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Aktiver Dienst

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Social Media als Soldat 2026: Was sich beim Filmen, Posten und bei Werbung geändert hat

Regeln und Haltung

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

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Gez.

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Social Media als Soldat 2026: Was sich beim Filmen, Posten und bei Werbung geändert hat

Regeln und Haltung

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Dieser Artikel gehört zum Bereich Aktive Soldatinnen und Soldaten der Soldateninitiative.

Instagram, TikTok, YouTube und andere soziale Netzwerke gehören für viele Soldatinnen und Soldaten längst zum normalen Alltag. Manche zeigen gelegentlich ein Bild in Uniform, andere berichten regelmäßig über ihren Beruf und wieder andere haben sich über Social Media bereits eine größere Reichweite aufgebaut oder verdienen damit sogar Geld. Gerade deshalb lohnt es sich, die aktuellen Regeln genauer zu kennen, denn 2026 hat sich in einem entscheidenden Bereich etwas verändert.

Seit dem 20. Februar 2026 gelten für Foto- und Videoaufnahmen innerhalb militärischer Einrichtungen wieder deutlich strengere Vorgaben. Wer in einer Kaserne, auf einem Truppenübungsplatz, in anderen militärischen Bereichen oder auf einem Schiff der Bundeswehr filmen oder fotografieren möchte, kann nicht mehr einfach davon ausgehen, dass eine Aufnahme erlaubt ist, solange niemand ausdrücklich ein Verbot ausgesprochen hat.

Besonders wichtig ist dabei eine Unterscheidung, die im Alltag schnell untergeht: Es geht nicht erst darum, ob ein Foto anschließend bei Instagram hochgeladen oder ein Video auf TikTok veröffentlicht wird. Bereits das Anfertigen der Aufnahme kann genehmigungspflichtig sein.

Gleichzeitig bedeutet die neue Regelung nicht, dass Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nichts mehr aus ihrem Berufsleben zeigen dürfen. Auch private Social-Media-Accounts, Fotos in Uniform und sogar kommerzielle Kooperationen sind nicht pauschal verboten. Entscheidend ist vielmehr, dass privater Content, dienstliche Inhalte und kommerzielle Werbung sauber voneinander getrennt werden und militärische Sicherheitsinteressen jederzeit berücksichtigt bleiben.

Genau diese Grenzen schauen wir uns in diesem Artikel genauer an.

Letzte Aktualisierung: September 2026

Einordnung

Dieser Artikel gehört zum Bereich Aktive Soldatinnen und Soldaten der Soldateninitiative.

Instagram, TikTok, YouTube und andere soziale Netzwerke gehören für viele Soldatinnen und Soldaten längst zum normalen Alltag. Manche zeigen gelegentlich ein Bild in Uniform, andere berichten regelmäßig über ihren Beruf und wieder andere haben sich über Social Media bereits eine größere Reichweite aufgebaut oder verdienen damit sogar Geld. Gerade deshalb lohnt es sich, die aktuellen Regeln genauer zu kennen, denn 2026 hat sich in einem entscheidenden Bereich etwas verändert.

Seit dem 20. Februar 2026 gelten für Foto- und Videoaufnahmen innerhalb militärischer Einrichtungen wieder deutlich strengere Vorgaben. Wer in einer Kaserne, auf einem Truppenübungsplatz, in anderen militärischen Bereichen oder auf einem Schiff der Bundeswehr filmen oder fotografieren möchte, kann nicht mehr einfach davon ausgehen, dass eine Aufnahme erlaubt ist, solange niemand ausdrücklich ein Verbot ausgesprochen hat.

Besonders wichtig ist dabei eine Unterscheidung, die im Alltag schnell untergeht: Es geht nicht erst darum, ob ein Foto anschließend bei Instagram hochgeladen oder ein Video auf TikTok veröffentlicht wird. Bereits das Anfertigen der Aufnahme kann genehmigungspflichtig sein.

Gleichzeitig bedeutet die neue Regelung nicht, dass Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nichts mehr aus ihrem Berufsleben zeigen dürfen. Auch private Social-Media-Accounts, Fotos in Uniform und sogar kommerzielle Kooperationen sind nicht pauschal verboten. Entscheidend ist vielmehr, dass privater Content, dienstliche Inhalte und kommerzielle Werbung sauber voneinander getrennt werden und militärische Sicherheitsinteressen jederzeit berücksichtigt bleiben.

Genau diese Grenzen schauen wir uns in diesem Artikel genauer an.

[ Kurz gesagt ]

Seit dem 20. Februar 2026 gilt innerhalb militärischer Einrichtungen grundsätzlich wieder eine Genehmigungspflicht für spontane Foto- und Videoaufnahmen. Wenn du beispielsweise in einer Kaserne, auf einem Truppenübungsplatz oder auf einem Bundeswehrschiff Content aufnehmen möchtest, solltest du deshalb nicht erst beim Hochladen überlegen, ob das Material problematisch sein könnte, sondern bereits vor der Aufnahme klären, ob du überhaupt filmen oder fotografieren darfst.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede private Situation innerhalb einer militärischen Unterkunft automatisch verboten ist. Für bestimmte rein private Aufnahmen außerhalb der Dienstzeit und ohne dienstlichen Bezug gibt es Ausnahmen, ebenso können geschützte private Kommunikationsformen wie ein Videoanruf anders behandelt werden. Zusätzlich können an einzelnen Standorten strengere Regelungen gelten, wenn die jeweilige Sicherheitslage dies erforderlich macht.

Auch auf privaten Social-Media-Accounts darfst du grundsätzlich als Soldatin oder Soldat erkennbar sein. Name, Dienstgrad und bestimmte allgemeine Informationen über deinen Beruf müssen nicht grundsätzlich geheim gehalten werden. Wenn dein Account allerdings deutlich mit deiner Bundeswehrzugehörigkeit verbunden ist, sollte gleichzeitig klar erkennbar bleiben, dass du dort privat sprichst und nicht als offizieller Vertreter der Bundeswehr auftrittst.

Noch interessanter wird das Thema, sobald du mit Social Media Geld verdienst. Werbekooperationen sind für Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich möglich, müssen aber deutlich vom Dienst getrennt werden. Ein privater Werbepost zuhause in ziviler Kleidung ist etwas vollkommen anderes als ein Produktvideo in Uniform vor einem Bundeswehrfahrzeug. Sobald Geld, kostenlose Produkte, Reisen, Einladungen oder andere wirtschaftliche Vorteile fließen, kann außerdem das Nebentätigkeitsrecht relevant werden.

Die wichtigste Grundregel lautet deshalb:

Nicht Social Media an sich ist das Problem. Entscheidend ist, was du zeigst, wo du es aufgenommen hast und in welcher Rolle du gerade auftrittst.

[ Kurz gesagt ]

Seit dem 20. Februar 2026 gilt innerhalb militärischer Einrichtungen grundsätzlich wieder eine Genehmigungspflicht für spontane Foto- und Videoaufnahmen. Wenn du beispielsweise in einer Kaserne, auf einem Truppenübungsplatz oder auf einem Bundeswehrschiff Content aufnehmen möchtest, solltest du deshalb nicht erst beim Hochladen überlegen, ob das Material problematisch sein könnte, sondern bereits vor der Aufnahme klären, ob du überhaupt filmen oder fotografieren darfst.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede private Situation innerhalb einer militärischen Unterkunft automatisch verboten ist. Für bestimmte rein private Aufnahmen außerhalb der Dienstzeit und ohne dienstlichen Bezug gibt es Ausnahmen, ebenso können geschützte private Kommunikationsformen wie ein Videoanruf anders behandelt werden. Zusätzlich können an einzelnen Standorten strengere Regelungen gelten, wenn die jeweilige Sicherheitslage dies erforderlich macht.

Auch auf privaten Social-Media-Accounts darfst du grundsätzlich als Soldatin oder Soldat erkennbar sein. Name, Dienstgrad und bestimmte allgemeine Informationen über deinen Beruf müssen nicht grundsätzlich geheim gehalten werden. Wenn dein Account allerdings deutlich mit deiner Bundeswehrzugehörigkeit verbunden ist, sollte gleichzeitig klar erkennbar bleiben, dass du dort privat sprichst und nicht als offizieller Vertreter der Bundeswehr auftrittst.

Noch interessanter wird das Thema, sobald du mit Social Media Geld verdienst. Werbekooperationen sind für Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich möglich, müssen aber deutlich vom Dienst getrennt werden. Ein privater Werbepost zuhause in ziviler Kleidung ist etwas vollkommen anderes als ein Produktvideo in Uniform vor einem Bundeswehrfahrzeug. Sobald Geld, kostenlose Produkte, Reisen, Einladungen oder andere wirtschaftliche Vorteile fließen, kann außerdem das Nebentätigkeitsrecht relevant werden.

Die wichtigste Grundregel lautet deshalb:

Nicht Social Media an sich ist das Problem. Entscheidend ist, was du zeigst, wo du es aufgenommen hast und in welcher Rolle du gerade auftrittst.

[ Inhalt ]

01

Was hat sich am 20. Februar 2026 geändert?

02

Warum die Bundeswehr die Regeln wieder verschärft hat

03

Welche militärischen Bereiche betroffen sind

04

Warum auch ein Foto ohne Veröffentlichung problematisch sein kann

05

Wann Aufnahmen trotzdem möglich sind

06

Was auf der Stube gilt

07

Fotos in Uniform außerhalb der Kaserne

08

Dienstgrad und Bundeswehrzugehörigkeit im Profil

09

Warum dein Account klar als privat erkennbar sein sollte

10

Waffen und militärische Ausrüstung auf Social Media

11

Kameradinnen und Kameraden auf Bildern und Videos

12

Dienstliche Informationen und Verschwiegenheit

13

Werbung und Kooperationen als Soldat

14

Warum Uniform und Werbung getrennt bleiben sollten

15

Kostenlose Produkte, Reisen und Einladungen

16

Wann Social Media zur Nebentätigkeit wird

17

Rabattcodes und Affiliate-Links

18

Politische Meinungsäußerungen als Soldat

19

Was du bei einem Fehler tun solltest

20

Typische Fehler

21

Fazit

Häufige Fragen

Quellen zum Nachlesen

1. Was hat sich am 20. Februar 2026 geändert?

Die Regeln für Foto- und Videoaufnahmen innerhalb militärischer Einrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert.

Bis 2019 galt innerhalb militärischer Bereiche grundsätzlich ein weitreichendes Fotografier- und Filmverbot. Anschließend wurden die Vorgaben gelockert, wodurch Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich waren, solange vor Ort keine strengeren Regeln bestanden und keine sicherheitsrelevanten Inhalte betroffen waren.

In der Praxis entstand dadurch allerdings ein relativ unübersichtliches System. An einem Standort wurden bestimmte private Aufnahmen toleriert oder allgemein freigegeben, während an einem anderen Standort deutlich strengere Vorgaben galten. Für Soldatinnen und Soldaten war deshalb nicht immer sofort erkennbar, was gerade zulässig war und was nicht.

Seit dem 20. Februar 2026 gilt wieder eine eindeutigere Grundregel.

Spontanes Fotografieren und Filmen innerhalb militärischer Einrichtungen ist grundsätzlich nicht einfach ohne vorherige Genehmigung vorgesehen. Wer dort eine Aufnahme machen möchte, muss also wieder stärker vom Prinzip ausgehen, dass zunächst eine Erlaubnis benötigt wird.

Für jemanden, der regelmäßig Bundeswehr-Content produziert, ist das eine wichtige Veränderung. Die Frage lautet nicht mehr erst: „Darf ich dieses Video posten?“, sondern bereits vorher: „Darf ich dieses Video hier überhaupt aufnehmen?“

2. Warum die Bundeswehr die Regeln wieder verschärft hat

Der Hintergrund liegt vor allem in der militärischen Sicherheit.

Ein Foto enthält oft wesentlich mehr Informationen, als die Person wahrnimmt, die es aufnimmt. Vielleicht möchtest du lediglich ein Selfie oder einen kurzen Clip für deine Story machen, während im Hintergrund zufällig ein Fahrzeug, eine technische Einrichtung, eine Gebäudestruktur, eine Kennzeichnung, ein Bildschirm oder ein Stück militärischer Ausrüstung sichtbar ist.

Für dich ist das möglicherweise nur Hintergrund.

Für jemanden, der systematisch öffentlich verfügbare Informationen über militärische Strukturen sammelt, kann genau dieser Hintergrund interessant sein.

Besonders problematisch wird es, wenn über längere Zeit mehrere Aufnahmen zusammenkommen. Ein einzelnes Foto sagt vielleicht wenig aus, doch aus verschiedenen Bildern lassen sich möglicherweise Bewegungsmuster, Fahrzeuge, Fähigkeiten, Standorte oder zeitliche Abläufe rekonstruieren.

Die Bundeswehr begründet die strengere Regelung deshalb insbesondere mit dem Schutz vor Spionage und Sabotage.

Dabei geht es nicht darum, jede Soldatin und jeden Soldaten unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr soll verhindert werden, dass sicherheitsrelevante Informationen unbeabsichtigt entstehen und anschließend außerhalb des eigenen Einflussbereichs verbreitet werden.

3. Welche militärischen Bereiche betroffen sind

Die Regelung betrifft militärische Einrichtungen grundsätzlich umfassend. Dazu gehören insbesondere Kasernen, Truppenübungsplätze, militärische Übungsbereiche und Schiffe der Bundeswehr.

Je nach Standort und Sicherheitslage können darüber hinaus zusätzliche Vorgaben gelten. Eine allgemeine Freigabe an einem Standort bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du an einem anderen Standort unter denselben Bedingungen fotografieren oder filmen darfst.

Das ist gerade bei Lehrgängen, Übungen und Versetzungen wichtig.

Nur weil du von deiner Stammeinheit eine bestimmte Praxis kennst, kannst du nicht automatisch davon ausgehen, dass sie überall innerhalb der Bundeswehr identisch gehandhabt wird. Die zuständigen Stellen einer Liegenschaft können zusätzliche Einschränkungen festlegen, wenn die Sicherheitslage dies erforderlich macht.

Wenn du also regelmäßig Content aus deinem Berufsalltag produzieren möchtest, solltest du nicht darauf vertrauen, dass „es die anderen auch machen“, sondern dir vorher eine klare Aussage für deinen konkreten Standort holen.

4. Warum auch ein Foto ohne Veröffentlichung problematisch sein kann

Einer der wichtigsten Punkte der neuen Regelung wird leicht übersehen.

Viele Soldatinnen und Soldaten denken bei Social-Media-Regeln zuerst an die Veröffentlichung. Solange ein Bild nicht bei Instagram hochgeladen oder ein Video nicht an andere Personen verschickt wird, scheint zunächst kein Problem zu bestehen.

Seit Februar 2026 greift diese Denkweise allerdings zu kurz.

Die Genehmigungspflicht kann bereits das Anfertigen einer Aufnahme betreffen. Wenn du innerhalb einer militärischen Einrichtung dein Handy herausholst und ohne entsprechende Freigabe ein Video aufnimmst, wird die Aufnahme nicht automatisch dadurch unproblematisch, dass du sie anschließend lediglich in deiner Galerie speicherst.

Auch der Satz:

„Das ist doch nur für unsere private WhatsApp-Gruppe.“

ändert zunächst nichts daran, dass die Aufnahme selbst bereits entstanden ist.

Der Hintergrund ist logisch. Sobald ein Foto oder Video auf einem privaten Smartphone gespeichert ist, kann die Bundeswehr kaum noch kontrollieren, wohin diese Datei später gelangt, ob sie automatisch in eine Cloud geladen, weitergeleitet, gespeichert oder versehentlich veröffentlicht wird.

Deshalb setzt die Sicherheitsregel bereits einen Schritt früher an.

5. Wann Aufnahmen trotzdem möglich sind

Die strengere Regelung bedeutet nicht, dass Foto- und Videoaufnahmen in militärischen Einrichtungen grundsätzlich vollständig verboten sind.

Es können weiterhin Genehmigungen erteilt werden. Je nach Situation kann es sich um eine konkrete Einzelfreigabe oder eine weiter gefasste Regelung innerhalb eines bestimmten Bereichs handeln.

Der Unterschied liegt deshalb vor allem im Verfahren.

Wenn du beispielsweise für deinen privaten Social-Media-Kanal bewusst Content innerhalb einer militärischen Einrichtung erstellen möchtest, sollte zunächst geklärt sein, ob und unter welchen Bedingungen diese Aufnahme erlaubt ist. Erst danach wird gefilmt.

Davon zu unterscheiden sind Aufnahmen, die aufgrund eines dienstlichen Auftrags entstehen. Presse- und Informationspersonal, dienstliche Dokumentation oder andere ausdrücklich angeordnete Foto- und Videoaufnahmen werden selbstverständlich anders bewertet als privater TikTok-Content.

Dass die Bundeswehr selbst einen bestimmten Bereich fotografiert oder öffentlich zeigt, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du dort ebenfalls dein Handy herausnehmen und dasselbe Material für deinen privaten Account produzieren darfst.

6. Was auf der Stube gilt

Gerade bei Unterkünften gibt es eine wichtige Differenzierung.

Nicht jede private Aufnahme innerhalb deiner Unterkunft ist automatisch verboten. Die Bundeswehr berücksichtigt ausdrücklich Situationen, in denen Soldatinnen und Soldaten außerhalb der Dienstzeit und ohne dienstlichen Bezug private Aufnahmen erstellen oder geschützte private Kommunikation nutzen.

Wenn du beispielsweise abends auf deiner Stube mit deiner Familie per Videoanruf sprichst, ist das etwas anderes als eine gezielte öffentliche Produktion von Bundeswehr-Content.

Trotzdem bedeutet diese Ausnahme nicht:

„Auf meiner Stube darf ich grundsätzlich alles aufnehmen.“

Sobald dienstliche Inhalte sichtbar werden, Kameradinnen und Kameraden ungefragt Teil der Aufnahme sind, ein militärischer Bezug hergestellt wird oder du bewusst Content für eine öffentliche Plattform produzierst, kann die Situation anders aussehen.

Hinzu kommt, dass für einzelne Standorte zusätzliche Sicherheitsregelungen gelten können.

Gerade deshalb sollte man eine private Ausnahme nicht zu einer allgemeinen Social-Media-Freigabe umdeuten.

7. Fotos in Uniform außerhalb der Kaserne

Ein Foto in Uniform ist nicht automatisch verboten.

Wenn du außerhalb einer militärischen Einrichtung unterwegs bist und dich beispielsweise in einem normalen öffentlichen Bereich fotografieren lässt, kann eine Veröffentlichung grundsätzlich möglich sein.

Deine soldatischen Pflichten verschwinden allerdings nicht dadurch, dass du das Kasernentor verlassen hast.

Auch außerhalb des Dienstes solltest du darauf achten, welche Aussage dein Beitrag vermittelt, ob andere Personen betroffen sind und ob dienstliche Informationen erkennbar werden. Zudem darf nicht der Eindruck entstehen, dass du auf deinem privaten Account offiziell für die Bundeswehr sprichst.

Gerade bei kontroversen Themen ist diese Trennung besonders wichtig.

Du kannst privat eine Meinung vertreten.

Aber Uniform, Dienstgrad und Bundeswehrzugehörigkeit verleihen Aussagen nach außen schnell ein besonderes Gewicht, weshalb du dir bewusst sein solltest, wie ein Beitrag auf Personen wirkt, die dich nicht persönlich kennen.

8. Dienstgrad und Bundeswehrzugehörigkeit im Profil

Grundsätzlich musst du deinen Dienstgrad nicht geheim halten.

Auch deinen Namen und allgemeine Informationen darüber, dass du Soldatin oder Soldat bist, darfst du grundsätzlich öffentlich nennen.

Trotzdem lohnt es sich, zwischen dürfen und sinnvoll sein zu unterscheiden.

Wenn dein Profil beispielsweise deinen vollständigen Namen, Dienstgrad, Standort, Tätigkeitsbereich und regelmäßig Bilder aus deinem Privatleben enthält, entsteht mit der Zeit ein sehr detailliertes öffentliches Profil über dich.

Dazu kommen möglicherweise Informationen über Familie, Wohnort, Interessen, Reisen oder persönliche Routinen.

Jede einzelne Information wirkt harmlos.

In Kombination kann daraus jedoch deutlich mehr entstehen, als du ursprünglich veröffentlichen wolltest.

Gerade aktive Soldatinnen und Soldaten sollten deshalb nicht nur fragen:

„Ist diese Information verboten?“

Sondern auch:

„Warum sollte ich diese Information überhaupt öffentlich machen?“

9. Warum dein Account klar als privat erkennbar sein sollte

Wenn deine Bundeswehrzugehörigkeit auf deinem Social-Media-Account klar erkennbar ist, sollte gleichzeitig deutlich werden, dass es sich um einen privaten Account handelt.

Das kann beispielsweise durch einen Hinweis in deiner Profilbeschreibung geschehen, dass du dort ausschließlich privat auftrittst und es sich nicht um einen offiziellen Account der Bundeswehr handelt.

Der Grund dafür liegt auf der Hand.

Wenn jemand deinen Account zum ersten Mal sieht, dich in Uniform erkennt, deinen Dienstgrad liest und anschließend eine Aussage von dir zu einem militärischen oder politischen Thema sieht, kann schnell der Eindruck entstehen, du würdest diese Position im Namen der Bundeswehr vertreten.

Genau diese Verwechslung sollte vermieden werden.

Du darfst als Soldatin oder Soldat selbstverständlich ein Privatleben haben und privat kommunizieren. Gerade deshalb sollte für Außenstehende auch klar erkennbar bleiben, wann du nicht offiziell sprichst.

10. Waffen und militärische Ausrüstung auf Social Media

Beim Thema Waffen gibt es ebenfalls mehr Differenzierung, als viele zunächst erwarten.

Es gilt nicht pauschal:

„Sobald eine Waffe sichtbar ist, ist das Bild verboten.“

Waffen und Waffensysteme können unter bestimmten Voraussetzungen von außen gezeigt werden. Entscheidend ist jedoch, was genau auf dem Foto sichtbar ist, wo die Aufnahme entstanden ist und ob besondere Sicherheitsbestimmungen für das jeweilige System gelten.

Problematisch können beispielsweise Kennzeichnungen, technische Details, Innenansichten oder andere Informationen sein, die über das hinausgehen, was öffentlich gezeigt werden darf.

Dazu kommt seit Februar 2026 wieder die vorgelagerte Frage der Aufnahmegenehmigung.

Selbst wenn ein bestimmtes Waffensystem grundsätzlich öffentlich fotografiert werden darf, bedeutet das noch nicht automatisch, dass du innerhalb einer militärischen Liegenschaft ohne Freigabe dein eigenes Foto davon aufnehmen darfst.

Wenn du bei einem System nicht sicher bist, ist vorheriges Nachfragen deshalb wesentlich einfacher als eine nachträgliche Diskussion.

11. Kameradinnen und Kameraden auf Bildern und Videos

Bundeswehr-Social-Media-Content betrifft selten nur dich selbst.

Gerade auf Stuben, bei Veranstaltungen, auf gemeinsamen Fahrten oder außerhalb des Dienstes landen schnell andere Kameradinnen und Kameraden im Bild.

Nur weil du selbst gerne öffentlich auftrittst, bedeutet das allerdings nicht, dass andere dieselbe Einstellung haben.

Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild gelten auch innerhalb der Bundeswehr. Wenn andere Personen klar erkennbar sind und du das Material veröffentlichen möchtest, solltest du deshalb ihre Zustimmung haben.

Das gilt besonders bei Videos, die möglicherweise eine große Reichweite bekommen.

Eine Situation, die innerhalb einer kleinen Gruppe lustig war, kann vollkommen anders wirken, wenn sie anschließend von zehntausenden Menschen gesehen, kommentiert und weiterverbreitet wird.

Kameradschaft endet deshalb nicht dort, wo dein TikTok-Account beginnt.

12. Dienstliche Informationen und Verschwiegenheit

Ein weiterer häufiger Irrtum lautet:

„Wenn nichts als geheim eingestuft ist, darf ich darüber sprechen.“

So einfach ist es nicht.

Soldatinnen und Soldaten unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht über dienstliche Angelegenheiten, soweit diese nicht offensichtlich keiner Geheimhaltung bedürfen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um klassische Verschlusssachen.

Auch interne Abläufe, Dienstpläne, organisatorische Informationen, bestimmte Übungsvorhaben, personelle Themen oder technische Informationen können problematisch sein, obwohl auf keinem Dokument groß „GEHEIM“ steht.

Social Media verschärft dieses Problem zusätzlich.

Ein Gespräch unter wenigen Kameraden ist etwas anderes als ein TikTok-Video mit hunderttausend Aufrufen.

Sobald eine Information öffentlich hochgeladen wurde, hast du praktisch keine Kontrolle mehr darüber, wer sie speichert, auswertet oder weiterleitet.

Deshalb sollte man bei dienstlichen Informationen deutlich vorsichtiger sein, als nur nach einer formalen Geheimhaltungskennzeichnung zu suchen.

13. Werbung und Kooperationen als Soldat

Besonders interessant wird Social Media dann, wenn daraus Geld entsteht.

Grundsätzlich können Soldatinnen und Soldaten auf ihren privaten Accounts kommerzielle Kooperationen eingehen. Eine Influencer-Tätigkeit ist also nicht pauschal verboten.

Die entscheidende Voraussetzung ist allerdings eine klare Trennung zwischen deiner privaten kommerziellen Tätigkeit und deinem Dienst.

Wenn du beispielsweise privat Sport-Content produzierst und von einem Unternehmen für die Bewerbung eines Produkts bezahlt wirst, kann eine entsprechende Kooperation grundsätzlich möglich sein.

Problematisch wird es dort, wo die Bundeswehr selbst Teil der Werbewirkung wird.

Wenn ein Unternehmen dich gerade deshalb als Werbepartner auswählt, weil du Soldat bist, und der Beitrag anschließend Uniform, militärische Fahrzeuge oder eine Kaserne prominent in die Werbung einbindet, entsteht schnell der Eindruck, dass die Bundeswehr mit dem beworbenen Produkt verbunden wäre.

Genau das soll vermieden werden.

14. Warum Uniform und Werbung getrennt bleiben sollten

Bei kommerzieller Werbung ist die Grenze besonders klar.

Wenn du einen Werbebeitrag veröffentlichst, sollte die Bundeswehr nicht als Kulisse für dein privates Geschäft dienen.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich.

Du hast privat einen Fitnesskanal und bekommst Geld dafür, einen Proteinshake vorzustellen. Wenn du zuhause in ziviler Kleidung einen entsprechenden Werbebeitrag produzierst, bleibt dein privates Geschäft klar von deinem Dienst getrennt.

Wenn du dagegen denselben Shake in Uniform vor einem Bundeswehrfahrzeug präsentierst und erklärst, dass er dich durch deinen militärischen Alltag bringt, verändert sich die Aussage vollständig.

Jetzt wird die Bundeswehr Teil des Marketings.

Für Zuschauerinnen und Zuschauer kann sogar der Eindruck entstehen, das Produkt werde durch die Bundeswehr unterstützt oder empfohlen.

Genau deshalb gehören kommerzielle Werbung und erkennbare dienstliche Darstellung nicht einfach zusammen.

15. Kostenlose Produkte, Reisen und Einladungen

Kommerzielle Kooperationen beginnen nicht erst dann, wenn ein Unternehmen Geld auf dein Konto überweist.

Auch andere Leistungen haben einen wirtschaftlichen Wert.

Wenn dir ein Unternehmen beispielsweise ein kostenloses Produkt zusendet, eine Hotelübernachtung übernimmt, eine Reise bezahlt oder dich kostenlos zu einer Veranstaltung einlädt, erhältst du ebenfalls einen Vorteil.

Deshalb ist die Aussage:

„Ich wurde nicht bezahlt, ich habe nur das Produkt geschenkt bekommen.“

nicht automatisch das Ende der rechtlichen Einordnung.

Für Social-Media-Werbung kann auch eine Sachleistung eine Gegenleistung darstellen.

Für Soldatinnen und Soldaten kommt zusätzlich eine dienstliche Besonderheit hinzu: Vorteile, Geschenke oder Belohnungen mit Bezug zur dienstlichen Tätigkeit unterliegen besonderen Regeln.

Entscheidend ist deshalb unter anderem, warum du die Leistung bekommst.

Erhältst du das Produkt ausschließlich aufgrund deines privaten Accounts?

Oder erhältst du es gerade deshalb, weil du Soldat bist und der Anbieter diese Eigenschaft für seine Werbung nutzen möchte?

Diese Unterscheidung kann entscheidend sein.

16. Wann Social Media zur Nebentätigkeit wird

Ein privater Instagram-Account ist nicht automatisch eine Nebentätigkeit.

Wenn du einfach Bilder hochlädst, mit Freunden kommunizierst oder gelegentlich Content produzierst, entsteht daraus noch keine gewerbliche Tätigkeit.

Anders sieht es aus, sobald daraus regelmäßig Einnahmen oder wirtschaftliche Vorteile entstehen.

Wer Kooperationen abschließt, Produkte bewirbt, Affiliate-Provisionen erhält oder Social Media dauerhaft geschäftlich betreibt, kann sich schnell im Bereich des Nebentätigkeitsrechts bewegen.

Für SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten sind entgeltliche Nebentätigkeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Deshalb ist es sinnvoll, eine kommerzielle Social-Media-Tätigkeit nicht mit der Aussage:

„Ich mache nebenbei ein bisschen TikTok.“

zu beschreiben.

Wenn du die Tätigkeit dienstlich einordnen lassen möchtest, solltest du konkret erklären, was du machst, wie regelmäßig du es machst, welche Einnahmen entstehen und welche sonstigen Gegenleistungen du bekommst.

Je transparenter deine Angaben sind, desto einfacher lässt sich beurteilen, welche Genehmigungs- oder Anzeigepflichten tatsächlich gelten.

17. Rabattcodes und Affiliate-Links

Affiliate-Marketing wirkt auf den ersten Blick oft weniger kommerziell als klassische Werbung.

Du bekommst vielleicht kein festes Honorar, sondern lediglich einen individuellen Link oder Rabattcode. Wenn jemand darüber ein Produkt kauft, erhältst du eine Provision.

Wirtschaftlich handelt es sich trotzdem um eine Form der Monetarisierung.

Du hast ein finanzielles Interesse daran, dass andere Personen das Produkt kaufen.

Deshalb muss ein solcher Beitrag entsprechend als Werbung eingeordnet werden und kann gleichzeitig für die dienstliche Bewertung deiner Nebentätigkeit relevant sein.

Auch hier sollte der Bundeswehr-Bezug nicht zur Werbefläche werden.

Wenn du einen privaten Rabattcode vermarktest, sollte nicht der Eindruck entstehen, der Rabattcode hätte irgendeine offizielle Verbindung zur Bundeswehr oder dein militärischer Status sei Bestandteil einer Produktfreigabe.

18. Politische Meinungsäußerungen als Soldat

Soldatinnen und Soldaten verlieren mit ihrem Eintritt in die Bundeswehr nicht ihre politischen Rechte.

Du darfst privat politische Ansichten haben und diese grundsätzlich auch äußern.

Allerdings gelten besondere soldatische Grenzen.

Politische Betätigung im Dienst ist eingeschränkt, und Vorgesetzte dürfen ihre dienstliche Stellung nicht nutzen, um Untergebene politisch zu beeinflussen. Auch bei politischen Veranstaltungen gelten besondere Regeln für das Tragen der Uniform.

Für Social Media ist deshalb vor allem die Trennung wichtig.

Wenn du privat eine politische Meinung äußerst, sollte deutlich erkennbar bleiben, dass es sich um deine persönliche Position handelt.

Je stärker dein Account über Uniform, Dienstgrad und Bundeswehr-Content geprägt ist, desto wichtiger wird diese Abgrenzung.

Uniform und militärische Autorität sollten nicht dazu dienen, einer privaten politischen Meinung zusätzliches Gewicht zu verleihen.

19. Was du bei einem Fehler tun solltest

Social Media ist schnell.

Manchmal merkt man erst nach dem Hochladen, dass im Hintergrund etwas sichtbar war, das dort nicht hingehört, oder dass eine Information problematischer ist, als man zunächst dachte.

In diesem Moment ist Ignorieren normalerweise die schlechteste Lösung.

Wenn dir ein sicherheitsrelevanter Fehler auffällt, solltest du den Inhalt entfernen, soweit dies sinnvoll und möglich ist, und den Vorgang über die zuständigen militärischen Stellen melden.

Besonders aufmerksam solltest du werden, wenn fremde Personen plötzlich beginnen, gezielt nach zusätzlichen dienstlichen Informationen zu fragen.

Nicht jede Nachricht ist automatisch ein Spionageversuch.

Wenn jemand allerdings auffällig konkrete Fragen zu Standorten, Fähigkeiten, Übungen, Fahrzeugen, Personal oder Abläufen stellt, solltest du daraus kein privates Ratespiel machen.

Dann kann eine sicherheitsrelevante Situation entstehen.

Und die gehört über die vorgesehenen Wege gemeldet.

20. Typische Fehler

Viele Probleme entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus falschen Annahmen.

Eine davon lautet, dass ein Bild unproblematisch sei, solange es nicht veröffentlicht wird. Seit Februar 2026 kann bereits die Aufnahme innerhalb militärischer Bereiche eine vorherige Genehmigung voraussetzen.

Eine weitere Fehlannahme besteht darin, die eigene Stube automatisch als vollständig privaten Raum zu betrachten. Für bestimmte private Situationen bestehen Ausnahmen, dennoch wird daraus keine pauschale Freigabe für öffentliche Content-Produktion innerhalb militärischer Unterkünfte.

Auch bei Werbung werden die Bereiche häufig vermischt. Wer privat mit Social Media Geld verdient, sollte seine Werbetätigkeit sichtbar vom Dienst trennen und nicht Uniform, Kaserne oder Bundeswehrfahrzeuge als Kulisse für Kooperationen verwenden.

Ebenso problematisch ist die Annahme, kostenlose Produkte seien grundsätzlich irrelevant. Sobald ein Produkt oder eine andere Leistung als Gegenleistung für Reichweite zur Verfügung gestellt wird, kann bereits eine wirtschaftliche Kooperation entstehen.

Und schließlich sollte eine regelmäßige kommerzielle Social-Media-Tätigkeit nicht einfach unter dem Radar laufen, wenn sie nebentätigkeitsrechtlich relevant sein kann.

21. Fazit

Social Media gehört auch für Soldatinnen und Soldaten längst zum normalen Leben und wird durch die Bundeswehr nicht grundsätzlich verboten. Viele Angehörige der Bundeswehr nutzen Instagram, TikTok, YouTube oder andere Plattformen vollkommen selbstverständlich, manche berichten öffentlich über ihren Beruf und einige verdienen mit ihrer Reichweite sogar Geld.

Entscheidend ist deshalb nicht die Frage, ob Soldatinnen und Soldaten Social Media nutzen dürfen, sondern wie sauber sie zwischen ihrem privaten Leben, ihrer dienstlichen Rolle und möglichen kommerziellen Aktivitäten unterscheiden.

Die wichtigste Veränderung im Jahr 2026 betrifft Foto- und Videoaufnahmen innerhalb militärischer Einrichtungen. Seit dem 20. Februar 2026 gilt wieder die Grundregel, dass spontane Aufnahmen dort grundsätzlich eine vorherige Genehmigung benötigen. Damit beginnt die Verantwortung nicht erst beim Hochladen eines Videos, sondern bereits in dem Moment, in dem du dein Smartphone herausnimmst und auf Aufnahme drückst.

Für bestimmte private Situationen innerhalb von Unterkünften bestehen Ausnahmen, und auch Fotos in Uniform außerhalb militärischer Einrichtungen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Trotzdem bleiben Verschwiegenheit, militärische Sicherheit, Persönlichkeitsrechte und deine sonstigen soldatischen Pflichten bestehen.

Noch wichtiger wird die Trennung, sobald Social Media kommerziell genutzt wird. Wer Produkte bewirbt, Affiliate-Provisionen erhält oder Kooperationen eingeht, sollte seinen Dienst nicht als Kulisse für das eigene Geschäft verwenden. Uniform, Bundeswehrfahrzeuge und militärische Einrichtungen gehören deshalb nicht einfach in private Werbeposts.

Auch kostenlose Produkte, Reisen oder andere Leistungen können als wirtschaftliche Vorteile relevant sein, und eine regelmäßige kommerzielle Tätigkeit kann zusätzlich unter das Nebentätigkeitsrecht fallen.

Die sinnvollste Regel lautet deshalb nicht:

„Als Soldat solltest du besser gar nichts posten.“

Sondern:

Überlege vor jeder Aufnahme und jeder Veröffentlichung, in welcher Rolle du gerade auftrittst.

Wenn du privat sprichst, sollte das privat erkennbar sein. Wenn du Werbung machst, sollte sie vom Dienst getrennt bleiben. Und wenn militärische Inhalte betroffen sind, sollte Sicherheit immer wichtiger sein als Reichweite.

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Auch nach mehreren Jahren Bundeswehr gibt es Regelungen und Möglichkeiten, die im normalen Dienstalltag kaum noch jemand ausführlich erklärt. Social Media und Nebentätigkeiten sind nur ein Beispiel dafür.

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1. Was hat sich am 20. Februar 2026 geändert?

Die Regeln für Foto- und Videoaufnahmen innerhalb militärischer Einrichtungen haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert.

Bis 2019 galt innerhalb militärischer Bereiche grundsätzlich ein weitreichendes Fotografier- und Filmverbot. Anschließend wurden die Vorgaben gelockert, wodurch Aufnahmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich waren, solange vor Ort keine strengeren Regeln bestanden und keine sicherheitsrelevanten Inhalte betroffen waren.

In der Praxis entstand dadurch allerdings ein relativ unübersichtliches System. An einem Standort wurden bestimmte private Aufnahmen toleriert oder allgemein freigegeben, während an einem anderen Standort deutlich strengere Vorgaben galten. Für Soldatinnen und Soldaten war deshalb nicht immer sofort erkennbar, was gerade zulässig war und was nicht.

Seit dem 20. Februar 2026 gilt wieder eine eindeutigere Grundregel.

Spontanes Fotografieren und Filmen innerhalb militärischer Einrichtungen ist grundsätzlich nicht einfach ohne vorherige Genehmigung vorgesehen. Wer dort eine Aufnahme machen möchte, muss also wieder stärker vom Prinzip ausgehen, dass zunächst eine Erlaubnis benötigt wird.

Für jemanden, der regelmäßig Bundeswehr-Content produziert, ist das eine wichtige Veränderung. Die Frage lautet nicht mehr erst: „Darf ich dieses Video posten?“, sondern bereits vorher: „Darf ich dieses Video hier überhaupt aufnehmen?“

2. Warum die Bundeswehr die Regeln wieder verschärft hat

Der Hintergrund liegt vor allem in der militärischen Sicherheit.

Ein Foto enthält oft wesentlich mehr Informationen, als die Person wahrnimmt, die es aufnimmt. Vielleicht möchtest du lediglich ein Selfie oder einen kurzen Clip für deine Story machen, während im Hintergrund zufällig ein Fahrzeug, eine technische Einrichtung, eine Gebäudestruktur, eine Kennzeichnung, ein Bildschirm oder ein Stück militärischer Ausrüstung sichtbar ist.

Für dich ist das möglicherweise nur Hintergrund.

Für jemanden, der systematisch öffentlich verfügbare Informationen über militärische Strukturen sammelt, kann genau dieser Hintergrund interessant sein.

Besonders problematisch wird es, wenn über längere Zeit mehrere Aufnahmen zusammenkommen. Ein einzelnes Foto sagt vielleicht wenig aus, doch aus verschiedenen Bildern lassen sich möglicherweise Bewegungsmuster, Fahrzeuge, Fähigkeiten, Standorte oder zeitliche Abläufe rekonstruieren.

Die Bundeswehr begründet die strengere Regelung deshalb insbesondere mit dem Schutz vor Spionage und Sabotage.

Dabei geht es nicht darum, jede Soldatin und jeden Soldaten unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr soll verhindert werden, dass sicherheitsrelevante Informationen unbeabsichtigt entstehen und anschließend außerhalb des eigenen Einflussbereichs verbreitet werden.

3. Welche militärischen Bereiche betroffen sind

Die Regelung betrifft militärische Einrichtungen grundsätzlich umfassend. Dazu gehören insbesondere Kasernen, Truppenübungsplätze, militärische Übungsbereiche und Schiffe der Bundeswehr.

Je nach Standort und Sicherheitslage können darüber hinaus zusätzliche Vorgaben gelten. Eine allgemeine Freigabe an einem Standort bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du an einem anderen Standort unter denselben Bedingungen fotografieren oder filmen darfst.

Das ist gerade bei Lehrgängen, Übungen und Versetzungen wichtig.

Nur weil du von deiner Stammeinheit eine bestimmte Praxis kennst, kannst du nicht automatisch davon ausgehen, dass sie überall innerhalb der Bundeswehr identisch gehandhabt wird. Die zuständigen Stellen einer Liegenschaft können zusätzliche Einschränkungen festlegen, wenn die Sicherheitslage dies erforderlich macht.

Wenn du also regelmäßig Content aus deinem Berufsalltag produzieren möchtest, solltest du nicht darauf vertrauen, dass „es die anderen auch machen“, sondern dir vorher eine klare Aussage für deinen konkreten Standort holen.

4. Warum auch ein Foto ohne Veröffentlichung problematisch sein kann

Einer der wichtigsten Punkte der neuen Regelung wird leicht übersehen.

Viele Soldatinnen und Soldaten denken bei Social-Media-Regeln zuerst an die Veröffentlichung. Solange ein Bild nicht bei Instagram hochgeladen oder ein Video nicht an andere Personen verschickt wird, scheint zunächst kein Problem zu bestehen.

Seit Februar 2026 greift diese Denkweise allerdings zu kurz.

Die Genehmigungspflicht kann bereits das Anfertigen einer Aufnahme betreffen. Wenn du innerhalb einer militärischen Einrichtung dein Handy herausholst und ohne entsprechende Freigabe ein Video aufnimmst, wird die Aufnahme nicht automatisch dadurch unproblematisch, dass du sie anschließend lediglich in deiner Galerie speicherst.

Auch der Satz:

„Das ist doch nur für unsere private WhatsApp-Gruppe.“

ändert zunächst nichts daran, dass die Aufnahme selbst bereits entstanden ist.

Der Hintergrund ist logisch. Sobald ein Foto oder Video auf einem privaten Smartphone gespeichert ist, kann die Bundeswehr kaum noch kontrollieren, wohin diese Datei später gelangt, ob sie automatisch in eine Cloud geladen, weitergeleitet, gespeichert oder versehentlich veröffentlicht wird.

Deshalb setzt die Sicherheitsregel bereits einen Schritt früher an.

5. Wann Aufnahmen trotzdem möglich sind

Die strengere Regelung bedeutet nicht, dass Foto- und Videoaufnahmen in militärischen Einrichtungen grundsätzlich vollständig verboten sind.

Es können weiterhin Genehmigungen erteilt werden. Je nach Situation kann es sich um eine konkrete Einzelfreigabe oder eine weiter gefasste Regelung innerhalb eines bestimmten Bereichs handeln.

Der Unterschied liegt deshalb vor allem im Verfahren.

Wenn du beispielsweise für deinen privaten Social-Media-Kanal bewusst Content innerhalb einer militärischen Einrichtung erstellen möchtest, sollte zunächst geklärt sein, ob und unter welchen Bedingungen diese Aufnahme erlaubt ist. Erst danach wird gefilmt.

Davon zu unterscheiden sind Aufnahmen, die aufgrund eines dienstlichen Auftrags entstehen. Presse- und Informationspersonal, dienstliche Dokumentation oder andere ausdrücklich angeordnete Foto- und Videoaufnahmen werden selbstverständlich anders bewertet als privater TikTok-Content.

Dass die Bundeswehr selbst einen bestimmten Bereich fotografiert oder öffentlich zeigt, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass du dort ebenfalls dein Handy herausnehmen und dasselbe Material für deinen privaten Account produzieren darfst.

6. Was auf der Stube gilt

Gerade bei Unterkünften gibt es eine wichtige Differenzierung.

Nicht jede private Aufnahme innerhalb deiner Unterkunft ist automatisch verboten. Die Bundeswehr berücksichtigt ausdrücklich Situationen, in denen Soldatinnen und Soldaten außerhalb der Dienstzeit und ohne dienstlichen Bezug private Aufnahmen erstellen oder geschützte private Kommunikation nutzen.

Wenn du beispielsweise abends auf deiner Stube mit deiner Familie per Videoanruf sprichst, ist das etwas anderes als eine gezielte öffentliche Produktion von Bundeswehr-Content.

Trotzdem bedeutet diese Ausnahme nicht:

„Auf meiner Stube darf ich grundsätzlich alles aufnehmen.“

Sobald dienstliche Inhalte sichtbar werden, Kameradinnen und Kameraden ungefragt Teil der Aufnahme sind, ein militärischer Bezug hergestellt wird oder du bewusst Content für eine öffentliche Plattform produzierst, kann die Situation anders aussehen.

Hinzu kommt, dass für einzelne Standorte zusätzliche Sicherheitsregelungen gelten können.

Gerade deshalb sollte man eine private Ausnahme nicht zu einer allgemeinen Social-Media-Freigabe umdeuten.

7. Fotos in Uniform außerhalb der Kaserne

Ein Foto in Uniform ist nicht automatisch verboten.

Wenn du außerhalb einer militärischen Einrichtung unterwegs bist und dich beispielsweise in einem normalen öffentlichen Bereich fotografieren lässt, kann eine Veröffentlichung grundsätzlich möglich sein.

Deine soldatischen Pflichten verschwinden allerdings nicht dadurch, dass du das Kasernentor verlassen hast.

Auch außerhalb des Dienstes solltest du darauf achten, welche Aussage dein Beitrag vermittelt, ob andere Personen betroffen sind und ob dienstliche Informationen erkennbar werden. Zudem darf nicht der Eindruck entstehen, dass du auf deinem privaten Account offiziell für die Bundeswehr sprichst.

Gerade bei kontroversen Themen ist diese Trennung besonders wichtig.

Du kannst privat eine Meinung vertreten.

Aber Uniform, Dienstgrad und Bundeswehrzugehörigkeit verleihen Aussagen nach außen schnell ein besonderes Gewicht, weshalb du dir bewusst sein solltest, wie ein Beitrag auf Personen wirkt, die dich nicht persönlich kennen.

8. Dienstgrad und Bundeswehrzugehörigkeit im Profil

Grundsätzlich musst du deinen Dienstgrad nicht geheim halten.

Auch deinen Namen und allgemeine Informationen darüber, dass du Soldatin oder Soldat bist, darfst du grundsätzlich öffentlich nennen.

Trotzdem lohnt es sich, zwischen dürfen und sinnvoll sein zu unterscheiden.

Wenn dein Profil beispielsweise deinen vollständigen Namen, Dienstgrad, Standort, Tätigkeitsbereich und regelmäßig Bilder aus deinem Privatleben enthält, entsteht mit der Zeit ein sehr detailliertes öffentliches Profil über dich.

Dazu kommen möglicherweise Informationen über Familie, Wohnort, Interessen, Reisen oder persönliche Routinen.

Jede einzelne Information wirkt harmlos.

In Kombination kann daraus jedoch deutlich mehr entstehen, als du ursprünglich veröffentlichen wolltest.

Gerade aktive Soldatinnen und Soldaten sollten deshalb nicht nur fragen:

„Ist diese Information verboten?“

Sondern auch:

„Warum sollte ich diese Information überhaupt öffentlich machen?“

9. Warum dein Account klar als privat erkennbar sein sollte

Wenn deine Bundeswehrzugehörigkeit auf deinem Social-Media-Account klar erkennbar ist, sollte gleichzeitig deutlich werden, dass es sich um einen privaten Account handelt.

Das kann beispielsweise durch einen Hinweis in deiner Profilbeschreibung geschehen, dass du dort ausschließlich privat auftrittst und es sich nicht um einen offiziellen Account der Bundeswehr handelt.

Der Grund dafür liegt auf der Hand.

Wenn jemand deinen Account zum ersten Mal sieht, dich in Uniform erkennt, deinen Dienstgrad liest und anschließend eine Aussage von dir zu einem militärischen oder politischen Thema sieht, kann schnell der Eindruck entstehen, du würdest diese Position im Namen der Bundeswehr vertreten.

Genau diese Verwechslung sollte vermieden werden.

Du darfst als Soldatin oder Soldat selbstverständlich ein Privatleben haben und privat kommunizieren. Gerade deshalb sollte für Außenstehende auch klar erkennbar bleiben, wann du nicht offiziell sprichst.

10. Waffen und militärische Ausrüstung auf Social Media

Beim Thema Waffen gibt es ebenfalls mehr Differenzierung, als viele zunächst erwarten.

Es gilt nicht pauschal:

„Sobald eine Waffe sichtbar ist, ist das Bild verboten.“

Waffen und Waffensysteme können unter bestimmten Voraussetzungen von außen gezeigt werden. Entscheidend ist jedoch, was genau auf dem Foto sichtbar ist, wo die Aufnahme entstanden ist und ob besondere Sicherheitsbestimmungen für das jeweilige System gelten.

Problematisch können beispielsweise Kennzeichnungen, technische Details, Innenansichten oder andere Informationen sein, die über das hinausgehen, was öffentlich gezeigt werden darf.

Dazu kommt seit Februar 2026 wieder die vorgelagerte Frage der Aufnahmegenehmigung.

Selbst wenn ein bestimmtes Waffensystem grundsätzlich öffentlich fotografiert werden darf, bedeutet das noch nicht automatisch, dass du innerhalb einer militärischen Liegenschaft ohne Freigabe dein eigenes Foto davon aufnehmen darfst.

Wenn du bei einem System nicht sicher bist, ist vorheriges Nachfragen deshalb wesentlich einfacher als eine nachträgliche Diskussion.

11. Kameradinnen und Kameraden auf Bildern und Videos

Bundeswehr-Social-Media-Content betrifft selten nur dich selbst.

Gerade auf Stuben, bei Veranstaltungen, auf gemeinsamen Fahrten oder außerhalb des Dienstes landen schnell andere Kameradinnen und Kameraden im Bild.

Nur weil du selbst gerne öffentlich auftrittst, bedeutet das allerdings nicht, dass andere dieselbe Einstellung haben.

Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild gelten auch innerhalb der Bundeswehr. Wenn andere Personen klar erkennbar sind und du das Material veröffentlichen möchtest, solltest du deshalb ihre Zustimmung haben.

Das gilt besonders bei Videos, die möglicherweise eine große Reichweite bekommen.

Eine Situation, die innerhalb einer kleinen Gruppe lustig war, kann vollkommen anders wirken, wenn sie anschließend von zehntausenden Menschen gesehen, kommentiert und weiterverbreitet wird.

Kameradschaft endet deshalb nicht dort, wo dein TikTok-Account beginnt.

12. Dienstliche Informationen und Verschwiegenheit

Ein weiterer häufiger Irrtum lautet:

„Wenn nichts als geheim eingestuft ist, darf ich darüber sprechen.“

So einfach ist es nicht.

Soldatinnen und Soldaten unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht über dienstliche Angelegenheiten, soweit diese nicht offensichtlich keiner Geheimhaltung bedürfen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um klassische Verschlusssachen.

Auch interne Abläufe, Dienstpläne, organisatorische Informationen, bestimmte Übungsvorhaben, personelle Themen oder technische Informationen können problematisch sein, obwohl auf keinem Dokument groß „GEHEIM“ steht.

Social Media verschärft dieses Problem zusätzlich.

Ein Gespräch unter wenigen Kameraden ist etwas anderes als ein TikTok-Video mit hunderttausend Aufrufen.

Sobald eine Information öffentlich hochgeladen wurde, hast du praktisch keine Kontrolle mehr darüber, wer sie speichert, auswertet oder weiterleitet.

Deshalb sollte man bei dienstlichen Informationen deutlich vorsichtiger sein, als nur nach einer formalen Geheimhaltungskennzeichnung zu suchen.

13. Werbung und Kooperationen als Soldat

Besonders interessant wird Social Media dann, wenn daraus Geld entsteht.

Grundsätzlich können Soldatinnen und Soldaten auf ihren privaten Accounts kommerzielle Kooperationen eingehen. Eine Influencer-Tätigkeit ist also nicht pauschal verboten.

Die entscheidende Voraussetzung ist allerdings eine klare Trennung zwischen deiner privaten kommerziellen Tätigkeit und deinem Dienst.

Wenn du beispielsweise privat Sport-Content produzierst und von einem Unternehmen für die Bewerbung eines Produkts bezahlt wirst, kann eine entsprechende Kooperation grundsätzlich möglich sein.

Problematisch wird es dort, wo die Bundeswehr selbst Teil der Werbewirkung wird.

Wenn ein Unternehmen dich gerade deshalb als Werbepartner auswählt, weil du Soldat bist, und der Beitrag anschließend Uniform, militärische Fahrzeuge oder eine Kaserne prominent in die Werbung einbindet, entsteht schnell der Eindruck, dass die Bundeswehr mit dem beworbenen Produkt verbunden wäre.

Genau das soll vermieden werden.

14. Warum Uniform und Werbung getrennt bleiben sollten

Bei kommerzieller Werbung ist die Grenze besonders klar.

Wenn du einen Werbebeitrag veröffentlichst, sollte die Bundeswehr nicht als Kulisse für dein privates Geschäft dienen.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich.

Du hast privat einen Fitnesskanal und bekommst Geld dafür, einen Proteinshake vorzustellen. Wenn du zuhause in ziviler Kleidung einen entsprechenden Werbebeitrag produzierst, bleibt dein privates Geschäft klar von deinem Dienst getrennt.

Wenn du dagegen denselben Shake in Uniform vor einem Bundeswehrfahrzeug präsentierst und erklärst, dass er dich durch deinen militärischen Alltag bringt, verändert sich die Aussage vollständig.

Jetzt wird die Bundeswehr Teil des Marketings.

Für Zuschauerinnen und Zuschauer kann sogar der Eindruck entstehen, das Produkt werde durch die Bundeswehr unterstützt oder empfohlen.

Genau deshalb gehören kommerzielle Werbung und erkennbare dienstliche Darstellung nicht einfach zusammen.

15. Kostenlose Produkte, Reisen und Einladungen

Kommerzielle Kooperationen beginnen nicht erst dann, wenn ein Unternehmen Geld auf dein Konto überweist.

Auch andere Leistungen haben einen wirtschaftlichen Wert.

Wenn dir ein Unternehmen beispielsweise ein kostenloses Produkt zusendet, eine Hotelübernachtung übernimmt, eine Reise bezahlt oder dich kostenlos zu einer Veranstaltung einlädt, erhältst du ebenfalls einen Vorteil.

Deshalb ist die Aussage:

„Ich wurde nicht bezahlt, ich habe nur das Produkt geschenkt bekommen.“

nicht automatisch das Ende der rechtlichen Einordnung.

Für Social-Media-Werbung kann auch eine Sachleistung eine Gegenleistung darstellen.

Für Soldatinnen und Soldaten kommt zusätzlich eine dienstliche Besonderheit hinzu: Vorteile, Geschenke oder Belohnungen mit Bezug zur dienstlichen Tätigkeit unterliegen besonderen Regeln.

Entscheidend ist deshalb unter anderem, warum du die Leistung bekommst.

Erhältst du das Produkt ausschließlich aufgrund deines privaten Accounts?

Oder erhältst du es gerade deshalb, weil du Soldat bist und der Anbieter diese Eigenschaft für seine Werbung nutzen möchte?

Diese Unterscheidung kann entscheidend sein.

16. Wann Social Media zur Nebentätigkeit wird

Ein privater Instagram-Account ist nicht automatisch eine Nebentätigkeit.

Wenn du einfach Bilder hochlädst, mit Freunden kommunizierst oder gelegentlich Content produzierst, entsteht daraus noch keine gewerbliche Tätigkeit.

Anders sieht es aus, sobald daraus regelmäßig Einnahmen oder wirtschaftliche Vorteile entstehen.

Wer Kooperationen abschließt, Produkte bewirbt, Affiliate-Provisionen erhält oder Social Media dauerhaft geschäftlich betreibt, kann sich schnell im Bereich des Nebentätigkeitsrechts bewegen.

Für SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten sind entgeltliche Nebentätigkeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Deshalb ist es sinnvoll, eine kommerzielle Social-Media-Tätigkeit nicht mit der Aussage:

„Ich mache nebenbei ein bisschen TikTok.“

zu beschreiben.

Wenn du die Tätigkeit dienstlich einordnen lassen möchtest, solltest du konkret erklären, was du machst, wie regelmäßig du es machst, welche Einnahmen entstehen und welche sonstigen Gegenleistungen du bekommst.

Je transparenter deine Angaben sind, desto einfacher lässt sich beurteilen, welche Genehmigungs- oder Anzeigepflichten tatsächlich gelten.

17. Rabattcodes und Affiliate-Links

Affiliate-Marketing wirkt auf den ersten Blick oft weniger kommerziell als klassische Werbung.

Du bekommst vielleicht kein festes Honorar, sondern lediglich einen individuellen Link oder Rabattcode. Wenn jemand darüber ein Produkt kauft, erhältst du eine Provision.

Wirtschaftlich handelt es sich trotzdem um eine Form der Monetarisierung.

Du hast ein finanzielles Interesse daran, dass andere Personen das Produkt kaufen.

Deshalb muss ein solcher Beitrag entsprechend als Werbung eingeordnet werden und kann gleichzeitig für die dienstliche Bewertung deiner Nebentätigkeit relevant sein.

Auch hier sollte der Bundeswehr-Bezug nicht zur Werbefläche werden.

Wenn du einen privaten Rabattcode vermarktest, sollte nicht der Eindruck entstehen, der Rabattcode hätte irgendeine offizielle Verbindung zur Bundeswehr oder dein militärischer Status sei Bestandteil einer Produktfreigabe.

18. Politische Meinungsäußerungen als Soldat

Soldatinnen und Soldaten verlieren mit ihrem Eintritt in die Bundeswehr nicht ihre politischen Rechte.

Du darfst privat politische Ansichten haben und diese grundsätzlich auch äußern.

Allerdings gelten besondere soldatische Grenzen.

Politische Betätigung im Dienst ist eingeschränkt, und Vorgesetzte dürfen ihre dienstliche Stellung nicht nutzen, um Untergebene politisch zu beeinflussen. Auch bei politischen Veranstaltungen gelten besondere Regeln für das Tragen der Uniform.

Für Social Media ist deshalb vor allem die Trennung wichtig.

Wenn du privat eine politische Meinung äußerst, sollte deutlich erkennbar bleiben, dass es sich um deine persönliche Position handelt.

Je stärker dein Account über Uniform, Dienstgrad und Bundeswehr-Content geprägt ist, desto wichtiger wird diese Abgrenzung.

Uniform und militärische Autorität sollten nicht dazu dienen, einer privaten politischen Meinung zusätzliches Gewicht zu verleihen.

19. Was du bei einem Fehler tun solltest

Social Media ist schnell.

Manchmal merkt man erst nach dem Hochladen, dass im Hintergrund etwas sichtbar war, das dort nicht hingehört, oder dass eine Information problematischer ist, als man zunächst dachte.

In diesem Moment ist Ignorieren normalerweise die schlechteste Lösung.

Wenn dir ein sicherheitsrelevanter Fehler auffällt, solltest du den Inhalt entfernen, soweit dies sinnvoll und möglich ist, und den Vorgang über die zuständigen militärischen Stellen melden.

Besonders aufmerksam solltest du werden, wenn fremde Personen plötzlich beginnen, gezielt nach zusätzlichen dienstlichen Informationen zu fragen.

Nicht jede Nachricht ist automatisch ein Spionageversuch.

Wenn jemand allerdings auffällig konkrete Fragen zu Standorten, Fähigkeiten, Übungen, Fahrzeugen, Personal oder Abläufen stellt, solltest du daraus kein privates Ratespiel machen.

Dann kann eine sicherheitsrelevante Situation entstehen.

Und die gehört über die vorgesehenen Wege gemeldet.

20. Typische Fehler

Viele Probleme entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus falschen Annahmen.

Eine davon lautet, dass ein Bild unproblematisch sei, solange es nicht veröffentlicht wird. Seit Februar 2026 kann bereits die Aufnahme innerhalb militärischer Bereiche eine vorherige Genehmigung voraussetzen.

Eine weitere Fehlannahme besteht darin, die eigene Stube automatisch als vollständig privaten Raum zu betrachten. Für bestimmte private Situationen bestehen Ausnahmen, dennoch wird daraus keine pauschale Freigabe für öffentliche Content-Produktion innerhalb militärischer Unterkünfte.

Auch bei Werbung werden die Bereiche häufig vermischt. Wer privat mit Social Media Geld verdient, sollte seine Werbetätigkeit sichtbar vom Dienst trennen und nicht Uniform, Kaserne oder Bundeswehrfahrzeuge als Kulisse für Kooperationen verwenden.

Ebenso problematisch ist die Annahme, kostenlose Produkte seien grundsätzlich irrelevant. Sobald ein Produkt oder eine andere Leistung als Gegenleistung für Reichweite zur Verfügung gestellt wird, kann bereits eine wirtschaftliche Kooperation entstehen.

Und schließlich sollte eine regelmäßige kommerzielle Social-Media-Tätigkeit nicht einfach unter dem Radar laufen, wenn sie nebentätigkeitsrechtlich relevant sein kann.

21. Fazit

Social Media gehört auch für Soldatinnen und Soldaten längst zum normalen Leben und wird durch die Bundeswehr nicht grundsätzlich verboten. Viele Angehörige der Bundeswehr nutzen Instagram, TikTok, YouTube oder andere Plattformen vollkommen selbstverständlich, manche berichten öffentlich über ihren Beruf und einige verdienen mit ihrer Reichweite sogar Geld.

Entscheidend ist deshalb nicht die Frage, ob Soldatinnen und Soldaten Social Media nutzen dürfen, sondern wie sauber sie zwischen ihrem privaten Leben, ihrer dienstlichen Rolle und möglichen kommerziellen Aktivitäten unterscheiden.

Die wichtigste Veränderung im Jahr 2026 betrifft Foto- und Videoaufnahmen innerhalb militärischer Einrichtungen. Seit dem 20. Februar 2026 gilt wieder die Grundregel, dass spontane Aufnahmen dort grundsätzlich eine vorherige Genehmigung benötigen. Damit beginnt die Verantwortung nicht erst beim Hochladen eines Videos, sondern bereits in dem Moment, in dem du dein Smartphone herausnimmst und auf Aufnahme drückst.

Für bestimmte private Situationen innerhalb von Unterkünften bestehen Ausnahmen, und auch Fotos in Uniform außerhalb militärischer Einrichtungen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Trotzdem bleiben Verschwiegenheit, militärische Sicherheit, Persönlichkeitsrechte und deine sonstigen soldatischen Pflichten bestehen.

Noch wichtiger wird die Trennung, sobald Social Media kommerziell genutzt wird. Wer Produkte bewirbt, Affiliate-Provisionen erhält oder Kooperationen eingeht, sollte seinen Dienst nicht als Kulisse für das eigene Geschäft verwenden. Uniform, Bundeswehrfahrzeuge und militärische Einrichtungen gehören deshalb nicht einfach in private Werbeposts.

Auch kostenlose Produkte, Reisen oder andere Leistungen können als wirtschaftliche Vorteile relevant sein, und eine regelmäßige kommerzielle Tätigkeit kann zusätzlich unter das Nebentätigkeitsrecht fallen.

Die sinnvollste Regel lautet deshalb nicht:

„Als Soldat solltest du besser gar nichts posten.“

Sondern:

Überlege vor jeder Aufnahme und jeder Veröffentlichung, in welcher Rolle du gerade auftrittst.

Wenn du privat sprichst, sollte das privat erkennbar sein. Wenn du Werbung machst, sollte sie vom Dienst getrennt bleiben. Und wenn militärische Inhalte betroffen sind, sollte Sicherheit immer wichtiger sein als Reichweite.

360° Soldaten-Vorteils-Check

Auch nach mehreren Jahren Bundeswehr gibt es Regelungen und Möglichkeiten, die im normalen Dienstalltag kaum noch jemand ausführlich erklärt. Social Media und Nebentätigkeiten sind nur ein Beispiel dafür.

Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche dienstlichen, finanziellen und persönlichen Themen für deine Situation relevant sein können und wo es sich lohnt, genauer hinzusehen.

Du verdienst bereits Geld mit Social Media, planst eine Nebentätigkeit oder hast eine andere Frage, bei der du im Dienst keine klare Antwort bekommst? Schreib uns direkt über WhatsApp.

Häufige Fragen

01

Darf ich als Soldat TikTok, Instagram oder YouTube nutzen?

Ja. Soldatinnen und Soldaten dürfen soziale Medien grundsätzlich privat nutzen. Deine soldatischen Pflichten gelten allerdings auch dort weiter.

02

Darf ich in der Kaserne filmen?

Seit dem 20. Februar 2026 sind spontane Foto- und Videoaufnahmen innerhalb militärischer Einrichtungen grundsätzlich wieder genehmigungspflichtig. Wenn du dort gezielt Content produzieren möchtest, solltest du deshalb vorher klären, ob eine Aufnahme erlaubt ist.

03

Gilt das auch, wenn ich das Video gar nicht poste?

Ja. Die Regel kann bereits das Anfertigen einer Aufnahme betreffen und nicht erst deren spätere Veröffentlichung.

04

Darf ich auf meiner Stube einen Videoanruf machen?

Rein private, geschützte Kommunikation außerhalb des Dienstes und ohne dienstlichen Bezug kann anders behandelt werden als öffentliche Content-Produktion. Zusätzliche örtliche Sicherheitsvorgaben können trotzdem gelten.

05

Darf ich Fotos in Uniform posten?

Fotos in Uniform sind nicht grundsätzlich verboten. Es kommt darauf an, wo die Aufnahme entstanden ist, welche Inhalte erkennbar sind und ob deine sonstigen soldatischen Pflichten eingehalten werden.

06

Darf ich meinen Dienstgrad im Profil nennen?

Grundsätzlich ja. Trotzdem solltest du überlegen, wie viele Informationen über deine Tätigkeit, deinen Standort und dein Privatleben du dauerhaft öffentlich miteinander verknüpfen möchtest.

07

Sollte ich meinen Account als privat kennzeichnen?

Wenn deine Bundeswehrzugehörigkeit deutlich erkennbar ist, sollte ebenfalls klar werden, dass du dort privat auftrittst und nicht offiziell für die Bundeswehr sprichst.

08

Darf ich als Soldat Werbung machen?

Grundsätzlich kann private Werbung möglich sein. Sie sollte allerdings klar vom Dienst getrennt werden, insbesondere ohne Uniform, militärische Liegenschaften oder Bundeswehrfahrzeuge als Teil des Werbebeitrags.

09

Muss ich eine Influencer-Tätigkeit melden?

Wenn du regelmäßig Geld oder andere wirtschaftliche Vorteile über Social Media erhältst, kann das Nebentätigkeitsrecht relevant werden. SaZ und Berufssoldatinnen beziehungsweise Berufssoldaten sollten eine entgeltliche Tätigkeit deshalb vor Aufnahme entsprechend prüfen und gegebenenfalls genehmigen lassen.

10

Sind kostenlose Produkte auch eine Gegenleistung?

Ja, auch Sachleistungen oder andere Vorteile können wirtschaftlichen Wert haben und deshalb für die Einordnung einer Kooperation relevant sein.

11

Darf ich Affiliate-Links verwenden?

Affiliate-Marketing ist grundsätzlich möglich, stellt bei Provisionen aber eine kommerzielle Tätigkeit dar und kann entsprechend kennzeichnungs- und nebentätigkeitsrechtlich relevant sein.

12

Darf ich Waffen und Waffensysteme zeigen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Waffen und Waffensysteme von außen gezeigt werden. Technische Details, Kennzeichnungen oder bestimmte Innenansichten können dagegen problematisch sein. Zusätzlich muss die Aufnahme am jeweiligen Ort überhaupt zulässig gewesen sein.

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