Gewalt. Du erreichst sie auch anonym und ohne Dienstweg per E-Mail an BMVgAnsprStDiskriminierung@bmvg.bund.de.
Zusätzlich bestehen gesetzliche Beschwerdewege.
8. Nicht jede deutliche Korrektur ist eine Grenzüberschreitung
Grundausbildung bedeutet, dass dein Verhalten korrigiert wird. Vielleicht bist du zu spät, hast Material falsch vorbereitet oder eine Anweisung nicht richtig umgesetzt.
Korrekturen können deutlich sein. Das allein bedeutet noch nicht, dass du unangemessen behandelt wirst.
Frag dich deshalb zuerst: Was wurde konkret kritisiert? Hatte die Kritik einen Bezug zur Ausbildung oder zum Dienst? Was soll ich beim nächsten Mal anders machen?
Wenn du daraus eine konkrete Handlung ableiten kannst, konzentrier dich darauf.
Anders sieht es bei Gewalt, entwürdigender Behandlung, Diskriminierung, sexueller Belästigung oder anderen ernsthaften Grenzüberschreitungen aus. Solche Situationen solltest du nicht als angeblich notwendige Härte der Grundausbildung akzeptieren.
9. Welche offiziellen Beschwerdewege gibt es?
Soldatinnen und Soldaten haben geregelte Beschwerdemöglichkeiten.
Die Wehrbeschwerdeordnung regelt die förmliche Beschwerde. Nach § 5 WBO wird eine Beschwerde grundsätzlich beim nächsten Disziplinarvorgesetzten eingelegt. Du kannst sie frühestens nach Ablauf einer Nacht und musst sie innerhalb eines Monats einlegen, nachdem du vom Anlass erfahren hast. Ist eine andere Stelle zuständig, gelten die gesetzlichen Weiterleitungsregeln.
Daneben gibt es ein besonders wichtiges Recht: Jeder Soldat darf sich einzeln und ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wenden.
Wegen der Tatsache, dass du den Wehrbeauftragten angerufen hast, darfst du nach § 7 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.
Das bedeutet nicht, dass jede kleine Meinungsverschiedenheit sofort eine förmliche Beschwerde braucht. Es bedeutet aber, dass du bei ernsthaften Problemen nicht rechtlos bist.
10. Mit wem solltest du zuerst sprechen?
Das richtet sich nach deinem Problem. Bei einer normalen Ausbildungsfrage oder einem lösbaren Alltagsproblem ist häufig dein unmittelbar zuständiges Ausbildungspersonal ein sinnvoller erster Ansprechpartner.
Bei gesundheitlichen Problemen ist der Sanitätsdienst richtig. Bei sozialen und persönlichen Belastungen kann der Sozialdienst unterstützen. Die Militärseelsorge bietet vertrauliche Gespräche und Begleitung.
Bei psychischen Belastungen stehen medizinische und psychologische Unterstützungsangebote zur Verfügung. Und bei Diskriminierung oder Gewalt gibt es spezialisierte Ansprechstellen.
Du musst also nicht zuerst herausfinden, wer für jedes denkbare Problem perfekt zuständig ist. Wichtig ist, dass du ein ernstes Problem überhaupt ansprichst.
11. Was du nicht tun solltest, wenn du gehen möchtest
Wenn du wirklich darüber nachdenkst, den Dienst zu beenden, versuch nicht, eine Entlassung durch absichtliches Fehlverhalten zu erzwingen.
Bleib dem Dienst nicht einfach fern. Täusch keine Erkrankung vor. Provozier keine Pflichtverletzungen. Nimm deine Frustration nicht an Kameraden oder Ausbildungspersonal aus.
Und trag einen emotionalen Konflikt nicht zuerst öffentlich über Social Media aus.
Wenn du gehen möchtest, gibt es dafür rechtliche und dienstliche Verfahren. Der saubere Weg ist fast immer der bessere.
12. FWDL: Kannst du während der Probezeit aufhören?
Beim freiwilligen Wehrdienst gibt es eine klare gesetzliche Regelung.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. In den ersten fünf Monaten kannst du den Dienst auf eigenen Wunsch mit einer Frist von einem Monat zum 15. oder zum Monatsende beenden, im sechsten Monat ohne Frist zum 15. oder zum Monatsende. Das gilt für den freiwilligen Wehrdienst. Als Soldatin oder Soldat auf Zeit gilt es nur mit einer widerruflichen Verpflichtungserklärung. Den genauen Ablauf klärst du mit deiner Einheit.
Das ist wichtig, weil daraus zwei Dinge folgen: Du kannst als FWDL während der Probezeit einen geregelten Weg zur Beendigung des Dienstes nutzen. Du gehst aber nicht einfach am nächsten Morgen nach Hause.
Wenn du diesen Schritt ernsthaft erwägst, lass dir den konkreten Ablauf vor Ort erklären.
Konkretes Beispiel
Du bist FWDL und stellst nach mehreren Wochen und mehreren Gesprächen fest, dass du deinen freiwilligen Wehrdienst beenden möchtest.
Dann versuchst du nicht, dich durch Fehlverhalten aus der Bundeswehr bringen zu lassen. Du klärst die für deinen Fall geltenden Termine, Fristen und den konkreten Ablauf mit deiner Einheit.
13. SaZ: Warum die Situation anders ist
Für Soldaten auf Zeit gelten andere Regeln. Eine SaZ-Verpflichtung lässt sich nicht wie ein gewöhnlicher privater Arbeitsvertrag einfach kündigen, weil du deine Meinung geändert hast. Die Probezeitregelung gilt für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nur mit einer widerruflichen Verpflichtungserklärung.
§ 55 Soldatengesetz sieht verschiedene Entlassungstatbestände vor. Auf eigenen Antrag ist ein SaZ insbesondere dann zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst wegen persönlicher, vor allem häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Das ist etwas anderes als: „Die erste Woche gefällt mir nicht.“
Wenn du SaZ bist und ernsthaft über eine Entlassung nachdenkst, solltest du deshalb deinen konkreten Status und die rechtlichen Möglichkeiten klären, bevor du von einer vermeintlichen Kündigungsfrist ausgehst.
14. Wann du psychische Belastung nicht als Durchhalteproblem behandeln solltest
Es gibt einen Unterschied zwischen einem schwierigen Ausbildungstag und einer ernsthaften psychischen Krise.
Wenn du starke Angst oder Panik erlebst, über längere Zeit kaum schlafen oder essen kannst, dich vollständig überfordert fühlst oder andere deutliche psychische Beschwerden auftreten, hol dir Unterstützung.
Du musst nicht warten, bis überhaupt nichts mehr funktioniert. Innerhalb der Bundeswehr gibt es verschiedene Anlaufstellen, darunter Sanitätsdienst, Psychologischer Dienst, Sozialdienst und Militärseelsorge.
Auch dein Ausbildungspersonal kann dir helfen, den passenden Kontakt zu finden. Belastbarkeit bedeutet nicht, gesundheitliche Probleme zu verschweigen.
15. Was bei einer akuten Krise gilt
Wenn du daran denkst, dir selbst etwas anzutun, dich nicht mehr sicher fühlst oder eine andere akute medizinische beziehungsweise psychische Notsituation besteht, geht es nicht mehr um die Frage, ob du morgen mit der Ausbildung weitermachst. Dann brauchst du sofort Hilfe.
Sprich unmittelbar Ausbildungspersonal, Vorgesetzte oder medizinisches Personal an. Bei akuter Gefahr gilt die 112.
Außerhalb der regulären Dienstzeit ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Bundeswehr aktuell unter 0800 9726378 erreichbar. Rund um die Uhr erreichbar sind außerdem die Telefonseelsorge unter 0800 1110111 oder 0800 1110222 sowie die PTBS-Hotline der Bundeswehr unter 0800 5887957.
Die Bundeswehr bündelt auf ihrer Seite „Hilfe in Notlagen“ außerdem weitere interne und externe Hilfsangebote.
16. Wie du eine Entscheidung vernünftig vorbereitest
Wenn keine akute Krise besteht und du trotzdem ernsthaft über das Aufhören nachdenkst, geh die Frage systematisch durch.
Was ist mein konkreter Grund? Seit wann besteht das Problem? Tritt es nur in bestimmten Situationen auf oder dauerhaft? Habe ich versucht, das konkrete Problem zu lösen? Habe ich mit einer geeigneten Person gesprochen? Ist meine Gesundheit betroffen? Bin ich FWDL oder SaZ und welche rechtlichen Möglichkeiten gelten für mich? Wie denke ich darüber, wenn ich ausgeschlafen und nicht unmittelbar nach einem belastenden Ereignis bin?
Du musst am Ende nicht zu einer bestimmten Entscheidung kommen. Der Zweck dieser Fragen besteht darin, dass deine Entscheidung auf deiner tatsächlichen Situation beruht und nicht nur auf dem schwierigsten Moment der Woche.
Konkretes Beispiel
Du möchtest seit drei Tagen weg. Nach genauerem Sortieren stellst du fest, dass nicht die Bundeswehr insgesamt dein Problem ist. Du hast einen ernsthaften Konflikt auf Stube, der bisher nicht angesprochen wurde.
Dann ist dein nächster Schritt zunächst, diesen Konflikt über einen geeigneten Weg zu klären. Bleibt dein Wunsch danach bestehen, kannst du die größere Entscheidung mit deutlich mehr Informationen treffen.
17. Fazit
Wenn du in der Grundausbildung ans Aufgeben denkst, musst du dir weder sofort beweisen, dass du um jeden Preis durchhältst, noch musst du aus diesem Gedanken unmittelbar eine endgültige Entscheidung machen.
Finde zuerst heraus, worum es tatsächlich geht. Erschöpfung braucht Erholung. Heimweh braucht Eingewöhnung und sinnvollen Kontakt nach Hause. Eine Verletzung braucht medizinische Abklärung. Ein Konflikt braucht einen Lösungsweg.
Eine Grenzüberschreitung braucht Unterstützung und gegebenenfalls einen Beschwerdeweg. Eine ernsthafte psychische Krise braucht fachliche Hilfe. Und ein tatsächlicher Wunsch, den Dienst zu beenden, braucht eine saubere Klärung deines Dienstverhältnisses.
Erst das Problem benennen. Dann den passenden nächsten Schritt gehen. Danach die größere Entscheidung treffen.
Damit zwingst du dich nicht zum Bleiben. Du sorgst dafür, dass du über deinen eigenen Weg möglichst klar entscheidest.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, bereits vor dem Dienstantritt realistische Erwartungen an die ersten Wochen aufzubauen.
Beim Thema Aufgeben bringt dir Mission Grundausbildung: Bist du bereit? vor allem Klarheit darüber, welche Belastungen in der Eingewöhnung auftreten können, welche Probleme du selbst praktisch lösen kannst und welche Ansprechstellen du bei gesundheitlichen, persönlichen oder dienstlichen Schwierigkeiten nutzen kannst. Auch der Unterschied zwischen einem schlechten Tag und einer grundsätzlichen Entscheidung wird dadurch greifbarer. Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor und weißt vorher, wo du im Ernstfall Unterstützung bekommst.
Du musst dir vor dem Start nicht versprechen, unter allen Umständen durchzuhalten. Sinnvoller ist, dass du weißt, wie du einen schwierigen Moment sortierst und wo du Unterstützung bekommst, bevor du eine weitreichende Entscheidung triffst.
1. Warum der Gedanke ans Aufgeben überhaupt entstehen kann
Die heutige Heimatschutzausbildung Streitkräfte dauert grundsätzlich drei Monate und umfasst rund 500 Ausbildungsstunden. Die Bundeswehr beschreibt selbst, dass bei der Truppe ein anderer Alltag beginnt. Frühes Aufstehen, körperliche Belastung und Ausbildung bei unterschiedlichen Wetterbedingungen gehören dazu.
In den ersten Wochen kommt noch etwas hinzu: Fast alles ist neu. Du kennst die Menschen noch nicht gut, musst viele Informationen aufnehmen und hast noch keine eingespielten Routinen.
Wenn dann Müdigkeit, Heimweh, Kritik oder ein schlechter Ausbildungstag zusammenkommen, kann aus „Heute reicht es mir“ sehr schnell „Ich will komplett aufhören“ werden.
Nimm den Gedanken wahr. Aber prüf, was tatsächlich dahintersteckt.
2. Frag nicht nur, ob du wegwillst
„Ich will hier weg“ beschreibt zunächst ein Gefühl. Es beschreibt noch nicht automatisch das Problem.
Frag genauer: Will ich weg, weil ich heute vollkommen erschöpft bin? Will ich weg, weil ich mein Zuhause vermisse? Will ich weg, weil ich Angst vor der morgigen Ausbildung habe? Will ich weg, weil ich körperliche Schmerzen habe? Will ich weg, weil mich jemand schlecht behandelt? Oder will ich den Soldatenberuf grundsätzlich nicht mehr?
Diese Antworten führen zu völlig unterschiedlichen nächsten Schritten.
Konkretes Beispiel
Du rufst nach einem anstrengenden Tag zuhause an und sagst: „Ich breche ab. Ich halte das nicht aus.“
Eine Stunde später stellst du fest, dass du seit dem Morgen kaum gegessen hast, völlig übermüdet bist und der eigentliche Auslöser eine deutliche Korrektur während der Ausbildung war.
Das bedeutet nicht, dass deine Gefühle unwichtig waren. Es bedeutet aber, dass du deine gesamte Dienstzeit gerade aus einer sehr belasteten Momentaufnahme bewertet hast.
3. Entscheide eine große Frage möglichst nicht im Tiefpunkt
Es gibt keine offizielle Bundeswehrregel, nach der du mit einer Entscheidung über das Aufhören pauschal 24 Stunden warten musst. Eine solche feste Regel wäre auch nicht für jede Situation sinnvoll.
Als persönliche Orientierung ist aber etwas anderes hilfreich: Wenn keine akute Gefahr und kein dringendes Problem besteht, musst du deine gesamte Zukunft nicht am emotional schwierigsten Punkt des Tages entscheiden.
Komm zunächst körperlich und gedanklich wieder in einen Zustand, in dem du deine Lage vernünftig beurteilen kannst. Iss und trink. Kümmere dich um deine Körperpflege. Bereite das Notwendige für den nächsten Tag vor. Schlaf, wenn der Tagesablauf es zulässt.
Sprich anschließend mit jemandem, der dir hilft, das konkrete Problem zu sortieren. Wenn dein Wunsch zu gehen danach weiterhin besteht, nimm ihn ernst und informiere dich über den richtigen Weg.
4. Prüf zuerst deine körperliche Lage
Müdigkeit verändert die Wahrnehmung. Hunger, Durst und körperliche Erschöpfung ebenfalls.
Das bedeutet nicht, dass sich jedes Problem mit einer Mahlzeit und acht Stunden Schlaf erledigt. Es bedeutet aber, dass du deine körperliche Situation bei der Bewertung berücksichtigen solltest.
Frag dich: Habe ich ausreichend gegessen? Habe ich genug getrunken? Wie viel habe ich in den vergangenen Nächten geschlafen? Bin ich körperlich einfach erschöpft? Habe ich Schmerzen oder andere Beschwerden?
Wenn du merkst, dass du krank oder verletzt bist, gehört die Frage nicht mehr nur in deinen Kopf. Dann nutzt du den vorgesehenen Krankmeldeweg und lässt die Beschwerden medizinisch beurteilen.
5. Unterscheide Heimweh von grundsätzlicher Ablehnung
Heimweh kann sich sehr deutlich anfühlen. Du möchtest dein eigenes Bett, deine Familie, deinen Partner, deine Freunde oder einfach deinen bisherigen Alltag zurück.
Das ist etwas anderes als die Überzeugung: „Ich möchte grundsätzlich kein Soldat sein.“
Gerade in den ersten Tagen solltest du diese beiden Dinge nicht automatisch gleichsetzen. Wenn du dein Zuhause vermisst, kannst du überlegen, was dir beim Ankommen hilft. Kontakt nach Hause, neue Routinen und zunehmende Vertrautheit mit deiner Gruppe können dabei eine Rolle spielen.
Wenn du dagegen nach ruhiger Überlegung feststellst, dass du den Soldatenberuf grundsätzlich nicht mehr möchtest, solltest du diese Frage offen und sachlich klären.
6. Körperliche Beschwerden gehören zum Sanitätsdienst
Wenn du wegen Schmerzen, einer Verletzung oder anderer gesundheitlicher Beschwerden ans Aufgeben denkst, brauchst du zunächst eine medizinische Einschätzung. Versuch nicht selbst zu entscheiden, ob du dich nur „zusammenreißen“ musst.
Erkrankte Soldatinnen und Soldaten wenden sich während der Dienstzeit über das vorgesehene Verfahren an die zuständige sanitätsdienstliche Versorgung. Dort kann geklärt werden, was medizinisch vorliegt und welche Behandlung oder Einschränkung erforderlich ist.
Dasselbe gilt für psychische Beschwerden. Sie sind gesundheitliche Beschwerden und dürfen entsprechend angesprochen werden.
Konkretes Beispiel
Nach mehreren Ausbildungstagen hast du zunehmend starke Schmerzen. Du denkst: „Wenn das so weitergeht, höre ich auf.“
Der erste sinnvolle Schritt ist nicht die Entscheidung über deine gesamte Bundeswehrzeit. Der erste Schritt ist die medizinische Abklärung.
Danach weißt du wesentlich besser, worüber du tatsächlich entscheiden musst.
7. Konflikte auf Stube oder in der Gruppe solltest du konkret lösen
Vielleicht möchtest du gar nicht wegen der Ausbildung aufgeben. Vielleicht geht dir ein Mensch auf die Nerven.
Das Zusammenleben auf Stube kann Reibung erzeugen. Unterschiedliche Schlafgewohnheiten, Ordnungsvorstellungen und Persönlichkeiten treffen auf engem Raum aufeinander. Kleine Probleme solltest du möglichst sachlich ansprechen.
Bei größeren Konflikten kannst du dein zuständiges Ausbildungspersonal einbeziehen.
Wichtig ist die Grenze: Mobbing, Diskriminierung, Gewalt, Bedrohungen oder sexuelle Belästigung sind nicht einfach typische Stubenprobleme, die du schweigend aushalten musst.
Die Bundeswehr unterhält dafür unter anderem eine zentrale Ansprechstelle für Diskriminierung und Gewalt. Du erreichst sie auch anonym und ohne Dienstweg per E-Mail an BMVgAnsprStDiskriminierung@bmvg.bund.de.
Zusätzlich bestehen gesetzliche Beschwerdewege.
8. Nicht jede deutliche Korrektur ist eine Grenzüberschreitung
Grundausbildung bedeutet, dass dein Verhalten korrigiert wird. Vielleicht bist du zu spät, hast Material falsch vorbereitet oder eine Anweisung nicht richtig umgesetzt.
Korrekturen können deutlich sein. Das allein bedeutet noch nicht, dass du unangemessen behandelt wirst.
Frag dich deshalb zuerst: Was wurde konkret kritisiert? Hatte die Kritik einen Bezug zur Ausbildung oder zum Dienst? Was soll ich beim nächsten Mal anders machen?
Wenn du daraus eine konkrete Handlung ableiten kannst, konzentrier dich darauf.
Anders sieht es bei Gewalt, entwürdigender Behandlung, Diskriminierung, sexueller Belästigung oder anderen ernsthaften Grenzüberschreitungen aus. Solche Situationen solltest du nicht als angeblich notwendige Härte der Grundausbildung akzeptieren.
9. Welche offiziellen Beschwerdewege gibt es?
Soldatinnen und Soldaten haben geregelte Beschwerdemöglichkeiten.
Die Wehrbeschwerdeordnung regelt die förmliche Beschwerde. Nach § 5 WBO wird eine Beschwerde grundsätzlich beim nächsten Disziplinarvorgesetzten eingelegt. Du kannst sie frühestens nach Ablauf einer Nacht und musst sie innerhalb eines Monats einlegen, nachdem du vom Anlass erfahren hast. Ist eine andere Stelle zuständig, gelten die gesetzlichen Weiterleitungsregeln.
Daneben gibt es ein besonders wichtiges Recht: Jeder Soldat darf sich einzeln und ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wenden.
Wegen der Tatsache, dass du den Wehrbeauftragten angerufen hast, darfst du nach § 7 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.
Das bedeutet nicht, dass jede kleine Meinungsverschiedenheit sofort eine förmliche Beschwerde braucht. Es bedeutet aber, dass du bei ernsthaften Problemen nicht rechtlos bist.
10. Mit wem solltest du zuerst sprechen?
Das richtet sich nach deinem Problem. Bei einer normalen Ausbildungsfrage oder einem lösbaren Alltagsproblem ist häufig dein unmittelbar zuständiges Ausbildungspersonal ein sinnvoller erster Ansprechpartner.
Bei gesundheitlichen Problemen ist der Sanitätsdienst richtig. Bei sozialen und persönlichen Belastungen kann der Sozialdienst unterstützen. Die Militärseelsorge bietet vertrauliche Gespräche und Begleitung.
Bei psychischen Belastungen stehen medizinische und psychologische Unterstützungsangebote zur Verfügung. Und bei Diskriminierung oder Gewalt gibt es spezialisierte Ansprechstellen.
Du musst also nicht zuerst herausfinden, wer für jedes denkbare Problem perfekt zuständig ist. Wichtig ist, dass du ein ernstes Problem überhaupt ansprichst.
11. Was du nicht tun solltest, wenn du gehen möchtest
Wenn du wirklich darüber nachdenkst, den Dienst zu beenden, versuch nicht, eine Entlassung durch absichtliches Fehlverhalten zu erzwingen.
Bleib dem Dienst nicht einfach fern. Täusch keine Erkrankung vor. Provozier keine Pflichtverletzungen. Nimm deine Frustration nicht an Kameraden oder Ausbildungspersonal aus.
Und trag einen emotionalen Konflikt nicht zuerst öffentlich über Social Media aus.
Wenn du gehen möchtest, gibt es dafür rechtliche und dienstliche Verfahren. Der saubere Weg ist fast immer der bessere.
12. FWDL: Kannst du während der Probezeit aufhören?
Beim freiwilligen Wehrdienst gibt es eine klare gesetzliche Regelung.
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. In den ersten fünf Monaten kannst du den Dienst auf eigenen Wunsch mit einer Frist von einem Monat zum 15. oder zum Monatsende beenden, im sechsten Monat ohne Frist zum 15. oder zum Monatsende. Das gilt für den freiwilligen Wehrdienst. Als Soldatin oder Soldat auf Zeit gilt es nur mit einer widerruflichen Verpflichtungserklärung. Den genauen Ablauf klärst du mit deiner Einheit.
Das ist wichtig, weil daraus zwei Dinge folgen: Du kannst als FWDL während der Probezeit einen geregelten Weg zur Beendigung des Dienstes nutzen. Du gehst aber nicht einfach am nächsten Morgen nach Hause.
Wenn du diesen Schritt ernsthaft erwägst, lass dir den konkreten Ablauf vor Ort erklären.
Konkretes Beispiel
Du bist FWDL und stellst nach mehreren Wochen und mehreren Gesprächen fest, dass du deinen freiwilligen Wehrdienst beenden möchtest.
Dann versuchst du nicht, dich durch Fehlverhalten aus der Bundeswehr bringen zu lassen. Du klärst die für deinen Fall geltenden Termine, Fristen und den konkreten Ablauf mit deiner Einheit.
13. SaZ: Warum die Situation anders ist
Für Soldaten auf Zeit gelten andere Regeln. Eine SaZ-Verpflichtung lässt sich nicht wie ein gewöhnlicher privater Arbeitsvertrag einfach kündigen, weil du deine Meinung geändert hast. Die Probezeitregelung gilt für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nur mit einer widerruflichen Verpflichtungserklärung.
§ 55 Soldatengesetz sieht verschiedene Entlassungstatbestände vor. Auf eigenen Antrag ist ein SaZ insbesondere dann zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst wegen persönlicher, vor allem häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Das ist etwas anderes als: „Die erste Woche gefällt mir nicht.“
Wenn du SaZ bist und ernsthaft über eine Entlassung nachdenkst, solltest du deshalb deinen konkreten Status und die rechtlichen Möglichkeiten klären, bevor du von einer vermeintlichen Kündigungsfrist ausgehst.
14. Wann du psychische Belastung nicht als Durchhalteproblem behandeln solltest
Es gibt einen Unterschied zwischen einem schwierigen Ausbildungstag und einer ernsthaften psychischen Krise.
Wenn du starke Angst oder Panik erlebst, über längere Zeit kaum schlafen oder essen kannst, dich vollständig überfordert fühlst oder andere deutliche psychische Beschwerden auftreten, hol dir Unterstützung.
Du musst nicht warten, bis überhaupt nichts mehr funktioniert. Innerhalb der Bundeswehr gibt es verschiedene Anlaufstellen, darunter Sanitätsdienst, Psychologischer Dienst, Sozialdienst und Militärseelsorge.
Auch dein Ausbildungspersonal kann dir helfen, den passenden Kontakt zu finden. Belastbarkeit bedeutet nicht, gesundheitliche Probleme zu verschweigen.
15. Was bei einer akuten Krise gilt
Wenn du daran denkst, dir selbst etwas anzutun, dich nicht mehr sicher fühlst oder eine andere akute medizinische beziehungsweise psychische Notsituation besteht, geht es nicht mehr um die Frage, ob du morgen mit der Ausbildung weitermachst. Dann brauchst du sofort Hilfe.
Sprich unmittelbar Ausbildungspersonal, Vorgesetzte oder medizinisches Personal an. Bei akuter Gefahr gilt die 112.
Außerhalb der regulären Dienstzeit ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Bundeswehr aktuell unter 0800 9726378 erreichbar. Rund um die Uhr erreichbar sind außerdem die Telefonseelsorge unter 0800 1110111 oder 0800 1110222 sowie die PTBS-Hotline der Bundeswehr unter 0800 5887957.
Die Bundeswehr bündelt auf ihrer Seite „Hilfe in Notlagen“ außerdem weitere interne und externe Hilfsangebote.
16. Wie du eine Entscheidung vernünftig vorbereitest
Wenn keine akute Krise besteht und du trotzdem ernsthaft über das Aufhören nachdenkst, geh die Frage systematisch durch.
Was ist mein konkreter Grund? Seit wann besteht das Problem? Tritt es nur in bestimmten Situationen auf oder dauerhaft? Habe ich versucht, das konkrete Problem zu lösen? Habe ich mit einer geeigneten Person gesprochen? Ist meine Gesundheit betroffen? Bin ich FWDL oder SaZ und welche rechtlichen Möglichkeiten gelten für mich? Wie denke ich darüber, wenn ich ausgeschlafen und nicht unmittelbar nach einem belastenden Ereignis bin?
Du musst am Ende nicht zu einer bestimmten Entscheidung kommen. Der Zweck dieser Fragen besteht darin, dass deine Entscheidung auf deiner tatsächlichen Situation beruht und nicht nur auf dem schwierigsten Moment der Woche.
Konkretes Beispiel
Du möchtest seit drei Tagen weg. Nach genauerem Sortieren stellst du fest, dass nicht die Bundeswehr insgesamt dein Problem ist. Du hast einen ernsthaften Konflikt auf Stube, der bisher nicht angesprochen wurde.
Dann ist dein nächster Schritt zunächst, diesen Konflikt über einen geeigneten Weg zu klären. Bleibt dein Wunsch danach bestehen, kannst du die größere Entscheidung mit deutlich mehr Informationen treffen.
17. Fazit
Wenn du in der Grundausbildung ans Aufgeben denkst, musst du dir weder sofort beweisen, dass du um jeden Preis durchhältst, noch musst du aus diesem Gedanken unmittelbar eine endgültige Entscheidung machen.
Finde zuerst heraus, worum es tatsächlich geht. Erschöpfung braucht Erholung. Heimweh braucht Eingewöhnung und sinnvollen Kontakt nach Hause. Eine Verletzung braucht medizinische Abklärung. Ein Konflikt braucht einen Lösungsweg.
Eine Grenzüberschreitung braucht Unterstützung und gegebenenfalls einen Beschwerdeweg. Eine ernsthafte psychische Krise braucht fachliche Hilfe. Und ein tatsächlicher Wunsch, den Dienst zu beenden, braucht eine saubere Klärung deines Dienstverhältnisses.
Erst das Problem benennen. Dann den passenden nächsten Schritt gehen. Danach die größere Entscheidung treffen.
Damit zwingst du dich nicht zum Bleiben. Du sorgst dafür, dass du über deinen eigenen Weg möglichst klar entscheidest.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, bereits vor dem Dienstantritt realistische Erwartungen an die ersten Wochen aufzubauen.
Beim Thema Aufgeben bringt dir Mission Grundausbildung: Bist du bereit? vor allem Klarheit darüber, welche Belastungen in der Eingewöhnung auftreten können, welche Probleme du selbst praktisch lösen kannst und welche Ansprechstellen du bei gesundheitlichen, persönlichen oder dienstlichen Schwierigkeiten nutzen kannst. Auch der Unterschied zwischen einem schlechten Tag und einer grundsätzlichen Entscheidung wird dadurch greifbarer. Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor und weißt vorher, wo du im Ernstfall Unterstützung bekommst.
Du musst dir vor dem Start nicht versprechen, unter allen Umständen durchzuhalten. Sinnvoller ist, dass du weißt, wie du einen schwierigen Moment sortierst und wo du Unterstützung bekommst, bevor du eine weitreichende Entscheidung triffst.
Häufige Fragen
01
Ist es ungewöhnlich, in der Grundausbildung ans Aufgeben zu denken?
Nein. Ein solcher Gedanke kann gerade in einer intensiven Umstellungsphase auftreten. Entscheidend ist, warum er entsteht und ob er nur in einzelnen Belastungsmomenten oder dauerhaft vorhanden ist.
02
Muss ich unbedingt durchhalten?
Du solltest weder aus einem einzelnen schlechten Moment heraus sofort gehen noch ernsthafte Probleme mit einem pauschalen Durchhaltegedanken ignorieren. Sortiere den konkreten Grund und nutze bei Bedarf Unterstützung.
03
Gibt es eine offizielle 24-Stunden-Regel?
Nein. Eine solche allgemeine Regel gibt es nicht. Wenn keine akute Gefahr besteht, ist es aber sinnvoll, eine weitreichende Entscheidung nicht ausschließlich im erschöpftesten oder emotionalsten Moment zu treffen.
04
Was mache ich, wenn ich einfach nur nach Hause will?
Frag dich zunächst, was du konkret vermisst oder was dich belastet. Heimweh, Erschöpfung, Konflikte und grundsätzliche Ablehnung brauchen unterschiedliche Lösungen.
05
Was mache ich, wenn ich körperliche Schmerzen habe?
Melde gesundheitliche Beschwerden über den vorgesehenen Weg und lass sie medizinisch beurteilen. Entscheide nicht selbst, dass du sie lediglich aushalten musst.
06
Kann ich als FWDL einfach aufhören?
Die ersten sechs Monate sind Probezeit. In den ersten fünf Monaten kannst du den freiwilligen Wehrdienst auf eigenen Wunsch mit einer Frist von einem Monat zum 15. oder zum Monatsende beenden. Im sechsten Monat ist die Beendigung ohne Frist zum 15. oder zum Monatsende möglich. Den genauen Ablauf klärst du mit deiner Einheit.
07
Gilt die Probezeitregelung auch für SaZ?
Nur, wenn du als Soldatin oder Soldat auf Zeit eine widerrufliche Verpflichtungserklärung hast. Ansonsten gelten für SaZ die gesetzlichen Entlassungsregelungen des Soldatengesetzes.
08
Kann ich als SaZ einfach kündigen?
Nein. Für SaZ gelten die gesetzlichen Entlassungsregelungen des Soldatengesetzes. Eine Entlassung auf Antrag ist insbesondere bei einer besonderen Härte vorgesehen. Lass deinen konkreten Fall prüfen.
09
Was mache ich bei Mobbing oder Diskriminierung?
Sprich das Problem über einen geeigneten Ansprechweg an. Die Bundeswehr verfügt unter anderem über eine Ansprechstelle für Diskriminierung und Gewalt. Außerdem bestehen gesetzliche Beschwerderechte.
10
Darf ich mich direkt an den Wehrbeauftragten wenden?
Ja. § 7 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten gibt jedem Soldaten das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.
11
Was mache ich bei starken psychischen Problemen?
Hol dir fachliche Unterstützung. Innerhalb der Bundeswehr kommen unter anderem Sanitätsdienst und Psychologischer Dienst infrage. Sozialdienst und Militärseelsorge bieten weitere Unterstützung.
12
Was gilt bei Suizidgedanken oder akuter Selbstgefährdung?
Hol sofort Hilfe und bleib damit nicht allein. Sprich unmittelbar jemanden vor Ort an. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 112.
Quellen zum Nachlesen
Bundeswehr: Heimatschutzausbildung Streitkräfte – Die aktuelle Bundeswehrseite erklärt die seit 2026 weiterentwickelte Grundausbildung mit einer Dauer von grundsätzlich drei Monaten und rund 500 Ausbildungsstunden.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Gesetze im Internet: § 58h Soldatengesetz – Die Vorschrift regelt die Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes und insbesondere die Entlassungsmöglichkeit während der Probezeit.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Gesetze im Internet: § 55 Soldatengesetz – § 55 regelt die Entlassung von Soldaten auf Zeit. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen auch die Entlassung auf Antrag wegen besonderer Härte.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Gesetze im Internet: Wehrbeschwerdeordnung – Die Wehrbeschwerdeordnung regelt das förmliche Beschwerderecht von Soldatinnen und Soldaten.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Gesetze im Internet: § 7 Gesetz über den Wehrbeauftragten – Die Vorschrift gibt jedem Soldaten das Recht, sich einzeln und ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Bundeswehr: Hilfe in Notlagen – Die aktuelle Übersichtsseite bündelt Ansprechstellen für sensible und kritische Situationen, darunter Sozialdienst, Militärseelsorge, medizinische Kontakte sowie die Ansprechstelle für Diskriminierung und Gewalt.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Sozialdienst der Bundeswehr – Der Sozialdienst berät Bundeswehrangehörige und ihre Familien bundesweit in sozialen und psychosozialen Angelegenheiten.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Militärseelsorge – Die Militärseelsorge begleitet Soldatinnen und Soldaten im Dienst und bietet persönliche Gespräche und Unterstützung an.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, medizinische oder psychologische Beratung. Ob und auf welchem Weg ein Dienstverhältnis beendet werden kann, hängt insbesondere von deinem Status als FWDL oder SaZ und deinem konkreten Fall ab. Bei starken oder anhaltenden gesundheitlichen beziehungsweise psychischen Beschwerden holst du dir fachliche Unterstützung. Bei akuter Selbstgefährdung, Suizidgedanken oder einem anderen medizinischen Notfall gilt die 112.
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