Zurück zum Archiv
[
·
Basisausbildung
]
Handy in der Grundausbildung: Wann du es nutzen kannst und wann nicht
Grundausbildung & Kasernenalltag
Regeln und Haltung
Gez.



Daniel, Levin & Afsal
Zurück zum Archiv
[
·
Basisausbildung
]
Handy in der Grundausbildung: Wann du es nutzen kannst und wann nicht
Grundausbildung & Kasernenalltag
Regeln und Haltung
Gez.



Daniel, Levin & Afsal
Zurück zum Archiv
[
·
Basisausbildung
]
Handy in der Grundausbildung: Wann du es nutzen kannst und wann nicht
Grundausbildung & Kasernenalltag
Regeln und Haltung
Gez.



Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Regeln und Haltung der Soldateninitiative.
Er richtet sich an angehende Soldatinnen und Soldaten, die wissen möchten, wie sie ihr Smartphone während der Grundausbildung sinnvoll und regelkonform nutzen. Du erfährst, wann private Handynutzung realistisch ist, welche Vorgaben während der Ausbildung gelten und was du bei Fotos, Videos und dienstlichen Informationen beachten musst.
Dein Smartphone gehört heute selbstverständlich zu deinem Alltag. Du nutzt es für Nachrichten, Bahnverbindungen, Navigation, Fotos, Musik und den Kontakt zu Familie und Freunden. Beim Dienstantritt bei der Bundeswehr nimmst du es ebenfalls mit, denn die offizielle Packliste für die Grundausbildung nennt ausdrücklich ein Smartphone inklusive Ladegerät.
Trotzdem verändert sich deine Handynutzung mit dem ersten Ausbildungstag deutlich. Während der Ausbildung entscheidet nicht mehr allein deine freie Zeit darüber, wann du auf dein Smartphone schaust. Dienstliche Vorgaben, Aufmerksamkeit, Sicherheit und der jeweilige Ausbildungsabschnitt haben Vorrang.
Dazu kommt seit 2026 eine besonders wichtige Regel für die Kamera: Spontanes Fotografieren und Filmen in militärischen Einrichtungen ist grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung verboten.
Deshalb solltest du vor deinem Dienstantritt zwei Dinge voneinander trennen: Dein Smartphone mitzunehmen ist völlig normal. Es jederzeit benutzen oder damit spontan fotografieren und filmen zu dürfen, ist etwas anderes.
Wenn du zuerst verstehen willst, welche Regeln beim Posten und Veröffentlichen gelten, lies diesen Artikel:
Social Media und Bundeswehr: Was du posten darfst und was du besser lässt
Wenn du wissen willst, welche Bedeutung Kameradschaft auch im gemeinsamen Alltag auf Stube hat, passt dieser Artikel:
Kameradschaft bei der Bundeswehr: Was sie bedeutet und was sie nicht bedeutet
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
Einordnung
Dieser Artikel gehört zum Thema Regeln und Haltung der Soldateninitiative.
Er richtet sich an angehende Soldatinnen und Soldaten, die wissen möchten, wie sie ihr Smartphone während der Grundausbildung sinnvoll und regelkonform nutzen. Du erfährst, wann private Handynutzung realistisch ist, welche Vorgaben während der Ausbildung gelten und was du bei Fotos, Videos und dienstlichen Informationen beachten musst.
Dein Smartphone gehört heute selbstverständlich zu deinem Alltag. Du nutzt es für Nachrichten, Bahnverbindungen, Navigation, Fotos, Musik und den Kontakt zu Familie und Freunden. Beim Dienstantritt bei der Bundeswehr nimmst du es ebenfalls mit, denn die offizielle Packliste für die Grundausbildung nennt ausdrücklich ein Smartphone inklusive Ladegerät.
Trotzdem verändert sich deine Handynutzung mit dem ersten Ausbildungstag deutlich. Während der Ausbildung entscheidet nicht mehr allein deine freie Zeit darüber, wann du auf dein Smartphone schaust. Dienstliche Vorgaben, Aufmerksamkeit, Sicherheit und der jeweilige Ausbildungsabschnitt haben Vorrang.
Dazu kommt seit 2026 eine besonders wichtige Regel für die Kamera: Spontanes Fotografieren und Filmen in militärischen Einrichtungen ist grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung verboten.
Deshalb solltest du vor deinem Dienstantritt zwei Dinge voneinander trennen: Dein Smartphone mitzunehmen ist völlig normal. Es jederzeit benutzen oder damit spontan fotografieren und filmen zu dürfen, ist etwas anderes.
Wenn du zuerst verstehen willst, welche Regeln beim Posten und Veröffentlichen gelten, lies diesen Artikel:
Social Media und Bundeswehr: Was du posten darfst und was du besser lässt
Wenn du wissen willst, welche Bedeutung Kameradschaft auch im gemeinsamen Alltag auf Stube hat, passt dieser Artikel:
Kameradschaft bei der Bundeswehr: Was sie bedeutet und was sie nicht bedeutet
[ Kurz gesagt ]
Nimm dein Smartphone und dein Ladegerät zur Grundausbildung mit. Beides steht auf der offiziellen Bundeswehr-Packliste.
Wann du dein Handy während der Ausbildung nutzen darfst, richtet sich nach den Vorgaben deiner Einheit und der jeweiligen Situation. Während Unterricht, Antreten, Sport, Waffen- und Schießausbildung, Gefechtsdienst oder anderen Ausbildungsabschnitten konzentrierst du dich auf deinen Auftrag. Wenn deine Einheit vorgibt, dass Smartphones auf Stube beziehungsweise im Spind bleiben, hältst du dich daran.
Nach Dienstschluss ist private Handynutzung grundsätzlich deutlich realistischer. Auch dann können örtliche Vorgaben gelten.
Für Fotos und Videos gilt eine klare Regel: Seit Ende Februar 2026 ist spontanes Fotografieren und Filmen in militärischen Liegenschaften ohne Genehmigung verboten. Wenn du fotografieren oder filmen möchtest, brauchst du vorher die entsprechende Freigabe.
Auch dienstliche Informationen gehören nicht automatisch in Familienchats oder soziale Netzwerke. § 14 Soldatengesetz verpflichtet Soldatinnen und Soldaten zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Für deine Familie reicht vor dem Dienstantritt eine einfache Absprache: „Ich habe mein Handy dabei, bin während der Ausbildung aber nicht zuverlässig erreichbar. Ich melde mich, wenn der Dienst es zulässt.“
Damit vermeidest du auf beiden Seiten unnötigen Druck.
[ Kurz gesagt ]
Nimm dein Smartphone und dein Ladegerät zur Grundausbildung mit. Beides steht auf der offiziellen Bundeswehr-Packliste.
Wann du dein Handy während der Ausbildung nutzen darfst, richtet sich nach den Vorgaben deiner Einheit und der jeweiligen Situation. Während Unterricht, Antreten, Sport, Waffen- und Schießausbildung, Gefechtsdienst oder anderen Ausbildungsabschnitten konzentrierst du dich auf deinen Auftrag. Wenn deine Einheit vorgibt, dass Smartphones auf Stube beziehungsweise im Spind bleiben, hältst du dich daran.
Nach Dienstschluss ist private Handynutzung grundsätzlich deutlich realistischer. Auch dann können örtliche Vorgaben gelten.
Für Fotos und Videos gilt eine klare Regel: Seit Ende Februar 2026 ist spontanes Fotografieren und Filmen in militärischen Liegenschaften ohne Genehmigung verboten. Wenn du fotografieren oder filmen möchtest, brauchst du vorher die entsprechende Freigabe.
Auch dienstliche Informationen gehören nicht automatisch in Familienchats oder soziale Netzwerke. § 14 Soldatengesetz verpflichtet Soldatinnen und Soldaten zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Für deine Familie reicht vor dem Dienstantritt eine einfache Absprache: „Ich habe mein Handy dabei, bin während der Ausbildung aber nicht zuverlässig erreichbar. Ich melde mich, wenn der Dienst es zulässt.“
Damit vermeidest du auf beiden Seiten unnötigen Druck.
[ Inhalt ]
01
Dein Smartphone gehört mit in die Grundausbildung
02
Es gibt keine einfache bundesweite Regel „immer im Spind“
03
Während der Ausbildung zählt deine Aufmerksamkeit
04
Wann du dein Handy realistisch nutzen kannst
05
Am Tag des Dienstantritts kann eine kurze Nachricht reichen
06
In der ersten Woche kann dein Kontakt nach Hause deutlich kürzer werden
07
Beim Schießen und in sicherheitsrelevanter Ausbildung gilt volle Konzentration
08
Im Gelände kann Erreichbarkeit stark eingeschränkt sein
09
Nach Dienstschluss bleibt Rücksicht auf Stube wichtig
10
Seit Februar 2026 gelten klare Regeln für Fotos und Videos
11
Ein TikTok ist nicht nur dann problematisch, wenn etwas Geheimes zu sehen ist
12
Auch dienstliche Informationen gehören nicht automatisch in den Familienchat
13
So bereitest du deine Familie auf weniger Erreichbarkeit vor
14
Was Eltern über Handykontakt wissen sollten
15
So gehst du praktisch mit deinem Smartphone um
16
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Dein Smartphone gehört mit in die Grundausbildung
Du musst dein Handy nicht zu Hause lassen. Im Gegenteil: Die offizielle Packliste der Bundeswehr nennt ausdrücklich „Smartphone inklusive Ladegerät“.
Das ist praktisch, denn du brauchst dein Smartphone bereits für deine Anreise, beispielsweise für Bahnverbindungen, Navigation oder kurzfristige Informationen. Nach Dienstschluss kannst du es außerdem für den Kontakt mit Familie, Partner oder Freunden nutzen.
Pack deshalb Smartphone und Ladegerät ein. Prüf vor der Abreise außerdem, ob wichtige Telefonnummern gespeichert sind und dein Gerät zuverlässig funktioniert.
Eine Powerbank kann für Reisen praktisch sein. Ob und unter welchen Bedingungen du sie später in deiner Unterkunft verwenden oder lagern darfst, richtet sich nach den örtlichen Vorgaben.
2. Es gibt keine einfache bundesweite Regel „immer im Spind“
Ein verbreiteter Rat klingt praktisch: „Während des Dienstes bleibt das Handy immer im Spind.“
Als persönliche Orientierung kann das funktionieren. Als allgemeine Bundeswehrregel ist die Aussage aber zu pauschal. Entscheidend sind die Vorgaben deiner Einheit und der konkrete Ausbildungsabschnitt.
Wenn dir gesagt wird, dass dein Smartphone während der Ausbildung auf Stube oder im Spind bleibt, machst du genau das. Wenn für einen bestimmten Ausbildungsabschnitt eine andere Regel gilt, hältst du dich an diese.
Du musst deshalb vor deinem Dienstantritt nicht versuchen, sämtliche denkbaren Situationen selbst zu beurteilen. Frag am Anfang einmal, welche Handyregel in deiner Einheit gilt, und halte dich anschließend daran. Damit ist die wichtigste Frage geklärt.
3. Während der Ausbildung zählt deine Aufmerksamkeit
Unabhängig von der konkreten Aufbewahrungsregel gibt es Situationen, in denen dein Smartphone praktisch keine Rolle spielen sollte. Wenn du Unterricht hast, hörst du zu. Beim Antreten achtest du auf die Informationen und Anweisungen. Beim Sport konzentrierst du dich auf die Ausbildung.
Im Gefechtsdienst arbeitest du mit deiner Gruppe und deiner Ausrüstung. Bei der Waffen- und Schießausbildung steht Sicherheit im Mittelpunkt.
Das bedeutet nicht, dass für jede dieser Situationen bundesweit derselbe Satz „Handy im Spind“ vorgeschrieben ist. Die praktische Grundregel ist trotzdem eindeutig: Wenn du ausgebildet wirst, konzentrierst du dich auf die Ausbildung und nicht auf dein Smartphone.
4. Wann du dein Handy realistisch nutzen kannst
Die verlässlichste private Handyzeit liegt normalerweise außerhalb der laufenden Ausbildung. Nach Dienstschluss kannst du dich um persönliche Dinge kümmern, soweit keine anderen Vorgaben gelten.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du sofort mehrere Stunden Freizeit hast. Du musst möglicherweise noch duschen, deine persönlichen Dinge ordnen, Kleidung vorbereiten, deine Ausrüstung für den nächsten Tag kontrollieren oder andere notwendige Aufgaben erledigen.
Danach bleibt Zeit für Nachrichten oder ein Telefonat. Wie viel Zeit das tatsächlich ist, unterscheidet sich von Tag zu Tag.
An einem ruhigeren Abend kannst du länger telefonieren. Nach einem langen Ausbildungstag möchtest du vielleicht nur kurz schreiben und anschließend schlafen. Beides ist normal.
5. Am Tag des Dienstantritts kann eine kurze Nachricht reichen
Der Dienstantritt ist organisatorisch voll. Du meldest dich an der Kaserne, durchläufst die Einschleusung, bekommst deine Stube zugewiesen und erhältst erste Informationen und Einweisungen. Je nach Einheit kommen weitere organisatorische Punkte hinzu.
Plane deshalb kein festes Telefonat für 18:00 Uhr. Du weißt vorher nicht zuverlässig, wann du tatsächlich freie Zeit hast.
Konkretes Beispiel
Deine Eltern möchten wissen, ob du gut angekommen bist. Du hast am Nachmittag aber noch Einschleusung und Einweisungen.
Sobald es passt, schreibst du: „Bin gut angekommen. Hier ist gerade viel los. Ich melde mich später oder morgen ausführlicher.“
Damit wissen deine Eltern Bescheid. Du musst anschließend nicht alle zwanzig Minuten auf dein Handy schauen.
6. In der ersten Woche kann dein Kontakt nach Hause deutlich kürzer werden
Die ersten Tage sind voller neuer Eindrücke. Du lernst deine Kameraden kennen, gewöhnst dich an deine Stube, bekommst erste Ausrüstung und Einweisungen und musst dir Wege, Zeiten und Abläufe merken. Dazu kommen frühes Aufstehen und die Umstellung auf einen strukturierten Tagesablauf.
Deshalb kann es passieren, dass du abends zwar dein Smartphone benutzen könntest, aber einfach müde bist. Dann reicht eine kurze Nachricht.
Wenig Kontakt bedeutet nicht automatisch, dass etwas schiefläuft. Sag das deiner Familie bereits vor dem Dienstantritt. So entsteht zu Hause nicht sofort Unruhe, wenn du einen Abend nur zwei Sätze schreibst.
7. Beim Schießen und in sicherheitsrelevanter Ausbildung gilt volle Konzentration
Bei der Waffen- und Schießausbildung lernst du zunächst Sicherheitsregeln, Funktion und den korrekten Umgang mit der Waffe. Später folgen weitere praktische Ausbildungsabschnitte.
Hier brauchst du deine Aufmerksamkeit bei der Ausbildung. Dasselbe gilt für andere sicherheitsrelevante Situationen. Dein Smartphone darf dich weder ablenken noch dazu führen, dass du Anweisungen verpasst.
Welche konkrete Regel für Mitführen und Aufbewahrung gilt, sagt dir deine Einheit. Halte dich daran, statt eigene Lösungen zu improvisieren.
8. Im Gelände kann Erreichbarkeit stark eingeschränkt sein
Gefechtsdienst, Märsche und Biwak verändern deinen normalen Tagesablauf. Du bist möglicherweise längere Zeit draußen und arbeitest mit deiner Ausrüstung. Beim Biwak übernachtest du im Gelände und verbindest mehrere Ausbildungsinhalte miteinander.
Plane deshalb nicht damit, auch dort jeden Abend zur gewohnten Uhrzeit ausführlich nach Hause zu telefonieren. Ob du dein Smartphone mitführen darfst, wo es aufbewahrt wird und wann du es benutzen kannst, richtet sich nach dem Ausbildungsauftrag und den Vorgaben deiner Einheit.
Für Familie und Partner ist deshalb eine vorherige Absprache sinnvoll: Wenn einige Zeit keine Nachricht kommt, ist das während eines entsprechenden Ausbildungsabschnitts zunächst kein ungewöhnlicher Vorgang.
9. Nach Dienstschluss bleibt Rücksicht auf Stube wichtig
Auch nach Dienstschluss bist du häufig nicht allein. Du teilst deine Stube mit anderen Soldatinnen oder Soldaten.
Vielleicht möchtest du mit deinem Partner telefonieren, während dein Stubenkamerad schlafen möchte. Vielleicht schaut jemand ein Video, während du deine Sachen für den nächsten Tag vorbereitest. Solche Situationen lassen sich meistens einfach lösen.
Nutz Kopfhörer, sprich in normaler Lautstärke und beachte Ruhezeiten und örtliche Vorgaben. Such für längere private Gespräche einen geeigneten Ort, wenn das möglich und zulässig ist.
Kameradschaft zeigt sich auch darin, dass nicht die gesamte Stube jedes private Telefonat mithören muss.
10. Seit Februar 2026 gelten klare Regeln für Fotos und Videos
Hier solltest du besonders aufmerksam sein. Seit Ende Februar 2026 ist spontanes Fotografieren und Filmen in militärischen Liegenschaften ohne Genehmigung verboten.
Die Bundeswehr nennt ausdrücklich Kasernen, Truppenübungsplätze und Schiffe als Beispiele. Wenn du für deinen privaten Account oder für soziale Medien fotografieren beziehungsweise filmen möchtest, brauchst du vorher die Genehmigung der zuständigen Vorgesetzten.
Erst wenn geprüft wurde, dass keine Gründe gegen die Aufnahme sprechen, darfst du fotografieren oder filmen. Das ist deutlich klarer als der verbreitete Tipp: „Fotografiere einfach nichts Sensibles.“
Frag vor der Aufnahme, nicht erst vor dem Hochladen. Diese Regel solltest du bereits am Tag deines Dienstantritts kennen.
11. Ein TikTok ist nicht nur dann problematisch, wenn etwas Geheimes zu sehen ist
Bei Social Media denken viele zuerst an Panzer, Waffen oder geheime Dokumente. Das greift zu kurz.
Schon ein scheinbar harmloses Video auf Stube kann Informationen zeigen, die du vorher nicht bewusst wahrgenommen hast. Im Hintergrund können Namen stehen, auf einem Tisch kann ein Dokument liegen, an einer Wand können Informationen hängen und andere Soldatinnen oder Soldaten können zu sehen oder zu hören sein.
Auch Ort, Zeitpunkt und Kontext einer Aufnahme können relevant sein. Deshalb ist die neue Regel so einfach: Keine spontane Aufnahme in militärischen Einrichtungen ohne vorherige Genehmigung.
Wenn du später genehmigte Inhalte veröffentlichen möchtest, beachtest du zusätzlich die Social-Media-Regeln der Bundeswehr sowie Persönlichkeitsrechte und weitere dienstliche Vorgaben.
12. Auch dienstliche Informationen gehören nicht automatisch in den Familienchat
Nicht jede dienstliche Information ist geheim. Trotzdem darfst du nicht davon ausgehen, dass alles, was du während deiner Ausbildung erfährst, anschließend frei weitergegeben oder online veröffentlicht werden darf.
§ 14 Soldatengesetz verpflichtet dich zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten, die dir bei oder anlässlich deiner dienstlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Das Gesetz enthält dafür bestimmte Ausnahmen, beispielsweise für offenkundige Tatsachen oder Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Für deinen Alltag brauchst du daraus keine komplizierte juristische Prüfung zu machen. Eine praktische Regel reicht: Wenn du nicht sicher weißt, dass eine dienstliche Information nach außen gehört, veröffentlichst du sie nicht und fragst im Zweifel vorher nach.
Besonders bei Dienstplänen, internen Dokumenten, personenbezogenen Daten, Sicherheitsinformationen und konkreten militärischen Abläufen ist Zurückhaltung sinnvoll.
13. So bereitest du deine Familie auf weniger Erreichbarkeit vor
Dieses Gespräch führst du am besten vor deinem Dienstantritt. Es muss nicht dramatisch sein. Erklär einfach, wie dein Alltag ungefähr aussehen wird.
Du kannst beispielsweise sagen: „Mein Handy ist dabei. Während der Ausbildung kann ich aber nicht zuverlässig antworten. Ich melde mich nach Dienstschluss, wenn es zeitlich passt. Wenn wir draußen oder länger in Ausbildung sind, kann es auch mal länger dauern.“
Damit setzt du eine realistische Erwartung. Das ist besonders hilfreich, wenn du bisher normalerweise innerhalb weniger Minuten auf Nachrichten geantwortet hast.
Konkretes Beispiel
Du hast normalerweise jeden Abend um 20:00 Uhr mit deinem Partner telefoniert. In der Grundausbildung funktioniert diese feste Uhrzeit plötzlich nicht mehr zuverlässig.
Statt täglich ein Gespräch um 20:00 Uhr zu versprechen, vereinbart ihr: „Ich schreibe dir nach Dienstschluss. Wenn genug Zeit ist, telefonieren wir. Wenn der Tag lang war, melde ich mich nur kurz.“
Damit bleibt der Kontakt bestehen, ohne dass ein verpasstes Telefonat sofort zum Problem wird.
14. Was Eltern über Handykontakt wissen sollten
Für Eltern kann die Umstellung schwieriger sein als für die Rekrutin oder den Rekruten selbst. Zu Hause fehlt der Einblick in den Tagesablauf. Dann wird eine WhatsApp-Nachricht schnell zum einzigen Anhaltspunkt dafür, wie es dem eigenen Kind geht.
Das kann zu Fehlinterpretationen führen. Eine kurze Nachricht bedeutet nicht automatisch schlechte Stimmung, eine späte Antwort bedeutet nicht automatisch ein Problem und ein Abend ohne Nachricht bedeutet während eines langen Ausbildungstages oder eines Ausbildungsabschnitts im Gelände nicht automatisch, dass etwas passiert ist.
Hilfreicher ist eine ruhige Vereinbarung vor dem Dienstantritt. „Meld dich, wenn du Zeit hast“ erzeugt weniger Druck als mehrere Nachrichten mit der Frage, warum noch keine Antwort gekommen ist.
Bei einem tatsächlichen Notfall gelten selbstverständlich andere Maßstäbe.
15. So gehst du praktisch mit deinem Smartphone um
Mach es dir einfach. Nimm Smartphone und Ladegerät mit, speicher wichtige Telefonnummern und klär am Anfang die Regeln deiner Einheit.
Bewahr dein Gerät während der Ausbildung so auf, wie es dir vorgegeben wird. Nutz freie Zeit bewusst für Nachrichten und Gespräche. Achte auf ausreichend Schlaf, statt jeden Abend noch lange durch soziale Medien zu scrollen.
Bevor du in einer militärischen Einrichtung ein Foto oder Video machst, holst du die erforderliche Genehmigung ein. Mehr brauchst du für die ersten Wochen zunächst nicht.
Du musst weder komplett auf dein Smartphone verzichten noch versuchen, deine bisherige permanente Erreichbarkeit in die Grundausbildung mitzunehmen.
16. Fazit
Dein Smartphone gehört mit zur Grundausbildung. Die Bundeswehr nennt es inklusive Ladegerät ausdrücklich auf ihrer Packliste. Du musst deshalb nicht drei Monate digital verschwinden.
Deine Nutzung verändert sich aber. Während der Ausbildung stehen Auftrag, Aufmerksamkeit und Sicherheit im Mittelpunkt. Wann du dein Smartphone mitführen oder benutzen darfst und wo du es während bestimmter Ausbildungsabschnitte aufbewahrst, richtet sich nach den Vorgaben deiner Einheit.
Nach Dienstschluss kannst du Kontakt nach Hause halten, sofern keine anderen Regeln gelten.
Besonders wichtig ist seit 2026 der Umgang mit der Kamera. Mach in militärischen Einrichtungen keine spontanen Fotos, Videos oder Tonaufnahmen. Hol vorher die erforderliche Genehmigung ein.
Gewöhn deine Familie schon vor deinem Dienstantritt daran, dass weniger Erreichbarkeit zum neuen Alltag gehören kann. Dann bleibt dein Smartphone das, was es sein sollte: ein praktisches Kommunikationsmittel für deine freie Zeit und keine Ablenkung während deiner Ausbildung.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, dich nicht nur mit einer Packliste, sondern auch mit realistischen Erwartungen auf deinen Dienstantritt vorzubereiten.
Beim Thema Smartphone bringt dir Mission Grundausbildung vor allem Klarheit darüber, wie du Kontakt mit Familie und Partner organisierst, welche Regeln du für Fotos und Social Media kennen solltest und wie Handy, Schlaf, Tagesablauf, Stube und Biwak zusammenspielen.
Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor.
Wenn du vor dem Start weißt, dass du nicht ständig erreichbar sein wirst und deine Familie darauf vorbereitet ist, entsteht in den ersten Tagen deutlich weniger unnötiger Druck.
1. Dein Smartphone gehört mit in die Grundausbildung
Du musst dein Handy nicht zu Hause lassen. Im Gegenteil: Die offizielle Packliste der Bundeswehr nennt ausdrücklich „Smartphone inklusive Ladegerät“.
Das ist praktisch, denn du brauchst dein Smartphone bereits für deine Anreise, beispielsweise für Bahnverbindungen, Navigation oder kurzfristige Informationen. Nach Dienstschluss kannst du es außerdem für den Kontakt mit Familie, Partner oder Freunden nutzen.
Pack deshalb Smartphone und Ladegerät ein. Prüf vor der Abreise außerdem, ob wichtige Telefonnummern gespeichert sind und dein Gerät zuverlässig funktioniert.
Eine Powerbank kann für Reisen praktisch sein. Ob und unter welchen Bedingungen du sie später in deiner Unterkunft verwenden oder lagern darfst, richtet sich nach den örtlichen Vorgaben.
2. Es gibt keine einfache bundesweite Regel „immer im Spind“
Ein verbreiteter Rat klingt praktisch: „Während des Dienstes bleibt das Handy immer im Spind.“
Als persönliche Orientierung kann das funktionieren. Als allgemeine Bundeswehrregel ist die Aussage aber zu pauschal. Entscheidend sind die Vorgaben deiner Einheit und der konkrete Ausbildungsabschnitt.
Wenn dir gesagt wird, dass dein Smartphone während der Ausbildung auf Stube oder im Spind bleibt, machst du genau das. Wenn für einen bestimmten Ausbildungsabschnitt eine andere Regel gilt, hältst du dich an diese.
Du musst deshalb vor deinem Dienstantritt nicht versuchen, sämtliche denkbaren Situationen selbst zu beurteilen. Frag am Anfang einmal, welche Handyregel in deiner Einheit gilt, und halte dich anschließend daran. Damit ist die wichtigste Frage geklärt.
3. Während der Ausbildung zählt deine Aufmerksamkeit
Unabhängig von der konkreten Aufbewahrungsregel gibt es Situationen, in denen dein Smartphone praktisch keine Rolle spielen sollte. Wenn du Unterricht hast, hörst du zu. Beim Antreten achtest du auf die Informationen und Anweisungen. Beim Sport konzentrierst du dich auf die Ausbildung.
Im Gefechtsdienst arbeitest du mit deiner Gruppe und deiner Ausrüstung. Bei der Waffen- und Schießausbildung steht Sicherheit im Mittelpunkt.
Das bedeutet nicht, dass für jede dieser Situationen bundesweit derselbe Satz „Handy im Spind“ vorgeschrieben ist. Die praktische Grundregel ist trotzdem eindeutig: Wenn du ausgebildet wirst, konzentrierst du dich auf die Ausbildung und nicht auf dein Smartphone.
4. Wann du dein Handy realistisch nutzen kannst
Die verlässlichste private Handyzeit liegt normalerweise außerhalb der laufenden Ausbildung. Nach Dienstschluss kannst du dich um persönliche Dinge kümmern, soweit keine anderen Vorgaben gelten.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du sofort mehrere Stunden Freizeit hast. Du musst möglicherweise noch duschen, deine persönlichen Dinge ordnen, Kleidung vorbereiten, deine Ausrüstung für den nächsten Tag kontrollieren oder andere notwendige Aufgaben erledigen.
Danach bleibt Zeit für Nachrichten oder ein Telefonat. Wie viel Zeit das tatsächlich ist, unterscheidet sich von Tag zu Tag.
An einem ruhigeren Abend kannst du länger telefonieren. Nach einem langen Ausbildungstag möchtest du vielleicht nur kurz schreiben und anschließend schlafen. Beides ist normal.
5. Am Tag des Dienstantritts kann eine kurze Nachricht reichen
Der Dienstantritt ist organisatorisch voll. Du meldest dich an der Kaserne, durchläufst die Einschleusung, bekommst deine Stube zugewiesen und erhältst erste Informationen und Einweisungen. Je nach Einheit kommen weitere organisatorische Punkte hinzu.
Plane deshalb kein festes Telefonat für 18:00 Uhr. Du weißt vorher nicht zuverlässig, wann du tatsächlich freie Zeit hast.
Konkretes Beispiel
Deine Eltern möchten wissen, ob du gut angekommen bist. Du hast am Nachmittag aber noch Einschleusung und Einweisungen.
Sobald es passt, schreibst du: „Bin gut angekommen. Hier ist gerade viel los. Ich melde mich später oder morgen ausführlicher.“
Damit wissen deine Eltern Bescheid. Du musst anschließend nicht alle zwanzig Minuten auf dein Handy schauen.
6. In der ersten Woche kann dein Kontakt nach Hause deutlich kürzer werden
Die ersten Tage sind voller neuer Eindrücke. Du lernst deine Kameraden kennen, gewöhnst dich an deine Stube, bekommst erste Ausrüstung und Einweisungen und musst dir Wege, Zeiten und Abläufe merken. Dazu kommen frühes Aufstehen und die Umstellung auf einen strukturierten Tagesablauf.
Deshalb kann es passieren, dass du abends zwar dein Smartphone benutzen könntest, aber einfach müde bist. Dann reicht eine kurze Nachricht.
Wenig Kontakt bedeutet nicht automatisch, dass etwas schiefläuft. Sag das deiner Familie bereits vor dem Dienstantritt. So entsteht zu Hause nicht sofort Unruhe, wenn du einen Abend nur zwei Sätze schreibst.
7. Beim Schießen und in sicherheitsrelevanter Ausbildung gilt volle Konzentration
Bei der Waffen- und Schießausbildung lernst du zunächst Sicherheitsregeln, Funktion und den korrekten Umgang mit der Waffe. Später folgen weitere praktische Ausbildungsabschnitte.
Hier brauchst du deine Aufmerksamkeit bei der Ausbildung. Dasselbe gilt für andere sicherheitsrelevante Situationen. Dein Smartphone darf dich weder ablenken noch dazu führen, dass du Anweisungen verpasst.
Welche konkrete Regel für Mitführen und Aufbewahrung gilt, sagt dir deine Einheit. Halte dich daran, statt eigene Lösungen zu improvisieren.
8. Im Gelände kann Erreichbarkeit stark eingeschränkt sein
Gefechtsdienst, Märsche und Biwak verändern deinen normalen Tagesablauf. Du bist möglicherweise längere Zeit draußen und arbeitest mit deiner Ausrüstung. Beim Biwak übernachtest du im Gelände und verbindest mehrere Ausbildungsinhalte miteinander.
Plane deshalb nicht damit, auch dort jeden Abend zur gewohnten Uhrzeit ausführlich nach Hause zu telefonieren. Ob du dein Smartphone mitführen darfst, wo es aufbewahrt wird und wann du es benutzen kannst, richtet sich nach dem Ausbildungsauftrag und den Vorgaben deiner Einheit.
Für Familie und Partner ist deshalb eine vorherige Absprache sinnvoll: Wenn einige Zeit keine Nachricht kommt, ist das während eines entsprechenden Ausbildungsabschnitts zunächst kein ungewöhnlicher Vorgang.
9. Nach Dienstschluss bleibt Rücksicht auf Stube wichtig
Auch nach Dienstschluss bist du häufig nicht allein. Du teilst deine Stube mit anderen Soldatinnen oder Soldaten.
Vielleicht möchtest du mit deinem Partner telefonieren, während dein Stubenkamerad schlafen möchte. Vielleicht schaut jemand ein Video, während du deine Sachen für den nächsten Tag vorbereitest. Solche Situationen lassen sich meistens einfach lösen.
Nutz Kopfhörer, sprich in normaler Lautstärke und beachte Ruhezeiten und örtliche Vorgaben. Such für längere private Gespräche einen geeigneten Ort, wenn das möglich und zulässig ist.
Kameradschaft zeigt sich auch darin, dass nicht die gesamte Stube jedes private Telefonat mithören muss.
10. Seit Februar 2026 gelten klare Regeln für Fotos und Videos
Hier solltest du besonders aufmerksam sein. Seit Ende Februar 2026 ist spontanes Fotografieren und Filmen in militärischen Liegenschaften ohne Genehmigung verboten.
Die Bundeswehr nennt ausdrücklich Kasernen, Truppenübungsplätze und Schiffe als Beispiele. Wenn du für deinen privaten Account oder für soziale Medien fotografieren beziehungsweise filmen möchtest, brauchst du vorher die Genehmigung der zuständigen Vorgesetzten.
Erst wenn geprüft wurde, dass keine Gründe gegen die Aufnahme sprechen, darfst du fotografieren oder filmen. Das ist deutlich klarer als der verbreitete Tipp: „Fotografiere einfach nichts Sensibles.“
Frag vor der Aufnahme, nicht erst vor dem Hochladen. Diese Regel solltest du bereits am Tag deines Dienstantritts kennen.
11. Ein TikTok ist nicht nur dann problematisch, wenn etwas Geheimes zu sehen ist
Bei Social Media denken viele zuerst an Panzer, Waffen oder geheime Dokumente. Das greift zu kurz.
Schon ein scheinbar harmloses Video auf Stube kann Informationen zeigen, die du vorher nicht bewusst wahrgenommen hast. Im Hintergrund können Namen stehen, auf einem Tisch kann ein Dokument liegen, an einer Wand können Informationen hängen und andere Soldatinnen oder Soldaten können zu sehen oder zu hören sein.
Auch Ort, Zeitpunkt und Kontext einer Aufnahme können relevant sein. Deshalb ist die neue Regel so einfach: Keine spontane Aufnahme in militärischen Einrichtungen ohne vorherige Genehmigung.
Wenn du später genehmigte Inhalte veröffentlichen möchtest, beachtest du zusätzlich die Social-Media-Regeln der Bundeswehr sowie Persönlichkeitsrechte und weitere dienstliche Vorgaben.
12. Auch dienstliche Informationen gehören nicht automatisch in den Familienchat
Nicht jede dienstliche Information ist geheim. Trotzdem darfst du nicht davon ausgehen, dass alles, was du während deiner Ausbildung erfährst, anschließend frei weitergegeben oder online veröffentlicht werden darf.
§ 14 Soldatengesetz verpflichtet dich zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten, die dir bei oder anlässlich deiner dienstlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Das Gesetz enthält dafür bestimmte Ausnahmen, beispielsweise für offenkundige Tatsachen oder Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Für deinen Alltag brauchst du daraus keine komplizierte juristische Prüfung zu machen. Eine praktische Regel reicht: Wenn du nicht sicher weißt, dass eine dienstliche Information nach außen gehört, veröffentlichst du sie nicht und fragst im Zweifel vorher nach.
Besonders bei Dienstplänen, internen Dokumenten, personenbezogenen Daten, Sicherheitsinformationen und konkreten militärischen Abläufen ist Zurückhaltung sinnvoll.
13. So bereitest du deine Familie auf weniger Erreichbarkeit vor
Dieses Gespräch führst du am besten vor deinem Dienstantritt. Es muss nicht dramatisch sein. Erklär einfach, wie dein Alltag ungefähr aussehen wird.
Du kannst beispielsweise sagen: „Mein Handy ist dabei. Während der Ausbildung kann ich aber nicht zuverlässig antworten. Ich melde mich nach Dienstschluss, wenn es zeitlich passt. Wenn wir draußen oder länger in Ausbildung sind, kann es auch mal länger dauern.“
Damit setzt du eine realistische Erwartung. Das ist besonders hilfreich, wenn du bisher normalerweise innerhalb weniger Minuten auf Nachrichten geantwortet hast.
Konkretes Beispiel
Du hast normalerweise jeden Abend um 20:00 Uhr mit deinem Partner telefoniert. In der Grundausbildung funktioniert diese feste Uhrzeit plötzlich nicht mehr zuverlässig.
Statt täglich ein Gespräch um 20:00 Uhr zu versprechen, vereinbart ihr: „Ich schreibe dir nach Dienstschluss. Wenn genug Zeit ist, telefonieren wir. Wenn der Tag lang war, melde ich mich nur kurz.“
Damit bleibt der Kontakt bestehen, ohne dass ein verpasstes Telefonat sofort zum Problem wird.
14. Was Eltern über Handykontakt wissen sollten
Für Eltern kann die Umstellung schwieriger sein als für die Rekrutin oder den Rekruten selbst. Zu Hause fehlt der Einblick in den Tagesablauf. Dann wird eine WhatsApp-Nachricht schnell zum einzigen Anhaltspunkt dafür, wie es dem eigenen Kind geht.
Das kann zu Fehlinterpretationen führen. Eine kurze Nachricht bedeutet nicht automatisch schlechte Stimmung, eine späte Antwort bedeutet nicht automatisch ein Problem und ein Abend ohne Nachricht bedeutet während eines langen Ausbildungstages oder eines Ausbildungsabschnitts im Gelände nicht automatisch, dass etwas passiert ist.
Hilfreicher ist eine ruhige Vereinbarung vor dem Dienstantritt. „Meld dich, wenn du Zeit hast“ erzeugt weniger Druck als mehrere Nachrichten mit der Frage, warum noch keine Antwort gekommen ist.
Bei einem tatsächlichen Notfall gelten selbstverständlich andere Maßstäbe.
15. So gehst du praktisch mit deinem Smartphone um
Mach es dir einfach. Nimm Smartphone und Ladegerät mit, speicher wichtige Telefonnummern und klär am Anfang die Regeln deiner Einheit.
Bewahr dein Gerät während der Ausbildung so auf, wie es dir vorgegeben wird. Nutz freie Zeit bewusst für Nachrichten und Gespräche. Achte auf ausreichend Schlaf, statt jeden Abend noch lange durch soziale Medien zu scrollen.
Bevor du in einer militärischen Einrichtung ein Foto oder Video machst, holst du die erforderliche Genehmigung ein. Mehr brauchst du für die ersten Wochen zunächst nicht.
Du musst weder komplett auf dein Smartphone verzichten noch versuchen, deine bisherige permanente Erreichbarkeit in die Grundausbildung mitzunehmen.
16. Fazit
Dein Smartphone gehört mit zur Grundausbildung. Die Bundeswehr nennt es inklusive Ladegerät ausdrücklich auf ihrer Packliste. Du musst deshalb nicht drei Monate digital verschwinden.
Deine Nutzung verändert sich aber. Während der Ausbildung stehen Auftrag, Aufmerksamkeit und Sicherheit im Mittelpunkt. Wann du dein Smartphone mitführen oder benutzen darfst und wo du es während bestimmter Ausbildungsabschnitte aufbewahrst, richtet sich nach den Vorgaben deiner Einheit.
Nach Dienstschluss kannst du Kontakt nach Hause halten, sofern keine anderen Regeln gelten.
Besonders wichtig ist seit 2026 der Umgang mit der Kamera. Mach in militärischen Einrichtungen keine spontanen Fotos, Videos oder Tonaufnahmen. Hol vorher die erforderliche Genehmigung ein.
Gewöhn deine Familie schon vor deinem Dienstantritt daran, dass weniger Erreichbarkeit zum neuen Alltag gehören kann. Dann bleibt dein Smartphone das, was es sein sollte: ein praktisches Kommunikationsmittel für deine freie Zeit und keine Ablenkung während deiner Ausbildung.
Vorbereitung mit der Soldateninitiative
Die Soldateninitiative hilft dir dabei, dich nicht nur mit einer Packliste, sondern auch mit realistischen Erwartungen auf deinen Dienstantritt vorzubereiten.
Beim Thema Smartphone bringt dir Mission Grundausbildung vor allem Klarheit darüber, wie du Kontakt mit Familie und Partner organisierst, welche Regeln du für Fotos und Social Media kennen solltest und wie Handy, Schlaf, Tagesablauf, Stube und Biwak zusammenspielen.
Mit Mission Grundausbildung: Bist du bereit? bereitest du dich strukturiert auf deinen Dienstantritt und deine ersten Wochen bei der Bundeswehr vor.
Wenn du vor dem Start weißt, dass du nicht ständig erreichbar sein wirst und deine Familie darauf vorbereitet ist, entsteht in den ersten Tagen deutlich weniger unnötiger Druck.
Häufige Fragen
01
Darf ich mein Handy zur Grundausbildung mitnehmen?
Ja. Die offizielle Bundeswehr-Packliste nennt ausdrücklich ein Smartphone inklusive Ladegerät.
02
Muss mein Handy während des Dienstes immer im Spind liegen?
Nein, dafür gibt es keine bundesweit identische Regel. Halte dich an die konkrete Vorgabe deiner Einheit für Aufbewahrung und Nutzung.
03
Wann kann ich mein Handy benutzen?
Private Nutzung ist vor allem außerhalb der laufenden Ausbildung realistisch, insbesondere nach Dienstschluss. Örtliche und dienstliche Vorgaben haben Vorrang.
04
Darf ich am Tag meines Dienstantritts zu Hause anrufen?
Ja, wenn du dafür freie Zeit hast. Plane aber keine feste Uhrzeit ein, weil Einschleusung und erste Einweisungen mehrere Stunden beanspruchen können.
05
Darf ich mein Handy mit zum Biwak nehmen?
Das entscheidet deine Einheit anhand des Ausbildungsauftrags. Verlass dich deshalb nicht darauf, während eines Biwaks regelmäßig erreichbar zu sein.
06
Darf ich in der Kaserne Fotos machen?
Nicht spontan ohne Genehmigung. Seit Ende Februar 2026 gilt grundsätzlich, dass Foto-, Film- und Tonaufnahmen in militärischen Einrichtungen vorher genehmigt werden müssen.
07
Gilt das auch für ein harmloses Foto auf meiner Stube?
Ja, auch die Stube liegt innerhalb einer militärischen Einrichtung. Geh deshalb nicht davon aus, dass ein vermeintlich harmloses Foto automatisch erlaubt ist. Hol vorher die erforderliche Genehmigung ein.
08
Darf ich TikToks oder Instagram-Storys aus der Grundausbildung posten?
Eine Veröffentlichung setzt zunächst voraus, dass die Aufnahme überhaupt zulässig entstanden ist. Für Aufnahmen in militärischen Einrichtungen brauchst du grundsätzlich vorher eine Genehmigung. Zusätzlich gelten die Social-Media-Regeln, Persönlichkeitsrechte und dienstliche Verschwiegenheitspflichten.
09
Darf ich meinen Dienstplan an meine Familie schicken?
Behandle interne dienstliche Unterlagen nicht wie private Alltagsinformationen. Wenn du nicht sicher weißt, dass etwas weitergegeben werden darf, frag vorher nach.
10
Brauche ich eine Powerbank?
Für die Anreise kann sie praktisch sein. Ob und wie du sie in der Unterkunft nutzen und lagern darfst, richtet sich nach den örtlichen Vorgaben.
11
Was ist der wichtigste Tipp für meine Familie?
Klärt vor dem Dienstantritt, dass du während der Ausbildung nicht zuverlässig erreichbar bist und dich meldest, wenn es zeitlich passt.
Quellen zum Nachlesen
Bundeswehr: Packliste für die Grundausbildung – Die offizielle Packliste nennt Smartphone und Ladegerät ausdrücklich als sinnvolle Gegenstände für den Dienstantritt.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Social Media Guidelines – Die aktuellen Richtlinien erklären unter anderem den Umgang mit Foto-, Video- und Tonaufnahmen in militärischen Einrichtungen sowie wichtige Regeln für Veröffentlichungen in sozialen Medien.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Zahlen, Daten, Fakten zur Bundeswehr – Die Bundeswehr erläutert hier die seit Ende Februar 2026 geltende Regel, nach der spontanes Fotografieren und Filmen in militärischen Einrichtungen grundsätzlich einer vorherigen Genehmigung bedarf.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Heimatschutzausbildung Streitkräfte – Die aktuelle Übersichtsseite erklärt den Aufbau und die zentralen Ausbildungsinhalte der heutigen Grundausbildung.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Bundeswehr: Informationen vor der Heimatschutzausbildung – Die Bundeswehr bündelt hier aktuelle Hinweise für angehende Rekrutinnen und Rekruten zu Dienstantritt und den ersten Ausbildungswochen.
bundeswehr.de
bundeswehr.de
Soldatengesetz § 14: Verschwiegenheit – Die Vorschrift regelt die Verschwiegenheitspflicht von Soldatinnen und Soldaten über dienstliche Angelegenheiten und die gesetzlichen Ausnahmen.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Soldatengesetz – Hier findest du das Soldatengesetz mit den zentralen Rechten und Pflichten von Soldatinnen und Soldaten.
gesetze-im-internet.de
gesetze-im-internet.de
Die konkrete Nutzung und Aufbewahrung privater Smartphones kann sich nach Einheit, Standort, Sicherheitsbereich und Ausbildungsauftrag unterscheiden. Halte dich deshalb an die aktuellen dienstlichen Vorgaben deiner eigenen Einheit. Für Foto-, Film- und Tonaufnahmen in militärischen Einrichtungen gelten seit Ende Februar 2026 besonders klare Genehmigungsregeln. Bei Unsicherheit fragst du vor der Nutzung oder Aufnahme deine zuständigen Vorgesetzten.
Hinweis
Hinweis
Passende nächste Artikel
Erster Tag bei der Bundeswehr: Was dich beim Dienstantritt erwartet
Die ersten 72 Stunden in der Grundausbildung: Was wirklich passiert
Bundeswehr-Packliste: Was du wirklich mitnehmen solltest
Schlaf in der Grundausbildung: Wie viel du brauchst und was in den ersten Wochen realistisch ist
Biwak in der Grundausbildung: Was dich draußen erwartet
Kameradschaft bei der Bundeswehr: Was sie bedeutet und was sie nicht bedeutet
Ihr Kind startet in die Grundausbildung: Was Eltern über die ersten Wochen wissen sollten
[ Direkter Draht · WhatsApp ]
Deine Frage ist nicht dabei?
Schreib uns. Deine Nachricht startet direkt mit dem Beitrag, den du gerade liest, und ein Soldat aus dem Team antwortet dir persönlich.
[ Direkter Draht · WhatsApp ]
Deine Frage ist nicht dabei?
Schreib uns. Deine Nachricht startet direkt mit dem Beitrag, den du gerade liest, und ein Soldat aus dem Team antwortet dir persönlich.
[ Direkter Draht · WhatsApp ]
Deine Frage ist nicht dabei?
Schreib uns. Deine Nachricht startet direkt mit dem Beitrag, den du gerade liest, und ein Soldat aus dem Team antwortet dir persönlich.
[ Hinter diesem Beitrag ]
Das Team hinter den Beiträgen. Text, Recherche, Prüfung und Begleitung teilen wir uns auf.
Team kennenlernen

[ Damals · IT-Feldwebel ]

Daniel
Soldaten-Pate
7 Jahre IT-Feldwebel, FW-Laufbahn
„Ich weiß noch genau, wie sich der erste Tag anfühlt. Deshalb nehme ich jede Frage ernst, auch die, die klein wirkt.“

[ Damals · Feldjäger ]

Afsal
Soldaten-Pate
4 Jahre Feldjäger, ROA i.W.
„Ich sage, wie es ist. Und was man daraus macht.“

[ Damals · Panzergrenadier ]

Levin
Gespräche & Organisation
8 Jahre Panzergrenadier, ROA a. d. W.
„Ich hätte mir das damals selbst gewünscht. Deshalb gibt es uns.“
[ Hinter diesem Beitrag ]
Das Team hinter den Beiträgen. Text, Recherche, Prüfung und Begleitung teilen wir uns auf.
Team kennenlernen
[ Damals · IT-Feldwebel ]

Daniel
Soldaten-Pate
7 Jahre IT-Feldwebel, FW-Laufbahn
„Ich weiß noch genau, wie sich der erste Tag anfühlt. Deshalb nehme ich jede Frage ernst, auch die, die klein wirkt.“
[ Damals · Feldjäger ]

Afsal
Soldaten-Pate
4 Jahre Feldjäger, ROA i.W.
„Ich sage, wie es ist. Und was man daraus macht.“
[ Damals · Panzergrenadier ]

Levin
Gespräche & Organisation
8 Jahre Panzergrenadier, ROA a. d. W.
„Ich hätte mir das damals selbst gewünscht. Deshalb gibt es uns.“
[ Hinter diesem Beitrag ]
Das Team hinter den Beiträgen. Text, Recherche, Prüfung und Begleitung teilen wir uns auf.
Team kennenlernen

[ Damals · IT-Feldwebel ]

Daniel
Soldaten-Pate
7 Jahre IT-Feldwebel, FW-Laufbahn
„Ich weiß noch genau, wie sich der erste Tag anfühlt. Deshalb nehme ich jede Frage ernst, auch die, die klein wirkt.“

[ Damals · Feldjäger ]

Afsal
Soldaten-Pate
4 Jahre Feldjäger, ROA i.W.
„Ich sage, wie es ist. Und was man daraus macht.“

[ Damals · Panzergrenadier ]

Levin
Gespräche & Organisation
8 Jahre Panzergrenadier, ROA a. d. W.
„Ich hätte mir das damals selbst gewünscht. Deshalb gibt es uns.“
[ Alle Beiträge durchsuchen ]
[ Deine nächste Lage ]
[ Alle Beiträge durchsuchen ]
[ Deine nächste Lage ]
[ Alle Beiträge durchsuchen ]
[ Deine nächste Lage ]
// Letzter Schritt
Mission Grundausbildung: Bist du bereit?
[ Unter 3 Minuten · Auswertung per WhatsApp · kostenlos ]
// Letzter Schritt
Mission Grundausbildung: Bist du bereit?
[ Unter 3 Minuten · Auswertung per WhatsApp · kostenlos ]
// Letzter Schritt
Mission Grundausbildung: Bist du bereit?
[ Unter 3 Minuten · Auswertung per WhatsApp · kostenlos ]
Noch Fragen zum Ablauf?
Noch Fragen zum Ablauf?
Alles rund um die BUndeswehr.
Service
Rechtliches
Alles rund um die BUndeswehr.
Feldpost
Service
Rechtliches
//
Neu · Ab 15.09.2026
Die App ist da.
Countdown, Kohorte, Lexikon, Quiz und Checklisten. Kostenlos und werbefrei, für iOS und Android. Von Soldaten, die selbst dort waren.
Später


