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Daniel, Levin & Afsal
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: September 2026
Einordnung
Wer als Soldatin oder Soldat während des Dienstes oder gerade wegen seiner militärischen Stellung Opfer eines vorsätzlichen Angriffs wird, kann gegen die verantwortliche Person einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Das Problem beginnt allerdings häufig erst danach: Ein Gericht spricht beispielsweise mehrere tausend Euro zu, der Täter besitzt aber kein pfändbares Vermögen, zahlt nicht oder eine Zwangsvollstreckung bringt nur einen kleinen Teil des Geldes ein.
Genau für solche Situationen gibt es im Soldatengesetz eine Regelung, die selbst viele langdienende Soldatinnen und Soldaten nicht kennen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nämlich der Dienstherr die Zahlung auf einen gerichtlich festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernehmen, wenn der eigentliche Täter nicht zahlt und die Voraussetzungen des § 31a Soldatengesetz erfüllt sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Bundeswehr grundsätzlich jedes unbezahlte Schmerzensgeld übernimmt. Entscheidend ist unter anderem, warum du verletzt wurdest, ob die Tat vorsätzlich war, ob dein Anspruch bereits gerichtlich festgestellt wurde und ob du zuvor versucht hast, das Geld beim Täter tatsächlich zu vollstrecken.
Gerade diese Voraussetzungen machen den Unterschied zwischen einem normalen privaten Schmerzensgeldfall und einem Fall, bei dem die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn greifen kann.
Dieser Artikel erklärt, wann diese Regelung relevant wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, warum eine bloße Strafanzeige nicht genügt, welche Frist du unbedingt kennen solltest und weshalb du die Zahlung des Dienstherrn nicht mit einer Wehrdienstbeschädigung oder den Leistungen des Soldatenentschädigungsgesetzes verwechseln solltest.
Letzte Aktualisierung: September 2026
Einordnung
Wer als Soldatin oder Soldat während des Dienstes oder gerade wegen seiner militärischen Stellung Opfer eines vorsätzlichen Angriffs wird, kann gegen die verantwortliche Person einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Das Problem beginnt allerdings häufig erst danach: Ein Gericht spricht beispielsweise mehrere tausend Euro zu, der Täter besitzt aber kein pfändbares Vermögen, zahlt nicht oder eine Zwangsvollstreckung bringt nur einen kleinen Teil des Geldes ein.
Genau für solche Situationen gibt es im Soldatengesetz eine Regelung, die selbst viele langdienende Soldatinnen und Soldaten nicht kennen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nämlich der Dienstherr die Zahlung auf einen gerichtlich festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernehmen, wenn der eigentliche Täter nicht zahlt und die Voraussetzungen des § 31a Soldatengesetz erfüllt sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Bundeswehr grundsätzlich jedes unbezahlte Schmerzensgeld übernimmt. Entscheidend ist unter anderem, warum du verletzt wurdest, ob die Tat vorsätzlich war, ob dein Anspruch bereits gerichtlich festgestellt wurde und ob du zuvor versucht hast, das Geld beim Täter tatsächlich zu vollstrecken.
Gerade diese Voraussetzungen machen den Unterschied zwischen einem normalen privaten Schmerzensgeldfall und einem Fall, bei dem die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn greifen kann.
Dieser Artikel erklärt, wann diese Regelung relevant wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, warum eine bloße Strafanzeige nicht genügt, welche Frist du unbedingt kennen solltest und weshalb du die Zahlung des Dienstherrn nicht mit einer Wehrdienstbeschädigung oder den Leistungen des Soldatenentschädigungsgesetzes verwechseln solltest.
[ Kurz gesagt ]
Wenn du wegen deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat vorsätzlich an Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung verletzt wurdest und dir ein deutsches Gericht deshalb rechtskräftig Schmerzensgeld zugesprochen hat, kann der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen einspringen, wenn der Täter anschließend nicht zahlt.
Der praktisch wichtigste Punkt ist dabei, dass du nicht einfach nach dem Urteil direkt zur Bundeswehr gehen und dir den Betrag auszahlen lassen kannst. Grundsätzlich musst du zunächst versuchen, deinen Anspruch gegen den Täter zu vollstrecken. Führt dieser Vollstreckungsversuch nicht zu einer vollständigen Zahlung und bleiben mindestens 250 Euro offen, nennt das Soldatengesetz ausdrücklich einen Fall, in dem eine unbillige Härte vorliegen kann.
Außerdem läuft eine wichtige Frist: Der Antrag beim Dienstherrn muss grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Urteils beziehungsweise nach Eintritt der Unwiderruflichkeit eines vom Gesetz anerkannten Vergleichs gestellt werden.
Besonders interessant ist außerdem, dass § 31a Soldatengesetz keinen pauschalen Höchstbetrag von beispielsweise 5.000 oder 10.000 Euro nennt. Entscheidend ist grundsätzlich die Höhe des tatsächlich gerichtlich zuerkannten Schmerzensgeldanspruchs und der noch offene Anspruch. Eine doppelte Zahlung erhältst du selbstverständlich nicht.
Der Dienstherr schenkt dem Täter das Geld anschließend auch nicht. Soweit die Bundeswehr deine Forderung übernimmt, geht der entsprechende Anspruch gegen den Täter auf den Dienstherrn über, sodass dieser die Forderung anschließend selbst weiterverfolgen kann.
[ Kurz gesagt ]
Wenn du wegen deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat vorsätzlich an Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung verletzt wurdest und dir ein deutsches Gericht deshalb rechtskräftig Schmerzensgeld zugesprochen hat, kann der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen einspringen, wenn der Täter anschließend nicht zahlt.
Der praktisch wichtigste Punkt ist dabei, dass du nicht einfach nach dem Urteil direkt zur Bundeswehr gehen und dir den Betrag auszahlen lassen kannst. Grundsätzlich musst du zunächst versuchen, deinen Anspruch gegen den Täter zu vollstrecken. Führt dieser Vollstreckungsversuch nicht zu einer vollständigen Zahlung und bleiben mindestens 250 Euro offen, nennt das Soldatengesetz ausdrücklich einen Fall, in dem eine unbillige Härte vorliegen kann.
Außerdem läuft eine wichtige Frist: Der Antrag beim Dienstherrn muss grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Urteils beziehungsweise nach Eintritt der Unwiderruflichkeit eines vom Gesetz anerkannten Vergleichs gestellt werden.
Besonders interessant ist außerdem, dass § 31a Soldatengesetz keinen pauschalen Höchstbetrag von beispielsweise 5.000 oder 10.000 Euro nennt. Entscheidend ist grundsätzlich die Höhe des tatsächlich gerichtlich zuerkannten Schmerzensgeldanspruchs und der noch offene Anspruch. Eine doppelte Zahlung erhältst du selbstverständlich nicht.
Der Dienstherr schenkt dem Täter das Geld anschließend auch nicht. Soweit die Bundeswehr deine Forderung übernimmt, geht der entsprechende Anspruch gegen den Täter auf den Dienstherrn über, sodass dieser die Forderung anschließend selbst weiterverfolgen kann.
[ Inhalt ]
01
Warum gibt es diese Regelung überhaupt?
02
Was genau steht in § 31a Soldatengesetz?
03
Nicht jede Körperverletzung reicht aus
04
Was bedeutet „wegen deiner Eigenschaft als Soldat“?
05
Warum Vorsatz entscheidend ist
06
Welche Verletzungen erfasst werden
07
Warum eine Strafanzeige allein noch nicht reicht
08
Wie dein Schmerzensgeld festgestellt werden muss
09
Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren geltend machen
10
Warum du zuerst beim Täter vollstrecken musst
11
Die 250-Euro-Grenze
12
Wie viel kann der Dienstherr übernehmen?
13
Die wichtige Zwei-Jahres-Frist
14
Welche Unterlagen du brauchst
15
Was passiert mit dem Täter nach der Zahlung?
16
Unterschied zur Wehrdienstbeschädigung und Soldatenentschädigung
17
Wann der Dienstherr die Zahlung ablehnen kann
18
Drei Beispiele aus der Praxis
19
Typische Fehler
20
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Warum gibt es diese Regelung überhaupt?
Die Regelung ist aus einem sehr praktischen Problem entstanden, das gerade Angehörige des öffentlichen Dienstes treffen kann.
Wer aufgrund seiner dienstlichen Stellung mit anderen Menschen in Konfliktsituationen gerät, trägt ein erhöhtes Risiko, während der Ausübung seiner Aufgaben angegriffen zu werden. Für Soldatinnen und Soldaten können solche Situationen beispielsweise im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten, bei Sicherungsaufgaben oder in anderen Situationen entstehen, in denen sie gerade aufgrund ihrer militärischen Funktion zum Ziel einer Gewalttat werden.
Nach einem solchen Angriff kann zwar ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen, doch ein gerichtlicher Titel löst das eigentliche Problem nicht immer. Wenn der Täter mittellos ist, kein pfändbares Einkommen besitzt oder sein Vermögen nicht ausreicht, kann die geschädigte Person trotz eines gewonnenen Gerichtsverfahrens am Ende weitgehend leer ausgehen.
Genau diese Situation hatte der Gesetzgeber bei Einführung der Regelung im Blick. In der damaligen Gesetzesbegründung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Soldatinnen und Soldaten im Dienst oder aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt werden können und die spätere Vollstreckung eines gerichtlich erstrittenen Schmerzensgeldanspruchs häufig an der fehlenden Zahlungsfähigkeit des Schädigers scheitert.
Aus Fürsorgegründen sollte deshalb verhindert werden, dass eine Soldatin oder ein Soldat zwar Recht bekommt, von diesem Recht wirtschaftlich aber praktisch nichts hat.
2. Was genau steht in § 31a Soldatengesetz?
Die Rechtsgrundlage findest du direkt im Soldatengesetz unter der Überschrift „Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen“.
Die Regelung ist relativ eng formuliert, weshalb mehrere Voraussetzungen zusammenkommen müssen.
Du musst zunächst einen Schmerzensgeldanspruch gegen einen Dritten haben, der aus einer vorsätzlichen Verletzung deines Körpers, deiner Gesundheit, deiner Freiheit oder deiner sexuellen Selbstbestimmung entstanden ist. Außerdem muss dir diese Verletzung gerade wegen deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat zugefügt worden sein.
Der Anspruch muss anschließend in der vom Gesetz vorgesehenen Form festgestellt worden sein, und die Zahlung durch den Dienstherrn muss zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig sein.
In der Praxis ist der klassische Fall deshalb nicht:
„Jemand hat mir Unrecht getan und zahlt nicht.“
Sondern deutlich enger:
„Ich wurde gerade aufgrund meiner soldatischen Stellung vorsätzlich verletzt, habe deshalb einen rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldanspruch und kann diesen Anspruch trotz Vollstreckungsversuchs beim Täter nicht vollständig durchsetzen.“
Erst dann wird § 31a Soldatengesetz wirklich interessant.
3. Nicht jede Körperverletzung reicht aus
Dass du Soldat bist und Opfer einer Gewalttat wirst, reicht allein noch nicht aus.
Das ist wahrscheinlich die wichtigste Abgrenzung des gesamten Themas.
Wenn du beispielsweise an einem freien Wochenende in einen vollkommen privaten Streit gerätst, der keinerlei Verbindung zu deiner Tätigkeit als Soldat hat, entsteht dadurch nicht automatisch ein Anspruch auf Zahlung durch den Dienstherrn, nur weil du zufällig bei der Bundeswehr beschäftigt bist.
Die besondere Regelung knüpft gerade daran an, dass die Verletzung mit deiner Eigenschaft als Soldat zusammenhängt.
Der Gesetzgeber wollte damit das besondere Risiko auffangen, das daraus entstehen kann, dass Soldatinnen und Soldaten aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt werden.
Das Soldatengesetz ist deshalb keine allgemeine staatliche Ausfallversicherung für sämtliche privaten Schmerzensgeldforderungen einer Soldatin oder eines Soldaten.
4. Was bedeutet „wegen deiner Eigenschaft als Soldat“?
Genau diese Formulierung ist in der Praxis besonders wichtig.
Es muss ein Zusammenhang zwischen der vorsätzlichen Verletzung und deiner soldatischen Stellung bestehen. Die Gesetzesbegründung spricht davon, dass Soldatinnen und Soldaten im Dienst oder aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt werden können.
Ein solcher Zusammenhang kann beispielsweise naheliegen, wenn eine Person dich gerade deshalb angreift, weil du eine dienstliche Aufgabe wahrnimmst oder weil du für sie erkennbar in einer militärischen Funktion handelst.
Auch außerhalb einer Kaserne kann ein solcher Zusammenhang grundsätzlich denkbar sein, wenn sich ein Angriff gerade gegen dich als Soldatin oder Soldat richtet.
Auf der anderen Seite genügt es nicht automatisch, dass die Tat zeitlich zufällig während deiner Dienstzeit passiert. Entscheidend bleibt der Zusammenhang zwischen dem Angriff und deiner soldatischen Eigenschaft.
Wer während einer privaten Auseinandersetzung aus völlig anderen Gründen verletzt wird, kann zwar selbstverständlich trotzdem Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter haben. Die besondere Zahlung durch den Dienstherrn nach § 31a Soldatengesetz ist damit aber nicht automatisch eröffnet.
5. Warum Vorsatz entscheidend ist
Eine weitere Voraussetzung wird häufig übersehen: Die Verletzung muss vorsätzlich erfolgt sein.
Damit unterscheidet sich die Regelung deutlich von vielen anderen Fällen, in denen Schmerzensgeld entstehen kann.
Angenommen, du wirst während einer dienstlichen Fahrt durch einen fahrlässig verursachten Verkehrsunfall verletzt. Auch daraus können je nach Situation zivilrechtliche Ansprüche entstehen, und zusätzlich können dienstliche Entschädigungs- oder Versorgungsregelungen relevant sein.
Für § 31a Soldatengesetz reicht ein solcher fahrlässiger Unfall jedoch nicht allein aus.
Die Norm verlangt ausdrücklich eine vorsätzliche Verletzung.
Der typische Anwendungsbereich liegt deshalb bei gezielten Angriffen und nicht bei normalen Unfällen.
Das ist auch logisch, wenn man sich den Hintergrund der Regelung anschaut: Der Gesetzgeber wollte insbesondere Fälle auffangen, in denen Soldatinnen und Soldaten aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt werden und anschließend trotz eines gerichtlich festgestellten Schmerzensgeldanspruchs wegen der Zahlungsunfähigkeit des Täters leer ausgehen würden.
6. Welche Verletzungen erfasst werden
§ 31a Soldatengesetz nennt vier geschützte Bereiche: den Körper, die Gesundheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung.
Damit geht es nicht ausschließlich um sichtbare körperliche Verletzungen.
Auch eine Gesundheitsschädigung kann grundsätzlich erfasst sein, wobei im Einzelfall natürlich nachgewiesen werden muss, welche Folgen durch die Tat verursacht wurden und welcher Schmerzensgeldanspruch daraus entsteht.
Ebenso sind Verletzungen der Freiheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung ausdrücklich im Gesetz genannt.
Das entspricht im Kern den Rechtsgütern, für deren Verletzung auch das Bürgerliche Gesetzbuch eine Entschädigung für immaterielle Schäden vorsieht.
Entscheidend ist am Ende allerdings nicht allein, dass eine dieser Verletzungen vorliegt. Sie muss vorsätzlich erfolgt sein, mit deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat zusammenhängen und zu einem entsprechend festgestellten Schmerzensgeldanspruch geführt haben.
7. Warum eine Strafanzeige allein noch nicht reicht
Wenn du nach einem Angriff Strafanzeige erstattest und der Täter anschließend strafrechtlich verurteilt wird, bedeutet das noch nicht automatisch, dass dir dadurch auch ein konkreter Schmerzensgeldbetrag zugesprochen wurde.
Strafrecht und dein privater Schmerzensgeldanspruch sind zunächst zwei verschiedene Dinge.
Ein Strafgericht kann beispielsweise feststellen, dass jemand eine Körperverletzung begangen hat und dafür eine Strafe verhängen. Damit steht aber noch nicht automatisch fest, dass dir genau 3.000, 5.000 oder 10.000 Euro Schmerzensgeld zustehen.
Für die Zahlung nach § 31a Soldatengesetz brauchst du einen entsprechend festgestellten Schmerzensgeldanspruch.
Deshalb sollte man nach einer schweren vorsätzlichen Verletzung nicht ausschließlich den strafrechtlichen Teil betrachten, sondern frühzeitig klären, wie die eigenen zivilrechtlichen Ansprüche gesichert und geltend gemacht werden.
Gerade weil später die Zwei-Jahres-Frist und der notwendige Vollstreckungsversuch eine Rolle spielen, kann es sinnvoll sein, sich bei einem ernsthaften Fall frühzeitig fachkundig beraten zu lassen.
8. Wie dein Schmerzensgeld festgestellt werden muss
Das Soldatengesetz verlangt grundsätzlich einen Schmerzensgeldanspruch, der durch ein rechtskräftiges Endurteil eines deutschen Gerichts festgestellt worden ist.
Daneben erkennt das Gesetz einen bestimmten gerichtlichen Vergleich an, wenn dieser nicht oder nicht mehr widerruflich ist, die Voraussetzungen des § 794 Absatz 1 Nummer 1 Zivilprozessordnung erfüllt und der vereinbarte Schmerzensgeldbetrag angemessen ist.
Das bedeutet vor allem:
Eine mündliche Zusage des Täters reicht nicht.
Eine private Nachricht mit dem Inhalt „Ich zahle dir 5.000 Euro“ reicht nicht.
Und auch nicht jeder denkbare Vollstreckungstitel sollte einfach mit einem rechtskräftigen Endurteil gleichgesetzt werden.
Das Gesetz nennt bewusst bestimmte Formen, weil der Dienstherr nicht selbst nachträglich darüber entscheiden soll, ob dir überhaupt Schmerzensgeld zusteht und welche Höhe angemessen wäre.
Diese Entscheidung soll vorher auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage feststehen.
Eine zusätzliche Besonderheit gibt es ebenfalls: Schmerzensgeldansprüche, die im sogenannten Urkundenprozess nach den §§ 592 bis 600 ZPO festgestellt worden sind, sind ausdrücklich von § 31a Soldatengesetz ausgenommen.
9. Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren geltend machen
Viele wissen nicht, dass ein Schmerzensgeldanspruch nicht zwingend immer in einem vollständig getrennten Zivilprozess verfolgt werden muss.
Über das sogenannte Adhäsionsverfahren kann eine verletzte Person bestimmte zivilrechtliche Ansprüche, die unmittelbar aus einer Straftat entstanden sind, bereits innerhalb des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten geltend machen.
Dazu kann auch ein Schmerzensgeldanspruch gehören.
Die Strafprozessordnung regelt ausdrücklich, dass eine Entscheidung über einen solchen Antrag einem Urteil im bürgerlichen Rechtsstreit gleichsteht.
Ob ein Adhäsionsverfahren in deinem konkreten Fall sinnvoll ist und wie der Antrag gestellt werden sollte, hängt von der jeweiligen Situation ab. Bei einer schwereren Gewalttat kann es aber durchaus sinnvoll sein, diese Möglichkeit mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zu besprechen, anstatt automatisch davon auszugehen, dass nach dem Strafverfahren zwingend noch ein vollständig neues Verfahren beginnen muss.
Für die spätere Zahlung durch den Dienstherrn bleibt trotzdem entscheidend, dass die Voraussetzungen des § 31a Soldatengesetz tatsächlich erfüllt werden.
10. Warum du zuerst beim Täter vollstrecken musst
Die Bundeswehr springt nicht einfach deshalb ein, weil der Täter nach dem Urteil nicht freiwillig überweist.
Das ist ein entscheidender Unterschied.
Das Gesetz verlangt für den typischen Härtefall einen tatsächlichen Vollstreckungsversuch in das Vermögen des Täters.
Du musst also zunächst versuchen, deinen rechtskräftig festgestellten Anspruch gegenüber der Person durchzusetzen, die dir das Schmerzensgeld schuldet.
Erst wenn dieser Versuch nicht zu einer vollständigen Befriedigung führt, kommt die besondere Fürsorgeleistung des Dienstherrn in den Mittelpunkt.
Der Grund dafür ist nachvollziehbar.
Primär bleibt der Täter verantwortlich.
Die Bundeswehr ersetzt den Täter nicht einfach von Anfang an, sondern verhindert in besonderen Fällen, dass eine Soldatin oder ein Soldat trotz eines rechtskräftigen Titels aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Täters leer ausgeht.
Den Nachweis dieses Vollstreckungsversuchs musst du deinem späteren Antrag beim Dienstherrn beifügen.
Deshalb solltest du die Unterlagen aus dem Vollstreckungsverfahren sorgfältig aufbewahren.
11. Die 250-Euro-Grenze
§ 31a Soldatengesetz nennt ausdrücklich eine Schwelle von 250 Euro.
Eine unbillige Härte liegt nach dem Gesetz insbesondere dann vor, wenn die Zwangsvollstreckung nicht zu einer vollständigen Zahlung geführt hat und der Betrag, den du weiterhin nicht erhalten hast, mindestens 250 Euro beträgt.
Wichtig ist das Wort „offen“.
Angenommen, dir wurden 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und der Täter zahlt beziehungsweise die Vollstreckung bringt 4.900 Euro ein. Dann verbleiben noch 100 Euro, womit dieser ausdrücklich genannte Härtefall nicht erreicht wird.
Wenn von denselben 5.000 Euro dagegen nach dem Vollstreckungsversuch beispielsweise noch 4.000 Euro offen sind, sieht die Situation deutlich anders aus.
Das Gesetz verwendet bei der unbilligen Härte bewusst das Wort „insbesondere“. Damit beschreibt es einen besonders wichtigen gesetzlichen Fall, ohne damit jede denkbare Konstellation abschließend auf einen einzigen Sachverhalt zu reduzieren.
Für die Praxis ist der erfolglose oder nur teilweise erfolgreiche Vollstreckungsversuch mit mindestens 250 Euro Restforderung jedoch der zentrale Fall.
12. Wie viel kann der Dienstherr übernehmen?
Ein Punkt macht die Regelung besonders interessant:
Das Gesetz enthält keinen pauschalen Höchstbetrag nach dem Muster:
„Die Bundeswehr zahlt maximal 5.000 Euro.“
Stattdessen kann die Zahlung grundsätzlich bis zur Höhe des gerichtlich zuerkannten Schmerzensgeldanspruchs übernommen werden.
Entscheidend ist also zunächst, welchen Betrag dir das Gericht tatsächlich zugesprochen beziehungsweise welcher angemessene Betrag in einem vom Gesetz anerkannten Vergleich festgelegt wurde.
Natürlich bedeutet das nicht, dass du bereits vom Täter erhaltenes Geld anschließend ein zweites Mal vom Dienstherrn bekommen kannst. Die Regelung dient dazu, deinen Schmerzensgeldanspruch zu erfüllen und nicht dazu, aus derselben Forderung zweimal Geld zu erhalten.
Wenn dir beispielsweise 8.000 Euro zugesprochen wurden und du vom Täter nach einer Vollstreckung bereits 2.000 Euro erhalten hast, ist für die weitere Betrachtung der noch offene Teil des Anspruchs entscheidend.
Gerade bei höheren Schmerzensgeldbeträgen kann die Regelung deshalb einen erheblichen Unterschied machen.
13. Die wichtige Zwei-Jahres-Frist
Hier liegt einer der Punkte, bei denen Unwissen besonders teuer werden kann.
Der Antrag auf Zahlung durch den Dienstherrn kann grundsätzlich nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren gestellt werden.
Die Frist beginnt bei einem Urteil mit dessen Rechtskraft. Bei einem entsprechenden Vergleich knüpft das Gesetz an den Eintritt der Unwiderruflichkeit an.
Eine Ausschlussfrist sollte man ernst nehmen.
Es geht nicht darum, dass man nach Ablauf irgendwann einfach eine kleine Verzögerung erklären kann. Wenn die gesetzliche Frist verstrichen ist, kann der Anspruch auf diese besondere Zahlung des Dienstherrn verloren sein.
Gerade weil du vor dem Antrag grundsätzlich auch noch einen Vollstreckungsversuch gegen den Täter benötigst, solltest du nach einem rechtskräftigen Urteil nicht jahrelang abwarten und darauf hoffen, dass der Täter irgendwann freiwillig zahlt.
Der richtige Ablauf ist vielmehr, die Vollstreckung und die anschließende Antragstellung rechtzeitig zu organisieren.
14. Welche Unterlagen du brauchst
Der genaue Einzelfall kann unterschiedliche Unterlagen erforderlich machen, aus dem Gesetz ergeben sich aber zwei zentrale Dokumentationspunkte besonders deutlich.
Zum einen musst du nachweisen können, dass dein Schmerzensgeldanspruch in der erforderlichen Form rechtskräftig beziehungsweise verbindlich festgestellt wurde.
Zum anderen muss dem Antrag ein Nachweis des Vollstreckungsversuchs beigefügt werden.
Praktisch solltest du deshalb sämtliche Unterlagen rund um Urteil oder Vergleich, Rechtskraft, Vollstreckungsmaßnahmen und bereits erhaltene Zahlungen geordnet aufbewahren.
Der Antrag kann nach dem Soldatengesetz schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
Über den Antrag entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung beziehungsweise eine von ihm bestimmte Stelle. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nennt das Gesetz die für die Zahlung der Versorgungsbezüge verantwortliche Stelle.
Wenn du tatsächlich betroffen bist, solltest du die aktuell zuständige Stelle vor Antragstellung noch einmal konkret feststellen, damit die Unterlagen nicht unnötig irgendwo innerhalb der Verwaltung liegen bleiben.
15. Was passiert mit dem Täter nach der Zahlung?
Dass der Dienstherr dein Schmerzensgeld übernimmt, bedeutet nicht, dass der eigentliche Täter dadurch von seiner finanziellen Verantwortung befreit wird.
Soweit der Dienstherr die Zahlung übernommen hat, geht der entsprechende Anspruch gegen den Täter auf ihn über.
Vereinfacht gesagt:
Vorher schuldete der Täter dir das Geld.
Soweit die Bundeswehr deinen Anspruch erfüllt hat, kann anschließend der Dienstherr gegenüber dem Täter in diese Forderung eintreten.
Damit wird verhindert, dass der Täter allein deshalb wirtschaftlich entlastet wird, weil die Bundeswehr ihrer Fürsorgepflicht gegenüber der geschädigten Soldatin oder dem geschädigten Soldaten nachkommt.
Das Risiko, dass beim Täter momentan nichts zu holen ist, wird damit unter bestimmten Voraussetzungen vom Betroffenen auf den Dienstherrn verlagert.
Und genau darin liegt der eigentliche Wert der Regelung.
16. Unterschied zur Wehrdienstbeschädigung und Soldatenentschädigung
Die Zahlung nach § 31a Soldatengesetz sollte nicht mit einer Wehrdienstbeschädigung oder den Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz verwechselt werden.
Beide Bereiche können zwar aus demselben Ereignis entstehen, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.
Wenn du durch den Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung erleidest und diese als Wehrdienstbeschädigung anerkannt wird, können nach dem Soldatenentschädigungsgesetz verschiedene Leistungen entstehen. Dazu gehören je nach Schädigungsfolgen beispielsweise medizinische Versorgung, Leistungen zur Teilhabe, Erwerbsschadensausgleich oder bei einem entsprechenden Grad der Schädigungsfolgen ein monatlicher finanzieller Ausgleich.
Beim Schmerzensgeld geht es dagegen um einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Täter wegen eines immateriellen Schadens.
Das sind zwei unterschiedliche Ebenen.
Ein schwerer vorsätzlicher Angriff im dienstlichen Zusammenhang kann deshalb theoretisch mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig berühren: Strafrecht gegen den Täter, zivilrechtliches Schmerzensgeld, möglicherweise die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und gegebenenfalls weitere soldatenrechtliche Leistungen.
Gerade deshalb sollte bei schweren Fällen nicht nur ein einziger Anspruch betrachtet werden.
17. Wann der Dienstherr die Zahlung ablehnen kann
Auch wenn die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind, enthält § 31a Soldatengesetz eine weitere wichtige Einschränkung.
Der Dienstherr kann die Zahlung ablehnen, wenn aufgrund desselben Sachverhalts bereits bestimmte andere besondere Leistungen gezahlt werden.
Das Gesetz nennt aktuell insbesondere eine einmalige Unfallentschädigung nach § 84 Soldatenversorgungsgesetz sowie einen Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz.
Das bedeutet nicht, dass jeder andere Anspruch automatisch jede Zahlung nach § 31a ausschließt.
Es bedeutet aber, dass bei Überschneidungen genau geprüft werden muss, welche Leistungen aufgrund desselben Ereignisses bereits gewährt wurden.
Das Soldatenentschädigungsrecht und die Schmerzensgeldübernahme sollten deshalb nicht isoliert voneinander betrachtet werden.
Wenn du wegen eines schweren Ereignisses bereits ein WDB-Verfahren laufen hast und gleichzeitig einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter verfolgst, sollte die mögliche Wechselwirkung der verschiedenen Leistungen frühzeitig berücksichtigt werden.
18. Drei Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Angriff wegen einer dienstlichen Maßnahme
Ein Soldat wird während der Wahrnehmung einer dienstlichen Aufgabe gezielt von einer Person angegriffen und verletzt. Das Gericht spricht ihm später 6.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Der Täter verfügt jedoch praktisch über kein pfändbares Vermögen. Eine Zwangsvollstreckung bringt lediglich 500 Euro ein, sodass weiterhin 5.500 Euro offen sind.
Wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann § 31a Soldatengesetz hier grundsätzlich relevant werden, weil eine vorsätzliche Verletzung aufgrund der soldatischen Stellung vorliegt, ein rechtskräftig festgestellter Anspruch besteht und die Vollstreckung den Soldaten nicht vollständig befriedigt hat.
Beispiel 2: Private Auseinandersetzung am Wochenende
Ein Hauptfeldwebel gerät am Samstagabend bei einer privaten Veranstaltung in einen persönlichen Streit, der keinerlei Zusammenhang mit der Bundeswehr oder seinem Dienst hat. Er wird verletzt und erhält später Schmerzensgeld zugesprochen, das der Täter nicht zahlt.
Der normale Schmerzensgeldanspruch kann selbstverständlich bestehen.
Die besondere Zahlung durch den Dienstherrn ist dagegen nicht allein deshalb eröffnet, weil der Geschädigte zufällig Soldat ist. Es fehlt gerade der notwendige Zusammenhang mit seiner Eigenschaft als Soldat.
Beispiel 3: Fahrlässig verursachter Unfall im Dienst
Eine Soldatin wird während einer dienstlichen Fahrt durch das fahrlässige Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers verletzt.
Auch hier können unterschiedliche Ansprüche und gegebenenfalls soldatenrechtliche Entschädigungsleistungen entstehen.
§ 31a Soldatengesetz ist jedoch gerade auf vorsätzliche Verletzungen zugeschnitten. Ein normaler fahrlässiger Unfall fällt deshalb nicht allein aufgrund des dienstlichen Zusammenhangs unter diese besondere Regelung.
Die Beispiele zeigen, warum man nicht nur fragen sollte:
„Bin ich Soldat und wurde verletzt?“
Sondern genauer:
„Warum wurde ich verletzt, war die Tat vorsätzlich und welchen rechtlich festgestellten Anspruch habe ich inzwischen gegen den Täter?“
19. Typische Fehler
Ein häufiger Fehler besteht darin, nach einer strafrechtlichen Verurteilung des Täters davon auszugehen, damit sei automatisch auch ein konkreter Schmerzensgeldanspruch rechtskräftig festgestellt. Das ist nicht zwingend der Fall, weshalb frühzeitig geklärt werden sollte, wie der zivilrechtliche Anspruch geltend gemacht wird.
Ebenso problematisch ist es, nach einem gewonnenen Verfahren einfach jahrelang abzuwarten, weil der Täter momentan nicht zahlen kann. Für den Antrag beim Dienstherrn läuft eine Zwei-Jahres-Ausschlussfrist, und gleichzeitig muss der notwendige Vollstreckungsversuch dokumentiert werden.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass die Bundeswehr nach dem Urteil automatisch zahlt. § 31a ist eine Leistung auf Antrag, die an mehrere konkrete Voraussetzungen gebunden ist.
Auch sollte man die Regelung nicht mit einer Wehrdienstbeschädigung verwechseln. Ein WDB-Verfahren kann parallel relevant sein, ersetzt aber nicht automatisch die Schritte, die für einen zivilrechtlichen Schmerzensgeldanspruch erforderlich sind.
Und schließlich sollte man nicht davon ausgehen, dass jede private Gewalttat unter die Regelung fällt. Der Angriff muss gerade mit deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat zusammenhängen.
20. Fazit
Die Regelung in § 31a Soldatengesetz gehört zu den Leistungen, die man im normalen Bundeswehralltag wahrscheinlich nie braucht und deshalb oft auch nie kennenlernt.
Wenn man sie aber braucht, kann sie finanziell einen erheblichen Unterschied machen.
Ein gerichtlich zugesprochenes Schmerzensgeld ist schließlich nur so viel wert wie die Möglichkeit, es auch tatsächlich zu bekommen. Gerade bei vorsätzlichen Gewalttätern kann genau daran die Durchsetzung scheitern, weil kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.
Der Gesetzgeber hat für Soldatinnen und Soldaten deshalb eine besondere Fürsorgeregelung geschaffen.
Wenn du gerade wegen deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat vorsätzlich an Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung verletzt wurdest, dein Schmerzensgeldanspruch rechtskräftig in der erforderlichen Form festgestellt wurde und die Vollstreckung beim Täter nicht vollständig erfolgreich ist, kann der Dienstherr unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Zahlung auf deinen Anspruch übernehmen.
Dabei solltest du vier Punkte besonders im Kopf behalten:
Der Angriff muss einen Zusammenhang zu deiner Eigenschaft als Soldat haben, die Verletzung muss vorsätzlich erfolgt sein, dein Schmerzensgeld muss rechtlich entsprechend festgestellt sein und du darfst die Zwei-Jahres-Frist für den Antrag nicht verstreichen lassen.
Besonders wichtig ist außerdem, einen schweren dienstbezogenen Angriff nicht nur aus einer einzigen Perspektive zu betrachten. Neben dem Strafverfahren und dem Schmerzensgeld können je nach Folgen auch eine Wehrdienstbeschädigung und Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz relevant werden.
Wenn so etwas passiert, lautet die richtige Frage deshalb nicht nur:
„Wird der Täter bestraft?“
Sondern auch:
„Welche eigenen Ansprüche habe ich jetzt, wie sichere ich sie und welche Leistungen können zusätzlich relevant sein?“
Genau dabei können Details, die im normalen Dienstalltag kaum jemand kennt, später einen großen Unterschied machen.
360° Soldaten-Vorteils-Check
Viele Ansprüche von Soldatinnen und Soldaten greifen nicht automatisch nur deshalb, weil die Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen. Manche Leistungen müssen beantragt werden, andere haben Ausschlussfristen und wieder andere spielen erst in besonderen Lebenssituationen eine Rolle.
Mit unserem 360° Soldaten-Vorteils-Check schauen wir strukturiert darauf, welche dienstlichen, finanziellen und persönlichen Themen für deine aktuelle Situation relevant sein können und welche Punkte du genauer prüfen solltest.
Du hast einen konkreten Fall oder möchtest wissen, welche Ansprüche für deine Situation noch relevant sein könnten? Schreib uns direkt über WhatsApp.
1. Warum gibt es diese Regelung überhaupt?
Die Regelung ist aus einem sehr praktischen Problem entstanden, das gerade Angehörige des öffentlichen Dienstes treffen kann.
Wer aufgrund seiner dienstlichen Stellung mit anderen Menschen in Konfliktsituationen gerät, trägt ein erhöhtes Risiko, während der Ausübung seiner Aufgaben angegriffen zu werden. Für Soldatinnen und Soldaten können solche Situationen beispielsweise im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten, bei Sicherungsaufgaben oder in anderen Situationen entstehen, in denen sie gerade aufgrund ihrer militärischen Funktion zum Ziel einer Gewalttat werden.
Nach einem solchen Angriff kann zwar ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen, doch ein gerichtlicher Titel löst das eigentliche Problem nicht immer. Wenn der Täter mittellos ist, kein pfändbares Einkommen besitzt oder sein Vermögen nicht ausreicht, kann die geschädigte Person trotz eines gewonnenen Gerichtsverfahrens am Ende weitgehend leer ausgehen.
Genau diese Situation hatte der Gesetzgeber bei Einführung der Regelung im Blick. In der damaligen Gesetzesbegründung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Soldatinnen und Soldaten im Dienst oder aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt werden können und die spätere Vollstreckung eines gerichtlich erstrittenen Schmerzensgeldanspruchs häufig an der fehlenden Zahlungsfähigkeit des Schädigers scheitert.
Aus Fürsorgegründen sollte deshalb verhindert werden, dass eine Soldatin oder ein Soldat zwar Recht bekommt, von diesem Recht wirtschaftlich aber praktisch nichts hat.
2. Was genau steht in § 31a Soldatengesetz?
Die Rechtsgrundlage findest du direkt im Soldatengesetz unter der Überschrift „Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen“.
Die Regelung ist relativ eng formuliert, weshalb mehrere Voraussetzungen zusammenkommen müssen.
Du musst zunächst einen Schmerzensgeldanspruch gegen einen Dritten haben, der aus einer vorsätzlichen Verletzung deines Körpers, deiner Gesundheit, deiner Freiheit oder deiner sexuellen Selbstbestimmung entstanden ist. Außerdem muss dir diese Verletzung gerade wegen deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat zugefügt worden sein.
Der Anspruch muss anschließend in der vom Gesetz vorgesehenen Form festgestellt worden sein, und die Zahlung durch den Dienstherrn muss zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig sein.
In der Praxis ist der klassische Fall deshalb nicht:
„Jemand hat mir Unrecht getan und zahlt nicht.“
Sondern deutlich enger:
„Ich wurde gerade aufgrund meiner soldatischen Stellung vorsätzlich verletzt, habe deshalb einen rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldanspruch und kann diesen Anspruch trotz Vollstreckungsversuchs beim Täter nicht vollständig durchsetzen.“
Erst dann wird § 31a Soldatengesetz wirklich interessant.
3. Nicht jede Körperverletzung reicht aus
Dass du Soldat bist und Opfer einer Gewalttat wirst, reicht allein noch nicht aus.
Das ist wahrscheinlich die wichtigste Abgrenzung des gesamten Themas.
Wenn du beispielsweise an einem freien Wochenende in einen vollkommen privaten Streit gerätst, der keinerlei Verbindung zu deiner Tätigkeit als Soldat hat, entsteht dadurch nicht automatisch ein Anspruch auf Zahlung durch den Dienstherrn, nur weil du zufällig bei der Bundeswehr beschäftigt bist.
Die besondere Regelung knüpft gerade daran an, dass die Verletzung mit deiner Eigenschaft als Soldat zusammenhängt.
Der Gesetzgeber wollte damit das besondere Risiko auffangen, das daraus entstehen kann, dass Soldatinnen und Soldaten aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt werden.
Das Soldatengesetz ist deshalb keine allgemeine staatliche Ausfallversicherung für sämtliche privaten Schmerzensgeldforderungen einer Soldatin oder eines Soldaten.
4. Was bedeutet „wegen deiner Eigenschaft als Soldat“?
Genau diese Formulierung ist in der Praxis besonders wichtig.
Es muss ein Zusammenhang zwischen der vorsätzlichen Verletzung und deiner soldatischen Stellung bestehen. Die Gesetzesbegründung spricht davon, dass Soldatinnen und Soldaten im Dienst oder aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt werden können.
Ein solcher Zusammenhang kann beispielsweise naheliegen, wenn eine Person dich gerade deshalb angreift, weil du eine dienstliche Aufgabe wahrnimmst oder weil du für sie erkennbar in einer militärischen Funktion handelst.
Auch außerhalb einer Kaserne kann ein solcher Zusammenhang grundsätzlich denkbar sein, wenn sich ein Angriff gerade gegen dich als Soldatin oder Soldat richtet.
Auf der anderen Seite genügt es nicht automatisch, dass die Tat zeitlich zufällig während deiner Dienstzeit passiert. Entscheidend bleibt der Zusammenhang zwischen dem Angriff und deiner soldatischen Eigenschaft.
Wer während einer privaten Auseinandersetzung aus völlig anderen Gründen verletzt wird, kann zwar selbstverständlich trotzdem Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter haben. Die besondere Zahlung durch den Dienstherrn nach § 31a Soldatengesetz ist damit aber nicht automatisch eröffnet.
5. Warum Vorsatz entscheidend ist
Eine weitere Voraussetzung wird häufig übersehen: Die Verletzung muss vorsätzlich erfolgt sein.
Damit unterscheidet sich die Regelung deutlich von vielen anderen Fällen, in denen Schmerzensgeld entstehen kann.
Angenommen, du wirst während einer dienstlichen Fahrt durch einen fahrlässig verursachten Verkehrsunfall verletzt. Auch daraus können je nach Situation zivilrechtliche Ansprüche entstehen, und zusätzlich können dienstliche Entschädigungs- oder Versorgungsregelungen relevant sein.
Für § 31a Soldatengesetz reicht ein solcher fahrlässiger Unfall jedoch nicht allein aus.
Die Norm verlangt ausdrücklich eine vorsätzliche Verletzung.
Der typische Anwendungsbereich liegt deshalb bei gezielten Angriffen und nicht bei normalen Unfällen.
Das ist auch logisch, wenn man sich den Hintergrund der Regelung anschaut: Der Gesetzgeber wollte insbesondere Fälle auffangen, in denen Soldatinnen und Soldaten aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt werden und anschließend trotz eines gerichtlich festgestellten Schmerzensgeldanspruchs wegen der Zahlungsunfähigkeit des Täters leer ausgehen würden.
6. Welche Verletzungen erfasst werden
§ 31a Soldatengesetz nennt vier geschützte Bereiche: den Körper, die Gesundheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung.
Damit geht es nicht ausschließlich um sichtbare körperliche Verletzungen.
Auch eine Gesundheitsschädigung kann grundsätzlich erfasst sein, wobei im Einzelfall natürlich nachgewiesen werden muss, welche Folgen durch die Tat verursacht wurden und welcher Schmerzensgeldanspruch daraus entsteht.
Ebenso sind Verletzungen der Freiheit sowie der sexuellen Selbstbestimmung ausdrücklich im Gesetz genannt.
Das entspricht im Kern den Rechtsgütern, für deren Verletzung auch das Bürgerliche Gesetzbuch eine Entschädigung für immaterielle Schäden vorsieht.
Entscheidend ist am Ende allerdings nicht allein, dass eine dieser Verletzungen vorliegt. Sie muss vorsätzlich erfolgt sein, mit deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat zusammenhängen und zu einem entsprechend festgestellten Schmerzensgeldanspruch geführt haben.
7. Warum eine Strafanzeige allein noch nicht reicht
Wenn du nach einem Angriff Strafanzeige erstattest und der Täter anschließend strafrechtlich verurteilt wird, bedeutet das noch nicht automatisch, dass dir dadurch auch ein konkreter Schmerzensgeldbetrag zugesprochen wurde.
Strafrecht und dein privater Schmerzensgeldanspruch sind zunächst zwei verschiedene Dinge.
Ein Strafgericht kann beispielsweise feststellen, dass jemand eine Körperverletzung begangen hat und dafür eine Strafe verhängen. Damit steht aber noch nicht automatisch fest, dass dir genau 3.000, 5.000 oder 10.000 Euro Schmerzensgeld zustehen.
Für die Zahlung nach § 31a Soldatengesetz brauchst du einen entsprechend festgestellten Schmerzensgeldanspruch.
Deshalb sollte man nach einer schweren vorsätzlichen Verletzung nicht ausschließlich den strafrechtlichen Teil betrachten, sondern frühzeitig klären, wie die eigenen zivilrechtlichen Ansprüche gesichert und geltend gemacht werden.
Gerade weil später die Zwei-Jahres-Frist und der notwendige Vollstreckungsversuch eine Rolle spielen, kann es sinnvoll sein, sich bei einem ernsthaften Fall frühzeitig fachkundig beraten zu lassen.
8. Wie dein Schmerzensgeld festgestellt werden muss
Das Soldatengesetz verlangt grundsätzlich einen Schmerzensgeldanspruch, der durch ein rechtskräftiges Endurteil eines deutschen Gerichts festgestellt worden ist.
Daneben erkennt das Gesetz einen bestimmten gerichtlichen Vergleich an, wenn dieser nicht oder nicht mehr widerruflich ist, die Voraussetzungen des § 794 Absatz 1 Nummer 1 Zivilprozessordnung erfüllt und der vereinbarte Schmerzensgeldbetrag angemessen ist.
Das bedeutet vor allem:
Eine mündliche Zusage des Täters reicht nicht.
Eine private Nachricht mit dem Inhalt „Ich zahle dir 5.000 Euro“ reicht nicht.
Und auch nicht jeder denkbare Vollstreckungstitel sollte einfach mit einem rechtskräftigen Endurteil gleichgesetzt werden.
Das Gesetz nennt bewusst bestimmte Formen, weil der Dienstherr nicht selbst nachträglich darüber entscheiden soll, ob dir überhaupt Schmerzensgeld zusteht und welche Höhe angemessen wäre.
Diese Entscheidung soll vorher auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage feststehen.
Eine zusätzliche Besonderheit gibt es ebenfalls: Schmerzensgeldansprüche, die im sogenannten Urkundenprozess nach den §§ 592 bis 600 ZPO festgestellt worden sind, sind ausdrücklich von § 31a Soldatengesetz ausgenommen.
9. Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren geltend machen
Viele wissen nicht, dass ein Schmerzensgeldanspruch nicht zwingend immer in einem vollständig getrennten Zivilprozess verfolgt werden muss.
Über das sogenannte Adhäsionsverfahren kann eine verletzte Person bestimmte zivilrechtliche Ansprüche, die unmittelbar aus einer Straftat entstanden sind, bereits innerhalb des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten geltend machen.
Dazu kann auch ein Schmerzensgeldanspruch gehören.
Die Strafprozessordnung regelt ausdrücklich, dass eine Entscheidung über einen solchen Antrag einem Urteil im bürgerlichen Rechtsstreit gleichsteht.
Ob ein Adhäsionsverfahren in deinem konkreten Fall sinnvoll ist und wie der Antrag gestellt werden sollte, hängt von der jeweiligen Situation ab. Bei einer schwereren Gewalttat kann es aber durchaus sinnvoll sein, diese Möglichkeit mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zu besprechen, anstatt automatisch davon auszugehen, dass nach dem Strafverfahren zwingend noch ein vollständig neues Verfahren beginnen muss.
Für die spätere Zahlung durch den Dienstherrn bleibt trotzdem entscheidend, dass die Voraussetzungen des § 31a Soldatengesetz tatsächlich erfüllt werden.
10. Warum du zuerst beim Täter vollstrecken musst
Die Bundeswehr springt nicht einfach deshalb ein, weil der Täter nach dem Urteil nicht freiwillig überweist.
Das ist ein entscheidender Unterschied.
Das Gesetz verlangt für den typischen Härtefall einen tatsächlichen Vollstreckungsversuch in das Vermögen des Täters.
Du musst also zunächst versuchen, deinen rechtskräftig festgestellten Anspruch gegenüber der Person durchzusetzen, die dir das Schmerzensgeld schuldet.
Erst wenn dieser Versuch nicht zu einer vollständigen Befriedigung führt, kommt die besondere Fürsorgeleistung des Dienstherrn in den Mittelpunkt.
Der Grund dafür ist nachvollziehbar.
Primär bleibt der Täter verantwortlich.
Die Bundeswehr ersetzt den Täter nicht einfach von Anfang an, sondern verhindert in besonderen Fällen, dass eine Soldatin oder ein Soldat trotz eines rechtskräftigen Titels aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Täters leer ausgeht.
Den Nachweis dieses Vollstreckungsversuchs musst du deinem späteren Antrag beim Dienstherrn beifügen.
Deshalb solltest du die Unterlagen aus dem Vollstreckungsverfahren sorgfältig aufbewahren.
11. Die 250-Euro-Grenze
§ 31a Soldatengesetz nennt ausdrücklich eine Schwelle von 250 Euro.
Eine unbillige Härte liegt nach dem Gesetz insbesondere dann vor, wenn die Zwangsvollstreckung nicht zu einer vollständigen Zahlung geführt hat und der Betrag, den du weiterhin nicht erhalten hast, mindestens 250 Euro beträgt.
Wichtig ist das Wort „offen“.
Angenommen, dir wurden 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen und der Täter zahlt beziehungsweise die Vollstreckung bringt 4.900 Euro ein. Dann verbleiben noch 100 Euro, womit dieser ausdrücklich genannte Härtefall nicht erreicht wird.
Wenn von denselben 5.000 Euro dagegen nach dem Vollstreckungsversuch beispielsweise noch 4.000 Euro offen sind, sieht die Situation deutlich anders aus.
Das Gesetz verwendet bei der unbilligen Härte bewusst das Wort „insbesondere“. Damit beschreibt es einen besonders wichtigen gesetzlichen Fall, ohne damit jede denkbare Konstellation abschließend auf einen einzigen Sachverhalt zu reduzieren.
Für die Praxis ist der erfolglose oder nur teilweise erfolgreiche Vollstreckungsversuch mit mindestens 250 Euro Restforderung jedoch der zentrale Fall.
12. Wie viel kann der Dienstherr übernehmen?
Ein Punkt macht die Regelung besonders interessant:
Das Gesetz enthält keinen pauschalen Höchstbetrag nach dem Muster:
„Die Bundeswehr zahlt maximal 5.000 Euro.“
Stattdessen kann die Zahlung grundsätzlich bis zur Höhe des gerichtlich zuerkannten Schmerzensgeldanspruchs übernommen werden.
Entscheidend ist also zunächst, welchen Betrag dir das Gericht tatsächlich zugesprochen beziehungsweise welcher angemessene Betrag in einem vom Gesetz anerkannten Vergleich festgelegt wurde.
Natürlich bedeutet das nicht, dass du bereits vom Täter erhaltenes Geld anschließend ein zweites Mal vom Dienstherrn bekommen kannst. Die Regelung dient dazu, deinen Schmerzensgeldanspruch zu erfüllen und nicht dazu, aus derselben Forderung zweimal Geld zu erhalten.
Wenn dir beispielsweise 8.000 Euro zugesprochen wurden und du vom Täter nach einer Vollstreckung bereits 2.000 Euro erhalten hast, ist für die weitere Betrachtung der noch offene Teil des Anspruchs entscheidend.
Gerade bei höheren Schmerzensgeldbeträgen kann die Regelung deshalb einen erheblichen Unterschied machen.
13. Die wichtige Zwei-Jahres-Frist
Hier liegt einer der Punkte, bei denen Unwissen besonders teuer werden kann.
Der Antrag auf Zahlung durch den Dienstherrn kann grundsätzlich nur innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren gestellt werden.
Die Frist beginnt bei einem Urteil mit dessen Rechtskraft. Bei einem entsprechenden Vergleich knüpft das Gesetz an den Eintritt der Unwiderruflichkeit an.
Eine Ausschlussfrist sollte man ernst nehmen.
Es geht nicht darum, dass man nach Ablauf irgendwann einfach eine kleine Verzögerung erklären kann. Wenn die gesetzliche Frist verstrichen ist, kann der Anspruch auf diese besondere Zahlung des Dienstherrn verloren sein.
Gerade weil du vor dem Antrag grundsätzlich auch noch einen Vollstreckungsversuch gegen den Täter benötigst, solltest du nach einem rechtskräftigen Urteil nicht jahrelang abwarten und darauf hoffen, dass der Täter irgendwann freiwillig zahlt.
Der richtige Ablauf ist vielmehr, die Vollstreckung und die anschließende Antragstellung rechtzeitig zu organisieren.
14. Welche Unterlagen du brauchst
Der genaue Einzelfall kann unterschiedliche Unterlagen erforderlich machen, aus dem Gesetz ergeben sich aber zwei zentrale Dokumentationspunkte besonders deutlich.
Zum einen musst du nachweisen können, dass dein Schmerzensgeldanspruch in der erforderlichen Form rechtskräftig beziehungsweise verbindlich festgestellt wurde.
Zum anderen muss dem Antrag ein Nachweis des Vollstreckungsversuchs beigefügt werden.
Praktisch solltest du deshalb sämtliche Unterlagen rund um Urteil oder Vergleich, Rechtskraft, Vollstreckungsmaßnahmen und bereits erhaltene Zahlungen geordnet aufbewahren.
Der Antrag kann nach dem Soldatengesetz schriftlich oder elektronisch gestellt werden.
Über den Antrag entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung beziehungsweise eine von ihm bestimmte Stelle. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nennt das Gesetz die für die Zahlung der Versorgungsbezüge verantwortliche Stelle.
Wenn du tatsächlich betroffen bist, solltest du die aktuell zuständige Stelle vor Antragstellung noch einmal konkret feststellen, damit die Unterlagen nicht unnötig irgendwo innerhalb der Verwaltung liegen bleiben.
15. Was passiert mit dem Täter nach der Zahlung?
Dass der Dienstherr dein Schmerzensgeld übernimmt, bedeutet nicht, dass der eigentliche Täter dadurch von seiner finanziellen Verantwortung befreit wird.
Soweit der Dienstherr die Zahlung übernommen hat, geht der entsprechende Anspruch gegen den Täter auf ihn über.
Vereinfacht gesagt:
Vorher schuldete der Täter dir das Geld.
Soweit die Bundeswehr deinen Anspruch erfüllt hat, kann anschließend der Dienstherr gegenüber dem Täter in diese Forderung eintreten.
Damit wird verhindert, dass der Täter allein deshalb wirtschaftlich entlastet wird, weil die Bundeswehr ihrer Fürsorgepflicht gegenüber der geschädigten Soldatin oder dem geschädigten Soldaten nachkommt.
Das Risiko, dass beim Täter momentan nichts zu holen ist, wird damit unter bestimmten Voraussetzungen vom Betroffenen auf den Dienstherrn verlagert.
Und genau darin liegt der eigentliche Wert der Regelung.
16. Unterschied zur Wehrdienstbeschädigung und Soldatenentschädigung
Die Zahlung nach § 31a Soldatengesetz sollte nicht mit einer Wehrdienstbeschädigung oder den Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz verwechselt werden.
Beide Bereiche können zwar aus demselben Ereignis entstehen, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.
Wenn du durch den Wehrdienst eine gesundheitliche Schädigung erleidest und diese als Wehrdienstbeschädigung anerkannt wird, können nach dem Soldatenentschädigungsgesetz verschiedene Leistungen entstehen. Dazu gehören je nach Schädigungsfolgen beispielsweise medizinische Versorgung, Leistungen zur Teilhabe, Erwerbsschadensausgleich oder bei einem entsprechenden Grad der Schädigungsfolgen ein monatlicher finanzieller Ausgleich.
Beim Schmerzensgeld geht es dagegen um einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Täter wegen eines immateriellen Schadens.
Das sind zwei unterschiedliche Ebenen.
Ein schwerer vorsätzlicher Angriff im dienstlichen Zusammenhang kann deshalb theoretisch mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig berühren: Strafrecht gegen den Täter, zivilrechtliches Schmerzensgeld, möglicherweise die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und gegebenenfalls weitere soldatenrechtliche Leistungen.
Gerade deshalb sollte bei schweren Fällen nicht nur ein einziger Anspruch betrachtet werden.
17. Wann der Dienstherr die Zahlung ablehnen kann
Auch wenn die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind, enthält § 31a Soldatengesetz eine weitere wichtige Einschränkung.
Der Dienstherr kann die Zahlung ablehnen, wenn aufgrund desselben Sachverhalts bereits bestimmte andere besondere Leistungen gezahlt werden.
Das Gesetz nennt aktuell insbesondere eine einmalige Unfallentschädigung nach § 84 Soldatenversorgungsgesetz sowie einen Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz.
Das bedeutet nicht, dass jeder andere Anspruch automatisch jede Zahlung nach § 31a ausschließt.
Es bedeutet aber, dass bei Überschneidungen genau geprüft werden muss, welche Leistungen aufgrund desselben Ereignisses bereits gewährt wurden.
Das Soldatenentschädigungsrecht und die Schmerzensgeldübernahme sollten deshalb nicht isoliert voneinander betrachtet werden.
Wenn du wegen eines schweren Ereignisses bereits ein WDB-Verfahren laufen hast und gleichzeitig einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter verfolgst, sollte die mögliche Wechselwirkung der verschiedenen Leistungen frühzeitig berücksichtigt werden.
18. Drei Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Angriff wegen einer dienstlichen Maßnahme
Ein Soldat wird während der Wahrnehmung einer dienstlichen Aufgabe gezielt von einer Person angegriffen und verletzt. Das Gericht spricht ihm später 6.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Der Täter verfügt jedoch praktisch über kein pfändbares Vermögen. Eine Zwangsvollstreckung bringt lediglich 500 Euro ein, sodass weiterhin 5.500 Euro offen sind.
Wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann § 31a Soldatengesetz hier grundsätzlich relevant werden, weil eine vorsätzliche Verletzung aufgrund der soldatischen Stellung vorliegt, ein rechtskräftig festgestellter Anspruch besteht und die Vollstreckung den Soldaten nicht vollständig befriedigt hat.
Beispiel 2: Private Auseinandersetzung am Wochenende
Ein Hauptfeldwebel gerät am Samstagabend bei einer privaten Veranstaltung in einen persönlichen Streit, der keinerlei Zusammenhang mit der Bundeswehr oder seinem Dienst hat. Er wird verletzt und erhält später Schmerzensgeld zugesprochen, das der Täter nicht zahlt.
Der normale Schmerzensgeldanspruch kann selbstverständlich bestehen.
Die besondere Zahlung durch den Dienstherrn ist dagegen nicht allein deshalb eröffnet, weil der Geschädigte zufällig Soldat ist. Es fehlt gerade der notwendige Zusammenhang mit seiner Eigenschaft als Soldat.
Beispiel 3: Fahrlässig verursachter Unfall im Dienst
Eine Soldatin wird während einer dienstlichen Fahrt durch das fahrlässige Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers verletzt.
Auch hier können unterschiedliche Ansprüche und gegebenenfalls soldatenrechtliche Entschädigungsleistungen entstehen.
§ 31a Soldatengesetz ist jedoch gerade auf vorsätzliche Verletzungen zugeschnitten. Ein normaler fahrlässiger Unfall fällt deshalb nicht allein aufgrund des dienstlichen Zusammenhangs unter diese besondere Regelung.
Die Beispiele zeigen, warum man nicht nur fragen sollte:
„Bin ich Soldat und wurde verletzt?“
Sondern genauer:
„Warum wurde ich verletzt, war die Tat vorsätzlich und welchen rechtlich festgestellten Anspruch habe ich inzwischen gegen den Täter?“
19. Typische Fehler
Ein häufiger Fehler besteht darin, nach einer strafrechtlichen Verurteilung des Täters davon auszugehen, damit sei automatisch auch ein konkreter Schmerzensgeldanspruch rechtskräftig festgestellt. Das ist nicht zwingend der Fall, weshalb frühzeitig geklärt werden sollte, wie der zivilrechtliche Anspruch geltend gemacht wird.
Ebenso problematisch ist es, nach einem gewonnenen Verfahren einfach jahrelang abzuwarten, weil der Täter momentan nicht zahlen kann. Für den Antrag beim Dienstherrn läuft eine Zwei-Jahres-Ausschlussfrist, und gleichzeitig muss der notwendige Vollstreckungsversuch dokumentiert werden.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass die Bundeswehr nach dem Urteil automatisch zahlt. § 31a ist eine Leistung auf Antrag, die an mehrere konkrete Voraussetzungen gebunden ist.
Auch sollte man die Regelung nicht mit einer Wehrdienstbeschädigung verwechseln. Ein WDB-Verfahren kann parallel relevant sein, ersetzt aber nicht automatisch die Schritte, die für einen zivilrechtlichen Schmerzensgeldanspruch erforderlich sind.
Und schließlich sollte man nicht davon ausgehen, dass jede private Gewalttat unter die Regelung fällt. Der Angriff muss gerade mit deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat zusammenhängen.
20. Fazit
Die Regelung in § 31a Soldatengesetz gehört zu den Leistungen, die man im normalen Bundeswehralltag wahrscheinlich nie braucht und deshalb oft auch nie kennenlernt.
Wenn man sie aber braucht, kann sie finanziell einen erheblichen Unterschied machen.
Ein gerichtlich zugesprochenes Schmerzensgeld ist schließlich nur so viel wert wie die Möglichkeit, es auch tatsächlich zu bekommen. Gerade bei vorsätzlichen Gewalttätern kann genau daran die Durchsetzung scheitern, weil kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.
Der Gesetzgeber hat für Soldatinnen und Soldaten deshalb eine besondere Fürsorgeregelung geschaffen.
Wenn du gerade wegen deiner Eigenschaft als Soldatin oder Soldat vorsätzlich an Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung verletzt wurdest, dein Schmerzensgeldanspruch rechtskräftig in der erforderlichen Form festgestellt wurde und die Vollstreckung beim Täter nicht vollständig erfolgreich ist, kann der Dienstherr unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Zahlung auf deinen Anspruch übernehmen.
Dabei solltest du vier Punkte besonders im Kopf behalten:
Der Angriff muss einen Zusammenhang zu deiner Eigenschaft als Soldat haben, die Verletzung muss vorsätzlich erfolgt sein, dein Schmerzensgeld muss rechtlich entsprechend festgestellt sein und du darfst die Zwei-Jahres-Frist für den Antrag nicht verstreichen lassen.
Besonders wichtig ist außerdem, einen schweren dienstbezogenen Angriff nicht nur aus einer einzigen Perspektive zu betrachten. Neben dem Strafverfahren und dem Schmerzensgeld können je nach Folgen auch eine Wehrdienstbeschädigung und Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz relevant werden.
Wenn so etwas passiert, lautet die richtige Frage deshalb nicht nur:
„Wird der Täter bestraft?“
Sondern auch:
„Welche eigenen Ansprüche habe ich jetzt, wie sichere ich sie und welche Leistungen können zusätzlich relevant sein?“
Genau dabei können Details, die im normalen Dienstalltag kaum jemand kennt, später einen großen Unterschied machen.
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Häufige Fragen
01
Zahlt die Bundeswehr mein Schmerzensgeld, wenn der Täter kein Geld hat?
02
Muss der Angriff während des Dienstes passieren?
03
Reicht eine Strafanzeige?
04
Muss ich einen eigenen Zivilprozess führen?
05
Muss ich zuerst versuchen, beim Täter zu vollstrecken?
06
Wie viel muss nach der Vollstreckung noch offen sein?
07
Gibt es einen festen Höchstbetrag?
08
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
09
Kann ich den Antrag per E-Mail beziehungsweise elektronisch stellen?
10
Was passiert, wenn die Bundeswehr zahlt?
11
Ist eine Wehrdienstbeschädigung dasselbe?
12
Kann ich gleichzeitig Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz bekommen?
Quellen zum Nachlesen
§ 31a Soldatengesetz – Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
Zahlung des Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
Zahlung des Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
Deutscher Bundestag – Drucksache 18/8517
Warum die Regelung für Soldaten eingeführt wurde
Warum die Regelung für Soldaten eingeführt wurde
§ 253 Bürgerliches Gesetzbuch – Immaterieller Schaden
Rechtliche Grundlage des Schmerzensgeldes
Rechtliche Grundlage des Schmerzensgeldes
§ 403 Strafprozessordnung – Adhäsionsverfahren
Schmerzensgeld im Strafverfahren
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§ 406 Strafprozessordnung
Wirkung einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren
Wirkung einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren
§ 794 Zivilprozessordnung
Gerichtliche Vergleiche als Vollstreckungstitel
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Bundeswehr – Soziales Entschädigungsrecht und Soldatenentschädigung
Soldatenentschädigung und Wehrdienstbeschädigung
Soldatenentschädigung und Wehrdienstbeschädigung
§ 11 Soldatenentschädigungsgesetz
Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen
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§ 53 Soldatenentschädigungsgesetz
Verhältnis zu weiteren Schadensersatzansprüchen
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§ 84 Soldatenversorgungsgesetz
Einmalige Unfallentschädigung
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