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Basisausbildung
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Alkohol bei der Bundeswehr: Was du im Dienst und in der Freizeit wissen solltest
Regeln und Haltung
Gez.



Daniel, Levin & Afsal
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Regeln und Haltung der Soldateninitiative.
Er richtet sich an angehende und aktive Soldatinnen und Soldaten, die wissen möchten, welche Regeln für Alkohol im Dienst gelten und wie sie ihre Freizeit so planen, dass Dienstfähigkeit, Sicherheit und soldatische Pflichten nicht beeinträchtigt werden.
Vielleicht hast du vor deinem Dienstantritt schon Geschichten über Zugabende, Kameradschaftsabende oder gemeinsame Wochenenden gehört. Gleichzeitig weißt du, dass du bei der Bundeswehr mit Waffen, Fahrzeugen und anderem Gerät umgehen wirst und andere Soldaten sich auf deine Aufmerksamkeit verlassen müssen.
Wo liegt also die Grenze? Die wichtigste Antwort ist klarer, als viele vermuten.
Während des Dienstes und während der Dienstunterbrechungen ist der Genuss alkoholischer Getränke bei der Bundeswehr grundsätzlich verboten. Ausnahmen benötigen die Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten.
Außerhalb des Dienstes sieht die Situation anders aus. Alkohol ist für volljährige Soldatinnen und Soldaten nicht generell verboten. Deine Verantwortung endet aber nicht mit dem Dienstschluss.
Wenn du am nächsten Morgen Dienst hast, musst du dafür in einem Zustand erscheinen, in dem du deinen Aufgaben sicher und zuverlässig nachkommen kannst. Auch dein Verhalten außerhalb des Dienstes kann soldatenrechtlich relevant werden, wenn dadurch das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die dein Dienst erfordert, ernsthaft beeinträchtigt werden.
Für die Grundausbildung ergibt sich daraus eine einfache Empfehlung: Mach Alkohol in den ersten Wochen nicht zu einem zusätzlichen Problem. Wenn am nächsten Tag Dienst ansteht, plane deine Freizeit so, dass du ausgeschlafen, zuverlässig und dienstfähig antreten kannst.
Wenn du zuerst verstehen willst, was Kameradschaft bei der Bundeswehr bedeutet und wo ihre Grenzen liegen, lies diesen Artikel:
Kameradschaft bei der Bundeswehr: Was sie bedeutet und was sie nicht bedeutet
Wenn du wissen willst, was beim Umgang mit dienstbezogenen Inhalten in sozialen Medien gilt, passt dieser Artikel:
Social Media und Bundeswehr: Was du posten darfst und was du besser lässt
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Regeln und Haltung der Soldateninitiative.
Er richtet sich an angehende und aktive Soldatinnen und Soldaten, die wissen möchten, welche Regeln für Alkohol im Dienst gelten und wie sie ihre Freizeit so planen, dass Dienstfähigkeit, Sicherheit und soldatische Pflichten nicht beeinträchtigt werden.
Vielleicht hast du vor deinem Dienstantritt schon Geschichten über Zugabende, Kameradschaftsabende oder gemeinsame Wochenenden gehört. Gleichzeitig weißt du, dass du bei der Bundeswehr mit Waffen, Fahrzeugen und anderem Gerät umgehen wirst und andere Soldaten sich auf deine Aufmerksamkeit verlassen müssen.
Wo liegt also die Grenze? Die wichtigste Antwort ist klarer, als viele vermuten.
Während des Dienstes und während der Dienstunterbrechungen ist der Genuss alkoholischer Getränke bei der Bundeswehr grundsätzlich verboten. Ausnahmen benötigen die Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten.
Außerhalb des Dienstes sieht die Situation anders aus. Alkohol ist für volljährige Soldatinnen und Soldaten nicht generell verboten. Deine Verantwortung endet aber nicht mit dem Dienstschluss.
Wenn du am nächsten Morgen Dienst hast, musst du dafür in einem Zustand erscheinen, in dem du deinen Aufgaben sicher und zuverlässig nachkommen kannst. Auch dein Verhalten außerhalb des Dienstes kann soldatenrechtlich relevant werden, wenn dadurch das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die dein Dienst erfordert, ernsthaft beeinträchtigt werden.
Für die Grundausbildung ergibt sich daraus eine einfache Empfehlung: Mach Alkohol in den ersten Wochen nicht zu einem zusätzlichen Problem. Wenn am nächsten Tag Dienst ansteht, plane deine Freizeit so, dass du ausgeschlafen, zuverlässig und dienstfähig antreten kannst.
Wenn du zuerst verstehen willst, was Kameradschaft bei der Bundeswehr bedeutet und wo ihre Grenzen liegen, lies diesen Artikel:
Kameradschaft bei der Bundeswehr: Was sie bedeutet und was sie nicht bedeutet
Wenn du wissen willst, was beim Umgang mit dienstbezogenen Inhalten in sozialen Medien gilt, passt dieser Artikel:
Social Media und Bundeswehr: Was du posten darfst und was du besser lässt
[ Kurz gesagt ]
Während des Dienstes und während der Dienstunterbrechungen gilt grundsätzlich Alkoholverbot. Eine Ausnahme muss vom Disziplinarvorgesetzten genehmigt werden.
In deiner tatsächlichen Freizeit ist Alkohol nicht automatisch verboten. Dann gelten aber weiterhin gesetzliche Altersgrenzen, soldatische Pflichten und gegebenenfalls zusätzliche dienstliche Vorgaben.
Besonders wichtig ist der nächste Dienstbeginn. Verlass dich nicht auf Aussagen wie: „Nach fünf Stunden ist das schon weg.“, „Ein Kaffee reicht.“ oder „Ich fühle mich wieder normal.“
Wie Alkohol individuell abgebaut wird und wie stark du am nächsten Morgen noch beeinträchtigt bist, lässt sich mit solchen Faustformeln nicht zuverlässig beurteilen. Für dich ist deshalb nicht die Frage entscheidend, wie viel Alkohol du gerade noch trinken könntest.
Die bessere Frage lautet: Was steht als Nächstes an und bin ich dafür sicher, aufmerksam und dienstfähig?
Bei Waffen, Munition, Fahrzeugen und anderem Gerät weist die Bundeswehr ausdrücklich auf das besondere Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung durch bewusstseinsbeeinträchtigende Suchtstoffe hin.
[ Kurz gesagt ]
Während des Dienstes und während der Dienstunterbrechungen gilt grundsätzlich Alkoholverbot. Eine Ausnahme muss vom Disziplinarvorgesetzten genehmigt werden.
In deiner tatsächlichen Freizeit ist Alkohol nicht automatisch verboten. Dann gelten aber weiterhin gesetzliche Altersgrenzen, soldatische Pflichten und gegebenenfalls zusätzliche dienstliche Vorgaben.
Besonders wichtig ist der nächste Dienstbeginn. Verlass dich nicht auf Aussagen wie: „Nach fünf Stunden ist das schon weg.“, „Ein Kaffee reicht.“ oder „Ich fühle mich wieder normal.“
Wie Alkohol individuell abgebaut wird und wie stark du am nächsten Morgen noch beeinträchtigt bist, lässt sich mit solchen Faustformeln nicht zuverlässig beurteilen. Für dich ist deshalb nicht die Frage entscheidend, wie viel Alkohol du gerade noch trinken könntest.
Die bessere Frage lautet: Was steht als Nächstes an und bin ich dafür sicher, aufmerksam und dienstfähig?
Bei Waffen, Munition, Fahrzeugen und anderem Gerät weist die Bundeswehr ausdrücklich auf das besondere Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung durch bewusstseinsbeeinträchtigende Suchtstoffe hin.
[ Inhalt ]
01
Was gilt während des Dienstes?
02
Warum ist die Bundeswehr beim Thema Alkohol so klar?
03
Was bedeutet Restalkohol für den nächsten Dienst?
04
Warum wir keine allgemeine Promillegrenze nennen
05
Was empfehlen wir für die Grundausbildung?
06
Was gilt bei Waffen, Schießen, Wache und Fahrzeugen?
07
Was gilt nach Dienstschluss?
08
Was gilt am Wochenende?
09
Was gilt bei Kameradschaftsabenden und Zugabenden?
10
Was gilt für Soldaten unter 18?
11
Was machst du, wenn jemand zu viel getrunken hat?
12
Was machst du, wenn du selbst am Morgen beeinträchtigt bist?
13
Welche dienstlichen Folgen kann Alkohol haben?
14
Was gilt für Alkohol, Uniform und Social Media?
15
Wann solltest du dir Unterstützung holen?
16
Welche einfache Regel hilft dir im Alltag?
17
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Was gilt während des Dienstes?
Hier brauchst du keine komplizierte Faustregel. Die Bundeswehr formuliert in ihrer Sammelbelehrung für neu beziehungsweise wiedereingestellte Soldatinnen und Soldaten: Während des Dienstes und der Dienstunterbrechungen ist der Genuss alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme bedarf der Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten. Damit solltest du nicht selbst überlegen, ob „ein Bier doch bestimmt noch geht“.
Wenn eine dienstlich genehmigte Ausnahme besteht, ist das eine konkrete andere Situation. Ohne eine solche Ausnahme orientierst du dich an der Grundregel.
Gerade für deine Grundausbildung ist das einfach: Dienstzeit ist keine Zeit für Alkohol.
Konkretes Beispiel
Du hast am Vormittag Ausbildung und mittags eine längere Dienstunterbrechung, bevor am Nachmittag weitere Ausbildung stattfindet. Dann bedeutet „Dienstunterbrechung“ nicht automatisch private Freizeit, in der du Alkohol trinken kannst.
Auch für Dienstunterbrechungen nennt die Bundeswehr grundsätzlich das Alkoholverbot.
2. Warum ist die Bundeswehr beim Thema Alkohol so klar?
Soldatischer Dienst kann Tätigkeiten umfassen, bei denen Konzentration und Reaktionsfähigkeit unmittelbar sicherheitsrelevant sind. Die Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention der Bundeswehr nennt ausdrücklich den Umgang mit Waffen, Munition, Fahrzeugen und anderem Gerät.
Der Gebrauch bewusstseinsbeeinträchtigender Suchtstoffe birgt dort ein hohes Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung. Das betrifft nicht nur spektakuläre Einsatzsituationen.
Schon in der Grundausbildung musst du Informationen aufnehmen, Befehle verstehen, körperliche Belastungen bewältigen, Material handhaben und dich auf deine Kameraden verlassen können. Deine Kameraden müssen sich umgekehrt auf dich verlassen können.
Deshalb ist ein klarer Kopf keine persönliche Vorliebe. Er gehört zu einem sicheren Dienstbetrieb.
3. Was bedeutet Restalkohol für den nächsten Dienst?
Der Begriff Restalkohol beschreibt ein Problem, das leicht unterschätzt wird. Du trinkst nicht während des Dienstes, sondern am Abend davor. Am nächsten Morgen klingelt der Wecker und du fühlst dich halbwegs normal.
Damit ist aber nicht automatisch geklärt, ob du tatsächlich unbeeinträchtigt bist. Alkohol verschwindet nicht dadurch schneller aus dem Körper, dass du Kaffee trinkst, kalt duschst oder frühstückst.
Für deine Planung solltest du deshalb nicht mit selbst erfundenen Promillewerten oder Internetformeln arbeiten. Die sinnvolle Standardregel lautet: Plane den Vorabend so, dass deine Dienstfähigkeit am nächsten Morgen nicht zur Wette wird.
Wenn früh Dienst, eine lange Anreise oder eine sicherheitsrelevante Ausbildung ansteht, ist ein alkoholfreier Vorabend die einfachste und sicherste Planung.
4. Warum wir keine allgemeine Promillegrenze nennen
Beim Autofahren kennst du gesetzliche Promillegrenzen. Daraus solltest du aber keine allgemeine Bundeswehrregel nach dem Muster ableiten: „Unter X Promille darf ich immer Dienst machen.“
Eine solche allgemeine Freigabe gibt es in den offiziellen Regeln nicht. Dienstfähigkeit hängt außerdem nicht nur an einer einzelnen Zahl.
Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, dein Zustand und die für diese Tätigkeit geltenden Vorschriften und Befehle. Für bestimmte Aufgaben können zusätzliche oder strengere Anforderungen gelten.
Deshalb ist eine vermeintlich praktische Promilleformel für deinen Alltag die falsche Orientierung. Dein Ziel ist nicht, möglichst knapp unter irgendeinem Wert zu bleiben. Dein Ziel ist, zuverlässig und sicher Dienst leisten zu können.
5. Was empfehlen wir für die Grundausbildung?
Mach es dir am Anfang einfach. Du musst in der Grundausbildung ohnehin sehr viele neue Dinge gleichzeitig verarbeiten.
Dein Tagesrhythmus verändert sich, du lernst militärische Abläufe, hast körperliche Ausbildung, musst Material und Termine im Griff behalten und bekommst täglich neue Informationen. Alkohol bringt dir für keine dieser Aufgaben einen Vorteil.
Deshalb lautet unsere Empfehlung nicht, dass du dir während der gesamten Grundausbildung aus Prinzip jeden privaten Alkohol verbieten musst. Sie lautet: Geh in den ersten Wochen sehr zurückhaltend damit um und lass Alkohol weg, sobald deine Erholung oder der nächste Diensttag darunter leiden könnte.
Wenn am nächsten Morgen früh Dienst ist, ist ein alkoholfreier Abend die unkomplizierteste Entscheidung.
Konkretes Beispiel
Am Abend sitzt du mit einigen Kameraden zusammen. Um 05:30 Uhr klingelt am nächsten Morgen dein Wecker und ein voller Ausbildungstag steht bevor.
Dann musst du nicht ausrechnen, wie viele Getränke du angeblich noch verträgst. Mit einem alkoholfreien Abend entfernst du das Problem vollständig aus deiner Planung und kannst dich auf Schlaf und Erholung konzentrieren.
6. Was gilt bei Waffen, Schießen, Wache und Fahrzeugen?
Bei sicherheitsrelevanten Aufgaben solltest du besonders konsequent planen. Die Bundeswehr nennt beim Thema Suchtprävention ausdrücklich Waffen, Munition, Fahrzeuge und anderes Gerät als Bereiche mit einem hohen Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung durch bewusstseinsbeeinträchtigende Suchtstoffe.
Wenn am nächsten Tag eine solche Tätigkeit vorgesehen ist, brauchst du deine Konzentration. Das gilt auch für den Schlaf.
Selbst wenn kein Alkohol mehr im Körper wäre, hilft dir ein bis spät in die Nacht dauernder Abend nicht, wenn du anschließend völlig übermüdet in einen anspruchsvollen Ausbildungstag gehst.
Denk deshalb nicht nur an Alkohol. Denk an deine gesamte Einsatzfähigkeit für den nächsten Tag: Schlaf, Erholung, Flüssigkeit, Ernährung und Konzentration gehören zusammen.
7. Was gilt nach Dienstschluss?
Nach Dienstschluss beginnt nicht automatisch ein rechtliches Komplettverbot für Alkohol. Wenn du volljährig bist und keine entgegenstehenden dienstlichen Vorgaben bestehen, kann Alkoholkonsum in deiner Freizeit grundsätzlich möglich sein.
Das bedeutet aber nicht, dass alles, was außerhalb der Dienstzeit geschieht, für die Bundeswehr bedeutungslos ist. § 17 Soldatengesetz regelt ausdrücklich das Verhalten im und außer Dienst.
Außerhalb des Dienstes und außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen musst du dich so verhalten, dass du das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die deine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigst.
Die praktische Konsequenz lautet nicht: „Als Soldat darfst du privat nie feiern.“ Sie lautet: Dienstschluss beendet deinen Auftrag für den Tag, aber nicht jede soldatische Verantwortung.
8. Was gilt am Wochenende?
Ein freies Wochenende soll dir Erholung ermöglichen. Du kannst Familie und Freunde sehen, privaten Interessen nachgehen und Abstand vom Dienst gewinnen.
Wenn du Alkohol trinken möchtest und dies rechtlich sowie dienstlich zulässig ist, solltest du zuerst deine Rückkehr planen. Wann musst du wieder am Standort sein? Wie kommst du zurück? Fährst du selbst? Wann beginnt dein nächster Dienst? Hast du genügend Zeit für Schlaf und Erholung?
Gerade bei einer langen Heimfahrt solltest du nicht nur den Freitagabend planen, sondern auch den Sonntag und Montagmorgen.
Die bessere Reihenfolge lautet: Erst Rückkehr und Dienstbeginn planen, dann die Freizeit darum herum organisieren.
9. Was gilt bei Kameradschaftsabenden und Zugabenden?
Gemeinsame Abende können eine gute Gelegenheit sein, die Menschen in deiner Einheit außerhalb der eigentlichen Ausbildung besser kennenzulernen. Alkohol ist dafür aber keine Voraussetzung.
Du musst nicht trinken, um dazuzugehören. Wenn du keinen Alkohol möchtest, kannst du einfach alkoholfrei bleiben. Du brauchst dafür weder eine medizinische Begründung noch eine komplizierte Erklärung gegenüber deinen Kameraden.
Genauso solltest du die Entscheidung anderer respektieren. Kameradschaft bedeutet nach § 12 Soldatengesetz unter anderem gegenseitige Anerkennung und Rücksicht.
Jemanden unter Druck zu setzen, Alkohol zu trinken, passt dazu nicht.
Konkretes Beispiel
Bei einem gemeinsamen Abend bestellt ein Kamerad ein alkoholfreies Getränk. Dann ist die angemessene Reaktion sehr einfach: Du lässt ihn seine Entscheidung treffen.
Du musst weder nach dem Grund fragen noch versuchen, ihn doch noch zu einem alkoholischen Getränk zu überreden.
10. Was gilt für Soldaten unter 18?
Wenn du bereits mit 17 Jahren Soldat bist, verschwinden die Regeln des Jugendschutzes nicht durch die Uniform. § 9 Jugendschutzgesetz unterscheidet verschiedene Arten alkoholischer Getränke.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumwein dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen und sonst in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden. Für andere alkoholische Getränke gilt die Grenze von 18 Jahren.
Für einen 17-jährigen Soldaten bedeutet das insbesondere: Spirituosen und entsprechende andere alkoholische Getränke sind in den vom Jugendschutzgesetz erfassten Situationen nicht plötzlich erlaubt, nur weil du bereits Soldat bist.
Hinzu kommen selbstverständlich die dienstlichen Regeln der Bundeswehr. Soldatenstatus ersetzt keine Altersgrenze.
11. Was machst du, wenn jemand zu viel getrunken hat?
Hier zeigt sich Kameradschaft praktisch. Wenn ein Kamerad deutlich zu viel Alkohol konsumiert hat, geht es zuerst um Sicherheit.
Lass eine stark beeinträchtigte Person nicht allein, wenn dadurch eine Gefahr entstehen könnte. Verhindere beispielsweise, dass jemand alkoholisiert ein Fahrzeug führt.
Wenn eine medizinische Notlage besteht, holst du medizinische Hilfe. Bei akuter Gefahr gilt die 112. Achte auf Warnzeichen wie Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinsstörungen und versuch nicht, eine ernste Situation mit Kaffee, einer kalten Dusche oder „Ausschlafen lassen“ selbst zu behandeln.
Gleichzeitig bedeutet Kameradschaft nicht, relevantes Fehlverhalten dauerhaft zu verheimlichen. Sicherheit geht vor dem Versuch, eine unangenehme Situation innerhalb der Gruppe zu verstecken.
12. Was machst du, wenn du selbst am Morgen beeinträchtigt bist?
Die beste Lösung ist, die Situation durch vernünftige Planung gar nicht erst entstehen zu lassen. Wenn sie trotzdem eingetreten ist, solltest du sie nicht dadurch verschärfen, dass du deine Beeinträchtigung versteckst und anschließend eine sicherheitsrelevante Tätigkeit ausführst.
Halte dich an die Meldewege deiner Einheit. Wenn gesundheitlich geklärt werden muss, ob du dienstfähig bist, gehört die medizinische Beurteilung zu den zuständigen Stellen und nicht zu deinem Stubenkameraden.
Erfinde keine Symptome und verschweige relevante Angaben nicht. Gerade jetzt ist verantwortliches Handeln wichtiger als die Hoffnung, irgendwie unbemerkt durch den Vormittag zu kommen.
13. Welche dienstlichen Folgen kann Alkohol haben?
Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Nicht jeder Zusammenhang mit Alkohol führt automatisch zu derselben Konsequenz.
Entscheidend sind die konkrete Situation, dein Verhalten, die geltenden Vorschriften, mögliche Befehle und die Folgen. Ein Verstoß gegen dienstliche Pflichten kann grundsätzlich disziplinarrechtlich relevant werden. Bei weiteren Sachverhalten können zusätzlich andere rechtliche Folgen hinzukommen.
Für deine praktische Vorbereitung musst du aber keinen Katalog möglicher Sanktionen auswendig lernen. Die sinnvollere Schlussfolgerung lautet: Plane so, dass Alkohol gar nicht erst mit Dienstpflichten und Sicherheit kollidiert.
Das ist wesentlich einfacher, als später über mögliche Konsequenzen nachdenken zu müssen.
14. Was gilt für Alkohol, Uniform und Social Media?
Auch hier gibt es keine einfache Pauschalregel. Ein alkoholisches Getränk in der Hand macht nicht automatisch jede Situation zu einem Dienstvergehen.
Relevant werden aber dein konkretes Verhalten, der dienstliche Zusammenhang, geltende Vorschriften und die Außenwirkung. § 17 Soldatengesetz verlangt auch außerhalb des Dienstes ein Verhalten, das das Ansehen der Bundeswehr sowie die erforderliche Achtung und das Vertrauen nicht ernsthaft beeinträchtigt.
Bei Social Media kommt ein weiteres Problem hinzu: Ein kurzer Moment kann dauerhaft gespeichert, geteilt und aus seinem ursprünglichen Zusammenhang herausgelöst werden. Alkohol senkt außerdem bei vielen Menschen die Hemmschwelle.
Die praktische Empfehlung ist deshalb einfach: Wenn du Alkohol getrunken hast, verschieb dienstbezogene Posts, Fotos und Videos auf später und prüf sie mit klarem Kopf.
15. Wann solltest du dir Unterstützung holen?
Problematischer Alkoholkonsum beginnt nicht erst dort, wo jemand jeden Tag trinkt. Achte darauf, welche Rolle Alkohol in deinem Alltag bekommt.
Trinkst du regelmäßig mehr, als du eigentlich möchtest? Brauchst du Alkohol, um nach dem Dienst herunterzukommen? Führt dein Konsum wiederholt zu Konflikten? Hast du Erinnerungslücken? Beeinträchtigt Alkohol deine Dienstfähigkeit oder deine Beziehungen?
Dann ist frühe Unterstützung sinnvoll. Die Bundeswehr verfügt über eine Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention. Auch der Sozialdienst berät bei Suchtgefahren und Abhängigkeiten.
Je nach Situation können außerdem der Sanitätsdienst, psychologische Unterstützungsangebote oder die Militärseelsorge passende Anlaufstellen sein. Du musst nicht warten, bis aus einem ungünstigen Muster ein großes Problem geworden ist.
16. Welche einfache Regel hilft dir im Alltag?
Vor jedem Abend, an dem Alkohol eine Rolle spielen könnte, stellst du dir drei Fragen: Was muss ich morgen tun? Wann muss ich dafür wieder vollständig leistungsfähig sein? Wie komme ich sicher zurück?
Damit löst du einen großen Teil des Problems bereits vorher. Wenn du bei einer dieser Fragen unsicher wirst, ist alkoholfrei die einfachste Entscheidung.
Das hat nichts mit Spaßverbot zu tun. Es ist schlicht gute Planung.
Konkretes Beispiel
Du hast Samstag frei und Sonntag ebenfalls keinen Dienst. Sonntagabend musst du aber mehrere Stunden zum Standort zurückfahren und Montagmorgen beginnt früh die Ausbildung.
Dann planst du nicht nur den Samstagabend. Du planst deine Erholung und Rückfahrt gleich mit.
So kommst du nicht nur rechtzeitig zurück, sondern auch in einem Zustand, in dem du Montagmorgen zuverlässig Dienst leisten kannst.
17. Fazit
Beim Thema Alkohol brauchst du für deinen Bundeswehralltag keine komplizierten Regeln. Während des Dienstes und der Dienstunterbrechungen ist der Genuss alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme muss genehmigt werden.
In deiner Freizeit kann Alkohol grundsätzlich möglich sein. Dann liegt die Verantwortung bei dir, deine Freizeit so zu planen, dass du sicher zurückkommst und zum nächsten Dienst zuverlässig und leistungsfähig bist.
Gerade in der Grundausbildung ist Zurückhaltung deshalb sinnvoll. Du hast bereits genug neue Belastungen, Termine und Ausbildungsinhalte.
Mach Alkohol nicht zu einem zusätzlichen Problem. Plane vom nächsten Dienstbeginn rückwärts und entscheide dich im Zweifel für alkoholfrei.
Das ist keine Frage davon, ob du feiern darfst. Es ist eine Frage guter Vorbereitung und soldatischer Verantwortung.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, deinen Dienstantritt und die ersten Wochen so vorzubereiten, dass du nicht erst in der Kaserne herausfinden musst, welche Alltagsentscheidungen plötzlich dienstliche Bedeutung bekommen.
Beim Thema Alkohol bringt dir ein strukturierter Check vor allem realistische Erwartungen. Du planst Wochenenden und Rückfahrten vernünftig, verstehst den Unterschied zwischen Dienstzeit und Freizeit und weißt, warum Erholung und Dienstfähigkeit bereits am Vorabend beginnen. Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor.
Du musst dein Privatleben nicht aufgeben, wenn du Soldat wirst. Du solltest aber früh lernen, Freizeit so zu organisieren, dass sie mit deinem Dienst funktioniert und nicht gegen ihn.
1. Was gilt während des Dienstes?
Hier brauchst du keine komplizierte Faustregel. Die Bundeswehr formuliert in ihrer Sammelbelehrung für neu beziehungsweise wiedereingestellte Soldatinnen und Soldaten: Während des Dienstes und der Dienstunterbrechungen ist der Genuss alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme bedarf der Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten. Damit solltest du nicht selbst überlegen, ob „ein Bier doch bestimmt noch geht“.
Wenn eine dienstlich genehmigte Ausnahme besteht, ist das eine konkrete andere Situation. Ohne eine solche Ausnahme orientierst du dich an der Grundregel.
Gerade für deine Grundausbildung ist das einfach: Dienstzeit ist keine Zeit für Alkohol.
Konkretes Beispiel
Du hast am Vormittag Ausbildung und mittags eine längere Dienstunterbrechung, bevor am Nachmittag weitere Ausbildung stattfindet. Dann bedeutet „Dienstunterbrechung“ nicht automatisch private Freizeit, in der du Alkohol trinken kannst.
Auch für Dienstunterbrechungen nennt die Bundeswehr grundsätzlich das Alkoholverbot.
2. Warum ist die Bundeswehr beim Thema Alkohol so klar?
Soldatischer Dienst kann Tätigkeiten umfassen, bei denen Konzentration und Reaktionsfähigkeit unmittelbar sicherheitsrelevant sind. Die Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention der Bundeswehr nennt ausdrücklich den Umgang mit Waffen, Munition, Fahrzeugen und anderem Gerät.
Der Gebrauch bewusstseinsbeeinträchtigender Suchtstoffe birgt dort ein hohes Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung. Das betrifft nicht nur spektakuläre Einsatzsituationen.
Schon in der Grundausbildung musst du Informationen aufnehmen, Befehle verstehen, körperliche Belastungen bewältigen, Material handhaben und dich auf deine Kameraden verlassen können. Deine Kameraden müssen sich umgekehrt auf dich verlassen können.
Deshalb ist ein klarer Kopf keine persönliche Vorliebe. Er gehört zu einem sicheren Dienstbetrieb.
3. Was bedeutet Restalkohol für den nächsten Dienst?
Der Begriff Restalkohol beschreibt ein Problem, das leicht unterschätzt wird. Du trinkst nicht während des Dienstes, sondern am Abend davor. Am nächsten Morgen klingelt der Wecker und du fühlst dich halbwegs normal.
Damit ist aber nicht automatisch geklärt, ob du tatsächlich unbeeinträchtigt bist. Alkohol verschwindet nicht dadurch schneller aus dem Körper, dass du Kaffee trinkst, kalt duschst oder frühstückst.
Für deine Planung solltest du deshalb nicht mit selbst erfundenen Promillewerten oder Internetformeln arbeiten. Die sinnvolle Standardregel lautet: Plane den Vorabend so, dass deine Dienstfähigkeit am nächsten Morgen nicht zur Wette wird.
Wenn früh Dienst, eine lange Anreise oder eine sicherheitsrelevante Ausbildung ansteht, ist ein alkoholfreier Vorabend die einfachste und sicherste Planung.
4. Warum wir keine allgemeine Promillegrenze nennen
Beim Autofahren kennst du gesetzliche Promillegrenzen. Daraus solltest du aber keine allgemeine Bundeswehrregel nach dem Muster ableiten: „Unter X Promille darf ich immer Dienst machen.“
Eine solche allgemeine Freigabe gibt es in den offiziellen Regeln nicht. Dienstfähigkeit hängt außerdem nicht nur an einer einzelnen Zahl.
Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, dein Zustand und die für diese Tätigkeit geltenden Vorschriften und Befehle. Für bestimmte Aufgaben können zusätzliche oder strengere Anforderungen gelten.
Deshalb ist eine vermeintlich praktische Promilleformel für deinen Alltag die falsche Orientierung. Dein Ziel ist nicht, möglichst knapp unter irgendeinem Wert zu bleiben. Dein Ziel ist, zuverlässig und sicher Dienst leisten zu können.
5. Was empfehlen wir für die Grundausbildung?
Mach es dir am Anfang einfach. Du musst in der Grundausbildung ohnehin sehr viele neue Dinge gleichzeitig verarbeiten.
Dein Tagesrhythmus verändert sich, du lernst militärische Abläufe, hast körperliche Ausbildung, musst Material und Termine im Griff behalten und bekommst täglich neue Informationen. Alkohol bringt dir für keine dieser Aufgaben einen Vorteil.
Deshalb lautet unsere Empfehlung nicht, dass du dir während der gesamten Grundausbildung aus Prinzip jeden privaten Alkohol verbieten musst. Sie lautet: Geh in den ersten Wochen sehr zurückhaltend damit um und lass Alkohol weg, sobald deine Erholung oder der nächste Diensttag darunter leiden könnte.
Wenn am nächsten Morgen früh Dienst ist, ist ein alkoholfreier Abend die unkomplizierteste Entscheidung.
Konkretes Beispiel
Am Abend sitzt du mit einigen Kameraden zusammen. Um 05:30 Uhr klingelt am nächsten Morgen dein Wecker und ein voller Ausbildungstag steht bevor.
Dann musst du nicht ausrechnen, wie viele Getränke du angeblich noch verträgst. Mit einem alkoholfreien Abend entfernst du das Problem vollständig aus deiner Planung und kannst dich auf Schlaf und Erholung konzentrieren.
6. Was gilt bei Waffen, Schießen, Wache und Fahrzeugen?
Bei sicherheitsrelevanten Aufgaben solltest du besonders konsequent planen. Die Bundeswehr nennt beim Thema Suchtprävention ausdrücklich Waffen, Munition, Fahrzeuge und anderes Gerät als Bereiche mit einem hohen Risiko der Eigen- und Fremdgefährdung durch bewusstseinsbeeinträchtigende Suchtstoffe.
Wenn am nächsten Tag eine solche Tätigkeit vorgesehen ist, brauchst du deine Konzentration. Das gilt auch für den Schlaf.
Selbst wenn kein Alkohol mehr im Körper wäre, hilft dir ein bis spät in die Nacht dauernder Abend nicht, wenn du anschließend völlig übermüdet in einen anspruchsvollen Ausbildungstag gehst.
Denk deshalb nicht nur an Alkohol. Denk an deine gesamte Einsatzfähigkeit für den nächsten Tag: Schlaf, Erholung, Flüssigkeit, Ernährung und Konzentration gehören zusammen.
7. Was gilt nach Dienstschluss?
Nach Dienstschluss beginnt nicht automatisch ein rechtliches Komplettverbot für Alkohol. Wenn du volljährig bist und keine entgegenstehenden dienstlichen Vorgaben bestehen, kann Alkoholkonsum in deiner Freizeit grundsätzlich möglich sein.
Das bedeutet aber nicht, dass alles, was außerhalb der Dienstzeit geschieht, für die Bundeswehr bedeutungslos ist. § 17 Soldatengesetz regelt ausdrücklich das Verhalten im und außer Dienst.
Außerhalb des Dienstes und außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen musst du dich so verhalten, dass du das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die deine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigst.
Die praktische Konsequenz lautet nicht: „Als Soldat darfst du privat nie feiern.“ Sie lautet: Dienstschluss beendet deinen Auftrag für den Tag, aber nicht jede soldatische Verantwortung.
8. Was gilt am Wochenende?
Ein freies Wochenende soll dir Erholung ermöglichen. Du kannst Familie und Freunde sehen, privaten Interessen nachgehen und Abstand vom Dienst gewinnen.
Wenn du Alkohol trinken möchtest und dies rechtlich sowie dienstlich zulässig ist, solltest du zuerst deine Rückkehr planen. Wann musst du wieder am Standort sein? Wie kommst du zurück? Fährst du selbst? Wann beginnt dein nächster Dienst? Hast du genügend Zeit für Schlaf und Erholung?
Gerade bei einer langen Heimfahrt solltest du nicht nur den Freitagabend planen, sondern auch den Sonntag und Montagmorgen.
Die bessere Reihenfolge lautet: Erst Rückkehr und Dienstbeginn planen, dann die Freizeit darum herum organisieren.
9. Was gilt bei Kameradschaftsabenden und Zugabenden?
Gemeinsame Abende können eine gute Gelegenheit sein, die Menschen in deiner Einheit außerhalb der eigentlichen Ausbildung besser kennenzulernen. Alkohol ist dafür aber keine Voraussetzung.
Du musst nicht trinken, um dazuzugehören. Wenn du keinen Alkohol möchtest, kannst du einfach alkoholfrei bleiben. Du brauchst dafür weder eine medizinische Begründung noch eine komplizierte Erklärung gegenüber deinen Kameraden.
Genauso solltest du die Entscheidung anderer respektieren. Kameradschaft bedeutet nach § 12 Soldatengesetz unter anderem gegenseitige Anerkennung und Rücksicht.
Jemanden unter Druck zu setzen, Alkohol zu trinken, passt dazu nicht.
Konkretes Beispiel
Bei einem gemeinsamen Abend bestellt ein Kamerad ein alkoholfreies Getränk. Dann ist die angemessene Reaktion sehr einfach: Du lässt ihn seine Entscheidung treffen.
Du musst weder nach dem Grund fragen noch versuchen, ihn doch noch zu einem alkoholischen Getränk zu überreden.
10. Was gilt für Soldaten unter 18?
Wenn du bereits mit 17 Jahren Soldat bist, verschwinden die Regeln des Jugendschutzes nicht durch die Uniform. § 9 Jugendschutzgesetz unterscheidet verschiedene Arten alkoholischer Getränke.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumwein dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen und sonst in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden. Für andere alkoholische Getränke gilt die Grenze von 18 Jahren.
Für einen 17-jährigen Soldaten bedeutet das insbesondere: Spirituosen und entsprechende andere alkoholische Getränke sind in den vom Jugendschutzgesetz erfassten Situationen nicht plötzlich erlaubt, nur weil du bereits Soldat bist.
Hinzu kommen selbstverständlich die dienstlichen Regeln der Bundeswehr. Soldatenstatus ersetzt keine Altersgrenze.
11. Was machst du, wenn jemand zu viel getrunken hat?
Hier zeigt sich Kameradschaft praktisch. Wenn ein Kamerad deutlich zu viel Alkohol konsumiert hat, geht es zuerst um Sicherheit.
Lass eine stark beeinträchtigte Person nicht allein, wenn dadurch eine Gefahr entstehen könnte. Verhindere beispielsweise, dass jemand alkoholisiert ein Fahrzeug führt.
Wenn eine medizinische Notlage besteht, holst du medizinische Hilfe. Bei akuter Gefahr gilt die 112. Achte auf Warnzeichen wie Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinsstörungen und versuch nicht, eine ernste Situation mit Kaffee, einer kalten Dusche oder „Ausschlafen lassen“ selbst zu behandeln.
Gleichzeitig bedeutet Kameradschaft nicht, relevantes Fehlverhalten dauerhaft zu verheimlichen. Sicherheit geht vor dem Versuch, eine unangenehme Situation innerhalb der Gruppe zu verstecken.
12. Was machst du, wenn du selbst am Morgen beeinträchtigt bist?
Die beste Lösung ist, die Situation durch vernünftige Planung gar nicht erst entstehen zu lassen. Wenn sie trotzdem eingetreten ist, solltest du sie nicht dadurch verschärfen, dass du deine Beeinträchtigung versteckst und anschließend eine sicherheitsrelevante Tätigkeit ausführst.
Halte dich an die Meldewege deiner Einheit. Wenn gesundheitlich geklärt werden muss, ob du dienstfähig bist, gehört die medizinische Beurteilung zu den zuständigen Stellen und nicht zu deinem Stubenkameraden.
Erfinde keine Symptome und verschweige relevante Angaben nicht. Gerade jetzt ist verantwortliches Handeln wichtiger als die Hoffnung, irgendwie unbemerkt durch den Vormittag zu kommen.
13. Welche dienstlichen Folgen kann Alkohol haben?
Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Nicht jeder Zusammenhang mit Alkohol führt automatisch zu derselben Konsequenz.
Entscheidend sind die konkrete Situation, dein Verhalten, die geltenden Vorschriften, mögliche Befehle und die Folgen. Ein Verstoß gegen dienstliche Pflichten kann grundsätzlich disziplinarrechtlich relevant werden. Bei weiteren Sachverhalten können zusätzlich andere rechtliche Folgen hinzukommen.
Für deine praktische Vorbereitung musst du aber keinen Katalog möglicher Sanktionen auswendig lernen. Die sinnvollere Schlussfolgerung lautet: Plane so, dass Alkohol gar nicht erst mit Dienstpflichten und Sicherheit kollidiert.
Das ist wesentlich einfacher, als später über mögliche Konsequenzen nachdenken zu müssen.
14. Was gilt für Alkohol, Uniform und Social Media?
Auch hier gibt es keine einfache Pauschalregel. Ein alkoholisches Getränk in der Hand macht nicht automatisch jede Situation zu einem Dienstvergehen.
Relevant werden aber dein konkretes Verhalten, der dienstliche Zusammenhang, geltende Vorschriften und die Außenwirkung. § 17 Soldatengesetz verlangt auch außerhalb des Dienstes ein Verhalten, das das Ansehen der Bundeswehr sowie die erforderliche Achtung und das Vertrauen nicht ernsthaft beeinträchtigt.
Bei Social Media kommt ein weiteres Problem hinzu: Ein kurzer Moment kann dauerhaft gespeichert, geteilt und aus seinem ursprünglichen Zusammenhang herausgelöst werden. Alkohol senkt außerdem bei vielen Menschen die Hemmschwelle.
Die praktische Empfehlung ist deshalb einfach: Wenn du Alkohol getrunken hast, verschieb dienstbezogene Posts, Fotos und Videos auf später und prüf sie mit klarem Kopf.
15. Wann solltest du dir Unterstützung holen?
Problematischer Alkoholkonsum beginnt nicht erst dort, wo jemand jeden Tag trinkt. Achte darauf, welche Rolle Alkohol in deinem Alltag bekommt.
Trinkst du regelmäßig mehr, als du eigentlich möchtest? Brauchst du Alkohol, um nach dem Dienst herunterzukommen? Führt dein Konsum wiederholt zu Konflikten? Hast du Erinnerungslücken? Beeinträchtigt Alkohol deine Dienstfähigkeit oder deine Beziehungen?
Dann ist frühe Unterstützung sinnvoll. Die Bundeswehr verfügt über eine Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention. Auch der Sozialdienst berät bei Suchtgefahren und Abhängigkeiten.
Je nach Situation können außerdem der Sanitätsdienst, psychologische Unterstützungsangebote oder die Militärseelsorge passende Anlaufstellen sein. Du musst nicht warten, bis aus einem ungünstigen Muster ein großes Problem geworden ist.
16. Welche einfache Regel hilft dir im Alltag?
Vor jedem Abend, an dem Alkohol eine Rolle spielen könnte, stellst du dir drei Fragen: Was muss ich morgen tun? Wann muss ich dafür wieder vollständig leistungsfähig sein? Wie komme ich sicher zurück?
Damit löst du einen großen Teil des Problems bereits vorher. Wenn du bei einer dieser Fragen unsicher wirst, ist alkoholfrei die einfachste Entscheidung.
Das hat nichts mit Spaßverbot zu tun. Es ist schlicht gute Planung.
Konkretes Beispiel
Du hast Samstag frei und Sonntag ebenfalls keinen Dienst. Sonntagabend musst du aber mehrere Stunden zum Standort zurückfahren und Montagmorgen beginnt früh die Ausbildung.
Dann planst du nicht nur den Samstagabend. Du planst deine Erholung und Rückfahrt gleich mit.
So kommst du nicht nur rechtzeitig zurück, sondern auch in einem Zustand, in dem du Montagmorgen zuverlässig Dienst leisten kannst.
17. Fazit
Beim Thema Alkohol brauchst du für deinen Bundeswehralltag keine komplizierten Regeln. Während des Dienstes und der Dienstunterbrechungen ist der Genuss alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme muss genehmigt werden.
In deiner Freizeit kann Alkohol grundsätzlich möglich sein. Dann liegt die Verantwortung bei dir, deine Freizeit so zu planen, dass du sicher zurückkommst und zum nächsten Dienst zuverlässig und leistungsfähig bist.
Gerade in der Grundausbildung ist Zurückhaltung deshalb sinnvoll. Du hast bereits genug neue Belastungen, Termine und Ausbildungsinhalte.
Mach Alkohol nicht zu einem zusätzlichen Problem. Plane vom nächsten Dienstbeginn rückwärts und entscheide dich im Zweifel für alkoholfrei.
Das ist keine Frage davon, ob du feiern darfst. Es ist eine Frage guter Vorbereitung und soldatischer Verantwortung.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, deinen Dienstantritt und die ersten Wochen so vorzubereiten, dass du nicht erst in der Kaserne herausfinden musst, welche Alltagsentscheidungen plötzlich dienstliche Bedeutung bekommen.
Beim Thema Alkohol bringt dir ein strukturierter Check vor allem realistische Erwartungen. Du planst Wochenenden und Rückfahrten vernünftig, verstehst den Unterschied zwischen Dienstzeit und Freizeit und weißt, warum Erholung und Dienstfähigkeit bereits am Vorabend beginnen. Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor.
Du musst dein Privatleben nicht aufgeben, wenn du Soldat wirst. Du solltest aber früh lernen, Freizeit so zu organisieren, dass sie mit deinem Dienst funktioniert und nicht gegen ihn.
Häufige Fragen
01
Ist Alkohol während des Dienstes bei der Bundeswehr verboten?
Grundsätzlich ja. Die Bundeswehr-Sammelbelehrung für neu beziehungsweise wiedereingestellte Soldaten legt fest, dass während des Dienstes und der Dienstunterbrechungen der Genuss alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten ist. Ausnahmen benötigen die Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten.
02
Darf ich nach Dienstschluss Alkohol trinken?
Für volljährige Soldaten besteht außerhalb des Dienstes kein allgemeines Alkoholverbot. Gesetzliche Altersgrenzen, dienstliche Vorgaben, deine soldatischen Pflichten und der nächste Dienstbeginn bleiben aber relevant.
03
Gibt es eine allgemeine Promillegrenze für den Dienst?
Nein, eine allgemeine Bundeswehrregel nach dem Muster „bis X Promille ist jeder Dienst erlaubt“ solltest du nicht zugrunde legen. Für bestimmte Tätigkeiten können zusätzliche Vorgaben gelten. Plane deine Freizeit so, dass deine sichere Dienstfähigkeit nicht von einer solchen Rechnung abhängt.
04
Darf ich in der Grundausbildung am Wochenende trinken?
Wenn du tatsächlich Freizeit hast, volljährig bist und keine entgegenstehenden Vorgaben bestehen, kann Alkoholkonsum grundsätzlich möglich sein. Unsere Empfehlung für die Grundausbildung lautet trotzdem, sehr zurückhaltend damit umzugehen und vor frühen oder anspruchsvollen Diensttagen alkoholfrei zu bleiben.
05
Hilft Kaffee gegen Restalkohol?
Nein. Kaffee macht den Alkoholabbau nicht einfach ungeschehen. Plane deshalb nicht mit Kaffee, kalter Dusche oder ähnlichen vermeintlichen Tricks.
06
Muss ich bei einem Kameradschaftsabend Alkohol trinken?
Nein. Alkohol ist keine Voraussetzung für Kameradschaft. Du kannst problemlos alkoholfrei bleiben.
07
Was gilt für 17-jährige Soldaten?
Auch für sie gelten die gesetzlichen Jugendschutzregeln. Insbesondere dürfen die in § 9 Jugendschutzgesetz genannten anderen alkoholischen Getränke wie Spirituosen in den dort geregelten Situationen nicht an Jugendliche abgegeben werden.
08
Was mache ich, wenn ein Kamerad stark betrunken ist?
Sorg zuerst für Sicherheit. Verhindere gefährliche Handlungen wie alkoholisiertes Fahren und hol bei einer medizinischen Notlage professionelle Hilfe. Bei akuter Gefahr gilt die 112.
09
Kann Alkohol dienstliche Konsequenzen haben?
Ja, wenn dadurch soldatische Pflichten verletzt werden. Welche Folgen eintreten, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Deshalb sollte nicht pauschal von einer bestimmten Disziplinarmaßnahme ausgegangen werden.
10
Wo bekomme ich Hilfe, wenn Alkohol für mich zum Problem wird?
Die Bundeswehr bietet unter anderem Suchtprävention und Beratung durch den Sozialdienst an. Je nach Situation können auch medizinische, psychologische oder seelsorgerische Ansprechstellen helfen.
Quellen zum Nachlesen
Bundeswehr: Sammelbelehrung für neu und wiedereingestellte Soldatinnen und Soldaten – Die offizielle Belehrung enthält die zentrale Regel zum Alkoholkonsum: Während des Dienstes und der Dienstunterbrechungen ist der Genuss alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten. Ausnahmen benötigen die Genehmigung des Disziplinarvorgesetzten.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention – Die Bundeswehr informiert über Suchtprävention und die besonderen Risiken bewusstseinsbeeinträchtigender Suchtstoffe im Dienst, insbesondere beim Umgang mit Waffen, Munition, Fahrzeugen und anderem Gerät.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Gesetze im Internet: § 17 Soldatengesetz – Die Vorschrift regelt das Verhalten im und außer Dienst und ist insbesondere für die Einordnung des Verhaltens außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen relevant.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Gesetze im Internet: § 17a Soldatengesetz – § 17a regelt die Gesunderhaltungspflicht. Soldaten müssen alles in ihren Kräften Stehende tun, um ihre Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen, und dürfen sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Gesetze im Internet: § 12 Soldatengesetz – Die Vorschrift regelt die Kameradschaftspflicht und verlangt unter anderem gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Beistand in Not und Gefahr.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Gesetze im Internet: § 9 Jugendschutzgesetz – Hier sind die gesetzlichen Altersgrenzen für die Abgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke in den vom Jugendschutzgesetz erfassten öffentlichen Situationen geregelt.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Bundeswehr: Sozialdienst der Bundeswehr – Der Sozialdienst berät Soldatinnen und Soldaten sowie weitere Berechtigte bei persönlichen und sozialen Problemen und nennt ausdrücklich auch Suchtgefahren und Abhängigkeiten wie Alkohol als Beratungsfeld.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Dieser Artikel beschreibt die allgemeinen Regeln und Empfehlungen zum Umgang mit Alkohol mit Stand September 2026. Für einzelne Tätigkeiten, Veranstaltungen, Standorte und Einheiten können zusätzliche dienstliche Vorgaben oder konkrete Befehle gelten. Maßgeblich sind die für deine Situation geltenden Vorschriften und dienstlichen Anweisungen. Bei gesundheitlichen Fragen oder Zweifeln an deiner Dienstfähigkeit solltest du die vorgesehenen Meldewege nutzen und eine medizinische Beurteilung den zuständigen Fachstellen überlassen.
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