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Von Soldaten, die selbst dort waren
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Daniel, Levin & Afsal
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Daniel, Levin & Afsal


Letzte Aktualisierung: September 2026
Einordnung
Viele Soldatinnen und Soldaten hören irgendwann kurz vor ihrem DZE zum ersten Mal ernsthaft den Begriff Grundbeorderung, unterschreiben beziehungsweise erhalten einige Unterlagen, bekommen vielleicht einen Reserve-Dienstposten genannt und verlassen anschließend die Bundeswehr mit der etwas diffusen Vorstellung, dass sie jetzt wohl noch sechs Jahre „irgendwie Reservist“ seien.
Was daraus tatsächlich folgt, wissen viele nicht.
Muss man jetzt jedes Jahr zwei Wochen zur Bundeswehr?
Kann man die Grundbeorderung ablehnen?
Bleibt man automatisch bei seiner alten Einheit?
Was passiert, wenn man nach DZE zur Polizei, Feuerwehr oder zum Rettungsdienst geht?
Bekommt man während dieser sechs Jahre Geld?
Und kann die Bundeswehr einen später auch gegen den eigenen Willen auf einen anderen Reserve-Dienstposten verschieben?
Die wichtigste Antwort vorweg:
Die Grundbeorderung ist kein sechsjähriger Reservistendienst.
Du wirst dadurch auch nicht für sechs Jahre wieder Soldat und bekommst selbstverständlich nicht sechs Jahre lang Geld von der Bundeswehr.
Die Grundbeorderung bedeutet zunächst lediglich, dass die Bundeswehr dich nach dem Ende deiner aktiven Dienstzeit für grundsätzlich bis zu sechs Jahre auf einem konkreten Reserve-Dienstposten einplant.
Der Hintergrund ist ziemlich logisch: Direkt nach dem DZE sind deine militärischen Fähigkeiten noch vergleichsweise aktuell. Die Bundeswehr weiß, welche Ausbildung du besitzt, welche ATN beziehungsweise heutigen Qualifikationen du erworben hast und in welcher Verwendung du eingesetzt werden kannst.
Statt dieses Personal nach dem DZE vollständig aus den Strukturen verschwinden zu lassen, soll bereits vorher feststehen, wo du im Fall eines notwendigen Aufwuchses wieder eingesetzt werden könntest.
Und genau darin liegt der eigentliche Sinn der Grundbeorderung.
Letzte Aktualisierung: September 2026
Einordnung
Viele Soldatinnen und Soldaten hören irgendwann kurz vor ihrem DZE zum ersten Mal ernsthaft den Begriff Grundbeorderung, unterschreiben beziehungsweise erhalten einige Unterlagen, bekommen vielleicht einen Reserve-Dienstposten genannt und verlassen anschließend die Bundeswehr mit der etwas diffusen Vorstellung, dass sie jetzt wohl noch sechs Jahre „irgendwie Reservist“ seien.
Was daraus tatsächlich folgt, wissen viele nicht.
Muss man jetzt jedes Jahr zwei Wochen zur Bundeswehr?
Kann man die Grundbeorderung ablehnen?
Bleibt man automatisch bei seiner alten Einheit?
Was passiert, wenn man nach DZE zur Polizei, Feuerwehr oder zum Rettungsdienst geht?
Bekommt man während dieser sechs Jahre Geld?
Und kann die Bundeswehr einen später auch gegen den eigenen Willen auf einen anderen Reserve-Dienstposten verschieben?
Die wichtigste Antwort vorweg:
Die Grundbeorderung ist kein sechsjähriger Reservistendienst.
Du wirst dadurch auch nicht für sechs Jahre wieder Soldat und bekommst selbstverständlich nicht sechs Jahre lang Geld von der Bundeswehr.
Die Grundbeorderung bedeutet zunächst lediglich, dass die Bundeswehr dich nach dem Ende deiner aktiven Dienstzeit für grundsätzlich bis zu sechs Jahre auf einem konkreten Reserve-Dienstposten einplant.
Der Hintergrund ist ziemlich logisch: Direkt nach dem DZE sind deine militärischen Fähigkeiten noch vergleichsweise aktuell. Die Bundeswehr weiß, welche Ausbildung du besitzt, welche ATN beziehungsweise heutigen Qualifikationen du erworben hast und in welcher Verwendung du eingesetzt werden kannst.
Statt dieses Personal nach dem DZE vollständig aus den Strukturen verschwinden zu lassen, soll bereits vorher feststehen, wo du im Fall eines notwendigen Aufwuchses wieder eingesetzt werden könntest.
Und genau darin liegt der eigentliche Sinn der Grundbeorderung.
[ Kurz gesagt ]
Die Grundbeorderung wurde zum 1. Oktober 2021 eingeführt und betrifft grundsätzlich wehrrechtlich verfügbare Soldatinnen und Soldaten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Sie erfolgt von Amts wegen.
Du musst ihr also nicht zustimmen, damit die Bundeswehr dich grundbeordern kann.
Voraussetzung ist insbesondere, dass du weiterhin dienst- beziehungsweise wehrrechtlich verfügbar bist.
Die Grundbeorderung dauert grundsätzlich bis zu sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Wer beim Ausscheiden bereits das 57. Lebensjahr vollendet hat, wird deshalb grundsätzlich nicht mehr grundbeordert.
Eine wichtige Ausnahme gibt es außerdem für bestimmte Tätigkeiten bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, beispielsweise Polizei, Feuerwehr, THW oder bestimmten Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen.
Die Grundbeorderung selbst verpflichtet dich nach der derzeit geltenden Rechtslage nicht automatisch dazu, jedes Jahr Reservistendienst zu leisten.
Reservistendienste zum Ausbilden und Inübunghalten erfolgen im normalen Friedensbetrieb derzeit grundsätzlich freiwillig.
Die Bundeswehr plant für Grundbeorderte zwar durchschnittlich beziehungsweise organisatorisch Reservistendienst zum Erhalt der Fähigkeiten ein – häufig werden ungefähr 14 Tage pro Jahr als Größenordnung genannt –, daraus entsteht aber nach derzeitiger Rechtslage nicht einfach eine automatische jährliche Zwei-Wochen-Pflicht.
Eine Grundbeorderung allein löst außerdem keine Zahlung aus.
Geld bekommst du erst, wenn du tatsächlich Reservistendienst leistest.
[ Kurz gesagt ]
Die Grundbeorderung wurde zum 1. Oktober 2021 eingeführt und betrifft grundsätzlich wehrrechtlich verfügbare Soldatinnen und Soldaten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Sie erfolgt von Amts wegen.
Du musst ihr also nicht zustimmen, damit die Bundeswehr dich grundbeordern kann.
Voraussetzung ist insbesondere, dass du weiterhin dienst- beziehungsweise wehrrechtlich verfügbar bist.
Die Grundbeorderung dauert grundsätzlich bis zu sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Wer beim Ausscheiden bereits das 57. Lebensjahr vollendet hat, wird deshalb grundsätzlich nicht mehr grundbeordert.
Eine wichtige Ausnahme gibt es außerdem für bestimmte Tätigkeiten bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, beispielsweise Polizei, Feuerwehr, THW oder bestimmten Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen.
Die Grundbeorderung selbst verpflichtet dich nach der derzeit geltenden Rechtslage nicht automatisch dazu, jedes Jahr Reservistendienst zu leisten.
Reservistendienste zum Ausbilden und Inübunghalten erfolgen im normalen Friedensbetrieb derzeit grundsätzlich freiwillig.
Die Bundeswehr plant für Grundbeorderte zwar durchschnittlich beziehungsweise organisatorisch Reservistendienst zum Erhalt der Fähigkeiten ein – häufig werden ungefähr 14 Tage pro Jahr als Größenordnung genannt –, daraus entsteht aber nach derzeitiger Rechtslage nicht einfach eine automatische jährliche Zwei-Wochen-Pflicht.
Eine Grundbeorderung allein löst außerdem keine Zahlung aus.
Geld bekommst du erst, wenn du tatsächlich Reservistendienst leistest.
[ Inhalt ]
01
Warum gibt es die Grundbeorderung überhaupt?
02
Die Grundbeorderung beginnt grundsätzlich direkt nach deinem DZE
03
Die Grundbeorderung ist verpflichtend – Reservedienst derzeit trotzdem grundsätzlich freiwillig
04
Warum spricht die Bundeswehr trotzdem von ungefähr 14 Tagen Reserve pro Jahr?
05
Du bleibst nicht zwangsläufig sechs Jahre auf demselben Dienstposten
06
Muss die Bundeswehr mich dabei fragen?
07
Grundbeordert heißt nicht automatisch: zurück in deine alte Einheit
08
Was passiert, wenn deine Einheit aufgelöst wird?
09
Kannst du sagen: „Ich möchte aus der Grundbeorderung raus“?
10
Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienst können eine Ausnahme sein
11
Auch wenn du erst nach dem DZE zur Polizei oder Feuerwehr gehst, kann die Beorderung aufgehoben werden
12
Wer wird überhaupt nicht grundbeordert?
13
Warum endet die Grundbeorderung spätestens mit 60?
14
Bekommst du für sechs Jahre Grundbeorderung Geld?
15
Grundbeordert zu sein kann trotzdem praktische Pflichten außerhalb einer Reserveübung mit sich bringen
16
Deine zivile Karriere kann für die Bundeswehr interessant werden
17
Kannst du während der Grundbeorderung befördert werden?
18
Was passiert nach den sechs Jahren?
19
Was bedeutet Grundbeorderung im Spannungs- oder Verteidigungsfall?
20
Stand September 2026: Das Reservestärkungsgesetz könnte den Unterschied zwischen Beorderung und freiwilligem Dienst deutlich verändern
21
Drei typische Situationen
22
Typische Irrtümer
23
Fazit
Häufige Fragen
Quellen zum Nachlesen
1. Warum gibt es die Grundbeorderung überhaupt?
Die Grundbeorderung ist ein Ergebnis der stärkeren Ausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung.
Die Bundeswehr benötigt im Ernstfall wesentlich mehr Personal als ausschließlich die aktiven Soldatinnen und Soldaten.
Genau dafür existiert die Reserve.
Das Problem liegt allerdings auf der Hand: Wenn ehemalige Soldaten über Jahre überhaupt keiner militärischen Struktur mehr zugeordnet sind, muss im Ernstfall zunächst herausgefunden werden, wer welche Fähigkeiten besitzt und wo diese Person überhaupt eingesetzt werden könnte.
Die Grundbeorderung soll genau das vermeiden.
Bereits beim Ausscheiden wird festgelegt:
Auf welchem Reserve-Dienstposten wäre diese Soldatin beziehungsweise dieser Soldat sinnvoll einsetzbar?
Aus einem ehemaligen Soldaten, der irgendwo in Deutschland wohnt und irgendwann einmal beispielsweise Richtschütze, IT-Feldwebel, Stabsdienstsoldat oder Kraftfahrer war, wird dadurch ein Reservist, dessen vorgesehene militärische Verwendung bereits bekannt ist.
Die Bundeswehr schafft damit eine personelle Grundlage, auf die sie bei einem notwendigen Aufwuchs wesentlich schneller zurückgreifen kann.
2. Die Grundbeorderung beginnt grundsätzlich direkt nach deinem DZE
Die Bundeswehr versucht, die Einplanung bereits während deiner aktiven Dienstzeit vorzubereiten.
Nach der veröffentlichten Arbeitshilfe soll spätestens zwölf Monate vor dem Ausscheiden auf die bevorstehende Grundbeorderung hingewiesen werden.
Im Zeitraum ungefähr zwölf bis sechs Monate vor dem DZE soll eine entsprechende Beratung durchgeführt werden.
Ziel ist es, möglichst bereits vor deinem Ausscheiden einen geeigneten Reserve-Dienstposten zu finden.
Dabei sollen nach Möglichkeit deine militärischen Fähigkeiten, deine bisherige Verwendung, deine persönlichen Wünsche und auch eine möglichst sinnvolle regionale Einplanung berücksichtigt werden.
Die endgültige Entscheidung über die personelle Einplanung trifft allerdings das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, beginnt die Grundbeorderung grundsätzlich am ersten Tag nach deinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
Selbst wenn die abschließende schriftliche Mitteilung über deine Beorderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bei dir angekommen sein sollte, ändert das nach der veröffentlichten Arbeitshilfe grundsätzlich nichts am vorgesehenen Beginn.
3. Die Grundbeorderung ist verpflichtend – Reservedienst derzeit trotzdem grundsätzlich freiwillig
Dieser Unterschied ist wahrscheinlich der wichtigste Punkt des gesamten Artikels.
Die Bundeswehr beantwortet die Frage
„Ist die Grundbeorderung verpflichtend?“
ausdrücklich mit:
Ja.
Die Grundbeorderung ist eine amtsseitige Einplanung und benötigt nicht dein Einverständnis.
Das bedeutet jedoch nicht:
„Du musst jetzt sechs Jahre lang regelmäßig zur Bundeswehr.“
Beorderung und Heranziehung sind zwei verschiedene Dinge.
Die Beorderung legt fest, auf welchem Dienstposten du vorgesehen bist.
Die Heranziehung sorgt später dafür, dass du tatsächlich für einen bestimmten Zeitraum wieder Reservistendienst leistest und damit erneut in einem Wehrdienstverhältnis stehst.
Nach der im September 2026 noch geltenden Rechtslage bleibt der normale Reservistendienst außerhalb besonderer Lagen grundsätzlich freiwillig.
Die Bundeswehr kann dich also grundbeordern, ohne dass daraus automatisch jedes Jahr ein Heranziehungsbescheid über zwei Wochen entsteht.
4. Warum spricht die Bundeswehr trotzdem von ungefähr 14 Tagen Reserve pro Jahr?
Die Bundeswehr möchte natürlich nicht lediglich wissen, auf welchem Papier-Dienstposten du theoretisch einmal eingesetzt werden könntest.
Deine militärischen Fähigkeiten sollen möglichst erhalten bleiben.
Die veröffentlichte Arbeitshilfe zur Grundbeorderung sieht deshalb vor, für grundbeorderte Reservistinnen und Reservisten ausreichend Stellen beziehungsweise Ressourcen vorzuhalten, um sie grundsätzlich jährlich ungefähr 14 Tage für Ausbildung und Inübunghaltung einplanen zu können.
Auch das aktuelle Bundeswehr-Glossar spricht bei Grundbeorderten von durchschnittlich anvisierten 14 Tagen Reserveübung pro Jahr.
Der entscheidende Punkt ist jedoch:
Anvisiert bedeutet nicht verpflichtet.
Diese durchschnittlich zwei Wochen sind ein Planungsziel der Bundeswehr für eine einsatzfähige Reserve und nach der derzeit geltenden Rechtslage keine allgemeine automatische jährliche Dienstpflicht.
Wenn du Lust auf Reserve hast, ist die Grundbeorderung dadurch sogar ziemlich praktisch, weil du bereits einen Truppenteil beziehungsweise Dienstposten besitzt, über den entsprechende Übungen geplant werden können.
Wenn du dagegen in den ersten Jahren nach DZE zunächst vollständig im Zivilberuf ankommen möchtest, entsteht allein aufgrund der Grundbeorderung derzeit nicht automatisch eine jährliche Zwei-Wochen-Pflicht.
5. Du bleibst nicht zwangsläufig sechs Jahre auf demselben Dienstposten
Auch das wird häufig falsch verstanden.
Die sechs Jahre Grundbeorderung müssen nicht zwingend auf demselben Reserve-Dienstposten stattfinden.
Die Bundeswehr versucht zunächst, deine noch aktuellen militärischen Fähigkeiten möglichst sinnvoll zu nutzen.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass du unmittelbar nach deinem DZE ziemlich genau auf einer Funktion eingeplant wirst, die deiner letzten aktiven Verwendung entspricht.
Mit zunehmendem zeitlichem Abstand kann sich das allerdings verändern.
Manche militärischen Qualifikationen lassen sich ohne regelmäßige Ausbildung nur begrenzt aufrechterhalten.
Wenn eine bestimmte Berechtigung, Lizenz oder Spezialfähigkeit nach einigen Jahren nicht mehr sinnvoll aktuell gehalten werden kann, kann die Grundbeorderung in einen weiteren Abschnitt übergehen und du kannst auf einen Dienstposten umbeordert werden, der weniger spezielle Anforderungen stellt.
Die Grundbeorderung kann deshalb durchgängig auf einem Dienstposten, aber auch in mehreren Abschnitten auf unterschiedlichen Dienstposten erfolgen.
6. Muss die Bundeswehr mich dabei fragen?
Deine persönlichen Wünsche sollen bei der Einplanung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Das bedeutet aber nicht, dass du deinen Reserve-Dienstposten vollständig selbst auswählst.
Maßgeblich bleibt der militärische Bedarf.
Wenn du beispielsweise lieber heimatnah in einem Heimatschutzverband tätig werden möchtest, kannst du diesen Wunsch selbstverständlich äußern.
Eine entsprechende Umbeorderung ist grundsätzlich möglich.
Wenn sie auf deinen persönlichen Wunsch erfolgt, müssen allerdings Reservist, Truppe und Personalführung zu einer passenden Lösung kommen.
Anders sieht es aus, wenn die Bundeswehr aus militärischen Gründen eine notwendige Umbeorderung vornimmt.
Die aktuelle Bundeswehr-FAQ stellt ausdrücklich klar, dass solche notwendigen Umbeorderungen im Rahmen der Beorderungshoheit des BAPersBw auch ohne dein Einverständnis möglich sein können.
Dein Wunsch ist also relevant.
Ein Vetorecht gegen jede militärisch notwendige Änderung deines Beorderungsdienstpostens folgt daraus aber nicht.
7. Grundbeordert heißt nicht automatisch: zurück in deine alte Einheit
Im Idealfall kann die Bundeswehr dich nach dem DZE dort einplanen, wo deine Fähigkeiten unmittelbar weiterverwendet werden können.
Die veröffentlichte Arbeitshilfe sieht deshalb vor, nach Möglichkeit zunächst einen Dienstposten in der Verstärkungsreserve des bisherigen Stammtruppenteils zu betrachten.
Das klappt aber nicht immer.
Vielleicht gibt es dort keinen entsprechenden Reserve-Dienstposten.
Vielleicht verändert sich die Struktur.
Vielleicht wird dein ehemaliger Verband aufgelöst oder umgegliedert.
Oder an einer anderen Stelle besteht ein höherer militärischer Bedarf.
Dann kann eine andere Dienststelle als Beorderungstruppenteil vorgesehen werden.
Auch ein Wechsel in die Territoriale Reserve beziehungsweise den Heimatschutz kann grundsätzlich eine Möglichkeit sein.
Der Satz
„Grundbeorderung bedeutet, dass ich sechs Jahre bei meiner alten Kompanie bleibe“
wäre deshalb zu pauschal.
8. Was passiert, wenn deine Einheit aufgelöst wird?
Auch dafür hat die Bundeswehr einen Prozess vorgesehen.
Wird dein Beorderungstruppenteil aufgelöst oder verändert sich die militärische Struktur so stark, dass dein bisheriger Dienstposten wegfällt, soll innerhalb des zuständigen Organisationsbereichs gemeinsam mit dem BAPersBw ein geeigneter neuer Beorderungstruppenteil gefunden werden.
Dabei sollen deine vorhandenen Fähigkeiten und Qualifikationen möglichst sinnvoll erhalten beziehungsweise weitergenutzt werden.
Eine Grundbeorderung hängt also nicht dauerhaft an exakt einer bestimmten Kompanie oder einem bestimmten Bataillon.
Sie hängt an der militärischen Einplanung deiner Person.
9. Kannst du sagen: „Ich möchte aus der Grundbeorderung raus“?
Grundsätzlich nicht einfach deshalb, weil du keine Lust darauf hast.
Die aktuelle Bundeswehr-FAQ formuliert ziemlich eindeutig, dass eine vorzeitige persönliche „Entorderung“ aus der Grundbeorderung grundsätzlich nicht auf Wunsch vorgesehen ist.
Die Grundbeorderung läuft grundsätzlich für den vorgesehenen Zeitraum.
Es gibt allerdings Ausnahmen.
Wenn beispielsweise der dienstliche Bedarf für deine Beorderung entfällt, kann die Beorderung auch vorzeitig aufgehoben werden.
Noch wichtiger sind bestimmte sogenannte Hinderungsgründe, bei denen von der Grundbeorderung grundsätzlich abgesehen werden soll beziehungsweise eine bereits bestehende Beorderung wieder aufgehoben werden kann.
10. Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienst können eine Ausnahme sein
Dieser Punkt ist besonders interessant für ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die nach ihrem DZE in einen sicherheitsrelevanten zivilen Beruf wechseln.
Die Bundeswehr möchte vermeiden, dass sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall Personal aus Organisationen herauszieht, das gleichzeitig für die zivile Gefahrenabwehr dringend benötigt wird.
Deshalb existieren Ausnahmen für bestimmte Angehörige von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Einsatzbezug.
Dazu gehören beispielsweise:
Bundespolizei und Länderpolizeien,
Bundeskriminalamt,
bestimmte Bereiche des Zolls,
Verfassungsschutzbehörden,
THW,
Berufs-, Freiwillige und Werkfeuerwehren,
bestimmte Rettungsdienste,
DRK,
Johanniter,
Malteser,
DLRG,
bestimmte Katastrophenschutzorganisationen.
Wichtig ist dabei, dass die entsprechende Tätigkeit tatsächlich hauptamtlich oder ehrenamtlich mit Einsatzaufgaben ausgeübt wird und gegenüber der Bundeswehr nachgewiesen wird.
Ein privater Sicherheitsdienst gehört dagegen beispielsweise nicht automatisch zu diesen Hinderungsgründen.
11. Auch wenn du erst nach dem DZE zur Polizei oder Feuerwehr gehst, kann die Beorderung aufgehoben werden
Besonders praktisch ist, dass dieser Hinderungsgrund nicht zwingend bereits an deinem letzten Diensttag bestehen muss.
Wenn du beispielsweise nach DZE zunächst grundbeordert wirst und drei Monate später deine Ausbildung bei einer Landespolizei beginnst, kannst du dem zuständigen Karrierecenter einen entsprechenden qualifizierten Nachweis vorlegen.
Wird der Hinderungsgrund anerkannt, kann die bestehende Grundbeorderung aufgehoben werden.
Die veröffentlichte Verfahrensregelung nennt dafür keine Ausschlussfrist.
Es reicht allerdings nicht aus, lediglich zu sagen:
„Ich habe mich bei der Feuerwehr beworben.“
Die Bundeswehr verlangt einen tatsächlichen qualifizierten Nachweis, beispielsweise über die Einstellung, Verpflichtung oder entsprechende Tätigkeit bei der Organisation.
12. Wer wird überhaupt nicht grundbeordert?
Grundvoraussetzung ist zunächst, dass du nach dem Ausscheiden wehrrechtlich verfügbar und verwendungsfähig bist.
Ist jemand dauerhaft nicht dienstfähig, scheidet eine sinnvolle Grundbeorderung entsprechend aus.
Daneben nennt die aktuelle Bundeswehr-FAQ einige besondere Konstellationen.
Wer beispielsweise bereits beim Ausscheiden das 57. Lebensjahr vollendet hat, wird grundsätzlich nicht mehr grundbeordert.
Auch Personen, die ihre Bundeswehrzeit bereits während der Grundausbildung abbrechen, werden nach den veröffentlichten Informationen grundsätzlich nicht grundbeordert.
Wer dagegen Grundausbildung und Dienstpostenausbildung abgeschlossen und eine entsprechende militärische Qualifikation erworben hat, kann trotz später vorzeitig beendeter Dienstzeit grundbeordert werden.
Außerdem werden Soldatinnen und Soldaten, die weniger als drei Monate gedient und keinen höheren Dienstgrad erhalten haben, nach der aktuellen Bundeswehr-FAQ grundsätzlich nicht grundbeordert.
Für den typischen ausscheidenden SaZ nach mehreren Jahren Dienstzeit spielt diese Ausnahme allerdings praktisch keine Rolle.
13. Warum endet die Grundbeorderung spätestens mit 60?
In vielen älteren Unterlagen liest man schlicht von einer sechsjährigen Grundbeorderung.
Die aktuelle Bundeswehr-FAQ präzisiert das inzwischen:
Die Grundbeorderung dauert grundsätzlich sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
Deshalb werden Personen, die beim Ausscheiden bereits 57 Jahre alt sind, grundsätzlich nicht mehr neu grundbeordert.
Eine Besonderheit kann bei Berufssoldaten bestehen, die vor Vollendung des 57. Lebensjahres aufgrund einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Diese können nach den aktuellen Bundeswehr-Informationen bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres grundbeordert werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass mit 60 automatisch jedes mögliche freiwillige Engagement in der Reserve endet.
Die Möglichkeiten der Reserve reichen abhängig von der jeweiligen Rechtsgrundlage teilweise darüber hinaus.
Die Grundbeorderung selbst ist davon zu unterscheiden.
14. Bekommst du für sechs Jahre Grundbeorderung Geld?
Nein.
Eine Beorderung ist zunächst lediglich eine personelle Einplanung.
Du bekommst deshalb weder einen monatlichen Reservistenzuschlag noch irgendeine pauschale Vergütung allein dafür, dass dein Name sechs Jahre auf einem Reserve-Dienstposten hinterlegt ist.
Geld entsteht grundsätzlich erst dann, wenn du tatsächlich Reservistendienst leistest.
Dann greifen insbesondere die Leistungen des Unterhaltssicherungsgesetzes.
Je nach deiner persönlichen Situation können dabei beispielsweise Verdienstausfall, Mindestleistung, tägliche Prämien und weitere Zuschläge entstehen.
Die Grundbeorderung selbst ist finanziell dagegen zunächst neutral.
15. Grundbeordert zu sein kann trotzdem praktische Pflichten außerhalb einer Reserveübung mit sich bringen
Hier muss sauber unterschieden werden.
Nicht jede Pflicht, die nach deinem DZE besteht, entsteht wegen der Grundbeorderung.
Ehemalige dienstleistungspflichtige Soldatinnen und Soldaten unterliegen grundsätzlich der sogenannten Dienstleistungsüberwachung nach § 77 Soldatengesetz.
Während dieser Zeit bestehen bestimmte Melde- und Mitwirkungspflichten.
Besonders relevant sind beispielsweise:
Ein Umzug muss grundsätzlich innerhalb einer Woche der zuständigen Wehrersatzbehörde gemeldet werden.
Du musst außerdem Vorsorge treffen, dass Mitteilungen der Bundeswehr dich erreichen können.
Auch bestimmte Veränderungen deiner beruflichen Ausbildung, ein Berufswechsel oder weitergehende berufliche Qualifikationen sind mitzuteilen.
Bestimmte gesundheitliche Veränderungen können ebenfalls meldepflichtig werden beziehungsweise auf Anforderung relevant sein.
Wenn dir Bekleidung oder Ausrüstung zur persönlichen Aufbewahrung überlassen wurde, bestehen außerdem gesetzliche Pflichten zur sorgfältigen und jederzeit erreichbaren Aufbewahrung.
Das sind echte Pflichten.
Sie sollten aber nicht mit der falschen Aussage vermischt werden:
„Weil ich grundbeordert bin, muss ich jedes Jahr zwei Wochen Reserve machen.“
Das eine folgt daraus derzeit gerade nicht.
16. Deine zivile Karriere kann für die Bundeswehr interessant werden
§ 77 SG verlangt unter anderem auch Mitteilungen über weitergehende berufliche Qualifikationen.
Das kann für dich durchaus einen Vorteil haben.
Vielleicht bist du als Stabsunteroffizier aus der Bundeswehr ausgeschieden und absolvierst anschließend über den BFD ein Studium.
Oder du entwickelst dich im Zivilberuf zum IT-Spezialisten, Ingenieur oder in einem anderen für die Bundeswehr interessanten Fachbereich weiter.
Eine solche Qualifikation führt nicht automatisch zu einem höheren militärischen Dienstgrad.
Es kann aber die Grundlage dafür schaffen, später eine andere Reserveverwendung beziehungsweise einen Laufbahnwechsel anzustreben.
Dafür sind weiterhin die entsprechenden Bewerbungs-, Auswahl- und militärischen Qualifizierungsverfahren notwendig.
Die Grundbeorderung sperrt deine Entwicklung also nicht auf dem Stand deines letzten aktiven Diensttages fest.
17. Kannst du während der Grundbeorderung befördert werden?
Grundsätzlich kann auch während deiner Zeit in der Reserve eine weitere militärische Personalentwicklung stattfinden.
Die bloße Tatsache, sechs Jahre grundbeordert zu sein, reicht dafür aber nicht.
Die veröffentlichten Personalgrundsätze der Bundeswehr stellen klar, dass Personalentwicklung insbesondere eine bestehende Beorderung, regelmäßigen Reservistendienst sowie entsprechende Beurteilungen von Eignung, Leistung und Befähigung voraussetzt.
Für eine Beurteilung muss zunächst tatsächlich Reservistendienst geleistet worden sein.
Eine reine Papierbeorderung über sechs Jahre führt deshalb nicht automatisch dazu, dass du irgendwann aufgrund des Zeitablaufs befördert wirst.
Wer seine Reservekarriere aktiv weiterentwickeln möchte, muss auch tatsächlich Reservedienst leisten.
Auf genau dieses Thema gehen wir in unserem späteren Artikel zur Reserve-Karriere und Beförderung nach DZE noch ausführlich ein.
18. Was passiert nach den sechs Jahren?
Nach Ablauf der Grundbeorderung bist du selbstverständlich nicht plötzlich kein Reservist mehr.
Als ehemaliger Soldat bleibst du grundsätzlich Angehöriger der Reserve, solange die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
Der Unterschied liegt in deiner konkreten Einplanung.
Wenn du während der sechs Jahre festgestellt hast, dass dir Reservistendienst gefällt und sowohl die Bundeswehr als auch du Interesse an einer weiteren Verwendung haben, kann grundsätzlich eine freiwillige weitere Beorderung erfolgen.
Die Bundeswehr kann dich dann weiterhin auf einem Reserve-Dienstposten einplanen und deine militärische Personalentwicklung fortführen.
Wenn dagegen keine weitere Beorderung erfolgt, gehörst du grundsätzlich zur Allgemeinen Reserve.
Die Grundbeorderung ist deshalb eher als sechsjährige Übergangsphase zwischen aktiver Dienstzeit und langfristiger Reserve zu verstehen.
Sie nutzt den Zeitraum, in dem deine militärischen Fähigkeiten unmittelbar nach dem DZE noch besonders aktuell sind.
19. Was bedeutet Grundbeorderung im Spannungs- oder Verteidigungsfall?
Hier liegt letztlich der eigentliche Zweck des gesamten Systems.
Im normalen Friedensbetrieb steht die Grundbeorderung vor allem dafür, dass die Bundeswehr weiß, wo du eingeplant bist und dich freiwillig ausbilden und in Übung halten kann.
In einer erheblich veränderten sicherheitspolitischen Lage bekommt diese Einplanung eine völlig andere Bedeutung.
Die Grundbeorderung wurde ausdrücklich dafür geschaffen, im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall einen schnellen personellen Aufwuchs der Bundeswehr zu ermöglichen.
Dann muss die Bundeswehr nicht erst überlegen, welchen ehemaligen Soldaten sie für welche Funktion gebrauchen könnte.
Dein vorgesehener Dienstposten ist bereits bekannt.
Und in entsprechenden besonderen Lagen kann eine Heranziehung auch unabhängig von deiner freiwilligen Bereitschaft erfolgen.
Genau dafür existiert die Grundbeorderung letztlich.
20. Stand September 2026: Das Reservestärkungsgesetz könnte den Unterschied zwischen Beorderung und freiwilligem Dienst deutlich verändern
Dieser Punkt ist für die Aktualität des Artikels besonders wichtig.
Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 den Entwurf eines Reservestärkungsgesetzes beschlossen.
Damit soll die bisherige Verfügbarkeit der Reserve deutlich verbindlicher werden.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere weitergehende Möglichkeiten vor, ehemalige Soldatinnen und Soldaten auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls verpflichtend zu Reservedienst heranzuziehen.
Dabei soll ein Stufenmodell unter anderem die zuvor geleistete aktive Dienstzeit berücksichtigen.
Die Bundesregierung spricht selbst ausdrücklich davon, dass damit die bisherige praktische doppelte Freiwilligkeit verändert werden soll.
Stand September 2026 handelt es sich jedoch noch um einen Gesetzentwurf.
Für diesen Artikel gilt deshalb weiterhin die aktuell geltende Rechtslage:
Grundbeorderung ist verpflichtende Einplanung – normaler Reservistendienst im Friedensbetrieb derzeit grundsätzlich freiwillig.
Wenn das Reservestärkungsgesetz tatsächlich in Kraft tritt, muss gerade diese Aussage neu bewertet und der Artikel aktualisiert werden.
21. Drei typische Situationen
Du bist 25, scheidest als SaZ 8 aus und möchtest erst einmal Abstand von der Bundeswehr
Du bist weiterhin dienstfähig und wirst nach deinem DZE auf einem Reserve-Dienstposten grundbeordert.
Allein deshalb musst du nach aktueller Rechtslage nicht automatisch jedes Jahr zwei Wochen Reservedienst leisten.
Du bist allerdings weiterhin auf einem konkreten Dienstposten eingeplant und unterliegst den einschlägigen Pflichten der Dienstleistungsüberwachung.
Wenn du später wieder Lust auf Bundeswehr bekommst, hast du über deinen Beorderungstruppenteil bereits einen direkten Einstieg.
Du gehst nach dem DZE zur Berufsfeuerwehr
Zunächst wurde deine Grundbeorderung bereits eingeleitet.
Nach deinem DZE trittst du anschließend eine entsprechende Tätigkeit bei einer Berufsfeuerwehr an.
Du reichst beim zuständigen Karrierecenter einen qualifizierten Nachweis ein.
Da die Feuerwehr zu den im BMVg-Erlass genannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gehört, kann der Hinderungsgrund geprüft und deine Grundbeorderung anschließend aufgehoben werden.
Der Grund dafür ist nicht, dass Feuerwehrleute grundsätzlich „wichtiger“ als Reservisten wären, sondern dass dieselbe Person im Ernstfall nicht gleichzeitig für militärische und zivile Gefahrenabwehr fest eingeplant werden soll.
Du möchtest aktiv Reserve machen und jedes Jahr zwei bis drei Wochen üben
Dann kann die Grundbeorderung ausgesprochen praktisch sein.
Du besitzt bereits einen Beorderungsdienstposten, dein Truppenteil kennt deine geplante Funktion und kann dich entsprechend ausbilden und in Übung halten.
Wenn du regelmäßig Reservistendienst leistest, können außerdem militärische Personalentwicklung, Lehrgänge und spätere Beförderungen möglich werden.
Nach Ende der sechsjährigen Grundbeorderung kann bei beiderseitigem Interesse eine freiwillige weitere Beorderung folgen.
22. Typische Irrtümer
Ein häufiger Irrtum lautet:
„Sechs Jahre Grundbeorderung bedeutet sechs Jahre Reservepflicht.“
Das stimmt nach der derzeit geltenden Rechtslage nicht. Grundbeorderung bedeutet zunächst sechs Jahre Einplanung auf einem Reserve-Dienstposten.
Ebenso falsch ist:
„Ich kann die Grundbeorderung einfach ablehnen.“
Die Einplanung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen und benötigt dein Einverständnis nicht.
Auch die Aussage
„Ich muss jedes Jahr 14 Tage Reserve machen“
ist derzeit zu pauschal. Die Bundeswehr plant und wünscht regelmäßiges Ausbilden und Inübunghalten, der normale Reservistendienst bleibt im Frieden nach aktuell geltender Rechtslage grundsätzlich freiwillig.
Genauso wenig bekommst du aufgrund der Grundbeorderung automatisch Geld. Leistungen entstehen grundsätzlich erst mit tatsächlichem Reservistendienst.
Und schließlich bedeutet Grundbeorderung nicht zwangsläufig sechs Jahre bei deiner ehemaligen Einheit. Eine andere Einplanung oder spätere Umbeorderung kann abhängig vom militärischen Bedarf und deinen Fähigkeiten möglich beziehungsweise notwendig sein.
23. Fazit
Die Grundbeorderung klingt zunächst wesentlich drastischer, als sie im normalen Alltag eines ehemaligen Soldaten tatsächlich ist.
Du wirst nach deinem DZE nicht für weitere sechs Jahre „halb Soldat“ und musst nach derzeitiger Rechtslage auch nicht automatisch jedes Jahr für zwei Wochen zurück in die Kaserne.
Die Grundbeorderung beantwortet zunächst nur eine militärisch ziemlich wichtige Frage:
„Wo würden wir diese Person einsetzen, wenn wir sie wieder brauchen?“
Genau deshalb nutzt die Bundeswehr die ersten Jahre nach dem DZE.
Deine militärischen Fähigkeiten sind noch relativ aktuell, dein Ausbildungsstand ist bekannt und du kannst einem konkreten Reserve-Dienstposten zugeordnet werden.
Diese Einplanung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen und lässt sich nicht einfach deshalb ablehnen, weil man persönlich erst einmal keinen Reservistendienst machen möchte.
Die tatsächliche Dienstleistung ist davon aber zu unterscheiden.
Nach der im September 2026 geltenden Rechtslage bleibt der normale Reservistendienst im Friedensbetrieb grundsätzlich freiwillig.
Die häufig genannten ungefähr 14 Tage pro Jahr sind damit aktuell eine Planungsgröße für Ausbildung und Inübunghaltung und keine pauschale jährliche Reservepflicht.
Auch finanziell passiert durch die Beorderung allein zunächst nichts.
Erst wenn du tatsächlich Reservedienst leistest, greifen Leistungen wie Verdienstausfall, Mindestleistung und Reservistenprämien.
Interessant ist außerdem, dass die Grundbeorderung keineswegs statisch sein muss.
Du kannst im Laufe der sechs Jahre auf einen anderen Dienstposten wechseln, deine zivile Weiterentwicklung kann neue militärische Möglichkeiten eröffnen und wenn du Spaß an der Reserve findest, kannst du auch nach dem Ende der sechs Jahre freiwillig weiter beordert bleiben.
Umgekehrt gibt es gute Gründe, warum bestimmte Personen gar nicht grundbeordert werden sollen.
Wenn du nach DZE beispielsweise zur Polizei, Feuerwehr, zum THW oder in bestimmte Bereiche des Rettungs- und Katastrophenschutzes wechselst, soll verhindert werden, dass du im Ernstfall gleichzeitig für zwei sicherheitsrelevante Strukturen eingeplant bist.
Und genau hier zeigt sich eigentlich, was die Grundbeorderung wirklich ist:
Sie ist weniger eine Reserveübung als vielmehr ein Personalplan für den Ernstfall.
Im Alltag merkst du davon möglicherweise jahrelang kaum etwas.
Wenn die Bundeswehr allerdings schnell aufwachsen müsste, weiß sie bereits, wer du bist, was du kannst und auf welchem Dienstposten du vorgesehen bist.
Genau dafür wurden diese sechs Jahre geschaffen.
Reservist und finanziell richtig aufgestellt?
Mit dem DZE verändern sich nicht nur dein Arbeitgeber und dein Alltag, sondern auch Krankenversicherung, Altersvorsorge, Reservistenstatus und die Absicherung während tatsächlicher Reservedienstleistungen.
Gerade wenn du nach DZE weiter regelmäßig Reserve machen möchtest, lohnt es sich deshalb zu wissen, welche Leistungen während deiner Reservedienstleistung über die Bundeswehr laufen und welche Bereiche weiterhin über dein ziviles Leben abgesichert werden.
Du bist Reservist oder dein DZE steht bevor und du möchtest deine Situation einmal strukturiert einordnen? Schreib uns direkt über WhatsApp.
1. Warum gibt es die Grundbeorderung überhaupt?
Die Grundbeorderung ist ein Ergebnis der stärkeren Ausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung.
Die Bundeswehr benötigt im Ernstfall wesentlich mehr Personal als ausschließlich die aktiven Soldatinnen und Soldaten.
Genau dafür existiert die Reserve.
Das Problem liegt allerdings auf der Hand: Wenn ehemalige Soldaten über Jahre überhaupt keiner militärischen Struktur mehr zugeordnet sind, muss im Ernstfall zunächst herausgefunden werden, wer welche Fähigkeiten besitzt und wo diese Person überhaupt eingesetzt werden könnte.
Die Grundbeorderung soll genau das vermeiden.
Bereits beim Ausscheiden wird festgelegt:
Auf welchem Reserve-Dienstposten wäre diese Soldatin beziehungsweise dieser Soldat sinnvoll einsetzbar?
Aus einem ehemaligen Soldaten, der irgendwo in Deutschland wohnt und irgendwann einmal beispielsweise Richtschütze, IT-Feldwebel, Stabsdienstsoldat oder Kraftfahrer war, wird dadurch ein Reservist, dessen vorgesehene militärische Verwendung bereits bekannt ist.
Die Bundeswehr schafft damit eine personelle Grundlage, auf die sie bei einem notwendigen Aufwuchs wesentlich schneller zurückgreifen kann.
2. Die Grundbeorderung beginnt grundsätzlich direkt nach deinem DZE
Die Bundeswehr versucht, die Einplanung bereits während deiner aktiven Dienstzeit vorzubereiten.
Nach der veröffentlichten Arbeitshilfe soll spätestens zwölf Monate vor dem Ausscheiden auf die bevorstehende Grundbeorderung hingewiesen werden.
Im Zeitraum ungefähr zwölf bis sechs Monate vor dem DZE soll eine entsprechende Beratung durchgeführt werden.
Ziel ist es, möglichst bereits vor deinem Ausscheiden einen geeigneten Reserve-Dienstposten zu finden.
Dabei sollen nach Möglichkeit deine militärischen Fähigkeiten, deine bisherige Verwendung, deine persönlichen Wünsche und auch eine möglichst sinnvolle regionale Einplanung berücksichtigt werden.
Die endgültige Entscheidung über die personelle Einplanung trifft allerdings das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, beginnt die Grundbeorderung grundsätzlich am ersten Tag nach deinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst.
Selbst wenn die abschließende schriftliche Mitteilung über deine Beorderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bei dir angekommen sein sollte, ändert das nach der veröffentlichten Arbeitshilfe grundsätzlich nichts am vorgesehenen Beginn.
3. Die Grundbeorderung ist verpflichtend – Reservedienst derzeit trotzdem grundsätzlich freiwillig
Dieser Unterschied ist wahrscheinlich der wichtigste Punkt des gesamten Artikels.
Die Bundeswehr beantwortet die Frage
„Ist die Grundbeorderung verpflichtend?“
ausdrücklich mit:
Ja.
Die Grundbeorderung ist eine amtsseitige Einplanung und benötigt nicht dein Einverständnis.
Das bedeutet jedoch nicht:
„Du musst jetzt sechs Jahre lang regelmäßig zur Bundeswehr.“
Beorderung und Heranziehung sind zwei verschiedene Dinge.
Die Beorderung legt fest, auf welchem Dienstposten du vorgesehen bist.
Die Heranziehung sorgt später dafür, dass du tatsächlich für einen bestimmten Zeitraum wieder Reservistendienst leistest und damit erneut in einem Wehrdienstverhältnis stehst.
Nach der im September 2026 noch geltenden Rechtslage bleibt der normale Reservistendienst außerhalb besonderer Lagen grundsätzlich freiwillig.
Die Bundeswehr kann dich also grundbeordern, ohne dass daraus automatisch jedes Jahr ein Heranziehungsbescheid über zwei Wochen entsteht.
4. Warum spricht die Bundeswehr trotzdem von ungefähr 14 Tagen Reserve pro Jahr?
Die Bundeswehr möchte natürlich nicht lediglich wissen, auf welchem Papier-Dienstposten du theoretisch einmal eingesetzt werden könntest.
Deine militärischen Fähigkeiten sollen möglichst erhalten bleiben.
Die veröffentlichte Arbeitshilfe zur Grundbeorderung sieht deshalb vor, für grundbeorderte Reservistinnen und Reservisten ausreichend Stellen beziehungsweise Ressourcen vorzuhalten, um sie grundsätzlich jährlich ungefähr 14 Tage für Ausbildung und Inübunghaltung einplanen zu können.
Auch das aktuelle Bundeswehr-Glossar spricht bei Grundbeorderten von durchschnittlich anvisierten 14 Tagen Reserveübung pro Jahr.
Der entscheidende Punkt ist jedoch:
Anvisiert bedeutet nicht verpflichtet.
Diese durchschnittlich zwei Wochen sind ein Planungsziel der Bundeswehr für eine einsatzfähige Reserve und nach der derzeit geltenden Rechtslage keine allgemeine automatische jährliche Dienstpflicht.
Wenn du Lust auf Reserve hast, ist die Grundbeorderung dadurch sogar ziemlich praktisch, weil du bereits einen Truppenteil beziehungsweise Dienstposten besitzt, über den entsprechende Übungen geplant werden können.
Wenn du dagegen in den ersten Jahren nach DZE zunächst vollständig im Zivilberuf ankommen möchtest, entsteht allein aufgrund der Grundbeorderung derzeit nicht automatisch eine jährliche Zwei-Wochen-Pflicht.
5. Du bleibst nicht zwangsläufig sechs Jahre auf demselben Dienstposten
Auch das wird häufig falsch verstanden.
Die sechs Jahre Grundbeorderung müssen nicht zwingend auf demselben Reserve-Dienstposten stattfinden.
Die Bundeswehr versucht zunächst, deine noch aktuellen militärischen Fähigkeiten möglichst sinnvoll zu nutzen.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass du unmittelbar nach deinem DZE ziemlich genau auf einer Funktion eingeplant wirst, die deiner letzten aktiven Verwendung entspricht.
Mit zunehmendem zeitlichem Abstand kann sich das allerdings verändern.
Manche militärischen Qualifikationen lassen sich ohne regelmäßige Ausbildung nur begrenzt aufrechterhalten.
Wenn eine bestimmte Berechtigung, Lizenz oder Spezialfähigkeit nach einigen Jahren nicht mehr sinnvoll aktuell gehalten werden kann, kann die Grundbeorderung in einen weiteren Abschnitt übergehen und du kannst auf einen Dienstposten umbeordert werden, der weniger spezielle Anforderungen stellt.
Die Grundbeorderung kann deshalb durchgängig auf einem Dienstposten, aber auch in mehreren Abschnitten auf unterschiedlichen Dienstposten erfolgen.
6. Muss die Bundeswehr mich dabei fragen?
Deine persönlichen Wünsche sollen bei der Einplanung ausdrücklich berücksichtigt werden.
Das bedeutet aber nicht, dass du deinen Reserve-Dienstposten vollständig selbst auswählst.
Maßgeblich bleibt der militärische Bedarf.
Wenn du beispielsweise lieber heimatnah in einem Heimatschutzverband tätig werden möchtest, kannst du diesen Wunsch selbstverständlich äußern.
Eine entsprechende Umbeorderung ist grundsätzlich möglich.
Wenn sie auf deinen persönlichen Wunsch erfolgt, müssen allerdings Reservist, Truppe und Personalführung zu einer passenden Lösung kommen.
Anders sieht es aus, wenn die Bundeswehr aus militärischen Gründen eine notwendige Umbeorderung vornimmt.
Die aktuelle Bundeswehr-FAQ stellt ausdrücklich klar, dass solche notwendigen Umbeorderungen im Rahmen der Beorderungshoheit des BAPersBw auch ohne dein Einverständnis möglich sein können.
Dein Wunsch ist also relevant.
Ein Vetorecht gegen jede militärisch notwendige Änderung deines Beorderungsdienstpostens folgt daraus aber nicht.
7. Grundbeordert heißt nicht automatisch: zurück in deine alte Einheit
Im Idealfall kann die Bundeswehr dich nach dem DZE dort einplanen, wo deine Fähigkeiten unmittelbar weiterverwendet werden können.
Die veröffentlichte Arbeitshilfe sieht deshalb vor, nach Möglichkeit zunächst einen Dienstposten in der Verstärkungsreserve des bisherigen Stammtruppenteils zu betrachten.
Das klappt aber nicht immer.
Vielleicht gibt es dort keinen entsprechenden Reserve-Dienstposten.
Vielleicht verändert sich die Struktur.
Vielleicht wird dein ehemaliger Verband aufgelöst oder umgegliedert.
Oder an einer anderen Stelle besteht ein höherer militärischer Bedarf.
Dann kann eine andere Dienststelle als Beorderungstruppenteil vorgesehen werden.
Auch ein Wechsel in die Territoriale Reserve beziehungsweise den Heimatschutz kann grundsätzlich eine Möglichkeit sein.
Der Satz
„Grundbeorderung bedeutet, dass ich sechs Jahre bei meiner alten Kompanie bleibe“
wäre deshalb zu pauschal.
8. Was passiert, wenn deine Einheit aufgelöst wird?
Auch dafür hat die Bundeswehr einen Prozess vorgesehen.
Wird dein Beorderungstruppenteil aufgelöst oder verändert sich die militärische Struktur so stark, dass dein bisheriger Dienstposten wegfällt, soll innerhalb des zuständigen Organisationsbereichs gemeinsam mit dem BAPersBw ein geeigneter neuer Beorderungstruppenteil gefunden werden.
Dabei sollen deine vorhandenen Fähigkeiten und Qualifikationen möglichst sinnvoll erhalten beziehungsweise weitergenutzt werden.
Eine Grundbeorderung hängt also nicht dauerhaft an exakt einer bestimmten Kompanie oder einem bestimmten Bataillon.
Sie hängt an der militärischen Einplanung deiner Person.
9. Kannst du sagen: „Ich möchte aus der Grundbeorderung raus“?
Grundsätzlich nicht einfach deshalb, weil du keine Lust darauf hast.
Die aktuelle Bundeswehr-FAQ formuliert ziemlich eindeutig, dass eine vorzeitige persönliche „Entorderung“ aus der Grundbeorderung grundsätzlich nicht auf Wunsch vorgesehen ist.
Die Grundbeorderung läuft grundsätzlich für den vorgesehenen Zeitraum.
Es gibt allerdings Ausnahmen.
Wenn beispielsweise der dienstliche Bedarf für deine Beorderung entfällt, kann die Beorderung auch vorzeitig aufgehoben werden.
Noch wichtiger sind bestimmte sogenannte Hinderungsgründe, bei denen von der Grundbeorderung grundsätzlich abgesehen werden soll beziehungsweise eine bereits bestehende Beorderung wieder aufgehoben werden kann.
10. Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienst können eine Ausnahme sein
Dieser Punkt ist besonders interessant für ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die nach ihrem DZE in einen sicherheitsrelevanten zivilen Beruf wechseln.
Die Bundeswehr möchte vermeiden, dass sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall Personal aus Organisationen herauszieht, das gleichzeitig für die zivile Gefahrenabwehr dringend benötigt wird.
Deshalb existieren Ausnahmen für bestimmte Angehörige von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Einsatzbezug.
Dazu gehören beispielsweise:
Bundespolizei und Länderpolizeien,
Bundeskriminalamt,
bestimmte Bereiche des Zolls,
Verfassungsschutzbehörden,
THW,
Berufs-, Freiwillige und Werkfeuerwehren,
bestimmte Rettungsdienste,
DRK,
Johanniter,
Malteser,
DLRG,
bestimmte Katastrophenschutzorganisationen.
Wichtig ist dabei, dass die entsprechende Tätigkeit tatsächlich hauptamtlich oder ehrenamtlich mit Einsatzaufgaben ausgeübt wird und gegenüber der Bundeswehr nachgewiesen wird.
Ein privater Sicherheitsdienst gehört dagegen beispielsweise nicht automatisch zu diesen Hinderungsgründen.
11. Auch wenn du erst nach dem DZE zur Polizei oder Feuerwehr gehst, kann die Beorderung aufgehoben werden
Besonders praktisch ist, dass dieser Hinderungsgrund nicht zwingend bereits an deinem letzten Diensttag bestehen muss.
Wenn du beispielsweise nach DZE zunächst grundbeordert wirst und drei Monate später deine Ausbildung bei einer Landespolizei beginnst, kannst du dem zuständigen Karrierecenter einen entsprechenden qualifizierten Nachweis vorlegen.
Wird der Hinderungsgrund anerkannt, kann die bestehende Grundbeorderung aufgehoben werden.
Die veröffentlichte Verfahrensregelung nennt dafür keine Ausschlussfrist.
Es reicht allerdings nicht aus, lediglich zu sagen:
„Ich habe mich bei der Feuerwehr beworben.“
Die Bundeswehr verlangt einen tatsächlichen qualifizierten Nachweis, beispielsweise über die Einstellung, Verpflichtung oder entsprechende Tätigkeit bei der Organisation.
12. Wer wird überhaupt nicht grundbeordert?
Grundvoraussetzung ist zunächst, dass du nach dem Ausscheiden wehrrechtlich verfügbar und verwendungsfähig bist.
Ist jemand dauerhaft nicht dienstfähig, scheidet eine sinnvolle Grundbeorderung entsprechend aus.
Daneben nennt die aktuelle Bundeswehr-FAQ einige besondere Konstellationen.
Wer beispielsweise bereits beim Ausscheiden das 57. Lebensjahr vollendet hat, wird grundsätzlich nicht mehr grundbeordert.
Auch Personen, die ihre Bundeswehrzeit bereits während der Grundausbildung abbrechen, werden nach den veröffentlichten Informationen grundsätzlich nicht grundbeordert.
Wer dagegen Grundausbildung und Dienstpostenausbildung abgeschlossen und eine entsprechende militärische Qualifikation erworben hat, kann trotz später vorzeitig beendeter Dienstzeit grundbeordert werden.
Außerdem werden Soldatinnen und Soldaten, die weniger als drei Monate gedient und keinen höheren Dienstgrad erhalten haben, nach der aktuellen Bundeswehr-FAQ grundsätzlich nicht grundbeordert.
Für den typischen ausscheidenden SaZ nach mehreren Jahren Dienstzeit spielt diese Ausnahme allerdings praktisch keine Rolle.
13. Warum endet die Grundbeorderung spätestens mit 60?
In vielen älteren Unterlagen liest man schlicht von einer sechsjährigen Grundbeorderung.
Die aktuelle Bundeswehr-FAQ präzisiert das inzwischen:
Die Grundbeorderung dauert grundsätzlich sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
Deshalb werden Personen, die beim Ausscheiden bereits 57 Jahre alt sind, grundsätzlich nicht mehr neu grundbeordert.
Eine Besonderheit kann bei Berufssoldaten bestehen, die vor Vollendung des 57. Lebensjahres aufgrund einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Diese können nach den aktuellen Bundeswehr-Informationen bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres grundbeordert werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass mit 60 automatisch jedes mögliche freiwillige Engagement in der Reserve endet.
Die Möglichkeiten der Reserve reichen abhängig von der jeweiligen Rechtsgrundlage teilweise darüber hinaus.
Die Grundbeorderung selbst ist davon zu unterscheiden.
14. Bekommst du für sechs Jahre Grundbeorderung Geld?
Nein.
Eine Beorderung ist zunächst lediglich eine personelle Einplanung.
Du bekommst deshalb weder einen monatlichen Reservistenzuschlag noch irgendeine pauschale Vergütung allein dafür, dass dein Name sechs Jahre auf einem Reserve-Dienstposten hinterlegt ist.
Geld entsteht grundsätzlich erst dann, wenn du tatsächlich Reservistendienst leistest.
Dann greifen insbesondere die Leistungen des Unterhaltssicherungsgesetzes.
Je nach deiner persönlichen Situation können dabei beispielsweise Verdienstausfall, Mindestleistung, tägliche Prämien und weitere Zuschläge entstehen.
Die Grundbeorderung selbst ist finanziell dagegen zunächst neutral.
15. Grundbeordert zu sein kann trotzdem praktische Pflichten außerhalb einer Reserveübung mit sich bringen
Hier muss sauber unterschieden werden.
Nicht jede Pflicht, die nach deinem DZE besteht, entsteht wegen der Grundbeorderung.
Ehemalige dienstleistungspflichtige Soldatinnen und Soldaten unterliegen grundsätzlich der sogenannten Dienstleistungsüberwachung nach § 77 Soldatengesetz.
Während dieser Zeit bestehen bestimmte Melde- und Mitwirkungspflichten.
Besonders relevant sind beispielsweise:
Ein Umzug muss grundsätzlich innerhalb einer Woche der zuständigen Wehrersatzbehörde gemeldet werden.
Du musst außerdem Vorsorge treffen, dass Mitteilungen der Bundeswehr dich erreichen können.
Auch bestimmte Veränderungen deiner beruflichen Ausbildung, ein Berufswechsel oder weitergehende berufliche Qualifikationen sind mitzuteilen.
Bestimmte gesundheitliche Veränderungen können ebenfalls meldepflichtig werden beziehungsweise auf Anforderung relevant sein.
Wenn dir Bekleidung oder Ausrüstung zur persönlichen Aufbewahrung überlassen wurde, bestehen außerdem gesetzliche Pflichten zur sorgfältigen und jederzeit erreichbaren Aufbewahrung.
Das sind echte Pflichten.
Sie sollten aber nicht mit der falschen Aussage vermischt werden:
„Weil ich grundbeordert bin, muss ich jedes Jahr zwei Wochen Reserve machen.“
Das eine folgt daraus derzeit gerade nicht.
16. Deine zivile Karriere kann für die Bundeswehr interessant werden
§ 77 SG verlangt unter anderem auch Mitteilungen über weitergehende berufliche Qualifikationen.
Das kann für dich durchaus einen Vorteil haben.
Vielleicht bist du als Stabsunteroffizier aus der Bundeswehr ausgeschieden und absolvierst anschließend über den BFD ein Studium.
Oder du entwickelst dich im Zivilberuf zum IT-Spezialisten, Ingenieur oder in einem anderen für die Bundeswehr interessanten Fachbereich weiter.
Eine solche Qualifikation führt nicht automatisch zu einem höheren militärischen Dienstgrad.
Es kann aber die Grundlage dafür schaffen, später eine andere Reserveverwendung beziehungsweise einen Laufbahnwechsel anzustreben.
Dafür sind weiterhin die entsprechenden Bewerbungs-, Auswahl- und militärischen Qualifizierungsverfahren notwendig.
Die Grundbeorderung sperrt deine Entwicklung also nicht auf dem Stand deines letzten aktiven Diensttages fest.
17. Kannst du während der Grundbeorderung befördert werden?
Grundsätzlich kann auch während deiner Zeit in der Reserve eine weitere militärische Personalentwicklung stattfinden.
Die bloße Tatsache, sechs Jahre grundbeordert zu sein, reicht dafür aber nicht.
Die veröffentlichten Personalgrundsätze der Bundeswehr stellen klar, dass Personalentwicklung insbesondere eine bestehende Beorderung, regelmäßigen Reservistendienst sowie entsprechende Beurteilungen von Eignung, Leistung und Befähigung voraussetzt.
Für eine Beurteilung muss zunächst tatsächlich Reservistendienst geleistet worden sein.
Eine reine Papierbeorderung über sechs Jahre führt deshalb nicht automatisch dazu, dass du irgendwann aufgrund des Zeitablaufs befördert wirst.
Wer seine Reservekarriere aktiv weiterentwickeln möchte, muss auch tatsächlich Reservedienst leisten.
Auf genau dieses Thema gehen wir in unserem späteren Artikel zur Reserve-Karriere und Beförderung nach DZE noch ausführlich ein.
18. Was passiert nach den sechs Jahren?
Nach Ablauf der Grundbeorderung bist du selbstverständlich nicht plötzlich kein Reservist mehr.
Als ehemaliger Soldat bleibst du grundsätzlich Angehöriger der Reserve, solange die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
Der Unterschied liegt in deiner konkreten Einplanung.
Wenn du während der sechs Jahre festgestellt hast, dass dir Reservistendienst gefällt und sowohl die Bundeswehr als auch du Interesse an einer weiteren Verwendung haben, kann grundsätzlich eine freiwillige weitere Beorderung erfolgen.
Die Bundeswehr kann dich dann weiterhin auf einem Reserve-Dienstposten einplanen und deine militärische Personalentwicklung fortführen.
Wenn dagegen keine weitere Beorderung erfolgt, gehörst du grundsätzlich zur Allgemeinen Reserve.
Die Grundbeorderung ist deshalb eher als sechsjährige Übergangsphase zwischen aktiver Dienstzeit und langfristiger Reserve zu verstehen.
Sie nutzt den Zeitraum, in dem deine militärischen Fähigkeiten unmittelbar nach dem DZE noch besonders aktuell sind.
19. Was bedeutet Grundbeorderung im Spannungs- oder Verteidigungsfall?
Hier liegt letztlich der eigentliche Zweck des gesamten Systems.
Im normalen Friedensbetrieb steht die Grundbeorderung vor allem dafür, dass die Bundeswehr weiß, wo du eingeplant bist und dich freiwillig ausbilden und in Übung halten kann.
In einer erheblich veränderten sicherheitspolitischen Lage bekommt diese Einplanung eine völlig andere Bedeutung.
Die Grundbeorderung wurde ausdrücklich dafür geschaffen, im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall einen schnellen personellen Aufwuchs der Bundeswehr zu ermöglichen.
Dann muss die Bundeswehr nicht erst überlegen, welchen ehemaligen Soldaten sie für welche Funktion gebrauchen könnte.
Dein vorgesehener Dienstposten ist bereits bekannt.
Und in entsprechenden besonderen Lagen kann eine Heranziehung auch unabhängig von deiner freiwilligen Bereitschaft erfolgen.
Genau dafür existiert die Grundbeorderung letztlich.
20. Stand September 2026: Das Reservestärkungsgesetz könnte den Unterschied zwischen Beorderung und freiwilligem Dienst deutlich verändern
Dieser Punkt ist für die Aktualität des Artikels besonders wichtig.
Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 den Entwurf eines Reservestärkungsgesetzes beschlossen.
Damit soll die bisherige Verfügbarkeit der Reserve deutlich verbindlicher werden.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere weitergehende Möglichkeiten vor, ehemalige Soldatinnen und Soldaten auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls verpflichtend zu Reservedienst heranzuziehen.
Dabei soll ein Stufenmodell unter anderem die zuvor geleistete aktive Dienstzeit berücksichtigen.
Die Bundesregierung spricht selbst ausdrücklich davon, dass damit die bisherige praktische doppelte Freiwilligkeit verändert werden soll.
Stand September 2026 handelt es sich jedoch noch um einen Gesetzentwurf.
Für diesen Artikel gilt deshalb weiterhin die aktuell geltende Rechtslage:
Grundbeorderung ist verpflichtende Einplanung – normaler Reservistendienst im Friedensbetrieb derzeit grundsätzlich freiwillig.
Wenn das Reservestärkungsgesetz tatsächlich in Kraft tritt, muss gerade diese Aussage neu bewertet und der Artikel aktualisiert werden.
21. Drei typische Situationen
Du bist 25, scheidest als SaZ 8 aus und möchtest erst einmal Abstand von der Bundeswehr
Du bist weiterhin dienstfähig und wirst nach deinem DZE auf einem Reserve-Dienstposten grundbeordert.
Allein deshalb musst du nach aktueller Rechtslage nicht automatisch jedes Jahr zwei Wochen Reservedienst leisten.
Du bist allerdings weiterhin auf einem konkreten Dienstposten eingeplant und unterliegst den einschlägigen Pflichten der Dienstleistungsüberwachung.
Wenn du später wieder Lust auf Bundeswehr bekommst, hast du über deinen Beorderungstruppenteil bereits einen direkten Einstieg.
Du gehst nach dem DZE zur Berufsfeuerwehr
Zunächst wurde deine Grundbeorderung bereits eingeleitet.
Nach deinem DZE trittst du anschließend eine entsprechende Tätigkeit bei einer Berufsfeuerwehr an.
Du reichst beim zuständigen Karrierecenter einen qualifizierten Nachweis ein.
Da die Feuerwehr zu den im BMVg-Erlass genannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gehört, kann der Hinderungsgrund geprüft und deine Grundbeorderung anschließend aufgehoben werden.
Der Grund dafür ist nicht, dass Feuerwehrleute grundsätzlich „wichtiger“ als Reservisten wären, sondern dass dieselbe Person im Ernstfall nicht gleichzeitig für militärische und zivile Gefahrenabwehr fest eingeplant werden soll.
Du möchtest aktiv Reserve machen und jedes Jahr zwei bis drei Wochen üben
Dann kann die Grundbeorderung ausgesprochen praktisch sein.
Du besitzt bereits einen Beorderungsdienstposten, dein Truppenteil kennt deine geplante Funktion und kann dich entsprechend ausbilden und in Übung halten.
Wenn du regelmäßig Reservistendienst leistest, können außerdem militärische Personalentwicklung, Lehrgänge und spätere Beförderungen möglich werden.
Nach Ende der sechsjährigen Grundbeorderung kann bei beiderseitigem Interesse eine freiwillige weitere Beorderung folgen.
22. Typische Irrtümer
Ein häufiger Irrtum lautet:
„Sechs Jahre Grundbeorderung bedeutet sechs Jahre Reservepflicht.“
Das stimmt nach der derzeit geltenden Rechtslage nicht. Grundbeorderung bedeutet zunächst sechs Jahre Einplanung auf einem Reserve-Dienstposten.
Ebenso falsch ist:
„Ich kann die Grundbeorderung einfach ablehnen.“
Die Einplanung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen und benötigt dein Einverständnis nicht.
Auch die Aussage
„Ich muss jedes Jahr 14 Tage Reserve machen“
ist derzeit zu pauschal. Die Bundeswehr plant und wünscht regelmäßiges Ausbilden und Inübunghalten, der normale Reservistendienst bleibt im Frieden nach aktuell geltender Rechtslage grundsätzlich freiwillig.
Genauso wenig bekommst du aufgrund der Grundbeorderung automatisch Geld. Leistungen entstehen grundsätzlich erst mit tatsächlichem Reservistendienst.
Und schließlich bedeutet Grundbeorderung nicht zwangsläufig sechs Jahre bei deiner ehemaligen Einheit. Eine andere Einplanung oder spätere Umbeorderung kann abhängig vom militärischen Bedarf und deinen Fähigkeiten möglich beziehungsweise notwendig sein.
23. Fazit
Die Grundbeorderung klingt zunächst wesentlich drastischer, als sie im normalen Alltag eines ehemaligen Soldaten tatsächlich ist.
Du wirst nach deinem DZE nicht für weitere sechs Jahre „halb Soldat“ und musst nach derzeitiger Rechtslage auch nicht automatisch jedes Jahr für zwei Wochen zurück in die Kaserne.
Die Grundbeorderung beantwortet zunächst nur eine militärisch ziemlich wichtige Frage:
„Wo würden wir diese Person einsetzen, wenn wir sie wieder brauchen?“
Genau deshalb nutzt die Bundeswehr die ersten Jahre nach dem DZE.
Deine militärischen Fähigkeiten sind noch relativ aktuell, dein Ausbildungsstand ist bekannt und du kannst einem konkreten Reserve-Dienstposten zugeordnet werden.
Diese Einplanung erfolgt grundsätzlich von Amts wegen und lässt sich nicht einfach deshalb ablehnen, weil man persönlich erst einmal keinen Reservistendienst machen möchte.
Die tatsächliche Dienstleistung ist davon aber zu unterscheiden.
Nach der im September 2026 geltenden Rechtslage bleibt der normale Reservistendienst im Friedensbetrieb grundsätzlich freiwillig.
Die häufig genannten ungefähr 14 Tage pro Jahr sind damit aktuell eine Planungsgröße für Ausbildung und Inübunghaltung und keine pauschale jährliche Reservepflicht.
Auch finanziell passiert durch die Beorderung allein zunächst nichts.
Erst wenn du tatsächlich Reservedienst leistest, greifen Leistungen wie Verdienstausfall, Mindestleistung und Reservistenprämien.
Interessant ist außerdem, dass die Grundbeorderung keineswegs statisch sein muss.
Du kannst im Laufe der sechs Jahre auf einen anderen Dienstposten wechseln, deine zivile Weiterentwicklung kann neue militärische Möglichkeiten eröffnen und wenn du Spaß an der Reserve findest, kannst du auch nach dem Ende der sechs Jahre freiwillig weiter beordert bleiben.
Umgekehrt gibt es gute Gründe, warum bestimmte Personen gar nicht grundbeordert werden sollen.
Wenn du nach DZE beispielsweise zur Polizei, Feuerwehr, zum THW oder in bestimmte Bereiche des Rettungs- und Katastrophenschutzes wechselst, soll verhindert werden, dass du im Ernstfall gleichzeitig für zwei sicherheitsrelevante Strukturen eingeplant bist.
Und genau hier zeigt sich eigentlich, was die Grundbeorderung wirklich ist:
Sie ist weniger eine Reserveübung als vielmehr ein Personalplan für den Ernstfall.
Im Alltag merkst du davon möglicherweise jahrelang kaum etwas.
Wenn die Bundeswehr allerdings schnell aufwachsen müsste, weiß sie bereits, wer du bist, was du kannst und auf welchem Dienstposten du vorgesehen bist.
Genau dafür wurden diese sechs Jahre geschaffen.
Reservist und finanziell richtig aufgestellt?
Mit dem DZE verändern sich nicht nur dein Arbeitgeber und dein Alltag, sondern auch Krankenversicherung, Altersvorsorge, Reservistenstatus und die Absicherung während tatsächlicher Reservedienstleistungen.
Gerade wenn du nach DZE weiter regelmäßig Reserve machen möchtest, lohnt es sich deshalb zu wissen, welche Leistungen während deiner Reservedienstleistung über die Bundeswehr laufen und welche Bereiche weiterhin über dein ziviles Leben abgesichert werden.
Du bist Reservist oder dein DZE steht bevor und du möchtest deine Situation einmal strukturiert einordnen? Schreib uns direkt über WhatsApp.
Häufige Fragen
01
Was ist eine Grundbeorderung?
02
Seit wann gibt es sie?
03
Betrifft sie auch SaZ?
04
Betrifft sie auch FWDL?
05
Betrifft sie auch Berufssoldaten?
06
Kann ich die Grundbeorderung ablehnen?
07
Muss ich deshalb jedes Jahr Reserve machen?
08
Woher kommen die oft genannten 14 Tage im Jahr?
09
Wie lange dauert die Grundbeorderung?
10
Werde ich mit 58 nach DZE noch grundbeordert?
11
Bleibe ich automatisch bei meiner alten Einheit?
12
Kann ich in den Heimatschutz wechseln?
13
Kann die Bundeswehr meinen Dienstposten ändern?
14
Kann ich selbst eine Umbeorderung beantragen?
15
Bekomme ich während der Grundbeorderung Geld?
16
Wann bekomme ich Geld?
17
Was passiert, wenn ich zur Polizei oder Feuerwehr gehe?
18
Gilt das auch für das THW oder den Rettungsdienst?
19
Kann eine bereits bestehende Grundbeorderung dann aufgehoben werden?
20
Muss ich einen Umzug melden?
21
Muss ich neue berufliche Qualifikationen melden?
22
Bekomme ich durch einen zivilen Masterabschluss automatisch einen höheren Reserve-Dienstgrad?
23
Was passiert nach sechs Jahren?
Quellen zum Nachlesen
Bundeswehr – Häufig gestellte Fragen zur Reserve und Grundbeorderung
Bundeswehr – Die Reserve der Bundeswehr
Bundeswehr – Arbeitshilfe Grundbeorderung für die Truppe
Bundesministerium der Verteidigung – Ausnahmen von der Grundbeorderung
Bundeswehr – Grundbeorderung im Personalmanagement
Bundeswehr-Glossar – Grundbeorderung
§ 77 Soldatengesetz – Dienstleistungsüberwachung
Reservistengesetz
Bundeswehr – Informationen für Arbeitgeber
Bundesregierung – Entwurf des Reservestärkungsgesetzes 2026
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