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Reserve-Karriere nach DZE: Wie du als Reservist weiter befördert werden und sogar die Laufbahn wechseln kannst

Karriere & Wege

Gez.

Daniel, Levin & Afsal

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Reserve-Karriere nach DZE: Wie du als Reservist weiter befördert werden und sogar die Laufbahn wechseln kannst

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Letzte Aktualisierung: Oktober 2026

Einordnung

Für viele Soldatinnen und Soldaten fühlt sich das DZE zunächst wie ein ziemlich klarer Schlusspunkt der militärischen Karriere an. Du gehst mit deinem letzten Dienstgrad aus der Bundeswehr, beginnst einen zivilen Beruf und wenn du später noch Reserve machst, trägst du eben weiterhin denselben Dienstgrad wie an deinem letzten aktiven Diensttag.

Das kann so sein.

Es muss aber keineswegs so bleiben.

Die Bundeswehr besitzt für Reservistinnen und Reservisten ein eigenes System der Personalentwicklung, sodass du auch nach deinem DZE weitere Lehrgänge besuchen, auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt, befördert und unter bestimmten Voraussetzungen sogar in eine höhere Laufbahn übernommen werden kannst.

Ein ehemaliger Stabsunteroffizier kann beispielsweise grundsätzlich einen Aufstieg in die Feldwebellaufbahn der Reserve anstreben.

Ein Feldwebel kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Laufbahn der Reserveoffiziere des Truppendienstes bewerben.

Und auch eine zivile Weiterbildung nach dem DZE kann militärisch plötzlich relevant werden. Wer beispielsweise während seiner aktiven Dienstzeit Stabsunteroffizier war, anschließend über den BFD studiert oder einen für die Bundeswehr verwertbaren Berufsabschluss erwirbt, kann damit Voraussetzungen für eine vollkommen andere Reserveverwendung schaffen.

Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht:

„Ich habe jetzt einen Master, also werde ich automatisch Hauptmann d. R.“

oder:

„Ich mache jedes Jahr zwei Wochen Reserve und werde deshalb irgendwann automatisch befördert.“

Genau so funktioniert Reserve-Personalentwicklung nicht.

Entscheidend sind militärischer Bedarf, deine Beorderung, deine Eignung, Befähigung und Leistung, die erforderliche Ausbildung, die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und tatsächlicher Reservistendienst.

Die Reserve kann damit tatsächlich zu einer zweiten militärischen Karriere werden.

Aber nur, wenn man sie auch aktiv aufbaut.

Letzte Aktualisierung: Oktober 2026

Einordnung

Für viele Soldatinnen und Soldaten fühlt sich das DZE zunächst wie ein ziemlich klarer Schlusspunkt der militärischen Karriere an. Du gehst mit deinem letzten Dienstgrad aus der Bundeswehr, beginnst einen zivilen Beruf und wenn du später noch Reserve machst, trägst du eben weiterhin denselben Dienstgrad wie an deinem letzten aktiven Diensttag.

Das kann so sein.

Es muss aber keineswegs so bleiben.

Die Bundeswehr besitzt für Reservistinnen und Reservisten ein eigenes System der Personalentwicklung, sodass du auch nach deinem DZE weitere Lehrgänge besuchen, auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt, befördert und unter bestimmten Voraussetzungen sogar in eine höhere Laufbahn übernommen werden kannst.

Ein ehemaliger Stabsunteroffizier kann beispielsweise grundsätzlich einen Aufstieg in die Feldwebellaufbahn der Reserve anstreben.

Ein Feldwebel kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Laufbahn der Reserveoffiziere des Truppendienstes bewerben.

Und auch eine zivile Weiterbildung nach dem DZE kann militärisch plötzlich relevant werden. Wer beispielsweise während seiner aktiven Dienstzeit Stabsunteroffizier war, anschließend über den BFD studiert oder einen für die Bundeswehr verwertbaren Berufsabschluss erwirbt, kann damit Voraussetzungen für eine vollkommen andere Reserveverwendung schaffen.

Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht:

„Ich habe jetzt einen Master, also werde ich automatisch Hauptmann d. R.“

oder:

„Ich mache jedes Jahr zwei Wochen Reserve und werde deshalb irgendwann automatisch befördert.“

Genau so funktioniert Reserve-Personalentwicklung nicht.

Entscheidend sind militärischer Bedarf, deine Beorderung, deine Eignung, Befähigung und Leistung, die erforderliche Ausbildung, die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und tatsächlicher Reservistendienst.

Die Reserve kann damit tatsächlich zu einer zweiten militärischen Karriere werden.

Aber nur, wenn man sie auch aktiv aufbaut.

[ Kurz gesagt ]

Wenn du aus dem aktiven Dienst ausscheidest, wechselst du grundsätzlich in die entsprechende Reservelaufbahn deines bisherigen militärischen Werdegangs und behältst deinen erworbenen Dienstgrad.

Damit muss deine Entwicklung jedoch nicht enden.

Die Bundeswehr kann beorderte Reservistinnen und Reservisten weiterentwickeln, ihnen Lehrgänge ermöglichen, sie auf andere beziehungsweise höherwertige Dienstposten beordern und bei erfüllten Voraussetzungen befördern.

Für eine strukturierte Personalentwicklung sind insbesondere eine bestehende Beorderung, tatsächlicher Reservistendienst und aussagekräftige Beurteilungen wichtig.

Nur irgendwo sechs Jahre grundbeordert zu sein und nie Reservistendienst zu leisten, führt deshalb nicht automatisch zur nächsten Beförderung.

Bei Beförderungen gelten grundsätzlich die zeitlichen Mindestvoraussetzungen, die auch für aktives Personal vorgesehen sind. Zusätzlich verlangt die Soldatenlaufbahnverordnung je nach Laufbahngruppe tatsächlichen Wehrdienst.

Bei Reserveunteroffizieren beziehungsweise Reservefeldwebeln sind für weitere Beförderungen grundsätzlich mindestens zwölf Tage Wehrdienst erforderlich.

Bei Reserveoffizieren sind vor jeder weiteren Beförderung grundsätzlich mindestens 24 Tage Wehrdienst erforderlich.

Bei Reservisten der Mannschaftslaufbahn nennt die SLV grundsätzlich mindestens sechs Tage Wehrdienst.

Diese Zahlen allein reichen allerdings nicht aus. Die sonstigen zeitlichen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Besonders interessant ist außerdem der Laufbahnaufstieg.

Ein Stabsunteroffizier kann grundsätzlich in eine Feldwebellaufbahn der Reserve aufsteigen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Und für den Aufstieg zum Reserveoffizier des Truppendienstes enthält § 48 SLV eine überraschende Regel: Neben Bewerbern mit den normalen schulischen Voraussetzungen für die Offizierlaufbahn können auch Reservisten aufsteigen, die bereits mindestens den Dienstgrad Feldwebel erreicht haben.

Ein Feldwebeldienstgrad kann damit selbst dann eine gesetzliche Zugangsmöglichkeit zur Reserveoffizierlaufbahn eröffnen, wenn der klassische schulische Offizierzugang über Abitur oder Fachhochschulreife nicht vorliegt.

Das ist aber lediglich die Zugangsmöglichkeit.

Eignungsfeststellung, Bedarf, Ausbildung und Offizierprüfung verschwinden dadurch nicht.

[ Kurz gesagt ]

Wenn du aus dem aktiven Dienst ausscheidest, wechselst du grundsätzlich in die entsprechende Reservelaufbahn deines bisherigen militärischen Werdegangs und behältst deinen erworbenen Dienstgrad.

Damit muss deine Entwicklung jedoch nicht enden.

Die Bundeswehr kann beorderte Reservistinnen und Reservisten weiterentwickeln, ihnen Lehrgänge ermöglichen, sie auf andere beziehungsweise höherwertige Dienstposten beordern und bei erfüllten Voraussetzungen befördern.

Für eine strukturierte Personalentwicklung sind insbesondere eine bestehende Beorderung, tatsächlicher Reservistendienst und aussagekräftige Beurteilungen wichtig.

Nur irgendwo sechs Jahre grundbeordert zu sein und nie Reservistendienst zu leisten, führt deshalb nicht automatisch zur nächsten Beförderung.

Bei Beförderungen gelten grundsätzlich die zeitlichen Mindestvoraussetzungen, die auch für aktives Personal vorgesehen sind. Zusätzlich verlangt die Soldatenlaufbahnverordnung je nach Laufbahngruppe tatsächlichen Wehrdienst.

Bei Reserveunteroffizieren beziehungsweise Reservefeldwebeln sind für weitere Beförderungen grundsätzlich mindestens zwölf Tage Wehrdienst erforderlich.

Bei Reserveoffizieren sind vor jeder weiteren Beförderung grundsätzlich mindestens 24 Tage Wehrdienst erforderlich.

Bei Reservisten der Mannschaftslaufbahn nennt die SLV grundsätzlich mindestens sechs Tage Wehrdienst.

Diese Zahlen allein reichen allerdings nicht aus. Die sonstigen zeitlichen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Besonders interessant ist außerdem der Laufbahnaufstieg.

Ein Stabsunteroffizier kann grundsätzlich in eine Feldwebellaufbahn der Reserve aufsteigen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Und für den Aufstieg zum Reserveoffizier des Truppendienstes enthält § 48 SLV eine überraschende Regel: Neben Bewerbern mit den normalen schulischen Voraussetzungen für die Offizierlaufbahn können auch Reservisten aufsteigen, die bereits mindestens den Dienstgrad Feldwebel erreicht haben.

Ein Feldwebeldienstgrad kann damit selbst dann eine gesetzliche Zugangsmöglichkeit zur Reserveoffizierlaufbahn eröffnen, wenn der klassische schulische Offizierzugang über Abitur oder Fachhochschulreife nicht vorliegt.

Das ist aber lediglich die Zugangsmöglichkeit.

Eignungsfeststellung, Bedarf, Ausbildung und Offizierprüfung verschwinden dadurch nicht.

[ Inhalt ]

01

Mit dem DZE endet dein Dienstverhältnis – nicht zwingend deine militärische Entwicklung

02

Eine Beorderung ist für die Reservekarriere deutlich wichtiger, als viele denken

03

Nur beordert zu sein reicht trotzdem nicht

04

Mehr Reservistentage kaufen dir trotzdem keine Beförderung

05

Für eine Beförderung gelten mehrere Voraussetzungen gleichzeitig

06

Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere haben unterschiedliche Mindest-Wehrdienstzeiten

07

Dienstliche Veranstaltungen zählen nicht automatisch als Beförderungstage

08

Lehrgänge stehen nicht nur aktiven Soldaten offen

09

Die Ausbildung der Reserve wird häufig modular aufgebaut

10

Vom Stabsunteroffizier zum Feldwebel der Reserve ist grundsätzlich möglich

11

Ein Feldwebel kann sogar in die Reserveoffizierlaufbahn aufsteigen

12

Aus dem Feldwebel wird nicht über Nacht ein Leutnant

13

Dein Bachelor oder Master nach DZE kann militärisch plötzlich sehr wertvoll werden

14

Höherer ziviler Abschluss bedeutet nicht automatisch höheren militärischen Dienstgrad

15

Neue zivile Qualifikationen solltest du der Bundeswehr tatsächlich mitteilen

16

Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad ist etwas anderes als eine normale Beförderung

17

Deine zivile Ausbildung kann sogar Teile der militärischen Fachausbildung ersetzen

18

Ein höherwertiger Dienstposten ist noch keine Beförderung

19

Beurteilungen sind auch bei Reservisten kein unwichtiges Papier

20

Deine Reservekarriere solltest du aktiv ansprechen

21

Drei typische Situationen

22

Typische Irrtümer

23

Fazit

Häufige Fragen

Quellen zum Nachlesen

1. Mit dem DZE endet dein Dienstverhältnis – nicht zwingend deine militärische Entwicklung

Wenn du aus dem aktiven Dienst ausscheidest, wirst du nicht automatisch militärisch auf dem Stand deines letzten Diensttages eingefroren.

Die Soldatenlaufbahnverordnung ordnet Soldatinnen und Soldaten beim Ausscheiden grundsätzlich der ihrer bisherigen Laufbahn entsprechenden Reservelaufbahn zu.

Wenn du beispielsweise als Feldwebel des Truppendienstes ausscheidest, gehört dein weiterer militärischer Werdegang grundsätzlich zur Feldwebellaufbahn der Reserve des Truppendienstes.

Dasselbe Prinzip gilt entsprechend für Mannschaften, Fachunteroffiziere und Offiziere.

Bei einem späteren Reservistendienst trittst du grundsätzlich mit deinem bereits erworbenen Dienstgrad an.

Dieser Dienstgrad bildet also zunächst deinen Ausgangspunkt.

Von dort aus kann unter den entsprechenden Voraussetzungen weitere Personalentwicklung stattfinden.

2. Eine Beorderung ist für die Reservekarriere deutlich wichtiger, als viele denken

Wenn du nach DZE einfach nur Reservist bist, aber auf keinem konkreten Reserve-Dienstposten eingesetzt wirst, ist eine langfristige Personalentwicklung deutlich schwieriger.

Die Bundeswehr stellt in ihren Personalgrundsätzen ausdrücklich auf die Beorderung ab.

Der Grund ist nachvollziehbar.

Eine Beförderung soll nicht allein dafür erfolgen, dass jemand theoretisch zur Reserve gehört.

Die Bundeswehr muss wissen, welche militärische Funktion du wahrnimmst, welche Anforderungen dein Dienstposten besitzt, ob du dich dort bewährt hast und für welche weitere Verwendung du aufgebaut werden könntest.

Eine Beorderung verbindet deshalb deinen Dienstgrad mit einer konkreten militärischen Funktion.

Gerade wenn du langfristig nicht nur ein paar Tage im Jahr Reserve machen, sondern tatsächlich weiterentwickelt werden möchtest, solltest du deshalb frühzeitig mit deinem Beorderungstruppenteil und der Personalführung darüber sprechen, welcher militärische Werdegang überhaupt für dich vorgesehen werden könnte.

3. Nur beordert zu sein reicht trotzdem nicht

Auch eine Beorderung allein erzeugt noch keine militärische Karriere.

Wenn du sechs Jahre auf einem Reserve-Dienstposten geführt wirst, in dieser Zeit aber keinen oder kaum Reservistendienst leistest, gibt es nur wenige Möglichkeiten, deine tatsächliche aktuelle Leistung militärisch zu bewerten.

Deshalb stellt die Bundeswehr bei der Personalentwicklung ausdrücklich auf regelmäßigen Reservistendienst und Beurteilungen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ab.

Das ist eigentlich logisch.

Ein Personalführer kann kaum entscheiden, ob du für einen höherwertigen Dienstposten geeignet bist, wenn deine letzte echte militärische Tätigkeit fünf Jahre zurückliegt.

Wer militärisch weiterkommen möchte, muss deshalb tatsächlich Dienst leisten.

Das bedeutet nicht, dass du jedes Jahr 100 Reservistentage machen musst.

Es bedeutet aber, dass deine Beorderungsverwendung in einem Umfang wahrgenommen werden sollte, der Ausbildung, Leistungseinschätzung und einen sinnvollen Verwendungsaufbau überhaupt ermöglicht.

4. Mehr Reservistentage kaufen dir trotzdem keine Beförderung

Auch das Gegenteil wäre falsch.

Nur weil jemand jedes Jahr sehr viele Reservistendiensttage leistet, entsteht daraus kein automatischer Anspruch auf Beförderung.

Die Bundeswehr stellt ausdrücklich darauf ab, dass Personalentwicklung nach Eignung, Befähigung, fachlicher Leistung und Bedarf erfolgen soll.

Eine hohe Verfügbarkeit kann selbstverständlich hilfreich sein, weil dadurch mehr Ausbildung, Verwendungserfahrung und Beurteilungsmöglichkeiten entstehen.

Das veröffentlichte Personalentwicklungskonzept stellt allerdings ebenfalls klar, dass die Bereitschaft, besonders häufig oder lange Reservedienst zu leisten, nicht allein handlungsleitend für den individuellen Verwendungsaufbau und die Förderung sein soll.

100 Reservistentage sind deshalb nicht automatisch „wertvoller“ als 30 Tage, wenn die andere Person die für den konkreten Dienstposten bessere Qualifikation, Leistung und Eignung besitzt.

Reservekarriere soll kein Sammelspiel aus möglichst vielen Diensttagen sein.

5. Für eine Beförderung gelten mehrere Voraussetzungen gleichzeitig

Ein besonders häufiger Denkfehler lautet:

„Ich brauche zwölf Reservistentage, dann werde ich befördert.“

So funktioniert die Soldatenlaufbahnverordnung nicht.

Die vorgeschriebenen tatsächlichen Wehrdiensttage sind nur eine Voraussetzung.

Zusätzlich müssen insbesondere die zeitlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, die auch bei entsprechendem aktiven Personal gelten.

Die benötigte Ausbildung muss abgeschlossen sein.

Deine Eignung muss festgestellt sein.

Es muss eine entsprechende militärische Verwendung beziehungsweise einen Bedarf geben.

Und in der Personalentwicklung der Reserve spielt außerdem eine aktuelle verwertbare Beurteilung eine wichtige Rolle.

Erst wenn diese Voraussetzungen zusammenpassen, kann eine Beförderung tatsächlich erfolgen.

Eine gesetzliche Mindestvoraussetzung bedeutet deshalb noch keinen Anspruch auf den nächsthöheren Dienstgrad.

6. Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere haben unterschiedliche Mindest-Wehrdienstzeiten

Die Soldatenlaufbahnverordnung unterscheidet hierbei nach Laufbahngruppen.

Bei bestimmten Reservisten in einer Mannschaftslaufbahn ist eine Beförderung grundsätzlich nach mindestens sechs Tagen Wehrdienst möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Reserveunteroffizieren und Reservefeldwebeln sieht § 22 SLV für die weiteren Beförderungen grundsätzlich mindestens:

12 Tage Wehrdienst

vor.

Bei Reserveoffizieren verlangt § 48 SLV vor jeder weiteren Beförderung grundsätzlich mindestens:

24 Tage Wehrdienst.

Wichtig ist erneut:

Diese sechs, zwölf oder 24 Tage ersetzen nicht die anderen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

Ein Reserveoffizier wird deshalb nicht nach jedem 24-Tage-Block automatisch einen Dienstgrad höher befördert.

Die zeitlichen Mindestabstände und übrigen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

7. Dienstliche Veranstaltungen zählen nicht automatisch als Beförderungstage

Dieser Punkt dürfte selbst vielen aktiven Reservisten nicht bekannt sein.

Nicht alles, was du in Uniform oder im Rahmen der Reservistenarbeit machst, zählt automatisch auf die für eine Beförderung erforderlichen Wehrdiensttage.

Die Soldatenlaufbahnverordnung stellt ausdrücklich klar, dass Zeiten einer Dienstlichen Veranstaltung nach § 81 Soldatengesetz – DVag – grundsätzlich nicht auf diese Wehrdienst-Mindesttage angerechnet werden.

Eine besondere Anrechnung kann vom Bundesministerium der Verteidigung zugelassen werden, wenn Reservisten dort Aufgaben wahrnehmen, die zumindest ihrem Dienstgrad und den Aufgaben aus einem Beorderungsverhältnis entsprechen.

Für die normale Planung solltest du aber nicht davon ausgehen:

„Ich war dieses Jahr auf fünf DVag, also habe ich fünf Beförderungstage gesammelt.“

Der für die Beförderung relevante Reservistendienst und eine DVag sind laufbahnrechtlich nicht automatisch dasselbe.

8. Lehrgänge stehen nicht nur aktiven Soldaten offen

Auch bei der Ausbildung endet die Bundeswehr nicht automatisch mit dem DZE.

Beorderte Reservistinnen und Reservisten können grundsätzlich an Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Bundeswehr teilnehmen.

Das veröffentlichte Personalentwicklungskonzept sieht grundsätzlich Zugang zu demselben Bildungsangebot vor, das auch dem aktiven Personal zur Verfügung steht, wobei das aktive Personal bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen grundsätzlich Vorrang besitzt.

Priorität haben für Reservisten zunächst die Lehrgänge und Fachausbildungen, die für ihre konkrete Beorderungsverwendung beziehungsweise ihren geplanten Verwendungsaufbau erforderlich sind.

Daneben können je nach Bedarf und Verfügbarkeit auch allgemeine Weiterbildungen beispielsweise an der Führungsakademie, am Zentrum Innere Führung oder anderen Ausbildungseinrichtungen infrage kommen.

Die Reserve kann deshalb erheblich mehr sein als einmal im Jahr Schießen und IGF.

Wer langfristig militärisch weiterentwickelt werden soll, kann einen echten Ausbildungsgang durchlaufen.

9. Die Ausbildung der Reserve wird häufig modular aufgebaut

Genau hier stößt die Reserve allerdings auf ein offensichtliches Problem.

Ein aktiver Soldat kann ohne größere Schwierigkeiten mehrere Wochen oder Monate auf einen Lehrgang kommandiert werden.

Ein Reservist besitzt möglicherweise einen Vollzeitjob, Familie und kann nicht einfach drei Monate aus seinem zivilen Leben verschwinden.

Deshalb versucht die Bundeswehr, Reserveausbildungen soweit möglich modular aufzubauen und Präsenzzeiten durch Telekooperation beziehungsweise Fernausbildung zu ergänzen.

Das macht beispielsweise Laufbahnausbildungen über mehrere Reservistendienstblöcke möglich.

Trotzdem solltest du einen Laufbahnaufstieg nicht unterschätzen.

Wer vom Stabsunteroffizier zum Feldwebel der Reserve oder später zum Reserveoffizier aufsteigen möchte, absolviert nicht lediglich einen kurzen Wochenendlehrgang und bekommt anschließend einen neuen Dienstgrad.

Die erforderliche militärische Ausbildung und gegebenenfalls Laufbahnprüfung bleiben bestehen.

10. Vom Stabsunteroffizier zum Feldwebel der Reserve ist grundsätzlich möglich

Das ist für viele ehemalige SaZ wahrscheinlich der interessanteste praktische Fall.

Angenommen, du bist als Stabsunteroffizier ausgeschieden und möchtest einige Jahre später in der Reserve die Feldwebellaufbahn einschlagen.

Die Soldatenlaufbahnverordnung ermöglicht grundsätzlich den Aufstieg von Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffizieren in eine Feldwebellaufbahn der Reserve.

Dafür müssen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen der Feldwebellaufbahn erfüllt sein.

Grundsätzlich genügt insbesondere:

Realschulabschluss beziehungsweise ein gleichwertiger Bildungsstand

oder alternativ

Hauptschulabschluss plus ein förderlicher berufsqualifizierender Ausbildungsabschluss.

Nach der Zulassung erfolgt der weitere Weg als Reservefeldwebelanwärter.

Dazu gehört die erforderliche Laufbahnausbildung einschließlich der Feldwebelprüfung, soweit sie nicht aufgrund der besonderen gesetzlichen Regelungen ersetzt beziehungsweise anerkannt werden kann.

Dein alter Stabsunteroffizierdienstgrad ist damit nicht zwingend das Ende deiner militärischen Laufbahn.

11. Ein Feldwebel kann sogar in die Reserveoffizierlaufbahn aufsteigen

Noch interessanter wird § 48 Soldatenlaufbahnverordnung.

Für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes gibt es grundsätzlich zwei Zugangsmöglichkeiten.

Entweder du erfüllst die normalen Bildungsvoraussetzungen einer Offizieranwärterin beziehungsweise eines Offizieranwärters, also beispielsweise allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen anerkannten gleichwertigen Bildungsstand.

Oder:

Du hast bereits mindestens den Dienstgrad Feldwebel erreicht.

Diese zweite Alternative ist bemerkenswert.

Sie bedeutet, dass ein Feldwebel unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich auch dann für den Aufstieg in die Reserveoffizierlaufbahn infrage kommen kann, wenn er nicht über den klassischen schulischen Offizierzugang mit Abitur beziehungsweise Fachhochschulreife verfügt.

Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht:

Feldwebel = automatischer Reserveoffizier.

Es handelt sich lediglich um die laufbahnrechtliche Zugangsmöglichkeit.

12. Aus dem Feldwebel wird nicht über Nacht ein Leutnant

Wer für den Aufstieg in die Reserveoffizierlaufbahn zugelassen wird, durchläuft anschließend den entsprechenden militärischen Werdegang als Reserveoffizieranwärter.

Dazu gehören Ausbildung und die notwendigen Beförderungsvoraussetzungen.

Vor der Beförderung zum Leutnant muss insbesondere die vorgesehene Offizierprüfung bestanden werden.

Bei Reserveoffizieranwärtern, die ihren Werdegang außerhalb eines dauerhaften aktiven Dienstverhältnisses absolvieren, verlangt die aktuelle SLV außerdem entsprechende tatsächliche Wehrdienstzeiten; für die Beförderung sind grundsätzlich mindestens 24 Tage Wehrdienst und die jeweiligen zeitlichen Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.

Reserveoffizier zu werden ist deshalb ein echter Ausbildungsgang und keine reine administrative Umschreibung deines alten Dienstgrades.

13. Dein Bachelor oder Master nach DZE kann militärisch plötzlich sehr wertvoll werden

Noch spannender wird die Reservekarriere, wenn du dich nach der aktiven Bundeswehrzeit zivil weiterentwickelst.

Vielleicht hast du während deiner Dienstzeit keinen Studienabschluss gehabt und absolvierst anschließend über den BFD einen Bachelor oder Master.

Vielleicht wirst du Ingenieur, IT-Spezialist, Arzt, Jurist oder erwirbst eine andere hochqualifizierte Fachausbildung.

Solche Qualifikationen können für die Bundeswehr sehr interessant sein.

Die Soldatenlaufbahnverordnung erlaubt bei bestimmten militärfachlichen Verwendungen die Berücksichtigung zivil erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Berufserfahrung für die Verleihung eines höheren Dienstgrades.

Im Reserveoffizierbereich verweist § 48 SLV ausdrücklich auf die Vorschriften für Einstellungen mit höherem Dienstgrad aufgrund entsprechender Hochschul- und Berufsqualifikationen.

Damit kann in passenden, bedarfsgebundenen Verwendungen sogar ein Seiteneinstieg mit einem höheren Offizierdienstgrad möglich werden.

Das ist allerdings genau der Bereich, in dem man besonders vorsichtig mit pauschalen Aussagen sein sollte.

Ein Masterabschluss allein macht niemanden automatisch zum Hauptmann.

Die konkrete militärische Verwendung muss die entsprechende Qualifikation benötigen, die persönlichen Voraussetzungen müssen passen und die Bundeswehr muss einen tatsächlichen Bedarf haben.

14. Höherer ziviler Abschluss bedeutet nicht automatisch höheren militärischen Dienstgrad

Die aktuelle Bundeswehr-FAQ stellt genau diesen Punkt ausdrücklich klar.

Wenn du während deiner Zeit in der Reserve beispielsweise einen Masterabschluss erwirbst, gibt es keinen Automatismus, aufgrund dessen dein bisheriger militärischer Dienstgrad einfach erhöht wird.

Es ist weiterhin ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren notwendig.

Gegebenenfalls musst du zusätzliche militärische Qualifikationen erwerben.

Dein ziviler Abschluss ist deshalb eher eine neue Tür, die sich öffnen kann.

Er ist kein Beförderungsbefehl.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Du kannst zivil zehn Jahre erfolgreiche Führungskraft sein und militärisch weiterhin Stabsunteroffizier d. R. bleiben, wenn es keine entsprechende militärische Verwendung und keinen Laufbahnwechsel gibt.

Umgekehrt können genau diese zivilen Erfahrungen für einen benötigten Reserve-Dienstposten ausgesprochen attraktiv sein und dadurch eine vollkommen neue militärische Entwicklung ermöglichen.

15. Neue zivile Qualifikationen solltest du der Bundeswehr tatsächlich mitteilen

Das ist nicht nur aus Karrieregründen sinnvoll.

Während der Dienstleistungsüberwachung bestehen nach § 77 Soldatengesetz verschiedene Meldepflichten.

Dazu gehört unter anderem die Mitteilung über den Abschluss und Wechsel einer beruflichen Ausbildung, einen Berufswechsel sowie weitergehende berufliche Qualifikationen.

Wenn du nach deinem DZE beispielsweise einen Bachelor oder Master absolvierst oder eine neue berufliche Qualifikation erwirbst, solltest du deshalb dein zuständiges Karrierecenter entsprechend informieren.

Das hat einen praktischen Nebeneffekt:

Die Bundeswehr weiß anschließend überhaupt erst, dass du heute möglicherweise für eine andere militärische Verwendung infrage kommst als am Tag deines DZE.

Wer seine zehn Jahre alte Personalakte nie aktualisieren lässt, sollte sich nicht wundern, wenn die Personalführung seine heutige zivile Expertise nicht automatisch kennt.

16. Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad ist etwas anderes als eine normale Beförderung

Hier sollte man zwei Wege sauber voneinander trennen.

Bei einer normalen Beförderung entwickelst du dich innerhalb deiner bestehenden Laufbahn weiter.

Du bist beispielsweise Oberfeldwebel der Reserve, erfüllst die zeitlichen und sonstigen Voraussetzungen, wirst entsprechend beurteilt und kannst bei Bedarf später zum Hauptfeldwebel befördert werden.

Beim Seiteneinstieg beziehungsweise einer Einstellung mit höherem Dienstgrad geht es dagegen darum, dass eine bestimmte militärische oder militärfachliche Verwendung Kenntnisse erfordert, die du bereits aus deiner militärischen oder zivilen Berufstätigkeit mitbringst.

In solchen Fällen kann die SLV unter besonderen Voraussetzungen einen höheren Dienstgrad ermöglichen.

Für bestimmte Reservisten wird ein solcher höherer Dienstgrad zunächst vorläufig verliehen.

Im Bereich der Reserveunteroffiziere kann eine endgültige Verleihung grundsätzlich nach mindestens zwölf Tagen Wehrdienst möglich werden.

Bei entsprechenden Reserveoffizier-Konstellationen grundsätzlich nach mindestens 24 Tagen Wehrdienst.

Auch hier gilt aber:

Ohne passenden Bedarf gibt es keinen höheren Dienstgrad allein aufgrund eines schönen Lebenslaufs.

17. Deine zivile Ausbildung kann sogar Teile der militärischen Fachausbildung ersetzen

Zivile Qualifikationen können nicht nur für einen Laufbahnwechsel oder Seiteneinstieg relevant sein.

Sie können teilweise auch innerhalb der militärischen Ausbildung berücksichtigt werden.

Das veröffentlichte Konzept zur Personalentwicklung sieht ausdrücklich vor, dass abgeschlossene zivile Ausbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch den zuständigen Bedarfsträger gegebenenfalls anteilig oder vollständig als militärische Fachausbildung anerkannt werden können.

Auch die aktuelle Soldatenlaufbahnverordnung kennt beispielsweise bei Unteroffizier- und Feldwebelprüfungen Möglichkeiten, militärfachliche Prüfungsteile durch verwertbare berufsqualifizierende Abschlüsse zu ersetzen.

Das bedeutet nicht, dass jede zivile Ausbildung eins zu eins übernommen wird.

Ein Fachinformatiker ist nicht automatisch vollständig ausgebildeter IT-Feldwebel.

Aber die Bundeswehr muss bereits vorhandene verwertbare Kompetenz nicht zwingend ein zweites Mal komplett von vorne ausbilden.

18. Ein höherwertiger Dienstposten ist noch keine Beförderung

Auch hier entstehen in der Reserve schnell Missverständnisse.

Du kannst auf einem Dienstposten verwendet beziehungsweise beordert werden, der für deinen weiteren Verwendungsaufbau besonders interessant ist.

Das bedeutet nicht automatisch, dass du dadurch sofort den nächsthöheren Dienstgrad erhältst.

Die Bundeswehr unterscheidet zwischen:

Dienstposten, Verwendung und Dienstgrad.

Gerade bei höheren Reserveverwendungen kann es notwendig sein, zunächst Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen zu sammeln, bevor eine weitere Förderung erfolgt.

Im Offizierbereich können beispielsweise Verwendungen notwendig werden, die selbst keine unmittelbare Beförderungsmöglichkeit bringen, aber für die erforderliche Verwendungsbreite und -tiefe gebraucht werden.

Wer ausschließlich fragt:

„Wann bekomme ich den nächsten Dienstgrad?“

sieht deshalb nur einen Teil der tatsächlichen Personalentwicklung.

19. Beurteilungen sind auch bei Reservisten kein unwichtiges Papier

Während der aktiven Dienstzeit wissen die meisten Soldaten ziemlich genau, welche Bedeutung eine Beurteilung für die weitere Karriere haben kann.

In der Reserve verschwindet diese Bedeutung nicht.

Die Bundeswehr benötigt Beurteilungen, um Eignung, Befähigung, fachliche Leistung und Potenzial der Reservistinnen und Reservisten einschätzen zu können.

Gerade für höherwertige Verwendungen, Auswahlentscheidungen und Beförderungen können sie entscheidend werden.

Die Bundeswehr führt für besonders herausgehobene nationale und internationale Verwendungen beziehungsweise Spitzenverwendungen sogar entsprechende Eignungsfeststellungen und Auswahlkonferenzen durch.

Wer Reserve tatsächlich als zweite militärische Karriere versteht, sollte deshalb nicht nur darauf achten, möglichst viele Tage abzuleisten.

Entscheidend ist, was du während dieser Tage tatsächlich leistest.

20. Deine Reservekarriere solltest du aktiv ansprechen

Die Bundeswehr erwartet ausdrücklich auch von Reservistinnen und Reservisten, dass sie sich aktiv in die eigene Personalentwicklung einbringen.

Wenn du langfristig beispielsweise Feldwebel werden, in die Offizierlaufbahn wechseln oder eine bestimmte Fachverwendung übernehmen möchtest, solltest du deshalb nicht darauf warten, dass irgendwann zufällig jemand deine Akte findet und dir einen Lehrgang anbietet.

Sprich mit deinem Vorgesetzten im Beorderungstruppenteil.

Sprich mit deiner Personalführung.

Lass neue zivile Qualifikationen erfassen.

Frage, welche Ausbildung für deinen gewünschten Dienstposten erforderlich wäre.

Und vor allem:

Frage nicht nur nach einem Dienstgrad, sondern nach dem Weg dorthin.

Welche Verwendung muss vorher durchlaufen werden?

Welche Ausbildung fehlt?

Welche Beurteilung wird benötigt?

Gibt es überhaupt einen Bedarf?

Erst aus diesen Fragen entsteht ein realistischer Reserve-Werdegang.

21. Drei typische Situationen

Du bist als Stabsunteroffizier ausgeschieden und möchtest Feldwebel werden

Du warst mehrere Jahre Fachunteroffizier, bist inzwischen zivil berufstätig und leistest regelmäßig Reservistendienst.

Wenn du die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen erfüllst und die Bundeswehr Bedarf für deinen Laufbahnaufstieg hat, kannst du grundsätzlich für die Feldwebellaufbahn der Reserve zugelassen werden.

Anschließend folgt der entsprechende Werdegang als Reservefeldwebelanwärter mit der notwendigen Ausbildung und Feldwebelprüfung.

Dein DZE als Stabsunteroffizier bedeutet deshalb nicht, dass Feldwebel für den Rest deines Lebens ausgeschlossen wäre.

Du bist Feldwebel und möchtest Reserveoffizier werden

Du besitzt bereits mindestens den Dienstgrad Feldwebel.

Damit erfüllst du nach § 48 SLV eine der gesetzlichen Zugangsalternativen für einen Aufstieg in die Laufbahn der Reserveoffiziere des Truppendienstes, selbst wenn der klassische schulische Zugang nach § 23 SLV bei dir nicht vorliegen sollte.

Anschließend brauchst du aber weiterhin eine entsprechende Auswahl, die militärische Ausbildung und vor der Beförderung zum Leutnant die notwendige Offizierprüfung.

Der Feldwebeldienstgrad öffnet dir also grundsätzlich die Tür.

Er trägt dich nicht automatisch hindurch.

Du warst Stabsunteroffizier und machst nach DZE einen Master in Informatik

Der Abschluss selbst verändert deinen Dienstgrad zunächst überhaupt nicht.

Du solltest die neue Qualifikation allerdings gegenüber der Bundeswehr melden.

Besteht beispielsweise Bedarf für eine Reserveverwendung, bei der genau diese Hochschul- und Berufskompetenz benötigt wird, können sich daraus neue Möglichkeiten für einen Laufbahnwechsel oder einen bedarfsgebundenen Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad ergeben.

Ob das tatsächlich passiert, hängt von Verwendung, Bedarf, Eignung, Auswahl und den jeweils einschlägigen Laufbahnvoraussetzungen ab.

22. Typische Irrtümer

Ein besonders verbreiteter Irrtum lautet:

„Nach dem DZE kann ich nicht mehr befördert werden.“

Das stimmt nicht. Beförderungen in der Reserve sind ausdrücklich vorgesehen.

Ebenso falsch ist:

„Wenn ich jedes Jahr genug Reservistentage mache, werde ich automatisch befördert.“

Die notwendigen Reservistendiensttage sind nur eine Voraussetzung unter mehreren.

Auch der Satz

„Mit einem Master werde ich automatisch Reserveoffizier“

ist falsch.

Eine zivile Qualifikation kann einen Laufbahnwechsel oder Seiteneinstieg ermöglichen, ersetzt aber weder Bedarf noch Auswahl noch militärische Eignung.

Genauso falsch wäre allerdings:

„Meine zivile Karriere interessiert die Bundeswehr überhaupt nicht.“

Zivil erworbene Berufsabschlüsse, Studienabschlüsse und Berufserfahrungen können ausdrücklich für militärfachliche Verwendungen, Ausbildung und Laufbahnentscheidungen berücksichtigt werden.

Und schließlich zählen Dienstliche Veranstaltungen nicht automatisch wie normale Reservistendiensttage auf sämtliche Beförderungsvoraussetzungen.

23. Fazit

Das DZE muss nicht das Ende deiner militärischen Karriere sein.

Es beendet zunächst dein aktives Dienstverhältnis.

Dein militärischer Werdegang kann in der Reserve trotzdem weitergehen.

Du kannst weitere Lehrgänge besuchen, auf anderen Dienstposten eingesetzt werden, innerhalb deiner bisherigen Laufbahn befördert werden und unter den entsprechenden Voraussetzungen sogar in eine höhere Laufbahn wechseln.

Der entscheidende Unterschied zur aktiven Dienstzeit besteht darin, dass diese Entwicklung wesentlich stärker von deiner eigenen Initiative und deiner zeitlichen Verfügbarkeit abhängt.

Wenn du einmal alle zwei Jahre für fünf Tage irgendwo aushilfst, wird sich daraus kaum ein strukturierter Werdegang entwickeln.

Wenn du dagegen beordert bist, regelmäßig in deiner Verwendung Dienst leistest, benötigte Ausbildung absolvierst, verwertbare Beurteilungen erhältst und gegenüber Personalführung und Vorgesetzten offen kommunizierst, dass du dich weiterentwickeln möchtest, existieren echte Möglichkeiten.

Besonders interessant ist, dass dabei nicht nur zählt, was du vor deinem DZE gelernt hast.

Deine zivile Karriere kann deinen militärischen Werdegang später erheblich verändern.

Eine Berufsausbildung, ein Studium oder hochwertige Berufserfahrung kann neue militärfachliche Verwendungen ermöglichen und in geeigneten bedarfsgebundenen Fällen sogar die Grundlage für einen Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad bilden.

Das funktioniert aber niemals automatisch.

Der Masterabschluss allein macht dich nicht zum Hauptmann.

Genauso wenig macht dich der Feldwebeldienstgrad automatisch zum Leutnant.

Aber er kann Türen öffnen, von denen viele Reservisten überhaupt nicht wissen, dass sie existieren.

Gerade die Reserveoffizierlaufbahn ist dafür ein gutes Beispiel.

§ 48 SLV eröffnet nicht nur Bewerbern mit den klassischen schulischen Offiziervoraussetzungen einen Aufstieg, sondern ausdrücklich auch Personen, die bereits mindestens Feldwebel sind.

Wer sich militärisch weiterentwickeln möchte, sollte deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass der eigene Dienstgrad am DZE für immer festgeschrieben ist.

Die bessere Frage lautet:

„Welchen militärischen Werdegang könnte ich mit meinen heutigen Fähigkeiten in der Reserve noch aufbauen?“

Und genau diese Frage solltest du deinem Beorderungstruppenteil und deiner Personalführung stellen.

Reservist und langfristig richtig aufgestellt?

Die Zeit nach dem DZE ist häufig genau die Phase, in der sich beruflich und finanziell am meisten verändert. Gleichzeitig kann eine aktive Reservekarriere bedeuten, dass ziviler Beruf, regelmäßige Reservedienstleistungen, Versicherungen und Altersvorsorge miteinander abgestimmt werden müssen.

Du bist Reservist, möchtest dich militärisch weiterentwickeln und willst gleichzeitig deine zivile Absicherung einmal strukturiert prüfen? Schreib uns direkt über WhatsApp.

1. Mit dem DZE endet dein Dienstverhältnis – nicht zwingend deine militärische Entwicklung

Wenn du aus dem aktiven Dienst ausscheidest, wirst du nicht automatisch militärisch auf dem Stand deines letzten Diensttages eingefroren.

Die Soldatenlaufbahnverordnung ordnet Soldatinnen und Soldaten beim Ausscheiden grundsätzlich der ihrer bisherigen Laufbahn entsprechenden Reservelaufbahn zu.

Wenn du beispielsweise als Feldwebel des Truppendienstes ausscheidest, gehört dein weiterer militärischer Werdegang grundsätzlich zur Feldwebellaufbahn der Reserve des Truppendienstes.

Dasselbe Prinzip gilt entsprechend für Mannschaften, Fachunteroffiziere und Offiziere.

Bei einem späteren Reservistendienst trittst du grundsätzlich mit deinem bereits erworbenen Dienstgrad an.

Dieser Dienstgrad bildet also zunächst deinen Ausgangspunkt.

Von dort aus kann unter den entsprechenden Voraussetzungen weitere Personalentwicklung stattfinden.

2. Eine Beorderung ist für die Reservekarriere deutlich wichtiger, als viele denken

Wenn du nach DZE einfach nur Reservist bist, aber auf keinem konkreten Reserve-Dienstposten eingesetzt wirst, ist eine langfristige Personalentwicklung deutlich schwieriger.

Die Bundeswehr stellt in ihren Personalgrundsätzen ausdrücklich auf die Beorderung ab.

Der Grund ist nachvollziehbar.

Eine Beförderung soll nicht allein dafür erfolgen, dass jemand theoretisch zur Reserve gehört.

Die Bundeswehr muss wissen, welche militärische Funktion du wahrnimmst, welche Anforderungen dein Dienstposten besitzt, ob du dich dort bewährt hast und für welche weitere Verwendung du aufgebaut werden könntest.

Eine Beorderung verbindet deshalb deinen Dienstgrad mit einer konkreten militärischen Funktion.

Gerade wenn du langfristig nicht nur ein paar Tage im Jahr Reserve machen, sondern tatsächlich weiterentwickelt werden möchtest, solltest du deshalb frühzeitig mit deinem Beorderungstruppenteil und der Personalführung darüber sprechen, welcher militärische Werdegang überhaupt für dich vorgesehen werden könnte.

3. Nur beordert zu sein reicht trotzdem nicht

Auch eine Beorderung allein erzeugt noch keine militärische Karriere.

Wenn du sechs Jahre auf einem Reserve-Dienstposten geführt wirst, in dieser Zeit aber keinen oder kaum Reservistendienst leistest, gibt es nur wenige Möglichkeiten, deine tatsächliche aktuelle Leistung militärisch zu bewerten.

Deshalb stellt die Bundeswehr bei der Personalentwicklung ausdrücklich auf regelmäßigen Reservistendienst und Beurteilungen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ab.

Das ist eigentlich logisch.

Ein Personalführer kann kaum entscheiden, ob du für einen höherwertigen Dienstposten geeignet bist, wenn deine letzte echte militärische Tätigkeit fünf Jahre zurückliegt.

Wer militärisch weiterkommen möchte, muss deshalb tatsächlich Dienst leisten.

Das bedeutet nicht, dass du jedes Jahr 100 Reservistentage machen musst.

Es bedeutet aber, dass deine Beorderungsverwendung in einem Umfang wahrgenommen werden sollte, der Ausbildung, Leistungseinschätzung und einen sinnvollen Verwendungsaufbau überhaupt ermöglicht.

4. Mehr Reservistentage kaufen dir trotzdem keine Beförderung

Auch das Gegenteil wäre falsch.

Nur weil jemand jedes Jahr sehr viele Reservistendiensttage leistet, entsteht daraus kein automatischer Anspruch auf Beförderung.

Die Bundeswehr stellt ausdrücklich darauf ab, dass Personalentwicklung nach Eignung, Befähigung, fachlicher Leistung und Bedarf erfolgen soll.

Eine hohe Verfügbarkeit kann selbstverständlich hilfreich sein, weil dadurch mehr Ausbildung, Verwendungserfahrung und Beurteilungsmöglichkeiten entstehen.

Das veröffentlichte Personalentwicklungskonzept stellt allerdings ebenfalls klar, dass die Bereitschaft, besonders häufig oder lange Reservedienst zu leisten, nicht allein handlungsleitend für den individuellen Verwendungsaufbau und die Förderung sein soll.

100 Reservistentage sind deshalb nicht automatisch „wertvoller“ als 30 Tage, wenn die andere Person die für den konkreten Dienstposten bessere Qualifikation, Leistung und Eignung besitzt.

Reservekarriere soll kein Sammelspiel aus möglichst vielen Diensttagen sein.

5. Für eine Beförderung gelten mehrere Voraussetzungen gleichzeitig

Ein besonders häufiger Denkfehler lautet:

„Ich brauche zwölf Reservistentage, dann werde ich befördert.“

So funktioniert die Soldatenlaufbahnverordnung nicht.

Die vorgeschriebenen tatsächlichen Wehrdiensttage sind nur eine Voraussetzung.

Zusätzlich müssen insbesondere die zeitlichen Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, die auch bei entsprechendem aktiven Personal gelten.

Die benötigte Ausbildung muss abgeschlossen sein.

Deine Eignung muss festgestellt sein.

Es muss eine entsprechende militärische Verwendung beziehungsweise einen Bedarf geben.

Und in der Personalentwicklung der Reserve spielt außerdem eine aktuelle verwertbare Beurteilung eine wichtige Rolle.

Erst wenn diese Voraussetzungen zusammenpassen, kann eine Beförderung tatsächlich erfolgen.

Eine gesetzliche Mindestvoraussetzung bedeutet deshalb noch keinen Anspruch auf den nächsthöheren Dienstgrad.

6. Mannschaften, Unteroffiziere und Offiziere haben unterschiedliche Mindest-Wehrdienstzeiten

Die Soldatenlaufbahnverordnung unterscheidet hierbei nach Laufbahngruppen.

Bei bestimmten Reservisten in einer Mannschaftslaufbahn ist eine Beförderung grundsätzlich nach mindestens sechs Tagen Wehrdienst möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Reserveunteroffizieren und Reservefeldwebeln sieht § 22 SLV für die weiteren Beförderungen grundsätzlich mindestens:

12 Tage Wehrdienst

vor.

Bei Reserveoffizieren verlangt § 48 SLV vor jeder weiteren Beförderung grundsätzlich mindestens:

24 Tage Wehrdienst.

Wichtig ist erneut:

Diese sechs, zwölf oder 24 Tage ersetzen nicht die anderen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

Ein Reserveoffizier wird deshalb nicht nach jedem 24-Tage-Block automatisch einen Dienstgrad höher befördert.

Die zeitlichen Mindestabstände und übrigen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

7. Dienstliche Veranstaltungen zählen nicht automatisch als Beförderungstage

Dieser Punkt dürfte selbst vielen aktiven Reservisten nicht bekannt sein.

Nicht alles, was du in Uniform oder im Rahmen der Reservistenarbeit machst, zählt automatisch auf die für eine Beförderung erforderlichen Wehrdiensttage.

Die Soldatenlaufbahnverordnung stellt ausdrücklich klar, dass Zeiten einer Dienstlichen Veranstaltung nach § 81 Soldatengesetz – DVag – grundsätzlich nicht auf diese Wehrdienst-Mindesttage angerechnet werden.

Eine besondere Anrechnung kann vom Bundesministerium der Verteidigung zugelassen werden, wenn Reservisten dort Aufgaben wahrnehmen, die zumindest ihrem Dienstgrad und den Aufgaben aus einem Beorderungsverhältnis entsprechen.

Für die normale Planung solltest du aber nicht davon ausgehen:

„Ich war dieses Jahr auf fünf DVag, also habe ich fünf Beförderungstage gesammelt.“

Der für die Beförderung relevante Reservistendienst und eine DVag sind laufbahnrechtlich nicht automatisch dasselbe.

8. Lehrgänge stehen nicht nur aktiven Soldaten offen

Auch bei der Ausbildung endet die Bundeswehr nicht automatisch mit dem DZE.

Beorderte Reservistinnen und Reservisten können grundsätzlich an Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Bundeswehr teilnehmen.

Das veröffentlichte Personalentwicklungskonzept sieht grundsätzlich Zugang zu demselben Bildungsangebot vor, das auch dem aktiven Personal zur Verfügung steht, wobei das aktive Personal bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen grundsätzlich Vorrang besitzt.

Priorität haben für Reservisten zunächst die Lehrgänge und Fachausbildungen, die für ihre konkrete Beorderungsverwendung beziehungsweise ihren geplanten Verwendungsaufbau erforderlich sind.

Daneben können je nach Bedarf und Verfügbarkeit auch allgemeine Weiterbildungen beispielsweise an der Führungsakademie, am Zentrum Innere Führung oder anderen Ausbildungseinrichtungen infrage kommen.

Die Reserve kann deshalb erheblich mehr sein als einmal im Jahr Schießen und IGF.

Wer langfristig militärisch weiterentwickelt werden soll, kann einen echten Ausbildungsgang durchlaufen.

9. Die Ausbildung der Reserve wird häufig modular aufgebaut

Genau hier stößt die Reserve allerdings auf ein offensichtliches Problem.

Ein aktiver Soldat kann ohne größere Schwierigkeiten mehrere Wochen oder Monate auf einen Lehrgang kommandiert werden.

Ein Reservist besitzt möglicherweise einen Vollzeitjob, Familie und kann nicht einfach drei Monate aus seinem zivilen Leben verschwinden.

Deshalb versucht die Bundeswehr, Reserveausbildungen soweit möglich modular aufzubauen und Präsenzzeiten durch Telekooperation beziehungsweise Fernausbildung zu ergänzen.

Das macht beispielsweise Laufbahnausbildungen über mehrere Reservistendienstblöcke möglich.

Trotzdem solltest du einen Laufbahnaufstieg nicht unterschätzen.

Wer vom Stabsunteroffizier zum Feldwebel der Reserve oder später zum Reserveoffizier aufsteigen möchte, absolviert nicht lediglich einen kurzen Wochenendlehrgang und bekommt anschließend einen neuen Dienstgrad.

Die erforderliche militärische Ausbildung und gegebenenfalls Laufbahnprüfung bleiben bestehen.

10. Vom Stabsunteroffizier zum Feldwebel der Reserve ist grundsätzlich möglich

Das ist für viele ehemalige SaZ wahrscheinlich der interessanteste praktische Fall.

Angenommen, du bist als Stabsunteroffizier ausgeschieden und möchtest einige Jahre später in der Reserve die Feldwebellaufbahn einschlagen.

Die Soldatenlaufbahnverordnung ermöglicht grundsätzlich den Aufstieg von Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffizieren in eine Feldwebellaufbahn der Reserve.

Dafür müssen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen der Feldwebellaufbahn erfüllt sein.

Grundsätzlich genügt insbesondere:

Realschulabschluss beziehungsweise ein gleichwertiger Bildungsstand

oder alternativ

Hauptschulabschluss plus ein förderlicher berufsqualifizierender Ausbildungsabschluss.

Nach der Zulassung erfolgt der weitere Weg als Reservefeldwebelanwärter.

Dazu gehört die erforderliche Laufbahnausbildung einschließlich der Feldwebelprüfung, soweit sie nicht aufgrund der besonderen gesetzlichen Regelungen ersetzt beziehungsweise anerkannt werden kann.

Dein alter Stabsunteroffizierdienstgrad ist damit nicht zwingend das Ende deiner militärischen Laufbahn.

11. Ein Feldwebel kann sogar in die Reserveoffizierlaufbahn aufsteigen

Noch interessanter wird § 48 Soldatenlaufbahnverordnung.

Für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes gibt es grundsätzlich zwei Zugangsmöglichkeiten.

Entweder du erfüllst die normalen Bildungsvoraussetzungen einer Offizieranwärterin beziehungsweise eines Offizieranwärters, also beispielsweise allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen anerkannten gleichwertigen Bildungsstand.

Oder:

Du hast bereits mindestens den Dienstgrad Feldwebel erreicht.

Diese zweite Alternative ist bemerkenswert.

Sie bedeutet, dass ein Feldwebel unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich auch dann für den Aufstieg in die Reserveoffizierlaufbahn infrage kommen kann, wenn er nicht über den klassischen schulischen Offizierzugang mit Abitur beziehungsweise Fachhochschulreife verfügt.

Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht:

Feldwebel = automatischer Reserveoffizier.

Es handelt sich lediglich um die laufbahnrechtliche Zugangsmöglichkeit.

12. Aus dem Feldwebel wird nicht über Nacht ein Leutnant

Wer für den Aufstieg in die Reserveoffizierlaufbahn zugelassen wird, durchläuft anschließend den entsprechenden militärischen Werdegang als Reserveoffizieranwärter.

Dazu gehören Ausbildung und die notwendigen Beförderungsvoraussetzungen.

Vor der Beförderung zum Leutnant muss insbesondere die vorgesehene Offizierprüfung bestanden werden.

Bei Reserveoffizieranwärtern, die ihren Werdegang außerhalb eines dauerhaften aktiven Dienstverhältnisses absolvieren, verlangt die aktuelle SLV außerdem entsprechende tatsächliche Wehrdienstzeiten; für die Beförderung sind grundsätzlich mindestens 24 Tage Wehrdienst und die jeweiligen zeitlichen Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.

Reserveoffizier zu werden ist deshalb ein echter Ausbildungsgang und keine reine administrative Umschreibung deines alten Dienstgrades.

13. Dein Bachelor oder Master nach DZE kann militärisch plötzlich sehr wertvoll werden

Noch spannender wird die Reservekarriere, wenn du dich nach der aktiven Bundeswehrzeit zivil weiterentwickelst.

Vielleicht hast du während deiner Dienstzeit keinen Studienabschluss gehabt und absolvierst anschließend über den BFD einen Bachelor oder Master.

Vielleicht wirst du Ingenieur, IT-Spezialist, Arzt, Jurist oder erwirbst eine andere hochqualifizierte Fachausbildung.

Solche Qualifikationen können für die Bundeswehr sehr interessant sein.

Die Soldatenlaufbahnverordnung erlaubt bei bestimmten militärfachlichen Verwendungen die Berücksichtigung zivil erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Berufserfahrung für die Verleihung eines höheren Dienstgrades.

Im Reserveoffizierbereich verweist § 48 SLV ausdrücklich auf die Vorschriften für Einstellungen mit höherem Dienstgrad aufgrund entsprechender Hochschul- und Berufsqualifikationen.

Damit kann in passenden, bedarfsgebundenen Verwendungen sogar ein Seiteneinstieg mit einem höheren Offizierdienstgrad möglich werden.

Das ist allerdings genau der Bereich, in dem man besonders vorsichtig mit pauschalen Aussagen sein sollte.

Ein Masterabschluss allein macht niemanden automatisch zum Hauptmann.

Die konkrete militärische Verwendung muss die entsprechende Qualifikation benötigen, die persönlichen Voraussetzungen müssen passen und die Bundeswehr muss einen tatsächlichen Bedarf haben.

14. Höherer ziviler Abschluss bedeutet nicht automatisch höheren militärischen Dienstgrad

Die aktuelle Bundeswehr-FAQ stellt genau diesen Punkt ausdrücklich klar.

Wenn du während deiner Zeit in der Reserve beispielsweise einen Masterabschluss erwirbst, gibt es keinen Automatismus, aufgrund dessen dein bisheriger militärischer Dienstgrad einfach erhöht wird.

Es ist weiterhin ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren notwendig.

Gegebenenfalls musst du zusätzliche militärische Qualifikationen erwerben.

Dein ziviler Abschluss ist deshalb eher eine neue Tür, die sich öffnen kann.

Er ist kein Beförderungsbefehl.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Du kannst zivil zehn Jahre erfolgreiche Führungskraft sein und militärisch weiterhin Stabsunteroffizier d. R. bleiben, wenn es keine entsprechende militärische Verwendung und keinen Laufbahnwechsel gibt.

Umgekehrt können genau diese zivilen Erfahrungen für einen benötigten Reserve-Dienstposten ausgesprochen attraktiv sein und dadurch eine vollkommen neue militärische Entwicklung ermöglichen.

15. Neue zivile Qualifikationen solltest du der Bundeswehr tatsächlich mitteilen

Das ist nicht nur aus Karrieregründen sinnvoll.

Während der Dienstleistungsüberwachung bestehen nach § 77 Soldatengesetz verschiedene Meldepflichten.

Dazu gehört unter anderem die Mitteilung über den Abschluss und Wechsel einer beruflichen Ausbildung, einen Berufswechsel sowie weitergehende berufliche Qualifikationen.

Wenn du nach deinem DZE beispielsweise einen Bachelor oder Master absolvierst oder eine neue berufliche Qualifikation erwirbst, solltest du deshalb dein zuständiges Karrierecenter entsprechend informieren.

Das hat einen praktischen Nebeneffekt:

Die Bundeswehr weiß anschließend überhaupt erst, dass du heute möglicherweise für eine andere militärische Verwendung infrage kommst als am Tag deines DZE.

Wer seine zehn Jahre alte Personalakte nie aktualisieren lässt, sollte sich nicht wundern, wenn die Personalführung seine heutige zivile Expertise nicht automatisch kennt.

16. Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad ist etwas anderes als eine normale Beförderung

Hier sollte man zwei Wege sauber voneinander trennen.

Bei einer normalen Beförderung entwickelst du dich innerhalb deiner bestehenden Laufbahn weiter.

Du bist beispielsweise Oberfeldwebel der Reserve, erfüllst die zeitlichen und sonstigen Voraussetzungen, wirst entsprechend beurteilt und kannst bei Bedarf später zum Hauptfeldwebel befördert werden.

Beim Seiteneinstieg beziehungsweise einer Einstellung mit höherem Dienstgrad geht es dagegen darum, dass eine bestimmte militärische oder militärfachliche Verwendung Kenntnisse erfordert, die du bereits aus deiner militärischen oder zivilen Berufstätigkeit mitbringst.

In solchen Fällen kann die SLV unter besonderen Voraussetzungen einen höheren Dienstgrad ermöglichen.

Für bestimmte Reservisten wird ein solcher höherer Dienstgrad zunächst vorläufig verliehen.

Im Bereich der Reserveunteroffiziere kann eine endgültige Verleihung grundsätzlich nach mindestens zwölf Tagen Wehrdienst möglich werden.

Bei entsprechenden Reserveoffizier-Konstellationen grundsätzlich nach mindestens 24 Tagen Wehrdienst.

Auch hier gilt aber:

Ohne passenden Bedarf gibt es keinen höheren Dienstgrad allein aufgrund eines schönen Lebenslaufs.

17. Deine zivile Ausbildung kann sogar Teile der militärischen Fachausbildung ersetzen

Zivile Qualifikationen können nicht nur für einen Laufbahnwechsel oder Seiteneinstieg relevant sein.

Sie können teilweise auch innerhalb der militärischen Ausbildung berücksichtigt werden.

Das veröffentlichte Konzept zur Personalentwicklung sieht ausdrücklich vor, dass abgeschlossene zivile Ausbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch den zuständigen Bedarfsträger gegebenenfalls anteilig oder vollständig als militärische Fachausbildung anerkannt werden können.

Auch die aktuelle Soldatenlaufbahnverordnung kennt beispielsweise bei Unteroffizier- und Feldwebelprüfungen Möglichkeiten, militärfachliche Prüfungsteile durch verwertbare berufsqualifizierende Abschlüsse zu ersetzen.

Das bedeutet nicht, dass jede zivile Ausbildung eins zu eins übernommen wird.

Ein Fachinformatiker ist nicht automatisch vollständig ausgebildeter IT-Feldwebel.

Aber die Bundeswehr muss bereits vorhandene verwertbare Kompetenz nicht zwingend ein zweites Mal komplett von vorne ausbilden.

18. Ein höherwertiger Dienstposten ist noch keine Beförderung

Auch hier entstehen in der Reserve schnell Missverständnisse.

Du kannst auf einem Dienstposten verwendet beziehungsweise beordert werden, der für deinen weiteren Verwendungsaufbau besonders interessant ist.

Das bedeutet nicht automatisch, dass du dadurch sofort den nächsthöheren Dienstgrad erhältst.

Die Bundeswehr unterscheidet zwischen:

Dienstposten, Verwendung und Dienstgrad.

Gerade bei höheren Reserveverwendungen kann es notwendig sein, zunächst Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen zu sammeln, bevor eine weitere Förderung erfolgt.

Im Offizierbereich können beispielsweise Verwendungen notwendig werden, die selbst keine unmittelbare Beförderungsmöglichkeit bringen, aber für die erforderliche Verwendungsbreite und -tiefe gebraucht werden.

Wer ausschließlich fragt:

„Wann bekomme ich den nächsten Dienstgrad?“

sieht deshalb nur einen Teil der tatsächlichen Personalentwicklung.

19. Beurteilungen sind auch bei Reservisten kein unwichtiges Papier

Während der aktiven Dienstzeit wissen die meisten Soldaten ziemlich genau, welche Bedeutung eine Beurteilung für die weitere Karriere haben kann.

In der Reserve verschwindet diese Bedeutung nicht.

Die Bundeswehr benötigt Beurteilungen, um Eignung, Befähigung, fachliche Leistung und Potenzial der Reservistinnen und Reservisten einschätzen zu können.

Gerade für höherwertige Verwendungen, Auswahlentscheidungen und Beförderungen können sie entscheidend werden.

Die Bundeswehr führt für besonders herausgehobene nationale und internationale Verwendungen beziehungsweise Spitzenverwendungen sogar entsprechende Eignungsfeststellungen und Auswahlkonferenzen durch.

Wer Reserve tatsächlich als zweite militärische Karriere versteht, sollte deshalb nicht nur darauf achten, möglichst viele Tage abzuleisten.

Entscheidend ist, was du während dieser Tage tatsächlich leistest.

20. Deine Reservekarriere solltest du aktiv ansprechen

Die Bundeswehr erwartet ausdrücklich auch von Reservistinnen und Reservisten, dass sie sich aktiv in die eigene Personalentwicklung einbringen.

Wenn du langfristig beispielsweise Feldwebel werden, in die Offizierlaufbahn wechseln oder eine bestimmte Fachverwendung übernehmen möchtest, solltest du deshalb nicht darauf warten, dass irgendwann zufällig jemand deine Akte findet und dir einen Lehrgang anbietet.

Sprich mit deinem Vorgesetzten im Beorderungstruppenteil.

Sprich mit deiner Personalführung.

Lass neue zivile Qualifikationen erfassen.

Frage, welche Ausbildung für deinen gewünschten Dienstposten erforderlich wäre.

Und vor allem:

Frage nicht nur nach einem Dienstgrad, sondern nach dem Weg dorthin.

Welche Verwendung muss vorher durchlaufen werden?

Welche Ausbildung fehlt?

Welche Beurteilung wird benötigt?

Gibt es überhaupt einen Bedarf?

Erst aus diesen Fragen entsteht ein realistischer Reserve-Werdegang.

21. Drei typische Situationen

Du bist als Stabsunteroffizier ausgeschieden und möchtest Feldwebel werden

Du warst mehrere Jahre Fachunteroffizier, bist inzwischen zivil berufstätig und leistest regelmäßig Reservistendienst.

Wenn du die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen erfüllst und die Bundeswehr Bedarf für deinen Laufbahnaufstieg hat, kannst du grundsätzlich für die Feldwebellaufbahn der Reserve zugelassen werden.

Anschließend folgt der entsprechende Werdegang als Reservefeldwebelanwärter mit der notwendigen Ausbildung und Feldwebelprüfung.

Dein DZE als Stabsunteroffizier bedeutet deshalb nicht, dass Feldwebel für den Rest deines Lebens ausgeschlossen wäre.

Du bist Feldwebel und möchtest Reserveoffizier werden

Du besitzt bereits mindestens den Dienstgrad Feldwebel.

Damit erfüllst du nach § 48 SLV eine der gesetzlichen Zugangsalternativen für einen Aufstieg in die Laufbahn der Reserveoffiziere des Truppendienstes, selbst wenn der klassische schulische Zugang nach § 23 SLV bei dir nicht vorliegen sollte.

Anschließend brauchst du aber weiterhin eine entsprechende Auswahl, die militärische Ausbildung und vor der Beförderung zum Leutnant die notwendige Offizierprüfung.

Der Feldwebeldienstgrad öffnet dir also grundsätzlich die Tür.

Er trägt dich nicht automatisch hindurch.

Du warst Stabsunteroffizier und machst nach DZE einen Master in Informatik

Der Abschluss selbst verändert deinen Dienstgrad zunächst überhaupt nicht.

Du solltest die neue Qualifikation allerdings gegenüber der Bundeswehr melden.

Besteht beispielsweise Bedarf für eine Reserveverwendung, bei der genau diese Hochschul- und Berufskompetenz benötigt wird, können sich daraus neue Möglichkeiten für einen Laufbahnwechsel oder einen bedarfsgebundenen Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad ergeben.

Ob das tatsächlich passiert, hängt von Verwendung, Bedarf, Eignung, Auswahl und den jeweils einschlägigen Laufbahnvoraussetzungen ab.

22. Typische Irrtümer

Ein besonders verbreiteter Irrtum lautet:

„Nach dem DZE kann ich nicht mehr befördert werden.“

Das stimmt nicht. Beförderungen in der Reserve sind ausdrücklich vorgesehen.

Ebenso falsch ist:

„Wenn ich jedes Jahr genug Reservistentage mache, werde ich automatisch befördert.“

Die notwendigen Reservistendiensttage sind nur eine Voraussetzung unter mehreren.

Auch der Satz

„Mit einem Master werde ich automatisch Reserveoffizier“

ist falsch.

Eine zivile Qualifikation kann einen Laufbahnwechsel oder Seiteneinstieg ermöglichen, ersetzt aber weder Bedarf noch Auswahl noch militärische Eignung.

Genauso falsch wäre allerdings:

„Meine zivile Karriere interessiert die Bundeswehr überhaupt nicht.“

Zivil erworbene Berufsabschlüsse, Studienabschlüsse und Berufserfahrungen können ausdrücklich für militärfachliche Verwendungen, Ausbildung und Laufbahnentscheidungen berücksichtigt werden.

Und schließlich zählen Dienstliche Veranstaltungen nicht automatisch wie normale Reservistendiensttage auf sämtliche Beförderungsvoraussetzungen.

23. Fazit

Das DZE muss nicht das Ende deiner militärischen Karriere sein.

Es beendet zunächst dein aktives Dienstverhältnis.

Dein militärischer Werdegang kann in der Reserve trotzdem weitergehen.

Du kannst weitere Lehrgänge besuchen, auf anderen Dienstposten eingesetzt werden, innerhalb deiner bisherigen Laufbahn befördert werden und unter den entsprechenden Voraussetzungen sogar in eine höhere Laufbahn wechseln.

Der entscheidende Unterschied zur aktiven Dienstzeit besteht darin, dass diese Entwicklung wesentlich stärker von deiner eigenen Initiative und deiner zeitlichen Verfügbarkeit abhängt.

Wenn du einmal alle zwei Jahre für fünf Tage irgendwo aushilfst, wird sich daraus kaum ein strukturierter Werdegang entwickeln.

Wenn du dagegen beordert bist, regelmäßig in deiner Verwendung Dienst leistest, benötigte Ausbildung absolvierst, verwertbare Beurteilungen erhältst und gegenüber Personalführung und Vorgesetzten offen kommunizierst, dass du dich weiterentwickeln möchtest, existieren echte Möglichkeiten.

Besonders interessant ist, dass dabei nicht nur zählt, was du vor deinem DZE gelernt hast.

Deine zivile Karriere kann deinen militärischen Werdegang später erheblich verändern.

Eine Berufsausbildung, ein Studium oder hochwertige Berufserfahrung kann neue militärfachliche Verwendungen ermöglichen und in geeigneten bedarfsgebundenen Fällen sogar die Grundlage für einen Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad bilden.

Das funktioniert aber niemals automatisch.

Der Masterabschluss allein macht dich nicht zum Hauptmann.

Genauso wenig macht dich der Feldwebeldienstgrad automatisch zum Leutnant.

Aber er kann Türen öffnen, von denen viele Reservisten überhaupt nicht wissen, dass sie existieren.

Gerade die Reserveoffizierlaufbahn ist dafür ein gutes Beispiel.

§ 48 SLV eröffnet nicht nur Bewerbern mit den klassischen schulischen Offiziervoraussetzungen einen Aufstieg, sondern ausdrücklich auch Personen, die bereits mindestens Feldwebel sind.

Wer sich militärisch weiterentwickeln möchte, sollte deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass der eigene Dienstgrad am DZE für immer festgeschrieben ist.

Die bessere Frage lautet:

„Welchen militärischen Werdegang könnte ich mit meinen heutigen Fähigkeiten in der Reserve noch aufbauen?“

Und genau diese Frage solltest du deinem Beorderungstruppenteil und deiner Personalführung stellen.

Reservist und langfristig richtig aufgestellt?

Die Zeit nach dem DZE ist häufig genau die Phase, in der sich beruflich und finanziell am meisten verändert. Gleichzeitig kann eine aktive Reservekarriere bedeuten, dass ziviler Beruf, regelmäßige Reservedienstleistungen, Versicherungen und Altersvorsorge miteinander abgestimmt werden müssen.

Du bist Reservist, möchtest dich militärisch weiterentwickeln und willst gleichzeitig deine zivile Absicherung einmal strukturiert prüfen? Schreib uns direkt über WhatsApp.

Häufige Fragen

01

Kann ich nach meinem DZE als Reservist noch befördert werden?

Ja. Die Soldatenlaufbahnverordnung sieht Beförderungen von Reservistinnen und Reservisten ausdrücklich vor.

02

Reicht meine Grundbeorderung dafür aus?

Nein. Für eine tatsächliche Personalentwicklung sind insbesondere Beorderung, Reservistendienst, Ausbildung, Eignung und Beurteilung relevant.

03

Wie viele Reservistentage brauche ich für eine Beförderung?

Das hängt von der Laufbahn ab. Bei Reserveunteroffizieren und Reservefeldwebeln nennt die SLV für weitere Beförderungen grundsätzlich mindestens zwölf Tage Wehrdienst; bei Reserveoffizieren sind grundsätzlich mindestens 24 Tage vor jeder Beförderung erforderlich. Für bestimmte Reservisten der Mannschaftslaufbahn nennt die SLV mindestens sechs Tage.

04

Reichen diese Tage allein?

Nein. Zusätzlich müssen die jeweiligen zeitlichen, fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

05

Zählen DVag als Beförderungstage?

Grundsätzlich nicht automatisch. Die SLV schließt Zeiten einer Dienstlichen Veranstaltung nach § 81 SG grundsätzlich von den entsprechenden Mindest-Wehrdienstzeiten aus; eine besondere Anrechnung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zugelassen werden.

06

Kann ich als Stabsunteroffizier noch Feldwebel der Reserve werden?

Grundsätzlich ja, wenn die Voraussetzungen für den Aufstieg in die Feldwebellaufbahn erfüllt sind und ein entsprechender Bedarf besteht.

07

Brauche ich dafür Abitur?

Für die Feldwebellaufbahn grundsätzlich nein. Regelmäßig genügt insbesondere Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem förderlichen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss.

08

Kann ein Feldwebel Reserveoffizier werden?

Grundsätzlich ja. § 48 SLV nennt den bereits erreichten Dienstgrad Feldwebel ausdrücklich als eigenständige Zugangsalternative zum Aufstieg in die Reserveoffizierlaufbahn des Truppendienstes.

09

Braucht ein Feldwebel dafür zwingend Abitur?

Die aktuelle Regelung nennt für den Aufstieg alternativ entweder die schulischen Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 SLV oder mindestens den Dienstgrad Feldwebel. Der Feldwebeldienstgrad kann damit eine eigene Zugangsalternative sein.

10

Bin ich dann sofort Leutnant?

Nein. Es folgen Auswahl, Ausbildung und die entsprechenden Beförderungsvoraussetzungen einschließlich Offizierprüfung.

11

Kann mir mein ziviler Bachelor oder Master helfen?

Ja. Eine verwertbare Hochschulqualifikation kann für Laufbahnwechsel, militärfachliche Verwendungen und bestimmte Seiteneinstiege relevant sein.

12

Bekomme ich durch einen Master automatisch einen höheren Dienstgrad?

Nein.

13

Muss ich neue zivile Qualifikationen melden?

Während der Dienstleistungsüberwachung sieht § 77 SG unter anderem Mitteilungen über weitergehende berufliche Qualifikationen vor.

14

Kann meine Berufsausbildung militärische Ausbildung ersetzen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können verwertbare zivile Ausbildungsabschlüsse beziehungsweise Weiterbildungen berücksichtigt oder anerkannt werden. Das wird jedoch für die konkrete Verwendung geprüft.

15

Können Reservisten Lehrgänge der aktiven Truppe besuchen?

Grundsätzlich stehen beorderten Reservisten entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten offen, wobei die Ausbildung aktiven Personals Vorrang haben und die Teilnahme vom Bedarf sowie verfügbaren Plätzen abhängen kann.

16

Kann ich sogar Heer, Luftwaffe oder Marine wechseln?

Ein Wechsel des Uniformträgerbereichs ist grundsätzlich möglich, wird nach bereits abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Verwendung aber nur in besonders begründeten Fällen vorgesehen und setzt Bedarf sowie die Zustimmung der beteiligten Bereiche voraus.

17

Kann ich durch besonders viele Reservistentage schneller Karriere machen?

Mehr Dienst schafft mehr Möglichkeiten für Ausbildung, Erfahrung und Beurteilungen. Die reine Zahl der Tage darf nach den Personalgrundsätzen aber nicht allein über den Verwendungsaufbau beziehungsweise die Förderung entscheiden.

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